Thema: Konzeption und exemplarische Ausführung eines Assistenzsystems für ein Content-Management-System. Masterarbeit

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1 Thema: Konzeption und exemplarische Ausführung eines Assistenzsystems für ein Content-Management-System Masterarbeit im Studiengang Computing in the Humanities der Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Verfasser: Dipl. Psych. Matthias Linhardt Gutachter: Prof. Dr. Ute Schmid

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3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Hintergrund Usability Usability-Test Prototypen und hierarchische Aufgabenanalyse zur Evaluierung von Usability Betrieblicher Kontext und Zielsetzung Vorgehen Grundgerüst für Betriebs- und Montageanleitung Beitrag von Normen zur Rechtssicherheit Relevante nationale Normen, Verordnungen und europäische Richtlinien Bestimmung des geforderten Inhalts Anforderungen aus der Maschinenverordnung Anforderungen für vollständige Maschinen Anforderungen für unvollständige Maschinen Anforderungen aus Norm E DIN EN Anforderungen aus der Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt Anforderungen aus der Gasverbrauchseinrichtungsverordnung Anforderungen aus der Explosionsschutzverordnung Anforderungen aus der Aufzugsverordnung Anforderungen aus der Druckgeräteverordnung Erarbeitetes Grundgerüst für Betriebs- und Montageanleitung Beschreibung der vorgestellten Gliederung einer Anleitung Anpassung der vorgestellten Gliederung an Charakteristik der zu dokumentierenden Maschine Assistent zur automatischen Erstellung eines Inhaltsverzeichnisses Zielsetzung und Funktionsumfang des Assistenten Als Grundlage dienende Empfehlungen, Normen und Patterns Allgemeine Empfehlungen für die Entwicklung einer Benutzeroberfläche Grundlagen für übersichtliche Struktur Grundlagen für einfache und angenehme Interaktion Normen zur Gebrauchstauglichkeit Aufgabenangemessenheit Selbstbeschreibungsfähigkeit Steuerbarkeit... 37

4 Erwartungskonformität Fehlertoleranz Individualisierbarkeit Lernförderlichkeit Patterns als Grundlage für die Entwicklung der Benutzeroberfläche Streamlined-Repetition-Pattern Two-Panel-Selector-Pattern Wizard-Pattern Extras-On-Demand-Pattern Global-Navigation-Pattern Modal-Panel-Pattern Sequence-Map-Pattern Animated-Transition-Pattern Card-Stack-Pattern Closable-Panels-Pattern Responsive-Disclosure-Pattern Preview-Pattern Multi-Level-Undo-Pattern Grundsätze für die Gestaltung von Benutzeroberflächen Grundsätze für die Verwendung von Interaktionselementen Checkbox Radiobutton Grundsätze zur optischen Gestaltung Icons Text und Typographie Farbe Zusammenfassung der Grundlagen für die Oberflächenentwicklung Vorstellung der Benutzeroberflächen-Entwürfe Gemeinsamkeiten aller drei Prototypen Wahl der Interaktionselemente Wahl sinnvoller Standardwerte Reihenfolge der Eigenschaften Typographie und Text Struktur und Ablauf Verwendete Farben Prototyp Beschreibung... 67

5 5.2.2 Bedienung Begründung der getroffenen Entscheidungen Prototyp Beschreibung Bedienung Begründung der getroffenen Entscheidungen Prototyp Beschreibung Bedienung Begründung der getroffenen Entscheidungen Gegenüberstellung der drei Prototypen Vor- und Nachteile des ersten Prototyps Vor- und Nachteile des zweiten Prototyps Vor- und Nachteile des dritten Prototyps Diskussion der Prototypen Evaluation der Prototypen Problemstellung und Hypothesen Methodik Aufgabe Versuchspersonen Versuchsplan Material Geräte Instruktion Versuchsdurchführung Ergebnisse Diskussion Zusammenfassung Literaturverzeichnis Anhang Anhang I Grundgerüst für Betriebs- und Montageanleitung Anhang II Erklärungen zu Eigenschaften Anhang III Text des Startbildschirms von Prototyp Anhang IV Einverständniserklärung und Instruktion Anhang V INTUI-Fragebogen Erklärung

6 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Beispielhafte Darstellung von Checkboxen...48 Abbildung 2: Beispielhafte Darstellung einer Radiobutton-Gruppe...50 Abbildung 3: Gegenüberstellung von serifenloser Schrift und Serifenschrift...54 Abbildung 4: Graustufendarstellung eines Beispieltextes...67 Abbildung 5: Prototyp 1 im Startzustand Abbildung 6: Prototyp 1 erste Erklärung Abbildung 7: Prototyp 1 letzte Erklärung Abbildung 8: Hierarchische Darstellung der Interaktion mit Prototyp Abbildung 9: Prototyp 2 im Startzustand Abbildung 10: Prototyp 2 zweite Erklärung Abbildung 11: Prototyp 2 Endzustand Abbildung 12: Hierarchische Darstellung der Interaktion mit Prototyp Abbildung 13: Prototyp 3 im Startzustand Abbildung 14: Prototyp 3 erste Erklärung Abbildung 15: Prototyp 3 abschließende Zusammenfassung...84 Abbildung 16: Hierarchische Darstellung der Interaktion mit Prototyp Abbildung 17: Ergebnisgraph Bearbeitungszeit Abbildung 18: Ergebnisgraph Fehler insgesamt Abbildung 19: Ergebnisgraph Fehler falsch Abbildung 20: Ergebnisgraph Fehler vergessen Abbildung 21: Ergebnisgraph Mühelosigkeit Abbildung 22: Ergebnisgraph Bauchgefühl Abbildung 23: Ergebnisgraph magisches Erleben Abbildung 24: Ergebnisgraph Verbalisierungsfähigkeit Abbildung 25: Ergebnisgraph globales Intuitivitätsurteil Tabellenverzeichnis Tabelle 1: In Prototyp 3 verwendete Icons Tabelle 2: Zuweisung der Versuchspersonen Tabelle 3: Mittelwerte und Standardabweichungen der abhängigen Variablen...105

7 1 Einleitung 1 Einleitung Die Nutzung interaktiver Anwendungen und der Umgang mit Computern stellt für einen Großteil der Menschen einen mittlerweile selbstverständlichen Teil ihres Berufs- oder Privatlebens dar. Videokonferenzen und gemeinsame Arbeit an Inhalten über nahezu beliebig große Distanzen, digitale Archivierung und Indexierung wichtiger Dokumente, beinahe verzögerungsfreie Übertragung von Informationen, komplexe Berechnungen in Sekundenbruchteilen und automatisierte Steuerungen von Anlagen Computertechnologie nimmt einen kaum noch wegzudenkenden Stellenwert in unserem Leben ein. Mit Rückblick auf die Anfänge in den 1950er Jahren mag die rapide Entwicklung der Computer als beeindruckender Fortschritt angesehen werden: Immerhin füllten die ersten Computer, die im Vergleich zu heutigen Smartphones, Tablet-Rechnern oder Laptops vergleichsweise winzige Rechenleistung aufwiesen, ganze Räume und waren so teuer, dass der Gedanke utopisch erschien, nahezu jede Person könnte irgendwann einmal einen eigenen Rechner besitzen (Press, 1993, S. 29). Aber neben all den großartigen Entwicklungen hinsichtlich Rechenleistung, Größenreduktion und Herstellungskosten haben sich einige Dinge über die Zeit hinweg kaum geändert: Dazu gehören unsere Vorstellung, was Computer ausmacht und wie mit ihnen umzugehen ist, insbesondere jedoch auch die Probleme und Schwierigkeiten, auf die Nutzer im Umgang mit Rechnern stoßen (Dourish, 2004, S. 1). In Anbetracht der raschen Verbreitung von Computern und ihrem unaufhaltsamen Vordringen in unseren Alltag erscheint dies verwunderlich. Der renommierte Computer- und Sozialwissenschaftler Paul Dourish, der bereits in jungen Jahren in der Forschungsabteilung von Apple Computer in Cupertino tätig war, hat für dieses Phänomen eine nachvollziehbare Erklärung. Seiner Meinung nach haben die Umstände des historischen Ursprungs heutiger Rechner die Grundlage für eine fragwürdige Haltung gelegt, die bis heute in der Entwicklung von Computersystemen nachwirkt: Weil die ersten Computer äußerst kostspielig waren, galt Rechenzeit als wesentlich wertvoller als die Personenzeit und der Aufwand, die die menschlichen Nutzer im Umgang mit dem Rechner erbringen. Diese rein ökonomische Sichtweise wurde auch davon gestützt, dass die meisten der früheren Computeranwendungen kommerzieller oder militärischer Natur waren. Der Schwerpunkt der Interaktion zwischen Mensch und Computer lag demnach auf dem Computer und 1

8 1 Einleitung seiner Leistung, nicht auf dem menschlichen Bediener und dessen Bedürfnissen (Dourish, 2004, S. 1 f.). Seitdem hat sich die Sachlage jedoch drastisch verändert: Computer sind nicht länger exklusives Gut spezieller Anwendungsbereiche sondern Teil unseres Alltags, ihre Rechenleistung ist dramatisch angestiegen und ihre Herstellungskosten sind deutlich gesunken, was die ursprüngliche Rechtfertigung durch wertvolle Rechenzeit entkräftet (Dourish, 2004, S. 25 f.). Die althergebrachte Haltung, der Nutzer müsse sich in der Interaktion mit dem Rechner an die gegebenen Umstände anpassen, hat damit ihre bereits zuvor zweifelhafte - Daseinsberechtigung endgültig verloren. Dies hat den Boden bereitet für eine Vielfalt an Forschungsrichtungen, die nach Wegen suchen, die Interaktion von Mensch und Maschine besser an unsere Bedürfnisse und Fähigkeiten anzupassen (Dourish, 2004, S. 2), damit Anwendungen so gestaltet werden können, dass der Umgang mit dem Rechner möglichst einfach und intuitiv, effizient und effektiv, aber nicht zuletzt auch zufriedenstellend und angenehm verläuft. Die vorliegende Arbeit ist in diesem Geiste, mit dem menschlichen Nutzer im Fokus, entstanden. Ziel war es, in einem konkreten Anwendungsfall den Nutzer eines bestehenden Content-Management-Systems durch eine zusätzliche Assistenzfunktion bei seiner Tätigkeit dahingehend zu unterstützen, dass ihm Arbeit abgenommen, Hilfestellung angeboten und Sicherheit vermittelt wird. Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Fähigkeiten der Zielgruppe der Anwendung sowie der durch ausführliche Literaturrecherche gewonnenen Erkenntnisse wurde ein Assistent konzipiert, dessen für die Interaktion relevante Benutzeroberfläche exemplarisch ausgeführt und durch empirische Untersuchung mit Probanden evaluiert wurde. Die Arbeit gliedert sich wie folgt: Kapitel 2 gibt einen Überblick über den Hintergrund mit Informationen zum Konzept der Usability und Möglichkeiten zur Bewertung selbiger, dem betrieblichen Kontext, in dem diese Arbeit entstand, sowie der Zielsetzung und dem geplanten Vorgehen. In Kapitel 3 werden die Anforderungen an die Funktionalität des geplanten Assistenten beschrieben, die sich aus der Domäne ableiten, für den die Anwendung konzipiert ist, und das darauf aufbauend erarbeitete, vom Assistenten zu generierende Produkt vorgestellt. Kapitel 4 definiert den notwendigen Funktionsumfang des Assistenten und enthält eine umfassende Sammlung an aus der Fachliteratur zusammengetragenen Empfehlungen zur Gestaltung von Benutzeroberflächen. Die auf 2

9 1 Einleitung dieser Grundlage exemplarisch ausgeführten Entwürfe des Assistenten werden in Kapitel 5 eingehend beleuchtet und in Gegenüberstellung hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile sowie Eignung mit Blick auf die Zielgruppe geprüft. Kapitel 6 beschreibt eingehend die mit repräsentativen Versuchspersonen durchgeführte empirische Untersuchung, die Unterschiede der Entwurfsvarianten beleuchten und neue Erkenntnisse generieren sollte, sowie ihre Ergebnisse und die Interpretation dieser. Eine abschließende Zusammenfassung der Arbeit findet sich in Kapitel 7. 3

10 2 Hintergrund 2 Hintergrund 2.1 Usability Nach Dumas & Redish (1999, S. 4) ist Usability ebenso eine jedem Produkt innewohnende Eigenschaft wie Funktionalität: Während Funktionalität sich darauf bezieht was das Produkt kann, beschreibt Usability wie Menschen mit dem Produkt umgehen. Während das Testen der Funktionalität sicherstellt, dass das Produkt gemäß den Vorgaben funktioniert, überprüft das Testen der Usability, ob die Anwender des Produkts diese Funktionen gemäß ihren Bedürfnissen nutzen können. Auf ganz ähnliche Weise grenzt auch Nielsen (1993, S. 25) Usability vom Nutzwert, also der Funktionalität, ab und beschreibt sie als die Frage, wie gut Nutzer die angebotene Funktionalität nutzen können. Maguire (2001, S. 587) nennt Usability einen für den wirtschaftlichen Erfolg eines Produkts elementar wichtigen Aspekt, weil durch sie Produktivität und Akzeptanz gesteigert sowie Fehler und zum Einlernen benötigte Zeit und Hilfestellungen reduziert werden können. Da Usability für alle Bereiche von Systemen relevant ist, mit denen Menschen interagieren (Nielsen, 1993, S. 25), stellt sie insbesondere für interaktive Computeranwendungen ein wichtiges Qualitätskriterium dar. Im Deutschen auch als Gebrauchstauglichkeit bezeichnet, darf Usability nicht mit dem inflationär gebrauchten Begriff der Benutzerfreundlichkeit verwechselt werden. Im Gegensatz zu diesem bezieht sich Usability nicht nur auf komfortable Benutzung des Produkts, sondern auch auf die Unterstützung des Nutzers bei der Erreichung seiner Ziele im jeweiligen Kontext (Sarodnick & Brau, 2006, S. 17). Dem entspricht auch die Definition der Usability durch die internationale Norm DIN EN ISO , nach der Usability das Ausmaß ist, in dem ein Produkt durch bestimmte Nutzer in einem bestimmten Nutzungskontext zur effektiven, effizienten und zufriedenstellenden Erreichung bestimmter Ziele verwendet werden kann (Bevan, 2009, S. 108, Iivari, Jokela, Karukka & Matero, 2003, S. 53, Sarodnick & Brau, 2006, S. 35). Usability stellt demnach die Passung von Produkt, Aufgabe und Nutzer in Hinblick auf die Zielerfüllung dar (Sarodnick & Brau, 2006, S. 17). Aus dieser Definition lassen sich drei Maße ableiten, anhand derer Produkte auf Usability geprüft werden können: Effektivität, Effizienz und Zufriedenheit. Effektivität beschreibt dabei die Genauigkeit und Vollständigkeit der Zielerreichung, Effizienz das Verhältnis von 4

11 2.1 Usability Aufwand zur Güte der Zielerreichung und Zufriedenheit die Freiheit von Beeinträchtigungen sowie eine positive Einstellung zum Produkt (Iivari et al., 2006, S. 54, Sarodnick & Brau, 2006, S. 36). Maguire (2001, S. 603) ergänzt diese drei Maße um fünf weitere Eigenschaften, die weniger gut für eine messbare Überprüfung geeignet sind, aber konkretere Entwicklungsziele darstellen: Verständlichkeit, Erlernbarkeit, Bedienbarkeit, Flexibilität und Attraktivität. Sie beschreiben, inwiefern der Nutzer die Möglichkeiten des Produkts versteht, wie viel Aufwand zum Erlernen der Bedienung nötig ist, wie gut der Nutzer während der Interaktion unterstützt wird oder Hilfe bei Problemen erhält, ob verschiedene Herangehensweisen an die Aufgabenbearbeitung erlaubt werden und ob die Interaktion beim Nutzer Interesse weckt oder ihn motiviert. Eine weitere alternative Definition, die einige der bereits genannten Eigenschaften beinhaltet, bietet Nielsen (1993, S. 26) an, der Usability als mehrdimensionales Zusammenwirken der fünf Komponenten Erlernbarkeit, Effizienz, Erinnerbarkeit, Fehlervermeidung und Zufriedenheit versteht. Zusätzlich zu den Begriffen von Erlernbarkeit, Effizienz und Zufriedenheit kommen hier Erinnerbarkeit als die Eigenschaft des Produkts, durch den Nutzer gut erinnert werden zu können, und Fehlervermeidung als die Eigenschaft, eine möglichst fehlerfreie Bedienung zu gewährleisten, schwerwiegende Fehler gänzlich zu verhindern und dem Nutzer Fehlerkorrektur zu ermöglichen, hinzu (Nielsen, 1993, S ). 2.2 Usability-Test Der Grad an Usability, den ein Produkt aufweist, kann durch eine Evaluation bestimmt werden, also eine systematische und möglichst objektive Bewertung eines geplanten, laufenden oder abgeschlossenen Projekts (Sarodnick & Brau, 2006, S. 19). Greenberg & Buxton (2008, S. 111) bezeichnen die Evaluation der Usability als bedeutende Grundlage in der Entwicklung von Benutzeroberflächen. Dabei kann grundsätzlich zwischen formativer und summativer Evaluation unterschieden werden: Während formative Evaluation das Ziel verfolgt, das Produkt während des Entwicklungsprozesses durch Entdecken und Beheben von Usability-Problemen iterativ zu verbessern, dient summative Evaluation dazu, eine Gesamtbewertung der Usability nach Abschluss des Entwicklungsprozesses zu erhalten (Maguire, 2001, S. 614, Sarodnick & Brau, 2006, S. 20). Formative Evaluation hilft frühzeitig und mit geringem Aufwand offensichtliche Probleme aufzudecken, eignet sich aber weniger zur Generierung reliabler Daten (Maguire, 2001, S. 614). 5

12 2.2 Usability-Test Als Evaluationskriterien werden in der Regel Maße verwendet, die sich an der Definition der Usability gemäß Norm DIN EN ISO orientieren und Aussagen über den Grad der Effektivität, der Effizienz oder der Zufriedenheit des Nutzers in Interaktion mit dem Produkt erlauben (Greenberg & Buxton, 2008, S. 111, Maguire, 2001, S. 615). Diese eignen sich besonders für die Erfassung quantitativer Daten echter Nutzer im Rahmen einer kontrollierten Umgebung. Eine solche formale Untersuchung wird auch Usability-Test oder Nutzertest genannt. Bei solchen Usability-Tests soll das Produkt durch Nutzer anhand realistischer Aufgaben erprobt werden, um aus den beobachteten oder gemessenen Daten Erkenntnisse zu Problemen und Verbesserungsmöglichkeiten ableiten zu können (Sarodnick & Brau, 2006, S. 155). Nielsen (1993, S. 165) bezeichnet die Testung echter Nutzer als grundlegendste und unersetzliche Methode der Usability-Evaluation, weist aber auch auf mögliche Probleme in der Umsetzung hin. So sollten die ausgewählten Nutzer möglichst gut die späteren echten Nutzer der Anwendung repräsentieren, um valide Aussagen zu gewährleisten (Lewis & Rieman, 1993, S. 50, Nielsen, 1993, S. 175). Nielsen (1993, S ) schlägt drei Dimensionen für die Auswahl von repräsentativen Nutzern für die Beurteilung von Benutzeroberflächen vor: Den Grad der Erfahrung mit dem Fachgebiet, in dem die Anwendung eingesetzt wird, den Grad der Erfahrung mit Computeranwendungen im Allgemeinen und den Grad der Erfahrung im Umgang mit der zu untersuchenden Anwendung im Speziellen. Letzterer führt zur Unterscheidung von Experten- und Novizen-Nutzern, die je nach zu untersuchender Fragestellung besser oder schlechter geeignet sein können, den späteren Nutzer zu repräsentieren. Falls es nicht oder nur schwer möglich ist, die passenden Nutzer zu testen, sollten alternativ Menschen untersucht werden, die der gewünschten Zielgruppe nahe kommen, wie z. B. Medizinstudenten anstelle von Ärzten (Lewis & Rieman, 1993, S. 50). Ebenso wichtig ist es, die Testaufgabe, also die Tätigkeit, die die Probanden im Rahmen der Testung in Interaktion mit dem Produkt durchführen müssen, richtig zu wählen. Zum einen sollten Testaufgaben so realistisch und repräsentativ wie möglich die spätere echte Nutzung des fertigen Produkts nachbilden, zum anderen sollten sie möglichst alle wichtigen Funktionen abdecken, dabei aber so schnell zu bearbeiten sein, dass sie den zeitlichen Rahmen der Untersuchung nicht überstrapazieren (Nielsen, 1993, S. 185 f.). Wenn repräsentative Nutzer und Testaufgaben gefunden sind, kann unter kontrollierten Bedingungen ein Nutzertest durchgeführt werden, der den realen Umständen nahe 6

13 2.2 Usability-Test kommt. Für eine solche Untersuchung werden in der Regel acht bis fünfundzwanzig Probanden benötigt (Maguire, 2001, S. 617). Möglich ist hier auch der Vergleich von verschiedenen Varianten des Produkts: Existiert beispielsweise eine Anwendung mit unterschiedlichen Benutzeroberflächen, aber identischer Funktionalität, können Maße wie Bearbeitungszeit der Testaufgabe oder Anzahl der dabei gemachten Fehler zum Vergleich genutzt werden (Sarodnick & Brau, 2006, S. 157). Solche Maße können neben Beobachtung durch den Versuchsleiter auch durch automatisierte Überwachung der Nutzeraktivitäten durch die Anwendung aufgezeichnet werden, indem relevante Nutzerinteraktionen mit dem System mit Zeitangabe festgehalten werden, wodurch eine spätere Rekonstruktion und Bewertung des Nutzerverhaltens ermöglicht wird (Maguire, 2001, S. 617). Die so erfassten Daten automatisierter Beobachtung können detaillierte Informationen zur Systemnutzung im zeitlichen Verlauf enthalten, was für die Untersuchung von Usability von großem Wert sein kann (Holzinger, 2005, S. 74). Sollen hingegen nicht beobachtbare oder nur schwer objektiv erfassbare Daten gesammelt werden, wie beispielsweise die subjektive Zufriedenheit des Nutzers mit dem Produkt, können Fragebögen von besonderem Nutzen sein (Holzinger, 2005, S. 74, Nielsen, 1993, S. 209). Da Fragebögen nicht direkt Daten über die Interaktion des Nutzers mit dem Produkt, sondern lediglich Meinungen der Nutzer sammeln, werden sie zur Gruppe der indirekten Methoden gezählt (Nielsen, 1993, S. 209). Holzinger (2005, S. 74) empfiehlt, indirekte Methoden wie Fragebögen nur in Verbindung mit direkten Methoden wie Verhaltensbeobachtung einzusetzen, um Effekte wie soziale Erwünschtheit in den Ergebnissen nicht übermäßig zu repräsentieren. Im Hinblick auf die Aussagekraft der durch die Untersuchung zu ermittelnden Ergebnisse darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass Fragestellung, Testaufgaben und Methoden möglichst objektiv und unvoreingenommen gewählt werden müssen. Greenberg & Buxton (2008, S. 113) warnen diesbezüglich davor, wie sie es nennen schwache Wissenschaft zu betreiben, indem Untersuchungssituationen geschaffen werden, die das Finden gewünschter oder erwarteter Effekte begünstigen. Lässt sich im Gegensatz dazu ein Effekt nachweisen, obwohl die Untersuchung diesen nicht forciert hat, ist er von größerem Wert und besitzt höhere Validität. 7

14 2.3 Prototypen und hierarchische Aufgabenanalyse zur Evaluierung von Usability 2.3 Prototypen und hierarchische Aufgabenanalyse zur Evaluierung von Usability Für Usability-Tests mit echten Nutzern ist die Verwendung prototypischer Umsetzungen des Produkts üblich, mit deren Hilfe bereits weit vor Fertigstellung des Produkts Informationen durch Nutzerrückmeldung gesammelt werden können. Prototypen können je nach Detailgrad und Funktionsumfang um ein Vielfaches schneller und günstiger produziert werden als das eigentliche Produkt, wodurch sie auch während des Entwicklungsprozesses wiederholt verändert und an neue Erkenntnisse bereits erfolgter Testungen angepasst werden können (Nielsen, 1993, S. 93). Prototypen können auf verschiedene Art und Weise erstellt werden und unterschiedlicher Natur sein. Im Kontext von Computeranwendungen ist ein Prototyp zu verstehen als ein Entwurf oder eine Simulation von mindestens einem Teil der Benutzeroberfläche (Dumas & Redish, 1999, S. 376). Prototypen können je nach Ausführung auf zwei Dimensionen eingeordnet werden: Während horizontale Prototypen den kompletten Umfang aller Funktionen des Produkts abbilden, diese jedoch nicht bis ins letzte Detail ausgearbeitet sind, bieten vertikale Prototypen die volle Funktionalität, allerdings nur für einzelne ausgewählte Funktionen (Nielsen, 1993, S , Sarodnick & Brau, 2006, S. 158). Während erstere eher dazu dienen, einen Gesamteindruck von der Benutzeroberfläche zu vermitteln, erlauben letztere die Testung einzelner Funktionen unter realistischen Bedingungen (Nielsen, 1993, S. 95). Sarodnick & Brau (2006, S. 158) empfehlen eine Mischung aus vertikalem und horizontalem Prototyp, um sowohl einen Eindruck des vollen Funktionsumfangs als auch die detaillierte Erprobung einzelner Funktionen zu ermöglichen. Eine weitere Möglichkeit der Einordnung kann hinsichtlich Detailgrad und Erscheinung des Prototyps vorgenommen werden: Kommt der Prototyp dem fertigen Produkt sehr nahe, wird er als High-Fidelity-Prototyp bezeichnet, andernfalls als Low-Fidelity-Prototyp (Dumas & Redish, 1999, S. 376). Low-Fidelity-Prototypen können beispielsweise als Papier-Modell umgesetzt werden, indem Interaktionselemente aus Pappe oder Karton nachgebildet werden und der Versuchsleiter in Reaktion auf Nutzerinteraktionen die entsprechenden Elemente neu anordnet (Maguire, 2001, S. 609). Für diese Methode sprechen geringe Kosten sowie schnelle und einfache Herstellung und Durchführung von Änderungen, allerdings besteht die Gefahr, dass die Nutzer sie nicht ernst nehmen und 8

