I. Handwerksrolle und Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe

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1 Anlage zur Gebührenordnung Gebührenverzeichnis (Stand: VVB 11/2013) A Verwaltungsgebühren I. Handwerksrolle und Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe 1. Ausstellung der Handwerkskarte und Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe und Ausstellung einer Bescheinigung hierüber: a) für natürliche Personen 75 b) für juristische Personen, Personengesellschaften und handwerkliche Nebenbetriebe 150 c) bei Eintragung aufgrund einer durch das Regierungspräsidium Chemnitz erteilten Ausnahmebewilligung und/oder Ausübungsberechtigung werden zusätzlich erhoben 95 d) bei Eintragung von Amts wegen werden zusätzlich erhoben Ergänzung der Handwerkskarte, Änderung der Eintragung in die Handwerksrolle, Änderung der Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe und Ausstellung einer Bescheinigung hierüber Zweitschrift der Handwerkskarte bzw. Zweitschrift der Bescheinigung für die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe Ablehnung eines Antrages auf Eintragung durch rechtsmittelfähigen Bescheid 10 bis Entscheidung gem. 4 Handwerksordnung 10 bis Für die Erteilung von Ausübungsberechtigungen und Ausnahmebewilligungen nach den 7a, 7b, 8 und 9 HWO gilt das Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen und das Sächsische Kostenverzeichnis in der jeweils geltenden Fassung.

2 2 II. Ausbildungswesen 1. Eintragung von Ausbildungsverhältnissen für Ausbildungsbetriebe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind Eintragung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverträgen für Ausbildungsbetriebe, die nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind Abkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit nach 27a und 27 b der Handwerksordnung Feststellung/Untersagung der Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden nach HwO, 42q HwO und BBiG. Feststellung/Untersagung der Berechtigung zur Berufsausbildungsvorbereitung, zum Einstellen und Ausbilden (jeweils zuzüglich Auslagen): - Feststellen der persönlichen Eignung 30 - Feststellen der fachlichen Eignung 30 - Feststellen der Eignung der Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für nicht in die Handwerksrolle eingetragene Betriebe Erteilen einer maßnahmebezogenen Ausbildungsberechtigung (ohne nochmalige Prüfung) 50 - Bestätigung von Praktikabetrieben im Rahmen der Berufsausbildung auf der Grundlage von Förderprogrammen 30 - Zuerkennung der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung Untersagung des Einstellens und Ausbildens nach Kostenaufrechnung - max. 500 Bearbeitung von Veränderungen zur bereits erteilten Ausbildungsberechtigung - personelle Veränderungen 25 - Standortwechsel der Einrichtung (und Feststellen der Eignung der der Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung) für nicht in die Handwerksrolle eingetragene Betriebe Ausstellung eines Berufsbildungspasses Eintragung im Berufsbildungspass Verwaltungsgebühr für die Überprüfung nach 6 der Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Restaurator in verschiedenen Handwerksberufen Bearbeitung eines Antrages auf Gleichstellung ausländischer Bildungsnachweise Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten gem. 8 HwO (Feststellungsverfahren) 150 bis 560

3 3 Anfallende Nebenkosten (Material-, Raum- und Maschinennutzungskosten) für das Nachweisverfahren sind vom Antragsteller anteilig zu tragen. 10. Nachweise der Kenntnisse und Fertigkeiten gem. 7a HwO 260 bis 380 (Feststellungsverfahren) Anfallende Nebenkosten (Material-, Raum- und Maschinennutzungskosten) für das Nachweisverfahren sind vom Antragsteller anteilig zu tragen. 11. Rücktritt vom Feststellungsverfahren nach II 9 und II Bestätigung von Qualifizierungsbausteinen zur Berufsausbildungsvorbereitung und/oder Einstiegsqualifizierung (EQJ) 42 o und 42 p HWO sowie zu regionalen Sonderprogrammen der Arbeitsverwaltung und optierenden Kommunen / ARGE. a) Für die Bestätigung von Qualifizierungsbildern, die bundeseinheitlich abgestimmt wurden (vom ZDH und ZWH entwickelte Qualifizierungsbilder) sowie von Qualifizierungsbildern, die bereits von einer anderen Kammer bestätigt wurden. 20 b) Für die Bestätigung von Eigenentwicklungen der Anbieter, sofern der Qualifizierungsbaustein eine Vermittlungszeit von maximal 200 Stunden umfasst 60 c) Für die Bestätigung von umfangreichen Qualifizierungsbildern, bei denen die Vermittlungszeit 200 Stunden überschreitet 80 d) Zweitschrift eines bestätigten Qualifizierungsbildes Freigabe ÜLU (lt. Antragstellung und Begründungslage) 250 III. Prüfungswesen 1. Gesellenprüfung: a) Zulassung zur Gesellenprüfung gem. 37, Abs. 2 der HwO 45 b) vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfung nach 37, Abs. 1 HwO bzw. 45 Abs. 1 BBiG 20 c) Bescheinigung über die abgelegte Gesellenprüfung 8 d) Ausfertigung einer Zweitschrift des Gesellenbriefes Meisterprüfung / Fortbildungsprüfungen: a) Ausfertigung einer Zweitschrift des Meisterprüfungs- oder Fortbildungszeugnisses oder eines Teilzeugnisses 18 b) Meisterbrief in künstlerischer Form 70 c) Der große Meisterbrief (Zweitschrift) 25 d) Der kleine Meisterbrief (Zweitschrift) 15 e) Bescheinigung über abgelegte Meisterprüfung 8 f) Entscheidung über die Zulassung zur Meisterprüfung 25

