Herzlich willkommen zum Informationsabend «Frau und Finanz»
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- Katja Gerburg Neumann
- vor 7 Jahren
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1 Herzlich willkommen zum Informationsabend «Frau und Finanz»
2 Frau und Finanz Finanzielle Sicherheit: Müssen Frauen anders vorsorgen? Stefania Salvi
3 Agenda Allgemeiner Teil 3-Säulen-System der Schweiz Aktuelles aus der 1., 2. und 3. Säule Steuern Die möglichen Lebensereignisse/-phasen einer Frau Ergebnisse aus der Umfrage Heirat / Hausfrau Wiedereinstieg Partnerschaft / Patchwork Scheidung Karriere Frühpensionierung Zusammenfassung
4 Allgemeiner Teil: 3-Säulen System der Schweiz
5 Allgemeiner Teil: Aktuelles aus der 1. Säule Altersstruktur der Bevölkerung und deren Entwicklung sind von Bedeutung für die Ausgestaltung des Sozialversicherungssystems 1 : : :
6 Allgemeiner Teil: 3-Säulen System der Schweiz
7 Allgemeiner Teil: Aktuelles aus der 2. Säule Bei der Pensionierung wird das vorhandene Altersguthaben (inklusive den Zinsgutschriften) in eine Rente umgewandelt. Umwandlungssatz definiert die jährliche Rente in Prozent des Altersguthabens. Achtung: Der Umwandlungssatz für das Überobligatorium ist erfahrungsgemäss wesentlich tiefer als für den gesetzlichen Teil (Obligatorium). Betrag UWS Altersrente Altersguthaben bei Pensionierung % Altersguthaben bei Pensionierung % Altersguthaben bei Pensionierung %
8 Allgemeiner Teil: Aktuelles aus der 2. Säule Kapitalverbrauch Rente Kapital Zins 3.5 % Zins 2 % Pens 65 J 70 J 75 J 80 J 85 J Alter Gap
9 Allgemeiner Teil: 3-Säulen System der Schweiz
10 Allgemeiner Teil: Aktuelles aus der 3. Säule Säule 3a: gebundene Vorsorge (Banksparen, 3a-Policen) AHV-pflichtiges Einkommen Arbeitnehmerinnen, Selbständigerwerbende Arbeitslose, solange sie Taggelder von der ALV beziehen 6'739 84'240 33'696 (max. 20 %) Säule 3b: freie Vorsorge (Sparkonti, Depot, 3b-Policen)
11 Allgemeiner Teil: Steuern 1. Säule: Abzug der AHV / IV / EO / ALV-Beiträge (auch AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige) AHV Rente ist 100 % zu versteuern 2. Säule: Einkäufe in die Maximalleistungen der Pensionskasse Einkäufe auch bei Vorsorgelücke durch Scheidung möglich Nach WEF (Wohneigentumsförderung) Bezug zuerst Rückzahlung WEF (steuerneutral) Kapitalauszahlung steuerpflichtig (Kapitalleistungssteuer) 3. Säule: Steuerlicher Abzug des 3a Beitrags 3a Kapitalauszahlung steuerpflichtig (Kapitalleistungssteuer)
12 Allgemeiner Teil: Steuern Mögliche Beiträge Peter und Lisa Berger: je CHF 6'739. pro Jahr (CHF 13'478) Grenzsteuersatz: 26 % Steuerbelastung Steuerbares Einkommen alt CHF 100'000. CHF 16'400. Steuerbares Einkommen neu CHF 86'522. CHF 12'800. Steuerersparnis pro Jahr CHF 3'600. (Beispiel Stadt St. Gallen, inkl. Kirche, Tarif verheiratet)
13 Kapitalleistungssteuern Kanton St. Gallen (2012) auf Pensionskassen- und 3a-Guthaben, Stadt St. Gallen, inkl. Kirche und Bund Kapital Steuer Alleinstehende Steuer Verheiratete 50'000. 2' % 2' % 50'001. 2' % 2' % 100'000. 5' % 4' % 150'000. 9' % 8' % 200' ' % 12' % 300' ' % 21' % 400' ' % 31' % 500' ' % 43' % 1'000' ' % 116' % Ein gestaffelter Bezug lohnt sich Vermögenssteuer 100'000 = ca /Jahr
14 Agenda Allgemeiner Teil 3-Säulen-System der Schweiz Aktuelles aus der 1., 2. und 3. Säule Steuern Die möglichen Lebensereignisse/-phasen einer Frau Heirat / Hausfrau Wiedereinstieg Partnerschaft / Patchwork Scheidung Karriere Frühpensionierung Zusammenfassung
15 Die möglichen Lebensereignisse/-phasen einer Frau Alleinerziehung Kind / Erziehung Heirat / Hausfrau Weiterbildung Wiedereinstieg Beruf Kinder aus dem Haus Scheidung Vermögen Kinder in Schule Partnerschaft / Patchwork Verlust Lebenspartner Einstieg Berufsleben Karriere Früh-/ Pensionierung Einkommen
16 Heirat / Hausfrau
17 Heirat / Hausfrau Informationen aus 1., 2. und 3. Säule Während der Ehe sind AHV-Beiträge bezahlt durch Ehegatte Max. AHV-Ehegattenrente CHF Keine obligatorische Unfallversicherung Keine berufliche Vorsorge Keine 3a Beiträge möglich Keine gesetzlich begünstigte Altersvorsorge Wichtige Hinweise und Tipps Unfalleinschluss bei der Krankenkasse Rentenleistungen im Invaliditäts- oder Todesfall fliessen nur aus der 1. Säule. Im Todesfall erhält der Witwer nur eine AHV-Rente sofern die Kinder unter 18 Jahre alt sind. Ist die Tragbarkeit der Liegenschaft im Invaliditäts- und Todesfall noch gegeben? Zahlt die Pensionskasse Ihres Ehegatten eine Witwenrente an Sie aus? (ohne Kinder nur unter best. Voraussetzungen) Wie regeln Sie Ihre eigene Altersvorsorge?
