Der 9. Österreichische Schuldenreport

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1 Schuldenreport 2014

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3 Der 9. Österreichische Schuldenreport Inhalt Schuldenberatung in Ö... 4 Wie arbeiten Schuldenberatungen?... 6 Qualitätskriterien... 7 Schuldenprobleme in Ö... 8 Wer hat Schuldenprobleme? Gründe für Überschuldung Schulden durch Selbstständigkeit Privatkonkurs in Ö Pfändungen und Exekutionen Kreditentwicklung in Ö Nutzen von Schuldenberatung Jugendverschuldung Budgetberatung Forderungen an Politik Impressum Liebe Leserinnen und Leser! Die Arbeit der Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen ist über Österreichs Grenzen hinweg bekannt und wird geschätzt. Der volkswirtschaftliche Nutzen der Schuldenberatung in Österreich ist unumstritten und belegt, Qualität und Professionalität sind auf hohem Niveau. Mehr als Privatkonkurse sind seit 1995 beantragt worden, über Personen leben laut EU-SILC 2008 in Haushalten, die von Überschuldung betroffen sind. Die Schuldenberatungen unterstützten 2013 mehr als Personen und waren an über 60% der Schuldenregulierungsverfahren beteiligt. Dennoch: Österreich gehört in zweierlei Hinsicht zum europäischen Schlusslicht. Zum einen wird die Restschuldbefreiung erst nach siebenjähriger Verfahrensdauer erteilt, zum anderen gilt bei der Rückzahlung eine Mindestquote von 10% im Abschöpfungsverfahren. Den Wahlkampf zur Nationalratswahl 2013 haben die Schuldenberatungen dazu genutzt, diese und andere wichtige Fragen aus dem Problemfeld Überschuldung privater Haushalte den politischen Parteien in Erinnerung zu rufen (vgl. Seite 22). Im SPÖ/ÖVP-Regierungsprogramm ist nun auch der Ausbau der Schuldenberatung festgelegt, um den BürgerInnen u.a. durch Budgetberatung die Folgen des Eingehens von vertraglichen Verpflichtungen in kritischen finanziellen Situationen transparent und bewusst zu machen. Budgetberatung ist ein neues, präventives Dienstleistungsangebot der Schuldenberatungen, das sich an noch nicht überschuldete Privatpersonen richtet. Es hilft bei Lebensumbrüchen das Haushaltsbudget im Griff zu behalten und verhindert in Überschuldung abzurutschen. Eine langjährige Forderung der Schuldenberatung, die Umstellung der Familienbeihilfe auf monatliche Auszahlung, scheint im Herbst 2014 umgesetzt zu werden. Und ein Meilenstein im Konsumentenschutz ist die am 15. April 2014 in Brüssel beschlossene EU-Richtlinie zum Recht auf ein Girokonto. Die Schuldenberatungen werden die rasche und effektive Umsetzung in Österreich genau beobachten und ihre Praxiserfahrungen einbringen. Der Schuldenreport 2014 liefert anschaulich aufbereitete Daten und Fakten aus den Schuldenberatungen, Konkursdaten, Studienergebnisse, die Kreditentwicklung in Österreich sowie einmal mehr unsere Forderungen. Er zeigt auf, was Politik zur Verbesserung der Situation existenzgefährdeter Haushalte beitragen könnte. Dr. Hans W. Grohs Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen GmbH asb Schuldenreport

4 Schuldenberatung in Österreich Staatlich anerkannte Schuldenberatung Flächendeckende Versorgung 10 staatlich anerkannte (= bevorrechtete) Schuldenberatungen (SB) mit 20 dazugehörigen Regionalstellen 48 betreute Sprechtage (mindestens 1 Mal monatlich besetzt) Beratungsablauf Kontaktaufnahme :: Terminvereinbarung :: Vorbereitung vorhandener Unterlagen Grundsätze Freiwilligkeit 126 vollzeitbeschäftigte BeraterInnen (aliquot) unterstützte Personen Finanzierung der Schuldenberatungen Die staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich wurden 2013 mit einem Gesamtbetrag von Euro finanziert. :: 82% ( Euro) davon kamen von den Ländern, :: 14% ( Euro) vom AMS und :: 4% ( Euro) aus öffentlichen und projektspezifischen Fördermitteln. Die Finanzierung in den einzelnen Bundesländern ist sehr unterschiedlich. Im Vergleich zum Vorjahr lagen dabei die Veränderungen in den Bundesländern 2013 zwischen -10% und +18%. Das NPO-Kompetenzzentrum der Wirtschaftsuniversität Wien hat erhoben, dass jeder Euro, der in die staatlich anerkannten Schuldenberatungen investiert wird, soziale und wirtschaftliche Wirkungen im Gegenwert von 5,3 Euro schafft (vgl. Seite 19). Erstberatung :: Abklären der gegenseitigen Erwartungen :: Erster Überblick über Ist-Situation (Einnahmen/Ausgaben, Schulden) :: Existenzsichernde Maßnahmen :: Weitere Vereinbarungen Beratung bei der Schuldensanierung :: Genaue Anamnese der Einnahmen/Ausgaben :: Schuldenstandserhebung :: Weitere Vereinbarungen :: Mögliche Sanierungsmaßnahmen :: Privatkonkurs, außergerichtlicher Ausgleich Abschlussberatung Möglichkeit der Nachbetreuung Motivation Eigenverantwortlichkeit asb Schuldenreport

5 Alle Beratungsstellen Schuldenberatung Burgenland Hartlsteig 2, 7001 Eisenstadt buergerservicestellen/schuldnerberatung Regionalstelle in Oberwart Schuldnerberatung Kärnten Waaggasse 18/3, 9020 Klagenfurt Regionalstellen in Spittal/Drau, Villach und Wolfsberg Schuldnerberatung NÖ ggmbh Herrengasse 1, 3100 St. Pölten Regionalstellen in Amstetten, Hollabrunn, Wr. Neustadt und Zwettl SCHULDNERHILFE OÖ Stockhofstraße 9, 4020 Linz Regionalstelle in Rohrbach Schuldenberatung Salzburg Gabelsbergerstraße 27, 5020 Salzburg Regionalstellen in St. Johann und Zell/See Schuldnerberatung Steiermark GmbH Annenstraße 47, 8020 Graz Regionalstelle in Kapfenberg Schuldenberatung Tirol Schuldnerberatung Wien ggmbh Wilhelm-Greil-Straße 23/5, 6020 Innsbruck Döblerhofstraße 9, 1. Stock, 1030 Wien Regionalstellen in Imst und Wörgl ifs Schuldenberatung ggmbh Mehrerauerstraße 3, 6900 Bregenz Regionalstellen in Bludenz und Feldkirch Zwettl Rohrbach Hollabrunn Linz Wels Ried Steyr Amstetten Sankt Pölten Vöcklabruck Salzburg Wr. Neustadt Wien Eisenstadt Schuldnerberatung Oberösterreich Spittelwiese 3, 4020 Linz Bregenz Wörgl Kapfenberg Regionalstellen in Ried, Steyr, Vöcklabruck und Wels Feldkirch Bludenz Imst Innsbruck Zell/See St. Johann Oberwart Graz Wolfsberg Spittal/Drau Klagenfurt Dachorganisation asb Villach ASB Schuldnerberatungen GmbH Zentrale Linz Bockgasse 2 b, 4020 Linz Büro Wien Gumpendorferstraße 83, 1060 Wien asb Schuldenreport

