Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Fall einer schweren Krankheit. Thomas Brüttinger
|
|
- Josef Beutel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Fall einer schweren Krankheit Thomas Brüttinger
2 Grundsätze der Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung Die Leistungserbringung erfolgt nach den Grundsätzen des Sozialgesetzbuchs Ca. 95 % der Leistungen sind reglementiert Eine ausreichende Versorgung der Versicherten ist sichergestellt Die Versorgung und Behandlung erfolgt grundsätzlich über zugelassene Vertragspartner Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots S2
3 Themenübersicht Krankenhausbehandlung Beispiel: bösartige Tumorerkrankung (Krebs) Rehabilitationsmaßnahmen Beispiel: Herzinfarkt Hilfsmittelversorgung / Pflegeversicherung Beispiel: Schlaganfall S3
4 Darstellung der Versorgungssituation an konkreten Beispielen Krankenhausbehandlung Versorgungssituation im Falle einer Erkrankung an einem bösartigen Tumor (Krebs) S4
5 Krankenhausbehandlung bei einer Tumorerkrankung Eine adäquate flächendeckende Behandlung bei Auftreten dieses Krankheitsbilds ist gewährleistet Dennoch sind bei speziellen Erkrankungen Diagnostik- und Behandlungsmethoden bekannt, welche nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden können Ärzte, welche für bestimmte Indikationen, zum Teil weltweite, Anerkennung genießen, behandeln oftmals ausschließlich auf Privatliquidation S5
6 Krankenhausbehandlung bei einer Tumorerkrankung Folge dieser Entwicklung: Bei bestimmten, schwerwiegenden Krankheitsbildern wählen Patienten die Behandlung in nicht zugelassenen Einrichtungen, bzw. bei niedergelassenen Ärzten ohne Kassenzulassung Diese Behandlungskosten, inklusive der Zusatzaufwendungen, gehen zu Lasten des Patienten Eine Beteiligung der Gesetzlichen Krankenversicherung an diesen Kosten ist grundsätzlich nicht möglich S6
7 Krankenhausbehandlung bei einer Tumorerkrankung im Kopfbereich Behandlungskosten eines bösartigen Hirntumors im Rahmen einer stationären Behandlung in einer Privatklinik ohne Vertrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung: Voruntersuchung: 86,59 Unterbringung während des stationärer Aufenthalts (19 Tage): ,32 Ärztliche Leistungen: ,35 Rehabilitation, radiologische Untersuchungen, Arztvisite: 3.679,21 Gesamtkosten: ,47 S7
8 Krankenhausbehandlung bei einer Tumorerkrankung im Kopfbereich Nicht berücksichtigt wurden gegebenenfalls entstehende Aufwendungen für: Chemotherapie / Bestrahlung Aufwendungen weiterer prä- und postoperativer Untersuchungen Fahrkosten Mitaufnahme von Angehörigen (Unterbringungskosten / Verdienstausfall) geschätzte Gesamtkosten: ca ,- S8
9 Darstellung der Versorgungssituation an konkreten Beispielen Rehabilitationsmaßnahmen Versorgungssituation im Falle eines Herzerkrankung S9
10 Rehabilitationsmaßnahmen im Falle einer Herzerkrankung Träger: Kranken- / Rentenversicherung Formen der Rehabilitationsmaßnahmen: Frührehabilitation ab dem ersten postoperativen Tag (bei komplikationslosem Verlauf) im Krankenhaus Anschlußheilbehandlung (AHB) unmittelbar nach Ende der Krankenhausbehandlung ambulant / teilstationär / stationär Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen S10
11 Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen im Falle einer Herzerkrankung Anschlussheilbehandlung: Bei bestimmten Indikationen Indiziert: Zum Beispiel Herzinfarkt ansonsten nur bei Vorliegen erheblicher Risikofaktoren Träger: Kranken- / Rentenversicherung Dauer: Grundsätzlich drei Wochen, Verlängerung möglich Ziele: Wiederherstellen der körperlichen Belastbarkeit Rentenversicherung verfügt über eigene Einrichtungen, welche belegt werden Eingeschränkte, bzw. keine, Wahlmöglichkeit bezüglich der Einrichtung durch den Patienten S11
12 Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen im Falle einer Herzerkrankung Herzinfarkt geht mit einer eingeschränkten körperlichen Belastbarkeit einher In einigen Fällen ist deshalb eine leichtere berufliche Tätigkeit ratsam: Umbesetzung bei derzeitigem Arbeitgeber Umschulung Träger einer beruflichen Rehabilitation: Rentenversicherung S12
