Arbeitnehmerüberlassung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Arbeitnehmerüberlassung"

Transkript

1 Arbeitnehmerüberlassung Sinn der Arbeitnehmerüberlassung: Überbrückung von Personalengpässen Flexibilisierung der Belegschaft Wegfall des Kündigungsschutzes bzgl. der Leiharbeitnehmer Wegfall des Entgeltfortzahlungsrisikos Tarifflucht 1

2 Arbeitnehmerüberlassung Aufgrund der Möglichkeiten, die die Arbeitnehmerüberlassung zugunsten der Arbeitgeber bietet, war die Arbeitnehmerüberlassung seit jeher umstritten. Vom ursprünglichen Verbot der Arbeitnehmerüberlassung wurde sie bis heute liberalisiert. Nach wie vor bestehen allerdings Regelungsmechanismen, um einen Missbrauch zu verhindern bzw. einzuschränken. Das Gesetz vom hat den Anwendungsbereich des AÜG eingeschränkt. 2

3 Begriff der Arbeitnehmerüberlassung Entleiher Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Verleiher Direktionsrecht Arbeitsvertrag Arbeitnehmer 3

4 Begriff der Arbeitnehmerüberlassung Ein Arbeitnehmer wird an den Entleiher überlassen, wenn das Direktionsrecht durch den Entleiher ausgeübt wird und der Arbeitnehmer in die Betriebsorganisation des Entleihers eingegliedert ist. Die Überlassung i.s.d. AÜG ist zum Werkvertrag und zum Dienstvertrag abzugrenzen. Diese Abgrenzung erfolgt aufgrund des Direktionsrechtes und beim Werkvertrag zusätzlich dadurch, dass dort ein Erfolg geschuldet wird. 4

5 Erlaubnispflicht 1 AÜG: Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten(Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis (der Bundesagentur für Arbeit). Die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt vorübergehend. 5

6 Erlaubnispflicht Wichtige Ausnahmen nach 1 Abs. 3 AÜG: Zwischen Arbeitgebern desselben Wirtschaftszweiges zur Vermeidung von Kurzarbeit und Entlassungen, wenn ein für den Entleiher und Verleiher geltender Tarifvertrag dies vorsieht Zwischen Konzernunternehmen i.s.d. 18 Aktiengesetz, wenn der Arbeitnehmer nicht zum Zwecke der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird Zwischen Arbeitgebern, wenn die Überlassung nur gelegentlich erfolgt und der Arbeitnehmer nicht zum Zwecke der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird 6

7 Besonderheiten im Baugewerbe 1b AÜG: Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, ist unzulässig. 7 Ausnahmen: Zwischen Betrieben des Baugewerbes und anderen Betrieben, wenn diese Betriebe erfassende, für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge dies bestimmen Zwischen Betrieben des Baugewerbes, wenn der verleihende Betrieb nachweislich seit mindestens 3 Jahren von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen oder von deren Allgemeinverbindlichkeit erfasst wird.

8 Erlaubnis 2 AÜG: Schriftlicher Antrag erforderlich (Formulare unter: Befristung der Erlaubnis auf 1 Jahr Verlängerungsantrag muss spätestens 3 Monate vor Ablauf des Jahres gestellt werden Verlängerung der Erlaubnis, wenn die Erlaubnisbehörde die Verlängerung nicht vor Ablauf des Jahres ablehnt Unbefristete Erlaubnis nach 3 Jahren Erlöschen der Erlaubnis, wenn 3 Jahre von ihr kein Gebrauch gemacht wird 8

9 Versagungsgründe 4 AÜG: Unzuverlässigkeit (Abs. 1 Ziffer 1) Unvermögen, Arbeitgeberpflichten zu erfüllen (Abs. 1 Ziffer 2) Verletzung Gleichbehandlungsgebot, Ausnahme Tarifvertrag (Abs. 1 Ziffer 3) Fehlende Betriebsstätte im EG- oder EWG Raum (Abs. 2) National begründete Hindernisse (Abs. 3-5) 9

10 Förderung 1. Arbeitsmarkt 9 AÜG: Das Abwerben von Leiharbeitnehmern ist zulässig. Vereinbarungen, die die Übernahme des Leiharbeitnehmers durch den Entleiher ausschliessen, sind unwirksam (Ziffer 3) Eine Vermittlungsprovision ist zulässig, muss allerdings nach der Dauer des Verleihs gestaffelt sein Vereinbarungen mit dem Leiharbeitnehmer, nicht zum Entleiher wechseln zu dürfen, sind unwirksam (Ziffer 4) Provisionsvereinbarungen mit dem Leiharbeitnehmer sind unwirksam (Ziffer 5) 10

11 Weitere Unwirksamkeit nach 9 AÜG Besitzt der Verleiher nicht die notwendige Erlaubnis nach 1 AÜG, sind sowohl der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag als auch der Leiharbeitsvertrag unwirksam Unwirksamkeit von Vereinbarungen, die für den Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung schlechtere Arbeitsbedingungen vorsehen als die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen = Equal Treatment 11

