Offene Fragen im Pflegebereich die Antworten der SPÖ Niederösterreich

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1 Offene Fragen im Pflegebereich die Antworten der SPÖ Niederösterreich 1. Oktober 2007 Die Pflege ist auch in Niederösterreich eine der größten Herausforderungen, die es zu bewältigen gibt. Viele wesentliche Verbesserungen im Pflegebereich sind bereits umgesetzt. Dazu zählen unter anderem der Ausbau der Hauskrankenpflege, der Pflege- und Sozialen Dienste sowie der Betreuungseinrichtungen, oder die Erweiterung und Modernisierung von Pflegeheimen. In den nächsten fünf Jahren investiert das Land mehr als 200 Millionen Euro in den Ausbau und in die Modernisierung der Landespflegeheime. Trotz all dieser Maßnahmen sehen laut unserer großen NÖ Haushaltsbefragung, die wir im Frühsommer durchgeführt haben, 38,5% der Menschen Handlungsbedarf im Bereich Altenpflege und Betreuung. Damit hat sich bestätigt, dass der Bereich Pflege ein zentrales Anliegen ist. An einer für alle zufrieden stellenden Lösung muss also gearbeitet werden - vor allem in Bezug auf Leistbarkeit und Sicherheit der Finanzierung: Pflege ist für uns ein Grundrecht des Menschen. Derzeit werden rund 8000 NiederösterreicherInnen in Pflegeheimen betreut. Mobile Dienste wie die Volkshilfe NÖ betreuten im Jahr 2006 rund Personen.

2 Bei den Pflegeheimen sind die Wartelisten sehr lang. Auf der Website des Landes Niederösterreich findet sich eine Aufstellung aller freien Pflegebetten in den Niederösterreichischen Landespflege- und Pensionistenheimen. Mit Stand sind bei einer Bevölkerung von rund 1,6 Millionen nur 20 freie Pflegebetten vorhanden. Situation im Bezirk Scheibbs In den zwei Scheibbser Heimen sind 208 Personen untergebracht. 162 davon im Landespflegeheim. Im Bezirk ist das Angebot an Plätzen in der mobilen Pflege um 80 Plätze höher als die Nachfrage. Gleichzeitig jedoch fehlen rund 20 Pflegeplätze. Scheibbs ist in Niederösterreich der einzige Bezirk mit einem Überangebot an mobilen Diensten. Die Kurzzeitpflege wurde von 102 Menschen in Anspruch genommen. Die durchschnittliche Pflegedauer lag bei 17,4 Tagen. Ergebnis Finanzausgleich 2008 Bei der Pflege werden die Kosten, wie erwartet, zwischen Bund einerseits sowie Ländern und Gemeinden andererseits im Verhältnis 60:40 geteilt. Für die Länder wird das 40 Millionen Euro jährlich an Ausgaben erfordern. Bei Pflege und Mindestsicherung verpflichten sich die Länder und Gemeinden, bis zu einem Betrag von insgesamt 66 Millionen Euro jährlich mitzufinanzieren. Reicht das nicht aus, werden 2010 Nachverhandlungen durchgeführt. 2

3 24h Betreuung Die 24h Betreuung zu Hause wurde im Rahmen des Hausbetreuungsgesetztes geregelt. Darin ist festgelegt, dass die Hauskrankenpflege mit bis zu 800 Euro pro Monat (wenn Arbeitsverhältnisse vorliegen), oder mit bis zu 225 Euro pro Monat (wenn Werkverträge vorliegen) gefördert wird. Die Finanzierung der Förderung übernimmt zu 60% der Bund, 40% müssen Länder und Gemeinden tragen. Die Förderung kann erst ab Pflegestufe 3 in Anspruch genommen werden. Die Einkommensobergrenze beläuft sich auf 2500 Euro netto. Vermögen unter 5000 Euro bleiben unangetastet. In der Praxis wird sich die Akzeptanz der Förderung erst nach dem Auslaufen der Amnestie (für nicht legal beschäftigte Pflegekräfte) Ende 2007 zeigen. Die gegenwärtige Regelung läuft mit 1. Jänner 2008 aus, bis dahin müssen menschliche und leistbare Lösung geschaffen werden. Hauskrankenpflege Wenn das Ende eines Krankenhausaufenthaltes absehbar ist, ist die Freude auf die eigenen vier Wände meistens groß. Oft bleibt aber die Sorge, wie eine Pflege im eigenen Heim möglich ist, besonders wenn die Angehörigen berufstätig sind. Unter der Hauskrankenpflege versteht man die Pflege zu Hause durch eine/n diplomierte/n KrankenpflegerIn. Die Hauskrankenpflege muss von einem Arzt verordnet worden sein und wird von der Krankenkasse finanziert. Der/die HauskrankenpflegerIn ist nur für die medizinische Versorgung des Patienten/der Patientin zuständig. 3