4 4 IV. Sonstige Verwaltungsgebühren 1. Anschriftenverzeichnisse für Einzelpersonen und Firmen: - bis 200 Anschriften 40 - ab 201 Anschriften pro Anschrift 0,20 2. Abschriften und Fotokopien je angefangene Seite bis 0,36 3. Ausfertigung von Ersatzurkunden und -bescheinigungen 8 4. Ordnungsstrafbescheide Widerspruchsbescheide Rechtsmittelfähige Widerspruchsbescheide, die im Zusammenhang mit einer Entscheidung zur Eintragung in die Handwerksrolle erlassen werden, die nach einer Teilnahme an einer Gesellen-, Meister oder Fortbildungsprüfung erforderlich sind oder aber über die Rechtmäßigkeit eines Bescheides über Prüfungs- oder Lehrgangsgebühren zu befinden haben bis Mahngebühr pro Mahnung für Beitrags- und Gebührenbescheid 3 7. Ausstellung von Ehrenurkunden Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen ( 91 Abs. 1 Nr. 8 HwO) Erstmalige Bestellung und Vereidigung 225 Rücknahme des Bestellungsantrags 30 bis 75 c) Wiederbestellung Verfassen von Stellungnahmen und Ausstellung von sonstigen Bescheinigungen bis 50 Verfassen von Unbedenklichkeitserklärungen / Stellungnahmen für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), Fördermaßnahmen nach 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (1- -Jobs), Fördermaßnahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi und sonstige Fördermaßnahmen mit arbeitsmarktrelevantem Hintergrund Schriftliche Bescheinigung der Rolleneintragung: - für bis zu 5 Firmen 10 - für 6 bis 20 Firmen 20 - für mehr als 20 Firmen 30 Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer erhalten diese Auskunft gebührenfrei. 11. Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung des Umweltsiegels des Sächsischen Handwerks Schutzgebühr für Broschüre Existenzgründung in Sachsen - Gut vorbereitet gründen, erfolgreich selbständig bleiben Nur für Mehrexemplare pro Exemplar Beglaubigung der Übereinstimmung von Abschriften / Kopien und Auszügen mit den Urschriften pro Seite 2,50

5 5 B Prüfungsgebühren I. Zwischenprüfungsgebühren 1. Zwischenprüfungsgebühr für alle Handwerke für Ausbildungsbetriebe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Die Gebühr kann durch Beschluss der Innung für Innungsmitglieder herabgesetzt werden, wenn die Innung die Prüfung abnimmt Zwischenprüfungsgebühr für alle Handwerke für Ausbildungsbetriebe, die nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind Bei Prüfungen, welche im Wege der Amtshilfe durch andere Kammern abgenommen werden, gilt der Betrag lt. Gebührenbescheid der prüfenden Kammer. II. Gesellenprüfungsgebühren 1. Gebühr für Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen ohne gestreckte Prüfung für alle Handwerke für Ausbildungsbetriebe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Die Gebühr kann durch Beschluss der Innung für Innungsmitglieder herabgesetzt werden, wenn die Innung die Prüfung abnimmt Gebühr für Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen ohne gestreckte Prüfung für alle Handwerke für Ausbildungsbetriebe, die nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind sowie für Prüfungsteilnehmer ohne Ausbildungs- oder Umschulungsvertrag Gebühr für den Teil 1 von Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen mit gestreckter Prüfung für alle Handwerke für Ausbildungsbetriebe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Die Gebühr kann durch Beschluss der Innung für Innungsmitglieder herabgesetzt werden, wenn die Innung die Prüfung abnimmt Gebühr für den Teil 1 von Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen mit gestreckter Prüfung für alle Handwerke für Ausbildungsbetriebe, die nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind sowie für Prüfungsteilnehmer ohne Ausbildungs- oder Umschulungsvertrag Gebühr für den Teil 2 von Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen mit gestreckter Prüfung für alle Handwerke für Ausbildungsbetriebe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Die Gebühr kann durch Beschluss der Innung für Innungsmitglieder herabgesetzt werden, wenn die Innung die Prüfung abnimmt Gebühr für den Teil 2 von Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen mit gestreckter Prüfung für alle Handwerke für Ausbildungsbetriebe, die nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind sowie für Prüfungsteilnehmer ohne Ausbildungs- oder Umschulungsvertrag Prüfungsgebühr bei Wiederholung der Gesellenprüfung 50 % der entspr. in einzelnen Teilen Gesellenprüfungsgeb.