13 Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen im Falle einer Herzerkrankung Finanzielle Absicherung während der Rehabilitation: Träger leistet Übergangsgeld Berechnungsgrundlage: 80% des letzten Bruttogehalts, höchstens jedoch das ausgefallene Nettoentgelt Übergangsgeld in Höhe von 75 % / 68% der Bemessungsgrundlage Weiteres Vorgehen nach der Maßnahme: Arbeitsplatzsuche nach Umschulung Sicherung des bisherigen Lebensstandards S13
14 Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen - Kranken- / Übergangsgeld Berechnung des Kranken- und Übergangsgeldes am Beispiel eines 41 jährigen Mannes, verheiratet, ein Kind: Steuerklasse III / 1,0 Monatliches Entgelt: 2.734,11 brutto 1.963,08 netto Jährliche Sonderzahlung: 2.160,18 brutto S14
15 Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen - Krankengeld Arbeitsunfähig ab: Entgeltfortzahlung bis: Krankengeld ab: ,10 brutto / 1.622,30 netto Differenz Netto-Lohn / Netto-Krankengeld: 340,78 S15
16 Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen - Übergangsgeld Berufliche Rehabilitation ab: Übergangsgeld ab: ,40 Differenz Netto-Lohn / Übergangsgeld: 490,68 S16
17 Darstellung der Versorgungssituation an konkreten Beispielen Hilfsmittelversorgung Leistungen der Pflegeversicherung Versorgungssituation im Falle eines Schlaganfalls S17
18 Versorgungssituation im Falle eines Schlaganfalls Ein Schlaganfall stellt ein akut eintretendes Ereignis dar: Notfallmaßnahmen sind unabdingbar Verlorengegangene oder eingeschränkte Funktionsstörungen, können durch Rehabilitationsmaßnahmen gegebenenfalls wieder hergestellt oder verbessert werden Eine ausreichende Behandlung ist durch die gesetzliche Krankenversicherung sichergestellt S18
19 Hilfsmittelversorgung im Falle eines Schlaganfalls Die Funktionsdefizite können zum Teil durch Hilfsmittel, wie zum Beispiel Gehhilfen, Rollstühle und Krankenbetten ausgeglichen werden Ausgeschlossen sind Hilfsmittel, welche als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens angesehen werden können, bzw. kein Hilfsmittel im Sinne des SGB darstellen Zum Beispiel: elektrische Haushaltsgeräte, Treppenlifte S19
20 Leistungen der Pflegeversicherung im Falle eines Schlaganfalls Eingetretene Funktionsstörungen lassen sich auf Dauer nicht verringern Es entsteht ein Hilfebedarf bei den Aufgaben des täglichen Lebens Der Hilfebedarf besteht in erheblichem oder hohem Maß auf Dauer Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung können beantragt werden S20
21 Leistungen der Pflegeversicherung im Falle eines Schlaganfalls Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds sind Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Pflegeversicherung, um eine häusliche Pflege zu ermöglichen die häusliche Pflege zu erleichtern eine möglichst selbständige Lebensführung zu gewährleisten Zuschusshöhe: maximal 2.557,00 je Umbaumaßnahme S21
22 Leistungen der Pflegeversicherung im Falle eines Schlaganfalls Notwendige Umbaukosten am Beispiel eines 40-Jährigen Schlaganfallpatienten mit einer linksseitigen Hemiparese (Pflegestufe I, Pflegegeld: 205,- monatlich): Installation eines Treppenlifts: ,42 Umbau des Badezimmers : 5.778,60 Verbreiterung der Türen: 3.206,60 Einbau von festinstallierten Rampen: 1.462,72 Gesamtkosten des Umbaus bisher: ,34 S22
23 Zusammenfassung Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung stellt weiterhin eine ausreichende Grundversorgung sicher. Bei schweren Erkrankungen und / oder besonderen Konstellationen reicht die gesetzliche Sicherung nicht, oder nur teilweise aus. Weitere Leistungseinschränkungen sind bereits beschlossen, beziehungsweise stehen zur Diskussion. Eine private Absicherung für diese Situationen gewinnt, auch aus Sicht der gesetzlichen Sozialversicherung, immer mehr an Bedeutung. S23
24 Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Fall einer schweren Krankheit Thomas Brüttinger
Absender Versicherungsnummer. Die haushaltsführende Person ist/war Mitglied oder mitversichert und kann den Haushalt nicht weiterführen.
