Netzentgelte Strom 2014

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1 Netzentgelte Strom 2014 Inhalt Preisblatt 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2 Preisblatt 2 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (Monatsleistungspreis) 3 Preisblatt 3 Netzentgelt für Kunden im Niederspannungsnetz ohne registrierende Leistungsmessung 4 Preisblatt 4 Netzentgelt für Kunden mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen im Niederspannungsnetz (derzeit Elektro-Speichergeräteheizungen, Elektro- Fußbodenspeicherheizungen, Elektro-Zentralspeicherheizungen und Wärmepumpen) 5 Preisblatt 5 Preis für Blindleistung 6 Preisblatt 6 Entgelt für die Reservenetzkapazität bei Ausfall der Eigenerzeugung 7 Preisblatt 7 Entgelt für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung von Bezugskunden ohne Eigenerzeugung und ohne registrierende Leistungsmessung 8 Preisblatt 8 Entgelt für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung von Bezugskunden ohne Eigenerzeugung mit registrierender Leistungsmessung 9 Preisblatt 9 Entgelt für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung von Einspeisern ohne einspeiseseitige registrierende Leistungsmessung 10 Preisblatt 10 Entgelt für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung von Einspeisern mit einspeiseseitiger registrierender Leistungsmessung 11 Preisblatt 11 Entgelt für dezentrale Einspeisung gemäß 18 StromNEV (individuelle Vergütung) 12 Preisblatt 12 Entgelt für dezentrale Einspeisung gemäß 18 StromNEV (pauschale Vergütung) 13

2 Preisblatt - Strom 1 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung Die Preise verstehen sich zzgl. Entgelt für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung (Preisblatt 8), zzgl. Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore- Haftungsumlage, Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben, ggf. Blindleistungsinanspruchnahme und ggf. Konzessionsabgabe in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Preise enthalten im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten der E.ON Netz GmbH. Die Abrechnung von Entnahmestellen am Mittelspannungsnetz mit niederspannungsseitiger Messung erfolgt mit einer 2,5 %igen Erhöhung der Arbeitsund Leistungswerte für Transformatorenverluste, sofern dem Netzbetreiber keine individuellen Angaben zur Ermittlung der Transformatorenverluste vorliegen. Jahresbenutzungsdauer < Bh Entnahmestelle Hoch- auf Mittelspannung Leistungspreis /kw/a Arbeitspreis ct/kwh 10,11 3,26 Mittelspannungsnetz 20,27 3,50 Mittel- auf Niederspannung 19,79 3,71 Niederspannungsnetz 25,22 5,29 Jahresbenutzungsdauer >= Bh Entnahmestelle Hoch- auf Mittelspannung Leistungspreis /kw/a Arbeitspreis ct/kwh 85,63 0,24 Mittelspannungsnetz 69,89 1,52 Mittel- auf Niederspannung 74,23 1,53 Niederspannungsnetz 113,73 1,75 Alle Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % in Rechnung gestellt. Die Angaben dienen zur allgemeinen Information, Anpassungen und Irrtümer 2/13

3 Preisblatt - Strom 2 Netzentgelt für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (Monatsleistungspreis) Für Netzkunden mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenüber steht, bietet die Schleswig-Holstein Netz AG alternativ zum Jahresleistungspreissystem eine Abrechnung auf Basis von Monatsleistungspreisen an. Ein Netzkunde mit einer derartigen Lastcharakteristik, der sich für den Wechsel in das Monatsleistungspreissystem entscheidet, teilt dieses der Schleswig-Holstein Netz AG verbindlich vor Beginn eines Abrechnungszeitraumes mit. Die Preise enthalten im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten der E.ON Netz GmbH. Monatsleistungspreissystem Entnahmestelle Hoch- auf Mittelspannung Leistungspreis /kw/monat Arbeitspreis ct/kwh 14,27 0,24 Mittelspannungsnetz 11,65 1,52 Mittel- auf Niederspannung 12,37 1,53 Niederspannungsnetz 18,96 1,75 Die Preise verstehen sich zzgl. Entgelt für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung (Preisblatt 8), zzgl. Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz, 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage, Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben, ggf. Blindleistungsinanspruchnahme und ggf. Konzessionsabgabe in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Alle Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % in Rechnung gestellt. Die Angaben dienen zur allgemeinen Information, Anpassungen und Irrtümer 3/13

