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1 Ratgeber Schulden abbauen Schulden vermeiden Wege aus der privaten Finanzkrise

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3 Ratgeber Schulden abbauen Schulden vermeiden Wege aus der privaten Finanzkrise

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5 3 Inhalt Vorwort der Bundeskanzlerin 4 1 Verschuldung und Überschuldung Nichts geht mehr? der Weg aus der Krise Ablauf einer Schuldnerberatung Umgang mit Gläubigern und Mahnschreiben Schuldenregulierung Verbraucherinsolvenz Hilfen beim Rechtsstreit 40 2 Überschuldung vermeiden Sonstige Hilfen Die eigenen Einnahmen und Ausgaben im Überblick Das 1 x 1 des Verbraucherdarlehens Girokonto auf Guthabenbasis Die Bürgschaft und ihre Risiken 54 3 Pfändungstabelle und Musterbriefe Pfändungstabelle (Auszug) Musterbriefe 59 Adressverzeichnis 62

6 4 Vorwort der Bundeskanzlerin ein neues Auto oder Eigenheim, der Schritt in die Selbstständigkeit oder Investitionen in den Betrieb, vielversprechende, wenn auch höchst riskante Wertanlagen wer erfüllt sich nicht gerne private und berufliche Träume? Nicht selten aber schleicht sich in solche Träume das Schreckgespenst Überschuldung. Der Traum wird zum Albtraum.

7 5 Ein Entkommen aus der Schuldenfalle ist schwierig, aber und das ist die Hauptsache möglich. Mit der Reform des Insolvenzrechts hat die Bundesregierung die Rahmenbedingungen so verändert, dass private Insolvenz mit einer echten Chance zum Neuanfang verknüpft ist. Derzeit prüfen wir, ob sich die lange Wohlverhaltensperiode bei der Restschuldbefreiung abkürzen lässt. Sicherlich, eine schnelle Restschuldbefreiung kann es nicht zum Nulltarif geben. Im Fall einer Privatinsolvenz Konsum auf Pump und damit zulasten anderer zu finanzieren, wird auch weiterhin nicht möglich sein. Im Interesse der Gläubiger geht es darum, einen möglichst hohen Anteil der Schulden zu begleichen. Mit diesem Ratgeber will die Bundesregierung Wege aufzeigen, wie es gelingen kann, sich einer Schuldenspirale zu entwinden. Nach dem Grundsatz Vorsorge ist besser als Nachsorge finden Sie auf den folgenden Seiten auch hilfreiche Tipps zur Vermeidung von Überschuldung. Mit herzlichen Grüßen Angela Merkel

8 1 Verschuldung und Überschuldung

9 7 Immer mehr Privathaushalte überschulden sich stieg die Zahl der Privatinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahr um 7,6 Prozent. Damit gab es in Deutschland einen Höchststand von fast überschuldeten Haushalten. Viele Menschen sind nicht mehr in der Lage, ausstehende Geldforderungen zu begleichen, ohne damit die eigene Grundversorgung zu gefährden eine extreme Situation. Sie führt nicht nur zum Verlust der wirtschaftlichen Selbstständigkeit, sondern auch zu enormen privaten Belastungen. Schulden oder eine Überschuldung müssen nicht zwangs läufig in eine Sackgasse führen. Wer in Zahlungsschwierigkeiten steckt, sollte aktiv werden. Abzuwarten und wie der Vogel Strauß den Kopf in den Sand zu stecken, macht die Situation nicht besser. Hilfe in Anspruch nehmen Massive Geldprobleme können in sehr verschiedenen Situationen entstehen und unterschiedliche Ursachen haben. Oft kommen mehrere Faktoren zusammen, etwa der Verlust des Arbeitsplatzes, plötzliche Krankheit, Trennung oder mangelnde Kenntnis im Umgang mit Geld und Konsumwünschen. Auch fehlende Aufklärung und Beratung können eine Rolle spielen. Der Staat hilft, aus dieser Situation herauszukommen. An erster Stelle helfen die Schuldner und Insolvenzberatungsstellen der Länder und Kommunen. Auch für die Bundesregierung ist die Überschuldung privater Haushalte ein wichtiges Thema. Deshalb setzt sie sich für die ständige Verbesserung des Verbraucherschutzes ein. Aufklärung und mehr Information sollen helfen, bei Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Überschuldung abzubauen oder besser noch zu vermeiden.