L 554 Absender Versicherungsnummer Postbeamtenkrankenkasse 70467 Stuttgart Mitglied (, ) Datum Telefon Erklärung zur Familien- und Haushaltshilfe Anlage zum Leistungsantrag 1. Angaben zur haushaltsführenden
MehrDie Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick
Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Prozentuale Zuzahlung Grundsätzlich wird künftig bei allen Leistungen eine Zuzahlung von
MehrARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR KREBSBEKÄMPFUNG der Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung im Lande Nordrhein-Westfalen
ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR KREBSBEKÄMPFUNG der Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung im Lande Nordrhein-Westfalen Merkblatt M3 über Leistungen zur onkologischen Rehabilitation bei Krebserkrankungen
MehrPflegesachleistungen und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel
II.5 Ambulante Angebote Pflegesachleistungen und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel Finanzielle Stärkung der ambulanten Pflege Worum geht es? Für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, gibt es neben
MehrSTEFFI S PFLEGETEAM DIE PFLEGEREFORM 2015. SPINNEREIINSEL 1 83059 KOLBERMOOR Mobil 01 74 / 30 20 624
STEFFI S PFLEGETEAM DIE PFLEGEREFORM 2015 SPINNEREIINSEL 1 83059 KOLBERMOOR Mobil 01 74 / 30 20 624 Die Pflegereform Pflegestärkungsgesetz Mehr Zeit für die Pflege Wie Sie davon profitieren! Die nächste
MehrDie Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017
Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017 Der Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung sieht für Versicherte im ambulanten Pflegebereich eine Reihe an Leistungen vor, welche dem Grundsatz ambulant
MehrRechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege
Rechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege Überblick über die wichtigsten Gesetzesgrundlagen Auszug aus dem Gesetzestext Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch (SGB) V 38 SGB V: Haushaltshilfe
MehrA. Allgemeiner Teil 13
Vorwort 5 A. Allgemeiner Teil 13 I. Das System der Pflegeversicherung 13 1. Grundsätze und allgemeine Regeln 13 2. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe 16 II. Die rechtliche Betreuung
MehrArbeitsfeld : Sozialarbeit im Gesundheitswesen. 21.12.2006 ASFH Arbeitsfeld Gesundheitswesen;19.12.06;S. Kraus 1
Arbeitsfeld : Sozialarbeit im Gesundheitswesen 21.12.2006 ASFH Arbeitsfeld Gesundheitswesen;19.12.06;S. Kraus 1 Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin (FH) Sozialmanagerin Leiterin der sozialen und therapeutischen
MehrPflege ist Familiensache
Pflege ist Familiensache Etwa zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zuhause gepflegt. Für die Angehörigen bedeutet das einen Einsatz rund um die Uhr: Die eigenen Grenzen sind schnell erreicht. Die
MehrOnline-Test Abschlussprüfung Nur für registrierte User auf
Online-Test Abschlussprüfung 125-145 Nur für registrierte User auf www.kigw.de 125. Die Leistung für den Betreuungsbedarf nach 45 ff. SGB XI kann innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen
MehrRechtliche und fachliche Rahmenbedingungen der medizinischen und fachlichen Reha aus Sicht der BARMER GEK
Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen der medizinischen und fachlichen Reha aus Sicht der BARMER GEK Aufbau (1) Definition (2) Übersicht (3) Wichtige Rechtsgrundlagen (Auszüge) (4) Zur Ambulanten
Mehrmicura Pflegedienste Hamburg LANGENHORNER PFLEGEDIENST LAUENROTH
micura Pflegedienste Hamburg LANGENHORNER PFLEGEDIENST LAUENROTH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. Viele Alltäglichkeiten fallen plötzlich schwer und
MehrSteffi s Pflegeteam. Der Pflegeberater. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74 / 30 20 624
Steffi s Pflegeteam Der Pflegeberater Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74 / 30 20 624 1 Die Pflegeversicherung Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde für die gesamte Bevölkerung eine
MehrGeriatrische Rehabilitation. Was ist das? Wer bekommt das? Gilt das auch für mich?