6 Wie arbeiten staatlich anerkannte Schuldenberatungen? im öffentlichen Auftrag vertraulich nach verbindlichen Qualitätskriterien Schuldenberatung ist nicht gleich Schuldenberatung! schuldnerinnenorientiert lösungsorientiert und nachhaltig kostenlos professionell vernetzt mit hohem gesellschaftlichen Nutzen Schuldenberatungen, von denen hier die Rede ist, sind kostenlos, öffentlich gefördert und staatlich anerkannt. Daneben gibt es einige private gewerbliche Schuldenregulierer, die mehr oder weniger aktiv um KundInnen werben. Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind durch ein eigenes Gütezeichen erkennbar. Sie beraten im öffentlichen Auftrag und werden von Ländern und Arbeitsmarktservice mit öffentlichen Geldern finanziert. Eine Person, die eine solche Schuldenberatung in Anspruch nimmt, wird dafür niemals Zahlungen leisten müssen! Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind besonderen gesetzlichen Kriterien verpflichtet und berechtigt, SchuldnerInnen bei Bedarf im Privatkonkursverfahren zu vertreten (vgl. Seite 7). Gemeinsam mit den Betroffenen erarbeiten SchuldenberaterInnen Auswege aus der Überschuldung und orientieren sich dabei an den Möglichkeiten der jeweiligen Personen. Voraussetzung ist, dass diese freiwillig und engagiert mitarbeiten und ihren Teil zur Entschuldung beitragen. Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind um nachhaltige Lösungen und nicht um kurzfristige Erfolge bemüht. Neben der unmittelbaren Unterstützung bei der Schuldenregulierung wird auch auf die Gründe der Ver- und Überschuldung Augenmerk gelegt. Schuldenberatungseinrichtungen, die in der Dachorganisation ASB Schuldnerberatungen GmbH vernetzt sind, beschäftigen qualifizierte, speziell für ihre Tätigkeit ausgebildete MitarbeiterInnen, die sich regelmäßig fortbilden. Durch die Beratungstätigkeit für Personen mit Schuldenproblemen entsteht nicht nur ein großer volkswirtschaftlicher Nutzen (vgl. Seite 19), sondern auch ein Nutzen für Gläubiger. Dies ergab die Studie Nutzen der Schuldenberatung für Gläubiger (2008) 1 : Gläubiger sind primär an der Rückführung ihrer Forderungen interessiert. Die Beratung einer Person durch eine Schuldenberatung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass eine angemessene Rückzahlungsquote erreicht wird. 1 ASB Schuldnerberatungen GmbH, Studie Nutzen der Schuldenberatung für Gläubiger (2008), erstellt vom Forschungsinstitut für Bankwesen an der Johannes-Kepler-Universität Linz. Nähere Informationen finden Sie unter asb Schuldenreport

7 Qualitätskriterien der Schuldenberatungen Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind besonderen gesetzlichen Kriterien verpflichtet. KlientInnen können schon am Gütezeichen erkennen, dass sie hier bestmöglich beraten und begleitet werden. Seit 2008 tragen staatlich anerkannte Schuldenberatungen ein eigenes Schuldenberatungszeichen als Qualitätsmerkmal. 1 Staatlich anerkannte Schuldenberatung Eine Schuldenberatungsstelle kann sich nach Bescheid vom Justizministerium dann als staatlich anerkannte Schuldenberatung bezeichnen, wenn sie: Alle Schuldenberatungen ISO-gruppenzertifiziert 2013 wurde ein weiterer Meilenstein in der Qualitätssicherung der Beratung und der Organisationsstruktur gesetzt: Entsprechend dem Qualitätskriterium zeitgemäßes Qualitätsmanagement für staatlich anerkannte Schuldenberatungen waren 2013 alle zehn Schuldenberatungsstellen in der ISO-Gruppenzertifizierung inkludiert (Gruppenzertifizierung nach ÖNORM EN ISO 9001:2008). Die Dachorganisation asb arbeitet bereits seit 2009 unter dem international anerkannten Qualitätsmanagementsystem ISO 9001:2008. Dabei werden alle Arbeitsprozesse transparent und nachvollziehbar dokumentiert sowie der Qualitätsstandard der Arbeit jährlich extern überprüft und aufgezeichnet. Diese externe Kontrolle ist einerseits eine strenge Vorlage für die eigenen Ansprüche an die Arbeit der Schuldenberatung. Andererseits ist sie auch ein klares und nachvollziehbares Signal nach außen in der Abgrenzung zu anderen, nicht staatlich anerkannten und kostenpflichtigen Angeboten. nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, die Beratung unentgeltlich anbietet, verlässlich ist, insbesondere finanziell abgesichert und auf Dauer ausgerichtet, eine ausreichende Anzahl an SchuldnerInnen berät, um im Geschäftsjahr durchschnittlich mindestens drei SchuldenberaterInnen ganztägig zu beschäftigen, über eine an den Erfordernissen eines zeitgemäßen Qualitätsmanagements ausgerichtete Organisation verfügt und sich seit mindestens zwei Jahren für SchuldnerInnen kostenlos auf dem Gebiet der Schuldenberatung erfolgreich betätigt. 1 Das Schuldenberatungszeichen darf gem. 268 Abs. 2 IO nur von Schuldenberatungsstellen, die gemäß 267 Abs. 1 IO als anerkannte Schuldenberatungsstellen bevorrechtet sind, geführt werden. asb Schuldenreport