10 8 Verschuldung und Überschuldung Neue Regelungen zum Kontopfändungsschutz So gibt es seit Juli 2010 das Pfändungsschutzkonto. Dieses P Konto erleichtert Verschuldeten den Zugriff auf den unpfändbaren Teil ihrer Einkünfte. Sie können damit weiter am Wirtschaftsleben teilnehmen. Auch die neuen Regelungen für Verbraucherkredite geben den Verbrauchern mehr Sicherheit. Mit der laufenden Reform des Insolvenzrechts stehen weitere Verbesserungen für die Verbraucherinsolvenz an. Es ist vorgesehen, die Dauer der Restschuldbefreiung zu verkürzen. Das soll die Neugründung von Unternehmen fördern und Betroffenen eine Chance geben, bald einen Weg zurück in die Schuldenfreiheit zu finden. Im Internet finden Sie weitere Informationen zur Schuldenregulierung sowie Tipps, wie man Überschuldung vermeidet. Die Website der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung wird durch die Bundesregierung unterstützt. 1.1 Nichts geht mehr? der Weg aus der Krise Unvorhergesehene Ereignisse Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung, aber auch größere Anschaffungen können dazu führen, dass die Einnahmen die Ausgaben nicht mehr decken. Die Folgen: Mahnungen häufen sich, die Hausbank kündigt den Dispokredit und zieht die EC Karte ein. Wer jetzt nichts unternimmt, dem drohen Kündigung der Wohnung und der Gerichtsvollzieher. Wann bin ich überschuldet? Wenn das monatliche Einkommen dauerhaft nicht ausreicht, um die fixen Lebenshaltungskosten sowie fällige Raten und Rechnungen zu bezahlen, ist man überschuldet.

11 9 Beispiele Herr und Frau B. haben eine Eigentumswohnung gekauft und sie neu eingerichtet. Frau B. ist wegen ihres Kleinkindes nicht berufstätig. Herr B. ist Angestellter und wird durch Rationalisierungsmaßnahmen arbeitslos. Schulden: Frau Z. lässt sich zum Kauf einer Immobilie überreden, um Steuern zu sparen. Die Hochhauswohnung ist aber schwer zu vermieten, die angebliche Mietgarantie erweist sich als haltlos und die Nebenkosten sind hoch. Eine Zwangsversteigerung erbringt nur die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises. Schulden: Frau Ch. hatte als Kind wenig Gelegenheit, den verantwortungsbewussten Umgang mit Geld zu lernen. In ihrer Ehe überlässt sie die finanziellen Angelegenheiten ihrem Ehemann. Nach der Scheidung muss sie trotzdem mit für das überzogene gemeinsame Bankkonto haften sowie Miet und Stromrückstände begleichen. Schulden: Frau G., 23 Jahre alt, ist alleinerziehende Mutter eines kleinen Kindes. Der Versuch, sich mit einer Imbissstube selbstständig zu machen, scheitert. Sie macht wenig Umsatz, und es kommt zu Problemen mit den Lieferanten, dem Verpächter und dem Finanzamt. Schulden: Frau E. fährt betrunken mit dem Auto und verschuldet einen schweren Autounfall. Sie verliert ihren Führerschein. Kurz nach dem Unfall wird sie arbeitslos. Schulden: Felix, 18 Jahre, kauft sich nach der Fahrprüfung ein Auto auf Ratenzahlung. Er zieht mit seiner Freundin zusammen und nimmt für Mietkaution und neue Möbel einen weiteren Kredit auf. Bei einem Verkehrsunfall kommt es zum Totalschaden an seinem Auto. Die Freundin verlässt ihn und er muss nun die Miete allein zahlen. Schulden: Frau D., 37 Jahre alt, arbeitet als Halbtagsschreibkraft und hat alle Kreditverträge ihres Mannes mit unterschrieben, der sich mit einer Computerfirma selbstständig gemacht hat. Nach zwei Jahren ist ihr Mann pleite und sie lassen sich scheiden. Gemeinsame Schulden:

12 10 Verschuldung und Überschuldung Bei vielen Menschen löst eine (drohende) Überschuldung Existenzängste aus. Diese Ängste lähmen häufig oder machen sogar krank. Es ist deshalb wichtig, rechtzeitig etwas gegen eine drohende Überschuldung zu tun und aktiv zu werden. Schuldnerberatung als professionelle Hilfe Wenn Sie nicht wissen, wie Sie offene Rechnungen bezahlen sollen, und sich die Mahnungen häufen, wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle. Dort ist man mit Ihren Problemen vertraut und kann Ihnen Rat geben, was jetzt zu tun ist. Die Fachkräfte in der Schuldnerberatung helfen, zum Beispiel wenn der Vermieter mit Kündigung droht oder die Stadtwerke den Strom abschalten wollen. Die Berater werden gemeinsam mit Ihnen versuchen, Ihre finanzielle Situation in den Griff zu bekommen. Wenn nötig

13 11 setzen sie sich auch mit Kreditinstituten und anderen Gläubigern in Verbindung. Ganz wichtig: Verlieren Sie keine Zeit. Einspruchsfristen verstreichen, zusätzliche Mahngebühren oder Zinszahlungen fallen an. Wo ist die nächste Schuldnerberatungsstelle? Schuldnerberatung bieten der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland, das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, die Arbeiterwohlfahrt oder Verbraucherzentralen an. In manchen Städten haben auch die Sozialämter Schuldnerberatungsstellen und helfen weiter. Sozialämter, Arbeitsagenturen oder die kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende können überschuldeten Menschen eine Beratungsstelle vermitteln. In den Sozialämtern kann durch ein Beratungsgespräch vorab geklärt werden, inwieweit Kosten der Schuldnerberatung als Leistung der Sozialhilfe übernommen werden können. Beraten wird jede Privatperson, die Hilfe braucht oder der der soziale Abstieg droht. Informationen zum Thema Schulden und Überschuldung erhalten Sie im Internet. Dort finden Sie auch die Anschriften der Beratungsstellen in den einzelnen Bundesländern. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe können Sie außerdem per Telefon erfragen. Das Servicetelefon mit der Nummer des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) steht Montag bis Donnerstag von 9.00 bis Uhr für Sie zur Verfügung.

14 12 Verschuldung und Überschuldung Anrufe aus dem Festnetz kosten 3,9 Cent pro angefangene Minute und max. 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen. Informationen über Beratungsmöglichkeiten können Sie auch über die Behördennummer 115 einholen. Die Rufnummer ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis Uhr erreichbar. Anrufe kosten max. 14 Cent pro Minute aus dem Festnetz. Die Mobilfunkpreise liegen überwiegend bei 17 bis 20 Cent, max. bei 29 Cent pro Anrufminute. Die verschiedenen Schuldnerberatungsstellen helfen jährlich Hunderttausenden verschuldeten Haushalten. Häufig sind sie erfolgreich und schaffen neue Lebensperspektiven für Schuldner und ihre Familien. Das heißt, die Betroffenen haben ihr Leben wieder in den Griff bekommen. Auch wenn die Entschuldung in der Regel mehrere Jahre dauert: Ein schuldenfreies Leben ist wieder in Sicht!

15 13 Die Beratung in den von den offiziellen Stellen genannten Schuldnerberatungsstellen ist für Überschuldete (in der Regel) kostenlos. Im Unterschied dazu erheben kommerzielle Schuldenregulierer fast immer Gebühren. Für den Fall, dass Sie eine solche Dienstleistung in Anspruch nehmen, sollten Sie sich im Vorfeld genau über die Anbieter informieren. Das kann Geld und Ärger sparen, denn nicht alle kommerziellen Schuldenregulierer arbeiten seriös. Der Bundesgerichtshof hat zum Schutz von überschuldeten Verbrauchern entschieden, dass Vermittler eines Schuldenregulierers ausdrücklich darauf hinweisen müssen, ob der Regulierer über eine Rechtsberatungserlaubnis verfügt. Ist das nicht der Fall, können weitere Kosten für einen Rechtsanwalt entstehen. 1.2 Ablauf einer Schuldnerberatung Um das Schuldenproblem zu lösen, ist Ihre aktive Mitarbeit unbedingt erforderlich. Nur bei einer offenen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Berater ist Hilfe möglich, um die Schulden Schritt für Schritt ab zubauen. Die Beratung verläuft meist in folgenden Schritten: 1. Erste Kontaktaufnahme In der Regel rufen Sie selbst bei einer Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe an und lassen sich einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch geben. Oder Sie werden vom Sozialamt oder dem kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende an eine Schuldnerberatungsstelle vermittelt.

