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1 Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu Sitzungsvorlage Nr. /20 Fachbereich: Informations- und Kommunikationstechnik Sitzung am Tiefbau Bürgermeister Aktenzeichen: TOP-Nr.: Sachbearbeiter: Bernd Rebholz/Marcus Reuther/BM Martin Bendel öffentlich nichtöffentlich Beschlussvorlagen an: GR TA VA Befangenheit Ja Nein Zugegangen sind den Mitgliedern: 1. Betreff: Breitbandversorgung in Leutkirch im Allgäu - Herstellung der Grundversorgung - Mittel- bis langfristiger Ausbau eines glasfaserbasierten Breitbandnetzes - Beitritt zum Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg 2. Sachdarstellung: 2.1 Sachstand Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am folgende Strategie für den Breitbandausbau in Leutkirch im Allgäu festgelegt und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt: - Kurzfristig: Herstellung der Grundversorgung in den derzeit unversorgten Ortsteilen durch Unterstützung des betreiberseitigen Ausbaus des LTE-Netzes sowie im Bedarfsfall alternativ Verfolgung kurzfristiger Übergangslösungen über WLAN. - Mittel- bis langfristig: Prüfung der organisatorischen Möglichkeiten und Vorschläge für den kabelgebundenen Ausbau der unversorgten Ortsteile - Mittel- bis langfristig: Vorbereitungen (Angebotseinholung) für eine Infrastrukturplanung zum über die Grundversorgung hinausgehenden Ausbau der Breitbandversorgung Der Ortschaftsrat Hofs hat sich am erneut mit der noch fehlenden Breitbandversorgung der Ortsteile Hofs und Ausnang beschäftigt und u.a. die o.g. Maßnahmen beraten. Die Verwaltung wurde aufgefordert, die Voraussetzungen für einen kabelgebundenen Breitbandanschluss der Ortschaft schnellstmöglich zu schaffen. 2.2 Förderung durch das Land Baden-Württemberg Das Land Baden-Württemberg gewährt den Kommunen Fördermittel, damit diese Mängel in der Breitbandversorgung, die durch den freien Markt nicht beseitigt werden, beheben können. Die Grundlage hierfür bildet die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung, die am in Kraft getreten ist. Die neue Förderrichtlinie zielt zum einen darauf ab, den Aufbau einer flächendeckenden Grundversorgung zum Abschluss zu bringen und zum anderen den weitergehenden Aufbau von Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetzen (sog. Next Generation Access (NGA)-Netze) voranzubringen. Die wichtigsten Eckpunkte, vor allem die Neuerungen zur bisher geltenden Förderrichtlinie, werden im Folgenden dargestellt:

2 a) Aufbau der Grundversorgung (2 MBit/s) Aufgrund der technischen Entwicklung setzt die Herstellung einer Grundversorgung voraus, dass Breitbandanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 2 MBit/s (bislang 1 MBit/s) geschaffen werden. Um den flächendeckenden Ausbau der Grundversorgung zu intensivieren und zum Abschluss zu bringen, wird der Förderrahmen von Betreiberzuschüssen für den Aufbau der Grundversorgung erhöht. So sind zukünftig kommunale Zuwendungen von in der Regel bis zu (bisher maximal ) je Maßnahme an Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für die Errichtung und den Betrieb von Breitbandnetzen förderfähig. Der Fördersatz liegt bei 50 %, sodass Kommunen bis zu (bisher ) je Vorhaben erhalten können. Diese Förderung soll allerdings nur noch bis Ende 2013 bewilligt werden. Die bisher gewährte Förderung für die Verlegung von Kabelschutzrohren lediglich für die Grundversorgung entfällt ganz. b) Aufbau von Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetzen (NGA-Netze ab 25 MBit/s) Für den Aufbau von Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetzen (NGA-Netze), die eine Datengeschwindigkeit von mindestens 25 MBit/s ermöglichen sollen, stellt die Förderrichtlinie ein Baukastensystem zur Verfügung. Dieses sieht im Wesentlichen folgenden Elemente vor: Förderung von Planungskosten Neu aufgenommenen wurde die Förderung von Planungskosten, die