8 Schuldenprobleme in Österreich Aus Schulden müssen nicht notwendigerweise Schuldenprobleme werden. Bei entsprechender Finanzplanung können Schulden wirtschaftlich Sinn machen. Vor allem bei großen Investitionen wie zum Beispiel Wohnraumbeschaffung lassen sich Schulden kaum vermeiden. Probleme können entstehen, wenn die Finanzplanung schlecht durchdacht ist oder durch unvorhergesehene Ereignisse wie beispielsweise Arbeitsplatzverlust, Krankheit oder Scheidung Einkommenseinbußen bzw. zusätzliche Ausgaben entstehen. So können aus Schulden Schuldenprobleme und daraus Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit werden. Zahlungsunfähigkeit ist die Unmöglichkeit, die fälligen Schulden auch unter Verwertung des vorhandenen Vermögens binnen einer angemessenen Frist zurückzahlen zu können. Personen, die von Schuldenberatungen Unterstützung erhalten % 41% 41% 59% 59% 59% Personen haben sich 2013 mindestens ein Mal an eine Schuldenberatung gewandt, um Unterstützung zu erhalten. Damit ist die Zahl der beratenen Personen im Vergleich zum Vorjahr merklich gestiegen. Schulden = Verbindlichkeiten einer Person gegenüber ihren Gläubigern Überschuldung = Zahlungsunfähigkeit: Unmöglichkeit, fällige Schulden binnen einer angemessenen Frist zurückzuzahlen Die Unterstützung, die Schuldenberatungen ihren KlientInnen anbieten, kann vielfältig sein: Auskünfte/Fallbearbeitung Persönliche Beratung Kontaktaufnahme nach außen Vertretung vor Gericht Aus Schulden können Schuldenprobleme werden! asb Schuldenreport

9 Höhe der Schulden Durchschnittsverschuldung in Euro Erstkontakte Erstmalige telefonische, persönliche oder schriftliche Kontaktaufnahme % % % % % 58% Bei den hier genannten Zahlen handelt es sich um die jährliche Durchschnittsverschuldung der KlientInnen der Schuldenberatungen in Österreich, die eine Erstberatung in Anspruch genommen haben. Im Abfragezeitraum 2013 ( bis ) lag die Durchschnittsverschuldung bei Euro, Männer haben im Schnitt Euro Schulden, Frauen Euro. In öffentlichen Debatten werden fallweise auch die Begriffe bereinigte Durchschnittsverschuldung bzw. Medianverschuldung verwendet. Die bereinigte Durchschnittsverschuldung bezieht in die Berechnung nur Werte mit ein, die in der Bandbreite von bis Euro liegen. Sie lag 2013 bei Euro (2012: Euro). Die Medianverschuldung halbiert die Anzahl der jeweiligen Verschuldungshöhen. Das heißt, die Hälfte der Klientel hat eine höhere Verschuldung als der Median und die andere Hälfte hat eine niedrigere Verschuldung. Die Medianverschuldung für 2013 lag bei rund Euro (2012: rund Euro). KlientInnen gaben bei der Erstberatung auch die Anzahl der Gläubiger an, bei denen sie Schulden hat. Knapp über die Hälfte (52 Prozent) haben ein bis fünf Gläubiger. Sechs Prozent der KlientInnen haben mehr als zwanzig Gläubiger zu bedienen. Die Nachfragestruktur der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass sich die Probleme der Klientel teilweise vertieft haben. Dadurch wurde der Beratungsaufwand pro KlientIn intensiver bzw. waren auch verstärkt Wiederaufnahmen zu verzeichnen, wie an der steigenden Anzahl von Personen, die von Schuldenberatungen pro Jahr Unterstützung erhalten (siehe Grafik oben) deutlich wird. Schuldenhöhe gestaffelt über Euro bis Euro bis Euro 15,2% 17,4% 67,4% Nach gestaffelter Schuldenhöhe steigt der Anteil jener, die maximal Euro Schulden haben, seit Jahren an betrug er noch 61,8%. asb Schuldenreport

10 Wer hat Schuldenprobleme? Zur Annäherung an die Frage, wer in Österreich Schuldenprobleme hat, wurden Alter, Ausbildung, Einkommen und Arbeitssituation der Klientel der Schuldenberatungen (Erstberatungen im Jahr 2013) untersucht. Diese Daten sind zum Vergleich jeweils den Daten der österreichischen Gesamtbevölkerung (Statistik Austria) gegenübergestellt. 39,7% Pflichtschule Geringere Schulbildung als erwerbstätige Gesamtbevölkerung (Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2011) Personen mit geringerer Schulbildung kontaktieren häufiger eine Schuldenberatung. Die Pflichtschule als höchste Ausbildung haben 39,7% abgeschlossen. 51,1% der Klientel der Schuldenberatungen können als höchste Ausbildung einen Lehrabschluss bzw. eine berufsbildende Fachschule vorweisen. 6,7% verfügen über Matura als höchste Ausbildung, 2,5% haben eine Ausbildung über Maturaniveau abgeschlossen. In der österreichischen Bevölkerung (über 15 Jahre) weicht der schulische Bildungsstand ab: 28,3% haben höchstens die Pflichtschule absolviert, 46,5% einen Lehrabschluss bzw. eine berufsbildende Schule besucht. Österreichweit haben 13,6% Matura, eine Ausbildung über diesem Niveau haben 11,5% abgeschlossen. Klientel der Schuldenberatungen verdient weniger (Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2012) Im Vergleich mit dem Bevölkerungsdurchschnitt haben KlientInnen der Schuldenberatungen monatlich deutlich weniger Einkommen zur Verfügung. Der Grundbetrag des (nicht exekutierbaren) Existenzminimums lag 2013 bei 837 Euro. 29,3% der Klientel der Schuldenberatungen haben weniger finanzielle Mittel zur Verfügung, wodurch sich eine Schuldensanierung schwierig gestaltet. Zum Vergleich: Unselbstständig erwerbstätige Personen verdienten in Österreich 2012 monatlich im Schnitt Euro bis bis ,2% 51,1% 13,3% 15,0% 6,7% 2,5% Matura über Maturaniveau berufsbildende Schulen über ,1% 1,9% 4,4% 23,1% bis bis bis Berechnung: Durchschnitt für unselbstständig Erwerbstätige (Jahresnettoeinkommen auf Basis 2012, Statistik Austria) Euro/14 = Euro (inkl. anteiliger Sonderzahlungen). 838 bis nicht exekutierbares Existenzminimum 2013 asb Schuldenreport