4 Tätigkeiten der Körperhygiene oder der Haushaltsführung fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Pflegepersonals. Studien belegen, dass die Gesundung der Menschen in ihrer gewohnten Umgebung schneller vorangeht. Deswegen muss dieser Bereich gefördert bzw. ausgebaut werden, um Menschen, die aus der stationären Behandlung in einem Krankenhaus entlassen werden, aber dennoch Pflege brauchen, diese auf Wunsch auch erhalten zuhause und zu leistbaren Konditionen. Wegfall der Regressforderungen Die derzeitigen Kostenersatzbestimmungen im NÖ Sozialhilfegesetz 2000 sehen vor, dass pflegebedürftige Personen bei der Unterbringung in Landespflegeheimen die anfallenden Pflege- und Betreuungskosten mit 80% ihres Einkommens sowie dem Pflegegeld unter Abzug eines Taschengeldes zu bestreiten haben. Reicht dieser Betrag nicht aus, wird auf das Vermögen des Pflegebedürftigen zugegriffen, sofern dieses Vermögen mehr als Euro beträgt. Rückwirkend mit 1. Juli wurde diese Grenze auf Euro erhöht. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, besteht ein Regressanspruch für die geleisteten Zahlungen aus der Sozialhilfe - sowohl gegenüber Eheleuten als auch gegenüber Kindern - bis zu einer festgelegten Obergrenze des monatlichen Einkommens unter Berücksichtigung eines Mindesteinkommens. Das führt natürlich dazu, dass die Entscheidung, ob jemand in einem Landespflegeheim untergebracht werden kann, nach den finanziellen Möglichkeiten getroffen wird. 4

5 Damit steht aber ganz klar nicht mehr das Wohl des Pflegebedürftigen im Vordergrund, sondern das Geld. Die dringend notwendige Abhilfe kann nur geschaffen werden, wenn einerseits die Vermögensgrenze beim Pflegebedürftigen wegfällt, und wenn andererseits die Regressansprüche aufgehoben werden so wie es beispielsweise in den Bundesländern Wien, Salzburg und Oberösterreich der Fall ist. Tagesbetreuung Die Vorteile von Tagesbetreuung liegen auf der Hand: Die Betroffenen verlassen ihre gewohnte Umgebung nur am Tag, sie verbringen ihn in Gesellschaft und werden professionell betreut, ehe sie am Abend wieder in ihre eigenen vier Wände zurückkehren. Vor allem auch für Angehörige ist die Tagesbetreuung eine wesentliche Erleichterung, außerdem stellt sie die optimale Betreuungsform für Demenzkranke dar. In Niederösterreich werden derzeit nur 3 Modellprojekte finanziell unterstützt. Mehr Kurzzeitpflegezentren würden aber nicht nur Aufnahmen in Pflegeheime verzögern bzw. sogar verhindern. Durch die qualitative Betreuung in den Tagesbetreuungszentren würden auch Spitalsaufenthalte verkürzt ein Vorteil nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Finanzierung des Gesundheitswesens. Kurzzeitpflege Auch wenn das Angebot der Kurzzeitpflege in Niederösterreich im Gegensatz zu anderen Bundesländern im Bedarfentwicklungsplan berücksichtigt ist, gibt es großen Aufholbedarf: Es existieren regionale Versorgungsunterschiede, einige Verwaltungsbezirke sind unterversorgt. 5

6 Für Kurzzeitpflegeeinrichtungen außerhalb von Pflegeheimen gibt es außerdem derzeit keine finanzielle Unterstützung. Auch für diesen Bereich gilt: Ausbauen, um pflegende Angehörige, Heime und Krankenhäuser zu entlasten. 6

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