Geriatrische Rehabilitation Was ist das? Wer bekommt das? Gilt das auch für mich? Geriatrie bedeutet Altersmedizin Alter ist Vielfalt Menschen unterscheiden sich im Alter nicht nur äußerlich. Individuelle
MehrWiedereingliederung Hilfen auf dem Weg zurück
Wiedereingliederung Hilfen auf dem Weg zurück Markus Drosten - Integrationsamt Hamburg Ewa Jakubczak - Beratungs- und Inklusionsinitiative Hamburg (BIHA) Agenda Integrationsamt und BIHA: Was wir machen
MehrEntgelt im Krankheitsfall 22 TV-L Seite 5 B1
Entgelt im Krankheitsfall 22 TV-L Seite 5 B1 Rn. 11 Anspruch auf Krankengeldzuschuss ( 22 Abs. 2 TV-L)... 151 161.3 11.1 Allgemeines... 151 157 11.2 Steuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und
MehrWeiterlesen auf den Seiten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK)
Versorgung Wer an Alzheimer oder einer anderen Form der Demenz erkrankt, braucht neben einer guten medizinischen und therapeutischen Versorgung früher oder später regelmäßig Unterstützung. Besteht voraussichtlich
MehrEntgelt im Krankheitsfall TVöD 22 Seite 5 B1
Entgelt im Krankheitsfall TVöD 22 Seite 5 B1 Rn. 11.3 Arbeitsverhinderung aus anderen Gründen als unverschuldete Krankheit..................... 161 161.10 11.3.1 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge undrehabilitation...
MehrKrankengeld 2015. Auch bei Arbeitsunfähigkeit ist Ihr Lebensunterhalt gesichert.
Krankengeld 2015 Auch bei Arbeitsunfähigkeit ist Ihr Lebensunterhalt gesichert. Guten Tag, damit Sie sich weiterhin voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können, kommt nach dem Ablauf der Entgeltfortzahlung
MehrZahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (08/02)
XXZahlen+Fakten(K) I. Zahl der Versicherten Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (08/02) Soziale Pflegeversicherung rd. 70,89 Mio (Stand: 01.01.2002) Private Pflege-Pflichtversicherung rd. 8,36 Mio
MehrAmbulante Notfallversorgung im Krankenhaus: Chance oder Problem?
Ambulante Notfallversorgung im Krankenhaus: Chance oder Problem? am Formen der ambulanten Leistungserbringung im Krankenhaus Vertragsärztliche Behandlung Arztpraxis im Krankenhaus MVZ im Krankenhaus Ermächtigter
MehrDie stationäre Rehabilitationsmaßnahme - rechtliche Voraussetzungen und beihilfefähige Aufwendungen -
Beihilfenfestsetzungsstelle Dezernat 23 Die stationäre Rehabilitationsmaßnahme - rechtliche Voraussetzungen und beihilfefähige Aufwendungen - Welche Aufwendungen bei stationären oder ambulanten Rehabilitations-
MehrKurzzeit- und Verhinderungspflege
Kurzzeit- und Verhinderungspflege Mein sicheres Zuhause. Neue Energie auftanken Wir sind für Sie da Kursana bietet Pflegebedürftigen auch für kurze Zeiträume eine sichere und geborgene Wohnatmosphäre.
