Fall 9: Die Dividendengutschrift

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1 Lernfeld 2: Geschäftsfälle buchen Fall 9 Fall 9: Die Dividendengutschrift Der Mandant hat Aktien in seinem Besitz. Er erhält nachstehende Di vi den den gutschrift und lässt sich von Ihnen beraten, wie er diesen Beleg steuerrechtlich ordnungsgemäß behandelt. Da sich die Aktien im Betriebsvermögen befinden, möchte er auch über die Gewinnauswirkung informiert sein. Außerdem will er für seine Buchhaltung wissen, wie der Beleg zu buchen ist. Bankhaus Irgend wo Dividendengutschrift und Steuerbe scheinigung 100 AX-Aktien 15,00 Dividende je Stück 1.500,00 25 % Kapitalertragsteuer 375,00 5,5 % SolZ 20,62 395,62 Valuta ,38 Willi Musterkunde Schönestraße Frankfurt/M. 1. Der Mandant wünscht auch Auskunft darüber, ob er den Vorgang auch dann steuerlich berücksichtigen muss, wenn er die Aktien im Privatvermögen hält! 2. Für zukünftige Entscheidungen im Hinblick auf die Zurechnung der Aktien zum Betriebs- oder Privatvermögen will der Mandant wissen, wie er einen Kursgewinn bzw. Kursverlust anzusetzen hat! 3. Aktien sind mit einem Stimmrecht verbunden. Der Mandant will informiert sein, wie er sein Stimmrecht geltend machen kann! 4. Der Mandant wünscht Aufklärung darüber, was mit Effektivverzinsung bei Aktien gemeint ist! 5. Außerdem möchte er die Größe KgV erläutert haben! 6. Der Mandant interessiert sich auch für die Frage, wie der bei der AG erzielte Gewinn versteuert wird! 7. Er möchte außerdem wissen, wie der im Betrieb verbliebene Gewinn buchtechnisch abgewickelt wird! 8. In diesem Zusammenhang will er auch von Ihnen den Unterschied zwischen Rücklagen und Rückstellungen erläutert haben! 38

2 Lernfeld 2: Geschäftsfälle buchen Fall % betrieblich Aufwendungen sind zu 100 % Betriebsausgaben Vorsteuer kann zu 100 % geltend gemacht werden Nutzungsmöglichkeiten des betrieblichen Pkw Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb Aufwendungen sind grundsätzlich Betriebsausgaben Jedoch: Beschränkung durch 4 Abs. 5 Nr. 6 i. V. mit 9 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 EStG Methoden: Fahrtenbuch 0,03 %-Regelung Umsatzsteuer: Besteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung nach 3 Abs. 9a UStG Beispiel: Mtl. 22 Fahrten bei einer Entfernung von 15 km: Listenpreis + Sonderzubehör und USt = ,00 Bei Fahrtenbuch: Angenommene tatsächliche Gesamtkosten ,00 Davon ohne USt 2.000,00 Gesamtkilometer Kost./km:14.400:40.000=0,36 22 x 30 x 0,36 = 237, ,30 = 99,00 Differenz = 138,60 (nicht abz. Betriebsausgabe) Kosten/km für USt: ,00 : = 0, ,31 = 204, ,30 = 99,00 USt-BMG 105,60 19 % USt 20,06 Bei Pauschalierung: 15 0,03 % von ,00 = 321, ,30 = 99,00 Differenz = 222,30 (nicht abz. Betriebsausgabe) - 20 % Abschlag 44,46 USt-BMG 177,84 davon 19 % USt = 33,79 Private Nutzung durch den Unternehmer Bei teilweiser privater Nutzung sind die Aufwendungen für die private Nutzung als Privatentnahme zu erfassen. Besteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung nach 3 Abs. 9a UStG Fahrtenbuch 1 %-Regelung Beispiel: Gesamtkilometer = km Gesamtkosten = ,00, davon 1.000,00 ohne VoSt Privatfahrten = km. Bei Fahrtenbuch: Kosten/km = 0,40 (16.000,00 : km) ,40 = 2.400,00 (Gewinnkorrektur) Umsatzsteuer: ,375 = 2.250,00 (15.000,00 : = 0,375 ) 19 % USt = 427,50 Bei Pauschalierung: 1 % von ,00 = 714,00 monatlich (Gewinnkorrektur) Voraussetzung: Fahrzeug gehört zum notwendigen Betriebs-vermögen Umsatzsteuer: Bemessungsgrundlage: 714,00-20 % = 571,20 19 % USt davon = 108,53 Überlassung an einen Arbeitnehmer Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Geldwerter Vorteil ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Ansatz mit 0,03 % des Bruttolistenpreises (Zeitpunkt der Erstzulassung) für jeden Kilometer der einfachen Ent fernung. Ein tatsächliches Ent gelt seitens des AN vermindert den geldwerten Vorteil. Bei der Veranlagung können jedoch Werbungskosten nach 9 EStG geltend gemacht werden. Umsatzsteuer: Sonstige Leistung nach 3 Abs. 9 EStG Beispiel: Bei 20 km Entfernung ergibt sich folgende Berechnung: 0,03 % v ,00 20 km = 428,40 mtl. jährlich: 5.140,80 Dieser Betrag ist die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage, brutto. Werbungskostenabzug, wenn Pauschalierung ab km 1. Für Privatfahrten: Es gilt die 1 %-Regelung. Für die USt ist dies der Bruttobetrag Führen eines Fahrtenbuchs für beide Fälle möglich Lösung s. Seite

