ANGEBOT ZUR GEBÜNDELTEN FILMVERSICHERUNG
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- Jesko Waldfogel
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 ANGEBOT ZUR GEBÜNDELTEN FILMVERSICHERUNG Bei Diebstahl am Set fühlt man sich schnell wie im schlechten Film. Aber auch Schlechtwetterausfall, Requisitenbrand, defektes Filmmaterial oder Schauspieler-Erkrankung sind eine Tragödie. Wir haben zwar keinen zweiten Schorsch Klooni zur Hand, können aber wenigstens finanziell erste Hilfe anbieten. So dass der Film garantiert ein Happy End erfährt. 1. Personenausfallversicherung Versicherte Gefahren sind Krankheit, Unfall oder Tod einer versicherten Person, die die Fortführung der Produktion verzögern, unmöglich machen bzw. eine Neubesetzung erfordern. 2. Film-Negativversicherung (auch Videobänder und Festplatten) Versichert werden können Negative, Videobänder und /oder Datenmaterial etc. während eines Transportes, während der Herstellung und der Bearbeitung und/oder bei selbständiger Lagerung gegen unvorhergesehene Gefahren. 3. Sachausfallversicherung Versichert werden können die Mehrkosten, die nach Technikausfall, nach Produktionsstättenausfall und/oder nach Ausfall von Dekorationen/Requisiten entstehen. 4. Elektronik-/Filmapparateversicherung Versichert werden zu bezeichnende Geräte und Anlagen der Informations- und Kommunikationstechnik sowie elektronische und elektrotechnische Geräte und Anlagen. Versichert werden insbesondere Aufnahme-, Bearbeitungs- und Wiedergabegeräte von Film- und Fernsehproduktionsfirmen oder Licht und Ton gegen diverse Gefahren. Versicherungsschutz besteht unter anderem während dem Transport, Lagerung und Gebrauch oder auch gegen auf die Geräte einwirkende Ereignisse. 5. Film-Produktionskassenversicherung Versicherte Interessen sind Zahlungsmittel für produktionsbezogene Zahlungen, die während der Dreharbeiten oder Aufnahmen mitgeführt oder transportiert werden. 6. Film-Requisitenversicherung Versichert werden können zur Herstellung verwendete eigene, gemietete oder geliehene Requisiten. 7. Produktionshaftpflichtversicherung Versichert ist die Haftpflicht gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter, die sich im Zusammenhang mit Produktionen im Audio- und Videobereich ergeben können. Versichert werden Personen- und Sachschäden sowie diverse Deckungserweiterungen, die speziell auf die Bedürfnisse der Produktionsfirmen abgestimmt sind. Seite 1 von 9
2 8. Feuerhaftungsversicherung Versichert wird, wenn während der Drehzeit durch die Produktion und/oder deren Mitarbeiter schuldhaft oder unbeabsichtigt ein Feuerschaden verursacht wird und dafür die Produktionsfirma von Dritten in Regreß genommen wird. 9. Unfallversicherung für Darsteller und sonstige Teammitglieder Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, wenn der Versicherte während der Wirksamkeit des Vertrages unfreiwillig eine von außen auf seinen Körper einwirkende Gesundheitsschädigung erleidet. Versichert werden können Tod und Invalidität von Darstellern und sonstigen Mitarbeitern der Produktion. 