6 Wird der Prüfling nicht zugelassen oder tritt er vor Beginn der Prüfung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat zurück, so sind von der Prüfungsgebühr für angefallene Verwaltungsarbeit 35 % einzubehalten. Tritt der Prüfling aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat zurück, und teilt er diese der Handwerkskammer Chemnitz nicht bis 1 Woche vor dem ersten Prüfungstermin schriftlich mit, so werden 100 % der entsprechenden Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt bzw. einbehalten. Tritt der Prüfling aus Gründen die er selbst zu vertreten hat nach Erhalt der Einladung zur Prüfung und spätestens 1 Woche vor dem ersten Prüfungstermin zurück, so werden 35 % der jeweiligen Prüfungsgebühren fällig bzw. einbehalten. Bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme des Prüflings entfällt die Prüfungsgebühr. Bei einer unentschuldigten Nichtteilnahme an der Prüfung werden 100 % der jeweiligen Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt bzw. einbehalten. 8. Einzelprüfung Gesellenprüfung Im Falle einer beantragten Einzelprüfung der Gesellenprüfung, abweichend vom eigentlichen Prüfungstermin bzw. Prüfungsort, sind die anfallenden Mehrkosten und Prüfungsnebenkos ten vom Antragsteller zu tragen. Die zu erwartenden Mehrkosten und Prüfungsnebenkosten der jeweils beantragten Einzelprüfung sind dem Antragsteller der Einzelprüfung mitzuteilen. 9. Bei Prüfungen, welche im Wege der Amtshilfe durch andere Kammern abgenommen werden, gilt der Betrag lt. Gebührenbescheid der prüfenden Kammer. 6 III. Meisterprüfungsgebühren / Fortbildungsprüfungsgebühren 1. Abnahme der Gesamtmeisterprüfung für alle Handwerke Abnahme von Teilen der Meisterprüfung a) Teil I 350 b) Teil II 275 c) Teil III 160 d) Teil IV Wiederholung der Meisterprüfung a) Gesamtprüfung 810 b) Wiederholung von Teilen wie 2 a - d 4. Fortbildungsprüfungen: Preis in Ausbildereignungsprüfung (AdA) 170 Anwendungsentwickler/in (HWK) 240 Betriebsinformatiker/in (HWK) 720 Betriebswirt/in (HWK) 400 CAD-Fachkraft 270 CAD-Fachkraft Bau - Prüfungen bis 2 Teilnehmer 330 CAD-Fachkraft Bau - Prüfungen ab 3 Teilnehmer 235 CAD-Fachkraft Elektrotechnik 250 CNC-Fachkraft Holz - Prüfungen bis 2 Teilnehmer 340 CNC-Fachkraft Holz - Prüfungen ab 3 Teilnehmer 240 CNC-Fachkraft Metall - 1 Modul - Prüfungen bis 2 Teilnehmer 355 CNC-Fachkraft Metall - 1 Modul - Prüfungen ab 3 Teilnehmer 235 CNC-Fachkraft Metall - 2 Module - Prüfungen bis 2 Teilnehmer 430 CNC-Fachkraft Metall - 2 Module - Prüfungen ab 3 Teilnehmer 285

7 7 Controller/in (HWK) 370 EDV-Sachbearbeiter/in für Rechnungswesen 285 Fachkraft für Klöppeltechnik 295 Fachkraft für Lehmbau 300 Fachkraft für Qualitätssicherung 260 Fachkraft für Solartechnik 310 Fachwirt/in für Gebäudemanagement (HWK) 355 Friseur-Kosmetiker/in (HWK) 280 Gebäudeenergieberater/in (HWK) 320 Geprüfte/r Colorist/in (HWK) 295 Geprüfte/r Fortbildungstrainer/in (HWK) 340 Geprüfte/r KFZ-Servicetechniker/in 335 Gestalter/in im Handwerk 295 Hydraulik-Fachkraft 295 Kaufmännische/r Fachwirt/in (HWK) 405 Metallbauer/in für Restaurierungsarbeiten 340 Netzwerk-Service-Techniker/in (HWK) 240 Pneumatik-Fachkraft 310 Professionelle/r EDV-Anwender/in (HWK) 240 Qualifizierte/r EDV-Anwender/in (HWK) 290 Restaurator/in im Metallbauerhandwerk 360 Restaurator/in im Maurerhandwerk 360 Restaurator/in im Maler- und Lackiererhandwerk 360 SPS-Fachkraft - Prüfungen bis 2 Teilnehmer 400 SPS-Fachkraft - Prüfungen ab 3 Teilnehmer 295 Technische/r Betriebswirt/in (HWK) 500 Technische/r Fachwirt/in (HWK) 170 Technisch-kaufmännische Fachkraft 320 Verkaufsleiter/in im Nahrungsmittelhandwerk 380 Wirtschaftsinformatiker/in (HWK) Rücktritt von der Meisterprüfung oder Fortbildungsprüfung: a) Bei einem Rücktritt innerhalb von 10 Tagen vor Prüfungsbeginn werden 35 % der Gebühren zur Abnahme der jeweiligen Prüfung bzw. des jeweiligen Prüfungsteils sowie die aufgelaufenen Mehrkosten in Rechnung gestellt. b) Tritt der Prüfling aus Gründen, die er zu vertreten hat, zurück und teilt dies der Handwerkskammer Chemnitz nicht bis zum Prüfungstermin mit, so werden 100 % der entsprechenden Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt. 6. Entscheidung über einen Antrag nach 49, Abs. 4 HWO Bearbeitung eines Antrages auf Befreiung von Teilen der Meisterprüfung durch den Prüfungsausschuss Wiederholung von Fortbildungsprüfungen Im Falle der Wiederholung einer Fortbildungsprüfung ist die jeweilige Prüfungsgebühr anteilig bezogen auf die zu wiederholenden Prüfungsgebiete zu zahlen. 9. Einzelprüfung - Meisterprüfung Im Falle einer beantragten Einzelprüfung in den Teilen der Meisterprüfung, abweichend vom eigentlichen Prüfungstermin bzw. Prüfungsort, sind die anfallenden Mehrkosten und Prüfungsnebenkosten vom Antragsteller zu tragen.