12 Weitere Unwirksamkeit nach 9 AÜG Ausnahme vom Equal Treatment: Tarifverträge können abweichende Regelungen zulassen. Aus diesem Grunde sind verschiedene Tarifverträge im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung abgeschlossen worden. Beschluss BAG vom , 1 ABR 19/10: Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffähig Tarifvertrag unwirksam. 12

13 Weitere Unwirksamkeit nach 9 AÜG Vom Equal Treatment kann durch Tarifvertrag nur abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag den festgelegten Mindestlohn nicht unterschreitet, 3 Abs. 1 Satz 2 AÜG. Zwischenzeitlich sind Mindestlöhne festgelegt worden. Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers gegen den Entleiher bzgl. der in dessen Betrieb geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen vergleichbarer Arbeitnehmer, 13 AÜG. Equal Treatment spielt in der Praxis kaum eine Rolle. 13

14 Mindestlohn Zeitarbeit Zeitraum neue Bundesländer 7,01 alte Bundesländer 7,89 Zeitraum neue Bundesländer 7,50 alte Bundesländer 8,19

15 Weitere Unwirksamkeit nach 9 AÜG Drehtürklausel ( 9 Nr. 2 AÜG): Vom Equal Treatment kann durch Tarifvertrag nicht abgewichen werden bei Leiharbeitnehmern, die in den letzten 6 Monaten vor der Überlassung aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher oder einem Arbeitergeber, der mit dem Entleiher einen Konzern nach 18 Aktiengesetz bildet, ausgeschieden sind (Schlecker-Fall). 15

16 Rechtsfolgen der Unwirksamkeit 10 AÜG: Ist der Vertrag zwischen einem Verleiher und einem Leiharbeitnehmer nach 9 Nr. 1 AÜG unwirksam, so gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer als zustande gekommen. Das Arbeitsverhältnis gilt als befristet, wenn die Tätigkeit bei dem Entleiher nur befristet vorgesehen war und ein sachlicher Grund für die Befristung gegeben ist. 16

17 Leiharbeitsvertrag/Formvorschriften 11 AÜG: Arbeitsvertrag nach den Bestimmungen des Nachweisgesetzes Zusätzlich: Firma und Anschrift des Verleihers, Erlaubnisbehörde, Ort und Datum der Erteilung der Erlaubnis, Art und Höhe der Vergütung in verleihfreien Zeiten Versetzungsklausel für den wechselnden Einsatz 17

18 Arbeitnehmerüberlassungsvertrag/ Formvorschriften 12 AÜG: Schriftformerfordernis Gesetzlich vorgeschriebene Inhalte: - Erklärung, dass Erlaubnis nach 1 AÜG vorliegt - Besondere Merkmale der Tätigkeit - Erforderliche berufliche Qualifikation - Wesentliche Arbeitsbedingungen vergleichbarer Mitarbeiter des Entleihers bzw. angewendeter Tarifvertrag 18

19 Informationspflicht freie Arbeitsplätze 13a AÜG: Der Entleiher hat den Leiharbeitnehmer über Arbeitsplätze des Entleihers, die besetzt werden sollen, zu informieren. Die Information kann durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter, dem Leiharbeitnehmer zugänglicher Stelle im Betrieb und Unternehmen des Entleihers erfolgen. 19

20 Kollektives Arbeitsrecht 14 AÜG: Leiharbeitnehmer bleiben auch während der Überlassung Angehörige des Betriebs des Verleihers Im Betrieb des Entleihers sind überlassene Arbeitnehmer nicht wählbar (14 Abs. 2 AÜG) kein passives Wahlrecht. Nach einer Betriebszugehörigkeit von 3 Monaten im Betrieb des Entleihers können sie dort wählen aktives Wahlrecht ( 7 Satz 2 BetrVG) Im Entleiherbetrieb bedarf die Einstellung des Leiharbeitnehmers der Zustimmung des Betriebsrates nach 99 BetrVG 20

Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit. Leasingkräfte Zeitarbeit Arbeitnehmerüberlassung Leasingkräfte

Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit. Leasingkräfte Zeitarbeit Arbeitnehmerüberlassung Leasingkräfte Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit Werkvertrag Leih- Karl Michael Scheriau rbeit rbeitnehmerüberlassung Leiharbeit Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit easingkräfte und Arbeitnehmerüberlassung

Mehr

Vorübergehenden Personalbedarf decken - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Vorübergehenden Personalbedarf decken - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Vorübergehenden Personalbedarf decken - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Vorübergehenden Personalbedarf decken durch: Arbeitnehmerüberlassung Werkverträge Dienstverträge Arbeitnehmerüberlassung geschuldet:

Mehr

Leiharbeit. Werkvertrag. Leasingkräfte Arbeitnehmerüberlassung Werkvertrag eiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte

Leiharbeit. Werkvertrag. Leasingkräfte Arbeitnehmerüberlassung Werkvertrag eiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte Leasingkräfte Arbeitnehmerüberlassung Werkvertrag Werkvertrag Karl Michael Leiharbeit Scheriau Leasingkräfte Zeitarbeit Werkvertrag Leihrbeit rbeitnehmerüberlassung Leiharbeit Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte

Mehr

Werkverträge und Arbeitsrecht. Rechtlicher Rahmen und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten

Werkverträge und Arbeitsrecht. Rechtlicher Rahmen und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten Fachtagung Fremdfirmeneinsatz auf dem Werksgelände. Rechtlicher Rahmen und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten Juristische Fakultät, 1 Das BGB: Werkvertrag, Dienstvertrag (und Arbeitsvertrag ) 611

Mehr

Mittlerweile gibt es ca. 20.800 Zeitarbeitsfirmen und mehr als 730 000 Leiharbeiter in Deutschland.