10. Spielfahrzeugversicherung Versichert sind kurzfristig für Filmaufnahmen eingesetzte Kraftfahrzeuge und Motorräder bis zu einem jeweiligen Wert von ,-- (höhere Summen auf Anfrage möglich). Nicht versichert sind Stunts oder Rennen. Sonderaufbauten sind ebenfalls nicht versichert. Der Deckungsschutz umfaßt nur die Dreharbeiten, keine Fahrten von A nach B. Selbstverständlich gibt es noch weitere spezielle Filmversicherungen (z.b. E&O-Versicherung, Completion Bond etc.), welche wir hier nicht aufgeführt haben, da diese eher selten abgeschlossen werden. Sollten Sie hierzu ebenfalls Informationen wünschen, sprechen Sie uns einfach an. Wie wird die Versicherungssumme gebildet? Die Versicherungssumme ist für den Versicherer Grundlage für die Prämienberechnung und gleichzeitig Höchsthaftung im Schadenfall. Für die Ausfall- und Negativ-Versicherungen sowie für Pauschalverträge ist es notwendig, aus den kalkulierten Herstellungskosten (Vorkalkulation) eine Versicherungssumme zu bilden und den Verträgen zugrunde zulegen. Sollte sie zu hoch (Überversicherung) oder zu niedrig (Unterversicherung) sein, hat dies Einfluß auf die Entschädigung im eventuellen Schadenfall. Wir schlagen vor, folgendes Schema zur Bildung einer Versicherungssumme zu verwenden: Ausgangsbasis Netto-Fertigungskosten + zuzüglich Beistellungen - abzüglich Vorkosten Rechte / Buch / Musik Zwischensumme + zuzüglich Handlungskosten (alternativ) (5%, 6%, 7,5%, 15%) Versicherungssumme Seite 2 von 9
3 Bei schwierigen Dreharbeiten mit Risiken für die Kalkulation sollten Sie in der Versicherungssumme eine Vorsorge (maxiaml 20 %) vorsehen. Sie wird nach Drehende entsprechend der tatsächlichen Überschreitung abgerechnet. Ausgeschlossene oder nicht versicherte Positionen, wie Vorkosten, Rechte/Buch/Musik, Prämie für den Completion Bond, Produzentengage, Gewinn, Kosten der Förderanstalten, Zinsen usw., können und sollten für den Fall eines Totalschadens mitversichert werden. Warum? Der fehlende Versicherungsschutz für diese Beträge kann erhebliche Auswirkungen nach Abbruch der Produktion auf Ihre Finanzierung haben. Wie schnell entsteht ein Loch in der Kasse. Beachten Sie bitte auch mögliche Überschneidungs- und/oder Überstrahlungsschäden sowie Summenverschiebungen innerhalb der Kalkulation! Noch mal der Hinweis, daß die Versicherungssumme eines der wichtigsten Kriterien bei einer Filmversicherung ist. Stimmt diese Summe nicht, dann wird es Probleme und auch Verärgerungen im Schadenfall geben. Wird an dieser Stelle gespart, dann ist dies bestimmt die falscheste Stelle. Denn im gleichen Verhältnis, wie die gesparte Versicherungssumme zur eigentlich korrekten Summe steht, so steht später die Zahlung des Versicherers zum eigentlich korrekten Anspruch. Für die Bildung der Versicherungssumme und die Richtigkeit sind ausschließlich Sie als Versicherungsnehmer zuständig und verantwortlich. Das kann Ihnen niemand abnehmen, hier haften auch wir als Versicherungsmakler nicht. Daher unsere große Bitte, sich an diesem Punkt besondere Mühe zu geben. Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns doch einfach an. Gerne werden wir Ihnen das Kleingedruckte noch ausführlicher erläutern. Seite 3 von 9
4 FRAGEBOGEN ZUR FILMVERSICHERUNG Name, Vorname, Titel, Firma Herr Frau Firma Verein des Versicherungsnehmers: Straße, PLZ, Ort: Telekommunikation: Mitversicherungsnehmer (z.b. Co-Produzenten): Produktionstitel: Telefon: Mobil: Telefax: Art des Projektes: Kino Werbe Musikvideo Doku TV Sonstiges: _ Muß die Rechnung aus einem bestimmten Bundesland kommen?, aus Drehort(e): Vorbereitungszeit: von: bis: Drehzeit: von: bis: Anzahl Drehtage: Nachbearbeitungszeit: von: bis: Produktionsbudget: Netto-Herstellungskosten inkl. Bei-/Rückstellungen Mitversicherung der (bitte dringend Kalkulationsdeckblatt beifügen): Position: davon: - Vorkosten: - Rechte: - Handlungskosten: - Finanzierungskosten: - Überschreitungsreserven: - Gewinn: - : Gesamtversicherungssumme: Gefahrenerhöhende Umstände, Besonderheiten wie z.b. Stunts, Unterwasser, Bergsteigen, Fluggeräte (bemannte oder unbemannte), Feuer, Tiere etc.: Wenn ja, welche (bitte detaillierte Beschreibung einreichen): Seite 4 von 9