4 Preisblatt - Strom 3 Netzentgelt für Kunden im Niederspannungsnetz ohne registrierende Leistungsmessung Preisblatt 3 kommt für Kunden zur Anwendung, die ihren gesamten Strombedarf aus dem Niederspannungsnetz der Schleswig- Holstein Netz AG beziehen und deren Strombedarf insgesamt bis einschließlich kwh im Jahr beträgt. Das anzuwendende synthetische Lastprofil richtet sich nach der jeweiligen Bedarfsart. Sofern eine Zählerablesung vor Ort außerhalb der turnusmäßigen Jahresverbrauchsabrechnungen erfolgen soll, werden hierfür die Preise gemäß Preisblatt Zusatzleistungen - Strom berechnet. Die Preise enthalten im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten der E.ON Netz GmbH. Preisregelung Entnahmestelle 0 bis kwh Netto Brutto 1) Grundpreis 25,00 29,75 Arbeitspreis 6,03 ct/kwh 7,17 ct/kwh 1) Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Die Preise verstehen sich zzgl. Entgelt für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung (Preisblatt 7), zzgl. Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz, 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage, Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben, ggf. Blindleistungsinanspruchnahme und ggf. Konzessionsabgabe in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Zusätzliche Leistungen werden zu Preisen und Bedingungen der Anlage zu den Ergänzenden Bedingungen der Schleswig-Holstein Netz AG zu der NAV in der jeweils gültigen Fassung erbracht. Die Nettopreise werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % in Rechnung gestellt. Die Angaben dienen zur allgemeinen Information, Anpassungen und Irrtümer 4/13

5 Preisblatt - Strom 4 Netzentgelt für Kunden mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen im Niederspannungsnetz (derzeit Elektro-Speichergeräteheizungen, Elektro-Fußbodenspeicherheizungen, Elektro- Zentralspeicherheizungen und Wärmepumpen) Preisblatt 4 kommt für Kunden ohne Eigenerzeugung zur Anwendung, die ihren gesamten Strombedarf aus dem Niederspannungsnetz der Schleswig-Holstein Netz AG beziehen und deren Strombedarf insgesamt bis einschließlich kwh im Jahr beträgt. Das anzuwendende synthetische Lastprofil richtet sich nach der jeweiligen Bedarfsart. Die Preise verstehen sich zzgl. Entgelt für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung (Preisblatt 7), zzgl. Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz, 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore- Haftungsumlage, Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben, ggf. Blindleistungsinanspruchnahme und ggf. Konzessionsabgabe in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Preisregelung Netto Brutto 1) Arbeitspreis 2,22 ct/kwh 2,64 ct/kwh 1) Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Die Preise enthalten im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten der E.ON Netz GmbH. Zusätzliche Leistungen werden zu Preisen und Bedingungen der Anlage zu den Ergänzenden Bedingungen der Schleswig-Holstein Netz AG zu der NAV in der jeweils gültigen Fassung erbracht. Die Nettopreise werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % in Rechnung gestellt. Die Angaben dienen zur allgemeinen Information, Anpassungen und Irrtümer 5/13

6 Preisblatt - Strom 5 Preis für Blindleistung Der Netznutzer hat einen ausgeglichenen Blindleistungshaushalt in seinem Netz zu gewährleisten. Grundlage für den Umfang der in Anspruch genommenen und gegenüber dem Netznutzer gesondert verrechneten Blindleistung sind die ¼-h-Blindleistungsmittelwerte jeder Übergabestelle. Eine Saldierung von Blindleistung erfolgt nicht. Überschreitet der Netznutzer seine vertraglich vorgegebenen Grenzen für Blindarbeit, wird dem Netznutzer die darüber hinaus übertragene Blindarbeit mit 1,10 ct/kvarh (netto) gesondert in Rechnung gestellt. Der Netznutzer wird auf Anforderung des Netzbetreibers zur Einhaltung des vorgenannten Leistungsfaktors auf seine Kosten eine den tatsächlichen Belastungsverhältnissen angepasste ausreichende Blindstromkompensation durchführen. Alle Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % in Rechnung gestellt. Die Angaben dienen zur allgemeinen Information, Anpassungen und Irrtümer 6/13