Mittlerweile gibt es ca. 20.800 Zeitarbeitsfirmen und mehr als 730 000 Leiharbeiter in Deutschland. Die Zeitarbeit hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Mittlerweile gibt es ca. 20.800 Zeitarbeitsfirmen und mehr als 730 000 Leiharbeiter in Deutschland. Steckte die deutsche Wirtschaft derzeit nicht

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassung liegt dann vor, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) einen Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) einstellt und ihn zur vorübergehenden oder dauernden Arbeitsleistung

Mehr

Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. University of Applied Sciences

Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. University of Applied Sciences Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin University of Applied Sciences Fachbereich 3 - Wirtschaftswissenschaften I - Studiengang Wirtschaftsrecht Diplomarbeit Thema: Aktuelle Probleme der Arbeitnehmerüberlassung

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon (02 11) 35 57-0 Arbeitnehmerüberlassung Die

Mehr

Inhaltsübersicht. Arbeitnehmerüberlassung - Allgemeines

Inhaltsübersicht. Arbeitnehmerüberlassung - Allgemeines Arbeitnehmerüberlassung - Allgemeines Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Begriffsdefinitionen 2.1 Echte Leiharbeit 2.2 Unechte Leiharbeit 2.3 Gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung 2.4 Arbeitsgemeinschaft

Mehr

Inhaltsübersicht. Arbeitnehmerüberlassung - Allgemeines

Inhaltsübersicht. Arbeitnehmerüberlassung - Allgemeines Arbeitnehmerüberlassung - Allgemeines Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Begriffsdefinitionen 2.1 Echte Leiharbeit 2.2 Unechte Leiharbeit 2.3 Gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung 2.4 Arbeitsgemeinschaft

Mehr

AÜG gestrichen. AÜG-Gesetzentwurf eingefügt. 1 Erlaubnispflicht. 1 Erlaubnispflicht. Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht

AÜG gestrichen. AÜG-Gesetzentwurf eingefügt. 1 Erlaubnispflicht. 1 Erlaubnispflicht. Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht Universität zu Köln Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht www.sozrecht.de www.aus-portal.de Patrick Esser Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Synopse: AÜG (Fassung

Mehr

Überblick. 7. Anhang: - Prüfungsschema Arbeitnehmer u. drittbezogener. - Wesentliche Inhalte des AÜG

Überblick. 7. Anhang: - Prüfungsschema Arbeitnehmer u. drittbezogener. - Wesentliche Inhalte des AÜG Überblick 1. Einführung 2. Abgrenzung zu anderen Formen von drittbezogenem Personaleinsatz 3. AN Überlassung, AÜG 4. Rechtsverhältnis zwischen Verleiher u. Leiharbeitnehmer 5. Fingiertes Arbeitsverhältnis

Mehr

Leiharbeit. Der rechtliche Handlungsrahmen und die Aufgaben des Betriebsrates nach dem BetrVG

Leiharbeit. Der rechtliche Handlungsrahmen und die Aufgaben des Betriebsrates nach dem BetrVG Workshop Leiharbeit Vorstand Leiharbeit Der rechtliche Handlungsrahmen und die Aufgaben des Betriebsrates nach dem BetrVG Rechtsbeziehungen bei Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Verleiher

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung Über den Einsatz von Leiharbeitnehmern und sonstigen betriebsfremden Beschäftigten zwischen Firma (Name, Anschrift) und dem Betriebsrat (Firma, Anschrift) Präambel Gegenstand der BV

Mehr

Beschäftigungsperspektive. Auf einen Blick

Beschäftigungsperspektive. Auf einen Blick Beschäftigungsperspektive Zeitarbeit Auf einen Blick Die Merkmale von Zeitarbeit Zeitarbeit heißt offiziell Arbeitnehmerüberlassung und ist in Deutschland durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Mehr

Alte und neue Grenzen des legalen Fremdpersonaleinsatzes (in 30 Minuten )

Alte und neue Grenzen des legalen Fremdpersonaleinsatzes (in 30 Minuten ) Alte und neue Grenzen des legalen Fremdpersonaleinsatzes (in 30 Minuten ) Prof. Dr. Peter Schüren Universität Münster 1 Inhouse-Outsourcing in Zukunft Nur noch beschränkte Einsatzmöglichkeiten für die

Mehr

Leiharbeit: Betriebliche Mitbestimmung im Entleiherbetrieb! Abt. Betriebsverfassung Stand: Dezember 2011

Leiharbeit: Betriebliche Mitbestimmung im Entleiherbetrieb! Abt. Betriebsverfassung Stand: Dezember 2011 Leiharbeit: Betriebliche Mitbestimmung im Entleiherbetrieb! Abt. Betriebsverfassung Stand: Dezember 2011 Aktuelles Aktuelle Ansatzpunkte: Umsetzung der EU-Richtlinie zur Leiharbeit Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit

Mehr

Newsletter Arbeitsrecht 06/2008- Schwerpunkt Zeitarbeit

Newsletter Arbeitsrecht 06/2008- Schwerpunkt Zeitarbeit Newsletter Arbeitsrecht 06/2008- Schwerpunkt Zeitarbeit Liebe Leserin, lieber Leser, viele von Ihnen haben schon von Zeitarbeit gehört, einige von Ihnen haben damit zu tun. Die Beschäftigungszahlen der

Mehr

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG Stand: September 2015 Am 1. Dezember 2011 traten mit der Umsetzung der EU-Leiharbeitsrichtlinie 2008/104 EG wichtige Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Seite. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis V VII VII XVII 1. Allgemeines 1 1.1 Entwicklung der Gesetzgebung 2 1.2 Erste gesetzliche Regelungen (Verbot) 2 1.3

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung/ Zeitarbeit

Arbeitnehmerüberlassung/ Zeitarbeit Arbeitnehmerüberlassung/ Zeitarbeit Arbeitnehmerüberlassung ist auf dem deutschen Arbeitsmarkt ein wichtiges beschäftigungspolitisches Instrument. Sie ermöglicht den Unternehmen ihren Personalbedarf an

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung/ Zeitarbeit

Arbeitnehmerüberlassung/ Zeitarbeit Arbeitnehmerüberlassung/ Zeitarbeit Arbeitnehmerüberlassung ist auf dem deutschen Arbeitsmarkt ein wichtiges beschäftigungspolitisches Instrument. Sie ermöglicht den Unternehmen ihren Personalbedarf an

Mehr

Aktuelles - Ausgabe DEZEMBER 2009

Aktuelles - Ausgabe DEZEMBER 2009 Dezember 2009 Seite: 1 Aktuelles - Ausgabe DEZEMBER 2009 Themen dieser Ausgabe BAG, Urteil vom 18.08.2009 9 AZR 517/08 Teilzeitbegehren während der Erziehungszeit BAG, Beschluss vom 21.07.2009 1 ABR 35/08

Mehr

Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei nichtunternehmensangehörigen Arbeitnehmern. 14. April 2011, Dortmund

Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei nichtunternehmensangehörigen Arbeitnehmern. 14. April 2011, Dortmund Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei nichtunternehmensangehörigen Arbeitnehmern 14. April 2011, Dortmund Kurzer Überblick die Akteure... Leiharbeit und Betriebsverfassung Handlungsmöglichkeiten der

Mehr

Die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ab ( ) Gerd Denzel, ver.di-bundesverwaltung Ressort 11, Leiharbeit

Die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ab ( ) Gerd Denzel, ver.di-bundesverwaltung Ressort 11, Leiharbeit Die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ab 01.12.2011 (30.04.2011) Gerd Denzel, ver.di-bundesverwaltung Ressort 11, Leiharbeit Motive des Gesetzgebers Umsetzung der EU-Richtlinie Leiharbeit

Mehr

Das Verleihnix-Gesetz

Das Verleihnix-Gesetz Das Verleihnix-Gesetz Die Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Rechtsanwältin Kerstin Römelt Arbeitnehmerüberlassung Tarifvertrag Verleiher Equal-Pay / Equal-Treatment (Leih-)Arbeitsvertrag

Mehr

Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze

Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze (BGBl 2017, noch offen.) Das lange und sehr kontrovers geführte Gesetzgebungsverfahren passierte Ende November 2016 den Bundesrat

Mehr

Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung Darstellung der wesentlichen Änderungen zum

Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung Darstellung der wesentlichen Änderungen zum Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung Darstellung der wesentlichen Änderungen zum 01.01.2017 Jena, den 21.09.2016 Rechtsanwalt Dr. Thomas Lambrich, Hamburg I. Anwendungsbereich des AÜG (1) 1 Abs.

Mehr

FORUM Leiharbeit und Werkverträge

FORUM Leiharbeit und Werkverträge EDEKA TAGUNG 2015 Eine Tagung für Mitglieder von Betriebsräten, Jugend- und Auszubildendenvertretungen der EDEKA-Gruppe FORUM Leiharbeit und Werkverträge Dr. Sérgio Fernandes Fortunato, Rechtsanwalt AfA

Mehr

ÜBERBLICK ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG 2.0

ÜBERBLICK ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG 2.0 ÜBERBLICK ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG 2.0 Arbeitnehmerüberlassung 2.0 2 - Zum 01.04.2017 treten zahlreiche Änderungen zur Arbeitnehmerüberlassung in Kraft. - Wichtige Aspekte sind: Keine Scheinwerkverträge

Mehr

Inhaltsverzeichnis Reform der Zeitarbeit und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Inhaltsverzeichnis Reform der Zeitarbeit und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... VII Abkürzungsverzeichnis... XVII Arbeitnehmerüberlassung... 1 1. Allgemeines... 1 1.1 EntwicklungderGesetzgebung... 2 1.2 ErstegesetzlicheRegelungen(Verbot)... 2 1.3

