Wichtige Informationen zu Änderungen im Zahlungsverkehr

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1 Wichtige Informationen zu Änderungen im Zahlungsverkehr Februar 2014

2 2 Wichtige Informationen zu Änderungen im Zahlungsverkehr: - SEPA: Änderung der Bedingungen für Zahlungen durch Überweisungen und Lastschriften - Änderung der Bedingungen für das Online-Banking Bonn, im Februar 2014 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, zum 1. Februar 2014 wurde der einheitliche Euro- Zahlungsverkehrsraum (SEPA) Realität. Der europäische Gesetzgeber bestimmt mit der SEPA-Verordnung die Ablösung der inländischen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften durch die SEPA-Zahlverfahren. Dies hat Änderungen in den Geschäftsbedingungen der Postbank zur Folge, die für Sie zum 10. Juni 2014 in Kraft treten (dazu unter A). Darüber hinaus gibt es wichtige Neuerungen im Online-Banking der Postbank (dazu unter B). A Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums SEPA A.1 IBAN und BIC als Kundenkennung bei Überweisungen und Lastschriften Die internationale Bankkontonummer IBAN ersetzt seit dem 1. Februar 2014 aufgrund der SEPA-Verordnung Kontonummer und Bankleitzahl als Kundenkennung für Überweisungen und Lastschriften. Für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums wird der Bank- Identifizierungscode BIC zusätzlich zur IBAN benötigt. Dementsprechend werden die Bedingungen für Überweisungen und Lastschriften angepasst. A.2 Wegfall von Abbuchungsauftragslastschriften Das Abbuchungsauftragslastschriftverfahren darf seit dem 1. Februar 2014 aufgrund der SEPA-Verordnung nicht mehr genutzt werden. Deshalb entfallen die Besonderen Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren. Seit dem 1. Februar 2014 werden eingereichte Abbuchungsauftragslastschriften nicht mehr eingelöst.

3 3 A.3 Einzugsermächtigungslastschriften nur noch eingeschränkt nutzbar Das Einzugsermächtigungslastschriftverfahren darf seit dem 1. Februar 2014 aufgrund der SEPA-Verordnung und des deutschen SEPA-Begleitgesetzes nur noch für Zahlungen genutzt werden, die an einer Verkaufsstelle mit einer Zahlungskarte des Zahlers ausgelöst werden. Die Besonderen Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren gelten deshalb nur noch dafür. Wichtig hierbei: Bereits erteilte Einzugsermächtigungen können auch im SEPA-Basislastschriftverfahren verwendet werden. Als Zahler haben Sie unverändert ein achtwöchiges Erstattungsrecht. A.4 Erweiterte Sperr- und Begrenzungsmöglichkeiten bei SEPA-Basislastschriften Der europäische Gesetzgeber hat festgelegt, dass Sie uns anweisen können, Zahlungen aus SEPA-Basislastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulassen. Dies wird durch die Änderung der Besonderen Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren berücksichtigt. A.5 Einfache Umstellung Ihrer Überweisungen auf IBAN/BIC Ihnen als Verbraucher erleichtern wir die SEPA-Umstellung durch Konvertierung inländischer Überweisungsaufträge in das SEPA-Format auf der Grundlage der folgenden neuen Regelung in Nr. 1.2 der Besonderen Bedingungen Überweisungen : Konvertierung für Verbraucher bei Inlandsüberweisung in Euro Ist der Kunde Verbraucher und beauftragt er eine Inlandsüberweisung in Euro, kann er bis 31. Januar 2016 statt der IBAN des Zahlungsempfängers dessen Kontonummer und die Bankleitzahl des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers angeben, die die Bank in die entsprechende IBAN als Kundenkennung des Zahlungsempfängers konvertiert. Das Konvertierungsangebot gilt nicht für Überweisungen, die als Sammelaufträge über elektronische Zugangskanäle außerhalb des Postbank Online-Banking-Portals eingereicht werden (zum Beispiel per Datenfernübertragung, Finanzsoftware). Ist die Konvertierung nicht möglich, wird der Überweisungsauftrag von der Bank nicht ausgeführt. Hierüber unterrichtet sie den Kunden gemäß Nummer I.7.