MehrSchmerzzentrum. Schmerzambulanz / Schmerztagesklinik Stationäre Behandlung. Zur Behandlung chronischer Schmerzen
Schmerzzentrum Schmerzambulanz / Schmerztagesklinik Stationäre Behandlung Zur Behandlung chronischer Schmerzen Versorgungsangebot Das Schmerzzentrum St. Georg Leipzig arbeitet eng mit Hausärzten, Fachärzten,
MehrEntgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall
Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall - Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 4/2015 - Grundsätzliches Die Fortzahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen, im Krankheitsfall und bei Maßnahmen
MehrAnlage zu 27e der Satzung der DAK. Wahltarife Krankengeld
Anlage zu 27e der Satzung der DAK Wahltarife Krankengeld Stand: 01.04.2010 zuletzt geändert durch den 2. Nachtrag Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist
MehrAnschlussheilbehandlung
Anschlussheilbehandlung ( 40 SGB V) Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme (Reha), die innerhalb von 14 Tagen nach einer Krankenhausentlassung oder nach einer
MehrErstes Pflegestärkungsgesetz (1. PSG)
Erstes Pflegestärkungsgesetz (1. PSG) Inkrafttreten zum 01.01.2015 Paritätischer Schleswig-Holstein Kiel, 28.11.2014 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND GESAMTVERBAND e. e. V., V., Oranienburger
MehrEinzigartig Einfach Preiswert. Fragen und Antworten rund um das Thema Pflege
Einzigartig Einfach Preiswert Fragen und Antworten rund um das Thema Pflege Was ist das staatliche Pflegegeld? Beim staatlichen Pflegegeld handelt es sich um die finanziellen Leistungen der gesetzlichen
Mehr7-9. Vorbemerkungen zu den 7 bis 9
7-9 Vorbemerkungen zu den 7 bis 9 1. Entschädigung als Teil der Vergütung Die GOÄ unterscheidet in 3 zwischen Gebühren, Entschädigungen und Erstattung von Auslagen, die dem Arzt als Vergütung für seine
MehrAbsicherungsmöglichkeiten für Ihre persönlichen Risiken für Sie ausgewählt von der Wemhoff & Resas Vorsorge- und Vermögensberatungs GmbH
für Sie ausgewählt von der Wemhoff & Resas Vorsorge- und Absicherungsmöglichkeiten 1. Berufsunfähigkeitsschutz 2. Grundfähigkeiten-Absicherung 3. Schwere-Krankheiten-Vorsorge 4. Private Pflegeversicherung
MehrInformationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
NIEDERSÄCHSISCHE VERSORGUNGSKASSE Stand: 01.01.2015 Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit im häuslichen und teilstationären Bereich Dauernde Pflegebedürftigkeit
MehrDas Pflegestärkungsgesetz I. Das Wichtigste im Überblick
Das Pflegestärkungsgesetz I Das Wichtigste im Überblick Inhaltsübersicht Erhöhung der Pflegesach- und Pflegegeldleistungen Flexibilisierung der Verhinderungspflege Betreuungs- und Entlastungsleistungen
MehrPflegekostentarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 14 BPflV *
Pflegekostentarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 14 BPflV * Das/die Krankenhaus/Krankenhäuser des/der (Krankenhausträger) berechnet/n ab dem
MehrRahmenkonzept zur stufenweisen Wiedereingliederung
Rahmenkonzept zur stufenweisen Wiedereingliederung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (Stand: September 2011) Seite 1 von 8 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 3 2 Voraussetzungen 3 3 Verfahren
MehrHilfe für psychisch kranke Beschäftigte
Trost gibt der Himmel, von dem Menschen erwartet man Beistand. Ludwig Börne Werner W. Wilk Diplom-Psychologe Psychologischer Psychotherapeut Hilfe für psychisch kranke Beschäftigte Potsdam 11. November
MehrPflege vor Ort gestalten und verantworten
Pflege vor Ort gestalten und verantworten Konzept für ein Regionales Pflegebudget Berlin, 23. September 2015 Versorgungslücken im Jahr 2030 (VZÄ in absoluten Zahlen) Szenario 1: Fortschreibung des Status
MehrKrankengeld und Entgeltfortzahlung (6.5)
Krankengeld und Entgeltfortzahlung (6.5) Inhaltsverzeichnis Seite 1 Anspruch auf Krankengeld 5 1.1 Voraussetzungen 5 1.1.1 Anspruchsgründe 5 1.1.2 Berechtigter Personenkreis 6 1.1.3 Arbeitsunfähigkeit
MehrFall 2: Kurwesen. Fall 2: Kurwesen
Fall 2: Kurwesen Bei einem 56-jährigen, bislang immer gesunden Patienten wurde als Zufallsbefund im Rahmen der Vorsorge ein Dickdarmkarzinom entdeckt und operiert. Die Operation verlief komplikationslos,
MehrInformation Beratung Vermittlung PFLEGE STÜTZPUNKT HEIDELBERG
Information Beratung Vermittlung PFLEGE STÜTZPUNKT HEIDELBERG Inhalt Pflegestützpunkt Heidelberg die zentrale Anlaufstelle vor Ort Aufgaben des Pflegestützpunktes Das Angebot des Pflegestützpunktes Ansprechpartner
MehrZurück in die Selbstständigkeit Fachlich Ambulant Betreutes Wohnen
Zurück in die Selbstständigkeit Fachlich Ambulant Betreutes Wohnen SRH Pflege Heidelberg Ihr Weg ist unser Ziel Durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall verändert sich Ihre gesamte Lebenssituation.