16 14 Verschuldung und Überschuldung Schuldnerberatung für Arbeitslose: Da (drohende) Lohnpfändungen eine Mehrbelastung des Arbeitgebers bedeuten, ist die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz oft schwierig. Auch hier kann die örtliche Arbeitsagentur oder Arbeitsvermittlung Ihnen helfen und im Rahmen der Betreuungs und Vermittlungsbemühungen die notwendigen Maßnahmen einleiten. Vertrauen Sie sich den Beratern an und fragen Sie nach einer Schuldnerberatung. Ihre Angaben stehen unter Datenschutz und werden vertraulich behandelt. 2. Wartezeiten Es kann vorkommen, dass Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle nicht sofort einen Termin erhalten. Nutzen Sie die Wartezeit bis zum ersten Gespräch: Sortieren Sie Ihre Unterlagen und stellen Sie die Forderungen der Gläubiger also offene Rechnungen, Mahnbescheide, Kreditverträge usw. zusammen. Bereiten Sie sich auf jeden Fall gut auf das Gespräch bei der Schuldnerberatung vor, indem Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben in einer Übersicht zusammentragen. Ein Beispiel für einen sogenannten Haushaltsplan finden Sie auf den Seiten 16/17. TIPP Falls Wohnungsverlust, Energiesperre oder Pfändungsmaßnahmen drohen oder wenn Sie vom Zugang zu Geld und Konto abgeschnitten sind, sollten Sie die Beratungsstelle schon bei der Terminabsprache darauf hinweisen. Denn dann müssen bereits vor der Beratung existenzsichernde Schritte unternommen werden.

17 3. Beratungsgespräch Klärung der finanziellen Situation: Im ersten Beratungsgespräch geht es darum, sich gemeinsam einen Überblick über Ihre konkrete finanzielle Situation zu verschaffen. Ein von Ihnen vorher ausgefüllter Haushaltsplan (siehe Seite 16/17) hilft dabei. Zusätzlich sollten Sie alle wichtigen Unterlagen wie Bescheide, Schreiben, Lohnbescheinigung, Mahnungen oder Pfändungsbeschlüsse zum Gespräch mitbringen. 15

18 16 Verschuldung und Überschuldung Haushaltsplan (Beispiel) Monatliche Einnahmen Einkommen Lohn/Gehalt (netto) Renten und Pensionen (netto) Unterhaltszahlungen Staatliche Zahlungen Arbeitslosengeld/Grundsicherung für Arbeitsuchende Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) Wohngeld Elterngeld Kindergeld Kinderzuschlag Rückerstattung von Staat (zum Beispiel Steuern) Versicherungen (zum Beispiel Krankenkasse) Arbeitgeber (zum Beispiel Spesen/Reisekosten) Einnahmen aus Vermögen Zinsen/Prämien Auflösung von Sparguthaben/Wertpapieren Auszahlung der Bausparsumme/Lebensversicherung Mieteinnahmen Sonstige monatliche Einnahmen Summe der Einnahmen

19 17 Monatliche Ausgaben Regelmäßige (fixe) Ausgaben Miete (kalt) bzw. Kredite für Haus oder Wohnung Betriebs oder Wohnnebenkosten Energie (Strom, Gas) Kfz (Steuern und Versicherungen) Sonstige Versicherungen (zum Beispiel Lebens, Haftpflicht, Kranken, Hausrat oder Rechtsschutzversicherungen) Sonstige Steuern (Grundstücks oder Zweitwohnungssteuer) Telefon, Handy Hörfunk /Fernsehgebühren/Kabel Raten für Ratenverträge (zum Beispiel bei Banken und Versandhäusern) Leasingraten Sparverträge/Sparbeträge Unterhaltsverpflichtungen Abonnements/Vereinsbeiträge Laufende (variable) Ausgaben Ernährung/Getränke Bekleidung/Schuhe Körper/Gesundheit Haushalt Bildung/Beruf Freizeit/Hobby Fahrtkosten/Benzin Sonstige Ausgaben Summe der Ausgaben Monatl. Gesamteinnahmen minus monatl. Gesamtausgaben

