Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Schulden der öffentlichen Haushalte. Fachserie 14 Reihe 5

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1 Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 5 Finanzen und Steuern Schulden der öffentlichen Haushalte 2012 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 31. Juli 2013, korrigiert am 23. Januar 2014 (siehe Vorbemerkung) Artikelnummer: Ihr Kontakt zu uns: Telefon: +49 (0) 611/ Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2014 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

2 Vorbemerkung Die vorliegende Veröffentlichung stellt die Schulden der öffentlichen Haushalte in einer erweiterten Definition als Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes dar. Die erweiterte Darstellung der Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes ist in fortschreitenden Ausgliederungen aus den Kernhaushalten und zunehmender Übertragung von öffentlichen Aufgaben nebst ihrer Schulden auf Fonds, Einrichtungen und Unternehmen mit eigenem Rechnungswesen (FEU) begründet. Dieser Prozess hat den Vergleich der Schulden der öffentlichen Haushalte, insbesondere der Länderhaushalte untereinander, zunehmend beeinträchtigt. Um die Vergleichbarkeit der öffentlichen Haushalte wiederherzustellen, müssen zusätzlich zu den Kernhaushalten auch die Schulden der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die in rechtlich selbständiger oder unselbständiger Form mit eigenem Rechnungswesen geführt werden, berücksichtigt werden. Dies geschieht durch die Integration der Schulden der Kernhaushalte des Bundes, der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände und der gesetzlichen Sozialversicherung mit den öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 1995) dem Sektor Staat zuzurechnen sind. Das Tabellenprogramm der Fachserie wurde in 2010 gegenüber den früheren Berichtsjahren grundlegend überarbeitet. Die wesentlichen Unterschiede beruhen auf einer Änderung des Erhebungsprogramms, einer Anpassung der Bereichsabgrenzung und einer Vervollständigung bzw. Erweiterung des Berichtskreises der jährlichen Schuldenstatistik entsprechend den Anforderungen der Europäischen Union. In den Berichtskreis des öffentlichen Gesamthaushaltes wurde die gesetzliche Sozialversicherung als weitere Körperschaftsgruppe aufgenommen. Zudem werden neben den Schulden der Kernbudgets der öffentlichen Haushalte als Extrahaushalte alle Einheiten des Staatssektors einbezogen. Von den kommunalen Zweckverbänden werden unabhängig von der Form ihres Rechnungswesens nur die Einheiten als Extrahaushalte der Gemeinden/ Gemeindeverbände zugesetzt, die (wie alle übrigen Extrahaushalte) zum Sektor Staat zählen. Bei den aufgenommenen Krediten wird zwischen Krediten beim nicht-öffentlichen Bereich und Krediten beim öffentlichen Bereich unterschieden. Der Begriff Kreditmarktschulden wird ab 2010 nicht mehr verwendet und ist mit dem neuen Begriff Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich nur eingeschränkt vergleichbar. Die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich umfassen dabei neben allen die Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich sowie die Kassenkredite beim nicht-öffentlichen Bereich. Zudem wird bei den Schuldarten zwischen Euro- und Fremdwährung unterschieden, die Laufzeiten wurden gemäß der aktuellen Fristengliederung der Deutschen Bundesbank angepasst und die Gläubigerstruktur erweitert. Die Kassenkredite werden nach ihren Gläubigern differenziert dargestellt. Die separate Darstellung der Ausgleichsforderungen und die Erhebung der Inneren Schulden sind seit 2010 entfallen. Grundsätzlich erfolgt mit der vorliegenden Fachserie eine Darstellung des öffentlichen Gesamthaushaltes auch in den differenzierten Tabellen zum Berichtsjahr, daneben werden die Ergebnisse der Kernhaushalte der Gebietskörperschaften jeweils in eigenen Tabellengruppen dargestellt. Bis 2009 beschränkte sich der Nachweis des öffentlichen Gesamthaushaltes lediglich auf die Zeitreihendarstellung. Ein Gesamtbild der öffentlichen Verschuldung liefert die Darstellung des öffentlichen Bereichs, der neben den Einheiten des öffentlichen Gesamthaushaltes auch alle sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen umfasst. Gegenüber der Vorjahrespublikation ergeben sich insbesondere folgende Änderungen im Tabellenprogramm: Zusätzlich werden ab 2012 die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Merkmalskomplex der weiteren Verpflichtungen veröffentlicht. Nicht mehr separat erhoben und nachgewiesen werden dagegen die ÖPP-Projekte nach ESVG. In die Fachserie neu aufgenommen wurden die Tabelle 16.1 Schulden des öffentlichen Bereichs am nach Ebenen und Art der Schulden sowie die Tabelle 17 ÖPP-Projekte des öffentlichen Bereichs 2012 mit einer differenzierten Länderdarstellung. Das Tabellenprogramm gliedert sich wie folgt: - Die Entwicklung der Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes werden in den Tabellen , - die Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes und der Kernhaushalte der Gebietskörperschaften in den Tabellen , - die Schulden des öffentlichen Bereichs in den Tabellen , - die ÖPP-Projekte des öffentlichen Bereichs in Tabelle 17, - die Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen in Tabelle 18, - die Kreditmarktschulden der Kernhaushalte nach Ländern in Tabelle 19.1 und 19.2 und - eine internationale Übersicht zu den konsolidierten Bruttoschuldenständen in Europa in Tabelle 20 - sowie eine Tabelle mit den Bevölkerungsergebnissen in den Ländern Deutschlands am auf Grundlage früherer Zählungen sowie den Ergebnissen der Bevölkerungsfortschreibung auf Grundlage des Zensus am Die vorliegende Fachserie enthält gegenüber der am erschienenen Ausgabe teilweise überarbeitete Ergebnisse. Für den Bund und für wurden die nachgewiesenen Werte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in der Tabelle 2.1 sowie für die übrigen Verbindlichkeiten und die Bürgschaften in Tabelle 16.1 korrigiert; weiterhin wurde Tabelle 18 berichtigt. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 5,

3 Inhalt Textteil Vorbemerkung Inhaltsverzeichnis Qualitätsbericht und methodische Erläuterungen 1 Allgemeine Angaben zur Statistik 2 Inhalte und Nutzerbedarf 3 Methodik 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit 5 Aktualität und Pünktlichkeit 6 Vergleichbarkeit 7 Kohärenz 8 Verbreitung und Kommunikation 9 Sonstige fachstatistische Hinweise 10 Grundsätze der Zuordnung zu den Schuldarten 11 Schuldenstatistische Begriffe und Abgrenzungen 12 Ergebnisdarstellung 13 Sonstige Hinweise 14 Schuldenstand in der Abgrenzung des Maastricht-Vertrages Tabellenteil 1 Entwicklung des öffentlichen Gesamthaushaltes 1.1 Schuldenstand nach Ebenen Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich insgesamt nicht-öffentlichen Bereich Kassenkredite beim nicht-öffentlichen Bereich 1.2 Schuldenstand nach Arten und Ebenen Schuldenstand Schuldenstand Schuldenstand der Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände zusammen nach Arten und Ländern Schuldenstand Schuldenstand Schuldenstand der Länder nach Arten Schuldenstand Schuldenstand Schuldenstand der Gemeinden/Gemeindeverbände nach Arten und Ländern Schuldenstand Schuldenstand Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes nach Ebenen 2.1 Schuldenstand am nach 2.2 Schuldenzugänge nach Schuldenaufnahmen nach Laufzeit und Schuldenabgänge nach Schuldentilgungen nach Laufzeit und Schuldenstand am nach und Laufzeiten 3 Schulden der Kernhaushalte nach Ebenen 3.1 Schuldenstand am nach 3.2 Schuldenzugänge nach Schuldenaufnahmen nach Laufzeit und Schuldenabgänge nach Schuldentilgungen nach Laufzeit und Schuldenstand am nach und Laufzeiten Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 5,