8 8 Die zu erwartenden Mehrkosten und Prüfungsnebenkosten der jeweils beantragten Einzelprüfung sind dem Antragsteller der Einzelprüfung mitzuteilen. 10. Einzelprüfung Fortbildungsprüfung Im Falle einer beantragten Einzelprüfung der Fortbildungsprüfung, abweichend vom eigentlichen Prüfungstermin bzw. Prüfungsort, sind die anfallenden Mehrkosten und Prüfungsnebenkosten vom Antragsteller zu tragen. Die zu erwartenden Mehrkosten und Prüfungsnebenkosten der jeweils beantragten Einzelprüfung sind dem Antragsteller der Einzelprüfung mitzuteilen. IV. Nebenkosten von Prüfungen In den Prüfungsgebühren sind Mehrkosten für Material, Raum- und Maschinennutzung zur Aufwendung von Prüfungsarbeiten nicht enthalten. Ebenso wenig werden mit der Prüfungsgebühr die Kosten für den Aufgabensatz (die schriftlichen Prüfungsaufgaben) abgegolten. Diese Nebenkosten sind vom Prüfling zu tragen bzw. werden entsprechend der Prüfungsgruppe anteilig berechnet, wenn sie von der Handwerkskammer zur Verfügung gestellt werden. Die Nebenkosten können bis zu 1000,00 betragen. Bei einer beantragten Einzelprüfung gelten die nachfolgenden Höchstbeträge nicht. Folgende Höchstbeträge gelten für die Prüfungsnebenkosten im o.g. Sinne: - Zwischenprüfungen und Gesellenprüfungen Ausbildungsberuf maximale Prüfungsnebenkosten je Teiln. ZP bzw. Teil 1 der gestreckten Prüfung in maximale Prüfungsnebenkosten je Teiln. GP bzw. Teil 2 der gestreckten Prüfung in Anlagenmechaniker für Sanitär,-Heizung,-Klimatechnik 250,00 450,00 Augenoptiker 50,00 80,00 Automobilkaufmann/-frau 50,00 50,00 Bäcker 60,00 100,00 Bau- und Metallmaler 60,00 60,00 Bauten- und Objektbeschichter 60,00 130,00 Beton- und Stahlbetonbauer 70,00 80,00 Betonstein- und Terrazzohersteller 70,00 80,00 Bogenmacher 50,00 50,00 Buchbinderwerker 60,00 60,00 Bürokaufmann/-frau 50,00 50,00 Dachdecker 260,00 400,00 Drechsler 50,00 50,00

9 9 Ausbildungsberuf maximale Prüfungsnebenkosten je Teiln. ZP bzw. Teil 1 der gestreckten Prüfung in maximale Prüfungsnebenkosten je Teiln. GP bzw. Teil 2 der gestreckten Prüfung in Elektroinstallateur 80,00 110,00 Elektroniker 70,00 100,00 Fachpraktiker im Metallbauer-Handwerk 70,00 80,00 Fachpraktiker im Tischler-Handwerk 60,00 60,00 Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk 100,00 100,00 Fahrzeuglackierer 60,00 70,00 Feinpolierer 50,00 50,00 Feinwerkmechaniker 130,00 200,00 Fleischer 220,00 600,00 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger 110,00 120,00 Friseure 60,00 80,00 Gas- und Wasserinstallateur 100,00 280,00 Gebäudereiniger 50,00 50,00 Geigenbauer 50,00 50,00 Glaser 50,00 50,00 Handzuginstrumentenmacher 50,00 50,00 Hochbaufacharbeiter 110,00 110,00 Hochbaufachwerker 90,00 100,00 Holzblasinstrumentenmacher 50,00 50,00 Holzspielzeugmacher 50,00 50,00 Industriemechaniker 400,00 600,00 Karosserie- und Fahrzeugbauer 50,00 60,00 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker 100,00 200,00 Klavierstimmer 50,00 50,00 Konditoren 50,00 50,00 Korbmacher 50,00 50,00 Kosmetiker 50,00 60,00 Kraftfahrzeugelektriker 50,00 50,00 Kraftfahrzeugmechaniker 50,00 50,00 Kraftfahrzeugmechatroniker 70,00 90,00 Kraftfahrzeugservicemechaniker 70,00 90,00 Landmaschinenmechaniker 50,00 50,00 Maler und Lackierer 200,00 200,00 Maurer 90,00 100,00 Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik 100,00 200,00 Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik 100,00 130,00 Metallbauer 70,00 80,00 Metallbildner 70,00 60,00 Metallblasinstrumenten- und Schlagzeugmacher 50,00 50,00 Modellbauer 50,00 50,00 Orthopädieschuhmacher 80,00 200,00 Raumausstatter 200,00 250,00 Raumausstatterwerker 100,00 250,00 Schornsteinfeger 260,00 500,00 Sticker 50,00 50,00 Straßenbauer 50,00 60,00