11 Altersstruktur weicht von Gesamtbevölkerung ab (Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2012) Die Klientel der Schuldenberatungen entspricht in der Altersstruktur nur ansatzweise der Gesamtbevölkerung ab 15 Jahren, was mit der üblichen Entwicklung von SchuldnerInnen- Karrieren zu erklären ist. Die Altersgruppe der 15- bis 20-Jährigen ist bei den Schuldenberatungen nur marginal vertreten. Ein markanter Unterschied ist bei der Altersgruppe der 21- bis 45-Jährigen zu erkennen: Diese ist unter der Klientel der Schuldenberatungen 1,3 Mal stärker vertreten als in der Gesamtbevölkerung (über 15 Jahre). 1 In diesem Alter werden bis dahin angehäufte Schulden oft zum Problem. Die Altersgruppe der 45- bis 60-Jährigen hingegen ist entsprechend geringer vertreten. 51 bis 60 Jahre 5,6% über 60 Jahre 15,6% 0,1% bis 17 Jahre 1,8% 18 bis 20 Jahre 25,1% 21 bis 30 Jahre 1 Um das Datenverhältnis, das der Klientel der Schuldenberatungen entspricht, zu errechnen, wurde folgende Annahme getroffen: Die unter 15-Jährigen und die über 60-Jährigen werden bei der Anteilsberechnung nicht berücksichtigt, da sie als Klientel der Schuldenberatungen kaum vorkommen. 41 bis 50 Jahre 25,6% 26,2% 31 bis 40 Jahre Nur Hälfte der Klientel erwerbstätig (Vergleich mit Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2013) arbeitslos Arbeitslose Personen sind in der Schuldenberatung acht Mal häufiger vertreten als in der Gesamtbevölkerung. 40,1% der Klientel der Schuldenberatungen sind arbeitslos, etwas mehr als die Hälfte (44,7%) ist erwerbstätig 1. Damit ist der Anteil der Arbeitslosen gegenüber dem Vorjahr (38,5%) deutlich gestiegen waren 58,5% der Gesamtbevölkerung (über 15 Jahre) in Österreich erwerbstätig. Nicht erwerbstätig 2 waren 38,5%. 4,9% aller Erwerbspersonen 3 (EWP) zwischen 15 und 64 Jahre waren arbeitslos 4. Anteil arbeitsloser Personen In der Schuldenberatung: 40,1% In der Gesamtbevölkerung (EWP zw. 15 und 64 Jahre): 4,9% Sonstige 5 15,1% 40,1% 1 Erwerbstätigkeit beinhaltet: unselbstständig Beschäftigte, Selbstständige, freie DienstnehmerInnen, mithelfende Familienangehörige, geringfügig Beschäftigte und zusätzlich: Karenzierte, Frauen im Mutterschutz, Personen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht arbeitsfähig sind. 2 Nichterwerbstätigkeit beinhaltet: SchülerInnen, Studierende, Präsenz- und Zivildiener, Arbeitsunfähige, im Haushalt Tätige (Kinder- und Erwachsenenbetreuung), Pensionierte. 3 Erwerbspersonen: Erwerbstätige plus Arbeitslose 4 Vgl. Statistik Austria: Arbeitsmarktstatistik Erwerbsstatus. Bevölkerung nach dem Erwerbsstatus und Geschlecht seit Zur Berechnung herangezogene Altersbreite: 15 bis 64 Jahre. 5 Z.B. Hausfrauen/-männer, Studierende usw. 44,8% erwerbstätig asb Schuldenreport

12 Gründe für Überschuldung Mehrfachnennungen bei Erstberatungen 2013 Auf Jobsuche Arbeitslosigkeit bzw. Einkommensverschlechterung 1 gescheiterte Selbstständigkeit Umgang mit Geld 2 Wohnraumbeschaffung Scheidung/ Trennung 43,7% 17,6% 15,4% 11,9% 11,6% Geschlechtsspezifische Unterschiede Nach wie vor ist Arbeitslosigkeit bzw. Einkommensverschlechterung der mit Abstand am häufigsten genannte Grund für Überschuldung (Männer: 45%, Frauen: 42%). An zweiter Stelle steht die (gescheiterte) Selbstständigkeit wobei hier ein großer geschlechtsspezifischer Unterschied zu erkennen ist. Während sie von 21% bei den Männern als Überschuldungsgrund angeführt wurde, gaben nur 12% der Frauen an, durch Selbstständigkeit in die Überschuldung geraten zu sein (Mehr dazu auf Seite 13). Keine großen Unterschiede zwischen Männern und Frauen bestehen bei der Nummer drei der Überschuldungsgründe, dem Umgang mit Geld bzw. falschem Konsumverhalten (Männer: 15%, Frauen: 16%). Der vierthäufigste Grund, die Wohnraumbeschaffung (inklusive Wohnraumausstattung), betrifft stärker Frauen als Männer (Männer: 11%, Frauen: 13%). Gescheiterte Partnerschaften Besonders deutlich werden die Unterschiede bei Gründen, die mit gescheiterten Partnerschaften in Zusammenhang stehen. So sind zwar 14% der Frauen, die 2013 zur Erstberatung in eine Schuldenberatung kamen, durch Scheidung oder Trennung in die Überschuldung gerutscht, jedoch nur 10% der Männer. Noch drastischer wird das Bild, wenn es um Bürgschaften und Mithaftung geht: 12% der Frauen gaben sie 2013 als Überschuldungsgrund an, jedoch nur 3% der Männer. Zum Absichern von Krediten des Mannes/Lebensgefährten dient oft die Partnerin als Bürgin. Übernommene Bürgschaften bleiben aber auch über das Beziehungsende hinaus bestehen. Nicht selten liegt ein Missverhältnis zwischen übernommener Haftung und finanzieller Leistungsfähigkeit vor. In umgekehrter Relation stehen hingegen Unterhaltspflichten als Überschuldungsgrund (Männer: 4%, Frauen: 2%). 1 Z.B. durch Kurzarbeit, Wegfall von Überstunden oder PartnerInnen-Einkommen. 2 Meint mangelhaften oder ungeplanten Umgang mit Geld bzw. die inadäquate Haushaltsbudgetplanung (Ausgaben sind nicht an die Einkommenslage angepasst). Weitere genannte Gründe für Überschuldung, die bei der Erstberatung erhoben wurden, waren persönliche Härtefälle, Autokauf/Leasing, Sucht/Krankheit und Lebenshaltungskosten (inklusive Wohnungskosten und Miete). Sehr oft gibt es in der Realität jedoch nicht den einen Grund für Überschuldung, sondern ein ungünstiges Zusammenwirken mehrerer Faktoren. asb Schuldenreport