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite

Inhaltsverzeichnis. Seite Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... VII Abkürzungsverzeichnis... XVII 1. Allgemeines... 1 1.1 EntwicklungderGesetzgebung... 2 1.2 ErstegesetzlicheRegelungen(Verbot)... 2 1.3 Die Grundsatzurteile

Mehr

Merkblatt Arbeitnehmerüberlassung bei kommunalen Arbeitgebern

Merkblatt Arbeitnehmerüberlassung bei kommunalen Arbeitgebern Stand: Januar 2015 Anlage Merkblatt Arbeitnehmerüberlassung bei kommunalen Arbeitgebern Vorbemerkungen: Seit Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) mit Wirkung vom 1. Dezember 2011 haben sich

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung. Rechtsgrundlagen und Informationen

Arbeitnehmerüberlassung. Rechtsgrundlagen und Informationen Arbeitnehmerüberlassung Rechtsgrundlagen und Informationen Geschichtliche Entwicklung der Zeitarbeit 1948 Gründung der Firma Manpower in den USA, 1956 Eröffnung von Büros in London und Paris 1962 Eröffnung

Mehr

Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu Zeitarbeit und Werkverträgen

Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu Zeitarbeit und Werkverträgen AUF DEN PUNKT Juni 2016 Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu Zeitarbeit und Werkverträgen Sehr verehrte Kunden, am 1. Juni 2016 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines

Mehr

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Ein Leitfaden für die betriebliche Praxis von Dr. Michael Niebler Leitender Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales Dr. Josef Biebl Richter

Mehr

Synopse AÜG alt / AÜG neu (nur geänderte Bestimmungen)

Synopse AÜG alt / AÜG neu (nur geänderte Bestimmungen) Synopse AÜG alt / AÜG neu (nur geänderte Bestimmungen) AÜG bis zum 31.03.2017 1 Erlaubnispflicht (1) Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer

Mehr

1 AÜG Erlaubnispflicht

1 AÜG Erlaubnispflicht 1 AÜG Erlaubnispflicht (1) Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen

Mehr

Die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland

Die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland Wirtschaft Andre Herkendell Die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland Studienarbeit Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Wirtschaftswissenschaften I Studiengang Wirtschaftsrecht André Herkendell

Mehr

Prof. Dr. Björn Gaul, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht / Dr. Daniel Ludwig, Rechtsanwalt, Köln*

Prof. Dr. Björn Gaul, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht / Dr. Daniel Ludwig, Rechtsanwalt, Köln* Prof. Dr. Björn Gaul, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht / Dr. Daniel Ludwig, Rechtsanwalt, Köln* Arbeitnehmerüberlassung -- neue Schranken für den Einsatz von Leiharbeitnehmern Missbräuchlicher

Mehr

Inhaltsübersicht. Arbeitnehmerüberlassung - Verleihererlaubnis

Inhaltsübersicht. Arbeitnehmerüberlassung - Verleihererlaubnis Arbeitnehmerüberlassung - Verleihererlaubnis Inhaltsübersicht 1. Erlaubnispflicht 2. Ausnahmen von der Erlaubnispflicht 3. Sonderregelung für das Baugewerbe 4. Antrag 5. Inhalt der Verleihererlaubnis 6.

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassung UO ( ] [r Arbeitsrechtlicher Leitfaden a a er Baubetrieb als Entleiher er Baubetrieb als Verleiher Illegale Arbeitnehmerüberlassung Vertragsmuster/Vordrucke Rechtsgrundlagen Herausgegeben

Mehr

DIE GEPLANTE NEUREGELUNG DER LEIHARBEIT. Jürgen Ulber

DIE GEPLANTE NEUREGELUNG DER LEIHARBEIT. Jürgen Ulber DIE GEPLANTE NEUREGELUNG DER LEIHARBEIT Jürgen Ulber VORÜBERGEHENDE ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG Anstelle von 1 Abs. 1 S. 2 AÜG werden folgende Sätze eingefügt: (2) Die Überlassung von Arbeitnehmern ist nur

Mehr

Interkommunale Zusammenarbeit im Finanzwesen. Bürokratiemonster Arbeitnehmerüberlassung. Ein Hemmnis für Interkommunale Kooperationen

Interkommunale Zusammenarbeit im Finanzwesen. Bürokratiemonster Arbeitnehmerüberlassung. Ein Hemmnis für Interkommunale Kooperationen Interkommunale Zusammenarbeit im Finanzwesen Bürokratiemonster Arbeitnehmerüberlassung Ein Hemmnis für Interkommunale Kooperationen Gießen, 10. September 2014 Arbeitnehmerüberlassung/Personalgestellung

Mehr

Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG) vom 7. August 1972 (BGBl. I S. 1393) und zur Änderung anderer Gesetze in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

AÜG ab dem

AÜG ab dem AÜG ab dem 01.04.2017 1 Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnispflicht (1) Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur

Mehr

9. Arbeitnehmererfindungen durch Leiharbeitnehmer... 63

9. Arbeitnehmererfindungen durch Leiharbeitnehmer... 63 Abkürzungen 13 I. Fremdpersonaleinsatz 17 1. Möglichkeiten des Fremdpersonaleinsatzes 18 1.1 Auslagerung/Outsourcing 18 1.2 Interner Einsatz von Fremdpersonal 18 1.2.1 Arbeitnehmerüberlassung 19 1.2.2

Mehr

Synopse Alt- und Neufassung des AÜG

Synopse Alt- und Neufassung des AÜG Synopse Alt- und Neufassung des AÜG (nur geänderte Paragrafen) Aktuelle Fassung des AÜG AÜG in der Fassung ab dem 01.04.2017 1 Erlaubnispflicht 1 Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnispflicht (1) Arbeitgeber,

Mehr

9. Symposium Krankenhaus und Recht. Aktuelle rechtliche Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung

9. Symposium Krankenhaus und Recht. Aktuelle rechtliche Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Bayerisches Institut für Krankenhaus-Organisation und Betriebsführung GmbH 9. Symposium Krankenhaus und Recht München, 20. November 2014 Aktuelle

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Arbeitnehmerüberlassung 1 1.1 Begriff 1 1.2 Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung 1 2 Mögliche Vor- und Nachteile der Arbeitnehmerüberlassung 2 2.1 Aus Sicht des Entleihers

Mehr

Die Arbeitnehmerentsendung und die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland - aktuelle Gesetzgebung und Herausforderungen in der Praxis

Die Arbeitnehmerentsendung und die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland - aktuelle Gesetzgebung und Herausforderungen in der Praxis Die Arbeitnehmerentsendung und die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland - aktuelle Gesetzgebung und Herausforderungen in der Praxis Die Beschäftigung fremder Arbeitskräfte aus Sicht des Auftraggebers

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die legale Arbeitnehmerüberlassung. Es soll zugleich illegale Formen der Arbeitnehmerüberlassung

Mehr

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) 1 Erlaubnispflicht 1 Absatz 1 Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen wollen,

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Das sgesetz (AÜG) regelt die legale. Es soll zugleich illegale Formen der bekämpfen. Das Gesetz wurde mehrfach geändert. Auch die aktuelle Bundesregierung

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die legale Arbeitnehmerüberlassung. Es soll zugleich illegale Formen der Arbeitnehmerüberlassung

Mehr

Wichtige Änderungen zur Arbeitsnehmerüberlassung, auch Leihoder. Zeitarbeit genannt, sind nunmehr am in Kraft. getreten.

Wichtige Änderungen zur Arbeitsnehmerüberlassung, auch Leihoder. Zeitarbeit genannt, sind nunmehr am in Kraft. getreten. Wichtige Änderungen zur Arbeitsnehmerüberlassung, auch Leihoder Zeitarbeit genannt, sind nunmehr am 01.04.2017 in Kraft getreten. 1. Überlassungshöchstdauer und Equal Pay 1. Das AÜG 2017 sieht nunmehr

Mehr

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Prekäre Beschäftigung Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Herzlich willkommen! Ihre Referentin: Antonia Schuler, Rechtsanwältin 1 Themenübersicht I.Das Wesen befristeter Arbeitsverträge II.Mitwirkungsmöglichkeiten

Mehr

Chancen und Risiken für die Zeitarbeit

Chancen und Risiken für die Zeitarbeit (19.02.2014) Neue Herausforderungen erfolgreich meistern: Chancen und Risiken für die Zeitarbeit (igz-hauptgeschäftsführer) maximale Überlassungsdauer 18 Monate (Tariföffnung/Betriebsvereinbarungen) Equal

Mehr

Dr. jur. Frank Lorenz, Rechtsanwalt Herausforderungen, Chancen und Handlungsfelder für Betriebsräte

Dr. jur. Frank Lorenz, Rechtsanwalt Herausforderungen, Chancen und Handlungsfelder für Betriebsräte Dr. jur. Frank Lorenz, Rechtsanwalt Herausforderungen, Chancen und Handlungsfelder für Betriebsräte DGB Region Schleswig-Holstein Südost Lübeck, 15. Juni 2011 silberberger.lorenz, kanzlei für arbeitsrecht,

Mehr

Personalrechtliche Fragen Organisation IT-Sicherheit

Personalrechtliche Fragen Organisation IT-Sicherheit Georg Große Verspohl Personalrechtliche Fragen Organisation IT-Sicherheit 45. Seminar für Führungskräfte der Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft Bad Wiessee 06.05.2015 Agenda Arbeitnehmerüberlassung

Mehr

TV Mindestlohn. Änderungen ab Januar 2016 ganz einfach zum Heraustrennen! Ab 1. Januar 2016 gibt es Änderungen im Tarifvertrag Mindestlohn.