20 18 Verschuldung und Überschuldung Was sollten Sie bis zum ersten Beratungs gespräch beachten? 1. Prüfen Sie Ihren Anspruch auf staatliche Hilfen Für Menschen, die in Not geraten, bietet der Staat unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe an, zum Beispiel Arbeitslosengeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Elterngeld, Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss für den Kindesunterhalt und ergänzende Sozialleistungen. Prüfen Sie, ob Sie hierauf Anspruch haben (siehe auch Seite 48). 2. Verhindern Sie die Kündigung Ihrer Wohnung und die Sperrung der Stromzufuhr Achten Sie darauf, dass Sie immer zuerst Miete und Energiekosten bezahlen. Ausbleibende Zahlungen können hier erhebliche Folgen haben: fristlose Kündigung der Wohnung, Zwangsräumung oder Sperrung von Energie und der Wärmezufuhr. Wenn Sie Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II erhalten und aufgrund von Mietschulden die Kündigung der Wohnung droht oder eine Räumungsklage erhoben wird, dann sollten Sie umgehend bei Ihrer örtlichen Arbeitsvermittlung die Übernahme der Mietschulden nach 22 Absatz 5 SGB II beantragen. Die Schuldenübernahme wird in der Regel als Darlehen gewährt. Dies gilt auch, wenn Sie bei den Heizkosten im Rückstand sind. Andere Schulden, zum Beispiel bei Ihrem Energieversorger, können die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nur ausnahmsweise in Form eines Darlehens übernehmen. Erkundigen Sie sich in einem solchen Fall bei Ihrer Arbeitsagentur. Wer Sozialhilfe bezieht oder keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhält, wendet sich bei einer drohenden Kündigung oder Räumungsklage an das Sozialamt und beantragt dort die Übernahme der Mietschulden nach 34 SGB XII. Das Sozialamt kann die

21 19 Übernahme als einmalige Beihilfe oder als Darlehen gewähren. Dies gilt auch bei Energieschulden, wenn die Stadtwerke mit einer Stromsperre drohen. 3. Informieren Sie Ihre Gläubiger von Ihrer momentanen Zahlungsunfähigkeit Teilen Sie den Gläubigern mit, wenn Sie momentan nicht mehr zahlen können, und weisen Sie auf Ihren Termin bei der Schuldnerberatung hin (Musterbrief siehe Seite 59). 4. Erbitten Sie gegebenenfalls eine aktuelle Forderungsaufstellung Um den genauen Überblick über Ihre Gläubiger und deren Forderungen zu haben, benötigen Sie und die Schuldnerberatung aktuelle Informationen. Das heißt: Sollten Sie nur im Besitz älterer Unterlagen sein, dann bitten Sie Ihre Gläubiger schriftlich um eine aktuelle Forderungsaufstellung (Musterbrief siehe Seite 60). 5. Gehen Sie keine neuen Verpflichtungen ein Treffen Sie bis zum Beratungsgespräch keine neuen Vereinbarungen über Ratenzahlungen, Kredite oder Umschuldungen. Unterschreiben Sie keine Zahlungsvereinbarungen mit Inkassobüros und keine (notariellen) Schuldanerkenntnisse. Häufig entstehen nämlich durch ein neues Darlehen zusätzliche Kosten. Der Kreditvermittler wird Ihnen vielleicht sagen, dass Sie für das neue Darlehen eine Restschuldversicherung abschließen können oder sollten. Damit seien Sie abgesichert, falls Sie infolge von Arbeitslosigkeit oder Krankheit Ihre Raten nicht mehr bezahlen können.

22 20 Verschuldung und Überschuldung Dies sollten Sie kritisch hinterfragen: Der Kredit wird dadurch insgesamt erheblich teurer. Die zusätzlichen Kosten durch die Restschuldversicherung sind oft hoch und werden meist nicht in den effektiven Jahreszins eingerechnet. (Eine Einbeziehung erfolgt nur, wenn der Abschluss der Versicherung Voraussetzung für die Kreditvergabe oder für die Kreditvergabe zu den vorgesehenen Vertragsbedingungen ist.) Ein erheblicher Teil der Versicherungsprämien geht als Provision an den Vermittler. Der Versicherungsschutz ist in den meisten Fällen wesentlich geringer, als es der Kreditnehmer erwartet. Die Ausschlussklauseln im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen sind oft sehr weitreichend. Dazu zählen zum Beispiel beschränkte Eintrittspflicht und kurze Zahlungsdauer bei Arbeitslosigkeit meist deutlich kürzer als die Laufzeit des Kredits; Ausschluss von Vorerkrankungen. Die Notwendigkeit einer Restschuldversicherung ist gerade dann fraglich, wenn bereits Versicherungen bestehen und es sich um kleine Darlehensbeträge handelt. Umschuldung über einen neuen Kredit ist nur dann sinnvoll, wenn ein Schuldensanierungskonzept vorliegt, das die Rückzahlung des Kredits absichert. Ein solches Konzept erarbeiten Sie am besten gemeinsam mit der Beratungsstelle. Es muss entweder zusätzliche Einnahmen ausweisen zum Beispiel durch eine Nebentätigkeit oder Untervermietung oder Einsparungen bei den Ausgaben enthalten, etwa für Freizeitausgaben oder durch die Kündigung zweitrangiger Versicherungen.

