Der Präsident. Deutscher Bundestag Rechtsausschuss per
|
|
- Benedikt Flater
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Der Präsident Deutscher Bundestag Rechtsausschuss per Bundesministerium der Justiz per per an die Landesjustizministerien 5. September 2007 Az.: /07 R 03/07 RR/He Vorschlag für einen modifizierten 5 Abs. 3 RDG Sehr geehrte Damen und Herren, wir wenden uns an Sie mit der Bitte, die im ursprünglichen Entwurf eines Rechtsdienstleistungsgesetzes geplante Möglichkeit eines nichtanwaltlichen Dienstleisters, einen externen Rechtsanwalt fallweise hinzuzuziehen ( 5 Abs.3 EDG-E), doch noch einzuführen, wenngleich in modifizierter Form. Unseres Erachtens sollte die Hinzuziehung jedenfalls Angehörigen der Freien Berufe erlaubt sein, die vergleichbaren berufsrechtlichen Grundsätzen wie Rechtsanwälte unterworfen sind und die der berufsrechtlichen Aufsicht unterliegen. Dies gilt insbesondere für die Berufe Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigter und Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigter Buchprüfer. Littenstr Berlin Telefon (030) Telefax (030)
2 Die Praxis fordert eine solche Regelung 1. Wir sehen das genauso und erläutern dies wie folgt: Wunsch des Mandanten nach Rundum-Beratung Im geschäftlichen Verkehr wächst der Bedarf nach Dienstleistungsangeboten aus einer Hand. Der Empfänger empfindet es als Erleichterung, für die Behandlung seines Anliegens einen einzigen Ansprechpartner zu haben. Durch die Möglichkeit der fallweisen Hinzuziehung eines Rechtsanwalts kann der Dienstleister auf das zur Lösung des individuellen Anliegens maßgeschneiderte Expertenwissen zurückgreifen. Dies steigert die Qualität seiner Dienstleistung und kommt somit dem Empfänger zugute. Förderung mittelständischer Strukturen Die Möglichkeit der Hinzuziehung eines Anwalts erleichtert den Wettbewerb für kleinere und mittelgroße Dienstleister. Große Unternehmen unterhalten oft eine Vielzahl spezialisierter Syndikusanwälte. Große Freiberuflergesellschaften sind oft interprofessionell organisiert. Für kleine Unternehmen dagegen ist die ständige Beschäftigung von (insbesondere spezialisierten) Syndikusanwälten wirtschaftlich nicht sinnvoll. Dasselbe gilt für kleinere freiberufliche Unternehmen; hier wird eine Kooperation zudem häufig durch das jeweilige Berufsrecht erschwert. Nähe der betroffenen Beratungsgebiete Das praktische Bedürfnis nach Hinzuziehung eines Rechtsanwalts besteht gerade bei Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern, da dies alles Berufe sind, deren Dienstleistung der anwaltlichen besonders nahe ist. Denn rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragen sind oft eng miteinander verknüpft. Vorteile für die Anwaltschaft Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts etwa durch einen Steuerberater verschafft dem Anwalt Zugang zu Aufträgen, die er heute häufig nicht erhält, da er von ihnen nicht einmal erfährt: Steuerberater betreuen typischerweise Dauermandate. Ein Steuerberater, der am Erhalt eines 1 Henssler, AnwBl 2007, S.553, 554; Kleine-Cosack, Der Betrieb 2007, S.1851,
3 Dauermandates interessiert ist, ist im Grenzbereich zwischen Steuerrechts- und Rechtsberatung weitaus eher geneigt, einen Rechtsanwalt fallweise hinzuzuziehen, als den Mandanten bei Auftauchen eines Rechtsproblems an einen Rechtsanwalt zu verweisen. Somit erschließt sich für Anwälte ein neues Betätigungsfeld 2. Ziele des RDG Das Rechtsdienstleistungsgesetz bezweckt eine Anpassung des Rechtsberatungsrechts an die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse und an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Angesichts dieser Rechtsprechung 3 ist jedoch fraglich, ob das generelle Verbot der Hinzuziehung eines Anwalts noch Bestand haben kann. Das BVerfG hat ausgeführt, dass besonders bei Tätigkeiten, die eine Sicherung, Mehrung oder Verwaltung fremden Vermögens zum Ziel haben, ohne schwerpunktmäßig konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten, eine Erlaubnispflicht nur schwer zu rechtfertigen ist. All dies sind unseres Erachtens Gründe, die für unseren Vorschlag sprechen. Demgegenüber sind zahlreiche oft berechtigte- Einwände gegen eine Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch nichtanwaltliche Dienstleister angeführt worden. Diese betreffen jedoch vorwiegend den Fall, dass der Dienstleister ein gewerblicher Unternehmer ist. Wie wir im Folgenden aufzeigen möchten, wird die von uns vorgeschlagene Lösung den geäußerten Einwänden gerecht: Gefährdung der Unabhängigkeit und anderer Berufspflichten des hinzugezogenen Anwalts durch Weisungsgebundenheit gegenüber seinem Auftraggeber? Ein dem Rechtsanwalt vergleichbarer Auftraggeber etwa ein Steuerberater- unterliegt ähnlichen Berufspflichten wie der hinzugezogene Anwalt. Er kennt daher nicht nur den Inhalt der anwaltlichen Berufspflichten, was von einem gewerblichen Unternehmer nicht ohne weiteres erwartet werden kann, auch wenn dieser nach dem Entwurf der Bundesregierung ( 59a Abs.4 S.5 RDG-E) zur Einhaltung der Berufspflichten verpflichtet werden soll. Einem Steuerberater wäre es bereits aus seiner eigenen Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung untersagt, Einfluss auf die unabhängige Bearbeitung durch den hinzugezogenen Rechtsanwalt zu nehmen. 2 Pestke, 65.Deutscher Juristentag 2004, Verhandlungen Bd. II Sitzungsberichte R 126 f. 3