10 10 Ausbildungsberuf maximale Prüfungsnebenkosten je Teiln. ZP bzw. Teil 1 der gestreckten Prüfung in maximale Prüfungsnebenkosten je Teiln. GP bzw. Teil 2 der gestreckten Prüfung in Stuckateure 50,00 70,00 Tiefbaufacharbeiter Schwerpunkt Straßenbauarbeiten 50,00 60,00 Tischler 60,00 60,00 Trockenbaumonteur 200,00 250,00 Verkäuferin im Bäcker-Handwerk 60,00 60,00 Verkäuferin im Fleischer-Handwerk 60,00 60,00 Verkäuferin im Konditoren-Handwerk 50,00 50,00 Zahntechniker 350,00 700,00 Zentralheizungs- und Lüftungsbauer 70,00 90,00 Zerspanungsmechaniker 100,00 250,00 Zimmerer 80,00 90,00 Zupfinstrumentenmacher 50,00 50,00 Bei Prüfungen, welche durch andere Kammern abgenommen werden, gilt der abverlangte Betrag der jeweils prüfenden Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer. - Fortbildungsprüfungen max. Bezeichnung der Fortbildungsprüfung Prüfungsnebenkosten je Teiln. in Ausbildereignungsprüfung 50,00 Anwendungsentwickler (HWK) 50,00 Betriebsinformatiker (HWK) 50,00 Betriebswirt des Handwerks 50,00 CAD-Fachkraft 50,00 CAD-Fachkraft Bau 50,00 CAD-Fachkraft Elektrotechnik 50,00 CNC-Fachkraft 50,00 CNC-Fachkraft Holz 50,00 CNC-Fachkraft Metall 1 Arbeitstechnik 50,00 CNC-Fachkraft Metall 2 Arbeitstechniken 50,00 EDV-Sachbearbeiter für Absatzwirtschaft 50,00 EDV-Sachbearbeiter für Rechnungswesen 50,00 Energieberater/in 50,00 Fachkauffrau/Fachkaufmann für Handwerkswirtschaft 50,00 Fachkraft für Qualitätssicherung 50,00 Fachkraft für Solartechnik 50,00 Fachwirt Gebäudemanagment 50,00 Friseur-Kosmetiker 50,00 Gebäudeenergieberater/in 50,00 Geprüfter Polier (Hochbau) 50,00 Geprüfter Kosmetiker 50,00 Geprüfter/e Bilanzbuchhalter/in 50,00

11 11 max. Bezeichnung der Fortbildungsprüfung Prüfungsnebenkosten je Teiln. in Geprüfter/e KFZ-Servicetechniker/in 100,00 Gestalter/in im Handwerk 50,00 Hydraulik-Fachkraft 50,00 Kaufmännischer Fachwirt (HWK) 50,00 Metallbauer für Restaurierungsarbeiten 50,00 Netzwerk-Service-Techniker (HWK) 50,00 Pneumatik-Fachkraft 50,00 Professioneller EDV-Anwender (HWK) 50,00 Qualifizierter EDV-Anwender (HWK) Computerschein A 50,00 Restaurator im Metallbauerhandwerk 50,00 SPS-Fachkraft 50,00 Technischer Fachwirt (HWK) 50,00 Technisch-kaufmännische Fachkraft 50,00 Verkaufsleiter/in im Nahrungsmittelhandwerk 50,00 Wirtschaftsinformatiker/in 50,00 - Meisterprüfungen max. Gewerk Prüfungsnebenkosten je Teiln. in Bäcker 50,00 Bogenmacher 50,00 Dachdecker 900,00 Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher 50,00 Elektromaschinenbauer 200,00 Elektrotechniker 200,00 Feinwerkmechaniker 200,00 Fleischer 50,00 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger 100,00 Friseure 150,00 Gebäudereiniger 50,00 Geigenbauer 50,00 Glaser 100,00 Handzuginstrumentenmacher 50,00 Holzbildhauer 50,00 Holzblasinstrumentenmacher 50,00 Informationstechniker 400,00 Installateur und Heizungsbauer 200,00 Kälteanlagenbauer 300,00 Karosserie- und Fahrzeugbauer 150,00 Konditoren 50,00 Kraftfahrzeugtechniker 150,00 Maler und Lackierer 300,00 Maurer und Betonbauer 200,00 Metallbauer 100,00 Metallblasinstrumentenmacher 50,00 Straßenbauer 50,00

12 12 max. Prüfungs- Gewerk nebenkosten je Teiln. in Stuckateure 150,00 Tischler 100,00 Zahntechniker 1.000,00 Zimmerer 100,00 Zupfinstrumentenmacher 50,00 Ist der Prüfling von einem oder mehreren Hauptteilen befreit, so wird die Gesamtprüfungsgebühr anteilig erhoben. Bei bestehenden Ausbildungsverhältnissen ist der Ausbildende der Gebührenschuldner ( 14 Abs. 1 BBiG). C Gebühren für Internat, Kurse und Lehrgänge I. Gebühren für die Internatsunterbringung Für die Unterbringung inklusive Halbpension im Internat der Handwerkskammer Chemnitz bzw. in den von der Handwerkskammer Chemnitz vermittelten Quartieren wird folgende Gebühr pro Tag erhoben: Internat der Handwerkskammer Chemnitz 24,00 Lehrhotel Plauen für das BTZ Vogtland 24,00 Unterbringung in einer Ausweichpension in Plauen 24,00 Bei einer möglichen Förderung reduzieren sich die Gebühren für die Internatsunterbringung einschließlich Halbpension. Dieses gilt vorbehaltlich einer positiven Förderzusage anhand eines Zuwendungsbescheides. Für angemeldete Internatsteilnehmer wird bei unentschuldigter Nichtanreise eine Stornogebühr von maximal 46,- pro Lehrgangswoche erhoben. II. Kurse in der überbetrieblichen Lehrunterweisung Für Kurse in der überbetrieblichen Lehrunterweisung werden ab Ausbildungsjahr 2012/2013 folgende Gebühren erhoben: Grundstufenkurse: Kennziffer Beruf Gruppe der G-MBF/ 03 Bau- und Ausbaugewerbe Maler und Lackierer, Fahrzeuglackierer, Bauten- und Objektbeschichter G/MF/07 Maler und Lackierer, Fahrzeuglackierer G/STBAU1 alle Bauhauptberufe G/STBAU20 alle Bauhauptberufe Gruppe der G-FEIN1/12 metallverarbeitenden Gewerbe Feinwerkmechaniker, Maschinen- und Anlagenführer, Zerspanungsmechaniker