MehrVerträge zwischen Krankenkassen und Ärzten Ziele + Herausforderungen
Verträge zwischen Krankenkassen und Ärzten Ziele + Herausforderungen Vertrags-Workshop am 25. Januar 2013 Thomas Haeger / Geschäftsbereich Ambulante Versorgung Nord Gliederung Gemeinsame Ziele Herausforderungen
Mehr- Assistentenrichtlinie -
Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zur Beschäftigung von Assistenten gemäß 98 Abs. 2 Nr. 13 SGB V in Verbindung 32 Abs. 2 Ärzte-ZV in Verbindung mit 2 Abs. 5 der Satzung der KVBB -
MehrEs betreut Sie: Central Krankenversicherung AG Hansaring 40 50 50670 Köln Telefon +49 (0)221 1636-0 Telefax +49 (0)221 1636-200 www.central.
Es betreut Sie: Central Krankenversicherung AG Hansaring 40 50 50670 Köln Telefon +49 (0)221 1636-0 Telefax +49 (0)221 1636-200 www.central.de VF 558 09.08 7627 Blicken Sie sicher in Ihre Zukunft Werden
MehrOnkologische Rehabilitation. Die neue Dienstleistung der Reha Chrischona.
Onkologische Rehabilitation. Die neue Dienstleistung der Reha Chrischona. Die neue Dienstleistung der Reha Chrischona Die Reha Chrischona erweitert ihren Kompetenzbereich und bietet als neue Dienstleistung
MehrGesundheitsschutz Bonus Care Advance Plus. Die Private Krankenversicherung für gehobene Ansprüche
Gesundheitsschutz Bonus Care Advance Plus Die Private Krankenversicherung für gehobene Ansprüche Hochwertiger Gesundheitsschutz Bonus Care Advance Plus bietet Ihnen hervorragende Leistungen als Privatpatient
MehrInfoblatt zum Hess. Landesblindengeldgesetz
Infoblatt zum Hess. Landesblindengeldgesetz Was ist Blindengeld? Blindengeld nach dem Hess. Landesblindengeldgesetz ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung, die der Landeswohlfahrtsverband
MehrVorwort 1. 1. Pflege und Hilfe zu Hause, häufig verwendete Begriffe verstehen 3. 1.1. Hauswirtschaftliche Versorgung 4. 1.2.
Inhalt Vorwort 1 1. Pflege und Hilfe zu Hause, häufig verwendete Begriffe verstehen 3 1.1. Hauswirtschaftliche Versorgung 4 1.2. Grundpflege 5 1.2.1. Körperpflege 5 1.2.2. Ernährung 8 1.2.3. Mobilität
MehrWiedereingliederung: 2 Wege zurück an den Arbeitsplatz
Wiedereingliederung: 2 Wege zurück an den Arbeitsplatz Um Beschäftigte nach längerer Krankheit, einer auftretenden Behinderung oder nach einem Unfall wieder in den Beruf einzugliedern und damit Entlassungen
MehrHäusliche Pflege oder Heim?