4 Fehlen einer Aufsicht über den Auftraggeber des hinzugezogenen Anwalts? Wenn der Auftraggeber verpflichtet werden soll, die Berufspflichten des hinzugezogenen Anwalts zu respektieren, bedarf auch der Auftraggeber einer effektiven Aufsicht. Eine solche muss die Möglichkeit haben, Sanktionen zu ergreifen. Ist der Auftraggeber z.b. Steuerberater, unterliegt er der -insoweit gleichwertigen- Aufsicht der Steuerberaterkammer. Ist er hingegen gewerblicher Unternehmer, entsteht ein Aufsichtsdefizit, denn den Industrie- und Handelskammern fehlt die berufsrechtliche Fachkompetenz der Berufskammern. Die Aufsicht über den Auftraggeber kann auch nicht von der Rechtsanwaltskammer übernommen werden, denn diese kennt weder die Unternehmer, die Rechtsanwälte fallweise hinzuziehen, noch hat sie Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse gegenüber jenen Unternehmen. Fehlender Schutz des Empfängers bei nicht haftpflichtversicherten Auftraggebern? Der Empfänger muss im Falle einer Falschberatung durch einen hinzugezogenen Rechtsanwalt durch eine Haftpflichtversicherung geschützt werden, und zwar unabhängig davon, ob die Haftpflichtversicherung des Anwalts unter dem Gesichtspunkt eines Vertrages mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter haftet 4. Steuerberater etwa haben eine Berufshaftpflichtversicherung, die in diesem Fall haften könnte, so dass dem Empfänger kein Schaden entsteht. Bei gewerblichen Anbietern trägt dagegen der Empfänger das Risiko. Fehlendes Zeugnisverweigerungsrecht des Auftraggebers? Das Zeugnisverweigerungsrecht des Anwalts nach 53 Abs.1 S.1 Nr.3 StPO verhindert gemäß 97 Abs.1 StPO auch die Beschlagnahme der beim Anwalt befindlichen Unterlagen. Dieser Schutz des Mandanten ist gefährdet, wenn die rechtliche Ausarbeitung den räumlichen Bereich des Anwalts verlassen hat und sich beim nichtanwaltlichen Dienstleister befindet. Dass es sich bei der Ausarbeitung um eine anwaltliche Arbeit handelt, würde sich regelmäßig erst nach Beschlagnahme und behördlicher Einsichtnahme ergeben. 3 BVerfG, , 1 BvR 2251/01, NJW 2002,
5 Der Schutz des Mandanten ist jedoch weiterhin gesichert, wenn der Auftraggeber ebenfalls ein Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen hat, wie dies etwa für Steuerberater gilt. Eine Ausdehnung des anwaltlichen Zeugnisverweigerungsrechts auf alle Dienstleister, die Anwälte hinzuziehen, bereitet dagegen ermittlungstechnisch erhebliche Schwierigkeiten und kann rechtspolitisch nicht erwünscht sein. Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant? Gegner der Heranziehungsmöglichkeit argumentieren, die tatsächliche Grundlage des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant sei der persönliche Kontakt, der zum hinzugezogenen Anwalt regelmäßig fehlen wird. Der Empfänger habe auch regelmäßig keine Möglichkeit, den hinzugezogenen Anwalt selbst zu wählen. Dem ist zu entgegnen, dass auch bei anderen Freien Berufen das Verhältnis zwischen Mandant und Berufsangehörigem durch besonderes persönliches Vertrauen geprägt ist. Bei Hinzuziehung eines Anwalts etwa durch einen Steuerberater entsteht zwar nicht notwendigerweise ein persönlicher Kontakt zwischen dem Anwalt und dem Mandanten. Dies entspricht jedoch der gängigen Arbeitspraxis in größeren Anwaltskanzleien, in denen die Anwälte, die im Kontakt zum Mandanten stehen, deren Rechtsfragen häufig nicht selbst bearbeiten, sondern von Kollegen bearbeiten lassen. Ergebnis: Die Umsetzung unseres Vorschlags dient der Verwirklichung der mit dem RDG verfolgten gesetzgeberischen Zwecke. Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie unsere Argumente in Ihre weiteren Beratungen einfließen lassen und stehen Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. StB/vBP Jürgen Pinne 4 kritisch hierzu Dombek, Editorial BB 14/
Nr. 32. Freie Berufe in Deutschland. Stefan Hardege. Bestandsaufnahme und Reformoptionen
Beiträge zur Ordnungspolitik aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Nr. 32 Stefan Hardege Freie Berufe in Deutschland Bestandsaufnahme und Reformoptionen Beiträge zur Ordnungspolitik aus dem Institut
MehrStändige Beratung des Betriebsrats durch einen Rechtsanwalt ist günstiger als Sie glauben!