15 2.3 Prototypen und hierarchische Aufgabenanalyse zur Evaluierung von Usability sich anders als gewohnt verhalten (Dumas & Redish, 1999, S. 377 f.). Für summative Evaluierung eignen sich daher High-Fidelity-Prototypen besser, die als nicht vollständige, aber funktionierende Versionen des Produkts erstellt werden (Sarodnick & Brau, 2006, S. 159). Solche Software-Prototypen besitzen ein größeres Ausmaß an Realismus als Papier-Prototypen (Maguire, 2001, S. 610). Sie entsprechen vom Empfinden und Aussehen mehr dem finalen Produkt und Nutzer können direkt mit ihnen interagieren, wenn auch ihre Herstellung aufwendiger und zeitintensiver ist (Dumas & Redish, 2006, S. 378 f.). Im Gegensatz zur Erstellung von Prototypen, die praxisorientierte Methoden zur Bewertung der Usability eines Produkts während und nach dem Entwicklungsprozess ermöglicht, stellt die hierarchische Aufgabenanalyse, auch als Hierarchical Task Analysis oder HTA bekannt, eine theoretische Herangehensweise dar. Die hierarchische Aufgabenanalyse ist zunächst ein Mittel zur neutralen Untersuchung von Aufgaben: Mit ihrer Hilfe lassen sich Aufgaben in eine Hierarchie von Zielen, die eine Person verfolgt, und Plänen, die Bedingungen für die Ausführung untergeordneter Ziele angeben, zerlegen (Shepherd, 1998, S f.). Dieses systematische Herunterbrechen von Aufgaben in einzelne Ziele, die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind und wiederum untergeordnete Zwischenziele beinhalten, sowie dazugehörige Pläne, durch die zeitliche und konditionale Zusammenhänge beschrieben werden, erfolgt so lange, bis kein weiterer Erkenntnisgewinn zu erwarten ist und ermöglicht die anschauliche Darstellung komplexer Systeme. Die gebräuchlichste Form der Wiedergabe der durch eine hierarchische Aufgabenanalyse ermittelten Zusammenhänge ist ein hierarchisches Diagramm, in dem von oben nach unten Ziel und untergeordnete Zwischenziele, durch Linien verbunden, angeordnet und innerhalb einer einem Ziel untergeordneten Gruppe fortlaufend nummeriert sind. Diese bekannte und leicht verständliche Darstellung ist allerdings lediglich eine von vielen Möglichkeiten der Repräsentation der durch eine hierarchische Aufgabenanalyse erlangten Erkenntnisse, genauso ließen sich die Ergebnisse beispielsweise tabellarisch wiedergeben. Die hierarchische Aufgabenanalyse im eigentlichen Sinne ist demnach nicht, wie oft fälschlich angenommen, mit der bekannten hierarchischen Diagrammdarstellung gleichzusetzen, sondern der systematische Prozess, der eine solche Darstellung ermöglicht (Shepherd, 2001, S ). Im Hinblick auf Fragen der Usability eignet sich die hierarchische Aufgabenanalyse als 9

16 2.3 Prototypen und hierarchische Aufgabenanalyse zur Evaluierung von Usability Werkzeug für eine theoretische Bewertung. Sie kann als Grundlage für die Evaluation von Entwürfen oder fertigen Produkten dienen und erlaubt die Prüfung der Passung von Produkt zur mit dem Produkt zu bearbeitenden Aufgabe, die wiederum erste Einschätzungen zur zu erwartenden Leistung des Nutzers in Interaktion mit dem Produkt ermöglicht (Kirwan & Ainsworth, 1992, S. 4 f.). So kann z. B. auch ein noch nicht fertiger Prototyp eines Produkts mit einer hierarchischen Aufgabenanalyse begutachtet werden, um noch vor Evaluierung mittels Nutzern schwerwiegende Ungereimtheiten im Ablauf der Bedienung zu erkennen oder um erste Arbeitshypothesen bzgl. der Interaktion von Nutzer und Produkt aufzustellen. So abgeleitete Mutmaßungen über das Verhalten des Nutzers dürfen allerdings nicht fälschlicherweise als zweifelsfreie Fakten angenommen werden, sondern dürfen lediglich zur Hypothesengenerierung genutzt werden, der eine daran anschließende formale Überprüfung der aufgestellten Hypothesen folgen sollte (Shepherd, 2001, S. 240). 2.4 Betrieblicher Kontext und Zielsetzung Die vorliegende Arbeit wurde in Zusammenarbeit mit der in Bamberg ansässigen Firma Docufy durchgeführt, die sich auf die Optimierung redaktioneller Prozesse im Fachgebiet der technischen Dokumentation mit Schwerpunkt Maschinen- und Anlagenbau spezialisiert hat. Die technische Dokumentation von Maschinen umfasst sowohl Dokumente für den Endnutzer, wie beispielsweise Betriebs- oder Montageanleitungen, als auch Dokumente, die der Hersteller gesetzlich verpflichtet erstellen und archivieren muss oder die seiner eigenen haftungsrechtlichen Absicherung dienen. Docufy bietet in diesem Zusammenhang verschiedene Software-Lösungen an, darunter die Anwendungen Docufy Machine Safety zur Erstellung von Risikobeurteilungen und das Redaktionssystem Cosima, mit dem Betriebs- oder Montageanleitungen als Teil der externen, an den Endkunden weitergegebenen Dokumentation erstellt werden können. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit einer möglichen Erweiterung der Software Cosima um eine Assistenzfunktion, die Nutzern der Anwendung die initiale Erstellung einer für die Dokumentation einer Maschine notwendigen Betriebs- oder Montageanleitung erleichtert. Die Assistenzfunktion soll dem Nutzer Zeit und Arbeit ersparen, indem ein für die zu dokumentierende Maschine passendes Grundgerüst der Anleitung automatisch generiert wird. Mit Hilfe dieser automatisch generierten, aus einzelnen, durch den Nutzer editierbaren Modulen bestehenden Gliederung soll der technische 10

17 2.4 Betrieblicher Kontext und Zielsetzung Redakteur entlastet werden, da er direkt mit dem Erstellen des Dokumentationsinhaltes beginnen kann, ohne Zeit und Mühe in die Konzeption und Erarbeitung der komplexen Dokumentenstruktur investieren zu müssen. Von besonderer Wichtigkeit ist in diesem Zusammenhang, dass die automatisch erstellte Gliederung der Anleitung den Ansprüchen an eine rechtssichere Dokumentation genügen muss. Der in Kapitel 3.1 näher erläuterte Aspekt der Rechtssicherheit beschreibt den Umstand, dass der Hersteller bzw. der für die technische Dokumentation Verantwortliche für durch die Maschine entstandene Sach- und Personenschäden haftbar ist, falls die technische Dokumentation der Maschine nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die je nach zu dokumentierender Maschine unterschiedlichen erforderlichen Inhalte und die für jede Maschine geltenden Ansprüche an die Struktur einer Anleitung sind in entsprechenden Normen, Verordnungen und Richtlinien ausgeführt, die im Rahmen dieser Arbeit noch näher erläutert werden. Der Nutzer soll durch Verwendung des Assistenten dahingehend entlastet werden, dass die automatisch erstellte Gliederung der Anleitung bereits allen gängigen Regelungen entspricht und Anpassungen nur in Ausnahmen erforderlich sind. Damit das vom Assistenten automatisch generierte Grundgerüst der Anleitung allen auf die Maschine anzuwendenden Vorgaben nachkommt, benötigt der Assistent Informationen über die zu dokumentierende Maschine. Diese müssen vom Nutzer erfragt werden; die dafür nötige Interaktion zwischen Assistent und Nutzer soll dabei möglichst schnell, fehlerfrei und zur Zufriedenheit des Nutzers ablaufen, also den in Kapitel 2.1 genannten Kriterien von Usability entsprechen. Diese Zielsetzung steht auch im Zeichen der eingangs genannten Daseinsberechtigung der Assistenzfunktion, dem Nutzer zeitraubende Arbeit abzunehmen und ihn bei der Anfertigung rechtssicherer Dokumentation zu unterstützen. Die Komponente der Zufriedenheit ist auch von wirtschaftlichem Interesse für den Vertrieb von Cosima: Der Nutzer soll den Assistenten als positiv empfinden und durch die zusätzliche Unterstützung ein Gefühl der Sicherheit vermittelt bekommen, so dass besonders im Hinblick auf neue Nutzer, die von dem mächtigen Funktionsumfang der Anwendung Cosima zunächst eingeschüchtert sein könnten, eine höhere Akzeptanz erzielt werden kann. Das zuletzt genannte Ziel, die Interaktion mit dem Assistenten für den Nutzer so angenehm und interessant wie möglich zu gestalten, kann über reine Zufriedenheit 11

18 2.4 Betrieblicher Kontext und Zielsetzung hinausgehen: Gerne wird hier der Begriff Joy of Use verwendet. Dieser ist jedoch weit weniger gut definiert als Usability; einig ist man sich nur, dass Joy of Use, also die Freude an einer Tätigkeit, über Ease of Use, also die Leichtigkeit einer Tätigkeit, hinausgeht. Große Uneinigkeit herrscht jedoch dahingehend, wie die Freude an der Tätigkeit zu erzeugen ist, ob sie automatisch als Folge eines hohen Grades an Usability entsteht oder eine davon losgelöste, gänzlich unabhängige Eigenschaft darstellt (Hassenzahl, Beu & Burmester, 2001, S. 70 f.). Während einerseits Usability als Voraussetzung für Joy of Use betrachtet werden kann, da Probanden weniger Spaß empfinden, wenn sie mehr Usability-Problemen ausgesetzt sind (Sim, MacFarlane & Read, 2006, S. 246), kann andererseits vermutet werden, dass Usability und Joy of Use in gewisser Weise zueinander inkompatibel sind, da Usability Konsistenz und Einfachheit erfordert, während Spaß vor allem durch Unerwartetes und einen gewissen Grad an Komplexität hervorgerufen wird (Hassenzahl, Beu & Burmester, 2001, S. 72). Dies führt dazu, dass eine gleichzeitige Maximierung von Usability und Joy of Use unmöglich scheint (Hassenzahl, Platz, Burmester & Lehner, 2000, S. 206). Da die Komponenten der Rechtssicherheit, also fehlerfreier Arbeit, und der Zeit- und Arbeitsersparnis im vorliegenden Fall des geplanten Assistenten von wesentlich größerer Bedeutung sind als Freude an der Nutzung, wird in der vorliegenden Arbeit der Schwerpunkt auf die Erreichung eines hohen Grades an Usability gelegt. Im betrieblichen Kontext muss auch die Zielgruppe des geplanten Assistenten mitbedacht werden: Dies sind Ingenieure des Maschinen- und Anlagenbaus vor allem kleiner und mittlerer deutscher Unternehmen, die die Tätigkeit des technischen Redakteurs ausüben und die von ihrem Unternehmen produzierten Maschinen dokumentieren. Nach Informationen des statistischen Bundesamtes ist dies eine lohnenswerte Zielgruppe, da 2011 bereits annähernd 99% aller Maschinenbauunternehmen Computer einsetzen und über einen Internetzugang verfügen (Statistisches Bundesamt, 2011a, S. 12), jedoch rund ein Viertel aller Unternehmen elektronische Verwaltungsvorgänge über Internet nicht nutzen, weil sie die elektronischen Verfahren für zu kompliziert und zeitaufwändig halten (Statistisches Bundesamt, 2011, S. 23). Da der Anteil weiblicher Ingenieure in Deutschland nur etwa 16% beträgt (Koppel & Schumann, 2010, S. 11) und mehr als die Hälfte aller deutschen Ingenieure zwischen 35 und 55 Jahre sowie ein weiteres Fünftel über 55 Jahre alt sind (Statistisches Bundesamt, 2011b, S. 89), kann der durchschnittliche 12

19 2.4 Betrieblicher Kontext und Zielsetzung Nutzer der Zielgruppe als männlich und womöglich auch von höherem Alter angenommen werden. Dies wird durch eine Publikation vom Verband deutscher Maschinen- und Anlagenbau gestützt, die für erwerbstätige Ingenieure im Maschinenbau einen Anteil von 43% für ein Alter von über 45 Jahren ausmacht und eine zunehmende Verschiebung des Altersschwerpunktes auf über 50 Jahre prognostiziert (Verband deutscher Maschinenund Anlagenbau, 2010, S. 5). Handelt es sich um ältere Nutzer, dient es der Usability, diese bei der Gestaltung der Benutzeroberfläche des Assistenten speziell zu berücksichtigen. So fallen mit zunehmendem Alter das Erinnern non-verbaler Objekte, gleichzeitige Informationsverarbeitung (Wirtz, Jakobs & Ziefle, 2009, S. 2) und komplexe Aufgaben aus mehreren Teilschritten schwerer, außerdem erzeugen Inkonsistenz, unklare Rückmeldung und Gestaltungsprobleme verstärkt wahrgenommene Hilflosigkeit (Wirtz et al., 2009, S. 9). Zudem können neben visuellen auch feinmotorische Fähigkeiten beeinträchtigt sein, z. B. durch Tremor, steife Gelenke oder nachlassende Sensorik in Händen und Fingern (Wirtz et al., 2009, S. 1). Daraus lassen sich Schlussfolgerungen zur Software-Gestaltung ziehen: Über mehrere Ebenen verschachtelte Menüs, die eine exakte Mausführung erfordern, sind genauso ungeeignet wie Drag & Drop-Operationen, die älteren Nutzern besonders schwer fallen (Dickinson, Roos & Groger, 2003, S. 4). Auch das Ausführen eines Doppelklicks sollte nicht erforderlich sein, da Nutzer mit motorischen Einschränkungen Probleme haben könnten, die Maus während des Klickens ruhig zu halten (Kurniawan & Zaphiris, 2005, S. 133). Das Entwickeln von Benutzeroberflächen, die auch von älteren Nutzern problemlos bedient werden können, kommt grundsätzlich allen Nutzern zugute, da die altersbedingt verstärkt auftretenden Schwierigkeiten, die durch inkonsistente Gestaltung und komplexe Aufgaben verursacht werden, nicht alters-exklusiv sind und in abgeschwächter Form ebenso jüngere Nutzer beeinträchtigen (Wirtz et al., 2009, S. 9). Zusammenfassend soll also im Rahmen dieser Arbeit eine Assistenzfunktion für die Anwendung Cosima konzipiert werden, die durch die automatische Generierung der Gliederung einer Betriebs- oder Montageanleitung für eine Maschine dem technischen Redakteur Zeit und Arbeit erspart. Das automatisch generierte Grundgerüst soll zudem gängigen Normen, Verordnungen und Richtlinien entsprechen, so dass der Nutzer in seinem Bestreben der Erstellung rechtssicherer Dokumentation unterstützt wird. Damit die Interaktion zwischen Assistent und zu erwartendem Nutzer möglichst schnell, 13

20 2.4 Betrieblicher Kontext und Zielsetzung fehlerfrei und zufriedenstellend abläuft, soll die Entwicklung des Assistenten unter Berücksichtigung von für die Usability relevanten Aspekten geschehen. Durch eine übersichtliche und konsistente Struktur der Benutzeroberfläche und die Möglichkeit des Assistenten, den Nutzer Schritt für Schritt durch die nötige Interaktion zu führen, soll der Umgang mit der Anwendung nicht nur etwaigen älteren Nutzern erleichtert werden, sondern ganz allgemein dem Nutzer der Einstieg vereinfacht und ein Gefühl von Sicherheit vermittelt werden. 2.5 Vorgehen Um den Nutzer des Assistenten im Hinblick auf die Erstellung rechtssicherer Dokumentation unterstützen zu können, soll im Folgenden zunächst eine Zusammenstellung und ausführliche Darstellung der für die Erstellung von Betriebs- oder Montageanleitungen für Maschinen relevanten Normen, Verordnungen und Richtlinien erarbeitet werden. Auf dieser Grundlage aufbauend soll dann ein als Gliederung einer Anleitung dienendes Grundgerüst erstellt werden, dass nach bestem Wissen und Gewissen des Autors gemäß Inhalt und Struktur den Anforderungen rechtssicherer Dokumentation entspricht. Daraus lassen sich anschließend die für den Assistenten zur automatischen Generierung des Grundgerüsts notwendigen Informationen ableiten, die wiederum Aufschluss über die benötigte Funktionalität des Assistenten hinsichtlich der Interaktion mit dem Nutzer erlauben. Als Grundlage für die Umsetzung dieser Funktionalität in konkrete Entwürfe der Benutzeroberfläche soll eine ausführliche Sammlung relevanter Informationen aus der Literatur zusammengestellt werden, die von abstrakten Zielsetzungen und allgemeinen Empfehlungen bis hin zu konkreten Grundsätzen und archetypischen Mustern der Oberflächengestaltung alle für die Umsetzung wichtigen Aspekte abdecken soll. Im Rahmen der darauf aufbauenden Entwicklung erster Entwürfe der Benutzeroberfläche des Assistenten sollen mehrere, alternative prototypische Ausführungen erarbeitet werden, die anschließend in einer Evaluation der Usability mit repräsentativen Nutzern erprobt und miteinander verglichen werden. Die im Zuge dieses Usability-Tests erhobenen Daten sollen zur Generierung neuer Erkenntnisse und der Überprüfung des erreichten Grades an Usability genutzt werden. 14

21 3 Grundgerüst für Betriebs- und Montageanleitung 3 Grundgerüst für Betriebs- und Montageanleitung Oberstes Ziel des Nutzers des in dieser Arbeit besprochenen Assistenten ist es, eine Dokumentation zu erstellen, die geltendem Recht entspricht. Um zu klären, welche Inhalte und Eigenschaften die mit der Anwendung zu erstellende Dokumentation einer Maschine aufweisen muss, wird im Folgenden ein Überblick über relevante Normen, Richtlinien und Verordnungen gegeben. Auf dieser Grundlage wird zudem in den darauffolgenden Kapiteln das Grundgerüst der Dokumentation erarbeitet werden, wie es mit dem Assistenten erstellt werden soll. 3.1 Beitrag von Normen zur Rechtssicherheit Gemäß Gabler, Heidenreich & Hopf (2010, S. 3) fördern Normen im Unternehmensbereich Klarheit über die Eigenschaften eines Produktes, reduzieren das Risiko von Uneinigkeit über die Qualität von Produkten und kommen dem freien Warenverkehr zu Gute. Neben Kosteneinsparungen, Verbesserungen der Produktsicherheit und vereinfachtem Zugang zum globalen oder europäischen Binnenmarkt zählt auch die Senkung des Produkthaftungsrisikos zu den Vorteilen, die die Nutzung von Normen bereitstellt (Gabler et al., 2010, S. 7). Letztere ist gerade bei der Produktion von Maschinen von elementarer Wichtigkeit, da von Maschinen schwere Gefahren für Leib und Leben ausgehen können. Im konkret vorliegenden Fall der Dokumentation von Maschinen stellt die Einhaltung gültiger Normen bzgl. Inhalt und Eigenschaften der Dokumentation einen wichtigen Beitrag zur Reduktion des Produkthaftungsrisikos dar. Eine Norm ist grundsätzlich zunächst ein Dokument, das unter Einigung aller Beteiligten erarbeitet und von einer Institution (wie beispielsweise dem deutschen Institut für Normung DIN) angenommen wurde und ein Regelwerk zu einer bestimmten Tätigkeit oder den Ergebnissen dieser Tätigkeit formuliert (Gabler et al., 2010, S. 13). Für den europäischen Binnenmarkt bilden die europäischen Normen eine wichtige Grundlage, da sie durch die Minimierung länderspezifischer Handelseinschränkungen den Export in andere Länder der Europäischen Union deutlich erleichtern. Das Ziel der europäischen Normung, das Schaffen einheitlicher, für ganz Europa gültiger Normen, wird durch die verpflichtende Übernahme europäischer Normen als nationale Normen verfolgt. Diese unveränderte Übernahme von Normen in die Landessprache wird durch die jeweiligen 15

22 3.1 Beitrag von Normen zur Rechtssicherheit nationalen Normungsorganisationen vollzogen (Gabler et al., 2010, S. 18). So kennzeichnet beispielsweise das Kürzel DIN EN die deutsche Ausgabe einer unverändert übernommenen europäischen Norm. Der Zusatz E, der auch in der im Anschluss erläuterten Norm E DIN EN vorkommt, weist darauf hin, dass es sich um einen Entwurf handelt, der vor endgültiger Verabschiedung zur Kommentierung vorliegt (Gabler et al., 2010, S. 11). Zum Verständnis des Beitrags von Normen zur Rechtssicherheit ist es wichtig zu wissen, dass die Anwendung von Normen zunächst freiwillig geschieht. Sie sind nur dann rechtlich verpflichtend, wenn ihre Einhaltung vertraglich vereinbart oder vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben wird. Weil sie anerkannte Regeln darstellen, können Normen dennoch als Nachweis ordnungsgemäßen Verhaltens dienen (Gabler et al., 2010, S. 9). Da Normen auch im juristischen Streitfall als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden können, bietet es sich im Sinne der Rechtssicherheit daher an, den darin enthaltenen Empfehlungen auch dann Folge zu leisten, wenn keine unmittelbare rechtliche Verpflichtung dazu besteht (Gabler et al., 2010, S. 32). Besondere Tragweite haben Normen in Bezug auf das Haftungsrecht: Kommt es aufgrund eines Versäumnisses des Herstellers zur Schädigung einer Person oder Sache, haftet der Hersteller des Produkts und muss für den entstandenen Schaden eintreten. Während europäische Richtlinien und deutsche Gesetze für die Klärung der Frage des Versäumnisses nur grundlegende Anforderungen festlegen, werden diese durch Normen, auf die sich der Gesetzgeber bezieht, weiter konkretisiert. Auch wenn die Einhaltung solcher freiwilligen Normen keine automatische Befreiung im Haftungsfall bedeutet, kann sie die sogenannte Vermutungswirkung auslösen, gemäß der der Hersteller des Produkts durch Anwendung der Normen die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt (Gabler et al., 2010, S. 33 f.). Für den juristischen Streitfall spielt die Einhaltung von Normen in zweierlei Fällen eine tragende Rolle: Zum einen kann der Hersteller eines Produkts, durch das ein Personenoder Sachschaden entstanden ist, sich nicht vom Vorwurf der Fahrlässigkeit entlasten, wenn er die Einhaltung gültiger Normen nicht nachweisen kann. Er muss dann in der Regel nach dem Deliktsrecht für sein Verschulden haften. Zum anderen wird die Fehlerhaftigkeit eines Produkts, durch das Folgeschäden an Personen oder Sachen entstehen, anhand der vorliegenden technischen Normen geprüft. Je nach Ausgang dieser Prüfung ist 16

23 3.1 Beitrag von Normen zur Rechtssicherheit der Hersteller gemäß Produkthaftungsgesetz gegenüber jedem durch das Produkt Geschädigten haftbar (Gabler et al., 2010, S. 34). 3.2 Relevante nationale Normen, Verordnungen und europäische Richtlinien Für die vorliegende Arbeit und zur Klärung der Frage, welche Inhalte und Eigenschaften die mit der Anwendung erstellte Dokumentation einer Maschine aufweisen muss, wurde insbesondere auf die Norm E DIN EN ( Erstellen von Anleitungen - Gliederung, Inhalt und Darstellung - Teil 1: Allgemeine Prinzipien und detaillierte Anforderungen ) in der Revision vom Bezug genommen (abgedruckt in DIN Deutsches Institut für Normung e. V. & VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V., 2012, S ). Diese vom Deutschen Institut für Normung unverändert übernommene, für alle Mitgliedsstaaten verbindliche europäische Norm enthält allgemeine Prinzipien und detaillierte Anforderungen an den Entwurf und die Formulierung aller Arten von Anleitungen [...], die für die Nutzer von Produkten aller Art von einer Dose Farbe bis zu großen oder sehr komplexen Produkten, wie z. B. großen Industriemaschinen, schlüsselfertigen Anlagen oder Gebäuden notwendig oder hilfreich sind (DIN Deutsches Institut für Normung e. V. & VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V., 2012, S. 283) und bietet hilfreiche Informationen zu notwendigem Minimalinhalt und der Struktur von Anleitungen. Ebenfalls relevant für die vorliegende Arbeit sind Teile des Produktsicherheitsgesetzes (auch als ProdSG oder Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt bezeichnet), das durch das Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts vom als Ersatz für das bis dahin gültige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates eingeführt wurde (Bundesministerium der Justiz, 2011b, S. 2178). Das Produktsicherheitsgesetz gilt mit wenigen Ausnahmen für alle Produkte, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereitgestellt werden, und für die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen oder durch die Beschäftigte gefährdet werden können (Bundesministerium der Justiz, 2011b, S. 2179) und regelt die Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt über eine Vielzahl spezieller Verordnungen. Die vorliegende Arbeit bezieht sich im Weiteren auf die sechste, siebte, neunte, elfte, zwölfte und vierzehnte Verordnung zum 17

24 3.2 Relevante nationale Normen, Verordnungen und europäische Richtlinien Produktsicherheitsgesetz, die sich den Anforderungen an das Inverkehrbringen von Druckbehältern, Gasverbrauchseinrichtungen, Maschinen, dem Explosionsschutz sowie Aufzügen und Druckgeräten widmen. Die Entscheidung, welche Verordnungen im Einzelnen als Grundlage für diese Arbeit herangezogen wurden, ergab sich zum einen durch die Tatsache, dass die genannten Verordnungen Anpassungen am Inhalt der Anleitung einer Maschine erfordern, zum anderen durch Gespräche des Autors mit fachlichen Experten, in diesem Fall mit Herrn Uwe Reißenweber, Geschäftsführer der Firma Docufy, und Herrn Martin Kleingrothe, technischer Redakteur der Firma Kothes. Von besonderer Wichtigkeit ist die neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (auch als 9. ProdSV oder Maschinenverordnung bezeichnet, siehe Bundesministerium der Justiz, 2011c), die Voraussetzungen für Bereitstellung und Inbetriebnahme neuer Maschinen regelt und die Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 (auch als Maschinenrichtlinie bezeichnet, siehe Europäisches Parlament, 2006) in nationales Recht umsetzt. Da die Anwendung, für die der Assistent entwickelt werden soll, der Dokumentation von Maschinen dient, ist diese neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz am wichtigsten und die darin genannten Anforderungen an die Dokumentation sind in jedem Fall für die Generierung des Grundgerüsts der Anleitung zu beachten. Die anderen aufgeführten Verordnungen sind jeweils einzeln von Fall zu Fall zu prüfen: Je nach zu dokumentierender Maschine kann eine beliebige Anzahl davon anzuwenden sein. Dazu zählt auch die Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt (siehe Bundesministerium der Justiz, 2011d), die Bestimmungen für geschweißte Behälter zur Aufnahme von Luft oder Stickstoff bereithält und die europäische Richtlinie 2009/105/EG (siehe Europäisches Parlament, 2009a) in nationales Recht umsetzt. Die siebte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz ( Gasverbrauchseinrichtungsverordnung, siehe Bundesministerium der Justiz, 2011e) setzt Richtlinie 2009/142/EG (siehe Europäisches Parlament, 2009b) um und betrifft beispielsweise Geräte, die zum Heizen oder zu Kühl- oder Beleuchtungszwecken gasförmigen Brennstoff verbrauchen. Wichtige Anpassungen am geforderten Inhalt einer Betriebsanleitung können sich auch durch die elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz ( Explosionsschutzverordnung, siehe Bundesministerium der Justiz, 2011a) ergeben, die unter anderem auf Geräte mit bestimmungsgemäßer Verwendung in 18

25 3.2 Relevante nationale Normen, Verordnungen und europäische Richtlinien explosionsgefährdeten Bereichen zutrifft und die europäische Richtlinie 94/9/EG (siehe Europäisches Parlament, 1994) umsetzt. Handelt es sich bei der zu dokumentierenden Maschine um einen Aufzug oder ein Bauteil, das in einen Aufzug eingebaut werden soll, trifft die zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz zu (siehe Bundesministerium der Justiz, 2011g), die auf der europäischen Richtlinie 95/16/EG (siehe Europäisches Parlament, 1995) fußt. Zuletzt gilt es zu prüfen, ob die vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (siehe Bundesministerium der Justiz, 2011f) anzuwenden ist. Sie trifft auf Geräte oder Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck von über 0,5 bar zu und beruht auf der europäischen Richtlinie 97/23/EG (siehe Europäisches Parlament, 1997). 3.3 Bestimmung des geforderten Inhalts Aus den genannten Normen, Verordnungen und Richtlinien lässt sich entnehmen, wie die rechtssichere Dokumentation einer Maschine beschaffen sein muss. Um die Lesbarkeit des Textes zu wahren, werden sie in diesem Unterkapitel im Gegensatz zu Zitaten nicht bei jeder Erwähnung erneut mit ihrer Quelle referenziert, sondern lediglich der Name der Norm, Verordnung oder Richtlinie in Verbindung mit dem relevanten Artikel oder Abschnitt genannt Anforderungen aus der Maschinenverordnung Da mit der Anwendung, für die der Assistent gedacht ist, ausschließlich Maschinen dokumentiert werden sollen, ist die Maschinenverordnung immer anzuwenden. Sie trifft zunächst eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen vollständigen Maschinen und unvollständigen Maschinen. Im Gegensatz zu einer vollständigen Maschine ist eine unvollständige Maschine nach Maschinenverordnung 2 Satz 8 definiert als eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. [...] Eine unvollständige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zusammengeführt zu werden, um zusammen mit ihnen eine Maschine [...] zu bilden (Bundesministerium der Justiz, 2011c, S. 3). Je nachdem, ob es sich um eine Maschine im herkömmlichen Sinn oder eine unvollständige Maschine handelt, ergeben sich andere Anforderungen an die Dokumentation. 19