4 Tabellenteil 4 Schulden der Länder und der Gemeinden/Gv. 4.1 Schuldenstand am nach Ländern und Schuldenstand am nach Ländern in Euro je Einwohner auf Grundlage früherer Zählungen Schuldenstand am nach Ländern in Euro je Einwohner auf Grundlage des Zensus Schulden der Kernhaushalte der Länder und der Gemeinden/Gv. 5.1 Schuldenstand am nach Ländern und Schuldenstand am nach Ländern in Euro je Einwohner auf Grundlage früherer Zählungen Schuldenstand am nach Ländern in Euro je Einwohner auf Grundlage des Zensus Schulden der Länder 6.1 Schuldenstand am nach Ländern und 6.2 Schuldenzugänge nach Ländern und Schuldenaufnahmen nach Ländern, Laufzeit und Schuldenabgänge nach Ländern und Schuldentilgungen nach Ländern, Laufzeit und Schulden des Bundes-Kernhaushaltes und der Länder-Kernhaushalte 7.1 Schuldenstand am nach Ländern und 7.2 Schuldenzugänge nach Ländern und Schuldenaufnahmen nach Ländern, Laufzeit und Schuldenabgänge nach Ländern und Schuldentilgungen nach Ländern, Laufzeit und Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände 8.1 Schuldenstand am nach Ländern und 8.2 Schuldenzugänge nach Ländern und Schuldenaufnahmen nach Ländern, Laufzeit und Schuldenabgänge nach Ländern und Schuldentilgungen nach Ländern, Laufzeit und 2012 nach Ländern 9 Schulden der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände 9.1 Schulden der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände nach Ländern Schuldenstand am nach Schuldenzugänge nach Schuldenaufnahmen nach Laufzeit und Schuldenabgänge nach Schuldentilgungen nach Laufzeit und Schulden der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände nach Körperschaftsgruppen/Größenklassen Schuldenstand am nach Schuldenzugänge nach Schuldenaufnahmen nach Laufzeit und Schuldenabgänge nach Schuldentilgungen nach Laufzeit und Schulden der Kernhaushalte der kreisfreien Städte 10.1 Schuldenstand am nach Ländern und 10.2 Schuldenzugänge nach Ländern und Schuldenaufnahmen nach Ländern, Laufzeit und Schuldenabgänge nach Ländern und Schuldentilgungen nach Ländern, Laufzeit und Schulden der Kernhaushalte der kreisangehörigen Gemeinden und Ämter 11.1 Schuldenstand am nach Ländern und 11.2 Schuldenzugänge nach Ländern und Schuldenaufnahmen nach Ländern, Laufzeit und Schuldenabgänge nach Ländern und Schuldentilgungen nach Ländern, Laufzeit und 2012 Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 5,

5 Tabellenteil 12 Schulden der Kernhaushalte der Landkreise 12.1 Schuldenstand am nach Ländern und 12.2 Schuldenzugänge nach Ländern und Schuldenaufnahmen nach Ländern, Laufzeit und Schuldenabgänge nach Ländern und Schuldentilgungen nach Ländern, Laufzeit und Schulden der Zweckverbände des Staatssektors 13.1 Schuldenstand am nach Ländern und 13.2 Schuldenzugänge nach Ländern und Schuldenaufnahmen nach Ländern, Laufzeit und Schuldenabgänge nach Ländern und Schuldentilgungen nach Ländern, Laufzeit und Schulden der gesetzlichen Sozialversicherung 14.1 Schuldenstand am nach 14.2 Schuldenzugänge nach Schuldenaufnahmen nach Laufzeit und Schuldenabgänge nach Schuldentilgungen nach Laufzeit und Fälligkeiten der am bestehenden Wertpapiere und Kredite aus dem nicht-öffentlichen Bereich 15.1 Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes nach Ebenen und Ländern 15.2 Variabel verzinste Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes nach Ebenen und Ländern 16 Schulden des öffentlichen Bereichs 16.1 Schulden des öffentlichen Bereichs am nach Ebenen und 16.2 Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich am nach Ebenen/Ländern 16.3 Schulden beim öffentlichen Bereich am nach Ebenen/Ländern 17 ÖPP-Projekte des öffentlichen Bereichs Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen nach 19 Kreditmarktschulden 19.1 Kreditmarktschulden der Kernhaushalte nach Ländern am Kreditmarktschulden der staatlichen Kernhaushalte am und am Internationale Übersicht Konsolidierter Bruttoschuldenstand des Staates in Prozent des Bruttoinlandsproduktes Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 5,

6 Anhang Bevölkerung in den Ländern Deutschlands am 30. Juni 2012 Zeichenerklärung 0 = - = X =. = = weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts nichts vorhanden Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten Angabe fällt später an Abkürzungen BGB = Bürgerliches Gesetzbuch BGBl. = Bundesgesetzblatt BPS-PT = Bundes-Pensions-Service für Post- und Telekommunikation e.v. BStatG = Bundesstatistikgesetz ESVG = Verordnung des Rates zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft FPStatG = Finanz- und Personalstatistikgesetz Gv. = Gemeindeverbände Mill. = Millionen Mrd. = Milliarden Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen Erläuterungen zum Euro Ab dem 1. Januar 2002 verwendet das Statistische Bundesamt in seinen Veröffentlichungen grundsätzlich die Währungseinheit Euro. Sie finden in der hier vorliegenden Veröffentlichung alle Wertangaben in Euro dargestellt. Umrechung von DM in Euro Die in DM für die Zeit vor dem 1. Januar 2002 ermittelten Werte wurden einheitlich mit dem konstanten Faktor 1 Euro = 1,95583 DM umgerechnet. Rundungsdifferenzen werden bei der Summenbildung nicht ausgeglichen. Daher kann es zu geringfügigen Rundungsdifferenzen kommen. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 5,