Vortrag über Pflege, Pflegeversicherung und Angebote am Dienstag, den 29. Juni 2010 im Veranstaltungssaal der GdHP Bergiusstr. 1-3, Düsseldorf-Holthausen Referentin: Ursula Wittfeld, Pflegebüro Düsseldorf
MehrExkurs Krankengeld 1
Exkurs Krankengeld 1 Dienstleistungen Ausgabensituation der AOK Hessen 2002 Ärztliche Behandlung Zahnärztliche Behandlung 5,3% 7,7% 5,5% Zahnersatz 16,6% Arzneimittel Heil- und Hilfsmittel Krankenhausbehandlung
MehrBFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013
BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013 Das Entlassmanagement nach dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz STAATLICH ANERKANNTE FACHHOCHSCHULE Programm A. Einführung B. Die Hintergründe C.
Mehrunter 20 20 bis 29 30 bis 39 40 bis 49 Allgemeinmedizin Neurologie/Psychiatrie Psychologie Betreuung von Menschen mit Behinderung Praktikum Studium
Angaben zu Ihrer Person (1) Ihr Alter unter 20 20 bis 29 30 bis 39 40 bis 49 50 bis 59 60 und älter (2) Ihre berufliche Tätigkeit Allgemeinmedizin Neurologie/Psychiatrie Psychologie Betreuung von Menschen
MehrBetriebliche Maßnahmen zur Integration von Mitarbeitern mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit
Betriebliche Maßnahmen zur Integration von Mitarbeitern mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit I. Warum ist das Thema interessant? II. III. Wer ist damit gemeint? Wer muss was tun? Maßnahmen IV. Mission
MehrBeihilfe. Pflegeleistungen ab 01. Januar Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen ab dem
Pflegeleistungen ab 01. Januar 2017 Beihilfe Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen ab dem 01.01.2017: häusliche Pflege durch selbst beschaffte Pflegehilfen
MehrDie Krankenkasse. Solidarität und Eigenverantwortung. Leistungsarten. Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung
Die Krankenkasse Die Krankenkasse Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Regelung der Krankenversicherung. Gerne sind wir bereit, Sie individuell über alle Fragen der Krankenversicherung
MehrArbeitnehmer einen Anspruch auf Krankengeld gegen den Träger seiner gesetzlichen Krankenversicherung. [ 1 ]
TK Lexikon Sozialversicherung Krankengeld Krankengeld HI521547 Zusammenfassung LI1929510 Begriff Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Es ersetzt entfallendes Arbeitsentgelt im Krankheitsfall
MehrLeistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015
Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft www.alzheimerberatung-stuttgart.de Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1 Reform der Pflegeversicherung
MehrLeistungsempfänger/Leistungsempfängerinnen
280.000 260.000 240.000 220.000 200.000 180.000 160.000 140.000 120.000 100.000 80.000 60.000 40.000 20.000 0 Leistungsempfänger/Leistungsempfängerinnen 2005 2007 2009 2011 Pflegebedürftige insges. dav.
MehrNetzwerktreffen der Offensive Gesund Pflegen Sachsen-Anhalt
Netzwerktreffen der Offensive Gesund Pflegen Sachsen-Anhalt Verringerter Dokumentationsaufwand durch Nutzung der SIS bedeutet mehr Zeit für die Patienten Stand und Erfahrungen bei der Nutzung der SIS in
MehrWir bitten Sie, nachfolgende Fragen zu beantworten. Ihre Angaben werden anonym erfasst und zur Bedarfsfeststellung verwendet.
Liebe Berliner Eltern, wir benötigen Ihre Unterstütng! Sie haben ein Kind mit einer Pflegestufe und erhalten Pflegegeld? Da die häusliche Pflege die Angehörigen sehr fordern kann, wollen wir herausfinden,
MehrDas Krankenhaus im System der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter
Das Krankenhaus im System der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter Von Jan-Hendrik Simon Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung und Gang der Untersuchung 13 1. Teil Das
Mehrgegen Armut durch Pflege pflegende Angehörige kommen zu Wort
gegen Armut durch Pflege pflegende Angehörige kommen zu Wort Ich pflege mit all den Ungewissheiten und Risiken für meine Zukunft. Pflegende Tochter Frau F., 58 Jahre, Baden-Württemberg, pflegt seit 16
MehrBestandsaufnahme und Perspektiven der deutschen Pflegeversicherung
Bestandsaufnahme und Perspektiven der deutschen Pflegeversicherung Gunnar Peeters Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek) Landesvertretung Nordrhein-Westfalen 14. Oktober 2015, Düsseldorf
MehrZuzahlungen Belastungsgrenzen? Befreiung? KKF-Verlag
Zuzahlungen 2014 Belastungsgrenzen? Befreiung? Zuzahlungen Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, grundsätzlich beteiligen sich Versicherte ab 18 Jahren bei den Leistungen mit einer Zuzahlung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Referentenentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen A. Problem und Ziel Das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs
MehrSoziale und finanzielle Hilfen für krebskranke Menschen. 4.Fortbildungstag Pflege in der Onkologie im Universitätsklinikum Münster- 05.10.