26 3.3 Bestimmung des geforderten Inhalts Anforderungen für vollständige Maschinen Soll eine vollständige Maschine dokumentiert werden, legt die Maschinenverordnung in 3 Abs. 2 Satz 2 fest, dass die Dokumentation die in Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG geforderten technischen Unterlagen enthalten muss. Außerdem weist die Maschinenverordnung in 3 Abs. 2 Satz 3 auf die Notwendigkeit einer Betriebsanleitung hin, wie sie Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG entspricht, und einer EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Richtlinie 2006/42/EG. Folgt man dem Verweis auf Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG, findet man eine detaillierte Aufzählung von benötigten technischen Unterlagen. Da der Schwerpunkt dieser Arbeit auf der Erstellung einer Anleitung, nicht jedoch auf der sonstigen begleitenden Dokumentation liegt, erfolgt hier lediglich eine unvollständige Wiedergabe: Die technischen Unterlagen müssen unter anderem eine allgemeine Beschreibung der Maschine, Übersichtzeichnungen, Schaltpläne und Erläuterungen zur Funktionsweise, Unterlagen über Risikobeurteilungen und Ergebnisse technischer Prüfungen enthalten. Der Verweis der Maschinenverordnung auf Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG offenbart eine äußerst ausführliche Auflistung von Anforderungen in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsschutz. Darin befinden sich wertvolle Informationen zum geforderten Inhalt einer Betriebsanleitung: Abschnitt beschreibt allgemeine Grundsätze für die Abfassung einer Betriebsanleitung und erforderliche Mindestangaben, Abschnitt nennt zusätzliche Anforderungen an die Betriebsanleitung einer Nahrungsmittelmaschine und Maschinen zur Verwendung mit kosmetischen oder pharmazeutischen Erzeugnissen, Abschnitt gibt Auskunft über zusätzliche Anforderungen an die Betriebsanleitung handgehaltener oder handgeführter tragbarer Maschinen, Abschnitt enthält Informationen zu den erforderlichen Angaben zu von der Maschine auf den Körper ausgehenden Vibrationen und Abschnitt (Lastaufnahmemittel) und Abschnitt (Maschine zum Heben von Lasten) nennen Anforderungen an die Betriebsanleitung, falls durch Hebevorgänge Gefährdungen ausgehen können. Darüber hinaus spezifizieren die Abschnitte und erforderliche Angaben zur Standsicherheit und Verschleiß der Maschine, Abschnitt nennt Anforderungen an die Betriebsanleitung, falls von der Maschine Risiken durch bewegliche Teile ausgehen, und Abschnitt gibt Auskunft über erforderliche Angaben bzgl. möglicher durch Montagefehler entstehender Risiken. Unter dem Verweis der Maschinenverordnung auf Anhang II Teil 1 Abschnitt A der 20

27 3.3 Bestimmung des geforderten Inhalts Richtlinie 2006/42/EG findet sich letztlich eine genaue Aufzählung aller Angaben, die die der vollständigen Maschine beizufügende EG-Konformitätserklärung zur Verfügung stellen muss. Dazu zählen unter anderem Angaben zum Hersteller, zum Bevollmächtigten und zur Identifizierung der Maschine sowie eine ausdrückliche Erklärung, dass die Maschine allen einschlägigen Bestimmungen entspricht Anforderungen für unvollständige Maschinen Handelt es sich bei der zu dokumentierenden Maschine um eine unvollständige Maschine, besagt die Maschinenverordnung in 6 Abs. 1, dass die technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B der Richtlinie 2006/42/EG und eine Montageanleitung gemäß Anhang VI der Richtlinie 2006/42/EG erstellt werden müssen, sowie eine Einbauerklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt B der Richtlinie 2006/42/EG beizufügen ist. Die im von der Maschinenverordnung referenzierten Anhang VII Teil B der Richtlinie 2006/42/EG genannten erforderlichen technischen Dokumente unterscheiden sich nur geringfügig von den für vollständige Maschinen geforderten Unterlagen. Auch die geforderte Einbauerklärung für unvollständige Maschinen weist inhaltlich große Parallelen zur EG-Konformitätserklärung für vollständige Maschinen auf. Ungleich schwerwiegender erscheint jedoch zunächst der Unterschied zwischen der Betriebsanleitung einer vollständigen Maschine, für die die Maschinenverordnung auf den 29 Seiten umfassenden Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG verweist, und der Montageanleitung einer unvollständigen Maschine, für die die Maschinenverordnung den lediglich fünf Zeilen umspannenden Anhang VI der Richtlinie 2006/42/EG als Grundlage nennt. Dieser fordert zum Inhalt lapidar, dass in der Montageanleitung einer unvollständigen Maschine anzugeben ist, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit die unvollständige Maschine ordnungsgemäß und ohne Beeinträchtigung der Sicherheit und Gesundheit von Personen mit den anderen Teilen zur vollständigen Maschine zusammengebaut werden kann (Europäisches Parlament, 2006, S. 70). Diese zwar nachvollziehbare, aber vergleichsweise äußerst knappe und allgemein gehaltene Schilderung des Inhalts lässt viel Spielraum zur Interpretation. Weder Mindestumfang noch Detailgrad werden genauer bestimmt und durch den Mangel spezifischer Angaben zu Anforderungen mag der fälschliche Eindruck entstehen, die Montageanleitung falle wesentlich kürzer als die Bedienungsanleitung aus. Dies ist jedoch, wie sich im Experten-Gespräch mit dem technischen Redakteur Martin Kleingrothe herausstellte, nicht oder nur kaum der Fall. Da 21

28 3.3 Bestimmung des geforderten Inhalts alle Informationen in der Montageanleitung enthalten sein müssen, die während, aber auch nach der Montage zur Wahrung von Sicherheit und Gesundheit beitragen, kann es durchaus zu großen Übereinstimmungen bzgl. Umfang und Inhalt einer Betriebsanleitung und einer Montageanleitung kommen. Je nach Beschaffenheit der unvollständigen Maschine bedarf es in der Montageanleitung neben der Beschreibung der eigentlichen Montage auch aller Informationen zur Bedienung, falls die unvollständige Maschine beispielsweise Bedienelemente enthält oder anderweitig auf die Bedienung der gesamten Maschineneinheit Auswirkungen hat, zu der die unvollständige Maschine zusammengebaut werden soll. Außerdem sind auch alle Informationen zu Verschleiß und Wartung für den ordnungsgemäßen Betrieb der Einheit wichtig, zu der die unvollständige Maschine zusammengebaut werden soll, und müssen in die Montageanleitung aufgenommen werden. Obwohl und gerade weil die Anforderungen an die Montageanleitung so knapp und allgemein gehalten formuliert sind, darf bei der Umsetzung der Montageanleitung nicht an Aufwand gespart werden, denn eine derart weiträumig interpretierbare Festlegung wie in Anhang VI der Richtlinie 2006/42/EG macht es im juristischen Streitfall nahezu unmöglich, das Fehlen einer bestimmten Information zur Abwehr des Vorwurfs der Fahrlässigkeit begründen zu können. Da im Fall des Falles fast jede Information für den ordnungsgemäßen Betrieb ohne Beeinträchtigung der Sicherheit und Gesundheit anderer Personen relevant sein kann, sollte die Montageanleitung einer unvollständigen Maschine - soweit möglich und zutreffend - alle Bereiche abdecken, die auch die Betriebsanleitung einer vollständigen Maschine abdecken würde Anforderungen aus Norm E DIN EN Norm E DIN EN macht ausführliche Angaben zur gewünschten Beschaffenheit von Gliederung, Inhalt und Darstellung von Anleitungen. Da diese Anforderungen nicht von speziellen Eigenschaften der zu dokumentierenden Maschine abhängen, sondern auf jede Anleitung zutreffen, ist ihnen in jedem Fall Folge zu leisten. Norm E DIN EN ist daher für das durch den Assistenten zu erstellende Grundgerüst einer Anleitung von elementarer Bedeutung. Abschnitt nennt als grundsätzliche Anforderung an eine Anleitung das Vorhandensein wichtiger Informationen zur Identifizierung des Produkts und seines Herstellers und eine erste Seite mit Produktname, Produkttyp, Produzent und Bezeichnung des Dokuments (Betriebsanleitung oder Montageanleitung). Abschnitt 5.2 macht 22

29 3.3 Bestimmung des geforderten Inhalts darüberhinausgehend weitere, genauere Angaben zur Identifizierung und Spezifizierung des Produkts, wie z. B. Kontaktdaten des Lieferanten und von Anbietern von passendem Werkzeug, Kenndaten zu Abmessungen, Masse und Leistung oder die Bewertung der Energieeffizienz. Abschnitt 5.6 weist darauf hin, dass ein Hinweis zur Wichtigkeit der Aufbewahrung der Anleitung angebracht werden sollte. Welche Informationen zur Installation und Instandhaltung vorhanden sein müssen, wird in Abschnitt beschrieben. Weiterführend werden detailliertere Angaben zur Installation in Abschnitt und zur Instandhaltung in Abschnitt 5.9 gemacht. Letzterer differenziert zwischen der Instandhaltung des Produkts durch Laien (Abschnitt 5.9.2) und der Instandhaltung und Fehlersuche durch Fachkräfte (Abschnitt 5.9.3). Ob (und wenn welche) Modifikationen am Produkt durch den Nutzer gestattet sind ist Thema von Abschnitt 5.3, der im Falle erlaubter Modifikationen vorschreibt, dass die Anleitung alle Informationen bereithalten muss, die eine dauerhaft sichere Nutzung auch nach Modifikation erlauben. Abschnitt 5.4 führt die Anforderungen an die in der Anleitung gemachten sicherheitsrelevanten Informationen weiter aus, die z. B. Anweisungen für die sichere Anwendung und Angaben zu möglichen Gefährdungen, möglichen Folgen und Wegen zur Vermeidung dieser Gefährdungen enthalten müssen. Abschnitt 5.7 behandelt die Vorbereitung des Produkts für den Gebrauch, welche neben der bereits genannten Installation aus Angaben zu Transport und Lagerung (Abschnitt 5.7.1) und Inbetriebnahme (Abschnitt 5.7.3) besteht. Der eigentliche Betrieb des Produkts ist Gegenstand von Abschnitt 5.8, der zudem zwischen dem regulären Betrieb (Abschnitt 5.8.2), dem Betrieb automatisch oder ferngesteuerter Produkte (Abschnitt 5.8.3) und dem anormalen, fehlerbehafteten Betrieb (Abschnitt 5.8.4) unterscheidet. Was in einer Notsituation oder außergewöhnlichem Betrieb zu tun ist, muss gemäß Abschnitt spezifiziert werden. Abschnitte und legen außerdem fest, welche Informationen in der Anleitung enthalten sein müssen, die die Fehlerdiagnose und Reparatur durch Laien bzw. die Fehlersuche durch Fachkräfte betreffen. Abschnitt 5.10 macht Angaben zu erforderlichen Informationen über mitgelieferte Zusatzteile (Abschnitt ), Verbrauchsmaterialien (Abschnitt ) und Ersatzteile (Abschnitt ), Angaben zu Informationen über spezielles Werkzeug oder Materialien werden in Abschnitt 5.11 behandelt. Welche Angaben zur Reparatur und den Ersatz von Teilen durch Verbraucher und durch Fachkräfte erforderlich sind, klären Abschnitte 23

30 3.3 Bestimmung des geforderten Inhalts und Was mit dem Produkt passiert, wenn es nicht länger gebraucht wird, wird in Abschnitt 5.13 behandelt. Hier finden sich Anforderungen an die Anleitung bzgl. der Demontage (Abschnitt ), des Recyclings (Abschnitt ) und der Entsorgung (Abschnitt ). Neben Anforderungen an den Inhalt einer Anleitung macht Norm E DIN EN auch Angaben zur Struktur in Abschnitt Dazu zählen unter anderem das Vorhandensein eines Stichwortverzeichnisses (Abschnitt ), der Definition von Fachbegriffen und Abkürzungen (Abschnitt ), der Erklärung von Symbolen (Abschnitt ) und Darstellungskonventionen (Abschnitt ) sowie einer Liste aller Steuerelemente und Anzeigen (Abschnitt ), falls zutreffend Anforderungen aus der Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt Enthält die vollständige oder unvollständige Maschine Komponenten, die unter den in 1 der sechsten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz definierten Anwendungsbereich der einfachen Druckbehälter fallen, muss die Anleitung der Maschine ebenfalls den in 5 als Voraussetzungen für die Bereitstellung auf dem Markt genannten Anforderungen entsprechen. Unter dem Verweis auf Anhang II Nummer 2 der Richtlinie 2009/105/EG ist festgelegt, dass die Anleitung Angaben zum vorgesehenen Verwendungsbereich, zu für die Gewährleistung der Gebrauchssicherheit notwendigen Wartungs- und Aufstellungsbedingungen und zu allgemeinen Kenndaten, wie z. B. maximaler Betriebsdruck oder Fassungsvermögen, enthalten muss Anforderungen aus der Gasverbrauchseinrichtungsverordnung Enthält die zu dokumentierende vollständige oder unvollständige Maschine Komponenten, die unter den in 1 der siebten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz spezifizierten Anwendungsbereich einer Gasverbrauchseinrichtung fallen, müssen die schriftlichen Informationen gemäß 5 die in Anhang I Nummer 1.2 der Richtlinie 2009/142/EG aufgeführten Unterlagen enthalten. Dieser fordert wiederum bestimmte Inhalte für die Anleitung, wie spezielle Anweisungen und Informationen (z. B. verwendete Gasart, Eingangsdruck, Belüftung), die für Installation und Einstellung (Anhang I Nummer 1.2.1) oder für sichere Benutzung und Wartung (Anhang I Nummer 1.2.2) erforderlich sind. 24

31 3.3 Bestimmung des geforderten Inhalts Anforderungen aus der Explosionsschutzverordnung Soll die zu dokumentierende Maschine in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden oder in andere Geräte oder Schutzsysteme eingebaut werden, die im Zusammenhang mit der Abwendung einer Explosionsgefahr stehen, gilt es 1 der elften Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz zu prüfen. Entspricht die Maschine dem darin definierten Anwendungsbereich, muss die Anleitung gemäß 4 Abs. 1 Satz 2 den Vorgaben von Anhang II Nummer der Richtlinie 94/9/EG genügen. Außerdem ergeben sich nach 4 Abs. 1 Satz 1 zusätzliche Anforderungen an die EG-Konformitätserklärung, die in Anhang X Buchstabe B der Richtlinie 94/9/EG aufgeführt sind. Anhang II Nummer der Richtlinie 94/9/EG nennt für die Anleitung erforderliche Angaben, die die sichere Verwendung von Ausrüstungsteilen und Schutzeinrichtungen in Bezug auf den Explosionsschutz, Kennwerte für Elektrik, Druck und Oberflächentemperatur sowie Hinweise zur Sicherheit für Installation, Inbetriebnahme, Betrieb, Reparatur, Modifikation und Entsorgung im Hinblick auf Explosionsschutz behandeln Anforderungen aus der Aufzugsverordnung Handelt es sich bei der zu dokumentierenden Maschine gemäß des in 1 der zwölften Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz definierten Anwendungsbereichs um einen Aufzug oder ein Teil, das in einen Aufzug eingebaut werden soll, sind die unter 4 aufgeführten Voraussetzungen für das Inverkehrbringen zu beachten. 4 Abs. 1 Satz 1 verweist für weitere Anforderungen an die EG-Konformitätserklärung eines Aufzugs auf Anhang II Buchstabe B der Richtlinie 95/16/EG, 4 Abs. 1 Satz 2 verweist für weitere Anforderungen an die Anleitung eines Aufzugs auf Anhang I Nummer 6.2 der Richtlinie 95/16/EG. Für Sicherheitsbauteile von Aufzügen verweisen 4 Abs. 2 Satz 1 auf Anhang II Buchstabe A der Richtlinie 95/16/EG für weitere Anforderungen an die EG-Konformitätserklärung und 4 Abs. 2 Satz 2 auf Anhang I Nummer 6.1 der Richtlinie 95/16/EG für zusätzliche Anforderungen an die Anleitung. Unter den Verweisen auf Anhang I Nummer 6.1 und 6.2 der Richtlinie 95/16/EG finden sich Informationen zu erforderlichen Angaben in der Anleitung von Aufzügen oder Sicherheitsbauteilen von Aufzügen. Erstere beinhalten Sicherheitshinweise zu Montage, Anschluss und Einstellungen, letztere Pläne und Diagramme für laufenden Betrieb, Wartung, Inspektion, Reparatur, regelmäßige Überprüfung und Eingriffe im Notfall. Bezüglich der EG-Konformitätserklärung sind die Verweise auf Anhang II Buchstabe A für 25

32 3.3 Bestimmung des geforderten Inhalts Sicherheitsbauteile und Buchstabe B für eingebaute Aufzüge zu beachten. Sie beinhalten Angaben zum Hersteller, zum Baujahr des Bauteils oder Jahr des Einbaus des Aufzugs und zur Anschrift des Einbauortes Anforderungen aus der Druckgeräteverordnung Fällt die zu dokumentierende Maschine unter den in 1 der vierzehnten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz spezifizierten Anwendungsbereich für Druckgeräte, sind die in 4 als Voraussetzungen für die Bereitstellung auf dem Markt genannten zusätzlichen Anforderungen an Anleitung und EG-Konformitätserklärung zu beachten. 4 Abs. 1 Satz 2 verweist auf Anhang I Nummer 3.4 der Richtlinie 97/23/EG für Anforderungen an die Anleitung, 4 Abs. 1 Satz 1 verweist auf Anhang VII der Richtlinie 97/23/EG für Anforderungen an die EG-Konformitätserklärung. Anhang I Nummer 3.4 der Richtlinie 97/23/EG nennt als zusätzlichen erforderlichen Inhalt einer Anleitung alle sicherheitsrelevanten Informationen zu Montage, Inbetriebnahme, Benutzung und Wartung, für das Verständnis nötige technische Zeichnungen und Diagramme sowie Hinweise auf die Gefahren unsachgemäßer Verwendung. Anhang VII der Richtlinie 97/23/EG nennt als zusätzlichen erforderlichen Inhalt der EG-Konformitätserklärung unter anderem Angaben zu angewandten Konformitätsbewertungsverfahren und gegebenenfalls Name und Anschrift der Kontrollstelle oder Stelle, die das Qualitätssicherungssystem des Herstellers überwacht. 3.4 Erarbeitetes Grundgerüst für Betriebs- und Montageanleitung Basierend auf den im Vorangegangenen erläuterten Anforderungen an den Inhalt einer Betriebs- oder Montageanleitung lässt sich als Grundgerüst für die Arbeit des technischen Redakteurs, der die Maschine dokumentiert, eine Gliederung für Anleitungen zusammenstellen, die je nach Art der zu dokumentierenden Maschine modifiziert werden kann. Anhang I enthält eine solche Gliederung einer Anleitung, wie sie unter Berücksichtigung aller relevanten Anforderungen nach bestem Wissen und Gewissen durch den Autor erstellt worden ist. Die in der Anlage verwendeten Fußnoten verweisen auf die entsprechenden Fundstellen von Normen, Richtlinien oder Verordnungen, die in den vorangegangenen Kapiteln ausführlich vorgestellt wurden und die jeweiligen Elemente der Gliederung als Anforderung an die Anleitung aufführen. Unter diesen Verweisen stehen außerdem ausführliche Informationen zum geforderten Inhalt der jeweiligen 26

33 3.4 Erarbeitetes Grundgerüst für Betriebs- und Montageanleitung Gliederungspunkte zur Verfügung. Insofern die Benennung des Gliederungspunktes den geforderten Inhalt nicht ausreichend eindeutig widerspiegelt, kann der mit der Dokumentation der Maschine betraute technische Redakteur die referenzierten Quellen zur Klärung weiterer Fragen heranziehen. Dafür wäre es hilfreich, wenn die geplante digitale Umsetzung der in Anhang I aufgeführten Gliederung eine leicht navigierbare Referenz, z. B. mittels Hyperlink, auf die entsprechende Stelle des zugrundeliegenden Rechtstextes enthielt, sofern dies unter Wahrung geltenden Rechts bzgl. der Vervielfältigung und Veröffentlichung der Quellen realisierbar ist Beschreibung der vorgestellten Gliederung einer Anleitung Die vorgestellte Gliederung einer Anleitung enthält zunächst unter der Ziffer 0 eine erste Seite mit allgemeinen Informationen, wie sie von Abschnitt der Norm E DIN EN gefordert wird. Die darunter aufgeführten Unterpunkte sind nicht zwingend als Gliederungspunkte in der aufgeführten Reihenfolge, sondern vielmehr als Menge erforderlichen Inhalts zu verstehen. Dem folgt ein Inhaltsverzeichnis und der eigentliche Inhaltsteil der Anleitung unter fortlaufender Seitennummerierung. Der Inhaltsteil ist in zwölf große Kapitel unterteilt, die Informationen allgemeiner Natur, zur Sicherheit, zur Identifizierung und Beschreibung der Maschine, zur Vorbereitung der Maschine für den Gebrauch, zum Betrieb der Maschine, zur Instandhaltung, zu Zusatzteilen, Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen, zu speziellem Werkzeug, zur Reparatur und dem Ersatz von Teilen, zur Demontage inklusive Recycling und Entsorgung und zur Modifikation der Maschine enthalten. Dem Inhaltsteil folgt eine Liste aller Steuerelemente und Anzeigen, die EG-Konformitätserklärung im Falle einer vollständigen Maschine oder die Einbauerklärung im Fall einer unvollständigen Maschine, ein Glossar verwendeter Fachbegriffe, Akronyme und Abkürzungen und ein Stichwortverzeichnis. Den Abschluss bildet ein Anhang mit Plänen, Diagrammen oder Zeichnungen Anpassung der vorgestellten Gliederung an Charakteristik der zu dokumentierenden Maschine Da wie bereits geklärt einige der relevanten Gesetzestexte immer Anwendung finden (z. B. Maschinenverordnung), andere nur in speziellen Fällen auf die zu dokumentierende Maschine zutreffen (z. B. Explosionsschutzverordnung), enthält die in der Anlage vorgestellte Gliederung sowohl Elemente, die in jeder durch den Assistenten automatisch 27

34 3.4 Erarbeitetes Grundgerüst für Betriebs- und Montageanleitung generierten Gliederung einer Anleitung enthalten sein sollen, als auch solche, die je nach Charakteristik der zu dokumentierenden Maschine nicht zutreffend sein können und daher in der vom Assistenten automatisch generierten Gliederung nicht vorhanden sein sollen. Daher sind in der in Anlage I abgedruckten Gliederung einer Anleitung einige Gliederungspunkte an das Zutreffen entsprechender Bedingungen geknüpft. Diese Bedingungen sind in eckigen Klammern dem zugehörigen Gliederungselement nachgestellt. Dabei kommen zwei Formen von Bedingungen vor: Zum einen die durch die Zeichenkette [ggf] gekennzeichnete Bedingung eines Elements, dessen Notwendigkeit in der Anleitung durch den Verfasser der Anleitung von Fall zu Fall auf Grundlage der in der Fußnote referenzierten Quelle individuell geprüft werden muss. Als Beispiel sei hier Gliederungspunkt 2.11 ( Schutzfunktionen, die durch den Nutzer installiert werden müssen ) genannt, dessen Vorhandensein in der referenzierten Quelle, dem Abschnitt der Norm E DIN EN , mit dem Adverb gegebenenfalls deklariert ist. Der technische Redakteur müsste hier demnach selbstständig prüfen, ob die Maschine durch den Nutzer zu installierende Schutzfunktionen aufweist, um darauf aufbauend entscheiden zu können, ob dieser Gliederungspunkt benötigt wird. Sollte die Anwendung den Nutzer bei der Entfernung oder Modifikation einzelner Gliederungspunkte einschränken, müssten die mit [ggf] gekennzeichneten Elemente davon ausgenommen sein und durch den Nutzer jederzeit aus der Gliederung entfernt werden können. Zum anderen gibt es Bedingungen, die an das Zutreffen oder Nicht-Zutreffen einer bestimmten Eigenschaft der zu dokumentierenden Maschine geknüpft sind. Sie sind durch die Zeichenkette [==Eigenschaft] bzw. [!=Eigenschaft] gekennzeichnet. Aus den in den vorherigen Kapiteln zusammengestellten relevanten Normen, Verordnungen und europäischen Richtlinien und ihren entsprechenden Anforderungen an eine Anleitung wurden 13 Eigenschaften extrahiert, über die die Notwendigkeit eines Großteils der nur auf bestimmte Maschinen zutreffenden Gliederungselemente automatisch geprüft werden kann. Dies ermöglicht die Funktionalität des Assistenten, die in Anhang I aufgeführte Gliederung einer Anleitung durch Abfrage relevanter Eigenschaften der zu dokumentierenden Maschine so anzupassen, dass nur jene Gliederungspunkte in der dem Nutzer präsentierten Gliederung enthalten sind, die für diese Maschine auch erforderlich sind. Ist ein Gliederungselement an mehrere Bedingungen geknüpft, so ist die Notwendigkeit 28

35 3.4 Erarbeitetes Grundgerüst für Betriebs- und Montageanleitung des Vorhandenseins dieses Gliederungspunktes durch die gemeinsame Prüfung aller Bedingungen unter Berücksichtigung der zur Konkatenation der Bedingungen genutzten Zeichen festzustellen. Als Zeichen zur Konkatenation mehrerer Bedingungen kommen die Zeichenkette für die Auszeichnung einer Disjunktion (logische OR-Verknüpfung) und die Zeichenkette & für die Auszeichnung einer Konjunktion (logische AND-Verknüpfung) zum Einsatz. Dementsprechend ist ein Gliederungspunkt mit der Kennzeichnung [==Eigenschaft 1] & [!=Eigenschaft 2] nur dann erforderlich, falls Eigenschaft 1 auf die zu dokumentierende Maschine zutrifft und gleichzeitig Eigenschaft 2 nicht zutrifft, wohingegen die Kennzeichnung [==Eigenschaft 1] [==Eigenschaft 2] den Gliederungspunkt dann erforderlich macht, wenn mindestens eine der beiden Eigenschaften zutrifft. Ergibt die Überprüfung der Bedingungen eines Gliederungspunktes, dass er für die Dokumentation nicht erforderlich ist, gilt dies auch für alle ihm untergeordneten Unterpunkte. Die 13 festgelegten Eigenschaften einer Maschine, die durch den Assistenten abzufragen sind und nach denen die Gliederung automatisch angepasst werden kann, sind als Bedingungen wie folgt bezeichnet: vollständig : Diese Bedingung behandelt die Frage nach der Vollständigkeit der Maschine im Sinne von 2 Satz 8 der Maschinenverordnung. Druckbehälter : Diese Bedingung trifft zu, falls die Maschine unter den Anwendungsbereich der Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt fällt. Gas : Diese Bedingung trifft zu, falls die Maschine unter den Anwendungsbereich der Gasverbrauchseinrichtungsverordnung fällt. Atex : Diese Bedingung trifft zu, falls die Maschine unter den Anwendungsbereich der Explosionsschutzverordnung fällt. Aufzug : Diese Bedingung trifft zu, falls die Maschine unter den Anwendungsbereich der Aufzugsverordnung fällt. Druckgerät : Diese Bedingung trifft zu, falls die Maschine unter den Anwendungsbereich der Druckgeräteverordnung fällt. Lastaufnahmemittel : Diese Bedingung trifft zu, falls ein Lastaufnahmemittel oder eine nur als Ganzes erhältliche Gesamtheit von Lastaufnahmemitteln gemäß Artikel 2 Satz 5 der Maschinenverordnung dokumentiert werden soll. 29