durch den Einsatz von Fachbüros für die Erstellung von Infrastrukturplanungen entstehen. Förderfähig sind 25 % der dem Zuwendungsempfänger durch die Beauftragung des Fachbüros entstehenden Planungskosten. Kommunaler Auf- und Ausbau von NGA-Netzen Bei nachgewiesenem privaten und/oder gewerblichen Bedarf werden den Kommunen laufmeterbezogene Pauschalsätze für die Verlegung von Kabelschutzrohren mit oder ohne Glasfasereinzug sowie bei alternativen Verlegetechniken gewährt. Die Förderrichtlinie geht davon aus, dass das NGA- Netz grundsätzlich bis an die Hauswand herangeführt wird, wobei die Förderung mit öffentlichen Mitteln an der privaten Grundstücksgrenze endet. Zur Nutzung von Synergien wird überdies die Mitverlegung von Kabelschutzrohren bei anderen Tiefbaumaßnahmen laufmeterbezogen pauschal unterstützt. Die Pauschalsätze wurden gegenüber der bisherigen Regelung zum Teil angehoben, um den geänderten Kosten Rechnung zu tragen. Betreiberzuschüsse für den aktiven Betrieb von NGA-Netzen Zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke beim aktiven Betrieb von Hochgeschwindigkeitsnetzen wird die Gewährung kommunaler Zuwendungen an Betreiber in gleicher Höhe wie bei der Grundversorgung gefördert. Modellprojekte Modellprojekte werden wie bisher mit einem Fördersatz von bis zu 50 % bezuschusst Interkommunale Zusammenschlüsse Bei interkommunalen Projekten werden die laufmeterbezogenen Pauschalsätze um 25 % aufgestockt und bei der Förderung der Planungskosten wird interkommunales Engagement dadurch honoriert, dass Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse nicht nur 25 %, sondern 35 % der Kosten gefördert bekommen. b) Vorbereitungen für einen Förderantrag der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu Zur Vorbereitung eines beim Regierungspräsidium Tübingen zu stellenden Förderantrages hat die Stadtverwaltung bereits folgende erste Maßnahmen veranlasst: Für die Ortsteile Hofs, Ausnang und Ottmannshofen wurde eine Marktanalyse durch Abfrage bei Telekommunikationsunternehmen durchgeführt. Die Ergebnisse liegen noch nicht vollständig vor. Ebenso wurde in den Ortsteilen Ottmannshofen, Hofs und Ausnang durch die Ortsvorsteher eine Bedarfsabfrage bei Gewerbetreibenden durchgeführt. Ein ausreichender gewerblicher Bedarf für die Grundversorgung (2 MBit/s) wurde nachgewiesen.

3 2.3 Kurzfristige Maßnahmen: Herstellung der Grundversorgung a) Unzureichende Grundversorgung und Verbesserung durch LTE (Long Term Evolution) Bezogen auf die nunmehr angehobene Eingriffsschwelle für die Grundversorgung von 2 MBit/s bestehen in Leutkirch in fast allen Ortschaften Bereiche, in denen die Grundversorgung nicht oder nicht vollständig erreicht ist. Besonders unzureichend ist derzeit die Versorgung der Ortsteile Hofs und Ausnang. Die Herstellung der Grundversorgung ist nicht an die Schaffung einer kabelgebundenen Infrastruktur gebunden. Im Sinne der Technologieneutralität können auch durch kabelungebundene Techniken (wie z.b. LTE) die für die Grundversorgung erforderlichen Bandbreiten geschaffen werden. Die Verwaltung hat daher in Zusammenarbeit mit dem Anbieter Vodafone stichpunktartige Messungen über die derzeitige von den bestehenden Vodafone-Sendemasten in Heimertingen und Lindenberg i.a. ausgehende Abdeckung der o.g. Ortsteile durchgeführt. Im Ergebnis war festzustellen, dass einige Ortsteile bereits heute über LTE eine Verbesserung in der Grundversorgung erreichen. Eine weitere Verbesserung der LTE-Abdeckung über den derzeitigen Stand hinaus ist nur durch zusätzlichen Sendemasten im Raum Leutkirch zu erreichen. Diesbezüglich steht die Stadtverwaltung in intensivem Kontakt mit den hierfür zuständigen Stellen (Vodafone München und Stuttgart, Bundeswirtschaftsministerium Berlin). Bislang wurde der Stadtverwaltung von Vodafone die mündliche Aussage erteilt, dass die Ausbauplanung von Vodafone im Geschäftsjahr 