13 Kennziffer Beruf G-FEIN2/12 Feinwerkmechaniker, Maschinen- und Anlagenführer, Zerspanungsmechaniker G-FUE/04 Konstruktionsmechaniker, Büchsenmacher, Behälter und Apparatebauer G-FUE/04 Metallbauer G-IH1/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik G-IH2/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik G-IH3/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik G-IH1/03 Klempner G-IH2/03 Klempner weiter Gruppe der metallverarbeitenden Gewerbe G-K1/05 Kfz-Servicemechaniker; Kraftfahrzeugmechatroniker; Karosserie-und Fahrzeugbaumechaniker; Mechaniker f. Karosserieinstandhaltungstechnik G-K2/05 Kfz-Servicemechaniker; Kraftfahrzeugmechatroniker; Karosserie-und Fahrzeugbaumechaniker; Mechaniker f. Karosserieinstandhaltungstechnik G-K3/05 Kfz-Servicemechaniker; Kraftfahrzeugmechatroniker; Karosserie-und Fahrzeugbaumechaniker; Mechaniker f. Karosserieinstandhaltungstechnik G-K3/05 Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik Kraftfahrzeugmechatroniker; Kraftfahrzeugservicemechaniker, G-K3a/09 Mechaniker f. Karosserieinstandsetzung, Karosserie-und Fahrzeugbaumechaniker Kraftfahrzeugmechatroniker; Kraftfahrzeugservicemechaniker, G-K3b/09 Mechaniker f. Karosserieinstandsetzung, Karosserie-und Fahrzeugbaumechaniker G-LBM/05 Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik G-MECH 1/02 Mechatroniker G-MECH 2/02 Mechatroniker G-MET/12 Metallbauer G-MET/12 Feinwerkmechaniker, Maschinen- u. Anlagenführer, Zerspanungsmechaniker, Konstruktionsmechaniker, Boots- und Schiffbauer G-MET1/13 Konstruktionsmechaniker G-MET1/13 Metallbauer G-UMF-S/04 Metallbauer FR Metallgestaltung, FR Konstruktionstechnik G-ZR1/12 Zweiradmechaniker, Fahrradmonteur G-ZR2/12 Zweiradmechaniker Gruppe der Elektrogewerbe G/ ETEM1/03 Elektroniker, Systemelektroniker, Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik

14 Kennziffer Beruf G/ ETEM2/03 Elektroniker, Systemelektroniker, Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik G/ ETEM3/03 Elektroniker, Systemelektroniker, Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik G/IT1/00 Informationselektroniker G/IT2/00 Informationselektroniker Gruppe der Holzgewerbe G-MFDR/04 Drechsler und Holzspielzeugmacher G-TI Tischler G-TSM1A/99 Tischler G-TSM1A/99 Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker, Holzbildhauer, Gruppe der Gewerbe für Gesundheits-, und Körperpflege sowie der chem. Gewerbe und Reinigung G/KOS/03 Kosmetiker Gruppe der Glas-, Papier-, keramischen und sonstigen Gewerbe G-GF1/09 Glaser G-GF2/09 Glaser G-TSM1A/99 Orgel- u. Harmoniumbauer, Klavier- u. Cembalobauer, Handzuginstrumentenmacher, Zupfinstrumentenmacher, Geigenbauer Gruppe der G- BUEKFM/01 kaufmännischen und sonstigen Lehrberufe Bürokauffrau bzw. mann, Kauffrau für Bürokommunikation Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe G-EIS1/09 Speiseeishersteller Fachstufenkurse: Gruppe der Kennziffer Bau- und Ausbaugewerbe Beruf FL1/04 Fahrzeuglackierer FL2/04 Fahrzeuglackierer FL3/04 Fahrzeuglackierer FL4/04 Fahrzeuglackierer FL5/04 Fahrzeuglackierer FL6/04 Fahrzeuglackierer FL7/07 Fahrzeuglackierer FL8/07 Fahrzeuglackierer MB1/04 MB2/04 Maler und Lackierer alle Fachrichtungen, Bauten- und Objektbeschichter Maler und Lackierer alle Fachrichtungen, Bauten- und Objektbeschichter

15 Kennziffer Beruf MB3/04 Maler und Lackierer alle Fachrichtungen, Bauten- und Objektbeschichter MB4/04 Maler und Lackierer alle Fachrichtungen, Bauten- und Objektbeschichter MB5/04 Maler und Lackierer alle Fachrichtungen, Bauten- und Objektbeschichter MBK1/04 Maler und Lackierer FR: Bauten- und Korrosionsschutz MBK2/04 Maler und Lackierer FR: Bauten- und Korrosionsschutz MBK3/04 Maler und Lackierer FR: Bauten- und Korrosionsschutz MGI1/04 Maler und Lackierer der FR: Gestaltung u. Instandsetzung MGI2/04 Maler und Lackierer der FR: Gestaltung u. Instandsetzung MGI3/04 Maler und Lackierer der FR: Gestaltung u. Instandsetzung MGI4/04 Maler und Lackierer der FR: Gestaltung u. Instandsetzung MGI5/04 Maler und Lackierer der FR: Gestaltung u. Instandsetzung bei Mitgliedschaft SOKA (Ausgleichskasse der Bauwirtschaft) erfolgt Zahlung über SOKA- Kasse ST/BAU1 alle Bauhauptberufe ST/BAU11 alle Bauhauptberufe ST/BAU12 alle Bauhauptberufe ST/BAU13 alle Bauhauptberufe Gruppe der metallverarbeitenden Gewerbe CNC1/04 Feinwerkmechaniker, Maschinen- u. Anlagenführer, Zerspanungsmechaniker, Büchsenmacher CNC2/04 Feinwerkmechaniker, Maschinen- u. Anlagenführer, Zerspanungsmechaniker CNC3/11 Feinwerkmechaniker, Zerspanungsmechaniker FUE1/04 Metallbauer, Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik FUE1/04 Konstruktionsmechaniker, Behälter- und Apparatebauer, Klempner, Rollladen- und Jalousiebauer FUE2/04 Metallbauer, Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik FUE2/04 Konstruktionsmechaniker, Behälter- und Apparatebauer, Klempner, Rollladen- und Jalousiebauer, Ofen und Luftheizungsbauer weiter Gruppe der metallverarbeitenden Gewerbe FUE3/04 Mechaniker für Land und Baumaschinentechnik