36 3.4 Erarbeitetes Grundgerüst für Betriebs- und Montageanleitung Heben von Lasten : Diese Bedingung trifft zu, falls eine Maschine zum Heben von Lasten (nicht jedoch von Personen) dokumentiert werden soll. Reparatur durch Verbrauchter erlaubt : Diese Bedingung trifft zu, falls Reparaturen an der Maschine nicht nur durch spezielle Fachkräfte, sondern auch vom Verbraucher durchgeführt werden dürfen. Nahrungsmittelmaschine kosmetisch pharmazeutisch : Diese Bedingung trifft zu, falls es sich bei der zu dokumentierenden Maschine um eine Nahrungsmittelmaschine oder eine Maschine für Verwendung mit kosmetischen oder pharmazeutischen Erzeugnissen handelt. Industrieanlage : Diese Bedingung trifft zu, falls es sich bei der zu dokumentierenden Maschine um eine industrielle Anlage handelt. Beweglichkeit : Diese Bedingung trifft zu, falls es sich bei der zu dokumentierenden Maschine um eine Maschine handelt, von der gemäß Anhang I Abschnitt der Richtlinie 2006/42/EG aufgrund ihrer Beweglichkeit Gefährdungen ausgehen. handgeführte Maschine : Diese Bedingung trifft zu, falls es sich bei der zu dokumentierenden Maschine um eine handgehaltene oder handgeführte tragbare Maschine handelt. 30

37 4 Assistent zur automatischen Erstellung eines Inhaltsverzeichnisses 4 Assistent zur automatischen Erstellung eines Inhaltsverzeichnisses 4.1 Zielsetzung und Funktionsumfang des Assistenten Wie im vorangegangenen Kapitel erörtert, kann allein auf Grundlage der 13 festgelegten und für die Dokumentation relevanten Maschineneigenschaften das passende Grundgerüst der Dokumentation automatisch generiert werden. Dadurch ist es möglich, dem Nutzer der Anwendung viel Zeit und Aufwand zu ersparen, da allein durch Auskunftsgabe zu den Eigenschaften der zu dokumentierenden Maschine eine verhältnismäßig große Eigenleistung des Nutzers vom System erbracht werden kann. Das System benötigt dafür Wissen um die 13 relevanten Eigenschaften, die von Maschine zu Maschine variieren und daher für jede zu erstellende Dokumentation vom Nutzer neu erfragt werden müssen. Aufgabe des Assistenten ist es, diese Informationen einzuholen, so dass darauf aufbauend das Grundgerüst der Dokumentation erstellt werden kann. Damit die Relation von Mehraufwand durch Interaktion mit dem Assistenten zur daraus resultierenden Arbeitsersparnis möglichst günstig ausfällt, gilt es, die Arbeit mit dem Assistenten so effizient und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Je schneller und einfacher der Nutzer sein Ziel, das zur Maschine passende Grundgerüst der Dokumentation, erreichen kann, desto größer wird seine Akzeptanz und Zufriedenheit in Bezug auf die Anwendung ausfallen. Neben dem Ziel der Zeit- und Aufwandsersparnis soll die Nutzung des Assistenten einem weiteren Zweck dienen: Indem der Nutzer bei der Hand genommen wird und Unterstützung bei seiner komplexen Arbeitsaufgabe erfährt, stärkt der Assistent das Gefühl von Sicherheit und entlastet den Nutzer gleichzeitig. Dies kommt besonders unerfahrenen und älteren Nutzern der Anwendung entgegen, da die Hürde zum Einstieg und die kognitive Last verringert werden. Der zur Umsetzung dieser Ziele notwendige Funktionsumfang des Assistenten ist überschaubar: Der Assistent muss eine Interaktion ermöglichen, in der der Nutzer dem System eine Menge von 13 dichotomen Informationen (Eigenschaft X trifft auf die zu dokumentierende Maschine zu oder nicht) vermitteln kann. Da die Menge der Maschineneigenschaften aus voneinander unabhängigen Elementen besteht, können diese 31

38 4.1 Zielsetzung und Funktionsumfang des Assistenten Informationen in beliebiger Reihenfolge erfasst werden. Sie müssen jedoch in jedem Fall alle erfasst werden, da es keine Abhängigkeiten gibt, die vom Zutreffen oder NichtZutreffen einer einzelnen Eigenschaft oder einer Gruppe von Eigenschaften auf eine andere schließen lassen würden. Zusätzlich zu dieser Kernfunktionalität soll außerdem bei Bedarf Hilfestellung gegeben werden, die die Entscheidung zum Zutreffen oder NichtZutreffen einer Eigenschaft erleichtern soll. Zu diesem Zweck soll der Assistent für jede Eigenschaft eine Erklärung bereithalten und während der Bearbeitung einer Eigenschaft dem Nutzer anbieten. Zuletzt muss der Assistent eine Möglichkeit zum Abschließen des Vorgangs der Informationserfassung bieten, woraufhin das Grundgerüst der Dokumentation generiert werden kann. Auf Grundlage der hier vorgestellten Ziele und Funktionen des Assistenten soll in den folgenden Kapiteln ein Entwurf für eine geeignete Benutzeroberfläche für den Assistenten erarbeitet werden. Dafür werden zunächst für dieses Vorhaben relevante Prinzipien und Empfehlungen vorgestellt, die die Entwicklung der Vorschläge zur Benutzeroberfläche entscheidend geleitet und beeinflusst haben. Anschließend werden drei, auf diesen Erkenntnissen aufbauende, prototypisch ausgearbeitete Varianten des Assistenten detailliert beschrieben und gegeneinander abgewogen. 4.2 Als Grundlage dienende Empfehlungen, Normen und Patterns Im Folgenden werden für die Entwicklung der Benutzeroberfläche des Assistenten relevante Empfehlungen, Normen und Vorschläge zur Umsetzung vorgestellt. Die Beschreibung der auf dieser Grundlage entwickelten Prototypen (siehe Kapitel 5) wird auf diese Bezug nehmen. Den Beginn machen eher allgemeine, vergleichsweise abstraktere Vorgaben zu Struktur und Interaktion, die es bei der Konzeption einer Benutzeroberfläche zu beachten gilt. Anzustrebende Entwicklungsziele, als Vorlage dienliche Patterns und detaillierte Leitlinien zur Umsetzung schließen den Bogen vom Allgemeingültigen zum Konkreten Allgemeine Empfehlungen für die Entwicklung einer Benutzeroberfläche Grundlagen für übersichtliche Struktur Eine übersichtliche Gestaltung der Benutzeroberfläche kann dem Nutzer das Entdecken einzelner Elemente und das Verstehen ihrer Beziehungen zueinander erleichtern, eine 32

39 4.2 Als Grundlage dienende Empfehlungen, Normen und Patterns überladene oder unstrukturierte Anordnung von Komponenten verursacht höhere kognitive Last und kann zur Überforderung des Nutzers beitragen (Thissen, 2001, S. 124). Thissen (2001, S. 125) nennt daher eine klare und konsistente konzeptuelle Struktur sowie die Anpassung der Gestaltung an die Aufnahmekapazität des Nutzers als grundlegende Anforderungen an die Benutzeroberfläche. Auch Rudlof (2006, S. 27) spricht sich für die Maxime so viel wie nötig, so wenig wie möglich aus. Um die Benutzeroberfläche über die gesamte Anwendung konsistent zu halten, bietet es sich an, alle Bildschirmseiten mit dem gleichen Aufbau zu gestalten (Johnson, 2000, S. 283). Dies gilt besonders für Bildschirmseiten, die eine ähnliche Funktion erfüllen - für funktional unterschiedliche Seiten kann eine Abweichung von dieser Regel jedoch erwünscht sein (Lewis & Rieman, 1993, S. 29). Damit der Nutzer möglichst intuitiv die Anordnung der Komponenten und ihre Zusammengehörigkeit erfassen kann, sollte der visuelle Fluss mit einbezogen werden, in dem der durchschnittliche westliche Nutzer seine Augen über den Inhalt bewegt. Dabei zeigt sich eine abnehmende Aufmerksamkeitsverteilung von links nach rechts und von oben nach unten (Johnson, 2000, S. 143, Rudlof, 2006, S. 27, Tidwell, 2006, S. 92). Wichtige und häufig benötigte Elemente der Benutzeroberfläche sollten daher besser am linken oder oberen Bildschirmrand positioniert werden als am rechten oder unteren. In jedem Fall sollten sie aber gut sichtbar und leicht zugänglich sein, wohingegen selten benötigte Elemente eher versteckt und zurückgenommen präsentiert werden dürfen (Johnson, 2000, S. 143, Lewis & Rieman, 1993, S. 29) oder gar nur bei Bedarf eingeblendet werden (Johnson, 2000, S. 265). Schaltflächen, die eine Handlung beenden (wie z. B. ein Bestätigen -Knopf am Schluss einer Transaktion), sollten am Ende des visuellen Flusses positioniert werden, vornehmlich am rechten unteren Rand, wenn auch nicht zu weit vom letzten anderen Element der Oberfläche entfernt (Johnson, 2000, S. 144). Für das Erkennen der Zusammengehörigkeit von Komponenten können auch die Gestaltgesetze eine Rolle spielen. Da räumlich nah beieinander liegende oder in Form, Größe oder Farbe ähnliche Elemente als zusammengehörig empfunden werden (Chang, Dooley & Tuovinen, 2002, S. 3), empfiehlt es sich, zusammengehörige Komponenten der Benutzeroberfläche nahe beieinander zu gruppieren oder optisch ähnlich zu gestalten (Rudlof, 2006, S. 30, Thissen, 2001, S. 132 f., Tidwell, 2006, S. 94 f.). So rät Tidwell (2006, S. 137) z. B., zusammengehörende Schaltflächen durch horizontale oder vertikale 33

40 4.2 Als Grundlage dienende Empfehlungen, Normen und Patterns Anordnung mit geringem Abstand zueinander als Gruppe zu markieren. Um dem Nutzer der Anwendung nicht unnötig die Orientierung zu erschweren, sollte bei Änderungen des Bildschirminhaltes immer nur ein möglichst kleiner Anteil der Bildschirmfläche gleichzeitig geändert werden und der Großteil konstant bleiben. Auch empfiehlt es sich, solche Änderungen nicht unerwartet und schlagartig durchzuführen, sondern auf solche Weise, dass der Nutzer die Veränderung wahrnehmen und nachvollziehen kann (Johnson, 2000, S. 48). Der Eindruck visueller Kontinuität kann beim Nutzer verstärkt werden, wenn derartige Änderungen durch sanfte Animationen vollzogen werden (Johnson, 2000, S. 282). Der Übersichtlichkeit abträglich kann auch das Scrollen sein. Während von horizontalem Scrollen gänzlich abzusehen ist, sollte auch vertikales Scrollen wann immer möglich vermieden werden, da Nutzer ungern scrollen und dabei Text sowohl langsamer lesen als auch inhaltlich schlechter verarbeiten (Thissen, 2001, S. 94). Nicht zuletzt wird die Übersichtlichkeit einer Benutzeroberfläche durch eine gute Navigation gestützt. Sie sollte über die Anwendung hinweg konsistent sein, den Zielen und Erwartungen des Nutzers entsprechen und sofort verständlich und intuitiv bedienbar sein (Thissen, 2001, S. 65) Grundlagen für einfache und angenehme Interaktion Ein wichtiges Ziel bei der Entwicklung einer Benutzeroberfläche sollte die Natürlichkeit der Interaktion darstellen. Die Interaktion mit der Anwendung gestaltet sich für den Benutzer umso natürlicher, je weniger er sich mit künstlichen Beschränkungen oder zusätzlichen Schritten befassen muss, die technischen oder anderen Notwendigkeiten entspringen, aber nicht dem mentalen Modell des Nutzers von der Interaktion entsprechen. Zu dem Nutzer unverständlichen Einschränkungen gehören die Begrenzung auf eine bestimmte Zeichenlänge bei der Eingabe seines Namens genauso wie die Begrenzung der Rückgängig-Funktion auf eine fixe Anzahl an Schritten. Der Anpassung der Erwartungen des Nutzers an die Anwendung ist die Anpassung der Anwendung auf die Erwartungen des Nutzers vorzuziehen. Ähnliches gilt für zusätzliche Arbeitsschritte, die nicht der natürlichen Bearbeitung der Aufgabe in der Erwartung des Nutzers entsprechen: Ziel sollte es sein, die Interaktion mit der Anwendung so zu gestalten, dass der Nutzer lediglich das tun muss, was minimal zur erfolgreichen Zielerreichung notwendig ist und von ihm als natürlich empfunden wird (Johnson, 2000, S. 30 ff.). 34

41 4.2 Als Grundlage dienende Empfehlungen, Normen und Patterns Um die Interaktion mit der Anwendung komfortabler zu gestalten, sollten außerdem häufig auszuführende Handlungen besonders einfach zu tätigen sein. Je gewöhnlicher und vorhersehbarer ein Nutzerziel, desto schneller und unkomplizierter sollte es mit der Anwendung umzusetzen sein: Der Aufwand des Nutzers ist im Idealfall also nicht proportional zur Komplexität des Problems, sondern proportional zur Abweichung vom Standardfall (Johnson, 2000, S. 36 f.). Um dieser Zielsetzung zu entsprechen, bieten sich wohl bedacht ausgewählte Standardwerte (englisch default values ) für Eingabe- oder Auswahlfelder an, die dem Nutzer in der Mehrzahl der Fälle Arbeit ersparen können (Tidwell, 2006, S. 237). Insbesondere wenn die Vorhersage günstiger Standardwerte schwierig ist, kann dem Nutzer die Möglichkeit gegeben werden, eigene Standardwerte festzulegen oder Vorlagen zu bearbeiten oder zu erstellen (Johnson, 2000, S. 35 ff., Johnson, 2000, S. 266). Förderlich für eine komfortable Nutzung der Anwendung ist es auch, auf ein Übermaß an Funktionalität zu verzichten und sich auf einige wenige Kernfunktionen zu beschränken, oder selten benötigte Funktionen standardmäßig auszublenden (Johnson, 2000, S. 35). Um die Benutzung der Anwendung möglichst angenehm zu gestalten und Lernen durch eigenes Explorieren zu fördern, muss der Nutzer gefahrlos ausprobieren können und Reaktionen des Systems auf seine Handlungen erkennen können. Daher sollte der Nutzer vor Fehlern geschützt werden, indem Bestätigungsdialoge ihn vor potentiell folgenschweren Aktionen warnen, oder ihm die nachträgliche Möglichkeit gegeben wird, Fehler wieder rückgängig machen zu können (Hackos & Redish, 1998, S. 476, Johnson, 2000, S. 44). Zeitaufwendige Vorgänge sollten jederzeit und ohne Nebenwirkungen durch den Nutzer abgebrochen werden können (Tidwell, 2006, S. 151) und dem Nutzer sowohl rückmelden, dass das System beschäftigt ist, als auch wie lange der Vorgang voraussichtlich noch andauern wird (Johnson, 2000, S. 49 f.). Neben eindeutiger Rückmeldung auf Nutzeraktionen und abgeschlossene Operationen (Hackos & Redish, 2006, S. 475, Johnson, 2000, S. 49 f.) sollten auch in der Interaktion genutzte Dialogfenster unmissverständlich formuliert sein, so dass dem Nutzer jederzeit klar ist, welche Konsequenz seine Entscheidung haben wird (Thissen, 2001, S. 172) Normen zur Gebrauchstauglichkeit Für die Entwicklung von Benutzerschnittstellen existieren von der International Organization for Standardization (ISO) herausgegebene Normen, die den Begriff der 35

42 4.2 Als Grundlage dienende Empfehlungen, Normen und Patterns Gebrauchstauglichkeit näher spezifizieren und grobe Empfehlungen geben, wie sie in der Software umzusetzen ist. ISO-Normen können allerdings nur eine grobe Stütze für die Entwicklung einer Benutzeroberfläche darstellen, da sie für ein breites Anwendungsfeld konzipiert sind und keine konkreten Antworten auf Detailfragen der Umsetzung anbieten. Sie dienen daher eher als Ziele, derer man sich während der Umsetzung bewusst sein sollte, als als fertig nutzbare Lösungen (Stapelkamp, 2007, S. 542 f.). Kleuker (2011, S. 239) begründet dies mit dem Umstand, dass die letztendliche Gebrauchstauglichkeit einer Oberfläche stark von Fähigkeiten und Kenntnissen des Nutzers abhängt und Normen deshalb nur einen groben Rahmen bieten können. Im Gegensatz zu präzise festgehaltenen Spezifikationen lässt dies zudem genügend Freiraum in der Gestaltung (Bevan, 2001, S. 536). Die höchste praktische Relevanz für die Gestaltung einer Benutzeroberfläche weist Teil 10 der 17-teiligen ISO-Norm 9241 ( Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten ) auf. Teil 10 ( Grundsätze der Dialoggestaltung ) nennt sieben Grundsätze, die als Leitlinien für Gestaltung und Bewertung von Interaktionen zwischen menschlichen Nutzern und Dialogsystemen dienen können. Diese Grundsätze sollen im Folgenden näher beleuchtet werden Aufgabenangemessenheit Gemäß EN ISO gilt ein Dialog, also die auf die Erreichung eines bestimmten Ziels ausgerichtete Interaktion zwischen einem Nutzer und einem System, dann als aufgabenangemessen, wenn das System den Nutzer bei der Bearbeitung seiner Aufgabe effektiv und effizient unterstützt. In diesem Sinne darf der Nutzer von der Bearbeitung seiner Aufgabe durch die Nutzung des Systems nicht abgelenkt werden, sondern muss durch Nutzung des Systems seine Aufgabe mindestens genauso vollständig mit höchstens dem gleichen Aufwand erfüllen können (Rudlof, 2006, S. 52). Ein wichtiger Punkt, um dies zu erreichen, stellt neben dem Verzicht auf unnötige Arbeitsschritte die Reduktion der Komplexität der Benutzeroberfläche auf das Wesentliche dar. Dies bedeutet einerseits, dass immer alle der in diesem Moment für die Bearbeitung der Aufgabe notwendigen Informationen sichtbar sein müssen (Kleuker, 2011, S. 240), andererseits, dass alle anderen, nicht im direkten Zusammenhang mit der aktuellen Aufgabe stehenden Informationen ausgeblendet werden (Rudlof, 2006, S. 52, Stapelkamp, 2007, S. 544). Darüber hinaus sind der Aufgabenangemessenheit beispielsweise die Kontextabhängig36

43 4.2 Als Grundlage dienende Empfehlungen, Normen und Patterns keit von Hilfe-Informationen (Stapelkamp, 2007, S. 544) und das Anbieten sinnvoller Standardwerte zuträglich, die vom Nutzer bei Bedarf überschrieben werden können (Rudlof, 2006, S. 53) Selbstbeschreibungsfähigkeit Eine Anwendung gilt nach EN ISO dann als selbstbeschreibungsfähig, wenn jeder Schritt entweder durch Rückmeldung durch das System dem Nutzer sofort verständlich ist oder auf Anfrage des Nutzers durch erklärende Informationen verständlich gemacht werden kann. Der Selbstbeschreibungsfähigkeit förderlich ist es beispielsweise, dem Nutzer zu erlauben, einzelne Schritte rückgängig machen zu können, oder den Nutzer vor Ausführung von Handlungen mit schwerwiegenden Folgen auf diese Folgen hinzuweisen und Bestätigung zum Fortfahren einzuholen (Rudlof, 2006, S. 54). Des weiteren sollten Rückmeldungen, die möglichst nach jeder Eingabe des Nutzers erfolgen sollen, sowie Erklärungen den Kenntnissen und der Sprache des zu erwartenden Nutzers angepasst sein und zudem deutlich gemacht werden, welche Eingaben in welcher Form vom System erwartet werden, was beispielsweise für die Eingabe eines Datums durch eine standardmäßig in das Eingabefeld eingetragene Vorgabe im Muster TT.MM.JJJJ erfolgen kann (Kleuker, 2011, S. 241, Stapelkamp, 2007, S. 544). Kleuker (2011, S. 240 f.) führt zur Selbstbeschreibungsfähigkeit weiter aus, dass die Oberfläche dem Nutzer offensichtlich machen muss, welche Komponenten ihm wann und mit welchen Folgen für Interaktionen zur Verfügung stehen. Dies beinhaltet, dass momentan nicht bedienbare Interaktionselemente ausgegraut angezeigt werden, um dem Nutzer ihre Inaktivität zu signalisieren, und mit Tooltips ausgestattet werden, die dem Nutzer auf Nachfrage nicht nur allgemeine Informationen zu diesem Steuerelement, sondern auch kontextsensitive Informationen, wie z. B. den Grund für die momentane Inaktivität, liefern Steuerbarkeit Eine Oberfläche gilt gemäß EN ISO als steuerbar, wenn der Nutzer Richtung und Geschwindigkeit einer Folge von Interaktionsschritten von Beginn der Interaktion bis zur Zielerreichung beeinflussen kann. Dazu gehört, dass voneinander unabhängige Arbeitsschritte, wie beispielsweise die Eingabe voneinander unabhängiger Daten, so wenig wie möglich in ihrer Reihenfolge vorgegeben sind, im Idealfall sogar in völlig beliebiger 37

44 4.2 Als Grundlage dienende Empfehlungen, Normen und Patterns Abfolge vom Nutzer bearbeitet werden können (Kleuker, 2011, S. 241, Rudlof, 2006, S. 55). Neben der Entscheidungsgewalt über Geschwindigkeit und Abfolge von Arbeitsschritten sollte dem Nutzer auch dahingehend Kontrolle über das System eingeräumt werden, dass er vorangegangene Interaktionen jederzeit rückgängig machen kann (Stapelkamp, 2007, S. 545). Das europäische Komitee für Normung (Europäisches Komitee für Normung, 1995, S. 9) empfiehlt zur Umsetzung der Steuerbarkeit zudem, dem Nutzer zu ermöglichen, die Menge der angezeigten Informationen beeinflussen zu können, wenn es seiner Aufgabe zuträglich ist. So soll der Nutzer z. B. beim Ausfüllen eines über mehrere Bildschirmseiten verteilten Formulars je nach Bedarf beliebig zwischen den Seiten wechseln können Erwartungskonformität Gemäß EN ISO ist eine Anwendung erwartungskonform, wenn sie sich konsistent verhält und den Kenntnissen, der Ausbildung und der Erfahrung des Nutzers sowie allgemeinen Konventionen entspricht. Der Erwartungskonformität zuträglich ist es demnach, wenn ähnliche Arbeitsschritte ähnlich visualisiert werden, ähnliche Funktionen ähnlich zu bedienen sind und gleichartige Informationen sowohl gleichartig über die komplette Anwendung hinweg bezeichnet werden als auch an den gleichen Orten angezeigt werden (Rudlof, 2006, S. 55). Darüber hinaus sollte jegliche Kommunikation zwischen System und Nutzer in der Sprache des Nutzers stattfinden (Stapelkamp, 2007, S. 545). Kleuker (2011, S. 241 ff.) hält zur Förderung von Erwartungskonformität zudem für wichtig, dass die Benutzeroberfläche der Anwendung den Erfahrungen des Nutzers mit anderen Oberflächen entspricht, und nennt als Beispiele für weit verbreitete Konventionen die Präsentation von Fehlermeldungen in neuem Fenster in Bildschirmmitte, die Darstellung von Rückmeldungen über den Zustand des Systems in Statuszeilen am unteren Bildschirmrand und die Positionierung von Menüleisten am oberen Bildschirmrand. Das europäische Komitee für Normung (Europäisches Komitee für Normung, 1995, S. 10) empfiehlt außerdem auch, nicht verhinderbare Abweichungen von der Erwartung des Nutzers in ihrer Tragweite zu minimieren, indem z. B. bei verlängerter Bearbeitungszeit durch das System dem Nutzer Rückmeldung über den im Hintergrund ablaufenden Prozess und Informationen zur verbleibenden Restdauer des Vorgangs bereitgestellt werden. 38

45 4.2 Als Grundlage dienende Empfehlungen, Normen und Patterns Fehlertoleranz Eine Anwendung gilt nach EN ISO als fehlertolerant, wenn die Zielerreichung trotz fehlerhafter Eingaben des Nutzers mit minimalem oder im Idealfall keinem Korrekturaufwand durch den Nutzer erfolgreich abgeschlossen werden kann. Dies wird unter anderem gefördert durch die Möglichkeit, bereits ausgeführte Handlungen rückgängig zu machen, durch die Darbietung von Korrekturalternativen zu fehlerhaften Eingaben sowie durch das Einholen einer Bestätigung des Nutzers vor Ausführung kritischer Arbeitsschritte (Rudlof, 2006, S. 57). So sollte die Anwendung z. B. nachfragen, ob der Nutzer wirklich die Anwendung schließen möchte, obwohl Änderungen der Daten noch nicht gespeichert wurden, oder den Nutzer in Kenntnis setzen, weshalb er in ein bestimmtes Formularfeld nur Ziffern eintragen darf (Kleuker, 2011, S. 243). Sowohl bei Schutz des Nutzers vor Fehlern als auch Erklärungen zu Fehlern und den Möglichkeiten ihrer Korrektur gilt es, die Kommunikation zwischen System und Nutzer objektiv und wertfrei zu gestalten (Stapelkamp, 2007, S. 545). Fehlermeldungen sollten außerdem einheitlich strukturiert sowie gut lesbar, verständlich und konstruktiv formuliert sein (Kleuker, 2011, S. 243, Rudlof, 2006, S. 57). Im Idealfall fördert eine fehlertolerante Anwendung exploratives Nutzerverhalten, da dem Nutzer durch die Möglichkeit, ausprobierte Schritte wieder rückgängig machen zu können, eine gefahrlose Umgebung geboten wird (Kleuker, 2011, S. 243) Individualisierbarkeit Gemäß EN ISO entspricht eine Anwendung dem Ziel der Individualisierbarkeit, wenn der Nutzer die Anwendung an seine Vorlieben und Fähigkeiten und die Anforderungen der Arbeit anpassen kann. So sollte z. B. ein erfahrener Nutzer die Möglichkeit haben, auf schnellerem Wege zum Ziel zu kommen, wohingegen ein ungeübter Nutzer von der Anwendung Schritt für Schritt und mit detaillierten Erklärungen geführt wird (Rudlof, 2006, S. 58). Auch können die für die Selbstbeschreibungsfähigkeit förderlichen Tooltips mit Erklärungen Expertennutzer, die diese Informationen nicht benötigen, eher stören als unterstützen, weswegen eine individuelle Möglichkeit zur Deaktivierung dieser Tooltips angeboten werden könnte (Kleuker, 2011, S. 244). Zur Individualisierbarkeit einer Benutzeroberfläche kann außerdem eine freie Wahl von Schrifttyp und Schriftgröße beitragen, ebenso wie vom Nutzer konfigurierbare Farben, um Anwendern mit Farbfehlsichtigkeiten eine Anpassung an ihre Fähigkeiten zu ermöglichen (Kleuker, 2011, S. 243). 39