2012 im Raum Leutkirch einen weiteren Sendemast nördlich von Reichenofen, Vorderberg 17 vorsehe. Hiervon werden nach Aussagen von Vodafone die im Süden dieses Standortes gelegenen Bereiche profitieren; die Ortsteile Hofs und Ausnang gehören nicht dazu. Die Stadtverwaltung hat der Firma Vodafone vorbehaltlich einer endgültigen Zustimmung des Gemeinderates angeboten, zusätzlich oder alternativ dazu eine Antenne auf dem Wasserturm in Ottmannshofen zu installieren. Dies hat die Firma Vodafone jedoch ohne städtische Zuschüsse abgelehnt. Generell stellt die LTE-Technik beim derzeitigen Stand der technischen und medialen Entwicklungen eine geeignete Übergangslösung zur Herstellung der Grundversorgung dar. Langfristig gesehen, ergeben sich aufgrund der technischen Begrenztheit des Mediums jedoch Einschränkungen bei der Geschwindigkeit und Bandbreite der Datenübertragung. Ebenso können im Einzelfall aufgrund von Verschattungen oder zusätzlich erforderlicher Gebäudeaußenantennen an den Gebäuden Probleme auftreten. Es ist nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft jedoch nicht zu besorgen, dass eine Gesundheitsgefahr von den LTE-Sendemasten ausgeht. Für den Fall zusätzlicher Ausbaumaßnahmen im Raum Leutkirch wird die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit Vodafone entsprechende Information hierzu herausgeben. b) Kabelgebundene Grundversorgung Sollte sich für die derzeit in der Grundversorgung nicht oder nicht vollständig versorgten Ortsteile durch einen zusätzlichen LTE-Antennenmast keine Verbesserung bei der LTE-Abdeckung ergeben, so ist dort ein kabelgebundener Ausbau zur Schaffung der Grundversorgung erforderlich. Die nach dem GR- Beschluss alternativ zu verfolgenden Funklösungen über WLAN sind nach den mittlerweile vorliegenden Informationen der Stadtverwaltung nicht weiter verfolgenswert, da sie an technische Grenzen stoßen und zudem zuverlässig nur gegen finanzielle Zuschüsse der Stadt zu erreichen sind. Die Verwaltung hat daher exemplarisch für den kabelgebundenen Anschluss von Hofs und Ausnang folgende Lösungsvarianten weiter verfolgt: Variante 1: Herstellung einer passiven Glasfaserleitung durch die Stadt Die Stadt würde selbst als Bauherrin und spätere Eigentümerin der Leitung einen glasfaserbasierten Anschluss der Ortsteile Hofs und Ausnang herstellen. Dazu müssten rund 7,8 km Kabelleerrohre verlegt und darin Glasfaserleitungen eingezogen werden. Die Leitung würde in Leutkirch am vorhandenen Anschlusspunkt beginnen und am Rande öffentlicher Straßen über Wielazhofen nach Hofs und Ausnang verlegt. Dort würden die bestehenden Kabelverzweiger der Telekom erschlossen. Einschließlich der Planungs- und Ingenieurkosten kommt die Kostenschätzung hierfür auf Netto-

4 Baukosten von rund Um nach der neuen Förderrichtlinie Zuschüsse hierfür zu erhalten, müsste der Bedarf für ein Hochgeschwindigkeitsnetz ab 25 MBit/s nachgewiesen und die sonstigen Voraussetzungen für NGA-Netze erfüllt werden. Unter der Annahme, dass dies gelingt, könnten maximal Fördermittel von rund beantragt werden, so dass im Falle der Bewilligung von der Stadt noch rund zu tragen wären. Dies entspricht einem Fördersatz von knapp 40 %. Für den Betrieb dieser Infrastruktur müsste im Wege einer öffentlichen Ausschreibung ein privates Telekommunikationsunternehmen gefunden werden. Je nach Wirtschaftlichkeit des Netzbetriebs müsste hierfür die Stadt evt. einen Zuschuss an den Netzbetreiber bezahlen. Variante 2: Gewährung eines städtischen Zuschusses zur Herstellung und zum Betrieb einer Breitbandinfrastruktur durch einen privaten Betreiber Die Stadt würde im Wege einer öffentlichen Ausschreibung einen privaten Betreiber ermitteln, der ihr gegen Zahlung eines städtischen Zuschuss eine Breitbandanbindung der Ortsteile herstellt und diese auch dauerhaft betreibt. In welcher Höhe dieser Zuschuss anfällt hängt davon ab, wie hoch die Wirtschaftlichkeitslücke für die Errichtung und den Betrieb des Netzes ausfällt. Dies wiederum wird beeinflusst, welche Breitbandtechnologie der Betreiber einsetzt (kabelgebunden oder kabellos bzw. Kombination hieraus unter Einbindung von Richtfunk) und auf welche bereits vorhandene Infrastruktur der Betreiber zurückgreifen kann. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, kann im Vorhinein nicht abschließend gesagt werden. Es spricht nach Ansicht der Verwaltung jedoch vieles dafür, dass die Wirtschaftlichkeitslücke für den Anschluss von Hofs und Ausnang wesentlich geringer ist als die in Variante 1 dargestellten Nettobaukosten. Ebenso kann damit gerechnet werden, dass der städtische Betreiberzuschuss vom Land mit einem Fördersatz von bis zu 50 % gefördert wird. Die Ausschreibung eines Betreiberzuschusses hat allerdings den Nachteil, dass diese technologieneutral erfolgen muss. Es kann daher nicht mit Gewissheit ausgeschlossen werden, dass als Ergebnis der Ausschreibung eine Funktechnologie zum Einsatz kommt. Ebenso hat diese Variante den Nachteil, dass die mit städtischen Mittel geförderte Infrastruktur nicht in den Händen der Stadt liegt. Nach Abwägung der beiden o.g. für Hofs und Ausnang exemplarisch dargestellten Varianten schlägt die Verwaltung für die Ortsteile, für die ein zusätzlicher LTE-Antennenmast keine Verbesserung bringt, folgende Vorgehensweise vor: Um in Ortsteilen, die gar keine Grundversorgung haben, diese schnellstmöglich zu erreichen, wird die Verwaltung dort die Variante 2 weiter verfolgen und eine entsprechende Ausschreibung durchführen. Dies gilt nach heutigem Stand für die Ortsteile Hofs und Ausnang, soweit sich für diese Ortsteile keine absehbaren Verbesserungen bei der LTE Abdeckung ergeben. Bei der Gestaltung der Ausschreibung sind auch Aspekte zu berücksichtigen, welche die Wirtschaftlichkeit des Netzes und technische Gegebenheiten erfordern. Die Verwaltung wird daher bei einer Ausschreibung eines Betreiberzuschusses für Hofs und Ausnang evt. auch Ottmannshofen in die Ausschreibung miteinbeziehen müssen, um eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösung für Hofs und Ausnang gewährleisten zu können. In den Ortsteilen, die zwar noch keine Grundversorgung von 2 MBit/s, aber entsprechend geringere Bandbreiten haben, wird die Verwaltung die Variante 1 weiter verfolgen und in die mittel- bis langfristige Infrastrukturplanung für ein glasfaserbasiertes Breitbandnetz (vgl. unten unter 2.4) einbeziehen. Damit soll verhindert werden, dass Ortsteile, die möglicherweise für den kommunalen glasfaserbasierten Breitbandausbau interessant sind, durch private Telekommunikationsunternehmen auf der Basis von Betreiberzuschüssen erschlossen und dadurch Finanzmittel gebunden werden, die später für den glasfaserbasierten Breitbandausbau fehlen. Welche Ortsteile dies konkret sind, muss im Rahmen der weiteren Planungen festgelegt werden. c) Kabelgebundene Grundversorgung für Merazhofen durch Telekom-Anschluss Nach Mitteilung der Gemeindeverwaltung Kißlegg wurde ein Vertrag zum Ausbau des DSL-Netzes mit der Deutschen Telekom am unterzeichnet. Dieser sieht ein Ausbau innerhalb von 12 Monaten mittels Outdoor-DSLAMs mit einem Geschwindigkeitsbereich von Kbit/s vor. Laut Telekom wird hier Merazhofen mit einer Grundversorgung von mind. 2 MBit/s ausgebaut. Das auszubauende Gebiet umfasst den Bereich von Zaisenhofen, Goppertshofen, Waltershofen, Dettishofen