16 Kennziffer Beruf FUE3/04 Feinwerkmechaniker, Rollladen- und Jalousiebauer, Behälter- und Apparatebauer IH1/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik IH2/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik IH3/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik IH4/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik IH5/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik IH6/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik IH7/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik IH8/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik IH8A/08 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik IH8B/08 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik KF1/05 Metallbauer FR Nutzfahrzeugbau, Karosserie- u. Fahrzeugbaumechaniker KF2/05 Metallbauer FR Nutzfahrzeugbau, Karosserie- u. Fahrzeugbaumechaniker FR Fahrzeugbautechnik KFM1/05 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik KFM2/05 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik KFM3/05 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik KFM4/05 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik KFM5/05 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Metallbauer FR Nutzfahrzeugbau, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik KFM6/05 KLP1/94 Klempner KLP2/92 Klempner KLP3/95 Klempner K1/97 Kraftfahrzeugservicemechaniker, Kraftfahrzeugmechatroniker K2/97 Kraftfahrzeugmechatroniker K3/97 Kraftfahrzeugservicemechaniker, Kraftfahrzeugmechatroniker K5/97 Kraftfahrzeugmechatroniker K4/05 Kraftfahrzeugservicemechaniker, Kraftfahrzeugmech

17 17 Kennziffer Beruf K1/10 Kraftfahrzeugservicemechaniker, Kraftfahrzeugmechatroniker K2/10 Kraftfahrzeugmechatroniker K3/10 Kraftfahrzeugmechatroniker K4/10 Kraftfahrzeugservicemechaniker, Kraftfahrzeugmechatroniker K5/10 Kraftfahrzeugmechatroniker, Mechaniker für Land und Baumaschinentechnik K6/10 Kraftfahrzeugmechatroniker LBM1/05 Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik LBM2/05 Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik LBM3/05 Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik LBM4/05 Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik LBM5/05 Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik LBM6/05 Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik LBM7/05 Mechaniker für Land und Baumaschinentechnik LBM8/05 Mechaniker für Land und Baumaschinentechnik MET-ELT/07 Metallbauer MET-ELT/07 Klempner, Konstruktionsmechaniker MET-GE1/12 Metallbauer FR Metallgestaltung METKT 1/04 Konstruktionsmechaniker, Behälter- und Apparatebauer METKT 1/04 Metallbauer FR Konstruktionstechnik METKT 2/04 Metallbauer FR Konstruktionstechnik METKT 2/04 Konstruktionsmechaniker, Behälter- und Apparatebauer METKT 3/07 Metallbauer FR Konstruktionstechnik METKT 3/07 Konstruktionsmechaniker METLB1/13 Metallbauer, Konstruktionsmechaniker, Fachkraft für Metalltechnik METLB2/13 Metallbauer, Konstruktionsmechaniker, Fachkraft für Metalltechnik weiter Gruppe der metallverarbeitenden Gewerbe SCHW-E1 Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker, Ofen- und Luftheizungsbauer MAG/10 Metallbauer MAG/10 Konstruktionsmechaniker STEU1/04 Feinwerkmechaniker, Zerspanungsmechaniker, Maschinen- und Anlagenführer STEU2/04 Feinwerkmechaniker, Zerspanungsmechaniker ZR1/05 Zweiradmechaniker, Kraftfahrzeugmechatroniker ZR-M2/05 Zweiradmechaniker, Kraftfahrzeugmechatroniker SP: Motorradtechnik ZHL4/94 Klempner Prüfungsvorbereitungskurse Angebot fakultativ PV / Industrie Zerspanungsmechaniker, 43 Industriemechaniker PV/Elektro Elektroniker 280 PV/Masch1-MB Metallbauer 43 PV/Masch2-MB Metallbauer 86