46 4.2 Als Grundlage dienende Empfehlungen, Normen und Patterns Lernförderlichkeit Die Interaktion zwischen System und Nutzer kann nach EN ISO als lernförderlich bezeichnet werden, wenn das System den Nutzer beim Erlernen der Nutzung der Anwendung unterstützt. Das Ziel der Lernförderlichkeit kann mit Maßnahmen gestützt werden, die auch zu anderen Zielen der Norm beitragen. So ist es beispielsweise hilfreich, den Wortschatz des Nutzers zu verwenden und exploratives Verhalten durch das Schaffen einer gefahrlosen Lernumgebung zu fördern, indem Arbeitsschritte vom Nutzer ausprobiert und wieder rückgängig gemacht werden können (Kleuker, 2011, S. 244). Ebenso dem Lernen zuträglich ist die Beschränkung auf die minimale Menge an Informationen, die zur Aufgabenbearbeitung benötigt wird, sowie eine logisch nachvollziehbare Struktur der Anwendung, deren Benutzeroberfläche der Logik gewohnter Arbeitsabläufe nachempfunden ist (Rudlof, 2006, S. 57). Nicht zuletzt helfen eine ständig verfügbare Hilfe (Stapelkamp, 2007, S. 545) und eine ausreichende Dokumentation des Systems, das Verständnis des Nutzers für die Anwendung zu stärken (Kleuker, 2011, S. 244) Patterns als Grundlage für die Entwicklung der Benutzeroberfläche Tidwell (2006) bietet eine umfangreiche Pattern-Sammlung für die Gestaltung von Benutzeroberflächen. Ein Pattern (deutsch Muster, Vorlage oder Schablone) ist in diesem Zusammenhang [...] a description of best practices within a given design domain (Tidwell, 2006, S. XIV). Ähnlich den in der Software-Entwicklung bekannten Patterns für häufig auftretende Implementierungsprobleme (z. B. das bekannte Singleton-Pattern) werden hier bewährte Lösungen für häufig auftretende Gestaltungsprobleme im Kontext der Benutzeroberfläche beschrieben. Die genannte Pattern-Sammlung eignet sich daher hervorragend als Ausgangsgrundlage für die Ausarbeitung der Benutzeroberfläche des in dieser Arbeit vorgestellten Assistenten. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um neuartige oder revolutionäre Konzepte, sondern um altbewährte und vielfach eingesetzte Ideen. Daher mag auf den ersten Blick der Eindruck entstehen, vieles davon sei geradezu selbstverständlich und eine solche Sammlung von archetypischen Ausprägungen möglicher Vorgehensweisen der Oberflächengestaltung sei unnütz, da sie nur zusammenfasse, was bereits täglich in der Praxis Anwendung findet. Jedoch ermöglichen erst die konkrete Benennung eines solchen Musters und die Beschreibung seiner Vor- und Nachteile sowie möglicher Anwendungsfälle eine eindeutige und unmissverständliche Kommunikation 40

47 4.2 Als Grundlage dienende Empfehlungen, Normen und Patterns von Konzepten und eine fundierte Entscheidung für oder wider eine bestimmte Umsetzung. Da die durch Recherche dieser Pattern-Sammlung erlangten Einsichten maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung der Benutzeroberflächen-Entwürfe für den in dieser Arbeit erstellten Assistenten hatten, wird im Folgenden ein Überblick über jene Patterns gegeben, die für den später geschilderten Entwicklungsprozess relevant waren. Zu jedem vorgestellten Pattern wird außerdem jeweils angemerkt, für welchen Teil des Assistenten es anwendbar ist Streamlined-Repetition-Pattern Wenn der Nutzer eine bestimmte Tätigkeit wiederholt ausführen muss, sollte diese Tätigkeit möglichst einfach und schnell auszuführen sein. Im Idealfall sollte sie mit nur einem Mausklick oder Tastendruck durchführbar sein. Ziel sollte es sein, sich wiederholende Tätigkeiten dahingehend auf das nötige Minimum zu reduzieren, dass sie möglichst wenig aufwendig, zeitraubend und fehleranfällig sind (Tidwell, 2006, S. 17). Dieses Pattern beschreibt mehr einen allgemeinen Grundsatz als ein konkretes Gestaltungsproblem, nichtsdestotrotz ist es im Falle der vorliegenden Arbeit wichtig, da die Abarbeitung der 13 Eigenschaften eine stark repetitive Tätigkeit für den Nutzer darstellt Two-Panel-Selector-Pattern Dieses Pattern behandelt die Raumaufteilung der Benutzeroberfläche. Es eignet sich besonders für die Präsentation einer großen Menge von Objekten, zu denen zusätzliche Informationen eingeblendet werden sollen, aber nie gleichzeitig mehr als eine. Dieses Szenario trifft im Falle des in dieser Arbeit vorgestellten Assistenten auf die Präsentation der 13 Eigenschaften und der jeweils dazugehörigen Erklärungen zu. Das Pattern schlägt zwei Panels vor, die direkt neben- oder übereinander angeordnet sind. Während das eine Panel eine Objektmenge (z. B. in Listenform) darstellt, aus der der Nutzer auswählen kann, zeigt das andere Panel den Inhalt des gewählten Objekts an. Durch die Anordnung der Panels in direkter Nähe zueinander kann der Nutzer seine Aufmerksamkeit schnell zwischen beiden hin- und herverschieben (Tidwell, 2006, S. 31). Die Vorteile dieses Patterns sind verringerte Anstrengung durch kleine Entfernungen, die das Auge zurücklegen muss, verringerte kognitive Last, da nur ein Teil der Bildfläche sich 41

48 4.2 Als Grundlage dienende Empfehlungen, Normen und Patterns verändert, während der restliche Teil stabil bleibt, und verringerte Anforderungen an das Gedächtnis, da alle Objekte in der Listenansicht des ersten Panels immer sichtbar bleiben (Tidwell, 2006, S. 31 f.). Um dem natürlichen visuellen Fluss von Nutzern zu entsprechen, deren Muttersprache einen Lesefluss von links nach rechts aufweist, sollte das erste Panel, welches die Liste auswählbarer Objekte enthält, oben oder links platziert werden, wohingegen das zweite Panel mit der Detailsicht des gewählten Objekts darunter oder rechts davon angeordnet werden sollte. Außerdem sollte die Auswahl eines Objektes mit einem einzigen Mausklick möglich sein und derart ausgewählte Objekte in der Listenansicht deutlich erkennbar hervorgehoben werden (Tidwell, 2006, S. 32) Wizard-Pattern Dieses Pattern beschreibt das gängige Schema eines Assistenten, der den Nutzer Schritt für Schritt in einer festen Reihenfolge durch eine lange oder komplexe Aufgabe leitet. Es eignet sich insbesondere für Aufgaben, die neuartig für den Nutzer sind oder vom Nutzer nur selten ausgeführt werden, oder für Aufgaben, die lang und aufwendig mit einer Vielzahl von Nutzer-Entscheidungen zu bearbeiten sind. Der große Vorteil des Wizard-Patterns ist, dass durch das Aufteilen in eine Abfolge kleiner Schritte, mit denen der Nutzer sich einzeln auseinandersetzen kann, die Bearbeitung einer komplizierten Aufgabe für den Nutzer deutlich einfacher wird. Nachteil des Wizard-Patterns ist jedoch, dass der Nutzer in gewisser Weise entmündigt wird und die Kontrolle über den Ablauf verliert. Besonders Experten-Nutzer empfinden das Wizard-Pattern häufig als einschränkend und starr (Tidwell, 2006, S. 42). Die bekannteste Implementierung des Wizard-Patterns stellt jeden Schritt auf einer einzelnen Seite dar, wobei der Nutzer zwischen den Seiten mittels Zurück - und Weiter Schaltflächen navigieren kann. Diese mehrseitige Aufteilung hat den Vorteil, dass für jeden Schritt eine ganze Seite zur Verfügung steht, die z. B. für Erklärungen oder Illustrationen genutzt werden kann. Nachteilig ist jedoch die Tatsache, dass jede Seite für sich einen vom restlichen Kontext abgeschotteten Bereich darstellt und der Nutzer nicht erkennen kann, welcher Schritt als nächstes kommt oder welcher Schritt vorangegangen war. Als Alternative zur mehrseitigen Aufteilung bietet sich die Anwendung des ResponsiveDisclosure-Patterns an, bei dem der nächste Schritt auf der selben Seite hinzugefügt wird, 42

49 4.2 Als Grundlage dienende Empfehlungen, Normen und Patterns sobald der aktuelle Schritt vom Nutzer abgeschlossen wurde. Dieses Pattern erlaubt eine dynamische, kompakte und leicht zu bedienende Oberfläche (Tidwell, 2006, S. 43) und wird im Folgenden noch ausführlicher erläutert (siehe Kapitel ) Extras-On-Demand-Pattern Dieses Pattern beschreibt eine Möglichkeit, eine einfache und übersichtliche Benutzeroberfläche trotz einer großen Menge an darzustellendem Inhalt zu erhalten. Beim ExtrasOn-Demand-Pattern wird lediglich der wichtigste Inhalt von Anfang an dargestellt, der Rest bleibt zunächst ausgeblendet. Der Nutzer kann diesen zusätzlichen Inhalt jederzeit mittels einer einzelnen, einfachen Aktion einblenden. Vorteile des Extras-On-Demand-Patterns sind große Einsparungen bei der von der Benutzeroberfläche benötigten Bildschirmfläche sowie gesteigerte Übersichtlichkeit, die vor allem unerfahrenen Nutzern die Bedienung erleichtern kann. Dieses Pattern bietet sich besonders an, wenn eine große Menge an Inhalt darzustellen ist, aber nicht alles davon gleich wichtig ist (Tidwell, 2006, S. 45). Dies trifft im konkreten Falle der vorliegenden Arbeit auf die zusätzlichen Erklärungen zu, die für jede der 13 Eigenschaften zur Verfügung stehen sollen Global-Navigation-Pattern Dieses Pattern beschreibt ein non-lineares Konzept der Navigation für eine mehrseitige Aufteilung. Auf jeder Seite wird ein kleiner Bereich für die Navigation reserviert, der eine Menge von Schaltflächen enthält, mit deren Hilfe der Nutzer (im Gegensatz zu linearer Navigation über Zurück - und Weiter -Schaltflächen) direkt Seiten anspringen kann. Das Global-Navigation-Pattern eignet sich immer dann, wenn der Nutzer möglicherweise direkt zu bestimmten Seiten navigieren möchte und genügend Platz für zusätzliche Navigationselemente zur Verfügung steht. Eine solche globale Navigation erhöht die Übersichtlichkeit, da sie dem Nutzer einen Überblick über den Inhalt vermittelt und die Suche nach bestimmten Inhaltselementen erleichtert. Außerdem fördert sie exploratives Verhalten und erleichtert das Navigieren innerhalb der Anwendung, da jedes Inhaltselement nur einen Mausklick entfernt ist. Um den Nutzwert der globalen Navigation zu erweitern, kann sie zusätzlich als Orientierung bzgl. der aktuellen Position dienen, indem sie das aktuell angewählte Inhaltselement visuell hervorhebt (Tidwell, 2006, S. 66). 43

50 4.2 Als Grundlage dienende Empfehlungen, Normen und Patterns Für den konkreten Anwendungsfall des in dieser Arbeit vorgestellten Assistenten bietet sich das Global-Navigation-Pattern an, um eine non-lineare Navigation zwischen den 13 Eigenschaften zu ermöglichen, da diese voneinander unabhängig in beliebiger Reihenfolge bearbeitet werden können Modal-Panel-Pattern Dieses Pattern beschreibt das häufig (z. B. für Speicher-Dialoge) genutzte Konzept einer einzelnen Seite ohne Möglichkeit, von ihr weg zu navigieren, bis sie ausreichend bearbeitet wurde. Es ist zugeschnitten auf Zustände, in denen die Anwendung nicht ohne eine bestimmte Interaktion des Nutzers fortfahren kann. Dem Nutzer wird dabei jede Möglichkeit genommen, sich der von der Anwendung gewünschten Interaktion zu entziehen, wodurch er gezwungen ist, sich damit auseinanderzusetzen (Tidwell, 2006, S. 74). Im konkreten Falle des in dieser Arbeit vorgestellten Assistenten eignet sich das ModalPanel-Pattern für die Darbietung eines abschließenden Bestätigungsdialogs, um sicherzugehen, dass der Nutzer mit den gewählten Eigenschaften fortfahren möchte Sequence-Map-Pattern Dieses Pattern ähnelt dem Global-Navigation-Pattern, dient jedoch in erster Linie der Orientierung und erst in zweiter Linie als Mittel zur Navigation. Es eignet sich allgemein für mehrere Seiten, die in einer linearen Abfolge zueinander stehen, und insbesondere als Ergänzung für das Wizard-Pattern. Auf jeder Seite wird eine Übersicht der Reihenfolge aller Seiten sowie eine Markierung der aktuellen Position dargestellt. Dies fördert die Orientierung des Nutzers, da er sowohl die von ihm bereits bearbeiteten Seiten, seine aktuelle Position, als auch die noch ausstehenden Schritte ablesen kann. Eine solche Sequence-Map sollte zusätzlich als Mittel zur Navigation fungieren, indem der Nutzer mittels Mausklick direkt zu bestimmten Seiten der Abfolge navigieren kann. Um die Übersichtlichkeit zu steigern, können bereits besuchte Seiten farblich abgesetzt werden (Tidwell, 2006, S. 76). Für den in dieser Arbeit vorgestellten Assistenten eignet sich das Sequence-Map-Pattern für die Navigation zwischen den 13 Eigenschaften, die zwar unabhängig voneinander bearbeitet werden können, aber dennoch in einer bestimmten Reihenfolge präsentiert werden müssen, wenn ein Wizard-Pattern angewendet werden soll. 44

51 4.2 Als Grundlage dienende Empfehlungen, Normen und Patterns Animated-Transition-Pattern Dieses Pattern dient dazu, abrupte Änderungen des Bildschirminhalts zu vermeiden und einen natürlichen Übergang durch eine fließende Animation vom aktuellen Zustand zum neuen Zustand zu schaffen, um die Gefahr des Orientierungsverlustes des Nutzers zu verringern. Ein animierter Zustandsübergang gibt dem Nutzer die Möglichkeit, mit den Augen einen Punkt im virtuellen Raum zu verfolgen, während die Ansicht sich verändert, wohingegen eine plötzliche Veränderung dazu führt, dass er diesen Punkt erneut suchen muss. Das Animated-Transition-Pattern eignet sich z. B. für Bereiche der Oberfläche, die aus- und eingeklappt werden können (Tidwell, 2006, S. 84). Die Animation eines Zustandsüberganges sollte allerdings schnell und deutlich erfolgen und nicht länger als eine Sekunde, im Idealfall 300 Millisekunden, andauern, um ein flüssiges Nutzererlebnis nicht zu behindern (Tidwell, 2006, S. 85). Im Falle des in dieser Arbeit vorgestellten Assistenten könnte z. B. das Ein- und Ausblenden zusätzlicher Erklärungen zu den Eigenschaften animiert werden, um abrupte Veränderungen der Benutzeroberfläche zu glätten Card-Stack-Pattern Bei diesem Pattern wird Inhalt auf einzelne Panels verteilt, die übereinander gestapelt werden, so dass nur eines davon gleichzeitig sichtbar ist. Der Zugriff auf die verdeckten Panels des Stapels kann über Karteireiter (englische Bezeichnung: tabs ) oder funktional ähnliche Ausführungen erfolgen. Das Card-Stack-Pattern eignet sich für Anwendungsfälle, in denen der Nutzer nie mehr als ein Inhaltselement gleichzeitig sehen muss und die für die Benutzeroberfläche zur Verfügung stehende Bildschirmfläche begrenzt ist. Das Konzept der Karteireiter-Fenster (englische Bezeichnung: tabbed panel ) ist weit verbreitet und daher den meisten Nutzern vertraut und ermöglicht die platzsparende Aufteilung des Inhalts in leicht-verständliche Untermengen. Um der Übersicht nicht zu schaden, wird eine maximale Anzahl von sechs Karteireitern empfohlen (Tidwell, 2006, S. 109). Für den in dieser Arbeit vorgestellten Assistenten eignet sich das Card-Stack-Pattern zur Unterteilung des Inhaltes nach Eigenschaften, da der Nutzer nicht gezwungenermaßen mehr als eine Eigenschaft und dazugehörige Erklärung gleichzeitig sehen muss. 45

52 4.2 Als Grundlage dienende Empfehlungen, Normen und Patterns Closable-Panels-Pattern Dieses Pattern verteilt ebenso wie das Card-Stack-Pattern den Inhalt auf leichtverständliche Untermengen, allerdings können mehrere Inhaltselemente gleichzeitig dargestellt werden. Dabei wird der Inhalt ebenfalls auf einzelne Panels verteilt, diese können jedoch unabhängig voneinander vom Nutzer ein- und ausgeblendet werden. Das Closable-Panels-Pattern stellt eine konkrete Implementierung des Extras-On-DemandPatterns dar und eignet sich für Inhalt, der sich gut in Untermengen aufteilen lässt, von dem aber unter Umständen mehr als ein Inhaltselement gleichzeitig dargestellt werden soll. Es hilft mit begrenzter Bildschirmfläche umzugehen, erlaubt aber trotzdem unkomplizierten und schnellen Zugriff mit nur einem Mausklick. Im Vergleich mit dem Card-Stack-Pattern eignet es sich besser für Inhaltselemente mit stark unterschiedlichen Ausmaßen, ist aber nicht so verbreitet und daher dem Nutzer womöglich weniger vertraut. Als nachteilig muss erwähnt werden, dass die unter Umständen großen Unterschiede im Platzbedarf bei eingeklappten und bei ausgeklappten Inhaltselementen die Verwendung von Scroll-Leisten erforderlich machen können (Tidwell, 2006, S. 111). Im konkreten Fall des in dieser Arbeit vorgestellten Assistenten ist eine Anwendung des Closable-Panels-Patterns für das Ein- und Ausblenden der Erklärungen zu den Eigenschaften denkbar, da unter Umständen der Nutzer nicht nur eine Erklärung gleichzeitig betrachten möchte, sondern zwei oder mehrere Erklärungen verschiedener Eigenschaften miteinander vergleichen möchte Responsive-Disclosure-Pattern Dieses Pattern eignet sich für Situationen, in denen der Nutzer (wie z. B. beim WizardPattern) Schritt für Schritt durch eine komplexe Aufgabe geführt werden soll, aber der Inhalt nicht auf mehrere einzelne Seiten verteilt sondern auf einer einzigen Seite dargestellt werden soll. Das Responsive-Disclosure-Pattern beginnt mit einer minimalistischen Benutzeroberfläche und leitet den Nutzer durch eine Abfolge von Einzelschritten, indem nach und nach mehr von der Benutzeroberfläche eingeblendet wird. Immer wenn der Nutzer einen Arbeitsschritt vollendet hat, wird der nächste Schritt zur bereits sichtbaren Oberfläche hinzugefügt. Dadurch wächst die Benutzeroberfläche Schritt für Schritt im Tempo des Nutzers, wodurch im Gegensatz zu abrupten Sprüngen bei mehrseitiger Aufteilung des Inhalts der Kontext für den Nutzer sichtbar bleibt und immer nur ein geringer Anteil der Bildschirmfläche sich verändert, was der Orientierung 46

53 4.2 Als Grundlage dienende Empfehlungen, Normen und Patterns zuträglich ist. Außerdem erlaubt das Responsive-Disclosure-Pattern das unkomplizierte Korrigieren von Fehlern, da der Nutzer jederzeit mit nur einem Mausklick direkt zu vorangegangenen Inhaltselementen zurückkehren kann, ohne sich durch eine lange Abfolge mit einer Zurück -Schaltfläche arbeiten zu müssen. Zusätzlich wirkt sich der schrittweise Aufbau der Benutzeroberfläche positiv auf den erlebten Arbeitsfluss und das mentale Modell des Nutzers von der Aufgabe aus (Tidwell, 2006, S. 123). Im Kontext des in dieser Arbeit vorgestellten Assistenten eignet sich das ResponsiveDisclosure-Pattern für die Präsentation der Eigenschaften, wenn der Nutzer in Anlehnung an das Wizard-Pattern Schritt für Schritt durch alle Eigenschaften geführt werden soll, um eine Bearbeitung aller Eigenschaften sicherzustellen, und eine mehrseitige Aufteilung vermieden werden soll, um das gleichzeitige und komfortable Vergleichen mehrerer Eigenschaften und ihrer Erklärungen zu ermöglichen Preview-Pattern Dieses Pattern beschreibt eine Vorschau oder Zusammenfassung dessen, was eine Aktion bewirken wird. Es sollte dann angewendet werden, wenn der Nutzer im Begriff ist, eine folgenschwere Handlung durchzuführen. Das Preview-Pattern vermittelt dem Nutzer ein Gefühl der Sicherheit und erlaubt es ihm, Fehler zu erkennen und zu korrigieren, bevor es zu spät ist (Tidwell, 2006, S. 147). Im Anwendungsfall des in dieser Arbeit vorgestellten Assistenten eignet sich das PreviewPattern für eine Zusammenfassung der vom Nutzer getroffenen Entscheidungen bzgl. der Eigenschaften der zu dokumentierenden Maschine, bevor auf Grundlage dieser Informationen die Gliederung der Dokumentation erstellt wird und der Assistent sich beendet Multi-Level-Undo-Pattern Das Multi-Level-Undo-Pattern ermöglicht es dem Nutzer, eine Abfolge getätigter Handlungen einfach rückgängig zu machen. Die Möglichkeit, eine (im Idealfall) beliebig lange Abfolge von Handlungen rückgängig zu machen, vermittelt dem Nutzer Sicherheit und fördert exploratives Verhalten (Tidwell, 2006, S. 153). Für den in dieser Arbeit vorgestellten Assistenten kann das Multi-Level-Undo-Pattern auf alle Entscheidungen angewendet werden, die der Nutzer bzgl. einer Eigenschaft trifft, so dass er jederzeit jede zuvor getroffene Entscheidung ändern kann. 47

54 4.2 Als Grundlage dienende Empfehlungen, Normen und Patterns Grundsätze für die Gestaltung von Benutzeroberflächen Grundsätze für die Verwendung von Interaktionselementen Checkbox Die Checkbox (siehe Abbildung 1) ist ein gängiges und gut bekanntes Interaktionselement, das eine Eins-aus-Zwei-Auswahlmöglichkeit realisiert. Jede Checkbox kann sich nur in einem von zwei Zuständen befinden: Sie ist entweder selektiert (meist durch ein Häkchen, englisch check mark, visualisiert) oder nicht selektiert (i. d. R. der Startzustand einer Checkbox). Abbildung 1: Beispielhafte Darstellung von Checkboxen. Um die Arbeitsschritte des Nutzers zu minimieren, sollte eine Checkbox vor allem dann eingesetzt werden, wenn es sich um eine Abweichung vom normalen Vorgehen handelt (Hackos & Redish, 1998, S. 469). So ist es z. B. günstiger für einen Dialog zum Drucken die Entscheidung von Farbdruck gegenüber Monochromdruck durch eine Checkbox Graustufen zu implementieren als durch eine Checkbox Farbdruck, wenn davon auszugehen ist, dass der Nutzer im Regelfall farbig ausdrucken möchte und nur im Ausnahmefall monochrom drucken möchte. Denn dann ist der non-selektierte Startzustand der Checkbox in der Mehrzahl der Fälle zutreffend und der Nutzer muss den zusätzlichen Arbeitsschritt der Selektion der Checkbox nur für die seltenen Sonderfälle vornehmen. Die Beschriftung (englisch label ) einer Checkbox bezieht sich per Konvention auf den selektierten Zustand. So ist z. B. die Beschriftung Graustufen einer Checkbox beim Drucken so zu interpretieren, dass das zu druckende Dokument dann und nur dann als monochromer Ausdruck gewünscht wird, wenn diese Checkbox mit einem Häkchen selektiert ist. Die Checkbox stellt ein einfaches und platzsparendes Mittel dar, um eine Eins-aus-Zwei- 48

55 4.2 Als Grundlage dienende Empfehlungen, Normen und Patterns Auswahlmöglichkeit umzusetzen (Tidwell, 2006, S. 210). Allerdings zeigt sich am genannten Beispiel ein Nachteil: Da naturgemäß nur einer der beiden Zustände (nämlich der selektierte Zustand) einer Checkbox durch die Beschriftung eindeutig kenntlich gemacht wird, wird der zweite, non-selektierte Zustand lediglich implizit gekennzeichnet, was unter Umständen zu Verwirrung beim Nutzer führen kann (Tidwell, 2006, S. 210). Um diese mögliche Fehlerquelle als Risiko zu minimieren, sollte das Interaktionselement Checkbox nicht für beliebige Eins-aus-Zwei-Auswahlen angewendet werden, sondern nur für solche, bei denen die beiden möglichen Zustände der Checkbox ein eindeutiges Gegensatzpaar darstellen (Hackos & Redish, 1998, S. 469, Johnson, 2000, S. 98). Andernfalls bleibt es für den Nutzer unklar, was der non-selektierte Zustand repräsentiert (Johnson, 2000, S. 96). Sollte es nicht möglich sein eine Beschriftung zu finden, durch die die Bedeutung beider Zustände eindeutig erkennbar ist, sollte statt einer Checkbox die Nutzung von zwei Radiobuttons (siehe Kapitel ) in Erwägung gezogen werden (Hackos & Redish, 1998, S. 469), da dadurch jedem Zustand eine eigene Beschriftung zukommt. Für die Umsetzung einer zusammengehörenden Menge voneinander unabhängig zu treffender Eins-aus-Zwei-Auswahlmöglichkeiten kann eine Gruppe aus mehreren Checkboxen eingesetzt werden (Johnson, 2000, S. 92). Für eine solche mehrere-aus-nauswahl von sich nicht gegenseitig ausschließenden, logisch zusammengehörigen Alternativen ist es wichtig, dass die Checkboxen unabhängig voneinander selektierbar sind, d.h. eine beliebige Anzahl von 0 bis N der N Checkboxen selektiert sein kann (Hackos & Redish, 1998, S. 469, Johnson, 2000, S. 92, Rudlof, 2006, S. 35). Eine Gruppe von Checkboxen stellt alle selektierbaren Elemente einer mehrere-aus-n-auswahl gut sichtbar dar, nimmt dafür jedoch bei einer großen Anzahl an Checkboxen auch eine große Menge Platz der Benutzeroberfläche ein (Tidwell, 2006, S. 212). Um Übersichtlichkeit zu wahren, sollte eine solche Gruppe nicht mehr als acht Checkboxen enthalten und bei vertikaler Anordnung linksbündig ausgerichtet sein (Rudlof, 2006, S. 35) Radiobutton Ein weiteres verbreitetes und bekanntes Interaktionselement ist der Radiobutton (siehe Abbildung 2). Ein Radiobutton kann im Gegensatz zu einer Checkbox niemals alleine auftreten, sondern nur in einer Gruppe von mindestens zwei Radiobuttons (Johnson, 2000, S. 91, Rudlof, 2006, S. 35). Wie die Checkbox hat jeder Radiobutton zwei mögliche 49