23 21 Lassen Sie sich von niemandem zu einer übereilten Kreditaufnahme verleiten. Besondere Vorsicht ist vor Kreditvermittlern und Geldinstituten geboten, die über Kleinanzeigen, Postwurfsendungen oder das Internet ihre Hilfe anbieten und schnelles Geld versprechen. TIPP 1.3 Umgang mit Gläubigern und Mahnschreiben Sobald sich der Schuldnerberater einen konkreten Überblick über Ihre Finanzen verschafft hat, prüft er, ob die Forderungen der Gläubiger zu Recht bestehen. Ist zum Beispiel eine Kredit Mithaftung sittenwidrig oder sind Forderungen oder Teile davon verjährt, können Sie gegen die Gläubiger rechtlich vorgehen. Sind die Forderungen berechtigt, werden die Schuldnerberater versuchen, mit der Gegenseite zu verhandeln und realistische Möglichkeiten einer Rückzahlung für Sie zu finden. Auch wenn Gläubiger mit Zwangsmaßnahmen etwa einer Pfändung, Zwangsräumung oder der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung drohen, wird ein Schuldnerberater mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen. Eventuell sind Schutzmaßnahmen möglich. Außerdem ist zu klären, ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren in Betracht kommt. Dabei handelt es sich um ein geregeltes Verfahren zur Begleichung der Forderungen und zur Befreiung von den Restschulden nach einer Wohlverhaltensperiode. Generell besteht zwischen Gläubigern und Schuldnern ein Schuldverhältnis, das heißt: Schuldner sind verpflichtet, die Schulden wie zum Beispiel im Kreditvertrag vereinbart zurückzuzahlen. Wenn das nicht geschieht, dann haben Gläubiger das Recht, ihre Forderungen anderweitig durchzusetzen. Dabei sind die folgenden Schritte üblich:

24 22 Verschuldung und Überschuldung 1. Außergerichtliche Mahnung Das ist die Aufforderung eines Gläubigers, eine noch offene Rechnung zu begleichen. Eine Mahnung ist ein ernstes Signal, das Ihr sofortiges Handeln verlangt. 2. Inkassobüro Viele Gläubiger lassen sich von Rechtsanwälten oder privaten Inkassounternehmen helfen, um ausstehende Forderungen einzutreiben. Hier gilt: Unterschreiben Sie grundsätzlich kein vorformuliertes Schuldanerkenntnis und keine vorformulierte Ratenzahlungsvereinbarung eines Inkassodienstes ohne gründliche Prüfung. 3. Mahnbescheid Er ergeht im Gegensatz zur Mahnung vom Gericht. Der Mahnbescheid fordert Sie nochmals auf, dem Gläubiger eine bestimmte Geldsumme zu zahlen oder dem Anspruch ganz oder teilweise zu widersprechen.