7 Preisblatt - Strom 6 Entgelt für die Reservenetzkapazität bei Ausfall der Eigenerzeugung Zur Absicherung des Ausfalles einer Erzeugungsanlage kann für den Zeitpunkt und den Umfang des Reservestrombezuges eine Reservenetzkapazität beim Netzbetreiber bestellt werden. Die Reservenetzkapazität kann bis zur Höhe der Engpassleistung der Erzeugungsanlage pro Jahr bestellt werden, spätestens bis zum 15. Dezember des Vorjahres. Die Preise enthalten im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten der E.ON Netz GmbH. Reserveinanspruchnahme Entnahmestelle Hoch- auf Mittelspannung 0 h h /kw/a >200 h h /kw/a > h /kw/a 26,60 31,92 37,24 Mittelspannungsnetz 50,68 60,82 70,95 Mittel- auf Niederspannung 52,08 62,50 72,92 Niederspannungsnetz 66,73 80,07 93,42 Die Preise verstehen sich zzgl. Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage, Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben, ggf. Blindleistungsinanspruchnahme und ggf. Konzessionsabgabe in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Alle Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % in Rechnung gestellt. Die Angaben dienen zur allgemeinen Information, Anpassungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. 7/13

8 Preisblatt - Strom 7 Entgelt für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung von Bezugskunden ohne Eigenerzeugung und ohne registrierende Leistungsmessung Die Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung werden dann in Ansatz gebracht, wenn die Schleswig- Holstein Netz AG Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister ist. Das Entgelt für den Messstellenbetrieb beinhaltet die Messeinrichtung, sowie deren Betrieb und Wartung im Sinne des 21b EnWG. Preisregelung Messstellenbetrieb pro Gerät netto pro Gerät brutto Niederspannung, Eintarifzähler 1) 7,49 8,91 Niederspannung, Mehrtarifzähler 9,96 11,85 Niederspannung und Mittelspannung, Maximumzähler 9,96 11,85 Das Entgelt für die Messdienstleistung beinhaltet die Messung im Sinne des 21b EnWG. Mittelspannung, Strom- und Spannungswandlersatz Niederspannung, Stromwandlersatz 291,48 346,86 18,12 21,56 Sofern eine Zählerablesung vor Ort außerhalb der turnusmäßigen Jahresverbrauchsabrechnungen erfolgen soll, werden hierfür die Preise gemäß Preisblatt Zusatzleistungen - Strom berechnet. TRE-Schaltung 8,94 10,64 Messdienstleistung 2,3) Eintarifzähler 1) pro Gerät netto pro Gerät brutto 2,57 3,06 Die Abrechnung von Entnahmestellen am Mittelspannungsnetz mit niederspannungsseitiger Messung erfolgt mit einer 2,5 %igen Erhöhung der Arbeits- und Leistungswerte für Transformatorenverluste, sofern dem Netzbetreiber keine individuellen Angaben zur Ermittlung der Transformatorenverluste vorliegen. Mehrtarifzähler Maximumzähler Abrechnung 3) 4,08 4,86 8,64 10,28 pro Zählpunkt netto pro Zählpunkt brutto 10,56 12,57 Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Die Angaben dienen zur allgemeinen Information, Anpassungen und Irrtümer 1) Gilt auch für 2-Energierichtungszähler bzw. Zähler nach 21b EnWG (EDL21 Zähler) 2) Der Preis ist unabhängig davon, ob der Kunde selbst oder die Schleswig-Holstein Netz AG abliest bzw. der Messwert durch Schätzung ermittelt wird. 3) Gilt für eine Ablesung bzw. eine Abrechnung pro Jahr. Für jede weitere Abrechnung im laufenden Jahr wird der Preis erneut erhoben. Die Angaben dienen zur allgemeinen Information, Anpassungen und Irrtümer 8/13