56 4.2 Als Grundlage dienende Empfehlungen, Normen und Patterns Zustände: den selektierten Zustand (i. d. R. durch einen ausgefüllten Kreis visualisiert) und den non-selektierten Zustand (i. d. R. durch einen leeren Kreis dargestellt). Die Besonderheit des Radiobuttons besteht darin, dass zu jedem Zeitpunkt genau ein einziger Radiobutton in einer Radiobutton-Gruppe selektiert ist. Wird einer dieser Radiobuttons per Mausklick selektiert, wird gleichzeitig die vorherige Selektion eines anderen Radiobuttons aufgehoben. Abbildung 2: Beispielhafte Darstellung einer Radiobutton-Gruppe. Radiobuttons eignen sich daher zur Implementierung einer Eins-aus-N-Auswahl aus sich gegenseitig ausschließenden Alternativen (Johnson, 2000, S. 91, Rudlof, 2006, S. 35), die (anders als bei Checkboxen) nicht notwendigerweise logische Gegensätze sein müssen (Hackos & Redish, 1998, S. 468). Um jedoch gewährleisten zu können, dass es sich um eine Eins-aus-N-Auswahl handelt und nicht um eine Null-oder-Eins-aus-N-Auswahl, muss immer bereits ein Radiobutton der Gruppe vorausgewählt sein (Rudlof, 2006, S. 35, Johnson, 2000, S. 94). Wenn vermieden werden soll, dass diese Vorauswahl eines Radiobuttons der Gruppe den Nutzer in seiner Entscheidung beeinflusst, kann ein zusätzlicher Radiobutton eingefügt werden, der vorausgewählt ist und eine Weiß nicht -Auswahl darstellt (Johnson, 2000, S. 95). Ein Sonderfall stellt die Nutzung von Radiobuttons für die Eins-aus-Zwei-Auswahl dar: In diesem Fall kann eine Gruppe aus zwei Radiobuttons eine Checkbox ersetzen. Dies hat den Vorteil, dass beide Wahlmöglichkeiten (Radiobutton 1 und Radiobutton 2 bzw. Checkbox selektiert und Checkbox nicht selektiert) explizit sichtbar gemacht werden und im Gegensatz zur Nutzung einer Checkbox durch jeweils eigene Beschriftungen verbalisiert werden können, was zur Eindeutigkeit und daher Fehlervermeidung beiträgt. Nachteilig wirkt sich jedoch der unter Umständen etwa doppelt so große, in jedem Fall aber deutlich größere Platzbedarf zweier Radiobuttons gegenüber einer Checkbox aus (Tidwell, 2006, S. 210). 50

57 4.2 Als Grundlage dienende Empfehlungen, Normen und Patterns Damit die Übersichtlichkeit nicht leidet, sollten nicht mehr als etwa acht Radiobuttons in einer Gruppe sein, in jedem Fall sollten aber alle Radiobuttons einer Gruppe auf einen Blick angezeigt werden können (Johnson, 2000, S. 91). Damit Radiobuttons einer Gruppe vom Nutzer als zusammengehörend wahrgenommen werden, sollten sie dem Gesetz der Nähe entsprechend eine geringere Distanz zu anderen Radiobuttons der selben Gruppe aufweisen als zu anderen, fremden Elementen der Benutzeroberfläche (Johnson, 2000, S. 160). Für ein übersichtliches Bild wird außerdem eine linksbündige Ausrichtung der Radiobuttons bei vertikaler Anordnung empfohlen (Rudlof, 2006, S. 35) Grundsätze zur optischen Gestaltung Icons Icons sind graphische Elemente, die zur non-textuellen Repräsentation einer Information eingesetzt werden können. In Anwendungen werden z. B. häufig benötigte Funktionen zusätzlich zu entsprechenden textuellen Menü-Einträgen i. d. R. auch als Icons in einer unter der Menü-Leiste angebrachten Icon-Leiste präsentiert. Die Funktion des Icons kann sowohl von Symbolen als auch Piktogrammen erfüllt werden. Ein Symbol ist ein willkürliches Zeichen, dessen Bedeutung sich nicht direkt durch das Abgebildete selber bestimmen lässt, sondern durch eine Beziehung zwischen dem Abgebildeten und der repräsentierten Sache (Stapelkamp, 2007, S. 161, Thissen, 2001, S. 109). Dies trifft z. B. auf das Posthorn zu, das symbolisch für das Unternehmen Deutsche Post steht (Thissen, 2001, S. 109). Ein Piktogramm hingegen beschreibt einen Sachverhalt in vereinfachter, bildhafter Form und ist ein stilisiertes Abbild eines realen Gegenstandes oder einer beobachtbaren Tätigkeit (Stapelkamp, 2007, S. 167, Thissen, 2001, S. 109). Das Verkehrsschild zur Kennzeichnung eines Fahrradweges enthält z. B. als Piktogramm das stilisierte Abbild eines Fahrrads in der Seitenansicht. Icons bieten gegenüber einer textuellen Darstellung den Vorteil, dass sie weniger Platz benötigen, rasch erkennbar und je nach Einprägsamkeit des Icons auch gut erinnerbar sind und sprachliche Barrieren reduzieren (Hackos & Redish, 1998, S. 471, Thissen, 2001, S. 114). Allerdings kann nicht sichergestellt werden, dass jeder Nutzer die beabsichtigte Bedeutung eines Icons selbstständig erkennen kann (Stapelkamp, 2007, S. 173). Auch wenn fortgeschrittene Nutzer von Icons profitieren können, haben gerade unerfahrene Benutzer oft Probleme, die Bedeutungen der meisten Icons intuitiv zu erfassen (Thissen, 51

58 4.2 Als Grundlage dienende Empfehlungen, Normen und Patterns 2001, S. 110). Daher sollten Icons immer dann vermieden werden, wenn der Inhalt als Text verständlicher vermittelt werden kann (Hackos & Redish, 1998, S. 471). In jedem Fall sollten sie jedoch mit zusätzlichen, erklärenden Tooltips ausgestattet werden (Hackos & Redish, 1998, S. 471, Thissen, 2001, S. 110). Im Icon selber sollte jedoch kein Text enthalten sein (Hackos & Redish, 1998, S. 472). Für die Gestaltung von Icons gibt es zwar keine verlässlichen, exakten Regeln (Stapelkamp, 2007, S. 173), aber dennoch einige Grundsätze, die es zu beachten gilt. So sind klare Formen mit wenig verschiedenen Farben fotorealistischen Abbildungen vorzuziehen (Stapelkamp, 2007, S. 177, Thissen, 2001, S. 113 f.). Sie sollten weder zu verspielt sein, noch unnötige Details aufweisen (Hackos & Redish, 1998, S. 472), sondern auf das Wesentliche reduziert sein (Thissen, 2001, S. 113). Nichtsdestotrotz müssen Icons individuell genug sein, um sich visuell ausreichend von anderen Icons zu unterscheiden (Hackos & Redish, 1998, S. 472, Thissen, 2001, S. 114), und dem zu repräsentierenden Inhalt möglichst nahekommen (Hackos & Redish, 1998, S. 472). Dabei spielt Funktionalität eine der Ästhetik übergeordnete Rolle: Wichtig ist in erster Linie, dass der Nutzer das Icon gut erkennen und einprägen kann (Thissen, 2001, S. 113). Hierfür werden stark abstrahierte, geschlossene Figuren empfohlen (Rudlof, 2006, S. 44, Thissen, 2001, S. 113). Werden mehrere Icons eingesetzt, sollten diese einen gemeinsamen Gestaltungsstil aufweisen und gemeinsam angeordnet werden (Stapelkamp, 2007, S. 173). Für die Anordnung der Icons eignet sich besonders der obere Bildschirmrand. Zum einen wird dieser von den meisten Anwendungen für die Platzierung der Icon-Leiste verwendet und entspricht daher der Konvention bzw. der Erwartung des Nutzers, zum anderen wird der obere Bereich in der visuellen Rezeption stärker berücksichtigt als der rechte oder untere Bildschirmrand (Thissen, 2001, S. 111). Um den Nutzer nicht zu überfordern, sollten Icons jedoch sparsam und gezielt eingesetzt werden (Thissen, 2001, S. 111). Thissen (2001, S. 114) zählt eine zu große Menge an Icons zu den typischen Fehlern, ohne genauer zu klären, ab welcher Anzahl zu viele Icons vorherrschen. Stapelkamp (2007, S. 179) wird hier spezifischer und empfiehlt eine maximale Anzahl von sieben Icons innerhalb einer Gruppe zusammengehörender Icons, wenn auch er diese Zahl lediglich mit der Berufung auf die geschätzte Kapazität des Kurzzeitgedächtnisses begründet. Hackos & Redish (1998, S. 472) nennen zwölf bis 20 Icons als allgemeine Obergrenze, jedoch unter Verzicht auf Angabe einer Begründung. 52

59 4.2 Als Grundlage dienende Empfehlungen, Normen und Patterns Text und Typographie Thissen (2001, S. 74) charakterisiert das Lesen von Bildschirmtext als unangenehmer und anstrengender als das Lesen von gedruckten Texten und nennt unkonzentrierteres und ungenaueres Lesen bei einer um bis zu 30 % reduzierten Lesegeschwindigkeit als Nachteile der Bildschirmarbeit. Neben einer starren Sitzhaltung und starrem Hineinblicken in eine Lichtquelle vermutet er auch die geringere Zeichenauflösung des Bildschirms, wodurch das schnelle Erfassen von Worten erschwert werden könnte, als eine der Ursachen (Thissen, 2001, S. 74). Außerdem erfolgt die Perzeption von Texten am Bildschirm anders als von Papier: Lesen bedeutet hier vielmehr Überfliegen (Thissen, 2001, S. 75). Aus dem Genannten folgen zwei wesentliche Punkte, die es bei der Gestaltung einer Benutzeroberfläche zu beachten gilt. Zum einen sollten die Texte präzise, kurz und leicht verständlich formuliert sein (Thissen, 2001, S. 76). Zum anderen muss die aus der niedrigeren Auflösung des Bildschirms resultierende qualitativ schlechtere Textdarstellung bei Auswahl von Schriftart, Schriftgröße, Schriftfarbe, Kontrast von Schrift zu Hintergrund sowie allgemeinen Aspekten der Formatierung des Textes bedacht werden. Dies soll im Folgenden näher beleuchtet werden. Die Wahl einer für die Bildschirmdarstellung gut geeigneten Schriftart kann viel zur Lesbarkeit beitragen. In der Typographie wird grundsätzlich zwischen serifenlosen Schriften (auch Groteskschriften genannt, z. B. Arial ) und Serifenschriften (auch Antiquaschriften genannt, z. B. Times New Roman ) unterschieden. Als Serifen werden für den Buchstaben nicht notwendige, zusätzliche Linien bezeichnet, die an die für den Buchstaben notwendigen Linien quer angefügt werden können (Stapelkamp, 2007, S. 92, Thissen, 2001, S. 88, siehe Abbildung 3). Durch Serifen werden unterschiedliche Buchstaben deutlicher voneinander unterscheidbar und das Schriftbild lesbarer und erfassbarer, weswegen Serifenschriften häufig im Druck eingesetzt werden (Thissen, 2001, S. 88). Serifenschriften sind jedoch durch die geringere Auflösung am Bildschirm vor allem in kleineren Schriftgrößen schwerer lesbar als serifenlose Schriften (Stapelkamp, 2007, S. 94, Thissen, 2001, S. 89, Tidwell, 2006, S. 281). Daher sollten für die Darstellung von Bildschirmtexten grundsätzlich serifenlose Schriften bevorzugt werden (Hackos & Redish, 1998, S. 477, Stapelkamp, 2007, S. 94, Thissen, 2001, S. 89). Spezielle Bildschirmschriften, die für die Bildschirmdarstellung optimiert wurden, wie z. B. der lizenzfrei beziehbare und meist vorinstallierte Schriftsatz Verdana von Microsoft, eignen 53

60 4.2 Als Grundlage dienende Empfehlungen, Normen und Patterns Abbildung 3: Gegenüberstellung von serifenloser Schrift und Serifenschrift. Serifen wurden zur Illustration rot umkreist. sich besonders (Thissen, 2001, S. 89). Erst ab einer bestimmten Schriftgröße (mindestens 16 Punkt) kann über die Verwendung von Serifenschriften nachgedacht werden (Stapelkamp, 2007, S. 94, Thissen, 2001, S. 89). In keinem Fall sollten jedoch innerhalb einer Benutzeroberfläche serifenlose Schriften und Serifenschriften kombiniert werden (Johnson, 2000, S. 175). Um die Lesbarkeit von Bildschirmtexten weiter zu verbessern, sollte außerdem die Verwendung von Kursiv- und Fettdruck sowie von Unterstreichungen minimiert oder ganz eingestellt werden (Rudlof, 2006, S. 40, Thissen, 2001, S. 90, Tidwell, 2006, S. 281). Ebenfalls unvorteilhaft ist die Darstellung von Wörtern unter ausschließlicher Nutzung von Großbuchstaben: Im Gegensatz zur sonst üblichen Verwendung von Groß- und Kleinbuchstaben lassen sich Textpassagen aus Großbuchstaben deutlich schwerer lesen, weil sich die Buchstaben weniger voneinander differenzieren (Thissen, 2001, S. 90, Tidwell, 2006, S. 281). Wesentlich zur guten Lesbarkeit von Text trägt auch die Schriftgröße bei. Thissen (2001, S. 89) empfiehlt allgemein die Verwendung größerer Schrift für Bildschirmtexte im Vergleich zum traditionellen Drucktext und nennt eine Mindestgröße von 12 Punkt als erstrebenswert. Johnson (2000, S. 179) schlägt zudem vor, dem Nutzer die Möglichkeit zur individuellen Anpassung der Schriftgröße zu bieten. Dies hält auch Stapelkamp (2007, S. 524) im Rahmen der Barrierefreiheit für Ältere für notwendig. Außerdem gilt es bei der Darstellung von Text zu beachten, dass längere Textpassagen eine für den Leser angenehme Spaltenbreite aufweisen. Zu lange Zeilen erschweren den Blickwechsel zum Beginn der nächsten Zeile, zu kurze Zeilen sorgen für unruhiges Schriftbild und verringern die Lesbarkeit (Stapelkamp, 2007, S. 124, Thissen, 2001, S. 92). Eine angemessene Zeilenlänge umfasst nach Tidwell (2006, S. 281) durchschnittlich zehn bis zwölf englische Worte. Für die deutsche Sprache nennt Stapelkamp (2007, S. 124) sieben bis zehn Worte als Richtwert, Thissen (2001, S. 92) empfiehlt acht bis zehn Worte oder 40 bis 60 Zeichen pro Zeile. 54

61 4.2 Als Grundlage dienende Empfehlungen, Normen und Patterns Unabhängig von der Spaltenbreite sollten Bildschirmtexte linksbündig mit Flattersatz ausgerichtet werden (Tidwell, 2006, S. 281), da sie so leichter lesbar sind als im Blocksatz mit unterschiedlich großen Wortabständen (Thissen, 2001, S. 93) Farbe Farben sollten nur sparsam eingesetzt werden: Rudlof (2006, S. 42) rät zu maximal sechs verschiedenen Farben, Stapelkamp (2007, S. 90) zu weniger als fünf. Unabhängig vom Farbton sollte dunkler Text auf hellem Hintergrund bevorzugt werden (Rudlof, 2006, S. 42), lediglich von der Verwendung der Farbe Blau als Textfarbe wird abgeraten, da es aufgrund des vergleichsweise kurzwelligen Lichts leichter als unscharf empfunden wird (Stapelkamp, 2007, S. 90). Dies mag auch an der um ein Vielfaches geringeren Anzahl an Rezeptoren auf der Netzhaut für die Farbe Blau liegen (Thissen, 2001, S. 139). Farbtonabstufungen der Farben Blau und Gelb sind dann zu vermeiden, wenn ihre Differenzierbarkeit sichergestellt sein muss: Aufgrund zunehmender Eintrübung der Linse lassen sich blaue und vor allem gelbe Farbtonabstufungen mit zunehmendem Alter schlechter differenzieren (Stapelkamp, 2007, S. 90). Noch kritischer ist der gemeinsame Einsatz der Farben Rot und Grün (Chalmers, 2003, S. 600); besonders Männer leiden häufig unter Rot-Grün-Farbfehlsichtigkeit, die die Unterscheidung von Rot und Grün verhindert (Stapelkamp, 2007, S. 90, Tidwell, 2006, S. 280). Etwa sieben Prozent der Erwachsenen wird als farbfehlsichtig eingestuft (Lewis & Rieman, 1993, S. 29), wobei der weibliche Anteil verschwindend gering ist (Stapelkamp, 2007, S. 86). Für Darstellung von Schrift ist in Bezug auf Farbe der Kontrast, also der Helligkeitsunterschied unabhängig vom gewählten Farbton, zwischen Schriftzeichen und Hintergrund für die Lesbarkeit wesentlich. Die Schriftfarbe sollte sich ausreichend vom Hintergrund abheben, je höher der Kontrast, desto schärfer die Konturen der Schriftzeichen und desto höher die Lesbarkeit (Stapelkamp, 2007, S. 90, Thissen, 2001, S. 97 f.). Auch zur Sicherstellung der Barrierefreiheit für aufgrund von Alter oder Behinderung visuell eingeschränkter Nutzer ist ein hoher Kontrast förderlich (Stapelkamp, 2007, S. 524), da mit zunehmendem Alter auch das Kontrastempfinden nachlässt (Wirtz et al., 2009, S. 1). Ein geringerer Kontrast wird jedoch vor allem bei großen Flächen als angenehmer (Thissen, 2001, S. 97), beruhigender (Tidwell, 2006, S. 280) und harmonischer (Rudlof, 2006, S. 42) empfunden. Statt weißem Hintergrund kann eine leicht gedämpfte, helle Farbe gewählt werden, um Ermüdung der Augen durch den Blick in eine zu helle 55

62 4.2 Als Grundlage dienende Empfehlungen, Normen und Patterns Lichtquelle zu reduzieren (Thissen, 2001, S. 97). Auch stark gesättigte Farben können zur Ermüdung der Augen beitragen (Tidwell, 2006, S. 280). Besonders als Hintergrund für Text eignen sich stark gesättigte Farben kaum, da sie im Gegensatz zu weniger gesättigten Farben zu dominant wirken und das Lesen dadurch erschweren (Thissen, 2001, S. 97, Thissen, 2001, S. 140). Besser ist hier die Verwendung von ungesättigten Farben und dezenten Pastelltönen (Rudlof, 2006, S. 42, Thissen, 2001, S. 97). Außerdem empfiehlt es sich, helle Farben für große Flächen und dunkle Farben für kleine Flächen zu nutzen, wobei sich ungesättigte und gesättigte Komponenten gut ergänzen (Rudlof, 2006, S. 42) Zusammenfassung der Grundlagen für die Oberflächenentwicklung Wie gezeigt werden konnte, kann bei der Konzeption einer Benutzeroberfläche auf eine breit gefächerte Sammlung an Empfehlungen und Entwicklungszielen zurückgegriffen werden. Die hier vorgestellte Auswahl kann und will in keinster Weise Anspruch auf Vollständigkeit erheben, sondern soll vielmehr eine Zusammenstellung der Einflüsse sein, die zu den in den folgenden Abschnitten vorgestellten Benutzeroberflächen-Entwürfen beigetragen haben. Die getroffene Auswahl stellt nach Meinung des Autors zudem eine angemessene Mischung von allgemeingültigen, eher abstrakten Entwicklungszielen bis hin zu exakt beschriebenen, konkreten Implementierungsempfehlungen dar, die ein umfassendes Verständnis der Zusammenhänge fördert und eine ganzheitliche Herangehensweise an die Gestaltung der Benutzeroberfläche erlaubt. Ohne konkrete Angaben bliebe die Umsetzung abstrakter Ziele vage und schwer überprüfbar, ohne höhere, von der Implementierung abstrahierte Ziele bestünde die Gefahr des sich-verlierens in aus dem Zusammenhang gerissenen Implementierungsdetails. Einige grundlegende Dinge wurden trotz der unterschiedlichen Natur der Quellen bezüglich ihres Abstraktionsgrades dabei an mehreren Stellen genannt. Dies sollte weniger als Versäumnis des Autors aufgefasst werden, die Auswahl auf Redundanz zu überprüfen, als vielmehr als Zeichen der engen Verwobenheit der sich ergänzenden Konzepte und ihrer Anwendbarkeit auf verschiedenen Abstraktionsebenen. Die aus den geschilderten allgemeinen Empfehlungen, Normen, Patterns und Grundsätzen zur Gestaltung von Benutzeroberflächen gezogenen Erkenntnisse bilden das Fundament, auf dem die Entwicklung der im Folgenden geschilderten Oberflächen-Entwürfe aufbaut. 56

63 5 Vorstellung der Benutzeroberflächen-Entwürfe 5 Vorstellung der Benutzeroberflächen-Entwürfe Im Folgenden werden die Entwürfe für die Benutzeroberfläche des in dieser Arbeit behandelten Assistenten ausführlich vorgestellt. Drei verschiedene Vorschläge für die Oberfläche wurden als High-Fidelity-Prototypen mit der Entwicklungsumgebung NetBeans in Java entwickelt. Der Code zur Ausführung befindet sich im digitalen Anhang der Arbeit, auf dem beigelegten optischen Datenträger. Die in den folgenden Abschnitten zur Illustration eingesetzten Screenshots der Prototypen wurden unter Windows7 64bit mit deaktiviertem AeroGlass erstellt, auf anderen Betriebssystemen oder mit anderen Einstellungen zur Fensterdarstellung können Abweichungen von den gezeigten Bildern auftreten. Dies ist durchaus erwünscht: Die optische Präsentation passt sich dem sogenannten Look & Feel des Betriebssystems an, um sich nahtlos in die vom Nutzer gewohnte visuelle Landschaft des Systems einzufügen. Dies entspricht nach Meinung des Autors sowohl dem Entwicklungsziel der Erwartungskonformität der bereits erläuterten Norm EN ISO als auch der gängigen Konvention. Bei der Vorstellung der Prototypen wird ausgiebig auf die im Vorangegangenen behandelten Grundlagen und Empfehlungen zur Entwicklung einer Benutzeroberfläche Bezug genommen. Da die relevanten Konzepte bereits detailliert ausgeführt wurden, erfolgt im Folgenden nur jeweils eine knappe Bezugnahme ohne erneute Darlegung von Erklärungen oder Quellenangaben, um die Lesbarkeit zu wahren. 5.1 Gemeinsamkeiten aller drei Prototypen Wahl der Interaktionselemente Alle drei Entwürfe präsentieren dem Nutzer die 13 für die automatische Erstellung des Inhaltsverzeichnisses notwendigen Eigenschaften als dichotome Entscheidung: Jede der 13 Eigenschaften kann unabhängig von den anderen zwölf Eigenschaften auf die zu dokumentierende Maschine entweder zutreffen oder nicht zutreffen. Wie in Kapitel ausgeführt wurde, eignen sich zur Umsetzung einer solchen Eins-aus-ZweiAuswahlmöglichkeit sowohl das Interaktionselement der Checkbox als auch das des Radiobuttons. Bei ersterem erfolgt die Implementierung durch je eine Checkbox pro Eigenschaft, wobei eine selektierte Checkbox dem Zustand Eigenschaft trifft zu 57

64 5.1 Gemeinsamkeiten aller drei Prototypen entspricht, bei letzterem durch je eine Gruppe aus zwei Radiobuttons pro Eigenschaft, wobei ein Radiobutton den Zustand Eigenschaft trifft zu und der andere den Zustand Eigenschaft trifft nicht zu repräsentiert. Mit einer Ausnahme fiel die Entscheidung für die Checkbox und gegen die RadiobuttonGruppe. Dies begründet sich wie folgt: Der Vorteil einer Realisierung durch Radiobuttons läge darin, dass beide Wahlmöglichkeiten der Eins-aus-Zwei-Auswahl verbalisiert und durch die Beschriftung der Interaktionselemente explizit dargestellt werden könnten. Da die Zustände Eigenschaft trifft zu und Eigenschaft trifft nicht zu jedoch ein eindeutiges Gegensatzpaar bilden, stellt die fehlende Beschriftung des Zustandes Eigenschaft trifft nicht zu bei Umsetzung mittels Checkbox nach Meinung des Autors im konkreten Fall kein Problem dar. So ist dem Nutzer durchaus zuzutrauen, eigenständig darauf schließen zu können, dass der non-selektierte Zustand einer Checkbox mit der Beschriftung Reparatur durch Verbraucher erlaubt dem Zustand Reparatur durch Verbraucher nicht erlaubt entspricht. Des weiteren nimmt die Umsetzung mittels Checkbox etwa nur halb soviel Platz ein als mittels Radiobutton-Gruppe, da statt zwei Interaktionselementen nur eines pro Eigenschaft benötigt wird. Dies alleine stellt noch kein Kriterium dar, gewinnt jedoch in Anbetracht des konkreten Falls einer insgesamt zu implementierenden Mehrere-aus-13Auswahl an Bedeutung. Wie in Kapitel ausgeführt wurde, bergen die erhöhte Anzahl an Elementen und der damit einhergehende erhöhte Platzbedarf an Bildschirmfläche das Risiko, der Übersichtlichkeit der Benutzeroberfläche zu schaden: Einerseits kann ein erhöhter Bildschirmflächenbedarf vertikales Scrollen notwendig machen, das der inhaltlichen Verarbeitung durch den Nutzer abträglich sein kann und daher vermieden werden sollte. Andererseits wird für eine übersichtliche Struktur der Oberfläche, die dem Nutzer keine unnötige kognitive Last erzeugt, eine Reduktion auf das Nötige gefordert. Der Weisung so viel wie nötig, so wenig wie möglich kann die Checkbox durch die verringerte Anzahl an Interaktionselementen und durch die geringere Textredundanz (Radiobutton 1 mit Beschriftung Reparatur durch Verbraucher erlaubt, Radiobutton 2 mit Beschriftung Reparatur durch Verbraucher nicht erlaubt ) dabei mehr als die Radiobutton-Gruppe gerecht werden. Nicht zuletzt ist die Umsetzung durch Checkboxen nach Meinung des Autors für den Nutzer angenehmer, weil sie näher am mentalen Modell des Nutzers ist: Der Nutzer hat 58