18 Wiedereinstieg
19 Wiedereinstieg Informationen aus 1., 2. und 3. Säule Keine Nichtberufsunfallversicherung unter 8h/Woche Eintrittschwelle berufliche Vorsorge CHF 21'060 Allenfalls geringe Risiko- und Altersleistungen aus 2. Säule Wichtige Hinweise und Tipps Allfällige PK-Einkäufe überprüfen (je nach Pensionskasse) Säule 3a: Maximalbetrag einzahlen Überprüfen der Invaliditäts- sowie Todesfallleistungen anhand einer persönlichen Vorsorgeanalyse Optimierung Beispiel: Stadt St. Gallen, inkl. Kirche, Tarif verheiratet, Einzahlung Maximalbetrag 3a (mit Pensionskasse) Steuerbares Einkommen alt CHF 100'000 Steuerbares Einkommen neu CHF 93'261 Steuerersparnis pro Jahr CHF 1'800
20 Partnerschaft / Patchwork
21 Partnerschaft / Patchwork Informationen aus 1., 2. und 3. Säule Ohne Erwerbstätigkeit sind Sie AHV-beitragspflichtig. AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige Keine plafonierte AHV-Rente wie bei Ehegatten Keine gesetzlichen Hinterlassenenleistungen für Lebenspartner (je nach Pensionskasse möglich) getrennte Steuerveranlagung Wichtige Hinweise und Tipps Vorsicht bei Schenkungen an Lebenspartner => Schenkungssteuer Erbschaftssteuer unter Konkubinatspaaren Erben: Partner ist kein gesetzlicher Erbe, ohne erbrechtliche Regelung kein Erbanspruch Erbrechtliche Regelung sehr zu empfehlen bei Patchwork und auch Konkubinat Gegenseitige Tragbarkeit der Liegenschaft im Invaliditäts- sowie Todesfall
22 Scheidung
23 Scheidung Informationen aus 1., 2. und 3. Säule Einkommenssplitting beantragen Sind Sie erwerbstätig? AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige Teilung des Pensionskassen- sowie 3a-Guthabens, welches während der Ehe angespart wurde. Erwerbseinkommen muss neu für zwei Haushalte reichen wichtige Hinweise und Tipps Sind Leistungskürzungen entstanden? Überprüfen Sie Ihre Leistungen im Invaliditätsfall sowie im Todesfall. Wie hoch ist Ihr Einnahmebedarf? Ist die Tragbarkeit der Liegenschaft weiterhin gegeben? Frühzeitig juristische Beratung beanspruchen
24 Karriere
25 Karriere Informationen aus 1., 2. und 3. Säule Pensionskasse, max. versichertes Einkommen gem. BVG CHF 59'670 (entspricht einem Bruttolohn von CHF 84'240) Unfallversicherung nur bis CHF 126'000 Bei Selbständigkeit ohne Pensionskasse sind durch 3a Beiträge (max. CHF 33'696) nur Löhne bis ca. CHF 168'000 «versichert» (Steuerabzug). Wichtige Hinweise und Tipps Überprüfen Sie Ihren Pensionskassenausweis. Bis zu welchem Lohn sind Sie gegen Unfall versichert? Besteht allenfalls ein UVG-Zusatz? Bei höheren Löhnen entsprechen die Invaliditätsleistungen allenfalls nicht dem gewünschten Bedarf. Ein Vergleich zwischen Pensionskasse und Versicherung bei selbständig Erwerbenden könnte sich lohnen.