7 Qualitätsbericht und methodische Erläuterungen 1 Allgemeine Angaben zur Statistik 1.1 Grundgesamtheit Die Schuldenstatistik erhebt die Schulden der öffentlichen Haushalte nach Gebietskörperschaften. Die Erhebungseinheiten sind die staatlichen (Bund, Länder) und kommunalen Haushalte (Gemeinden, Gemeindeverbände), die Träger der Sozialversicherung und die Bundesagentur für Arbeit sowie die Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die von den öffentlichen Haushalten (auch von diesen gemeinsam) bestimmt sind. 1.2 Statistische Einheiten (Erhebungs- und Darstellungseinheiten) Öffentlicher Gesamthaushalt (1) Die Kernhaushalte Als Kernhaushalte werden die Haushalte der Körperschaftsgruppen Bund, Länder einschließlich der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, Gemeinden/Gemeindeverbände und der Sozialversicherung bezeichnet. Gemeindeverbände sind hierbei Landkreise, die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, der Bezirksverband Pfalz, der Landeswohlfahrtsverband Hessen, der Kommunale Sozialverband Sachsen, der Regionalverbund Ruhrgebiet, die Regionalverbände in Baden-Württemberg, die Bezirke in Bayern, die Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz, die Samtgemeinden in Niedersachsen, die Ämter in Schleswig- Holstein, die Ämter in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, Verwaltungsverbände in Sachsen und die Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen. Die Sozialversicherung setzt sich aus der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung sowie der Alterssicherung für Landwirte und der Bundesagentur für Arbeit zusammen. (2) Die Extrahaushalte Der Begriff Haushalt wird hier institutionell im Sinne von Einheit verwendet. Die Extrahaushalte umfassen alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die im Sinne des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 1995) zum Sektor Staat zählen. Dafür müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Es muss sich um eine institutionelle Einheit handeln. Diese institutionelle Einheit muss vom Staat kontrolliert werden (öffentliche Kontrolle). Diese institutionelle und öffentlich kontrollierte Einheit muss überwiegend vom Staat finanziert werden (öffentliche Finanzierung). Eine Ausnahme gilt für Hilfsbetriebe des Staates. Diese Einheiten erwirtschaften Umsätze größtenteils mit dem Staat (Faustregel: mehr als 80 %) und werden dem Sektor Staat zugeordnet, auch wenn ihr Eigenfinanzierungsgrad über 50 % liegt. (3) Die sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen Öffentlich bestimmt sind alle Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, an denen die Kernhaushalte der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände) oder die gesetzliche Sozialversicherung mit mehr als 50 % des Nennkapitals oder Stimmrechts unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. Öffentliche Unternehmen werden dann den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (und nicht den Extrahaushalten und damit dem öffentlichen Gesamthaushalt) zugerechnet, wenn sie Marktproduzenten sind. Marktproduzent ist ein öffentliches Unternehmen in der Regel dann, wenn der Eigenfinanzierungsgrad dieser Unternehmen größer als 50 % ist. Sie werden allerdings den Extrahaushalten dennoch zugeordnet, wenn der überwiegende Anteil des Umsatzes (mehr als 80 %) auf der Geschäftstätigkeit mit den Kernhaushalten basiert. Zu den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 5,

8 zählen zum Beispiel Ver- und Entsorgungsunternehmen, Verkehrsunternehmen, Krankenhäuser sowie Zweckverbände, die nicht zum Sektor Staat gehören (Marktproduzenten). 1.3 Räumliche Abdeckung Das gesamte Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland. 1.4 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Der Berichtszeitpunkt ist jeweils der 31. Dezember des aktuellen Berichtsjahrs. 1.5 Periodizität Jährlich. 1.6 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Die Rechtsgrundlagen für die Statistik über die öffentlichen Schulden sind das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 438), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Mai 2010 (BGBl. l S. 671) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBI. I S. 462, 565), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBI. I S. 2246) geändert worden ist. Erhoben werden die Angaben nach 5 Nummer 1 und 3 FPStatG. Die Berichtskreisabgrenzung für die öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors (Extrahaushalte) erfolgt nach der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 310 vom , S. 1ff.). 1.7 Geheimhaltung Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach 16 Absatz 1 BStatG geheim gehalten, soweit durch besondere Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. 15 FPStatG als eine solche spezielle Rechtsvorschrift lässt die Veröffentlichung von Ergebnissen auf Ebene der Erhebungseinheiten mit Ausnahme der in 2 Absatz 1 Nummer 7 FPStatG genannten Stellen zu. Eine Übermittlung der erhobenen Angaben ist darüber hinaus nach 14 Absatz 1 FPStatG an oberste Bundes- und Landesbehörden in Form von Tabellen mit statistischen Ergebnissen zulässig, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach 16 Absatz 6 BStatG ist es auch zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft der befragten oder betroffenen Einheit zugeordnet werden können Geheimhaltungsverfahren Die erhobenen Einzelangaben werden nach 16 Absatz 1 BStatG geheim gehalten, soweit durch besondere Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist (siehe 1.7.1). 1.8 Qualitätsmanagement Qualitätssicherung Das Statistische Bundesamt steht in enger Kooperation mit den Statistischen Ämtern der Länder, um die Qualität der Erhebungsdaten stetig zu verbessern Qualitätsbewertung Es werden alle Erhebungseinheiten nach dem FPStatG erfasst. Die Daten unterliegen einer Prüfung auf Plausibilität und Konsistenz. Stichprobenbedingte Fehler treten nicht auf, nicht-stichprobenbedingte Fehler werden auf ein Minimum reduziert. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 5,

9 2 Inhalte und Nutzerbedarf 2.1 Inhalte der Statistik Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte, ist eine jährliche Totalerhebung und berichtet über den Stand der Schulden, Schuldenaufnahmen, Schuldentilgungen und sonstigen Schuldenbewegungen des Berichtsjahres. Erhoben werden: Kassenkredite und Kredite nach Gläubigern sowie die Kredite nach Ursprungslaufzeiten (bis einschließlich 1 Jahr, über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre und mehr als 5 Jahre), nach Arten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kreditähnliche Rechtsgeschäfte, Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen Klassifikationssysteme In der Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte werden die Ergebnisse nach Ebenen bzw. Körperschaftsgruppen (Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände, Sozialversicherung) sowie Ländern klassifiziert. Ergänzend erfolgt eine Darstellung der Ergebnisse für die Kernhaushalte, den öffentlichen Gesamthaushalt und für den öffentlichen Bereich Statistische Konzepte und Definitionen Ab dem Berichtsjahr 2010 umfassen die Ergebnisse der jährlichen Schuldenstatistik der öffentlichen Haushalte die Kern- und Extrahaushalte sowie die sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen in der Abgrenzung des sogenannten Schalenkonzepts. Ausgehend von den durch das Statistische Bundesamt erhobenen Angaben des nationalen Schuldenstandes auf Grundlage des Finanz- und Personalstatistikgesetzes (FPStatG) leitet sich die europäisch vergleichbare Meldung für den Maastricht-Schuldenstand an Eurostat ab. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen die Deutsche Bundesbank, die Europäische Zentralbank (EZB), Eurostat, Bundes- und Länderministerien (vor allem die Finanzministerien), kommunale Spitzenverbände, Universitäten und Wirtschaftsforschungsinstitute, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 5,