65 5.1 Gemeinsamkeiten aller drei Prototypen im Kopf eine Menge von Eigenschaften, die auf die zu dokumentierende Maschine zutreffen, und möchte während der Interaktion mit dem Assistenten jede zutreffende Eigenschaft dieser mentalen Liste wie einen Einkaufszettel abhaken können. Da der Nutzer die Maschine im mentalen Modell vermutlich durch die Untermenge zutreffender Eigenschaften aus der Menge aller möglichen Eigenschaften charakterisiert und nicht durch die Menge aller möglichen Eigenschaften mit jeweils zusätzlicher dichotomer Information des Zutreffens, sollte die Umsetzung der im Ganzen Mehrere-aus-13-Auswahl mittels Checkboxen statt mittels Radiobutton-Gruppen mehr dem Konzept des Nutzers entsprechen. Dies kommt der in Kapitel ausgeführten Forderung nach einer für den Nutzer möglichst natürlichen Interaktion mit der Anwendung nach. Diese Gründe sprechen für die generelle Realisierung der Eigenschaften durch Checkboxen. Einzig bei der Frage, ob es sich um eine vollständige oder unvollständige Maschine handelt, kann eine Ausnahme diskutiert werden. Denn im Gegensatz zu den restlichen zwölf Eigenschaften, die mit den Zuständen Eigenschaft trifft zu versus Eigenschaft trifft nicht zu ein natürliches Gegensatzpaar bilden, stellen die Zustände vollständige Maschine und unvollständige Maschine zwar im konkreten Kontext der Fachthematik einen durchaus offensichtlichen Gegensatz dar, bei diesem lässt sich jedoch schwer differenzieren, welcher von beiden der Positiv-Zustand ist, der dem natürlichen Empfinden nach durch den selektierten Zustand der Checkbox repräsentiert werden sollte. Während bei allen anderen zwölf Eigenschaften leicht ersichtlich ist, dass der selektierte Zustand einer Checkbox mit dem Zutreffen der genannten Eigenschaft verbunden ist und der non-selektierte Zustand mit dem Nicht-Zutreffen, gilt es hier als Erstes zu klären, was die eigentliche Eigenschaft und demnach die Beschriftung der Checkbox ist: Vollständigkeit oder Unvollständigkeit? Dies mag zunächst kleinlich erscheinen, denn die Entscheidung, ob die Checkbox mit vollständig oder unvollständig beschriftet wird, muss nicht komplett willkürlich getroffen werden, da sie z. B. auf das in Kapitel genannte Ziel sinnvoller Standardwerte aufgebaut werden kann. Nichtsdestotrotz offenbart sich hier eine qualitative Abweichung im Vergleich zu den anderen zwölf Eigenschaften, die auch im Kontext des mentalen Modells des Nutzers interpretiert werden kann: Die getroffene Annahme, der Nutzer würde die zu dokumentierende Maschine als Untermenge zutreffender Eigenschaften aus der Menge aller Eigenschaften repräsentieren, muss in Bezug auf die Eigenschaft 59

66 5.1 Gemeinsamkeiten aller drei Prototypen unvollständig/vollständig in Frage gestellt werden. So mutet es zwar nachvollziehbar an, dass der Nutzer in seinem Kopf bei Bearbeitung der Aufgabe nur dann einen Inhalt mit Bezug zur Eigenschaft Gasverbrauchseinrichtung bereithält, wenn eben jene Eigenschaft zutrifft, jedoch nicht, wenn sie nicht zutrifft. Bei der Entscheidung zwischen Vollständigkeit und Unvollständigkeit erscheint es hingegen logischer, dass der Nutzer je nach Zutreffen entweder eine positiv-gerichtete Assoziation mit dem Begriff der Vollständigkeit oder mit dem der Unvollständigkeit zur zu dokumentierenden Maschine aufrechterhält, als dass er grundsätzlich nur das Konzept Vollständigkeit oder das der Unvollständigkeit verinnerlicht hat und dann bei Aufgabenbearbeitung bei einer unvollständigen Maschine lediglich die Assoziation zum Begriff der Vollständigkeit (oder, falls er das Konzept der Unvollständigkeit verinnerlicht hat, bei einer vollständigen Maschine die Assoziation zum Begriff der Unvollständigkeit) unterlässt. Zur besseren Verständlichkeit soll der unterstellte qualitative Unterschied an einer alltagsnahen Analogie erläutert werden: Beim Autokauf gibt es eine Vielzahl an Faktoren zu berücksichtigen. Ein hypothetischer Herr X hat sich bereits Gedanken gemacht, was für ein Fahrzeug er möchte, und macht sich mit seiner mentalen Liste an Eigenschaften, die das Wunschfahrzeug besitzen soll, auf den Weg zum nächsten Autohaus. Der Autor dieser Arbeit würde Herrn X nun unterstellen, sein mentales Modell enthielte einerseits eine Liste von gewünschten Eigenschaften, die nach dem Kriterium des Vorhandenseins bewertet werden können (wie z. B. die Eigenschaften Klimaautomatik, Xenon-Licht und CD-Spieler ), andererseits eine Menge von Eigenschaften, die nicht nach dem Vorhandensein bewertet werden können, sondern eine dem Fahrzeug inhärente Qualität darstellen (wie z. B. die Frage, ob ein Diesel- oder Benzinfahrzeug gewünscht wird; an dieser Stelle soll ausdrücklich betont werden, dass nach Meinung des Autors dies dem geforderten logischen Gegensatz entspricht, da ein Fahrzeug immer entweder Benzinoder Dieselfahrzeug ist, nie jedoch beides oder keines von beidem). In diesem Sinne würde Herr X in der Interaktion mit dem Verkäufer des Autohauses es vermutlich als natürlicher empfinden, sein Anliegen dem Interaktionspartner als Ein Dieselfahrzeug mit Klima, Xenon und CD-Spieler, bitte! vorbringen zu können, anstelle von Ein Fahrzeug, das kein Benziner ist, dafür mit Klima, Xenon und CD-Spieler, bitte!. Zwei Dinge soll diese Analogie illustrieren: Erstens enthält das mentale Modell von Herrn X keine negativgerichteten Assoziationen zu nicht gewünschten Eigenschaften (er merkt sich z. B. nicht 60

67 5.1 Gemeinsamkeiten aller drei Prototypen keine Sitzheizung, sondern hat einfach kein Element Sitzheizung auf seiner Liste). Dies ist im Sinne der bereits erfolgten Argumentation zur Entscheidung für Checkboxen für Eigenschaften, die nach dem Vorhandensein bewertet werden. Zweitens hat Herr X bei dichotomen, qualitativ gegensätzlichen Eigenschaften, die nicht auf Vorhandensein, sondern Ausprägung beurteilt werden, eine positiv-gerichtete Assoziation zu der gerade zutreffenden Ausprägung (in diesem Fall Dieselfahrzeug ), nicht aber grundsätzlich eine Tendenz, Fahrzeuge nach Zutreffen oder Nicht-Zutreffen einer von ihm präferierten Ausprägung zu beurteilen (z. B. ist ein Benzinfahrzeug versus ist kein Benzinfahrzeug ). Bei Rückbesinnung auf die Problematik, ob die Frage nach der Vollständigkeit der Maschine besser als Checkbox oder als Radiobutton-Gruppe präsentiert werden sollte, muss resümiert werden, dass sich für beide Umsetzungen Argumente finden lassen, so dass keine grundsätzliche, aus dem Kontext der restlichen Benutzeroberfläche losgelöste Entscheidung sinnvoll scheint. Vielmehr soll im Folgenden für jeden Entwurf zur Benutzeroberfläche einzeln abgewogen werden, wie schwer Vor- und Nachteile von Checkbox- oder Radiobutton-Umsetzung im Zusammenhang mit der Struktur wiegen, in die das entsprechende Interaktionselement eingebettet werden soll Wahl sinnvoller Standardwerte Unabhängig von der Entscheidung für Checkboxen oder Radiobutton-Gruppen gilt es zu entscheiden, mit welchem Standardwert das jeweilige Interaktionselement dem Nutzer initial präsentiert wird. Wie in Kapitel erläutert, dient die Wahl sinnvoller Standardwerte dazu, die Anzahl der vom Nutzer zu tätigenden Arbeitsschritte zu reduzieren und dadurch die Interaktion mit der Anwendung komfortabler und angenehmer zu gestalten. Die Minimierung unnötiger Arbeitsschritte ist wiederum Teil der in Kapitel ausgeführten Aufgabenangemessenheit. Im vorliegenden Fall des Assistenten wurde entschieden, dass die Frage nach der Vollständigkeit der Maschine im Zustand vollständig initialisiert wird, und die zwölf anderen Eigenschaften als nonselektierte Checkboxen im Zustand Eigenschaft trifft nicht zu. Dies begründet sich auf zweierlei Arten: Erstens nimmt der Autor an, dass eine vollständige Maschine den Normalzustand und eine unvollständige Maschine die Abweichung von der Regel darstellt. Daher sollte der Nutzer nur tätig werden müssen, wenn es sich um den selteneren Fall einer unvollständigen Maschine handelt. Für diese Entscheidung spricht auch der sprachliche Umgang mit den Begrifflichkeiten, denn während die unvollständige 61

68 5.1 Gemeinsamkeiten aller drei Prototypen Maschine immer auch als unvollständige Maschine bezeichnet werden muss, kann die vollständige Maschine auch nur als Maschine bezeichnet werden, wobei die Eigenschaft der Vollständigkeit nicht explizit genannt wird und nur implizit angenommen werden kann. Diese Eigenart der Verwendung der Terminologien, wie sie beispielsweise auch in 2 Satz 8 der Maschinenverordnung vorkommt, suggeriert, dass die Eigenschaft der Vollständigkeit die Regel darstellt und Unvollständigkeit die explizit zu nennende Abweichung davon. Zweitens kann ohne Kenntnis des Nutzers und der Produktionssparte keine haltbare Vorhersage für die übrigen zwölf Eigenschaften dahingehend gemacht werden, welche im Regelfall zutreffen und welche nicht. Demnach müssen alle zwölf Eigenschaften Gleichbehandlung bzgl. des voreingestellten Standardwertes erfahren und entweder alle den Zustand Eigenschaft trifft zu repräsentieren oder alle den Zustand Eigenschaft trifft nicht zu. Die Entscheidung zu Gunsten letzterens begründet sich einerseits mit der Annahme, dass im Regelfall weniger als die Hälfte der zur Verfügung stehenden Eigenschaften auf die durchschnittliche zu dokumentierende Maschine zutreffen und dem Nutzer somit im Schnitt weniger Arbeitsschritte entstehen, und andererseits mit dem Wunsch, dem Nutzer eine für ihn möglichst natürliche Interaktion zu ermöglichen. Denn aus Sicht des Autors stellt es eine natürlichere Handlungsweise dar, für jede zutreffende Eigenschaft eine Selektion durchzuführen, als für jede nicht-zutreffende Eigenschaft eine De-Selektion durchzuführen. Dies kommt auch der unterstellten mentalen Liste zutreffender Eigenschaften, die der Nutzer in der Interaktion mit der Oberfläche dem System vermitteln will, näher: Jede gemerkte, zutreffende Eigenschaft wird in der Anwendung gesucht und selektiert und kann daraufhin von der mentalen Liste gestrichen werden. Wie in Kapitel vorgeschlagen, bietet sich für den späteren vollständigen Assistenten die Möglichkeit an, dass der Nutzer eigene Standardwerte als Vorlage abspeichert. Dies übersteigt allerdings die für einen Prototyp notwendige und sinnvolle Funktionalität Reihenfolge der Eigenschaften Die 13 Eigenschaften der zu dokumentierenden Maschine stehen in keinerlei ihnen innewohnender Reihenfolge zueinander, sondern stellen vielmehr eine ungeordnete Menge dar. Dennoch muss für die Anordnung der die Eigenschaften repräsentierenden 62

69 5.1 Gemeinsamkeiten aller drei Prototypen Interaktionselemente auf der Benutzeroberfläche ein Schema festgelegt werden, das die Positionierung der Elemente bestimmt. Die Entscheidung über die Reihenfolge, in der die Eigenschaften wiedergegeben werden sollen, kann auf die zwei nachfolgenden Überlegungen aufgebaut werden. Erstens kann argumentiert werden, es sollten jene Eigenschaften in der Abfolge weiter vorne stehen, die besonders häufig auf die zu dokumentierende Maschine zutreffen oder besonders wichtig sind. Dies würde den in Kapitel gegebenen Empfehlungen nachkommen, da es dem visuellen Fluss, nach dem die Aufmerksamkeitsverteilung von links nach rechts und von oben nach unten abnimmt, entgegen käme und das Entdecken relevanter Elemente erleichtern würde. Denn je nach vertikaler oder horizontaler Anordnung der Interaktionselemente wären dann die am häufigsten gebrauchten Eigenschaften am weitesten oben oder am weitesten links. Zweitens kann gemäß der in den Kapiteln und ausgeführten Empfehlungen argumentiert werden, die Anordnung der Eigenschaften sollte so erfolgen, dass sie dem Nutzer möglichst natürlich vorkommt und seiner Erwartung, seinen Kenntnissen und Erfahrungen sowie allgemeinen Konventionen entspricht. Beide genannte Formen der Rechtfertigung fanden in die letztendliche Entscheidung über die Reihenfolge Eingang: Erstens wird die Frage nach der Vollständigkeit der Maschine als erste Eigenschaft präsentiert, da sie die elementarste Charakteristik der Maschine darstellt und sie somit als wichtigste Eigenschaft auch die beste Position im visuellen Fluss bekommen sollte. Zweitens werden die restlichen zwölf Eigenschaften alphabetisch sortiert angeordnet. Über diese Entscheidung lässt sich streiten, sie wurde allerdings nicht willkürlich getroffen. Eine Abfolge gemäß abnehmender Häufigkeit des Zutreffens auf die durchschnittliche zu dokumentierende Maschine wäre theoretisch zwar vorzuziehen gewesen, erwies sich jedoch als nicht realisierbar. Zu wenig Wissen zur durchschnittlichen Maschine und eine zu hohe Variation der potentiellen Nutzer und ihrer zu dokumentierenden Maschinen lassen jedwede Anordnung nach vermuteter Nutzungshäufigkeit Gefahr laufen, eine für viele Nutzer erst recht willkürlich anmutende, nicht nachvollziehbare und für die Nutzung ungeeignete Reihenfolge hervorzubringen. Im Gegensatz dazu entspricht die alphabetische Abfolge einem Sortierkriterium, das sowohl gängigen Konventionen und den Erfahrungen des Nutzers im Umgang mit anderen linearen Mengenrepräsentationen aus dem Alltag (z. B. dem Telefonbuch) entspricht, als 63

70 5.1 Gemeinsamkeiten aller drei Prototypen auch eine für jeden Nutzer bei näherer Betrachtung durchschaubare und nachvollziehbare Regel darstellt. Für die Benennung der Eigenschaften und damit die Beschriftung der zugehörigen Interaktionselemente wurden folgende Begriffe (in der eben besprochenen Reihenfolge aufgeführt) gewählt: Vollständige Maschine und Unvollständige Maschine bei Nutzung von zwei Radiobuttons oder Unvollständige Maschine bei Nutzung einer Checkbox (siehe dazu die Begründung im vorangegangenen Abschnitt zur Wahl sinnvoller Standardwerte), Aufzug, Beweglichkeit, Druckbehälter, Druckgerät, Explosionsgefahr, Gasverbrauchseinrichtung, Handgehalten oder handgeführt, Herstellung Nahrung/Kosmetik/Pharmazie, Industrieanlage, Lastaufnahmemittel, Lastenheben, Reparatur durch Verbraucher erlaubt Typographie und Text Aufgrund der in Kapitel gesammelten Empfehlungen wurde der auf gängigen Betriebssystemen vorinstallierte, serifenlose und speziell für die Bildschirmdarstellung entwickelte Schriftsatz Verdana in Schriftgröße 12 Punkt verwendet und auf Hervorhebungen durch Fett- oder Kursivdruck verzichtet. Grundsätzlich wären auch andere spezielle Bildschirmschriften ähnlich gut geeignet wie Verdana gewesen, die Auswahl fiel in diesem Fall jedoch leicht, da auch die Anwendung COSIMA der Firma Docufy diesen Schriftsatz verwendet und der Assistent sich so nahtlos zu einem einheitlichen Bild einfügt. Bezüglich der Schriftgröße gilt es anzumerken, dass die in den Kapiteln und gerade für ältere Nutzer vorgeschlagene individuelle Einstellungsmöglichkeit der Schriftgröße durch den Benutzer zwar in den Prototypen nicht umgesetzt wurde, dennoch vom Autor befürwortet wird. Zum einen stellt dies keine Kernfunktionalität des Assistenten dar und könnte in der geplanten Evaluierung der Prototypen durch Versuchspersonen vom eigentlich wichtigen Inhalt ablenken. Zum anderen sollte diese Funktionalität in jedem Fall nicht explizit für den Assistenten einzeln, sondern für die gesamte Anwendung, in die der Assistent eingebettet werden soll, als globale Einstellung vorhanden sein. Für sämtliche Fließtexte, wie z. B. die Erklärungen zu den Eigenschaften, wurden die in Kapitel aufgeführten Empfehlungen bedacht: Sie sind für bessere Lesbarkeit linksbündig im Flattersatz formatiert und besitzen eine Spaltenbreite, in der 64

71 5.1 Gemeinsamkeiten aller drei Prototypen durchschnittlich etwa sieben bis zehn Worte oder 40 bis 60 Zeichen pro Zeile Platz finden. Außerdem wurde darauf geachtet, möglichst dem Kriterium kurzer, präziser und leicht verständlicher Texte nachzukommen. Die zu den Eigenschaften gehörenden Erklärungen stellen den hauptsächlichen Anteil an Fließtexten. Sie wurden so knapp wie möglich als Auszug oder inhaltliche Wiedergabe aus der zugehörigen Richtlinie oder Norm entnommen. Die referenzierte Richtlinie ist als Bezugsquelle am Ende der Erklärung aufgeführt, so dass der Nutzer im Zweifelsfall weitere Informationen nachlesen kann. Für den fertigen Assistenten wäre eine über den Prototyp hinausgehende Funktionalität wünschenswert, die eine direkte Verlinkung der Quelle ermöglicht, so dass der Nutzer mit einem Klick den Text der Richtlinie zum Nachlesen öffnen kann. Hier wären allerdings zunächst rechtliche Bedenken bzgl. der Vervielfältigung evtl. urheberrechtlich geschützten Materials abzuklären. Die für die Prototypen genutzten Erklärungen finden sich wörtlich abgedruckt in Anhang II Struktur und Ablauf In Bezug auf die Struktur der Anwendung wurde grundsätzlich darauf geachtet, den in Kapitel genannten Empfehlungen zur Wahrung der Übersicht nachzukommen. So sind in allen drei Prototypen jeweils innerhalb eines Prototyps alle Erklärungen zu Eigenschaften ähnlich aufgebaut und dargestellt. Bei Verwendung von mehreren Bildschirmseiten oder mehreren, funktional ähnlichen Inhalten wurde ebenfalls darauf geachtet, eine konsistente Anordnung und Darstellung zu wahren. Um den Nutzer vor Fehlern zu schützen, wurde jeder Prototyp, wie in den Kapiteln und als Bestätigungsdialog vor potentiell folgenschweren Aktionen empfohlen, mit einer finalen Auflistung der als zutreffend ausgewählten Eigenschaften ausgestattet. Diese Auflistung wird eingeblendet, sobald der Nutzer dem Assistenten signalisiert, dass er die Auswahl zutreffender Eigenschaften abgeschlossen hat. Nur wenn der Nutzer die Auflistung ausgewählter Eigenschaften bestätigt, fährt die Anwendung fort. So kann der Nutzer überprüfen, ob er weder etwas vergessen noch etwas fälschlich ausgewählt hat, und bei Bedarf noch einmal zurück und Fehler korrigieren, bevor der Assistent sich beendet und im fertigen Produkt auf Grundlage der gesammelten Informationen ein Inhaltsverzeichnis generieren würde. 65

72 5.1 Gemeinsamkeiten aller drei Prototypen Verwendete Farben Alle drei Prototypen sind im selben Farbschema gehalten. Bei der Auswahl der Farben wurde ein Kompromiss angestrebt zwischen den in Kapitel aufgestellten Forderungen bzgl. der farblichen Gestaltung von Bildschirmanwendungen und dem Wunsch des Autors, dem bereits existierenden und mit großem Wiedererkennungswert behafteten Farbschema der Firma Docufy zu entsprechen. Als Hintergrundfarbe kommt der dem Betriebssystemstandard entsprechende helle Grauton (RGB-Werte: 240, 240, 240) zum Einsatz, der der Empfehlung einer leicht gedämpften, hellen Farbe anstelle von Reinweiß nachkommt. Text wird in reinem Schwarz dargestellt (RGB-Werte: 0, 0, 0), so dass auch dem Rat zu dunkler Schrift auf hellem Grund problemlos Folge geleistet werden kann. Für die Gestaltung der Benutzeroberfläche finden neben einem zweiten, etwas dunkleren Grauton (RGB-Werte: 230, 230, 230) auch zwei Grüntöne Verwendung. Beide sind dem Corporate-Design der Firma Docufy entliehen und werden auch in der Anwendung COSIMA genutzt. Der dunklere kann als ein tiefdunkles, sattes Waldgrün beschrieben werden (RGB-Werte: 78, 84, 0), der hellere ist ein kräftiges, stark gesättigtes Moosgrün mit leichtem Gelbstich (RGB-Werte: 190, 201, 32). Insbesondere dieser helle Grünton hat hohen Wiedererkennungswert für die Firma und zieht sich durch die optische Gestaltung der Produktpalette, des Web-Auftritts und des Werbe- und Informationsmaterials von Docufy. Leider entspricht besonders dieser Farbton nicht den in Kapitel ausgesprochenen Empfehlungen, da er als stark gesättigte Farbe zur Ermüdung der Augen beiträgt und das Lesen von darauf gedrucktem Text erschwert. Dennoch fiel die Wahl auf diese Farbe, da im konkreten Anwendungsfall die Nachteile nach Meinung des Autors geringer wiegen als der Vorteil einer optischen Passung zum Corporate-Design und zudem als wesentlich weniger einflussreich als in anderen vorstellbaren Kontexten anzusehen sind. So muss weder eine große Menge Text gelesen werden, noch beschäftigt sich der Nutzer lange Zeit mit dieser Ansicht des Assistenten - ein geübter Nutzer dürfte in wenigen Minuten die Bearbeitung abschließen. Ein ermüdender Einfluss auf die Augen scheint hier daher weniger folgenschwer als beispielsweise bei der Gestaltung einer Oberfläche, mit der sich der Nutzer über Stunden auseinandersetzt. Auch die in Hinblick auf Farbfehlsichtigkeiten zu leistende Überprüfung, ob ohne Farbtoninformation von Rot- oder Grüntönen eine Einschränkung in der Nutzbarkeit der Oberfläche vorliegt, fällt positiv aus: Abbildung 4 66

73 5.1 Gemeinsamkeiten aller drei Prototypen zeigt eine von Farbtoninformationen bereinigte Graustufendarstellung von schwarzem Text auf hellgrünem Grund, die aufgrund eines ausreichend hohen Kontrastes immer noch problemlos lesbar ist. Abbildung 4: Graustufendarstellung eines Beispieltextes auf ursprünglich hellgrünem Grund. 5.2 Prototyp 1 Abbildungen 5, 6 und 7 zeigen Screenshots von Prototyp 1 zu drei verschiedenen Zeitpunkten: im Startzustand, nach Nutzerinteraktion bei Darstellung der Erklärung zur ersten Maschineneigenschaft und nach Nutzerinteraktion bei Darstellung der Erklärung zur letzten Eigenschaft Beschreibung Der Prototyp besteht aus einer einzigen Bildschirmseite, die alle 13 Eigenschaften gleichzeitig am linken Rand vertikal ausgerichtet darstellt. Die Eigenschaft der Vollständigkeit wird durch eine Radiobutton-Gruppe aus zwei voneinander abhängigen Radiobuttons repräsentiert, die übrigen Eigenschaften durch zwölf voneinander unabhängige Checkboxen. Fährt der Nutzer mit der Maus über eine der Eigenschaften, wird diese hellgrau hervorgehoben und die zu dieser Eigenschaft gehörende Erklärung in einem hellgrünen Kasten rechts davon eingeblendet. Es kann nie mehr als eine Erklärung gleichzeitig dargestellt werden: Die eingeblendete Erklärung bleibt solange sichtbar, bis sie durch Nutzerinteraktion durch eine andere Erklärung ersetzt wird. Der Zusammenhang der eingeblendeten Erklärung zur zugehörigen Eigenschaft wird optisch neben der farblichen Hervorhebung der Eigenschaft selbst auch durch eine Spitze am Kasten der Erklärung verdeutlicht, die auf die zugehörige Eigenschaft weist. 67

74 5.2 Prototyp 1 Abbildung 5: Prototyp 1 im Startzustand. Am oberen Rand des Prototyps ist eine Überschrift mit dem Text Welche der folgenden Punkte treffen auf die Maschine zu, die Sie dokumentieren wollen? angebracht; sie ist abweichend vom restlichen Text in dunkelgrün, Schriftgröße 15 Punkt und Fettdruck formatiert. Am rechten unteren Rand des Prototyps ist eine Schaltfläche mit der Beschriftung Fertigstellen angebracht, mit der der Nutzer dem System kommunizieren kann, dass er die Auswahl von Eigenschaften abschließen möchte. Betätigt der Nutzer die Schaltfläche Fertigstellen, wird ein modaler Dialog mit den Wahlmöglichkeiten Ja und Nein eingeblendet, der die ausgewählten Eigenschaften auflistet und fragt, ob mit dieser Auswahl fortgefahren werden soll. Wählt der Nutzer Ja, beendet sich der Prototyp, wählt der Nutzer Nein, schließt sich der modale Dialog und der Nutzer kann wie vorher die Auswahl der Eigenschaften verändern. 68

75 5.2 Prototyp 1 Abbildung 6: Prototyp 1 bei Darstellung der ersten Erklärung einer Eigenschaft Bedienung Die Bedienung ist denkbar einfach und sollte auch für Erstbenutzer sofort ersichtlich und intuitiv richtig ausführbar sein. Der Nutzer muss lediglich alle zutreffenden Eigenschaften selektieren und anschließend die Schaltfläche Fertigstellen betätigen. Dies sollte durch den Text der Überschrift und die Beschriftung der Schaltfläche zum Abschließen des Vorgangs ersichtlich sein. Um eine Erklärung zu einer Eigenschaft lesen zu können, muss der Nutzer lediglich die Maus auf die entsprechende Eigenschaft bewegen. Da davon auszugehen ist, dass der Nutzer diese Aktion in jedem Fall früher oder später bei einer der Eigenschaften durchführt, kann angenommen werden, dass das Einblenden von Erklärungen nicht gesondert erklärt werden muss, sondern der Zusammenhang selbstständig begriffen wird. 69

76 5.2 Prototyp 1 Abbildung 7: Prototyp 1 bei Darstellung der letzten Erklärung einer Eigenschaft. Abbildung 8 zeigt eine durch die Methodik der hierarchischen Aufgabenanalyse gewonnene grafische Darstellung des Arbeitsablaufs, in der sich die simple Bedienung gut widerspiegelt. In diesem hierarchischen Diagramm wurde bis auf die unterste Ebene der Nutzerinteraktion mit Mausbewegungen und Mausklicks modelliert, um auch Aussagen zu unnötigen Nutzeraktionen zu ermöglichen Begründung der getroffenen Entscheidungen Im Fall dieses Prototyps fiel die Entscheidung zur Umsetzung der Eigenschaft der Vollständigkeit auf eine Radiobutton-Gruppe anstelle einer Checkbox. Zum einen ist der Nachteil erhöhten Platzbedarfs hier kein Problem, da ausreichend Bildschirmfläche vorhanden ist. Zum anderen grenzt es diese erste Eigenschaft optisch von den übrigen Eigenschaften ab und arbeitet den qualitativen Unterschied zwischen der Wahl zwischen zwei sich ausschließenden Alternativen und der Wahl bzgl. des Vorhandenseins einer Eigenschaft heraus. Gerade für die in diesem Prototyp gewählte listenartige Darstellung 70