13 Schulden durch Selbstständigkeit Der Trend zu mehr Unternehmungsgründungen hat in den vergangenen Jahren zu einer steigenden Zahl überschuldeter Selbstständiger geführt. Aufgrund von Haftungen und Bürgschaften sind viele der ehemals selbstständigen Personen auch nach einem Firmenkonkurs persönlich hoch verschuldet. Die ASB Schuldnerberatungen GmbH hat auf Basis der Daten der Schuldenberatungen in Österreich eine vergleichende Untersuchung der Klientel ehemals Selbstständiger in den Jahren 1998, 2003, 2008 und 2013 durchgeführt. In der aktuellen Studie 2013 wurden dazu rund 230 ehemals Selbstständige befragt 1, daraus leiten sich die hier angeführten Ergebnisse ab. Gescheiterte Selbstständigkeit nach 1 Jahr ,3% ,4% 14,2% 17,1% Deutlich angestiegen ist in den 15 Jahren des Untersuchungszeitraums der Anteil jener gescheiterten Selbstständigen, die schon im bzw. nach dem ersten Jahr ihre Firma schließen oder übergeben mussten. 1 Im Untersuchungszeitraum wurden insgesamt Erstberatungen in der Studie verzeichnet (ohne Niederösterreich): Davon geben knapp 23 Prozent bzw. 230 Personen ehemalige Selbstständigkeit als Überschuldungsgrund an. Geschlecht und Alter Der Großteil der ehemals Selbstständigen (72%) ist männlich. Hinsichtlich des Alters entwickelte sich in den vergangenen Jahren ein Trend zu älteren KlientInnen. Während der Anteil der ehemals Selbstständigen über 50 Jahren in den früheren Untersuchungen zwischen 15 und 20% lag, beträgt er in der letzten Untersuchung rund 38%. Schuldenhöhe Die durchschnittliche Gesamtverschuldung der ehemals Selbstständigen betrug rund Euro und ist somit deutlich höher als jene des gesamten Klientels der Schuldenberatungen in Österreich (im Jahr 2013 rund Euro vgl. Seite 9). Dauer der unternehmerischen Tätigkeit :: Die durchschnittliche Dauer der unternehmerischen Tätigkeit betrug 5,4 Jahre. :: Beinahe die Hälfte (47%) der ehemals Selbstständigen beendete die wirtschaftliche Tätigkeit während der ersten drei Jahre. :: Mehr als zwei Drittel (68%) waren bis zu fünf Jahre aktiv. Anzahl der MitarbeiterInnen Gut 30% der ehemals Selbstständigen waren Ein-Personen-Unternehmen. Rund 20% hatten eine mitarbeitende Person. Je 10% hatten zwei, drei und vier MitarbeiterInnen. Die restlichen 20% beschäftigten zwischen fünf und 25 MitarbeiterInnen. Wirtschaftszweige Im Hinblick auf den Wirtschaftszweig der von den ehemals Selbstständigen gegründeten Unternehmen heben sich vier Branchen deutlich hervor: :: Gastgewerbe (20%) :: Einzelhandel (16%) :: Transport und Zustelldienste (15%) :: Baugewerbe (13%) asb Schuldenreport

14 Privatkonkurs in Österreich Schuldenregulierungsverfahren 2013 Der umgangssprachliche Ausdruck Privatkonkurs wird im Gesetz als Schuldenregulierungsverfahren (SRV) bezeichnet. Ziel des Verfahrens ist es, redlichen und motivierten SchuldnerInnen die realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben. Zu den Voraussetzungen zählen neben Überschuldung die tatsächliche Zahlungsunfähigkeit, die Verpflichtung, keine neuen Schulden zu machen, sowie die Möglichkeit, monatlich einen bestimmten Betrag zur Rückzahlung zur Verfügung stellen zu können. In dieser Zeit der Rückzahlung soll nur eine bescheidene, aber menschenwürdige Lebens Insolvenzanträge 1 1,5% gegenüber führung möglich sein. Im Gegenzug stoppen die Exekutionen und der Zinsenlauf. Die SchuldnerInnen sind bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungen und Erfüllung gesetzlicher Kriterien wieder schuldenfrei. Gläubiger erhalten einen Teil ihrer Forderungen zurück. Verbesserungsbedarf im SRV gibt es vor allem in Hinblick auf bestehende Schwierigkeiten für Personen mit sehr geringem Einkommen. Die Gespräche über Reformvorhaben zum Privatkonkurs führten bisher zu keiner politischen Einigung. Mehr zu den Forderungen der Schuldenberatungen auf Seite Insolvenzeröffnungen 1 3,0% gegenüber ,8% 60,6% von einer Schulden- 63,2% beratung im SRV bei Gericht begleitet oder vertreten 1 Insolvenzdaten BMJ, Abfragedatum Insolvenzdaten BMJ, Abfragedatum Privatkonkurs Die Einführung des Privatkonkurses 1995 war eine zentrale Neuerung für SchuldnerInnen, aber auch für Schuldenberatungen. Deren Aufgabe ist die Schuldenregulierung und somit in vielen Fällen auch die Begleitung der KlientInnen in das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren. Der Antrags- und Verfahrensablauf eines Privatkonkurses ist in der Insolvenzordnung geregelt. Zuständig sind zumeist die Bezirksgerichte. Seit 1995 wurden über Privatkonkurse (Stichtag ) in Österreich beantragt. Die häufigsten Regulierungen im Rahmen des Privatkonkurses Zahlungsplan: Den Gläubigern ist eine Quote anzubieten, die der Einkommenslage der nächsten fünf Jahre entspricht. Hier ist die Zustimmung einer Gläubigermehrheit notwendig. Die Schulden erlöschen mit Erfüllung der vereinbarten Quote. Dauer und Quote sind innerhalb gesetzlicher Vorgaben flexibel. Abschöpfungsverfahren: Unter strengen Auflagen für die nächsten sieben Jahre kommt es zur Pfändung auf das Existenzminimum. Die pfändbaren Beträge erhält ein gerichtlich bestellter Treuhänder, der sie jährlich an die Gläubiger verteilt. Eine Zustimmung der Gläubiger ist nicht erforderlich. Nach Ablauf des Verfahrens kommt es bei Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen zur Restschuldbefreiung. Zahlungsplan ,5% 70,4% 69,8% Abschöpfungsverfahren ,4% 28,0% 28,3% asb Schuldenreport