TV Mindestlohn. Änderungen ab Januar 2016 ganz einfach zum Heraustrennen! Ab 1. Januar 2016 gibt es Änderungen im Tarifvertrag Mindestlohn. TV Mindestlohn Änderungen ab Januar 2016 ganz einfach zum Heraustrennen! Ab 1. Januar 2016 gibt es Änderungen im Tarifvertrag Mindestlohn. SOKA-DACH Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks VVaG

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassung Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die legale Arbeitnehmerüberlassung. Es soll zugleich illegale

Mehr

Leiharbeitnehmer und betriebliche Mitbestimmung im Entleiherbetrieb Prof. Dr. Christiane Brors Universität Oldenburg

Leiharbeitnehmer und betriebliche Mitbestimmung im Entleiherbetrieb Prof. Dr. Christiane Brors Universität Oldenburg Leiharbeitnehmer und betriebliche Mitbestimmung im Entleiherbetrieb Prof. Dr. Christiane Brors Universität Oldenburg Prof. Brors: Leiharbeit - Mitbestimmung des EntleiherBR 1 A. Grundlagen: Überblick Rechte

Mehr

Anhang I. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Anhang I. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Anhang I Anhang I Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Anhang I 1 I 2 Inhaltsverzeichnis des Anhangs I Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz AÜG) Verordnung über

Mehr

Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG)

Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG) Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG) 1 Erlaubnispflicht 1 ErlaubnispflichtArbeitnehmerüberlassung, Erlaubnispflicht (1) Arbeitgeber, die als Verleiher

Mehr

VIV-Personalleitertreffen am Wesentliche Änderungen zur Arbeitnehmerüberlassung

VIV-Personalleitertreffen am Wesentliche Änderungen zur Arbeitnehmerüberlassung VIV-Personalleitertreffen am 09.11.2016 Wesentliche Änderungen zur Arbeitnehmerüberlassung Rechtsanwältin Annette Scheulen Allgemeines Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen

Mehr

Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz AÜG) 1

Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz AÜG) 1 Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz AÜG) 1 Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1972 (BGBl. I S. 1393) 1 Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnispflicht (1) Arbeitgeber,

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassung Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die legale Arbeitnehmerüberlassung. Es soll zugleich illegale Formen der Arbeitnehmerüberlassung bekämpfen. Das Gesetz wurde mehrfach

Mehr

Gesetz zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung

Gesetz zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung Bearbeitungsstand: 02.09.2010 16:04 Uhr Gesetzentwurf der Bundesregierung Gesetz zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung A. Problem und Ziel In der Praxis sind Fälle des missbräuchlichen

Mehr

Verena zu Dohna-Jaeger Prekäre Beschäftigungsverhältnisse durch Leiharbeit Handlungsmöglichkeiten für die betriebliche Interessenvertretung

Verena zu Dohna-Jaeger Prekäre Beschäftigungsverhältnisse durch Leiharbeit Handlungsmöglichkeiten für die betriebliche Interessenvertretung Prekäre Beschäftigungsverhältnisse durch Leiharbeit Handlungsmöglichkeiten für die Rechtsbeziehungen bei Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Verleiher Entleiher Arbeitsvertrag Leiharbeitnehmer

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung Bundesrat Drucksache 847/4/10 10.02.11 Antrag des Landes Rheinland-Pfalz Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung

Mehr

Neuregelung AÜG Rechtsanwalt Marc-Yaron Popper

Neuregelung AÜG Rechtsanwalt Marc-Yaron Popper 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG Die Arbeitnehmerüberlassung bedarf der Erlaubnis auch ohne Erwerbszweck Früher: Gewerbsmäßigkeit Jetzt: wirtschaftliche Tätigkeit Keine Konzernleihe ohne Erlaubnis 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Das sgesetz (AÜG) regelt die legale. Es soll zugleich illegale Formen der bekämpfen. Das Gesetz wurde mehrfach geändert. Dieses Merkblatt gibt den

Mehr

Inhaltsübersicht. Inhaltsverzeichnis 11. Abkürzungsverzeichis Einleitung 21

Inhaltsübersicht. Inhaltsverzeichnis 11. Abkürzungsverzeichis Einleitung 21 Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichis 17 1 Einleitung 21 A. Beschäftigungsförderung durch Arbeitnehmerüberlassung 21 B. Statistische Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland

Mehr

BMAS-Bearbeitungsstand: :54 Uhr

BMAS-Bearbeitungsstand: :54 Uhr BMAS-Bearbeitungsstand: 24.03.2009 13:54 Uhr Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes A. Problem und Ziel Die Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments

Mehr

Neue Regeln für den Einsatz von Fremdpersonal in Deutschland

Neue Regeln für den Einsatz von Fremdpersonal in Deutschland Neue Regeln für den Einsatz von Fremdpersonal in Deutschland January 12, 2017 Am 1. April 2017 soll das Gesetz zur Änderung des Authors/Presenters Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft treten.

Mehr

Die AÜG-Reform 2017 RA Kevin Woicke

Die AÜG-Reform 2017 RA Kevin Woicke Die AÜG-Reform 2017 RA Kevin Woicke www.hwhlaw.de Einleitung Das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzesund anderer Gesetze bewirkt tiefgreifende Veränderungen im AÜG Bereits nach dem

Mehr

Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Was bleibt, was ändert sich?

Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Was bleibt, was ändert sich? Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Was bleibt, was ändert sich? RA Dr. Martin Dreyer Geschäftsführer Cordula Glatthaar Referentin Arbeits- und Tarifrecht Inhaltsübersicht Lohnunterschranke:

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassung Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die legale Arbeitnehmerüberlassung. Es soll zugleich illegale Formen der Arbeitnehmerüberlassung bekämpfen. Das Gesetz wurde mehrfach

Mehr

Neues Recht zur Leiharbeit

Neues Recht zur Leiharbeit Neues Recht zur Leiharbeit Insbesondere zum Merkmal der vorübergehenden Beschäftigung Hajo A. Köhler Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht 1 Änderungen in der Arbeitnehmerüberlassung

Mehr

Die geplante Neuregelung der Personalgestellung und Arbeitnehmerüberlassung. 22. Januar 2016 Dr. Christian Mehrens

Die geplante Neuregelung der Personalgestellung und Arbeitnehmerüberlassung. 22. Januar 2016 Dr. Christian Mehrens Die geplante Neuregelung der Personalgestellung und Arbeitnehmerüberlassung 22. Januar 2016 Dr. Christian Mehrens Agenda 1. Definition der Arbeitnehmerüberlassung 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen 3. Besonderheiten

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Merkblatt Das sgesetz (AÜG) regelt die legale. Es soll zugleich illegale Formen der bekämpfen. Das Gesetz wurde mehrfach geändert. I. Was ist? Von

Mehr

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beschaftigung von Leiharbeitnehmern nach neuem Recht. Inaugural-Dissertation

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beschaftigung von Leiharbeitnehmern nach neuem Recht. Inaugural-Dissertation Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beschaftigung von Leiharbeitnehmern nach neuem Recht Inaugural-Dissertation Zur Erlangung des Grades der Doktorin des Rechts am Fachbereich Rechtswissenschaft

Mehr

Der Begriff Equal Pay in der Leiharbeit nach der Rechtsprechung

Der Begriff Equal Pay in der Leiharbeit nach der Rechtsprechung Der Begriff Equal Pay in der Leiharbeit nach der Rechtsprechung 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Der Begriff Equal Pay in der Leiharbeit nach der Rechtsprechung Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: Datum:

Mehr

Im Namen des Volkes! BESCHLUSS. In dem Beschlussverfahren. Beschwerdeführer und Rechtsbeschwerdeführer,

Im Namen des Volkes! BESCHLUSS. In dem Beschlussverfahren. Beschwerdeführer und Rechtsbeschwerdeführer, BUNDESARBEITSGERICHT 1 ABR 39/07 17 TaBV 109/06 Landesarbeitsgericht Düsseldorf Verkündet am 17. Juni 2008 Klapp, Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes! BESCHLUSS In dem Beschlussverfahren

Mehr

Beschluss vom

Beschluss vom Ausfertigung Arbeitsgericht Ulm Aktenzeichen: 5 Ca 326110 (Bitte bei allen Schreiben angeben!) 2 k Juni 2011 Beschluss vom 20.06.2011 in der Rechtssache Kläg.- Proz.-Bev.: gegen Beki. - Proz.-Bev.: hat

Mehr

Praktikumsvertrag. wohnhaft - nachfolgend Praktikant/-in genannt - 1 Vertragsdauer

Praktikumsvertrag. wohnhaft - nachfolgend Praktikant/-in genannt - 1 Vertragsdauer Praktikumsvertrag Diese Vorlage ist sowohl für ein Pflichtpraktikum ("echtes Praktikum") als auch für freiwilliges Praktikum ("unechtes Praktikum") geeignet. Beim freiwilligen Praktikum gelten Arbeitnehmergesetze

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon 02 11 35 57-0 Arbeitnehmerüberlassung Das

Mehr

Personal gesucht? Chancen und Risiken von Fremdpersonaleinsatz

Personal gesucht? Chancen und Risiken von Fremdpersonaleinsatz RAin Wera Tenbrock Personal gesucht? Chancen und Risiken von Fremdpersonaleinsatz 1 Chancen von Fremdpersonaleinsatz Arbeitsspitzen abdecken zeitweise benötigtes Know-how einkaufen Erprobung 2 Was erwartet

Mehr

Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze

Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze 258 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 2017 Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze Vom 21. Februar 2017 Der Bundestag hat das folgende

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder. Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB)

Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder. Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Lösungsmöglichkeiten Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Hofmeister Fremde Mitarbeiter im Betrieb 6 5.10.2006

Mehr

Tarifvertrag Leiharbeit

Tarifvertrag Leiharbeit IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag Leiharbeit Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 29.06.2012 Gültig ab: 01.08.2012 Kündbar zum: 31.03.2016 Frist: 3 Monate zum Monatsende Zwischen

Mehr

IHK-Merkblatt Stand:

IHK-Merkblatt Stand: IHK-Merkblatt Stand: 06.07.2016 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

Die Änderungen sehen einen vorübergehenden Einsatz, bis zu einer Höchstdauer von 18 Monaten vor.

Die Änderungen sehen einen vorübergehenden Einsatz, bis zu einer Höchstdauer von 18 Monaten vor. Neuerungen in der Zeitarbeit ab 1. Januar 2017 Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Mit Datum vom 17.02.2016 ist der weithin gescholtene Gesetzesentwurf zur Regulierung des Fremdpersonaleinsatzes,

Mehr

Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer

Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Schriftform Zwar ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer nicht zwingend schriftlich vorgeschrieben. Nach den Bestimmungen

Mehr