9 Preisblatt - Strom 8 Entgelt für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung von Bezugskunden ohne Eigenerzeugung mit registrierender Leistungsmessung Die Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung werden dann in Ansatz gebracht, wenn die Schleswig-Holstein Netz AG Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister ist. Das Entgelt für den Messstellenbetrieb beinhaltet die Messeinrichtung, sowie deren Einbau, Betrieb und Wartung im Sinne des 21b EnWG. Preisregelung Messstellenbetrieb Niederspannung mit registr. Leistungsmessung Preisabschlag für kundenseitig gestellten Niederspannungswandlersatz Mittelspannung mit registr. Leistungsmessung pro Gerät 252,70 18,12 526,06 Das Entgelt für die Messdienstleistung beinhaltet die Messung im Sinne des 21b EnWG. Die Abrechnung von Entnahmestellen am Mittelspannungsnetz mit niederspannungsseitiger Messung erfolgt mit einer 2,5 %igen Erhöhung der Arbeits- und Leistungswerte für Transformatorenverluste, sofern dem Netzbetreiber keine individuellen Angaben zur Ermittlung der Transformatorenverluste vorliegen. Alle Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % in Rechnung gestellt. Preisabschlag für kundenseitig gestellten Mittelspannungswandlersatz Messdienstleistung Abrechnung 1) 291,48 pro Gerät 216,70 pro Zählpunkt 235,64 1) Gilt nicht für Kunden gemäß 12 Absatz 1 StromNZV mit jährlicher Abrechnung, die auf eigenen Wunsch mit registrierender Leistungsmessung ausgestattet wurden; für diese kommt Preisblatt 7 zur Anwendung. Für die kundenseitige Bereitstellung der Telekommunikationseinrichtung wird ein Preisabschlag von 2,39 Euro pro Jahr auf das Entgelt Messstellenbetrieb gewährt. Die Angaben dienen zur allgemeinen Information, Anpassungen und Irrtümer 9/13

10 Preisblatt - Strom 9 Entgelt für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung von Einspeisern ohne einspeiseseitige registrierende Leistungsmessung Preisregelung Bezug 1) Einspeisung Abrechnungspreis pro Zählpunkt pro Zählpunkt Abrechnungsturnus Abrechnungsturnus kein Bezugsvertrag entfällt 10,56 jährlich Bezugsvertrag mit Standardlastprofil Bezugsvertrag mit registrierender Leistungsmessung 10,56 jährlich 10,56 jährlich 235,64 monatlich 10,56 jährlich 1) Preis gemäß Preisblatt 7 und 8 Dieses Preisblatt gilt für KWK und konventionelle Einspeiseanlagen, die keine EEG Einspeiseanlagen sind bis einschließlich 100 kw installierter Leistung. Zusätzlich werden die Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung gemäß Preisblatt 7 oder Preisblatt 8 in Rechnung gestellt, wenn die Schleswig-Holstein Netz AG Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister ist. Sofern für die Einspeiseanlage ein Bezugsvertrag geschlossen wurde, werden die Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung mit der Bezugsabrechnung in Rechnung gestellt. Bei jeder zusätzlichen Abrechnung auf Kundenwunsch wird ein weiteres Abrechnungsentgelt fällig. Bei Festlegung der Hauptenergierichtung "Einspeisung" wird zur Abrechnung die eingespeiste Arbeit und Leistung bei Einspeisestellen am Mittelspannungsnetz mit niederspannungsseitiger Messung zum Ausgleich von Transformatorenverluste um 1,5 % vermindert, sofern dem Netzbetreiber keine individuellen Angaben zur Ermittlung der Transformatorenverluste vorliegen. Die bezogene Arbeit und Leistung wird in diesem Fall zur Abrechnung nicht erhöht. Bei Festlegung der Hauptenergierichtung "Bezug" wird zur Abrechnung die bezogene Arbeit und Leistung bei Einspeisestellen am Mittelspannungsnetz mit niederspannungsseitiger Messung zum Ausgleich von Transformatorenverluste analog zum Preisblatt 7 bzw. 8 erhöht. Die eingespeiste Arbeit und Leistung wird in diesem Fall zur Abrechnung nicht vermindert. Alle Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % in Rechnung gestellt. Die Angaben dienen zur allgemeinen Information, Anpassungen und Irrtümer 10/13