10 und Entwicklung (OECD), die Vereinten Nationen, der Internationale Währungsfonds (IWF) sowie die Presse. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Europäischen Union und der Ministerien gewünschten Änderungen im bestehenden Erhebungsprogramm lassen sich mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Fachspezifische Fragen oder Anregungen werden dabei in dem vom Statistischen Beirat eingesetzten Fachausschuss Finanz- und Steuerstatistiken eingebracht. 3 Methodik 3.1 Konzept der Datengewinnung Als Basis für die Auskunftserteilung dienen vor allem die Ergebnisse aus den Rechnungsabschlüssen der Gebietskörperschaften sowie der sonstigen zum Berichtskreis gehörenden Institutionen. Die Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte zählt zu den Primärerhebungen. Die Durchführung erfolgt sowohl im Rahmen einer Onlineerhebung als auch durch eine schriftliche Befragung mittels Papierfragebogen. Für die Erhebung besteht eine Auskunftspflicht. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Daten über die Schulden des Bundes, der Länder, der Träger der gesetzlichen Sozialversicherung, der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen in mehrheitlichem Bundesbesitz werden zentral vom Statistischen Bundesamt erhoben. Die Erfassung aller übrigen Einheiten erfolgt durch das Statistische Amt des jeweiligen Sitzlandes, welches die Daten nach eingehender Prüfung an das Statistische Bundesamt übermittelt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die vom Statistischen Bundesamt selbst erhobenen Daten und die aufbereiteten Daten, die von den Statistischen Ämtern der Länder dem Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt werden, werden über das gemeinsame Verbundsystem der Finanz- und Personalstatistiken ( FiPS ) zusammengeführt. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung; andere Analyseverfahren Die Daten werden in Nominalwerten geliefert. Es findet keine Preis- und Saisonbereinigung statt. 3.5 Beantwortungsaufwand Konkrete Angaben über die Belastung der Auskunftspflichtigen liegen nicht vor. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Schuldenstatistik wird auch im Hinblick auf die Genauigkeit der Daten den Anforderungen des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 1995) gerecht. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Daten von Bund, Ländern, Gemeinden/ Gemeindeverbänden und der Sozialversicherung mit unterschiedlichen Rechnungssystemen erfasst sowie aus verschiedenen Verwaltungsunterlagen zusammengeführt werden und daher Verfahrensunterschiede bei der Zuordnung einzelner Schuldenpositionen vorliegen können. Mit Übergang auf das doppische Rechnungswesen bei den öffentlichen Verwaltungen ist bei diesen Einheiten zukünftig mit einer Verbesserung durch präzisere Schuldennachweise zu rechnen. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 5,

11 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Die Schuldenstatistik wird als Totalerhebung durchgeführt. Demzufolge sind stichprobenbedingte Fehler auszuschließen. 4.3 Nicht-stichprobenbedingte Fehler Nicht-stichprobenbedingte Fehler, wie z. B. Messfehler oder Antwortausfälle, sind nicht völlig zu vermeiden bzw. auszuschließen. Sie werden aber durch umfangreiche und stetig an die aktuellen Begebenheiten angepasste Plausibilitätsprüfungen auf ein Minimum reduziert. 4.4 Revisionen Revisionsgrundsätze Grundsätzlich ist die Übermittlung der Erhebungsdaten zum 31. Dezember eines Berichtsjahrs abschließend. Sollten Berichtsstellen jedoch ihre Erhebungsdaten nachträglich oder im folgenden Berichtsjahr für das vorangegangene Berichtsjahr gravierend (für das Gesamtergebnis) revidieren, so wird das Statistische Bundesamt seine Ergebnisse überarbeiten und revidierte Daten dem Nutzer zur Verfügung stellen Revisionsverfahren Sollte eine Revision nötig sein, wird dies durch eine Pressemitteilung bekanntgegeben. Die Fachserie wird überarbeitet und im Internet neu zur Verfügung gestellt Revisionsanalysen Revisionen der endgültigen Ergebnisse werden von den Erhebungseinheiten mitgeteilt und vom Statistischen Bundesamt ausgewertet und analysiert. 5 Aktualität und Pünktlichkeit 5.1 Aktualität Erhebungsstichtag ist der 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Die endgültigen Ergebnisse werden in der Fachserie 14, Finanzen und Steuern, Reihe 5, Schulden der öffentlichen Haushalte jeweils im 2. Halbjahr des auf den Stichtag folgenden Jahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Die Statistischen Ämter der Länder haben wie die zentral vom Statistischen Bundesamt erfassten Erhebungseinheiten für die Meldung einen festen Liefertermin an das Statistische Bundesamt. Dieser wird strikt überwacht, so dass die Veröffentlichung der Ergebnisse im 2. Halbjahr möglich ist. 6 Vergleichbarkeit 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Obgleich der Ausgliederungsprozess in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich weit fortgeschritten ist, ist eine räumliche Vergleichbarkeit der Daten gewährleistet, da neben den Kernhaushalten alle Extrahaushalte und alle sonstigen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die öffentlich bestimmt sind, in die Erhebung einbezogen werden. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die dargestellten Schulden der öffentlichen Haushalte entsprechen sachlich und systematisch jeweils dem Stand des aktuellen Berichtsjahres. Vergleichsdaten zurückliegender Jahre bzw. langer Reihen sind zum Teil nur noch eingeschränkt vergleichbar. Gründe hierfür sind z. B. das erweiterte Bundesgebiet nach der Wiedervereinigung, die nur bis 1992 bei den Schulden erfolgte Einbeziehung der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen, die auf den Bund übergegangenen Schulden und zwar: ab dem vom Bundeseisenbahnvermögen, des Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 5,