25 23 4. Vollstreckungsbescheid Er wird vom Gericht erlassen und gibt dem Gläubiger Mittel an die Hand, die Schulden zwangsweise einzufordern, zum Beispiel durch Gerichtsvollzieher oder durch Lohnpfändung bei Ihrem Arbeitgeber. Der Bescheid wirkt wie ein Gerichtsurteil und wird Ihnen durch die Post oder durch Gerichtsvollzieher zugestellt. Sollte die Forderung Ihres Gläubigers berechtigt sein und sollten Sie zahlen wollen, aber derzeit nicht können, und besteht außerdem die Gläubigerseite auf einen Vollstreckungstitel (siehe unten 6.), dann können Sie ein notarielles Schuldanerkenntnis anbieten. Dies erspart Ihnen gerichtliche Verfahrenskosten. 5. Titulierung der Forderungen Wird gegen den Vollstreckungsbescheid nicht innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch eingelegt, so wird er rechtskräftig. Als Vollstreckungstitel schreibt er amtlich fest, dass dem Gläubiger der im Bescheid festgestellte Anspruch zusteht, und Sie können sich praktisch nicht mehr dagegen wehren. Solche Forderungen verjähren generell erst nach 30 Jahren. 6. Zwangsvollstreckung Wenn Gläubiger die Zwangsvollstreckung, also die zwangsweise Durchsetzung ihrer Forderungen, gegen Sie betreiben wollen, müssen sie über einen Vollstreckungstitel (zum Beispiel Urteil oder Vollstreckungsbescheid) verfügen. Die häufigsten Vollstreckungsmaßnahmen sind die Sachpfändung, die eidesstattliche Versicherung und die Forderungspfändung mit Zugriff auf Lohn/Gehalt, Sozialleistungen und Bankguthaben. Sollten Sie einen Mahn oder Vollstreckungsbescheid erhalten, dann prüfen Sie genau, ob die angegebene Forderung überhaupt und, wenn ja, auch in der genannten Höhe berechtigt ist. Das gilt auch für die Höhe der Zinsen und Inkassokosten. Wenn Sie sicher sind, dass die Forderung unberechtigt ist, können Sie innerhalb von 14 Tagen beim Amtsgericht teilweise oder insgesamt

26 24 Verschuldung und Überschuldung Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Den Bescheiden liegen Formulare für den Widerspruch bei. Im Zweifelsfall fragen Sie die Schuldnerberatungsstelle. Halten Sie Fristen für den Widerspruch gegen unberechtigte Forderungen unbedingt ein. Die einzelnen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Sachpfändung: Für die Pfändung beweglicher Sachen sind die Gerichtsvollzieher zuständig. Sie erhalten von den Gläubigern einen sogenannten Vollstreckungsauftrag. Auch bei der Zwangsvollstreckung sind Sie nicht schutzlos und haben Rechte: Grundsätzlich dürfen Gerichtsvollzieher Ihre Wohnung nur mit Ihrer Einwilligung durchsuchen. Verweigern Sie den Zutritt oder werden Sie trotz schriftlicher Ankündigung mehrmals nicht zu Hause angetroffen, wird innerhalb weniger Tage eine richterliche Durchsuchungsanordnung ergehen. Dann dürfen Gerichtsvollzieher sogar Ihre Wohnungstür aufbrechen lassen, was zusätzliche Kosten verursacht. TIPP Um Ärger und Kosten zu sparen, sollten Sie in die Wohnungsdurchsuchung einwilligen. Aber: Nur Gerichtsvollzieher sowie Vollzugsbeamte der öffentlichen Verwaltung (insbesondere Stadtkassen, Hauptzollämter oder Finanzämter) dürfen pfänden. Lassen Sie sich den Dienstausweis zeigen. Unpfändbar ist Ihre notwendige und angemessene Wohnungsausstattung, das heißt Kleidung, Möbel, Küchengeräte und ein Fernseher. Auch die gebrauchte Wasch und die Spülmaschine oder das Videogerät werden Ihnen in der Regel belassen, da Abtransport und

27 25 Versteigerung teurer wären als der Erlös aus dem Verkauf. Auch Gegenstände, die Sie für Ihre Berufsausübung oder Ausbildung benötigen (zum Beispiel der Pkw eines Ver sicherungsvertreters, der PC einer Lehrerin oder eines Studierenden), können nicht gepfändet werden. Die Gerichtsvollzieher müssen Ihnen außerdem so viel Bargeld belassen, wie Ihnen bis zum nächsten Lohnzahlungstermin oder bis zur nächsten Auszahlung Ihrer laufenden Sozialleistung als unpfändbarer Anteil zusteht (Tabelle Seite 58).