26 Frühpensionierung
27 Frühpensionierung Informationen aus 1., 2. und 3. Säule Vorbezug der AHV ist möglich Wie hoch ist Ihre AHV Rente? AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige In den letzten Jahren vor Pensionierung werden i.d.r. die höchsten Sparbeiträge in die Pensionskasse einbezahlt. Tiefere Umwandlungssätze und geringere Altersguthaben (fehlende Alters- und Zinsgutschriften) tiefere Altersrente Staffelung der vorhandenen 3a Konti Wichtige Hinweise und Tipps Kapitalbezug: Frist von 36 Monaten nach Einkauf in die Pensionskasse einhalten Ist eine Frühpensionierung finanzierbar? Kann der Lebensstandard weiterhin gehalten werden trotz Frühpensionierung? Kapitalbezug oder Rente genau überprüfen: Was können Sie sich leisten? Was macht aus steuerlicher Sicht Sinn? Planen Sie Ihre Pensionierung frühzeitig und erstellen Sie Ihren persönlichen Pensionsplan mit einem Finanzplaner.
28 Tipps für jede Lebenssituation Bestellen Sie einen AHV-Auszug. Lassen Sie sich eine Vorsorgeanalyse erstellen zur Kalkulation Ihrer Invaliditäts- und Todesfallleistungen. Tätigen Sie Einkäufe in Ihre Pensionskasse nur nach Abklärung folgender Punkte: Wie hoch ist der Einkaufsbetrag für die Maximalleistungen? Wie «fit» ist Ihre Pensionskasse? Wer ist im Todesfall begünstigt? Werden nebst Ihren Altersleistungen auch Ihre Risikoleistungen verbessert? Welche Fristen gilt es einzuhalten (3-Jahres-Frist bei Kapitalauszahlung)? Zahlen Sie möglichst den Maximalbetrag in die Säule 3a ein. Steuerersparnis Vorsorge (Alter und Risiko) Indirekte Amortisation
29 Wie wir Sie unterstützen können Vorsorgeanalyse Bestellung der AHV-Auszüge bei Ihrer Ausgleichskasse Berechnung der Leistungen bei kurzfristiger und langfristiger Invalidität aufgrund Krankheit und Unfall Berechnung der Leistungen im Todesfall Überprüfung der Tragbarkeit Ihrer Liegenschaft im Invaliditätsfall und im Todesfall Angebot an 3a- und 3b Versicherungen Pensionsplanung Bestellung der AHV-Auszüge bei Ihrer Ausgleichskasse Berechnung Ihrer AHV-Rente zum Pensionierungszeitpunkt (allenfalls Vorbezug) Liquiditätsplanung Steueroptimierung Entscheidungsgrundlage Pensionierungszeitpunkt Entscheidungsgrundlage Rente oder Kapitalbezug aus der Pensionskasse Auszahlung der Vorsorgegelder Ideale Hypothekarhöhe ab Pensionierung Ehegüter- Erbrechtsberatung / Steuern
30 Agenda Allgemeiner Teil 3-Säulen-System der Schweiz Aktuelles aus der 1., 2. und 3. Säule Steuern Die möglichen Lebensereignisse/-phasen einer Frau Ergebnisse aus der Umfrage Heirat / Hausfrau Wiedereinstieg Partnerschaft / Patchwork Scheidung Karriere Frühpensionierung Zusammenfassung
31 Zusammenfassung: Müssen Frauen anders vorsorgen? Im Grunde genommen nicht, aber sie müssen sich in Bezug auf das Familienleben andere Frage stellen als die Männer. Aufgrund der Biographie einer Frau (Kinderpause, Teilzeit, etc.) weist ihre Altersvorsorge in der Regel mehr Lücken auf. Am besten sorgt die Frau so vor, als hätte sie keinen «Ernährer», muss also eigenständig vorsorgen. Die Frau kann sich nicht darauf verlassen, dass erst «der Tod uns scheide». 70 Prozent der Sozialhilfebezüger im Rentenalter sind Frauen, die sich ein Leben lang in falscher Sicherheit wiegten (Scheidung nach langer Ehe). Aufgrund der höheren Lebenserwartung ist es wichtig, dass die Frauen möglichst früh anfangen zu sparen, damit sie sich das hohe Alter leisten können. Um den bisherigen Lebensstandard nach Pensionierung aufrecht zu halten, benötigt man 70 bis 90 Prozent des bisherigen Einkommens. Frauen haben in der 2. Säule auf dem überobligatorischen Teil erfahrungsgemäss einen tieferen Umwandlungssatz (rund 0.2 %), was eine kleinere Rente bedeutet.
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