12 Erblastentilgungsfonds und des Ausgleichsfonds Steinkohle und zum vom ERP- Sondervermögen. Ab 2006 werden bei den Schulden der öffentlichen Haushalte auch die Schulden der Extrahaushalte nachgewiesen. Dazu zählen die Extrahaushalte des Bundes, die ausgegliederten Hochschulen des Staatssektors mit eigenem Rechnungswesen, aus den öffentlichen Haushalten ausgegliederte Statistische Ämter der Länder und die Landesbetriebe für Straßenbau/-wesen bzw. für Verkehr sowie die Zweckverbände des Staatssektors neu hinzugekommen sind Einheiten, die zur Bewältigung der Finanzmarkt- und Konjunkturkrise gegründet wurden, z.b. der HSH Finanzfonds AöR und der Zukunftsinvestitions- und Tilgungsfonds Nordrhein-Westfalen sowie Bau- und Liegenschaftsbetriebe der Länder. Ab 2010 werden die Schulden aller Zweckverbände, die nach dem ESVG 1995 zum Sektor Staat gehören, bei den Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes dargestellt. In den Vorjahren wurden die kaufmännisch buchenden Zweckverbände des Staatssektors bei den Schulden der Fonds, Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen, also bei den Schulden des öffentlichen Bereiches, nachgewiesen. In Baden- Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen wurden davon abweichend die kaufmännisch buchenden Zweckverbände bis einschl. 1994, in Hessen bis einschl. 1995, in Thüringen bis einschl. 1996, in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bis einschl. 1999, im Saarland bis einschl sowie in Bayern und Nordrhein-Westfalen bis 2005 den öffentlichen Haushalten zugeordnet. Zudem gibt es ab dem Berichtsjahr 2010 neue begriffliche Abgrenzungen, so werden z. B. die Kreditmarktschulden durch die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich ersetzt, in denen auch die Kassenkredite beim nicht-öffentlichen Bereich enthalten sind. Zudem liegt eine geänderte Bereichsabgrenzung zugrunde. Hiermit wird eine klare Trennung der Schulden beim nicht-öffentlichen von den Schulden beim öffentlichen Bereich gewährleistet. Zudem wird bei den Schuldarten zwischen Euro- bzw. Fremdwährung unterschieden. Diese Änderungen im Erhebungsprogramm sind auf EU-Anforderungen zurückzuführen. Des Weiteren wurden auch die Laufzeiten gemäß der aktuellen Fristengliederung der Deutschen Bundesbank angepasst und die Gläubigerstruktur erweitert. Bei der Betrachtung des Schuldenstands von Bayern ist zu berücksichtigen, dass innerhalb des Kernhaushaltes zur Stützung der Landesbank Schulden des Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB in Höhe von 10 Mrd. Euro enthalten sind. In anderen Ländern wurden zur Stützung ihrer Landesbanken teilweise eigene Extrahaushalte gebildet. Ferner wurden gem. Artikel 8 Absatz 3 Haushaltsgesetz im Rahmen der Liquiditätssteuerung (vorübergehende Nutzung der Liquidität der Rücklagen) Anschlussfinanzierungen für ausgelaufene Altkredite in Höhe von 3,5 Mrd. Euro auf künftige Jahre verschoben; die haushaltsmäßige Verschuldung zum übersteigt damit die ausgewiesenen valuierten Schulden um diesen Betrag. 7 Kohärenz 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die jährliche Schuldenstatistik der öffentlichen Haushalte steht in enger Beziehung zur vierteljährlichen Schuldenstatisitk, der Finanzvermögenstatistik, der Statistik der öffentlichen Ausgaben und Einnahmen, der Statistik der Jahresabschlüsse öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen sowie der Hochschulfinanzstatistik. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebungseinheiten übermitteln nach festgelegten Standards die Ergebnisse für die Schuldenstatistik. Durch Plausibilitätsprüfungen wird eine interne Kohärenz erreicht. 7.3 Input für andere Statistiken Die Ergebnisse der Schuldenstatistik der öffentlichen Haushalte sind für die Notifikationstabellen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) an Eurostat von großer Bedeutung. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 5,

13 8 Verbreitung und Kommunikation 8.1 Verbreitungswege Die ausführliche Darstellung der endgültigen Ergebnisse erfolgt in der Fachserie 14, Finanzen und Steuern, Reihe 5, Schulden der öffentlichen Haushalte. Diese Veröffentlichung steht auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes zum kostenlosen Download zur Verfügung unter: nanzen/schulden/schulden. Darüber hinaus informieren Pressemitteilungen, aktuelle Tabellen mit den wichtigsten Eckzahlen auf unserer Homepage sowie ein jährlicher Beitrag in der Zeitschrift Wirtschaft und Statistik über neuere Entwicklungen. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Eine Methodenbeschreibung liegt vor. Diese ist auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes unter: zu finden. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Die Veröffentlichung der Ergebnisse über die Schulden der öffentlichen Haushalte erfolgt nach den allgemeinen Richtlinien des Statistischen Bundesamtes. 9 Sonstige fachstatistische Hinweise Weitere Informationen befinden sich auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes unter: Für fachliche Fragen stehen beim Statistischen Bundesamt folgende Wege zur Verfügung: schulden@destatis.de oder 0611/ Grundsätze der Zuordnung zu den Schuldarten Nachgewiesen werden alle Schulden, für welche die Berichtsstelle Schuldner ist, auch wenn sie nicht den Schuldendienst trägt. Dazu gehören auch die Schulden ihrer rechtlich unselbständigen Stiftungen und Sondervermögen, deren Ausgaben und Einnahmen vollständig im Haushalt des öffentlichen Trägers enthalten sind. Die Schulden der rechtlich unselbständigen kommunalen Sondervermögen mit eigener, vom Trägerhaushalt getrennter Rechnungsführung gelten dagegen nicht als Schulden der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes; diese werden gesondert erfasst und nachgewiesen. Nicht in der Schuldenstatistik erhoben werden: Gelder, die von Dritten hinterlegt sind (z. B. Kautionen); Kassenreste, Steuerablieferungsrückstände, im Eigenbestand der Emittenten befindliche Wertpapiere, Innere Schulden. Der Aufgliederung der aufgenommenen Schulden nach Schuldarten wird soweit möglich das Gläubigerprinzip zugrunde gelegt: Maßgebend für die Zuordnung ist der in der Schuldurkunde bezeichnete Gläubiger. Werden die Mittel vollständig aus dem Haushalt der Körperschaften finanziert, aber von den Kreditinstituten nur ausgezahlt, werden diese abweichend vom Gläubigerprinzip den öffentlichen Körperschaften zugeordnet. Wird von den öffentlichen Haushalten nur die Zinsdifferenz zum Marktzins finanziert, erfolgt der Nachweis bei der auszahlenden Stelle. Bei allen Schulden für die Wertpapiere ausgegeben worden sind (Anleihen usw.), entfällt eine Aufteilung nach Gläubigern. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 5,