5 bis Merazhofen. Die Nettokosten der Gemeinde Kißlegg nach Förderung des Landes liegen bei und der Nutzeranteil in Merazhofen liegt bei ca. 10 %. Die Gemeinde Kißlegg hat nach der Möglichkeit einer Kostenbeteiligung nachgefragt. Die Stadtverwaltung hält eine Kostenbeteiligung von ca für angemessen. 2.4 Mittel- bis langfristige Maßnahmen: Errichtung und Ausbau von kabelgebundenen Hoch- bzw. Höchstgeschwindigkeitsnetzen Aufgrund des stetig wachsenden Bandbreitenbedarfs sowohl im privaten wie im gewerblichen Bereich ist der Auf- und Ausbau einer zukunftsfähigen Breitbandinfrastruktur ein zentraler Standortfaktor. Als zukunftsfähigste und sicherste Breitbandinfrastruktur gelten aus heutiger Sicht sog. Next Generation Access-Netze (NGA-Netze). Darunter versteht man meist glasfaserbasierte Netze, über die Dienste mit sehr hohen Datenübertragungsraten angeboten werden können (z.b. 3D-TV, Heimarbeitsplatz in Büroqualität, etc.). Im Regelfall erfordert ein derartiges Netz ein bis zum Gebäude (fttb - fiber to the building) oder sogar zur einzelnen Wohnung (ftth - fiber to the home) reichendes Glasfaserkabel. In diesem Fall spricht man von sog. Höchstgeschwindigkeitsnetzen; kommen neben oder anstatt Glasfaserkabeln andere kabelgebundene Techniken (Kupferkabel) oder Funktechniken zum Einsatz, welche die Datenübertragungsrate mindern, von sog. Hochgeschwindigkeitsnetzen. Ein zukunftssicherer kabelgebundener Breitbandausbau liegt daher in der Errichtung eines bis in die Gebäude reichenden Glasfasernetzes. Dies ist nach einschlägigen Berechnungen im ländlich geprägten Räumen aufgrund des hohen Investitionsaufwandes für den Aufbau der Netzinfrastruktur nur über lange Refinanzierungslaufzeiten grundsätzlich wirtschaftlich darstellbar; die Wirtschaftlichkeit eines entsprechenden Netzes muss allerdings im Einzelfall aufgrund der konkreten Gegebenheiten berechnet werden. Dazu sind privatwirtschaftliche Unternehmen aufgrund ihrer Finanzierungsstruktur meist nicht in der Lage. Anders ist dies bei Kommunen, die einen derartigen Netzausbau über längere Zeiträume refinanzieren können. Hinzu kommt, dass Kommunen als Eigner oder zumindest Veranlasser anderer Infrastrukturen (Straße, Wasser, Abwasser, Baugebietserschließungen) Glasfasernetze meist mitverlegen und somit Kostenvorteile nützen können. Dies setzt allerdings voraus, dass eine umfassende und langfristige Infrastrukturplanung für den Aufbau eines Glasfasernetzes erstellt wird, die im Zuge weiterer Erschließungs- und Tiefbaumaßnahmen langfristig umgesetzt wird. Die Infrastrukturplanung reicht von einer Bestandsaufnahme über die allgemeine Netzkonzeption (einschließlich einer Wirtschaftlichkeitsberechnung) bis hin zur konkreten Struktur und Ausführungsplanung. Eine entsprechende Netzausbaustrategie bereitet der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Ravensburg durch eine entsprechende Infrastrukturplanung vor. 2.5 Beitritt zum Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg Um die vom Gemeinderat beschlossene Breitbandstrategie in der Großen Kreisstadt Leutkirch im Allgäu insbesondere im mittel- bis langfristigen Bereich wirksam weiter zu verfolgen, hält die Stadtverwaltung einen Beitritt zum Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg für erforderlich. Die Mitgliedschaft im Zweckverband bringt der Stadt folgende Vorteile: Beratung, Begleitung und Unterstützung der Stadtverwaltung beim Breitbandausbau sowie Austausch von Erfahrungswissen Gemeinsame Interessenswahrnehmung beim Breitbandausbau gegenüber anderen Beteiligten, insb. gegenüber privatwirtschaftlichen Telekommunikationsunternehmen Gemeinsame und gemeindeübergreifenden Infrastrukturplanung, Nutzung gemeindeübergreifender Netze Möglichkeit zur Inanspruchnahme höhere Fördersätze wegen interkommunaler Kooperation Der Zweckverband ist im Jahr 2010 von 13 Mitgliedsgemeinden im Landkreis Ravensburg gegründet worden. Mittlerweile sind 5 weitere Kommunen beigetreten, sodass nun 18 Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von rund Einwohnern im Verband vertreten sind. In diesen Gemeinden besteht ein Glasfasernetz von derzeit rund 92,5 km. Der Verband hat die Aufgabe, die zur Breitbandversorgung der Gewerbebetriebe, Privathaushalte und sonstigen Nutzer erforderlichen Anlagen, die im