18 Kennziffer Beruf PV/Hand1-MB Metallbauer 43 PV/Hand2-MB Metallbauer 86 PV/STEU2-MB Metallbauer 86 PV/Masch2-FW Feinwerkmechaniker 86 PV/Masch3-FW Feinwerkmechaniker 129 PV / SHK Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 199 Schwarzrohr PV Luft Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 48 PV/SHK Lüftunmatechnik Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Kli- 194 PV / SHK Gas Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 78 Oelerzeuger PV / SHK Gas Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 78 PV/SHK Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 173 Rohrinstallationr PV/SHK Elektro Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 39 PV/SHK Lüftunmatechnik Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Kli- 194 PV/Metall 1 Feinwerkmechaniker, Metallbauer 41 PV/Metall 2 Feinwerkmechaniker, Metallbauer 82 PV/Metall 3 Feinwerkmechaniker, Metallbauer Gruppe der BUE1/00 BUE2/00 Elektrogewerbe Informationselektroniker für Schwerpunkt: Bürosystemtechnik Informationselektroniker für Schwerpunkt: Bürosystemtechnik BUE3/00 Informationselektroniker für Schwerpunkt: Bürosystemtechnik ET 1/04 Elektroniker für alle Fachrichtungen ET 2/04 Elektroniker für alle Fachrichtungen ET 3/04 Elektroniker für alle Fachrichtungen EMA 1/04 Elektroniker f. Maschinen- u. Antriebstechnik EMA 2/04 Elektroniker f. Maschinen- u. Antriebstechnik EMA 3/04 Elektroniker f. Maschinen- u. Antriebstechnik EMA 4/04 Elektroniker f. Maschinen- u. Antriebstechnik EMA 5/04 Elektroniker f. Maschinen- u. Antriebstechnik EMA 6/04 Elektroniker f. Maschinen- u. Antriebstechnik ETA 1/04 Elektroniker FR. Automatisierungstechnik ETA 2/04 Elektroniker FR. Automatisierungstechnik ETA 3/04 Elektroniker FR. Automatisierungstechnik ETE 1/04 Elektroniker FR. Energie- u. Gebäudetechnik ETE 2/04 Elektroniker FR. Energie- u. Gebäudetechnik ETE 2A/04 Elektroniker FR. Energie- u. Gebäudetechnik ETE 2B/04 Elektroniker FR. Energie- u. Gebäudetechnik ETE 3/04 Elektroniker FR. Energie- u. Gebäudetechnik ETE 4/04 Elektroniker FR. Energie- u. Gebäudetechnik ETI 1/04 Elektroniker FR. Inform.- u.telekommunikationstechn

19 Kennziffer Beruf ETI 2/04 Elektroniker FR. Informations- und Telekommunikationstechnik ETI 3/04 Elektroniker FR. Informations- und Telekommunikationstechnik IT1/00 Informationselektroniker für beide Schwerpunkte IT2/00 Informationselektroniker für beide Schwerpunkte IT3/00 Informationselektroniker für Schwpt.: Geräte-u. Systemtechnik IT4/00 Informationselektroniker für Schwpt.: Geräte-u. Systemtechnik IT5/00 Informationselektroniker für Schwpt.: Geräte-u. Systemtechnik IT6/00 Informationselektroniker für Schwpt.: Geräte-u. Systemtechnik MECH 1/02 Mechatroniker MECH 2/02 Mechatroniker MECH 3/02 Mechatroniker weiter Gruppe der Elektrogewerbe SE 1/04 Systemelektroniker SE 2/04 Systemelektroniker SE 3/04 Systemelektroniker SE 4/04 Systemelektroniker SE 5/04 Systemelektroniker SE 6/04 Systemelektroniker SE 7/04 Systemelektroniker Gruppe der Holzgewerbe MFDR/04 Drechsler und Holzspielzeugmacher TSM2A/99 Tischler TSM2A/99 Drechsler und Holzspielzeugmacher, Holzbildhauer, Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker TSM3/99 Holzbildhauer TSM3/99 Tischler TSO1/99 Tischler TSO2/99 Tischler Prüfungsvorbereitungskurse Angebot fakultativ PV / Tischler Tischler 138 Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe KOND1/01 Konditor KOND2/01 Konditor PV/KOND Konditoren 110 V/KO2/94 Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk Sp: Konditorei Gruppe der Gewerbe für Gesundheits-, und Körperpflege sowie der chem. Gewerbe und Reinigung FR11/09 Friseur FR12/09 Friseur FR13/09 Friseur

20 Kennziffer Beruf FR14/09 Friseur FR15/09 Friseur KOS1/03 Kosmetiker KOS2/03 Kosmetiker KOS3/03 Kosmetiker KOS4/03 Kosmetiker Gruppe der Glas-, Papier-, keramischen und sonstigen Gewerbe Kennziffer Beruf GFM2A/00 Glaser GFM2B/00 Glaser TSM2A/99 Orgel- u. Harmoniumbauer, Klavier- u. Cembalobauer, Handzuginstrumentenmacher, Zupfinstrumentenmacher, Geigenbauer TSM3/99 Orgel- u. Harmoniumbauer, Klavier- u. Cembalobauer, Handzuginstrumentenmacher, Zupfinstrumentenmacher Gruppe der Kennziffer BUEKFM1/91 BUEKFM2/91 BUEKFM3/91 BUEKFM4/91 BUEKFM5/91 PV/BUEKFM kaufmännischen Lehrberufe Beruf Bürokauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation Bürokauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation Bürokauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation Bürokauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation Bürokauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation Bürokauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation ohne Zuwendunwendung mit Zu Bei überbetrieblicher Lehrunterweisung wird die Gebühr auch berechnet, wenn der Auszubildende ohne Zustimmung der Handwerkskammer nicht an der Maßnahme teilgenommen hat. Tritt der Teilnehmer trotz verbindlicher Anmeldung vor Beginn des Lehrganges zurück, ist eine pauschale Bearbeitungsgebühr bis zu 50 zu entrichten. Scheidet er im Laufe des Lehrganges aus, so wird eine anteilige Gebühr berechnet, mindestens aber 25.

21 21 III. Gebühren für Lehrgänge Für Lehrgänge und Kurse wird eine Teilnehmergebühr entsprechend den Kosten des Lehrganges durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer festgesetzt. Für den Fall eines Rücktritts oder Ausscheidens im Laufe des Lehrganges finden die für eine überbetriebliche Lehrunterweisung geltenden Regelungen entsprechend Anwendung. Die Änderung des Gebührenverzeichnisses wurde mit Beschluss 11/2013 der Vollversammlung der HWK Chemnitz am beschlossen und vom Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit Schreiben vom genehmigt.

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