3 Lernfeld 2: Geschäftsfälle buchen Fall 17 Prolongation Protest Regress Abläufe beim Wechselgeschäft Aussteller Bezogener Wechselnehmer oder eigene Order Vorlage am Verfalltag oder Übergabe an Kreditinstitut zum Einzug (Inkassoindossament) Rimesse Aufbewahren bis Verfalltag 2 Diskontieren bei der Bank 3 Weitergabe als Zahlungsmittel (Indossament = Weitergabevermerk) Lieferung Tratte Akzept 56

4 Lernfeld 7: Betriebliches und privates Handeln an den Rechtsnormen ausrichten Fall 39 Grundsätzlicher Aufbau einer Einnahmenüberschussrechnung nach 4 Abs. 3 EStG A. Betriebseinnahmen (Zu- und Abflussprinzip nach 11 EStG) B. - Betriebsaugaben C. = Gewinn / Verlust Bei Kleinunternehmern (Betriebseinnahmen unter ,00 ) formlose Gewinnermittlung Bei Betriebseinnahmen ab ,00 ==> amtlich vorgeschriebenes Formular (Anlage EÜR) + Anlage AVEÜR /Anlagenverzeichnis Anlage SZE (Nachweis der Schuldzinsen) Vorgeschriebene Abgabeform: Elektronische Übermittlung (Elster-Pogramm) BMF-Schreiben vom IV C 6 S2142/11/10001 Zuordnung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bei 4 Abs. 3 EStG Nr. Fallbeschreibung Betriebseinnahmen Betriebsausgaben 1 Verkauf von Waren mit USt-Barverkauf ja 2 Verkauf von Waren mit USt-Zielverkauf nein 3 Vereinnahmte USt ja 4 Geleistete Vorsteuer ja 5 USt-Vorauszahlungen nach Voranmeldung ja 6 USt-Abschlusszahlung nach Jahressteuererklärung ja 7 Wareneinkauf mit VSt Barkauf ja 8 Wareneinkauf mit VSt Zieleinkauf nein 9 Betriebsausgaben mit VSt bar ja 10 Betriebsausgaben mit VSt auf Ziel nein 11 Darlehensaufnahme nein 12 Damnum (Darlehensnehmer) ja 13 Gezahlte Zinsen ja 14 Geldbeschaffungskosten ja 15 Forderungsausfälle nein 16 Verlust von Waren (Diebstahl, Schwund, Brand) nein 17 Geringwertige Wirtschaftsgüter ja 18 Diebstahl von Geld ja 19 Warenentnahme für private Zwecke + USt ja 20 Kauf von nicht abnutzbaren Anlagegütern nein 21 Kauf von abnutzbaren Anlagegütern nein 22 AfA auf Anlagegüter ja 23 Verkauf von Anlagegütern Ja Ja (Buchwert) 24 Geldentnahmen nein 25 Teilwertabschreibung nein 26 Investitionsabzugsbeträge ( 7g Abs.1 EStG) ja 27 Gewerbesteuer nein 28 Forderungen nein 29 Geldstrafen nein 30 Laufende Aufwendungen (Miete, Heizung, Lohn, ja Versicherungen) 104