5 Angebotsanfrage Auftrag zum Abschluß der gekennzeichneten Versicherung 1. Personenausfall: 2. Negativ: 3. Sach-Ausfall: 4. Requisiten: 5. Technik/Apparate: 6. Produktionskasse: 7. Produktionshaftpflicht: 8. Feuerhaftpflicht: 9. Unfall: 10. Spielfahrzeug: 1. Personenausfall: Versichert gelten Mehrkosten infolge Ausfall versicherter Personen durch Unfall, Krankheit oder Tod. a) Vorausfall (Vorbereitungsphase bis Drehbeginn): Bitte fügen Sie eine Gesundheitserklärung der zu versichernden Personen bei, ansonsten kann kein Versicherungsschutz gewährt werden. zu versichernde Personen: 1. Person: Geburtsdatum: 2. Person: Geburtsdatum: 3. Person: Geburtsdatum: 4. Person: Geburtsdatum: b) Hauptausfall (Drehzeit): zu versichernde Personen: 1. Person: Geburtsdatum: 2. Person: Geburtsdatum: 3. Person: Geburtsdatum: 4. Person: Geburtsdatum: Sollen weitere Personen versichert werden, legen Sie bitte eine gesonderte Liste bei. Seite 5 von 9
6 2. Negativ: Versichert gelten Mehrkosten infolge Beschädigung oder Abhandenkommen des enstehenden Filmmaterials. Versicherungssumme: Das gedrehte Material muß unverzüglich auf dessen Verwertbarkeit geprüft sowie fachmännisch gesichert, transportiert und gelagert werden. Verwendetes Filmmaterial: 16 mm Negativ 35 mm Negativ Video Innenaufnahmen Außenaufnahmen Kopierwerk: Endprodukt: 3. Sach-Ausfall: Versichert gelten Mehrkosten infolge Ausfall produktionsrelevanter Gegenstände (Requisiten, Technik, Set) durch Beschädigung oder Verlust. Versicherungssumme: 4. Requisiten: Versichert gelten Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten für beschädigte Requisiten. Gesamtversicherungssumme (auf 1. Risiko): Bauten, Schmuck und Einzel- Werte über ,--: Sollen weitere Einzelwerte versichert werden, legen Sie bitte eine gesonderte Liste bei. 5. Technik-/Apparate- Versichert gelten Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten für beschädigte Versicherung: oder abhandengekommene Technik. Bitte Liste des zu versichernden Equipments beifügen. Versicherungssumme: eigenes Equipment fremdes Equipment 6. Produktionskasse: Versichert gelten Beschädigung oder Verlust (Raub, Einbruch) von Bargeld. Versicherungssumme: Versicherungssumme bis maximal ,-- möglich. Seite 6 von 9
7 7. Produktionshaftpflicht: Versichert gilt die gesetzliche (nicht die vertraglich übernommene) Haftpflicht des Filmproduzenten gegenüber Dritten. Möglicher Geltungsbereich ist weltweit außer USA/Kanada. Versicherungssummen: Personen- und Sachschäden ,-- Vermögensschäden ,-- Umweltschäden (Basisdeckung) ,-- Mietsachschäden an Gebäuden durch Feuer ,-- Sonstige Mietsachschäden an Gebäuden ,-- Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden ,-- Schlüsselverlust 7.500,-- Die Deckungssummen können je nach Wahl des möglichen/zweckmäßigsten Versicherers von den o.g. Summen abweichen. 8. Feuer-Haftung: In Ergänzung zur Haftpflichtversicherung für größere Feuerschäden (sofern die Versicherungssumme für Mietsachschäden an Gebäuden durch Feuer nicht ausreichen sollte). Versicherungssumme: 9. Unfallversicherung: Versichert sind die für die jeweilige Produktion angemeldeten Mitarbeiter weltweit, rund um die Uhr. Versicherungssummen: Todesfall je Person ,-- Invalidität je Person maximal ,-- ohne Progression (gestaffelt, je nach Grad der Invalidität) Krankenhaustagegeld je Person 20,-- Versicherungsdauer: von: bis: Zu versichernde Personen: 1. Person: Geburtsdatum: 2. Person: Geburtsdatum: 3. Person: Geburtsdatum: 4. Person: Geburtsdatum: Sollen weitere Personen versichert werden, legen Sie bitte eine gesonderte Liste bei. Seite 7 von 9