11 Preisblatt - Strom 10 Entgelt für Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung von Einspeisern mit einspeiseseitiger registrierender Leistungsmessung Preisregelung Bezug 1) Einspeisung Abrechnungspreis pro Zählpunkt pro Zählpunkt Abrechnungsturnus Abrechnungsturnus Bezugsvertrag mit Standardlastprofil Bezugsvertrag mit registrierender Leistungsmessung 10,56 jährlich 235,64 monatlich 235,64 monatlich 235,64 monatlich 1) Preis gemäß Preisblatt 7 und 8 Dieses Preisblatt gilt für KWK und konventionelle Einspeiseanlagen, die keine EEG Einspeiseanlagen sind ab 100 kw installierter Leistung. Zusätzlich werden die Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung mit der Bezugsabrechnung gemäß Preisblatt 8 in Rechnung gestellt, wenn die Schleswig-Holstein Netz AG Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister ist. Bei Festlegung der Hauptenergierichtung "Einspeisung" wird zur Abrechnung die eingespeiste Arbeit und Leistung bei Einspeisestellen am Mittelspannungsnetz mit niederspannungsseitiger Messung zum Ausgleich von Transformatorenverluste um 1,5 % vermindert, sofern dem Netzbetreiber keine individuellen Angaben zur Ermittlung der Transformatorenverluste vorliegen. Die bezogene Arbeit und Leistung wird in diesem Fall zur Abrechnung nicht erhöht. Bei Festlegung der Hauptenergierichtung "Bezug" wird zur Abrechnung die bezogene Arbeit und Leistung bei Einspeisestellen am Mittelspannungsnetz mit niederspannungsseitiger Messung zum Ausgleich von Transformatorenverluste analog zum Preisblatt 7 bzw. 8 erhöht. Die eingespeiste Arbeit und Leistung wird in diesem Fall zur Abrechnung nicht vermindert. Alle Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % in Rechnung gestellt. Die Angaben dienen zur allgemeinen Information, Anpassungen und Irrtümer 11/13

12 Preisblatt - Strom 11 Entgelt für dezentrale Einspeisung gemäß 18 StromNEV (individuelle Vergütung) Die Gesamtvergütung an alle lastganggemessenen dezentralen Einspeiser ergibt sich aus der Vermeidungsarbeit und der Vermeidungsleistung bewertet mit den Netzentgelten der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene. Für nicht lastganggemessene Einspeiser ergibt sich die Vergütung nur aus der Vermeidungsarbeit bewertet mit den Netzentgelten der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene. Die Vermeidungsarbeit wird unabhängig vom Zeitpunkt der Einspeisung vergütet. Maßgeblich für die Vergütung der Vermeidungsleistung ist die individuelle Einspeiseleistung (P ein,i ) im Zeitpunkt der höchsten Entnahmelast aus der Netzoder Umspannebene (P höchst ). Individuelle Vergütung Einspeisestelle Hoch- auf Mittelspannung Leistungspreis /kw/a Arbeitspreis ct/kwh 71,10 0,07 Mittelspannungsnetz 85,63 0,24 Mittel- auf Niederspannung 69,89 1,52 Niederspannungsnetz 74,23 1,53 Das Produkt aus dieser Einspeiseleistung und dem Verhältnis der tatsächlichen Vermeidungsleistung (P verm ) der jeweiligen Netz- oder Umspannebene zu der gesamten Einspeiseleistung (P ein ) zu diesem Zeitpunkt ergibt die zu vergütende Vermeidungsleistung (P verg,i ). Die Vergütung für die Vermeidungsleistung berechnet sich aus dem Produkt der zu vergütenden Vermeidungsleistungen (P verg ) mit der Preisregelung der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene. P verg, i = Pein, i P P verm ein Die Angaben dienen zur allgemeinen Information, Anpassungen und Irrtümer Alle Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % in Rechnung gestellt. 12/13

13 Preisblatt - Strom 12 Entgelt für dezentrale Einspeisung gemäß 18 StromNEV (pauschale Vergütung) Dezentrale Einspeiser, die keinen überwiegenden Anteil an der Vermeidungsleistung haben, können zwischen einer Abrechnung der tatsächlichen Vermeidungsleistung und einer pauschalen Abrechnung wählen. Die pauschale Abrechnung gilt für eine Einspeiseleistung bis 100 kw in der Mittelspannung sowie in der Niederspannung. Bei Inanspruchnahme dieses Wahlrechtes wird ein pauschaler Arbeitspreis vergütet, der einen mittels Jahresbandbetrachtung vergleichmäßigten Leistungspreisanteil enthält. Alle Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % in Rechnung gestellt. Pauschale Vergütung Einspeisestelle Hoch- auf Mittelspannung Arbeitspreis ct/kwh 0,88 Mittelspannungsnetz 1,22 Mittel- auf Niederspannung 2,32 Niederspannungsnetz 2,38 Die Angaben dienen zur allgemeinen Information, Anpassungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. 13/13

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