5 Lernfeld 7: Betriebliches und privates Handeln an den Rechtsnormen ausrichten Fall 47 RECHTSGRUNDLAGEN Die Prokura ( 48 ff. HGB) Weitgehende Vollmacht: Ermächtigt zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Erteilung nur durch einen Inhaber eines Handelsgeschäfts oder seinen gesetzlichen Vertreter durch ausdrückliche Erteilung (schriftlich oder mündlich) und Eintragung in das Handelsregister. Prokura ist mit Erteilung wirksam, Eintragung in das Handelsregister hat deklaratorische Wirkung Unterschrift des Prokuristen: Firma + Name des Prokuristen mit einem die Prokura andeutenden Zusatz (z. B. ppa.) Was der Prokurist darf: Was der Prokurist nicht darf: Ein- und Verkauf Prokura erteilen Arbeitnehmer einstellen und entlassen Grundstücke belasten Zahlungsvorgänge ausführen Bilanzen unterschreiben Darlehen aufnehmen Steuererklärungen unterschreiben Prozesse führen Insolvenz anmelden Grundstücke kaufen 1 Gesellschafter aufnehmen Wechsel akzeptieren. Eintragungen im Handelsregister Geschäft auflösen oder verkaufen Eid für den Unternehmer leisten. Wichtig: Im Innenverhältnis (Unternehmer-Prokurist) können die einzelnen Vollmachten eingeschränkt werden. Sie haben jedoch keine Wirkung gegenüber Dritten. Arten der Prokura Einzelprokura: Alleinvertretungsrecht Gesamtprokura: Gemeinsame Ausübung Filialprokura: Beschränkung auf eine selbstständige Zweigniederlassung Erlöschen der Prokura: Widerruf Ausscheiden aus dem Unternehmen Liquidation oder Insolvenz des Unternehmers Sie erlischt nicht beim Tod des Unternehmers Eintragung im Handelsregister erforderlich, erst damit wird das Erlöschen im Außenverhältnis wirksam. Lösung s. Seite Zur Veräußerung oder Belastung von Grundstücken berechtigt die Prokura nur, wenn Immobilienklausel erteilt ist ( 49 Abs. 2 HGB). 128

6 Lernfeld 10: Die Umsatzsteuer für den Unternehmer berechnen Fall

7 Lernfeld 15: Grundlagen des Insolvenzrechts Fall 111 Lernfeld 15: Grundlagen des Insolvenzrechts Fall 111: Die insolvente Unternehmung In einer Wirtschaftszeitung lesen Sie unter den Handelsregistereintragungen Folgendes: Über das Vermögen des Anton Berta, Rosenweg 20, Adorf wurde am :30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Emil Kluge, Kastanienweg 30, Adorf. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum unter Beachtung des 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Berichtstermin und gleichzeitiger Prüfungstermin: Montag, , 9:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Adorf. Nehmen Sie zu folgenden Punkten Stellung: 1. Schildern Sie den Ablauf des Insolvenzverfahrens! 2. Erläutern Sie die Bedeutung des Eröffnungsbeschlusses! 3. Was müssen Gläubiger unternehmen, um ihre Rechte im Insolvenzverfahren zu sichern? Tangierende Problemkreise: Bedeutung eines ordnungsmäßigen Rechnungswesens für die Existenzsicherung eines Unternehmens Die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH. 274

8 Lösungen 6. Siehe dazu Schaubild zu diesem Fall (siehe auch H 6.6 EStR)! Tangierende Problemkreise: Lesen Sie dazu H 6.6 (3) und R 6.6 (4) EStR! Lösung zu Fall Das geschenkte Rennrad übersteigt den Wert von 35. Es handelt sich somit um eine nicht abzugsfähige Betriebsausgabe im Sinne des 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG. Der Gewinn ist somit um zu erhöhen und 760 Umsatzsteuer sind einzubuchen. Bei dem Schmiergeld in Höhe von ist zu untersuchen, ob die Voraussetzungen des 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG vorliegen. Unter dieses Abzugsverbot fallen Zuwendungen, wenn wegen der Zuwendung oder des Empfangs eine rechtskräftige Verurteilung nach einem Strafgesetz erfolgt oder das Verfahren nach der Strafprozessordnung eingestellt worden ist oder wenn wegen der Zuwendung oder des Empfangs ein Bußgeld rechtskräftig verhängt worden ist. Die Neuregelung (ab dem ersten nach dem beginnenden Wirtschaftsjahr) sieht ein Abzugsverbot für Bestechungsgelder bereits vor, wenn die Gewährung der Zuwendung eine rechtswidrige Tat im Sinne der im Einzelnen genannten Strafvorschriften über die Vorteilsgewährung oder Bestechung darstellt. Ein Verschulden oder die Stellung eines Strafantrages ist nicht erforderlich. Damit können auch Bestechungsgelder an ausländische Empfänger nicht geltend gemacht werden. Diese Voraussetzung liegt nicht vor, sodass die Buchung der als Betriebsausgabe bestehen bleiben kann. 2. Das Geschenk als nichtabzugsfähige Betriebsausgabe berechtigt nach 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG nicht zum Vorsteuerabzug. 3. Für die Zahlung des Schmiergeldes kann es bei der bisherigen Buchung bleiben. Anmerkung: Schmiergelder werden häufig über Gewährte Provisionen gebucht. Bezüglich des Rennrades ist folgende Buchung erforderlich: 4635(6620) Geschenke über 35 (4.760,00) an 1200(1800) Bank (4.760,00) Tangierende Problemkreise: Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach 4 Abs. 5 EStG Siehe Schaubild zum Fall! 304

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