15 Erfolgsquote im Abschöpfungsverfahren Zum Erreichen der Restschuldbefreiung im Abschöpfungsverfahren müssen nach sieben Jahren mindestens 10% der Schulden an die Gläubiger zurückgezahlt worden sein. Eine vorzeitige Restschuldbefreiung ist möglich, wenn nach mindestens drei Jahren Laufzeit 50% zurückgezahlt sind. Wird nach sieben Jahren die 10%-Quote nicht erreicht, kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen dennoch die Restschuldbefreiung (nach Billigkeit) aussprechen. Im Jahr 2013 endete bei 791 Verfahren, in denen die ASB Schuldnerberatungen GmbH als Treuhänder bestellt war, die siebenjährige Abschöpfungsfrist. In 71% der Fälle wurde eine Restschuldbefreiung erteilt (564 Fälle). Davon wurden 80 Verfahren vorzeitig beendet 28,6% 71,3% Restschuldbefreiung (mindestens drei Jahre Laufzeit und 50%-Quote) und 451 Verfahren nach Ablauf der Abtretungserklärung (sieben Jahre Laufzeit und mind. 10%-Quote). In 24 Fällen wurde trotz Nichterreichens der Mindestquote eine Restschuldbefreiung nach Billigkeit erteilt. In 5 Verfahren wurde die Restschuldbefreiung nach Verlängerung des Verfahrens erteilt. Keine bzw. keine unmittelbare Restschuldbefreiung konnte nach sieben Jahren bei 29% der Fälle erteilt werden. In 13% der Fälle ist die Restschuldbefreiung offen, weil noch keine Entscheidung des Gerichts vorliegt und das Verfahren verlängert oder eine Ergänzungszahlung auferlegt wurde. In 10% der Verfahren wurde die Restschuldbefreiung wegen Nichterreichens der Mindestquote endgültig versagt. 6% der Fälle wurden vorzeitig, hauptsächlich wegen Obliegenheitsverletzungen, eingestellt. Verfahrensablauf im Privatkonkurs Außergerichtlicher Ausgleich Zustimmung aller Gläubiger erforderlich Insolvenzeröffnung Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens, Veröffentlichung, Exekutions- und Zinsenstopp Vermögensverwertung z.b. Haus, Auto Zahlungsplan Mindestangebot entsprechend dem voraussichtlich pfändbaren Einkommen der nächsten 5 Jahre; Teilzahlungen für maximal 7 Jahre; Zustimmung der Gläubigermehrheit erforderlich Bei Annahme/Erfüllung Restschuldbefreiung Bei Ablehnung Abschöpfungsverfahren 7 Jahre Leben am Existenzminimum; mind. 10% der Schulden müssen nach 7 Jahren Abschöpfung bezahlt sein; Zustimmung der Gläubiger NICHT erforderlich! Außergerichtlicher Ausgleich Zur Bereinigung der Insolvenzsituation sollten SchuldnerInnen noch vor dem gerichtlichen Insolvenzverfahren versuchen, sich durch Abschluss eines außergerichtlichen Ausgleichs wieder wirtschaftlich zu sanieren. Dabei müssen ALLE Gläubiger dem Vorschlag zustimmen. Die SchuldnerInnen bezahlen eine vereinbarte Rate und werden von den restlichen Schulden befreit. Nur ein Viertel der vorgeschlagenen außergerichtlichen Ausgleiche werden tatsächlich von den Gläubigern angenommen. Keine bzw. keine unmittelbare Restschuldbefreiung nach 7 Jahren Zeitraum der Eröffnung: bis Restschuldbefreiung Abschöpfung scheitert: Alle Schulden und Zinsen leben wieder auf! asb Schuldenreport

16 Pfändungen und Exekutionen Forderungsexekutionen Lohnpfändung bis zum Existenzminimum (2013: 837 Euro) 2013 wurden Forderungsexekutionen beantragt. Das sind Anträge pro Arbeitstag! Bei einer Lohnpfändung (häufigste Form der Forderungsexekution) wird das Einkommen von SchuldnerInnen bis auf das Existenzminimum gepfändet, der darüber hinausgehende Betrag direkt an die Gläubiger überwiesen. Das Existenzminimum ist abhängig von der Anzahl der Unterhaltspflichten und der Höhe des Einkommens. Die Untergrenze für das Existenzminimum lag 2013 bei 837 Euro. 1 In Österreich sind Arbeitgeber durch das System der Lohnpfändungen belastet. Sie sind verpflichtet, eine genaue Rangordnung der anhängigen Exekutionen zu führen, monatlich das Existenzminimum zu errechnen und den pfändbaren Betrag an Gläubiger zu überweisen. Dieser Aufwand ergibt für ArbeitnehmerInnen oft Probleme mit ihren Arbeitgebern bis hin zu Kündigungen und Problemen bei der Arbeitssuche. 2 Überdies zeigen die Beobachtungen der Schuldenberatungen, dass Fehlberechnungen des Existenzminimums, fast immer zu Lasten der SchuldnerInnen, vorkommen. Im Jahr 2013 wurden in Österreich Anträge auf Forderungsexekution gestellt 3, das sind durchschnittlich Anträge pro Arbeitstag ein leichter Rückgang im Vergleich zum Vorjahr. 1 Unterhaltsschulden können auch unter diese Grenze gepfändet werden. Informationen und Tabellen zum Existenzminimum finden sich unter oder in der Broschüre Informationen für Arbeitgeber und andere Drittschuldner ( Bereich Bürgerservice/Publikationen). 2 Mit dieser Problematik befasste sich ein mehrjähriges Projekt der Schuldenberatungen: Schulden-Shredder Arbeitsmarkthindernis Schulden, gefördert im Rahmen der EU-Initiative EQUAL vom ESF und BMWA ( Bereich Projekte). 3 Bundesministerium für Justiz betriebliches Informationssystem der Justiz, Exekution Die Exekution ist die gerichtliche Zwangsvollstreckung von Rechten. Sie richtet sich nach den Vorschriften der Exekutionsordnung und setzt einen Vollstreckungstitel wie zum Beispiel ein rechtskräftiges Urteil oder einen Zahlungsbefehl voraus. Die in der Praxis häufigsten Formen der Exekution sind die Fahrnisexekution und die Forderungsexekution (Geldforderung). Wer zuerst kommt... Im Exekutionsrecht gilt der Grundsatz: Wer zuerst kommt, bekommt auch zuerst! Der Gläubiger, der als erster einen Antrag stellt, wird auch als erster und einziger befriedigt. Alle anderen Gläubiger müssen warten, bis sie an der Reihe sind. Bei zahlungsunfähigen SchuldnerInnen bietet das Exekutionsrecht keine Lösung, sondern verschlimmert die Situation, indem die Schulden durch Zinsen und Kosten der wartenden Gläubiger ständig wachsen. Notwendige Änderung der Exekutionsordnung! Keine Bevorzugung von Gläubigern Zinsenstopp bei Pfändung asb Schuldenreport

