REACH Verordnung VCI - Helpdesk
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- Christoph Frei
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1 REACH Verordnung VCI - Helpdesk Wolfgang Blümel Verband der Chemischen Industrie Landesverband Nordost 17. Juni 2008 Zeitablauf 1. Juni 2007 Inkrafttreten der Verordnung 1. Juni 2008 Beginn Vorregistrierung Vorregistrierung notwendig zur Nutzung der Übergangsfristen für Phase-in Stoffe 1. Dezember 2008 Ende der Frist zur Vorregistrierung Übergangsfristen zur Registrierung der vorregistrierten Stoffe 1. Dezember 2010 Registrierung: - CMR 1+2; - R50/53 > 100t/a; - Stoffe > 1000 t/a 1. Juni 2013 Registrierung Stoffe t/a 1. Juni 2018 Registrierung Stoffe t/a Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT
2 Geltungsbereich Verordnung gilt nicht für: radioaktive Stoffe Stoffe im Transit (Zollüberwachung) nicht isolierte Zwischenprodukte Beförderung gefährlicher Stoffe (Transport) Abfall (Richtlinie 75/442/EWG) ---- Verordnung gilt zusätzlich zu den EU-Vorschriften zum Arbeitsund Umweltschutz Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT Wer muss registrieren? Registrierpflicht gilt für: Hersteller / Importeure (jede Rechtsperson) jeden Stoff ab 1 t/a Produktion / Import nur für Stoffe als solche und als Bestandteil von Zubereitungen (keine Zubereitungen) Zubereitungen in Einzelstoffe aufschlüsseln Registrierung zentral an EU-Agentur Herstellung, Import, Inverkehrbringen ohne vorherige Registrierung ist verboten (Stoffe / als Bestandteile von Zubereitungen / Erzeugnissen) Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT
3 Ausnahmen von der Registrierpflicht (1) Nicht zu registrieren sind: Stoffe, soweit sie verwendet werden in: Human- und Tierarzneimitteln Lebensmitteln oder Futtermitteln (einschließlich Lebensmittelzusatzstoffen, Aromen, Zusatzstoffen für Tierernährung) Polymere Pflanzenschutz- und Biozid-Wirkstoffe angemeldete neue Stoffe (gelten als registriert) Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT Ausnahmen von der Registrierung (2) Nicht zu registrieren sind: Stoffe des Anhang IV (z. B. Wasser, Zucker, Kalkstein) Stoffe des Anhang V (z. B. Stoffe, die bei der Endanwendung entstehen, Naturstoffe soweit nicht gefährlich) Anhänge IV und V werden von EU-Kommission überprüft Stoffe für produkt- und prozessorientierte F+E (5 + 10) Jahre, Meldepflicht an EU-Agentur) Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT
4 Nur Phase-in-Stoffe können vorregistriert werden 1. die so genannten Altstoffe (EINECS-gelistet) 2. in der EU nachweislich hergestellte aber seit nicht in den Verkehr gebrachte Stoffe (z.b. Zwischenprodukte, Exportprodukte 3. No longer polymers die bis als Polymer galten Vermarktung muss nachgewiesen werden. 4. Monomere in Polymeren Diese Stoffe werden unter REACH als Phase-in-Stoffe bezeichnet. Zubereitungen und Erzeugnisse als solche sind nicht registrierungspflichtig sondern nur die einzelnen Inhaltsstoffe! Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT Inhalte der Vorregistrierung Meldung: Stoffname Name des Herstellers, Importeurs sowie Adressen, Kontaktpersonen vorgesehene Registrierfrist / Mengenbereich Stoffnamen, die für Strukturanalogien von Bedeutung sind Agentur veröffentlicht Liste der vorregistrierten Stoffe ( ) Liste enthält nur Stoffnamen / Fristen Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT
5 Vorregistrierung Vorbereitung (1) Bis zur Vorregistrierung sollte unbedingt geklärt sein.. 1. Schritt: REACH-Koordinator/Verantwortliche benennen 2. Schritt: Stoff-Verzeichnis erstellen - Roh- u. Hilfsstoffe (inkl. Zwischenprodukte), - Stoffe in Zubereitungen - Stoffe/Zwischenprodukte Eigenherstellung 3. Schritt: Definition der stoffspezifischen Rolle - Hersteller, Importeur, nachgeschaltete Anwender - Strategische Rohstoffe 4. Schritt: Ermittlung der Stoffeigenschaften - gefährliche Eigenschaften insbesondere CMR, PBT, vpvb Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT Vorregistrierung Vorbereitung (2) Bis zur Vorregistrierung sollte unbedingt geklärt sein.. 5. Schritt: Jährliche Produktions- u. Einkaufsmengen ermitteln Für die Vorregistrierung den Mittelwert der letzten 3 Jahre als Jahresmenge angeben 6. Schritt: Welche Stoffe sind REACH-relevant - Ausnahmen - Abgrenzungen - Registrierungspflichtig - Zulassungsrelevant 7. Schritt: Kontaktaufnahme mit den Lieferanten/Herstellern - werden die benötigten Stoffe registriert? Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT
6 Inhalt der Vorregistrierung Der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sind folgende Daten zu übermitteln: 1. Stoffbezeichnung gemäß Art. 28 (1) u. Anhang VI Abschnitt 2 - EINECS-Nummer - CAS-Nummer - jeder andere Identitätscode (sofern vorhanden) 2. Name, Anschrift des Herstellers/Importeurs (Art. 10 sowie Anhang VI Abschnitt 1) - Name der Kontaktperson/Stellvertreters - ggf. zusätzlich Name u. Anschrift Vertreters (Dritten) 3. Das zutreffende Mengenband und die vorgesehene Frist für die Registrierung (Angaben sind nicht verbindlich) 4. Nennung der Stoffe, die sich für Analogieschlüsse eignen Die Stoffidentität (Verunreinigungen und Spektren) sind nicht zu melden Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT Stoffbeschreibung / Hilfe Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT
7 Format der Vorregistrierung Wie werden die Vorregistrierungsdaten bei der ECHA eingereicht? 1. Stoff für Stoff über die Website der ECHA 2. Als Excel-Tabelle 3. Durch Nutzung des Programms IUCLID 5 Vorteil von IUCLID 5 ist, dass die eingegebenen Daten gleich für die Registrierung genutzt werden können Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT Vorregistrierung / Zusammenfassung 1. Vorregistrierung mit ausreichendem Vorlauf vorbereiten 2. Im Zweifelsfall besser mehr als zu wenig Stoffe vorregistrieren 3. Es ergeben sich aus der Vorregistrierung keine Verpflichtungen zur Registrierung 4. Mit der Vorregistrierung sind keine Kosten verbunden. Versäumen Sie die Frist nicht Nur wenn Sie einen Phase-in-Stoff vorregistrieren, müssen Sie ihn nicht gleich ab dem registrieren lassen! No Data No Market Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT
8 Verband der Chemischen Industrie Helpdesk REACH Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT Helpdesk VCI / wesentliche Inhalte Dieser helpdesk ist nur für VCI-Mitglieder freigeschaltet Service-Center: Fragen zur REACH-VO und deren Umsetzung Nachrichten: aktuelle Hinweise aus der Sicht der chem. Industrie REACH im Überblick (Anforderungen, Zeitplan ) Navigierbare Fassung der REACH-Verordnung VCI-Infoblätter / REACH umsetzen Leitfäden des VCI (SDB, VEK) Fragen / Antworten Katalog Glossar und Links zu Fachverbänden und weiteren Internetseitsn Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT
9 Startseite Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT Leitfäden Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT
10 Infoblätter Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT Service Center Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT
11 Glossar Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT Navigierbare Fassung REACH - Text Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT
12 REACH-Net / wesentliche Inhalte Aufgebaut auf Erfahrungen zur Arbeitssicherheit und Pilotprojekten Fragen telefonisch, per Breiter Expertenkreis Wissensdatenbank mit über 300 Fragen / Antworten, eingeteilt in Sachgebiete Die häufigsten Fragen gesondert Aktuelle Hinweise auf neue Veröffentlichungen, weitere Links Links zur Verordnung und Glossar Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT
13 REACH Kompetenz - Center Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT REACH Wissensdatenbank Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT
14 REACH Net Experten fragen Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT Informationsangebote Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT
15 Umsetzungshilfen REACH Weitere Informationen Leitfäden Musterverträge Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)... (VCI-Mitglieder) (NRW, VCI, IGBCE, BAuA) (BAuA) (UBA) Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wolfgang Blümel VCI, LV Nordost Hallerstraße Berlin Tel: Fax: Mail: bluemel@lv-no.vci.de Wolfgang Blümel, VCI Landesverband Nordost Kooperationsforum WTT
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