14 11 Schuldenstatistische Begriffe und Abgrenzungen 11.1 Kassenkredite / Kredite zur Liquiditätssicherung Unter Kassenkrediten (auch als Kassenverstärkungskredite bezeichnet) werden die kurzfristigen Verbindlichkeiten erfasst, welche die Berichtseinheiten zur Überbrückung vorübergehender Kassenanspannungen eingehen. Sie dienen nicht der Ausgabendeckung (keine investiven Zwecke), sondern der Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft beziehungsweise der Liquiditätssicherung. Seit 2010 werden die Kassenkredite differenziert nach Gläubigerbereichen erhoben Kredite Kredite entstehen, wenn Gläubiger Mittel an Schuldner entweder direkt oder unter Zwischenschaltung eines Vermittlers gewähren und die entweder in einem nicht begebbaren (übertragbaren) Titel oder gar nicht verbrieft sind. Kredite weisen im Allgemeinen folgende Merkmale auf: Die Bedingungen eines Kredites werden zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber direkt oder unter Zwischenschaltung eines Vermittlers ausgehandelt. Ein Kredit ist eine unbedingte Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger, die bei Fälligkeit zurückgezahlt werden muss. Die Kredite (ohne Kassenkredite) sind in der Höhe der Restschuld berücksichtigt. Auch unverzinsliche Kredite sind hier enthalten Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich Geldmarktpapiere Unverzinsliche Schatzanweisungen Finanzierungsschätze Sonstige Geldmarktpapiere Kapitalmarktpapiere Anleihen Bundesschatzbriefe Bundesschatzanweisungen Bundesobligationen Inflationsindexierte Bundeswertpapiere Landesobligationen/-schatzanweisungen Sonstige Kapitalmarktpapiere Im Eigenbestand der Emittenten befindliche Wertpapiere sind nicht im Schuldenstand berücksichtigt. Kassenkredite und Kredite bei Kreditinstituten beim sonstigen inländischen Bereich beim sonstigen ausländischen Bereich Bei den Schuldarten wird zwischen Euro- bzw. Fremdwährung unterschieden. Auf fremde Währung lautende Schulden, die im Ausland oder bei internationalen Stellen aufgenommen und in fremder Währung kontrahiert sind, werden zu den von der Europäischen Zentralbank am 31. Dezember veröffentlichten Referenzkursen in Euro umgerechnet. Die Laufzeitenabgrenzungen entsprechen den aktuellen Anforderungen der Deutschen Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank. Seit dem Berichtsjahr 2010 werden die Ausgleichsforderungen, die vor allem gegenüber der Deutschen Bundesbank bestehen, nicht mehr separat ausgewiesen; sie sind in den Schulden beim nichtöffentlichen Bereich (größtenteils bei Kreditinstituten) enthalten. Ausgleichsforderungen sind Schuldbuchforderungen gegen die öffentliche Hand, in erster Linie als Ausgleich für den Wegfall der Forderungstitel gegen das Dritte Reich nach Ende des 2. Weltkrieges. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 5,

15 11.4 Schulden beim öffentlichen Bereich Kassenkredite und Kredite beim Bund bei Ländern bei Gemeinden/Gv. bei Zweckverbänden und dgl. bei der gesetzlichen Sozialversicherung Beteiligungen und Sondervermögen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Hier werden sämtliche, von den Berichtsstellen untereinander aufgenommenen Schulden nachgewiesen, auch wenn sie über ein Kreditinstitut ausgezahlt wurden. Diese umfassen auch Schulden zwischen den Körperschaften und den Extrahaushalten der Körperschaften. Da aufgrund fehlender Erfassungsmöglichkeiten in der Schuldenstatistik Netto-Schuldner- bzw. -Gläubigerpositionen nicht errechnet werden können, erfolgt eine unbereinigte Zusammenfassung der Verschuldungsdaten aller Berichtsstellen; dies hat zur Folge, dass z. B. Schulden der Gemeinden bei ihrem Land bzw. Schulden der Extrahaushalte bei ihrem Kernhaushalt in nicht-konsolidierter Form nachgewiesen werden. Die Laufzeitenabgrenzungen entsprechen den aktuellen Anforderungen der Deutschen Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank 11.5 Weitere Verpflichtungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entstehen durch die direkte Kreditgewährung durch Lieferanten an die Käufer von Waren- oder Dienstleistungen sowie durch Anzahlungen für angefangene oder geplante Arbeiten bzw. für Waren- und Dienstleistungslieferungen. Hierzu zählen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, die noch nicht bezahlt wurden, von Factoring-Kapitalgesellschaften übernommene Handelskredite, sofern sie nicht den Krediten zuzurechnen sind, aufgelaufene Gebäudemieten und Zahlungsrückstände auf Waren oder Dienstleistungen, sofern ihnen keine Kredite zugrunde liegen. Es werden alle Lieferungen und Leistungen nachgewiesen, die bis zum Erhebungsstichtag in Anspruch genommen (Leistungserbringung), aber noch nicht bezahlt wurden Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Die wirtschaftlich einer Kreditaufnahme gleichkommenden Zahlungsverpflichtungen, die Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden sowie Restkaufgelder, werden wegen unterschiedlich verwendeter Abgrenzungs- und Bewertungskriterien nicht in den Schuldenstand einbezogen und neben den Angaben über Finanzierungsleasing, ÖPP-Projekten und Bürgschaften nur nachrichtlich dargestellt Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden Hier werden nur die Verbindlichkeiten aufgeführt, die beim Erwerb bereits belasteter Grundstücke übernommen wurden. Darlehensaufnahmen gegen hypothekarische Sicherung und nicht gesicherte Schuldenaufnahmen werden dagegen nur bei der entsprechenden Schuldart (z. B. bei Kreditinstituten) nachgewiesen Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften Als Restkaufgeld ist der noch nicht gezahlte (Teil-)Betrag einer Kaufsumme zu verstehen; dieser kann auch hypothekarisch durch Eintragung ins Grundbuch gesichert werden (Restkaufgeldhypothek). Hierzu zählen auch Verpflichtungen aus Forfaitierungsverträgen, wenn ein Einredeverzicht bei der Bank geleistet wurde, also kein Recht auf Kürzung bei Minderleistung besteht. Ver- 14 Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 5,