17 Fahrnisexekutionen Gerichtliche Pfändung und Verwertung von beweglichen Sachen ( Fahrnissen ) durch eine/n GerichtsvollzieherIn 2013 wurden Fahrnisexekutionen beantragt. Das sind Anträge pro Arbeitstag! Bei einer Fahrnisexekution wird von SchuldnerInnen das bewegliche Vermögen ( Fahrnisse ), welches diese nicht zu einer einfachen Lebensführung benötigen, gepfändet und verwertet. Die GerichtsvollzieherInnen sind dazu berechtigt, die Wohnung von SchuldnerInnen zu durchsuchen und pfändbare Gegenstände aufzuschreiben. Problematisch bei Fahrnisexekutionen ist, dass oft Vermögen gepfändet wird, das sich zwar im Haushalt der SchuldnerInnen befindet, aber im Eigentum von anderen Personen steht. In diesen Fällen müssen sich die tatsächlichen EigentümerInnen gegen diese unrichtige Pfändung zur Wehr setzen. Außerdem liegt der Erlös bei der Verwertung der Fahrnisse regelmäßig weit unter dem tatsächlichen Verkehrswert und ergibt somit nur geringe Beträge zur Schuldentilgung. Im Jahr 2013 gab es in Österreich insgesamt Anträge auf Fahrnisexekution, 1 das sind durchschnittlich Anträge pro Arbeitstag ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. alle Gegenstände, die zu einer einfachen Lebensführung notwendig sind einfache Kleidung Nahrungsmittel und Heizmittel für vier Wochen... dazu kommen noch: Gegenstände für die Berufsausübung Lernbehelfe höchstpersönliche Gegenstände (z.b. Eheringe) Sachen, die nachweislich nicht den SchuldnerInnen gehören Fernseher, DVD-Player Stereoanlage, CDs Computer und Zubehör Fotoausrüstung Handy Auto, Motorrad Bargeld Schmuck Bücher Musikinstrumente Bilder 1 Bundesministerium für Justiz betriebliches Informationssystem der Justiz, Notwendige Änderung der Exekutionsordnung Forderungen der Schuldenberatungen! Fahrnisexekution nur bei Vermögen Die Fahrnispfändung wird entgegen der Intention des Gesetzgebers als Druckmittel eingesetzt, um zusätzliche Zahlungen zu erzwingen, auch wenn nichts pfändbar ist oder der Lohn bereits gepfändet wird. In der Folge zahlen viele Menschen aus dem Unpfändbaren Beträge an Gläubiger und gefährden damit ihre eigene Existenz sowie die ihrer Angehörigen. Nur wenn SchuldnerInnen offenkundig nennenswertes Vermögen besitzen, sollte eine Fahrnisexekution bei laufender Lohnpfändung zulässig sein. Ausweitung des Katalogs des unpfändbaren Vermögens Zwingend unpfändbar sollten sein: Gegenstände zur einfachen Lebensführung wie Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Waschmaschine, Kaffeemaschine, Geschirrspüler; Einrichtungsgegenstände, soweit keine Antik- oder Designermöbel; Fortbewegungsmittel wie Kraftfahrzeuge bis zu einem Wert von Euro (Indexbindung). asb Schuldenreport

18 Kreditentwicklung in Österreich Kredite 2013 Im Jänner 2013 hatten österreichische Banken an private Haushalte Konsumkredite in der Höhe von insgesamt knapp 22 Milliarden Euro verliehen (siehe Grafik). Bis zum Ende des Jahres verringerte sich das Volumen auf 21,1 Milliarden. Wohnbaukredite erreichten im Jänner 2013 ein Gesamtvolumen von 83,2 Milliarden Euro, das bis Ende Dezember auf 85,4 Milliarden gestiegen war. Langfristiger Trend Ein Blick auf den langfristigen Trend im Kreditwachstum österreichischer Banken an private Haushalte zeigt: Seit 2005 ist das Wachstum rückläufig. Die Kreditvergabe ging also schon vor Beginn der Finanzkrise zurück. Die Finanzkrise war demnach weniger Auslöser als Verstärker der Verlangsamung der Kreditausweitung an private Haushalte. Besonders bei der Entwicklung der Konsumkredite (rot in der Grafik) wird der rückläufige Trend ab 2006 sichtbar. Die Entwicklung im Euroraum zeigt einen ähnlichen Verlauf, wobei der längerfristig rückläufige Trend erst 2006 begann. Neukredite konstant Die Neukreditstatistik zeigt im Gegensatz zu den Unternehmenskrediten eine gleichbleibende Tendenz der neu vergebenen Kredite an die privaten Haushalte seit etwa eineinhalb Jahren. Quelle: 11. Kreditbericht der Oesterreichischen Nationalbank, Entwicklung der Kredite des österreichischen Bankensystems an den Unternehmenssektor, Dezember 2013, Bankkredite an private Haushalte Mio. = 1 Mrd Quelle Zahlen: OeNB, Grafik: asb Grafisch dargestellt sind die Werte im Jänner des jeweiligen Jahres. Fremdwährungskredite Wohnbau Konsum Das aushaftende Volumen an Fremdwährungskrediten privater österreichischer Haushalte sank 2013 erstmals seit 2008 unter die 30-Milliarden-Grenze (27,4 Milliarden Euro). Bedingt durch den Wechselkurs war es Ende Dezember 2013 um 11% niedriger als im Dezember Das geht aus einer Erhebung der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hervor. Quelle: FMA-Pressemitteilung vom 14. März 2014, Wien. asb Schuldenreport