[ ] ANWALTSBÜRO HESSLING Marc Hessling, Rechtsanwalt Friedrichstraße 28 45468 Mülheim an der Ruhr Tel.: 0208 437 2358 Fax: 0208 437 8204 mail@kanzlei-hessling.de www.kanzlei-hessling.de Ständige Beratung
MehrReferentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines fairen Wettbewerbs Ihr Schreiben vom 11. September 2018, Aktenzeichen: III B / /2018
An das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Referat III B 5 11015 Berlin per E-Mail: IIIB5@bmjv.bund.de Abt. Recht und Berufsrecht Unser Zeichen: Ru/Gl Tel.: +49 30 240087-11 Fax: +49
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Berufsrechtsausschuss
Berlin, 13. April 2011 22/11 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Berufsrechtsausschuss zu den Änderungsanträgen der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz
MehrMuster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.
Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter
MehrEntwurf eines 6. Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuch IV und anderer Gesetze (6. SGB IV-Änderungsgesetz)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat IV A 5 Wilhelmstraße 49 10117 Berlin Per E-Mail: IVA5@bmas.bund.de Kürzel Telefon Telefax E-Mail Datum R 01/2016 Roth/CM 030/27876-2 030/27876-798 dstv.berlin@dstv.de
MehrBericht über den Wettbewerb bei freiberuflichen Dienstleistungen
Der Präsident Europäische Kommission Generaldirektion Wettbewerb Direktion D Dienstleistungen D3 Freie Berufe B-1049 BRÜSSEL BELGIEN 31. August 2004 Az.: 26-01-100-050-01/04 R 11 Go/He Bericht über den
MehrKooperation zwischen Anwälten, Ärzten und Apothekern Folgerungen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom
Kooperation zwischen Anwälten, Ärzten und Apothekern Folgerungen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.01.2016 RA Dr. Wieland W. HORN, München Ü b e r s i c h t 1. Motive für die Partnerschaft
Mehr2. Bayerischer Mediationstag - Grußwort am 30.04.2015
2. Bayerischer Mediationstag - Grußwort am 30.04.2015 < Anrede > ich freue mich, Sie namens der Rechtsanwaltskammern Bamberg, Nürnberg und München zum 2. Bayerischen Mediationstag gemeinsam mit dem Bayerischen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Frau von Bothmer Referat II A 2 Mohrenstraße 37 10117 Berlin ohne Betreff Kürzel Telefon Telefax E-Mail Datum Pe/CM R 01/17 +49 30 27876-320 +49 30
MehrPatientenwille. die Patientenverfügung. weiterhilft... RECHTSANWALTSKAMMER KOBLENZ. Behörde, von Ihrer Bank, Ihrer Kirchengemeinde
Wie die Patientenverfügung weiterhilft... Mit der Patientenverfügung - gegebenenfalls in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht - haben Sie die Möglichkeit in gesunden Tagen festzulegen, wie die behandelnden
MehrDüsseldorf, Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte. Sehr geehrter Herr Dr.