28 26 Verschuldung und Überschuldung Eidesstattliche Versicherung: Wenn Vollstreckungsversuche nicht zum Erfolg führen oder aussichtslos scheinen, sind Sie verpflichtet, auf Antrag eines Gläubigers bei dem zuständigen Gerichtsvollzieher eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, früher Offenbarungseid genannt. Die Abnahme der Erklärung erfolgt oft im unmittelbaren Anschluss an eine erfolglose Sachpfändung. Die eidesstattliche Versicherung hat zum Ziel, Ihre gesamte Vermögenssituation offenzulegen. Gläubiger erfahren dadurch, wo Sie arbeiten bzw. einer Nebenbeschäftigung nachgehen, welche Bank Ihr Konto führt, ob Sie über eine Kapitallebensversicherung, einen Sparvertrag oder ein Bausparguthaben verfügen. Wichtig ist, dass Sie innerhalb von drei Jahren nur ein Vermögensverzeichnis dieser Art abgeben müssen. In dieser Zeit werden Sie beim zuständigen Amtsgericht im Schuldnerverzeichnis geführt. Damit verlieren Sie Ihre Kreditwürdigkeit. Wollen Sie die eidesstattliche Versicherung nicht gleich zu Hause abgeben, werden Sie zum Termin beim Amtsgericht geladen. Erscheinen Sie dort nicht oder verweigern Sie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, kann gegen Sie ein Haftbefehl erlassen werden.

29 27 Gegenüber Gerichtsvollziehern müssen Sie an Eides statt erklären, dass die Angaben in dem von Ihnen auszufüllenden schriftlichen Vermögensverzeichnis vollständig und richtig sind. Durch falsche Angaben machen Sie sich strafbar! Nehmen Sie jetzt keine Kredite mehr auf, ohne auf die eidesstattliche Versicherung hinzuweisen. Ansonsten ist auch das eine Straftat. Das gilt auch, wenn Sie jetzt noch auf Raten bestellen und später nicht zahlen (können). Die Löschung Ihres Eintrags im Schuldnerverzeichnis erfolgt automatisch nach drei Jahren (zum Jahresende). Vorher können Sie die Löschung beantragen, wenn Sie nachweislich Ihre Schulden zurückgezahlt haben. Forderungspfändung: Dabei erlässt das Vollstreckungsgericht auf Gläubigerantrag einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Er wird dem Drittschuldner (Arbeitgeber, Lebensversicherer, Bausparkasse, Untermieter oder Vermieter) zugestellt. Dieser darf nach Erhalt des Beschlusses nicht mehr an Sie auszahlen, sondern nur an die Gläubiger, die Forderungen erhoben haben. Lohnpfändung: Ihr Arbeitgeber muss nach der Zustellung des Pfändungs und Überweisungsbeschlusses den pfändbaren Anteil Ihres Arbeitseinkommens berechnen. Erst nachdem er die sogenannten unpfändbaren Lohnanteile wie zum Beispiel Überstundenvergütung, Weihnachts und Urlaubsgeld oder andere Zulagen abgezogen hat, darf die Pfändungstabelle zur Anwendung kommen. Diese enthält bestimmte Freigrenzen, um das Existenzminimum zu sichern.

30 28 Verschuldung und Überschuldung (Suchwort: Pfändungstabelle) Die Pfändungstabelle wird alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Tabelle ist im Internet ständig und aktuell abrufbar (Auszug siehe Seite 58). Pfändung von laufenden Sozialleistungen: Es gelten grundsätzlich dieselben Regeln und Pfändungsgrenzen wie bei der Lohnpfändung. Die Pfändungstabelle wird automatisch von der Arbeitsagentur, dem Rentenversicherungsträger oder der Krankenkasse angewendet. Generell unpfändbar sind insbesondere zweckgebundene Sozialleistungen wie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe), Elterngeld bis zur Höhe von 300, Mutterschaftsgeld, Leistungen der Pflegeversicherung, Kindergeld und Wohngeld (es sei denn, Vermieter oder Immobilienfinanzierer wollen darauf zugreifen). Kontopfändung: Durch diese Form der Pfändung erhält der Gläubiger Zugriff auf Ihre laufenden Kontoeinkünfte. Diese Form der Pfändung wird immer häufiger parallel zu anderen Pfändungsvarianten eingesetzt. Kontopfändungsschutz Bislang mussten von Kontopfändung Betroffene zum Amtsgericht, um zumindest einen Teil des Kontoguthabens für den Lebensunterhalt zu sichern. Seit dem 1. Juli 2010 hat jedoch jeder Bankkunde das Recht, sein Girokonto auf Wunsch in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln, kurz P Konto genannt. Dieses P-Konto ermöglicht es jedem Inhaber eines Girokontos, während der Kontopfändung den unpfändbaren Teil seiner Einkünfte nutzen zu können. So ist eine weitere Teilnahme am Wirtschaftsleben möglich. Jeder Bürger darf nur ein Girokonto als P Konto führen. Bei der

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