19 Nutzen von Schuldenberatung In der Betriebswirtschaft werden ökonomische Kennzahlen zur Bestimmung von Werten errechnet. Im sozialen Bereich sind solche Kennzahlen besonders schwierig zu bestimmen. Mit der Social Return on Investment (SROI) -Analyse wurde eine internationale Methode entwickelt, die neben betriebswirtschaftlichen auch soziale Faktoren berücksichtigt der soziale Nutzen von Investitionen in Organisationen sowie der gesellschaftliche Mehrwert können damit gemessen und dargestellt werden. Studienergebnisse Die staatlich anerkannten Schuldenberatungen sind in ihrer Tätigkeit äußerst wirkungsvoll. Ihre monetarisierten Wirkungen waren 2011 mehr als fünf Mal so hoch wie die eingesetzten Mittel. Dies hat eine Studie, die das NPO-Kompetenzzentrum der Wirtschaftsuniversität Wien im Auftrag der ASB Schuldnerberatungen GmbH 2012/13 durchführte, ergeben. Die Studie zielte darauf ab, die sozialen und wirtschaftlichen Wirkungen der in Österreich tätigen staatlich anerkannten Schuldenberatungen darzustellen. 1 Auf Basis einer SROI-Analyse und unter Einbeziehung von insgesamt zwölf Stakeholdern wurden für das Jahr 2011 monetarisierte Wirkungen in der Höhe von rund 60 Mio. Euro berechnet. Demgegenüber stehen Investitionen von hochgerechnet 11 Mio. Euro, die insbesondere aus Zahlungen der öffentlichen Hand bestehen. Wird der Gesamtprofit auf die Gesamtinvestitionen in die Schuldenberatungen bezogen, ergibt dies einen SROI-Wert von 5,3. Das bedeutet, dass jeder 2011 in die staatlich anerkannten Schuldenberatungen investierte Euro Wirkungen im Gegenwert von 5,3 Euro schuf. 1 More-Hollerweger, Eva; Pervan-Al Soquarer, Ina; Pervan, Ena (2013): Studie zum gesellschaftlichen und ökonomischen Nutzen der staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich mittels einer SROI-Analyse. NPO-Kompetenzzentrum im Auftrag der ASB Schuldnerberatungen GmbH, Wien. Schuldenberatung rechnet sich Jeder Euro, der in die staatlich anerkannten Schuldenberatungen investiert wird, schafft soziale und wirtschaftliche Wirkungen im Gegenwert von 5,3 Euro. Drei Viertel der Ausgaben der Schuldenberatungen 2011 wurden in Personal investiert, es wurden damit also Arbeitsplätze gesichert. Einkommen statt Schulden 60 Mio. Profit gesamt 31 Mio. (52%) Einkommen Klientel Schuldenberatung hat positive Effekte auf vielen Ebenen. Den größten Effekt 31 Mio. Euro hat sie auf die langfristigen Einkommensverhältnisse der KlientInnen. 11 Mio. Euro jährliche Investitionen in Schuldenberatung, v.a. aus öffentlicher Hand, stehen rund 60 Mio. Euro monetarisierte Wirkungen gegenüber. Die telefonisch befragten KlientInnen waren zu 93% sehr zufrieden bzw. zufrieden mit der Arbeit der Schuldenberatungen. Einkommen statt Sozialleistungen Die Tatsache, dass KlientInnen 2011 ihren Job behalten (45%) bzw. im Laufe der Beratung einen neuen finden (12%), bringt dem Staat langfristig zusätzliche Steuereinnahmen und Profit aufgrund verringerter Sozialleistungen in der Höhe von insgesamt 17,7 Mio. Euro. asb Schuldenreport

20 Jugendverschuldung Zu den KlientInnen der staatlich anerkannten Schuldenberatungen zählen auch junge Erwachsene ab 18 Jahren. Noch nicht volljährige Jugendliche suchen nur selten bei einer Schuldenberatung Unterstützung, auch wenn viele KlientInnen bereits in jungen Jahren damit beginnen, Schulden anzuhäufen. Jene KlientInnen, die 2013 bei der Erstberatung 30 Jahre oder jünger waren, hatten durchschnittlich Euro Schulden. Finanzielle Allgemeinbildung und Prävention Studien und Umfragen belegen immer wieder, dass es Lücken beim Wissen über Geld und Finanzprodukte gibt. In Oberösterreich wurde 2013 eine große Jugendstudie erstellt. Demnach findet fast ein Drittel der Jugendlichen, dass es völlig normal sei, Schulden zu haben. Fast 25% haben Probleme mit dem Geld, andererseits gaben 75% an, regelmäßig Geld zu sparen. Handykosten werden nur für ein Drittel der Jugendlichen direkt spürbar bei den meisten übernehmen die Eltern die Kosten. (Zusammenfassung der Studie zum Download: Um verantwortungsvolle Entscheidungen zu ermöglichen, ist es neben der entsprechenden Information und verantwortlichen Haltung der Banken notwendig, dass Jugendliche Grundbegriffe des Finanzdienstleistungswesens kennen, die Kalkulation und realen Auswirkungen von Zinsen verstehen. Schuldenberatungen, Arbeiterkammer und Konsumentenschutz sind sich einig, dass finanzielle Allgemeinbildung im österreichischen Schulsystem stärker verankert sein sollte sei es als eigenes Schulfach Verbraucherbildung oder durch andere fächerübergreifende Modelle. Schuldenberatungen befassen sich neben der Beratung von SchuldnerInnen auch mit Überschuldungsprävention. Ein großer Teil der Präventionsarbeit findet in Schulen statt: In eigenen Workshops oder Schwerpunktwochen kann der Umgang mit Geld besonders intensiv durchgenommen werden. Ein sehr erfolgreiches Modell ist der Finanzführerschein, der in Vorarlberg, Oberösterreich und Salzburg angeboten wird. Alle Präventionsangebote der Schuldenberatungen in den Bundesländern finden sich online unter: Altersstruktur Rund 27% der 2013 erstberatenen KlientInnen waren 30 Jahre oder jünger. :: 2% waren 20 Jahre oder jünger :: 11% waren zwischen 21 und 25 Jahre :: 14% waren zwischen 26 und 30 Jahre Schuldenhöhe Die durchschnittliche Schuldenhöhe der KlientInnen bis 30 Jahre lag bei rund Euro (Frauen: , Männer: ). Im Vergleich dazu: Die Durchschnittsverschuldung der gesamten Klientel lag bei Euro. Privatkonkursanträge 16% aller Privatkonkursanträge in Österreich betrafen 2013 Personen, die 30 Jahre oder jünger waren. asb Schuldenreport

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