ausschließlich per E-Mail Herrn MdB Dr. Jan-Marco Luczak stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Düsseldorf, 25.06.2015
MehrNewsletter Arbeitsrecht 06/2008- Schwerpunkt Zeitarbeit
Newsletter Arbeitsrecht 06/2008- Schwerpunkt Zeitarbeit Liebe Leserin, lieber Leser, viele von Ihnen haben schon von Zeitarbeit gehört, einige von Ihnen haben damit zu tun. Die Beschäftigungszahlen der
MehrBERICHT Über die Reise nach Iran vm 05. April 2014 bis 14. April 2014
BERICHT Über die Reise nach Iran vm 05. April 2014 bis 14. April 2014 Freiburg, den 16.06.2014 Im Rahmen der Städtepartnerschaft der Stadt Freiburg mit der iranischen Stadt Isfahan bestand schon seit 2005
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform
Stand: Dezember 2009 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG 1 Firma und Sitz
MehrJuristische Unternehmensbetreuung. HOFFSTADT GRAF SCHÖNBORN SKUSA FRHR.v.FEURY RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT
Juristische Unternehmensbetreuung HOFFSTADT GRAF SCHÖNBORN SKUSA FRHR.v.FEURY RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT Kompetenz Integrität Transparenz Kontinuität Effizienz Willkommen Unsere
MehrE N T W U R F. Stellungnahme
E N T W U R F Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur Mitteilung der Europäischen Kommission Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union (KOM(2010) 609 endgültig) erarbeitet durch
MehrEntwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-Änderungsgesetz 6.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat IVa 5 Beitrags- und Melderecht in der Sozialversicherung Rochusstraße 1 53107 Bonn E-Mail: IVa5@bmas.bund.de Abt. Berufsrecht Unser Zeichen: Br/Da Tel.:
MehrNEWSLETTER JANUAR 2013
NEWSLETTER JANUAR 2013 INHALT 1. DANKE FÜR 2012 2. RÄUMLICHE VERÄNDERUNG 2013 3. RIESTER-THEMATIK IN DEN MEDIEN 4. CHECKUP-TERMINE 2013 5. KARRIERESERVICE UMSTRUKTURIERT 6. EMPFEHLUNGEN 2012 UND 2013 7.
MehrTeilwertabschreibung gemäß 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG Voraussichtlich dauernde Wertminderung; Wertaufholung
Per E-Mail: IVC6@bmf.bund.de Bundesministerium der Finanzen Herrn MR Peter Rennings Vertreter des Unterabteilungsleiters VI C Wilhelmstr. 97 10117 Berlin Kürzel Telefon Telefax E-Mail Datum NP/VJ - S 03/14
MehrWas ist der Fachberater und warum wurde er geschaffen?
Häufig gestellte Fragen zur Fachberaterordnung Was ist der Fachberater und warum wurde er geschaffen? Der Fachberater ist eine durch die Steuerberaterkammern verliehene Bezeichnung, die zusammen mit der
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Verfassungsrechtsausschuss
Berlin, März 2012 Stellungnahme Nr. 28/2012 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Verfassungsrechtsausschuss zu der Verfassungsbeschwerde des Bernd H. -
MehrFassung vom 13.07.05 Seite: 1 von 5
Grundsätze des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.v. für den Beruf Unternehmensberater sinngemäß anzuwenden auf: Consulting Management : Symanski vertreten durch Detlef Symanski Service
MehrStellungnahme. der Bundesrechtsanwaltskammer. zur Verfassungsbeschwerde des Herrn Dr. Z. 1 BvR 1887/06. erarbeitet vom
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verfassungsbeschwerde des Herrn Dr. Z. 1 BvR 1887/06 erarbeitet vom Verfassungsrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer Rechtsanwalt Dr. Christian Kirchberg,
MehrEILT! Bitte sofort vorlegen! Verfahren über einstweilige Anordnung! In der Verwaltungsrechtssache Prof. Dr. Römermann./. Bundesjustizministerium
Hamburg Hannover Berlin Vorab per Telefax:: (0721) 926-3036 Verwaltungsgericht Karlsruhe Postfach 11 14 51 76064 Karlsruhe Kanzlei Hamburg Ballindamm 38 20095 Hamburg Empfang: 5. Obergeschoss Es schreibt
MehrReferentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht
Bundesministerium der Justiz Frau Dr. Angelika Wingenfeld Mohrenstraße 37 11015 Berlin Per E-Mail: wingenfeld-an@bmj.bund.de Aktenzeichen Telefon Telefax E-Mail Datum See/CM 22-06-100-05/10 - R 02/10 +49
MehrGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) - Auszug - I. Die Grundrechte
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) - Auszug - vom 23. Mai 1949 (Bundesgesetzblatt Seite 1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2014 (Bundesgesetzblatt I Seite 2438)
MehrGünter Seefelder So gründen Sie eine GbR Wie Sie die Rechte und Pflichten der Gesellschafter vertraglich festlegen. interna Ihr persönlicher Experte
Günter Seefelder So gründen Sie eine GbR Wie Sie die Rechte und Pflichten der Gesellschafter vertraglich festlegen interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung......................................
MehrExtras für Ihre Mitarbeiter
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Extras für Ihre Mitarbeiter Optimale Gestaltung der Zuwendungen an Arbeitnehmer In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Extras für Ihre
Mehrnicht alles, was technisch möglich ist, ist auch rechtlich erlaubt oder sollte gar erlaubt werden.