8 8. Spielfahrzeuge: Versichert sind kurzfristig für Filmaufnahmen eingesetzte Kfz und Motorräder bis zu einem Wert von je ,--. Nicht versichert sind Stunts oder Rennen. Sonderaufbauten sind ebenfalls nicht versichert. Der Deckungsschutz umfaßt nur die Dreharbeiten, keine Fahrten von A nach B. Bitte fügen Sie eine Liste der Spielfahrzeuge mit dem jeweiligen Wert bei. Versicherungsdauer: von: bis: Anzahl der Fahrzeuge: Gesamtversicherungssumme: Gewünschter Versicherungsschutz: KFZ-Haftpflicht nur Teilkasko mit Selbstbeteiligung (SB) 150,-- Vollkasko mit Selbstbeteiligung 500,-- (inkl. Teilkasko SB 150,--) Bei Abschluß der Versicherung wird dieser Risikofragebogen wesentlicher Bestandteil des Vertrages! Auftragsbindefrist: An diesen Auftrag hält sich der Auftraggeber einen Monat gebunden. Vorversicherung: Bestand oder besteht für Sie bereits eine Filmversicherung? Wenn ja, bei welcher Gesellschaft/Vertragsnummer? Sind Schäden angefallen? Wenn ja, bitte Anzahl, Höhe und Art benennen? Zahlungsweise: IBAN: per Rechnung Bankeinzug von folgender Bankverbindung Ich bin damit einverstanden, daß die AHuber & Co. GmbH die Beiträge bis auf Widerruf von dem angegebenen Konto abbuchen läßt. BIC: Abweichender Kontoinhaber: Datenschutzklausel: Ich willige ein, daß die AHuber&Co. GmbH meine Daten, soweit sich diese aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurch-führung ergeben, speichert. Diese Daten werden dem Versicherer bzw. Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den HUK-Verband zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Ich willige ferner ein, daß die Versicherer, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen. Vertragsvermittlung und -betreuung: Hiermit erteile ich der Firma AHuber&Co. GmbH einen Auftrag zur Vermittlung einer Versicherungspolice gemäß den beigefügten Antragsangaben. Der erteilte Auftrag beinhaltet auch die Vermittlung und Betreuung der Versicherungspolice. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen beider Parteien entgegenzunehmen und verpflichtet, diese unverzüglich an die jeweils andere Partei weiterzuleiten. Die Sonderbedingungen und Konditionen erlöschen, sofern der Vertrag nicht mehr über die AHuber&Co. GmbH betreut wird. Die AHuber & Co. Internationale Assekuranz-Makler GmbH, Bajuwarenring 5 in Oberhaching ist im Versicherungsvermittlerregister als Versicherungsmakler nach 34d Abs. 1der Gewerbeordnung unter der Nummer D-2NSS-IBMQC-37 registriert. Seite 8 von 9
9 (Ort und Datum) (Unterschrift des Auftraggebers) Von AHuber&Co Internationale Assekuranz-Makler GmbH auszufüllen! Vorläufige Deckung: Hiermit bestätigen wir den oben beantragten Versicherungsschutz im Rahmen einer vorläufigen Deckung. Der Versicherungsnehmer ist zur unverzüglichen Zahlung des Versicherungsbeitrages nach Vorlage von Police und Rechnung verpflichtet, auch wenn die Ausfertigung des Versicherungsscheines nach dem Beginndatum erfolgt. Versicherer: In Spezialvollmacht des Versicherers München den AHuber&Co Assekuranz-Makler GmbH Seite 9 von 9
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