4 4 Wichtig hierbei: Wenn Sie das Postbank Online-Banking über eine Finanzsoftware nutzen, achten Sie darauf, dass Ihre Software die Einreichung von SEPA-Aufträgen ermöglicht. Bitte erkundigen Sie sich beim Hersteller Ihrer Software nach einer aktuellen Version oder einem Update, ohne die die Nutzung des Online-Banking beeinträchtigt oder sogar unmöglich sein kann. A.6 Änderungen bei Sammel-Daueraufträgen mit Überweisungen Daueraufträge mit Überweisungen, die denselben Ausführungstermin haben, können seit dem 1. Februar 2014 nicht mehr zu einer Sammel-Dauerüberweisung zusammengefasst werden. Die Beauftragung von mehreren Dauerüberweisungen zum selben Ausführungstermin kann nur je Dauerüberweisung gesondert erfolgen. Zum 10. Juni 2014 treten die Besonderen Bedingungen Daueraufträge zu Überweisungen und zu sonstigen Zahlungen für Sie außer Kraft. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin Daueraufträge bei der Postbank einrichten. Dabei berücksichtigen Sie bitte die in diesem Schreiben mitgeteilten Neuerungen. B Online-Banking Verbraucher haben als Nutzer des Online-Banking seit kurzem die Möglichkeit, anstelle der PIN als personalisiertes Sicherheitsmerkmal ein persönliches Passwort zu verwenden und die im Online-Banking-Portal anzugebende Kontonummer durch eine individuelle Kundenkennung zu ersetzen. Für Geschäftsund Firmenkunden besteht diese Möglichkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt, den wir noch gesondert bekanntgeben. Die Besonderen Bedingungen Postbank Online-Banking werden deshalb wie folgt geändert (Änderungen sind unterstrichen): Nr. 1 Leistungsangebot (1) Der Konto-/Depotinhaber und die zum Konto/Depot unterschriftsberechtigten Personen (Bevollmächtigte) können Bankgeschäfte mittels Online-Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online-Banking abrufen.

5 5 Nr. 2.1 Personalisierte Sicherheitsmerkmale Personalisierte Sicherheitsmerkmale, die auch alphanumerisch sein können, sind: - das persönliche Passwort ( Passwort ), - die persönliche Identifikationsnummer (PIN), - einmal verwendbare Transaktionsnummern (TAN), - der Nutzungscode für die elektronische Signatur. (Dieses personalisierte Sicherheitsmerkmal bietet die Bank derzeit nicht an.) Nr. 3 Zugang zum Online-Banking Der Nutzer erhält Zugang zum Online-Banking, wenn - er die Kontonummer oder anstelle der Kontonummer seine individuelle Kundenkennung sowie die PIN oder anstelle der PIN sein Passwort oder seine elektronische Signatur an die Bank übermittelt hat, - Soweit ein Konto-/Depotinhaber einem Bevollmächtigten einen Online-Banking-Zugang für sein Konto/Depot einräumt, trägt der Konto-/Depotinhaber dafür Sorge, dass der Bevollmächtigte die dem Nutzer des Online-Banking nach diesen besonderen Bedingungen obliegenden Pflichten einhält; der Konto-/Depotinhaber haftet für ein Verschulden des Bevollmächtigten wie für eigenes Verschulden. In Nr. 7, 8 und 9 der Besonderen Bedingungen Postbank Online-Banking wird das Fürwort sein vor Authentifizierungsinstrument und personalisiertes Sicherheitsmerkmal durch den bestimmten Artikel das ersetzt.

6 6 Wichtiger Hinweis: Wie bereits mit Ihnen in Nr. 1 Absatz 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart, gilt Ihre Zustimmung zu den oben in Abschnitt A.5 bis A.6 sowie B dargestellten Änderungen der Geschäftsbedingungen als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht vor dem 10. Juni 2014 anzeigen. Sie können den Kontovertrag vor dem 10. Juni 2014 auch fristlos und kostenfrei kündigen. Den Text der geänderten Geschäftsbedingungen sowie ausführliche Informationen zu SEPA erhalten Sie unter Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne. Mit freundlichen Grüßen Deutsche Postbank AG Friedrich-Ebert-Allee Bonn

7 Deutsche Postbank AG Friedrich-Ebert-Allee Bonn

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