Aktuelle Stunde der FDP Es sind meine Daten! - Privatheit schützen - Grundrechte stärken! Mittwoch der 8.6.2016 Es sind meine Daten! Ja, meine Daten sind meine Daten und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
MehrStellungnahme. Mitglieder des Berufsrechtsausschusses. Zuständig in der DAV-Geschäftsführung. - Rechtsanwalt Udo Henke, Berlin
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Berufsrechtsausschuss und den Verfassungsrechtsausschuss zu dem Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 16.05.2013 (II ZB 7/11)
MehrKanzlei für Forderungsmanagement
a w t Kanzlei für Forderungsmanagement awt Rechtsanwälte 2 Zahlreiche Unternehmen vertrauen seit vielen Jahren ihre Außenstände den erfahrenen und geschulten Inkassoteams von awt Rechtsanwälte an. awt
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz (1)
Mehr1. Gesellschaftliche Verantwortung
Verhaltenskodex 1. Gesellschaftliche Verantwortung 1.1 Zielsetzung DSW21 ist ein modernes Unternehmen, das im Unternehmensverbund erfolgreich Mobilität, Strom, Wärme, Wasser, Telekommunikation oder auch
MehrKonzept für die Einführung einer Kostenhilfe für die außergerichtliche Streitbeilegung
Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation Konzept für die Einführung einer Kostenhilfe für die außergerichtliche Streitbeilegung - Nach Diskussion in der BAFM-Verbandskonferenz vom 27.9.2006 -
MehrBerlin, den 30. Oktober 2012
www.wpk.de/stellungnahmen/ Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zu dem Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und
MehrDIENSTLEISTUNGEN FÜR SELBSTSTÄNDIGE UND UNTERNEHMER RUND UMS RECHT
DIENSTLEISTUNGEN FÜR SELBSTSTÄNDIGE UND UNTERNEHMER RUND UMS RECHT D.A.S. SCHUTZ RUND UMS RECHT Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bieten wir mit unseren Rechtsschutzprodukten
Mehrauremar - Fotolia.com Die Kontovollmacht Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen!
auremar - Fotolia.com Die Kontovollmacht Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! 1 Die Kontovollmacht Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! Ein Bankkonto ist eine absolut persönliche
MehrFinanzen im Griff Impulse für eine wirksame Krisenabwehr Branchenveranstaltung für das Güterkraftverkehrsgewerbe
An ausgewählte Unternehmen im Bezirk der IHK Trier Trier, 31. März 2009 Eb Telefon: -9 20 Telefax: -97 902 E-Mail: ebel@trier.ihk.de Branchenveranstaltung für das Güterkraftverkehrsgewerbe Sehr geehrte
MehrBetriebshelfer-Lehrgänge Erste-Hilfe-Training
ASB Trainingszentrum Rettungsdienst In der Vahr 61-63 28239 Bremen fon: (0421) 41097-19 fax: (0421) 41097-77 email: info@asb-trainingszentrum.de i_net: www.asb-trainingszentrum.de Betriebshelfer-Lehrgänge
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der
Steuerberaterkammern NRW Stand: April 2012 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft
MehrFRAGEBOGEN Beschäftigter -
FRAGEBOGEN Beschäftigter - zum Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung Az. des Integrationsamtes: Name und Anschrift des Arbeitgebers: I. Angaben zur Person Name, Vorname Anschrift Geburtsdatum:
MehrVorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII
VII Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII I Berufsrecht in der mündlichen Steuerberater prüfung... 1 1 Nach der schriftlichen Prüfung... 1 2 Ablauf der mündlichen Prüfung... 2 3 Vorbereitung auf die
MehrMeinungen zum Thema Pflege
Meinungen zum Thema Pflege Datenbasis: 1.005 Befragte Erhebungszeitraum: 10. bis 17. Dezember 2014 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: DAK-Gesundheit Wenn in ihrer engsten Familie
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma
MehrUMGANG MIT KINDERN Rechte und Pflichten für Eltern, Großeltern und andere Bezugspersonen
UMGANG MIT KINDERN Rechte und Pflichten für Eltern, Großeltern und andere Bezugspersonen Trennt sich ein Elternpaar, so stellt sich sofort die Frage, wie zukünftig, der Kontakt zwischen dem Kind und demjenigen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (BT-Drs. 17/11472)
Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages Abt. Berufsrecht Unser Zeichen: Ru/Gl Tel.: +49 30 240087-13 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: berufsrecht@bstbk.de 10. Dezember 2012 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
MehrWissenschaftliche Dienste. Ausarbeitung
Bedeutung der Europäischen Konvention für Menschenrechte und der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für die deutsche Gesetzgebung 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Bedeutung
MehrDie interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwálten mit Angehorigen anderer freier Berufe
Markus Gotzens Die interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwálten mit Angehorigen anderer freier Berufe PETER LANG Europáischer Verlag der Wissenschaften Vil Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 I. Einführung
MehrProf. Dr. Rüdiger Krause WS 2009/2010. Übungsfälle zur Veranstaltung Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht
Prof. Dr. Rüdiger Krause WS 2009/2010 Übungsfälle zur Veranstaltung Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht Fall 1: A arbeitet in einer Druckerei der D-AG als Setzer. Er ist Mitglied der Gewerkschaft
MehrUmfrage zur Familienfreundlichkeit in den Unternehmen im IHK Bezirk Kassel
Umfrage zur Familienfreundlichkeit in den Unternehmen im IHK Bezirk Kassel Im Dezember letzten Jahres wurden ca. 650 Fragebögen an Unternehmen ab 50 Mitarbeiter versandt. Es wurden 85 Antwortbögen zurück
MehrBotschaft des Regierungsrats zu einem Nachtrag zur Personalverordnung
23.11.04 Botschaft des Regierungsrats zu einem Nachtrag zur Personalverordnung 18. Oktober 2011 Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Kantonsräte Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft einen
MehrDigitalisierung im deutschen Mittelstand
Digitalisierung im deutschen Mittelstand Befragung von 3.000 mittelständischen Unternehmen in Deutschland März 2016 Design der Studie Repräsentative Befragung von 3.000 mittelständischen Unternehmen in
MehrSteuerberaterkammern NRW Stand: Februar 2008 M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer
Steuerberaterkammern NRW Stand: Februar 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 8. Juli 2004. in dem Insolvenzverfahren
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 565/02 BESCHLUSS vom 8. Juli 2004 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein InsO 4; ZPO 114, 115, 121 Abs. 1 und 2 a) Im Insolvenzverfahren ist es regelmäßig nur
MehrEthische Leitlinien. Deutsche Gesellschaft für Supervision e.v.