6 Eigentum der jeweiligen Verbandsmitglieder stehen, zu verwalten, zu verpachten und bei der Errichtung die Bauherrenfunktion zu übernehmen. Das Hauptorgan des Zweckverbandes ist die Verbandsversammlung, in der jedes Mitglied mit einer Stimme vertreten ist. Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden auf 3 Jahre von der Verbandsversammlung gewählt. Derzeitiger Verbandsvorsitzender ist Bürgermeister Oliver Spieß, Fronreute. Dort hat der Verband auch seinen Sitz. Die bisher nebenamtlich geführte Verbandsverwaltung wird in Zukunft durch einen hauptberuflich beim Zweckverband angestellten Geschäftsführer wahrgenommen werden. Jede beitretende Gemeinde hat einen Anteil von zum Stammkapital des Verbandes einzubringen. Der jährliche Finanzbedarf des Verbandes für die Verwaltung des Verbandes wird durch eine Umlage gedeckt, die von jeder Gemeinde zu gleichen Anteilen erhoben wird. Bei derzeit 18 Verbandsmitgliedern, ist also jedes Mitglied zu 1/18 an den laufenden Ausgaben des Verbandes beteiligt. Beim einem geschätzten Ausgabenbedarf des Verbandes für die laufende Verwaltung von jährlich ca (externe Planungskosten sind hierin nicht enthalten) würden bei gleichem Verteilungsschlüssel und 19 Gemeinden auf Leutkirch ein Betrag von rund entfallen. Ob es allerdings bei dieser Finanzverteilung angesichts des anwachsenden Mitgliederstandes und der erheblichen Größenunterschiede der Mitgliedsgemeinden bleibt, ist offen. Ebenso offen, ist wie sich der Ausgabenbedarf des Zweckverbandes in der Zukunft aufgrund des Bedarfs an Planungs- und Beratungsleistungen entwickelt. Die Verwaltung schlägt vor, dem Zweckverband beizutreten. 3. Finanzielle Auswirkungen: Ja Abwicklung im laufenden Haushaltsjahr, s. Finanzierung Ja Mehrjahresvorhaben des Vermögenshaushalts, s. Finanzierungsübersicht Nein Gesamtkosten der Maßnahme(n) Jährliche Folgekosten/-lasten (Beschaffungs-/Herstellungskosten) Ja Nein Finanzierung: HH-Jahr HH-Stelle Ja Verwaltungshaushalt c) Vermögenshaushalt d)1.000 Nein überplanmäßig außerplanmäßig Deckungsvorschlag HH-Stelle: HH-Jahr:

7 4. Familienverträglichkeitsprüfung Die vorgesehene Maßnahme: hat keine bedeutsame Auswirkung auf die Familien in Leutkirch im Allgäu hat Auswirkungen auf die Familien in Leutkirch im Allgäu. Folgende Lebensbereiche von Familien sind betroffen: Ermöglichung des Internetzugangs für Schüler u.a. für Schulzwecke Die getroffene Entscheidung trägt zu folgender Verbesserung der Lebensbedingungen für Familien in Leutkirch im Allgäu bei: Die geplante Entscheidung hat folgende negativen Auswirkungen auf Familien in Leutkirch im Allgäu: 5. Beschlussantrag a) Wird eine Grundversorgung in den Ortsteilen Hofs und Ausnang über LTE nicht gewährleistet, wird die Verwaltung beauftragt, zur Herstellung der Grundversorgung einen Betreiberzuschuss für die Errichtung und den Betrieb eines Breitbandanschlusses in den Ortsteilen Hofs und Ausnang auszuschreiben. Die Ausschreibung soll die sich aus der Wirtschaftlichkeit des Netzes und den technischen Gegebenheiten ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten berücksichtigen. Ob für weitere Ortsteile Ausschreibungen durchgeführt werden, hängt vom Fortschritt und Ergebnis der unter Buchstabe d) zu vergebenden Planungen ab. b) Die Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu beteiligt sich an den Kosten der Gemeinde Kißlegg für den kabelgebundenen Anschluss des Ortsteils Merazhofen in Höhe von ca c) Die Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu tritt dem Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg bei. d) Die Verwaltung wird beauftragt, über den Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg in Infrastrukturplanungen für den glasfaserbasierten Breitbandausbau in Leutkirch im Allgäu einzutreten. Leutkirch im Allgäu, Sachbearbeiter: Fachbereichsleiter: Geschäftsbereichsleiter: Oberbürgermeister: Reuther/Rebolz Bendel Henle

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