16 pflichtungen aus Forfaitierungsverträgen ohne Einredeverzicht zählen zu den übrigen Verbindlichkeiten Finanzierungsleasing ÖPP-Projekte Beim Finanzierungsleasing wird ein Finanzierungsvertrag über einen bestimmten Zeitraum verbindlich abgeschlossen. Während der sogenannten Grundmietzeit kann der Vertrag nicht gekündigt werden und die in der Grundmietzeit zu entrichtenden Raten decken mindestens die Anschaffungs- oder Herstellkosten sowie alle Nebenkosten einschließlich der Finanzierungskosten. Maßnahmen zur Werterhaltung (z. B. Wartung, Versicherung) trägt der Leasingnehmer. Es wird die insgesamt eingegangene Verpflichtung (= Leistungssumme) aus Leasingverträgen abzüglich der bis zum Ende des Berichtszeitraumes geleisteten Tilgungen nachgewiesen. Bei Projekten aus Öffentlichen-Privaten-Partnerschaften (bzw. ÖPP-Projekten) handelt es sich um langfristige Verträge zwischen einem staatlichen und einem privaten Partner über die Bereitstellung von Dienstleistungen durch die Nutzung eines bestimmten Vermögensgutes. Kriterien für die Klassifikation eines Vertrags als ÖPP sind das Vorliegen einer erheblichen Anfangsinvestition, die Festlegung einer durch den privaten Partner bereitzustellenden Dienstleistung unter Nutzung des Vermögensgutes und die Zahlung regelmäßiger Raten vom staatlichen Partner an den privaten Partner. Nachgewiesen werden die Projektsumme insgesamt, d. h. die vertraglich vereinbarten Projektsummen aller laufenden ÖPP-Projekte, sowie die bisher geleisteten Zahlungen, dies sind die Gesamtsumme aller bisher geleisteten Zahlungen des staatlichen Partners an den privaten Partner aller laufenden ÖPP-Projekte. Im Lebenszyklus von ÖPP-Projekten können die geleisteten Zahlungen die gesamte Projektsumme übersteigen Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen Die Bürgschaften im Sinne des 765 BGB einschl. der Nachbürgschaften sind mit den übernommenen Haftungssummen, nicht dagegen mit den gesamten Kreditsummen (Ausnahme: Flächenländer) und nicht mit den durch Gesetz oder Haushaltssatzung festgestellten Ermächtigungssummen angegeben. Sie umfassen auch harte Patronatserklärungen, die eine Liquiditätsausstattungsgarantie beinhalten. Auf Bürgschaften gezahlte Beträge (Schadensfälle) sind abgesetzt. Bürgschaften, die voll durch Rückbürgschaften gesichert sind, werden nicht nachgewiesen; dagegen ist von Bürgschaften, die nur teilweise durch Rückbürgschaften gesichert sind, der ungedeckte Teil einbezogen. Außer den Bürgschaften nach 765 BGB sind von Bund und Ländern übernommene Garantien und sonstige Gewährleistungen im Nachweis enthalten (z. B. Kreditaufträge nach 778 BGB, Schuldmitübernahmen, Gewährleistungs-, (Garantie-) Verträge, Ausbietungsgarantien, Wechselbürgschaften). Bei Gemeinden/Gv., Zweckverbänden, gesetzlicher Sozialversicherung und den Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors entfällt dieser Nachweis. Nicht enthalten sind Bürgschaften, die kraft Gesetzes übernommen werden müssen (z. B. Haftung der Länder für ihre Kreditanstalten, Haftung der Gemeinden/Gv. für Sparkassen als Gewährsträger). Zu beachten ist, dass bei den staatlichen Haushalten der Flächenländer die Haftungssumme insgesamt nachgewiesen wird, d. h. die volle Summe, unabhängig davon, ob inzwischen Tilgungen geleistet wurden oder nicht. Beim Bund und bei den Stadtstaaten ist die Haftungssumme um die geleisteten Tilgungen und die in Schadensfällen geleisteten Beträge vermindert dargestellt Schuldenbewegung Schuldenaufnahmen Als Schuldenaufnahmen sind alle in der Zeit vom bis eines Berichtsjahres aufgenommenen Kredite mit dem Nennwert ohne Abzug eines Disagios angegeben (Ausnahme: Diskontpapiere unverzinsliche Schatzanweisungen einschl. Finanzierungsschätze des Bundes, die seit 1981 nur mit dem abgezinsten Betrag nachgewiesen werden). Die Schuldenaufnahmen werden nach Schuldarten und ihren vertraglich festgelegten Laufzeiten untergliedert. Gemeinsame Schuldenaufnahme von Bund und Sondervermögen siehe Punkt 14 Sonstige Hinweise Schuldentilgungen Tilgungen sind alle in der Zeit vom bis des Berichtsjahres zurückgezahlten Beträge. Sie werden nach Schuldarten gegliedert. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 5,

17 Sonstige Zugänge Sonstige Abgänge Hier sind alle Schuldenzugänge und Schuldenabgänge nachgewiesen, die weder Haushaltsmittel zugeführt noch entzogen haben. Hierunter fallen z. B. Veränderungen im Schuldenstand durch Eingliederung vorher selbständiger Sonderrechnungen bzw. Ausgliederung von Sonderrechnungen, offene Forderungsabtretungen Fälligkeiten Nachgewiesen werden die planmäßig fällig werdenden Tilgungen nach fester oder variabler Verzinsung für die am Erhebungsstichtag bestehenden Schulden aus Wertpapieren und Krediten aus dem nichtöffentlichen Bereich, gegliedert nach den dem Erhebungsstichtag folgenden fünf einzelnen Jahren und dem anschließenden Zeitraum Kreditmarktschulden in haushaltsrechtlicher Abgrenzung Kredite, die entsprechend den jeweiligen haushaltsgesetzlichen Kreditermächtigungen zur Haushaltsfinanzierung am Kreditmarkt aufgenommen wurden. Hierzu zählen z. B. auch Kredite beim Versorgungsfonds/Versorgungsrücklage. 12 Ergebnisdarstellung Ab 2010 wird ein grundlegend neues Erhebungsprogramm angewandt, welches sich gegenüber dem bisherigen neben der Erweiterung des Berichtskreises auch in einer Anpassung der Bereichsabgrenzungen unterscheidet. Zur Vervollständigung des Berichtskreises des öffentlichen Gesamthaushaltes wird die gesetzliche Sozialversicherung als weitere Körperschaftsgruppe aufgenommen und es werden als Extrahaushalte alle Einheiten des Staatssektors einbezogen. Bei den aufgenommenen Krediten wird zwischen Krediten beim nicht-öffentlichen Bereich und Krediten beim öffentlichen Bereich unterschieden. Der Begriff Kreditmarktschulden wird ab 2010 nicht mehr verwendet und ist mit dem neuen Begriff Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich nur beschränkt vergleichbar (siehe 11 Schuldenstatistische Begriffe und Abgrenzungen ). Die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich umfassen dabei neben allen die Kassenkredite und Kredite beim nichtöffentlichen Bereich. Die Schulden beim öffentlichen Bereich beinhalten dagegen die Kassenkredite und Kredite beim öffentlichen Bereich. Im neuen Tabellenprogramm werden die Berichtskreise klar voneinander getrennt: Die Entwicklung des öffentlichen Gesamthaushalts wird in den Zeitreihentabellen Nr bis 1.5 dargestellt. Der Tabellenteil beginnt mit einer Übersicht über die Entwicklung der Kreditmarktschulden und Kassenkredite ab 1950 nach Körperschaftsgruppen (in Mill. Euro wie auch in Euro je Einwohner) bzw. der Schulden gegenüber dem nicht-öffentlichen Bereich ab Weiterhin wird die Entwicklung des öffentlichen Gesamthaushaltes nach Hauptschuldarten und Körperschaftsgruppen aufgezeigt. Die Verschuldung des öffentlichen Gesamthaushalts und der Kernhaushalte wird in den anschließenden Jahrestabellen 2.1 bis 15.2 differenziert dargestellt. In den Tabellen 2.1 bis 2.6 werden zunächst der Schuldenstand, die Schuldenaufnahmen und sonstigen Schuldenzugänge sowie die Tilgungen und sonstigen Schuldenabgänge jeweils nach Schuldarten und Laufzeiten dargestellt. Dabei sind die Schulden der Länder aus Vergleichsgründen nach "Flächenländer" und "Stadtstaaten" untergliedert. Im anschließenden Regionalteil (Tabellen 4.1 bis 13.5) werden die Schulden der Länder und der Gemeinden/Gv. nach einzelnen Ländern gezeigt, wobei neben den absoluten Daten in den Tabellen 4.2 und 5.2 auch ein Nachweis in Euro je Einwohner erfolgt. Die Schulden der Gemeinden/Gv. werden sowohl nach Ländern als auch nach Körperschaftsgruppen dargestellt. Die erhobenen Schulden der Sozialversicherung werden in der Tabellengruppe 14 nachgewiesen. Die Tabelle 15 über die Wertpapiere und Kredite aus dem nicht-öffentlichen Bereich nach ihrer Fälligkeit zeigt die Belastung künftiger Haushaltsjahre mit Schuldrückzahlungsverpflichtungen. Die Schuldenlast des öffentlichen Bereichs wird in den Tabellen abgebildet. Dieser umfasst neben den Einheiten des öffentlichen Gesamthaushaltes auch alle sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen mit eigenem Rechnungswesen, die nicht zum Sektor Staat zählen. Die ÖPP-Projekte des öffentlichen Bereichs werden in Tabelle 17 dargestellt. Die Schulden der sonstigen öffentlichen Fonds, Ein- Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 5,