Ethische Leitlinien Deutsche Gesellschaft für Supervision e.v. Impressum Deutsche Gesellschaft für Supervision e.v. Lütticher Str. 1-3, 50674 Köln Telefon: 0221/92004-0 Telefax: 0221/92004-29 Info@dgsv.de
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren
Bundesrat Drucksache 6/08 (Beschluss) 15.02.08 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren Der Bundesrat hat in seiner 841. Sitzung
MehrMiet- und Immobilienrecht. HOFFSTADT GRAF SCHÖNBORN SKUSA FRHR.v.FEURY RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT
Miet- und Immobilienrecht HOFFSTADT GRAF SCHÖNBORN SKUSA FRHR.v.FEURY RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT Kompetenz Integrität Transparenz Kontinuität Effizienz Willkommen Unsere Tätigkeit
MehrDas Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte. Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber und Syndizi
Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber und Syndizi Wie bereits im Januar 2015 berichtet, hat das Bundessozialgericht mit den Entscheidungen vom 03.
Mehr14. REUTLINGER MEDIZINRECHTSFORUM
in Kooperation mit 14. REUTLINGER MEDIZINRECHTSFORUM Termin: Donnerstag, 10. März 2016 Zeit: 19:00-21:30 Uhr Ort: VOELKER Dominohaus, Am Echazufer 24 72764 Reutlingen VOELKER ist eine Sozietät von Rechtsanwälten,
MehrAntrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft
Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Herrn Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Celle Bahnhofstraße 5 29221 Celle Antrag auf Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft
Mehrhttp://www.lexfind.ch/dta/4820/de/. April 2010, http://www.lexfind.ch/dta/4806/de/.
Freiburg: Quellen / Unterlagen Freiburg Quellen GesG Gesundheitsgesetz, vom 16. November 1999, sur la santé, Stand am 1. Januar 2011, http://www.lexfind.ch/dta/4820/de/. PLV Verordnung, vom 9. März 2010,
MehrAnwaltliche Prozesstaktik - SPB 2 - Wintersemester 18/19 HS 3210
Prof. Dr. jur. Thomas Kaiser, Dipl.-Volkswirt Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer Fachanwalt für SteuerR und InsoR Kaiser & Sozien Partnerschaft mbb Wilhelmstrasse 1 b, 79098 Freiburg www.kaisersozien.de Anwaltliche
MehrMusterprüfungsaufgabe
Musterprüfungsaufgabe Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung Prüfungsbereich Fachaufgabe in der Wahlqualifikation Wahlqualifikation 6 - Personalwirtschaft Sachverhalt:
MehrImmer einen Zug voraus»
» Immer einen Zug voraus» unternehmen In unserer im Jahr 1990 gegründeten Partnerschaftsgesellschaft Dr. Broll Schmitt Kaufmann & Partner, kurz BSKP, setzt sich ein motiviertes, leistungsstarkes Team aus
MehrKaufinteressenten-Makler-Vertrag
Auftraggeber: (Kaufinteressent) Makler: Gesuchtes Objekt: 1. Maklerauftrag: Der Auftraggeber beauftragt den Makler, ihm künftig Objekte der oben genannten Art anzubieten. Darüber hinaus ist der Makler
MehrGZ: IV D 3 - S 7030/12/10006 DOK:
Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Abt. Steuerrecht Unser Zeichen: Hn/Gr Tel.: +49 30 240087-64 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de E-Mail 25. Oktober 2012 Referentenentwurf des
MehrDeutschland hat Zukunft Spaltung der Anwaltschaft und Folgen für die Freien Berufe verhindern
Deutschland hat Zukunft Spaltung der Anwaltschaft und Folgen für die Freien Berufe verhindern Dienstag, 28.10.2014 um 15:00 Uhr hbw I Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europasaal Max-Joseph-Straße 5, 80333
MehrI N F O R M A T I O N S B R I E F
SCHWARZ THÖNEBE & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: info@ra-schwarz-thoenebe.de www.ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I
MehrFirma, fertig, los! - Noch heute zur neuen Gesellschaft. Zur AG oder GmbH
Firma, fertig, los! - Noch heute zur neuen Gesellschaft Zur AG oder GmbH Die FORATIS AG Sicherheit, Professionalität, Fachkompetenz Die FORATIS AG steht als Tochter der FORIS AG für juristische Kompetenz.