77 5.2 Prototyp 1 Abbildung 8: Hierarchische Darstellung der Interaktion mit Prototyp 1. der Eigenschaften, eng beieinander, macht diese Abgrenzung Sinn: Die Andersartigkeit der Repräsentation unterstreicht, dass es sich bei dieser Eigenschaft um die wichtigste der zu treffenden Entscheidungen handelt, der besonderes Augenmerk zuteil werden sollte. Dieser Eindruck wird unterstützt durch den erhöhten Platzbedarf der RadiobuttonGruppe, so dass diese Eigenschaft größer wirkt als die anderen und kaum übersehen werden kann. Auch die farbliche Hervorhebung bei Mausberührung fördert dies, indem nicht nur der mit der Maus berührte Radiobutton hervorgehoben wird, sondern die komplette Radiobutton-Gruppe. Nicht zuletzt ermöglicht die Umsetzung der Eigenschaft der Vollständigkeit als Radiobutton-Gruppe überhaupt erst die konfliktfreie Einordnung in eine Listenstruktur, denn bei Nutzung einer Checkbox würde der Nutzer sich zurecht fragen, warum eine der Checkboxen nicht dem alphabetischen Sortierkriterium entspricht, das für alle anderen Elemente der Liste Anwendung findet. Bei der Platzierung der Radiobuttons wurden die in Kapitel ausgesprochenen Empfehlungen berücksichtigt: Neben der linksbündigen Ausrichtung wurde unter Bemühung des Gestaltgesetzes zur Nähe versucht, die Zusammengehörigkeit der zwei Radiobuttons zueinander durch einen geringeren Abstand zum jeweils anderen Radiobutton als zu dem nächsten anderen Element (in diesem Fall Überschrift und erste Checkbox) zusätzlich zu betonen. Auch die genannte farbliche Hervorhebung bei Mausberührung, die immer die Radiobutton-Gruppe als Ganzes hervorhebt, sollte dem zuträglich sein. 71

78 5.2 Prototyp 1 Den Empfehlungen zur Checkbox (siehe Kapitel ) kann mit einer Ausnahme entsprochen werden: Die Checkboxen der übrigen Eigenschaften sind, wie für eine Mehrere-aus-N-Auswahl notwendig, unabhängig voneinander selektierbar, linksbündig ausgerichtet und alle gut sichtbar dargestellt. Lediglich der Begrenzung der Anzahl auf acht Checkboxen gleichzeitig kann hier nicht Folge geleistet werden. Die negativen Folgen für die Übersicht dürften im vorliegenden Fall allerdings durch die Tatsache gelindert werden, dass die Oberfläche neben den Checkboxen kaum andere Elemente enthält und daher trotzdem sehr aufgeräumt und gut überschaubar bleibt. Die Bearbeitung der Eigenschaften, bestehend aus repetitiver Beurteilung des Zutreffens einer Eigenschaft und gegebenenfalls nötiger Handlung zur Selektion oder De-Selektion, genügt dem Prinzip des Streamlined-Repetition-Patterns (siehe Kapitel ): Das Bearbeiten einer einzelnen Eigenschaft ist durch Anklicken der zugehörigen Checkbox auf ein Minimum an Handlung reduziert und ist daher so einfach und schnell, wie für solche wiederholt auszuführenden Tätigkeiten empfohlen. Die Liste von Eigenschaften kann in beliebiger Reihenfolge bearbeitet werden, Richtung und Geschwindigkeit sind dem Nutzer überlassen (siehe Steuerbarkeit in Kapitel ). Der Nutzer kann ebenso einfach jederzeit eine beliebige Anzahl bereits getroffener Entscheidungen mit minimalem Korrekturaufwand rückgängig machen, da alle Eigenschaften immer zur Bearbeitung verfügbar sind, was das Gefühl von Sicherheit vermittelt und exploratives Verhalten ermöglicht. Dies entspricht den Empfehlungen für angenehme Interaktion (siehe Kapitel ), der Fehlertoleranz (siehe Kapitel ) und dem Multi-Level-Undo-Pattern (siehe Kapitel ). Die vor Abschluss des Assistenten vorgebrachte Zusammenfassung ausgewählter Eigenschaften mittels modalem Bestätigungsdialog (siehe Modal-Panel-Pattern in Kapitel ) erlaubt im Sinne des Preview-Patterns (siehe Kapitel ), Fehler rechtzeitig zu erkennen und zu korrigieren, und trägt ebenfalls zum Entwicklungsziel der Fehlertoleranz bei (siehe Kapitel ). Da zur Auswahl einer zutreffenden Eigenschaft lediglich ein einziger Mausklick notwendig ist und sofort mit der Bearbeitung der nächsten Eigenschaft fortgefahren werden kann, ist die Bedienung dieses Prototyps auf das zur Zielerreichung notwendige Minimum beschränkt und enthält keine zusätzlichen Arbeitsschritte, die nicht der natürlichen Handlungsweise des Nutzers entsprechen. Dies erfüllt die Forderungen zur angenehmen 72

79 5.2 Prototyp 1 Interaktion (siehe Kapitel ) und zur Aufgabenangemessenheit (siehe Kapitel ). Außerdem gewährleistet die Entscheidung, eingeblendete Erklärungen nicht wieder auszublenden, sobald der Nutzer die Maus bewegt (wie es bei klassischen Tooltips standardmäßig der Fall ist), sondern erst wenn er die Maus auf eine andere Eigenschaft bewegt hat und dadurch eine andere Erklärung eingeblendet wird, dass auch im Umgang mit der Maus motorisch weniger geschickte Nutzer in Ruhe die Erklärung lesen können oder bei Bedarf sogar den Mauszeiger ähnlich einem Finger zum Mitlesen nutzen können. Dies dürfte auch älteren Nutzern entgegen kommen, die aufgrund von Erkrankungen des Bewegungsapparates wie z. B. Arthrose, die mit zunehmendem Alter steigende Prävalenz aufweist (Engelhardt, 2003, S. 173), oder aus anderen Gründen, wie z. B. Tremor oder nachlassenden sensorischen Empfindungen in Händen und Fingern, unter feinmotorischen Einschränkungen leiden (Wirtz et al., 2009, S. 1). Die Anordnung von Eigenschaftenliste am linken Rand und von Fertigstellen -Schaltfläche am rechten unteren Rand kommt der Empfehlung für eine übersichtliche Struktur nach, wichtige und häufig gebrauchte Oberflächenelemente gemäß dem visuellen Fluss am linken oder oberen Rand, handlungsbeendende Schaltflächen am rechten unteren Rand anzubringen (siehe Kapitel ). Nach dem Konzept des Extras-On-Demand-Patterns (siehe Kapitel ) kann durch das standardmäßige Ausblenden der Erklärungen, die der Nutzer mit einer einfachen Mausbewegung einblenden kann, viel Platz gespart und trotz einer großen Menge an Inhalt eine übersichtliche Oberfläche realisiert werden. Die Entscheidung, jeweils nur die zur momentan bearbeiteten Eigenschaft gehörige Erklärung einzublenden, erfüllt zudem das Kriterium der Aufgabenangemessenheit (siehe Kapitel ), da dadurch eine Reduktion auf das Wesentliche stattfindet - alle für die Bearbeitung des unmittelbaren Aufgabenschrittes notwendigen Informationen sind vorhanden, alle anderen sind ausgeblendet. Dies ist nicht nur für eine übersichtliche Struktur dienlich (siehe Kapitel ), sondern kommt durch die Beschränkung auf eine minimale Informationsmenge auch dem Entwicklungsziel der Lernförderlichkeit entgegen (siehe Kapitel ). Gegenüber einem Layout mit mehreren Bildschirmseiten hat die entworfene Benutzeroberfläche außerdem den Vorteil, dass sich bei jeder Handlung jeweils nur ein kleiner Teil der Oberfläche, nämlich die eingeblendete Erklärung, verändert, während der Großteil des Bildes konstant bleibt, was Orientierungsproblemen des Nutzers 73

80 5.2 Prototyp 1 entgegenwirkt. Dies und die Tatsache, dass durch die Platzersparnis der ausgeblendeten Erklärungen eine fixe Dimensionierung möglich ist, die ohne den Einsatz von vertikalem oder gar horizontalem Scrollen auskommt, kommen letztendlich der Übersichtlichkeit zugute (siehe Kapitel ). 5.3 Prototyp 2 Abbildungen 9, 10 und 11 zeigen Screenshots von Prototyp 2 im Startzustand, in dem bereits die erste Eigenschaft samt Erklärung aufgeklappt ist, nach erstmaliger Nutzerinteraktion mit der Weiter -Schaltfläche, so dass die erste Erklärung eingeklappt ist und die zweite Eigenschaft mit aufgeklappter Erklärung hinzugefügt wurde, und im Endzustand mit allen Eigenschaften eingeblendet Beschreibung Prototyp 2 gleicht dem ersten Prototyp in der Hinsicht, dass ebenfalls nur eine Bildschirmseite verwendet wird. Auch hier befindet sich am oberen Rand eine in dunkelgrün, Schriftgröße 15 Punkt und Fettdruck formatierte Überschrift mit dem Text Welche der folgenden Punkte treffen auf die Maschine zu, die Sie dokumentieren wollen?. Anders als im ersten Prototyp wird jedoch die Eigenschaft der Vollständigkeit mit einer Checkbox umgesetzt (Beschriftung Unvollständige Maschine ). Ebenfalls anders ist, dass nicht alle Eigenschaften von Beginn an dargestellt werden, sondern erst der Reihe nach eingeblendet werden. Für jede Eigenschaft befindet sich neben der links ausgerichteten Checkbox eine Schaltfläche zum Ein- und Ausblenden der zur Eigenschaft zugehörigen Erklärung. Die Beschriftung der Schaltfläche wechselt entsprechend zum eingeblendeten oder ausgeblendeten Zustand der Erklärung zwischen Erklärung ausblenden und Erklärung einblenden. Im eingeblendeten Zustand befindet sich der Kasten mit der Erklärung linksbündig direkt unter der Checkbox der Eigenschaft. Im Startzustand ist die Erklärung zur ersten Eigenschaft eingeblendet. Immer wenn im Verlauf der Nutzung eine weitere Eigenschaft eingeblendet wird, wird die Erklärung der vorhergehenden Eigenschaft ausgeblendet und die Erklärung zur neu hinzugekommenen Eigenschaft eingeblendet. Auf diese Weise ist im Regelfall immer nur die Erklärung zur aktuell zu bearbeitenden Eigenschaft eingeblendet, der Nutzer hat jedoch die Möglichkeit über die entsprechenden Schaltflächen andere Erklärungen beliebig einzublenden. 74

81 5.3 Prototyp 2 Abbildung 9: Prototyp 2 im Startzustand. Zuunterst reihen sich zwei weitere Komponenten an: Ein sich von links nach rechts füllender Fortschrittsbalken, der mit der Beschriftung Schritt X von 13: versehen ist, sowie eine Schaltfläche Weiter. Bei jedem Druck auf die Schaltfläche Weiter wird X eins hoch gezählt, der Balken der Fortschrittsanzeige angepasst und die nächste Eigenschaft samt Erklärung eingeblendet. Die neu hinzugekommene Eigenschaft wird dabei zwischen die vorherige Eigenschaft und Fortschrittsanzeige und Weiter -Schaltfläche eingeordnet, so dass die beiden letztgenannten sich immer zuunterst auf der Oberfläche befinden. Sind bereits alle 13 Eigenschaften eingeblendet, ändert sich die Beschriftung der Schaltfläche Weiter in Fertigstellen und bewirkt bei Betätigung, dass genauso wie beim ersten Prototyp eine Zusammenfassung der ausgewählten Eigenschaften mittels modalem Dialog präsentiert wird, der vom Nutzer eine Bestätigung zum Fortfahren mit der getroffenen Auswahl einholt. Bestätigt der Nutzer über die Schaltfläche Ja, beendet sich der Prototyp, andernfalls schließt sich der Bestätigungsdialog und der Nutzer kann wie zuvor die Bearbeitung der Eigenschaftenauswahl erneut aufnehmen. 75

82 5.3 Prototyp 2 Abbildung 10: Prototyp 2 nach erstmaligem Druck auf die "Weiter"-Schaltfläche Bedienung Die Bedienung sollte durch die Überschrift sowie die unmissverständliche Beschriftung der Schaltflächen auch für unerfahrene Nutzer ohne Einführung ersichtlich sein. Im Startzustand ist nur die erste Eigenschaft sichtbar, die Erklärung dazu ist eingeblendet. Darunter befindet sich die Fortschrittsanzeige und die Weiter -Schaltfläche. Der Nutzer muss sich entscheiden, ob die zuunterst dargestellte, aktuell zu bearbeitende Eigenschaft auf die zu dokumentierende Maschine zutrifft und gegebenenfalls die zugehörige Checkbox selektieren. Anschließend muss er die Schaltfläche Weiter drücken, um zur nächsten Eigenschaft zu gelangen. Dieser Vorgang (Checkbox selektieren oder deselektiert lassen und auf Weiter drücken) wiederholt sich für jede der 13 Eigenschaften. Zu jedem Zeitpunkt kann der Nutzer über die neben jeder Checkbox einer Eigenschaft angebrachten Schaltflächen die Erklärungen der momentan zu bearbeitenden und aller 76

83 5.3 Prototyp 2 Abbildung 11: Prototyp 2 im Endzustand mit allen Eigenschaften eingeblendet. vorhergegangenen Eigenschaften ein- oder ausblenden. Ebenfalls kann er zu jeder Zeit alle bereits eingeblendeten Checkboxen erneut verändern. Abbildung 12 zeigt die aus einer hierarchischen Aufgabenanalyse gewonnene grafische Darstellung des Ablaufs. Sie erscheint bereits auf den ersten Blick etwas komplexer als die Darstellung des Ablaufs für den ersten Prototyp. Zudem ist erkennbar, dass der Nutzer deutlich mehr, mindestens jedoch doppelt so viele Aktionen auf Ebene der Mausinteraktion durchführen muss, da jeder Bearbeitungsschritt einer Eigenschaft einen zusätzlichen Klick (nämlich die Schaltfläche Weiter ) erfordert Begründung der getroffenen Entscheidungen Bei diesem Prototyp wurde für die Umsetzung der Eigenschaft der Vollständigkeit eine Checkbox genutzt, um das insgesamt etwas unruhigere Gesamtbild einheitlicher und damit übersichtlicher und leichter verständlich zu halten. Durch die einheitliche Darstellung aller 13 Eigenschaften soll das sich wiederholende Muster der Einheit aus 77

84 5.3 Prototyp 2 Abbildung 12: Hierarchische Darstellung der Interaktion mit Prototyp 2. Checkbox, Schaltfläche zum Ein-/Ausblenden der Erklärung und Erklärung deutlicher gemacht werden. Dies ist auch im Sinne der für das Entwicklungsziel der Erwartungskonformität geforderten Ähnlichkeit der Visualisierung ähnlicher Arbeitsschritte (siehe Kapitel ). Die Platzierung der Checkbox am linken oberen Bereich einer jeden solchen Einheit sowie die der Weiter -Schaltfläche am rechten unteren Rand der aktuell zu bearbeitenden Eigenschaft folgen den Empfehlungen zu übersichtlicher Struktur (siehe Kapitel ). Das automatische Ausblenden der vorherigen Erklärung bei Hinzufügen der nächsten Eigenschaft dient dazu, die für diesen nächsten Arbeitsschritt nicht mehr nötigen Informationen auszublenden, so dass (ohne Nutzerinteraktion mit den Schaltflächen zum Ein- und Ausblenden der Erklärungen) im Regelfall der dargestellte Inhalt auf die für diesen Schritt nötigen Informationen reduziert ist. Dies kommt dem Entwicklungsziel der Aufgabenangemessenheit nach (siehe Kapitel ). Die Funktionalität des Ein- und Ausblendens von Erklärungen durch den Nutzer ist dem Closable-Panels-Pattern entliehen. Es erlaubt dem Nutzer, einzelne Inhalte unabhängig voneinander ein- oder auszublenden und damit (im Gegensatz zur Einblendung der Erklärungen im ersten 78

85 5.3 Prototyp 2 Prototyp) bei Bedarf die gleichzeitige Darstellung mehrerer Erklärungen. Diese Umsetzung ist ebenso platzsparend, da nicht benötigte Inhalte ausgeblendet werden können, wie unkompliziert (siehe Kapitel ). Der grundsätzliche Ablauf, bei dem Schritt für Schritt in fester Reihenfolge durch die Aufgabenbearbeitung geführt wird, lehnt sich an das Wizard-Pattern an (siehe Kapitel ). In diesem Fall wird das Wizard-Pattern nicht über ein mehrseitiges Layout umgesetzt, sondern mit Hilfe des Responsive-Disclosure-Patterns: Immer wenn der Nutzer einen Arbeitsschritt vollendet hat, wird zur im Startzustand minimalistischen Oberfläche der nächste Arbeitsschritt hinzugefügt. Dadurch bleibt der Kontext bisheriger Entscheidungen sichtbar, Fehler können jederzeit unkompliziert korrigiert werden und der geringe Anteil der sich gleichzeitig ändernden Bildschirmfläche verringert die Gefahr von Orientierungsverlust (siehe Kapitel ). Diese Merkmale entsprechen allesamt Empfehlungen, die an anderen Stellen bereits ausgesprochen wurden: Ein geringer Anteil sich gleichzeitig ändernder Bildschirmfläche ist der übersichtlichen Struktur zuträglich (siehe Kapitel ); die Möglichkeit zum unaufwendigen Zurücknehmen beliebig vieler Handlungsschritte fördert das Gefühl von Sicherheit und exploratives Verhalten (siehe Kapitel und Kapitel ) und entspricht dem Entwicklungsziel der Fehlertoleranz (siehe Kapitel ). Um den Nutzer nicht in Ungewissheit ob der noch ausstehenden Anzahl von zu prüfenden Eigenschaften zu lassen, gibt die Fortschrittsanzeige im Sinne der Selbstbeschreibungsfähigkeit (siehe Kapitel ) Rückmeldung über die Anzahl bereits bearbeiteter und noch ausstehender Arbeitsschritte. Da durch die Nutzung von Responsive-Disclosure und Closable-Panels der vertikale Platzbedarf bei diesem Prototyp zu verschiedenen Zeitpunkten stark variieren kann, kann die Notwendigkeit von vertikalem Scrollen nicht zu jeder Zeit vermieden werden. Um eine konsistente Darstellung der Oberfläche zu ermöglichen, wurde entschieden, die ScrollLeiste immer, bereits von Anfang an einzublenden. Gegenüber der Alternative, die ScrollLeiste nur bei Bedarf einzublenden und bei Nichtbedarf wieder auszublenden, hat diese Lösung den Vorteil, dass die Struktur der Oberfläche keinen unnötigen Schwankungen unterworfen ist und ein ruhiges, kontinuierliches Bild abgibt. Der vor Abschluss des Assistenten erscheinende modale Bestätigungsdialog ist sowohl vom Modal-Panel-Pattern (siehe Kapitel ) als auch vom Preview-Pattern (siehe Kapitel ) inspiriert und dient dem Entwicklungsziel der Fehlertoleranz (siehe 79

86 5.3 Prototyp 2 Kapitel ), da er als Zusammenfassung dem Nutzer die Möglichkeit bietet, Fehler rechtzeitig zu erkennen und zu korrigieren. 5.4 Prototyp 3 Abbildungen 13, 14 und 15 zeigen Screenshots von Prototyp 3 im Startzustand mit Begrüßungsbildschirm, nach Nutzerinteraktion bei Anzeige der ersten Eigenschaft und im Endzustand bei Darstellung der abschließenden Zusammenfassung Beschreibung Prototyp 3 besitzt eine mehrseitige Aufteilung der Eigenschaften, so dass jeweils nur eine Eigenschaft und die eine dazugehörige Erklärung gleichzeitig dargestellt werden können. Alle Bildschirmseiten, die eine Eigenschaft darstellen, besitzen den gleichen Aufbau: Sie zeigen einen hellgrünen Kasten, der eine links oben positionierte Checkbox für die Eigenschaft, darunter einen hellgrauen Kasten mit dem Text der zur Eigenschaft gehörenden Erklärung und rechts darunter positioniert eine Schaltfläche mit der Beschriftung Weiter beinhaltet. Diese einheitliche Darstellung aller Eigenschaften abbildenden Bildschirmseiten ergibt sich auch durch die Verwendung einer Checkbox für die Eigenschaft der Vollständigkeit. Während die vertikale Position der beschriebenen, alle anderen Elemente umfassenden hellgrünen Kästen auf jeder Bildschirmseite identisch ist, ändert sich die horizontale Position kontinuierlich: Für die erste Eigenschaft ist sie noch am linken Rand, wandert dann aber mit jeder weiteren Eigenschaft ein Stück nach rechts. Durch diese Wanderung auf horizontaler Achse wird der Inhalt einer jeden Bildschirmseite immer so dargestellt, dass er sich unter dem ihm zugehörigen Navigationselement der am oberen Rand mit horizontaler Ausrichtung angebrachten Navigationsleiste befindet. Diese Navigationsleiste wird, unabhängig von der dargestellten Bildschirmseite, zu jedem Zeitpunkt am oberen Rand angezeigt. Sie enthält 14 quadratische Icons, die von links nach rechts die 13 Eigenschaften repräsentieren sowie die abschließende Zusammenfassung zur Bestätigung der getroffenen Auswahl. Jedes Icon besteht aus einem auf dunkelgrünen Grund aufgebrachten, weiß gezeichneten Piktogramm eines realen Gegenstandes, das in diesem Zusammenhang symbolisch für die zu repräsentierende Eigenschaft genutzt wird. So soll z. B. das Piktogramm eines Schraubenschlüssels die Eigenschaft Reparatur durch Verbraucher erlaubt symbolisieren. 80

87 5.4 Prototyp 3 Unvollständige Maschine Handgehalten oder handgeführt Aufzug Herstellung Nahrung/Kosmetik/Pharmazie Beweglichkeit Industrieanlage Druckbehälter Lastaufnahmemittel Druckgerät Lastenheben Explosionsgefahr Reparatur durch Verbraucher erlaubt Gasverbrauchseinrichtung Abschließende Zusammenfassung Tabelle 1: In der Navigationsleiste von Prototyp 3 verwendete Icons. Tabelle 1 zeigt alle 14 zur Navigation eingesetzten Icons, die aus einer professionellen Icon-Sammlung stammen (der sogenannten M-Collection der Firma INCORS, siehe Bei Berührung eines Icons mit dem Mauszeiger zeigt ein Tooltip die Bezeichnung der zugehörigen Eigenschaft an, z. B. Vollständigkeit für die erste oder Reparatur durch den Verbraucher erlaubt für die letzte Eigenschaft. Beim letzten der 14 Icons wird als Tooltip Fertigstellen angezeigt. Durch Klick auf ein Icon wird die Seite aufgerufen, die die durch das Icon repräsentierte Eigenschaft enthält. Jedes Icon, dessen Seite bereits aufgerufen wurde, erhält einen hellgrünen Rahmen. Eine hellgrüne dreieckige Spitze, die am hellgrünen Kasten des Inhalts angebracht ist, zeigt auf dasjenige Icon, das die gerade abgebildete Seite symbolisiert, und fungiert so als Markierung der aktuellen Position im zu navigierenden Raum. Die auf jeder der 13 eine Eigenschaft anzeigenden Seiten vorhandene Weiter -Schaltfläche löst bei Betätigung einen Wechsel zur nächsten der insgesamt 14 in der Navigationsleiste abgebildeten Seiten aus. Dies erlaubt neben dem beliebigen Springen 81

88 5.4 Prototyp 3 Abbildung 13: Prototyp 3 im Startzustand. zwischen Seiten durch Anklicken eines Icons der Navigationsleiste alternativ einen sukzessiven Durchlauf von links nach rechts durch alle Elemente der Navigationsleiste. Seite 14, dem letzten Element der Navigationsleiste, wohnt eine Sonderstellung inne: Sie zeigt keine Eigenschaft, sondern die abschließende Zusammenfassung der getroffenen Auswahl an. Wie bei einer der vorhergehenden 13 Seiten werden unterhalb des Icons eine hellgrüne dreieckige Spitze zur Markierung der momentanen Position sowie ein hellgrüner Kasten angezeigt. Dieser ist nach unten hin jedoch länger und enthält keine Checkbox, sondern lediglich einen hellgrauen Kasten mit Text und rechts darunter eine Schaltfläche mit der Beschriftung Fertigstellen. Beide sind im größeren hellgrünen Kasten vertikal zentriert angeordnet. Der Text besteht aus der Zusammenfassung der gewählten Eigenschaften sowie der Anweisung, bei Korrektheit der Aufstellung Fertigstellen zu wählen, andernfalls mit Hilfe der Navigationsleiste zu fehlerhaften oder fehlenden Selektionen zu navigieren und diese zu korrigieren. Bei Betätigung der Schaltfläche Fertigstellen beendet sich der Prototyp. 82

89 5.4 Prototyp 3 Abbildung 14: Prototyp 3 bei Darstellung der ersten Eigenschaft. Neben Seite 14 gibt es eine weitere, jedoch nicht in der Navigationsleiste aufgeführte Seite. Sie wird nur bei Programmstart angezeigt und kann später nicht mehr angesteuert werden. Innerhalb eines vertikal und horizontal zentriert ausgerichteten hellgrünen Kastens befinden sich ein hellgrauer Kasten mit Text sowie rechts darunter eine Schaltfläche mit der Beschriftung Start. Der Text (siehe Anhang III) besteht aus einer Begrüßung, einer Beschreibung des Ablaufs und der Interaktionsmöglichkeiten sowie der Aufforderung, die Start -Schaltfläche zu betätigen. Bei Betätigung der Schaltfläche wird auf die erste Seite mit der Eigenschaft Vollständigkeit gewechselt Bedienung Die Bedienung stellt es dem Nutzer frei, mit Hilfe der auf jeder Seite angebrachten Weiter -Schaltfläche linear durch alle der 13 Eigenschaften zu wandern oder durch Anklicken von Icons in der Navigationsleiste gezielt nur für die zu dokumentierende Maschine relevante Eigenschaften anzuspringen. In jedem Fall startet die Anwendung mit 83

90 5.4 Prototyp 3 Abbildung 15: Prototyp 3 bei Darstellung der abschließenden Zusammenfassung. der Startseite, von hieran kann der Nutzer dann beliebig zwischen den zwei Möglichkeiten zur Navigation wechseln und auf die zu dokumentierende Maschine zutreffende Eigenschaften durch Selektieren der entsprechenden Checkbox auswählen. Nach erfolgter Auswahl aller zutreffender Eigenschaften stellt Seite 14 den letzten Schritt dar. Der Nutzer hat die Möglichkeit, die hier aufgelistete Zusammenfassung der getätigten Auswahl zu überprüfen und bei Bedarf mit Hilfe der Navigationsleiste Korrekturen durchzuführen. Ist der Nutzer mit der getroffenen Auswahl zufrieden, muss er lediglich die Schaltfläche Fertigstellen betätigen. Abbildung 16 zeigt eine aus einer hierarchischen Aufgabenanalyse gewonnene grafische Darstellung des Ablaufs. Durch die zwei alternativen und jederzeit im Wechsel verwendbaren Möglichkeiten zur Navigation wird die Bedienung komplexer. Wird die optionale Navigation über Icons der Navigationsleiste nicht genutzt, ergibt sich ein zum Prototyp 2 ähnliches Muster: Für jede der 13 Eigenschaften, falls zutreffend, ein Häkchen in die Checkbox setzen, in jedem Fall danach mit Weiter bestätigen. Die Navigation 84

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