18 richtungen und Unternehmen werden in Tabelle 18 dargestellt. Die Kreditmarktschulden der staatlichen Kernhaushalte werden in der Tabelle 19 nach der haushaltsrechtlichen Abgrenzung gezeigt. Abschließend findet sich eine internationale Übersicht zum konsolidierten Bruttoschuldenstand des Staates im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt seit Alle Tabellen des Veröffentlichungsprogramms enthalten ab dem Berichtsjahr 1991 gesamtdeutsche Ergebnisse, d. h. die Schulden der neuen Länder, ihrer Gemeinden/Gemeindeverbände und Zweckverbände sind vollständig in die Berichterstattung einbezogen. 13 Sonstige Hinweise Einwohnerzahlen Für die Berechnung der Ergebnisse der Schuldenstatistik in Euro je Einwohner werden die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen zum des Berichtsjahres auf Grundlage früherer Zählungen (der jeweiligen letzten Volkszählung im früheren Bundesgebiet (zuletzt durchgeführt 1987) sowie in den neuen Ländern und Berlin-Ost auf einem Abzug des früheren Zentralen Einwohnerregisters) verwendet. Die Zuordnung der Gemeinden zu den Gemeindegrößenklassen richtet sich ebenfalls nach dieser Einwohnerzahl und dem Gebietsstand am des gleichen Jahres (siehe Tabelle 9.2). Um dem Informationsbedürfnis der Nutzer auf Basis der aktuellsten Ergebnisse erfüllen zu können, werden zusätzlich die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung auf Grundlage des Zensus am für die Berechnung der Pro-Kopf-Verschuldung in den Jahren 2011 und 2012 herangezogen und ergänzend dargestellt. Dies betrifft die Zeitreihentabellen , 1.3.1, 1.4.1, 1.5.1) sowie in den Eckzahlentabellen 4.2 und 5.2 nach Ländern. Laufzeiten der Schuldenaufnahmen Die Ursprungslaufzeiten der aufgenommenen Schulden gliedern sich nach bis einschl. 1 Jahr, über 1 Jahr bis einschl. 5 Jahre und über 5 Jahre. Weitere Informationsquellen Basisdaten stehen auf unserer Homepage unter Finanzen und Steuern. Die Fachserie kann ab dem Berichtsjahr 2007 als kostenloser Download auf unserer Homepage abgerufen werden: Schulden der öffentlichen Haushalte Zeitreihenergebnisse: Genesis-Online Darüber hinaus informieren Pressemitteilungen und Beiträge in unserer Zeitschrift Wirtschaft und Statistik über neuere Entwicklungen. Veröffentlichungen der Statistischen Landesämter sind ggf. über die Webseite des jeweiligen Landesamtes zugänglich. Länderspezifische Erhebungsergebnisse sind außerdem über das gemeinsame Statistik- Portal des Bundes und der Länder erhältlich. Finanzbericht (Hrsg. Bundesministerium der Finanzen) Monatsberichte der Deutschen Bundesbank 14 Schuldenstand in der Abgrenzung des Maastricht-Vertrages Methodische Grundlage für die Berechnung des Konvergenzkriteriums "Anteil der öffentlichen Schulden am Bruttoinlandsprodukt" nach dem Maastricht-Vertrag ist das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG). Basis für die Berechnung des Schuldenstandes nach dem Maastricht-Vertrag bilden die Daten aus der Schuldenstatistik. Demnach ergibt sich der Schuldenstand nach dem Maastricht- Vertrag, ausgehend von den in der Schuldenstatistik nachgewiesenen Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich (dazu zählen die Kassenkredite beim nicht-öffentlichen Bereich), die sowie die Kredite beim nicht-öffentlichen Bereich) aus folgenden Rechenschritten: Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 5,

19 Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich plus Kreditähnliche Rechtsgeschäfte (Restkaufgelder, Finanzierungsleasing und Hypotheken-, Grundund Rentenschulden) plus Korrektur der Verschuldung der gesetzlichen Sozialversicherung plus Platzhaltergeschäfte plus Münzumlauf plus Kapitalindexierung inflationsindexierter Bundeswertpapiere plus Differenz zwischen dem Nominal- und abgezinsten Wert der unverzinslichen Schatzanweisungen und Finanzierungsschätze plus ÖPP-Projekte plus Sonstige Korrekturen aufgrund von Stützungsmaßnahmen für Banken plus Sonstige Korrekturen zugunsten von EU-Staaten plus Sonstige Extrahaushalte plus Sonstige Korrekturen abzüglich Teilkonsolidierung = Schuldenstand nach Maastricht-Vertrag Für die Jahre 2010 bis 2012 werden die entsprechenden Werte in der folgenden Tabelle dargestellt. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 5,

20 Umrechnung des Schuldenstandes der Finanzstatistik in den Schuldenstand nach dem Maastricht-Vertrag *) Jahr Mrd. EUR Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich 2011, , ,289 Ergänzungsposition + Kreditähnliche Rechtsgeschäfte 2,119 2,014 1,978 Sonstige Ergänzungs- und Korrekturpositionen + Korrektur Verschuldung der gesetzlichen Sozialversicherung 0,738 0,395 0,410 + Platzhaltergeschäfte 1) 12,343 11,239 11,942 + Münzumlauf 8,329 8,764 9,191 + Kapitalindexierung inflationsindexierter Bundeswertpapiere 2,396 3,961 5,374 + Differenz zwischen dem Nominal- und abgezinsten Wert der unverzinslichen Schatzanweisungen und Finanzierungsschätze 0,350 0,354 0,009 + ÖPP-Projekte 5,124 5,793 6,065 - Erforderliche Teilkonsolidierung 11,033 11,690 13,904 + sonstige Korrekturen aufgrund von Stützungsmaßnahmen für Banken 12,269 10,624 8,856 + sonstige Korrekturen zugunsten von EU-Staaten 5,924 19,878 55,989 + sonstige Extrahaushalte 0,000 0,226 0,000 + sonstige Korrekturen 5,853 8,185 12,079 = Schuldenstand nach dem Maastricht-Vertrag 2) 2056, , ,278 *) Berechnungsstand: März ) Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau für den Bund gehaltene Post- und Telekom- sowie EADS-Aktien. 2) Wert für 2012 basiert auf vorläufigen Statistiken. 19 Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 5,

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