MehrLegalisierung von Cannabis. Legalisierung von Cannabis. Eine Studie im Auftrag des Deutschen Hanfverbands (DHV)
Legalisierung von Cannabis Eine Studie im Auftrag des Deutschen Hanfverbands (DHV) Untersuchungsanlage Grundgesamtheit Wahlberechtigte Bevölkerung im Alter ab 18 Jahren Stichprobe Repräsentative Zufallsauswahl
MehrWaffenrecht und Schießstandsachverständige. Fortbildung für Schießstandsachverständige 2010
Waffenrecht und Fortbildung für 2010 Zur Erinnerung - Änderung WaffG 2008: Schießstandrichtlinien Anerkennung von SSV Fortbildung von SSV zukünftige öffentliche Bestellung Übergangsregelung 2013 zu finden
Mehrpkv-netz.de Die 10 größten Fehler beim Eintritt in eine Private Krankenversicherung
Die 10 größten Fehler beim Eintritt in eine Private Krankenversicherung Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung will gut vorbereitet sein. Zahlreiche Interessenten setzen sich
MehrOffenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse Kreditinstitute sind verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer offenlegen zu lassen. Ein aktueller Überblick über die wirtschaftlichen
MehrGastredner: Thomas Lurz Langstreckenschwimmer
Gastredner: Thomas Lurz Langstreckenschwimmer Sehr geehrte Damen und Herren, das Deutsche Kompetenznetzwerk betriebliche Altersversorgung eg (DK bav) bietet ab sofort einen umfassenden Beratungsservice
Mehram Montag, den 18. April 2016 17:30 bis circa 20:00 Uhr in den Bernhard-Weiss-Saal der IHK Siegen, Koblenzer Straße 121, 57072 Siegen.
Siegen, im März 2016 Einladung zur Informationsveranstaltung Sehr geehrte Damen und Herren, als neues Mitglied der (IHK) möchten wir Sie gerne kennenlernen und Ihnen unser Dienstleistungsangebot für junge
MehrBerlin, den 14. April 2016 GG 6/2016
Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen
MehrVollmacht Die große Unbekannte
Vollmacht Die große Unbekannte Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel 14. Juli 2016 Überblick Vorsorgevollmacht und Vorsorgeverhältnis Vorsorgevollmacht und Betreuung Vorsorgevollmacht als Vertrauensakt Vergütung,
MehrLösung Fall 5 - Grundfall
Lösung Fall 5 - Grundfall I. Anspruch auf Zahlung von 60,- aus Bewirtungsvertrag Der Bewirtungsvertrag ist kein reiner Kaufvertrag, weil der Wirt die Speisen nicht nur übergeben und übereignen, sondern
MehrZum Recht des Vormieters gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kontaktdaten des Nachmieters
Zum Recht des Vormieters gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kontaktdaten des Nachmieters 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Zum Recht des Vormieters gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kontaktdaten
MehrDies wird vor allem an folgenden Entwicklungen deutlich:
Magdeburg, 19.01.2015 Statistik der Bundesagentur für Arbeit belegt: Immer mehr Mittel für die Verwaltung, immer weniger für Eingliederungsleistungen im Arbeitslosengeld-II-Bereich Sehr geehrte(r) Frau/Herr,
MehrDie Hauptversammlung der AG / Marktmissbrauchsverordnung. Rechts- und Steuerberatung www.luther-lawfirm.com
Die Hauptversammlung der AG / Marktmissbrauchsverordnung Rechts- und Steuerberatung www.luther-lawfirm.com Sehr geehrte Damen und Herren, in den vergangenen Jahren hat es wieder viele Neuerungen gegeben,
MehrGrußwort. von. Hartmut Koschyk MdB Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen
Grußwort von Hartmut Koschyk MdB Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen zur Einweihung der neuen Geschäftsstelle der Bundessteuerberaterkammer im Humboldt Carré am 6. September
MehrVerfassungsmäßigkeit der Zweitwohnungsteuer für (verwitwete) Alleinerziehende
Verfassungsmäßigkeit der Zweitwohnungsteuer für (verwitwete) Alleinerziehende 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Verfassungsmäßigkeit der Zweitwohnungsteuer für (verwitwete) Alleinerziehende Aktenzeichen:
Mehr!"#$%&%'()"*#+%)','!.,%&+%.,&-,%.,'+/*-0-*,1%,'-!"#$%&'()*+"(,$#")*,-!!"#$%$&'()*($+,$%#%$)(-"*+./"+!"#$%&'%'(
"#$%&%'()"*#+%)','.,%&+%.,&-,%.,'+/*-0-*,1%,'- "#$%&'()*+"(,$#")*,- "#$%$&'()*($+,$%#%$)(-"*+./"+ "#$%&'%'( "#$%&%'()"*#+%)','- -.,%&+%.,&-,%.,'+/*-0-*,1%,' Eine typische Situation wie sie in der rechtlichen
MehrKürzel Telefon Telefax Datum R 03/2016 Pe/CM 030/ /
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Referat RB 1 Mohrenstraße 37 10117 Berlin Per E-Mail: poststelle@bmjv.bund.de; kaul-ra@bmjv.bund.de Kürzel Telefon Telefax E-Mail Datum R 03/2016
MehrNorbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages
Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 Wilhelmstraße 60, Zi. 434 11011 Berlin Tel: (030) 227-73524 Fax: (030) 227-76186 Email: norbert.geis@bundestag.de 1 Rede zur 2./3. Lesung
MehrRICHTLINIE DES RATES vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte (77/249/EWG)
1977L0249 DE 01.05.2004 004.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE DES RATES vom 22. März
MehrAktuelle Entwicklungen in der Europäischen Debatte um die Deregulierung reglementierter Berufe
Aktuelle Entwicklungen in der Europäischen Debatte um die Deregulierung reglementierter Berufe Kammerrechtstag 2015 25. September 2015 Würzburg Folie: 1 Gliederung I. Einführung II. Vergütungsrecht Freier
MehrBürogemeinschaft für Rechtsanwälte
Bürogemeinschaft für Rechtsanwälte von Dr. Wolfgang Hartung, Hartmut Scharmer 1. Auflage Bürogemeinschaft für Rechtsanwälte Hartung / Scharmer wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung: Berufsrecht
MehrPatientenverfügung mit Vorsorgevollmacht. Blatt 1: Patientenverfügung Vorsorgevollmacht: Was ist das?
Hospizverein im Landkreis Kelheim e.v. Menschliche Begleitung von Schwerkranken, Sterbenden, Angehörigen und Trauernden. Hospizverein Landkreis Kelheim e.v. Bahnhofstraße 1 93333 Neustadt/Donau Telefon
Mehrwir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Referentenentwurf
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat III B 2 Übergreifendes Energierecht, Erneuerbare- Energien-Gesetz Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin Düsseldorf, 25. November 2014 524/617 vorab per
MehrLeitsätze: Oberlandesgericht Dresden, 20. Zivilsenat - Familiensenat - Beschluss vom 13.01.2009, 20 WF 0003/09.
Leitsätze: 1. Der im Hauptsacheverfahren nach 121 ZPO beigeordnete Rechtsanwalt ist für ein späteres Prozesskostenhilfeüberwachungsverfahren nicht allein aufgrund des gesetzlichen Umfangs der ihm früher
MehrM e r k b l a t t. zur Kundmachung beruflicher Anschriften
www.wpk.de/service-center/berufsregister/kundmachung-anschriften/ M e r k b l a t t zur Kundmachung beruflicher Anschriften I. Vorbemerkung Machen Berufsangehörige (WP/vBP) oder Berufsgesellschaften (WPG/BPG)
Mehradecc StarSell 3.2 Kann ich mit adecc StarSell Serien-Emails an bestimmte Zielgruppen
Kann ich mit adecc StarSell Serien-Emails an bestimmte Zielgruppen versenden? Sehr geehrte Damen und Herren, Diese Frage wird uns oft gestellt. Gerade heute, wo die meisten Haushalte über Computer mit
MehrSportler und Steuern. Ein Rundum-Sorglos-Service der Kanzlei Michael Hohmann für Profisportler. mit dem Steuerberater immer einen Schritt voraus
Carsten Gosdeck Ich werde seit einigen Jahren von der Kanzlei nmichael Hohmann steuerlich beraten. Die Fachkompetenz und der Service haben mir immer den Kopf freigehalten. Sportler und Steuern Ein Rundum-Sorglos-Service
MehrBeschluss der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer am 10./11. November 2017, Frankfurt
Antragsteller: Haushaltsauswirkungen: Vorstand der Bundeszahnärztekammer keine 1 2 3 4 Wortlaut: 20.09.2017, 18:00 Uhr Die Bundesversammlung möge beschließen: Die Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer
MehrVolker Leupold leupold.inkasso FORDERUNGSMANAGEMENT ERFOLGREICH GESTALTEN!
Volker Leupold Danziger Straße 12 65474 Bischofsheim Telefon 06144-8028710 Telefax 06144-938140 Mail info@leupold-inkasso.de Internet www.leupold-inkasso.de Eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister
Mehr