Soziale und finanzielle Hilfen für krebskranke Menschen 4.Fortbildungstag Pflege in der Onkologie im Universitätsklinikum Münster- 05.10.10 Referent Ulrich Kurlemann Diplom Sozialarbeiter Leiter Stabsstelle
MehrKrankenzusatzversicherung
Krankenzusatzversicherung Zusätzliche Absicherung für gesetzlich Versicherte. Beratung durch: Dirr & Kollegen freie Finanz- und Versicherungsmakler Inh. Bernhard Dirr Flandernstr. 7 86157 Augsburg Tel.:
MehrGanz schön clever, Chef: SV BerufsunfähigkeitsSchutz für Arbeitnehmer zum halben Preis.
Ganz schön clever, Chef: SV BerufsunfähigkeitsSchutz für Arbeitnehmer zum halben Preis. Sparkassen-Finanzgruppe Die Absicherung bei Berufsunfähigkeit, bei der der Staat und Ihr Chef mithelfen. Ihr größtes
MehrRichtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses
Anlage Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma (Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma,
MehrPflegegeld. Pflegepersonen. Höhe des Pflegegeldes ( 37 SGB XI )
Pflegegeld ( 37 SGB XI ) Die meisten Pflegebedürftigen möchten in der vertrauten, häuslichen Umgebung gepflegt werden. Das Pflegegeld als Leistung der Pflegeversicherung kann dazu dienen, die ambulante
MehrRichtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Neufassung der Krankenhausbehandlungs-Richtlinie Vom 22. Januar 2015 Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 22. Januar 2015 die Richtlinie
MehrWRZ - - SOFTWARE WESELER RECHENZENTRUM
Seite 1 / 5 Berechnung Ihres Nettoeinkommens Jährliche Werte Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit Steuerabzug Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Gesetzliche Krankenversicherung Gesetzliche Pflegeversicherung
MehrBeihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege
Fachbereich Thematik Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege I. Allgemeines Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen erhalten Beihilfe zu Pflegeleistungen
MehrBeitragsfreie Pensions- und Krankenversicherung von pflegenden Angehörigen. Ansprechpartner/Herausgeber Stand: 2014-07
Beitragsfreie Pensions- und Krankenversicherung von pflegenden Angehörigen Ansprechpartner/Herausgeber Stand: 2014-07 PENSIONSVERSICHERUNG Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes
Mehr1.1 Erstattungsfähig sind Aufwendungen für gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen, die
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ERGÄNZUNGSTARIF AZS FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Die AVB umfassen diesen Tarif sowie (in einem gesonderten
MehrKRANKENZUSATZVERSICHERUNG
ZUSÄTZLICHE ABSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE Carsten Friebe art of modern management Daimlerstr. 11 72793 Pfullingen Tel.: 07121 / 3888021 Fax: 07121 / 3888022 info@carsten-friebe.de http://www.carsten-friebe.de
MehrKrankenzusatzversicherung
stockyimages, Fotolia #72560821 Krankenzusatzversicherung Zusätzliche Absicherung für gesetzlich Versicherte. Beratung durch: Franke Versicherungsmakler GmbH Alt-Moabit 108 a 10559 Berlin Tel.: 030 / 27
MehrÄnderungen im SGB V zur weiteren Versorgung seit dem
Änderungen im SGB V zur weiteren Versorgung seit dem 01. 01. 2016 Entlassmanagement Das Entlassmanagement ist ein obligatorisches Leistungsangebot der Krankenhäuser an die Versicherten. Die Krankenhäuser
MehrMit Schubkraft in die Zukunft... Versorgung mit Hilfsmitteln Neufassung der Hilfsmittel-Richtlinien vom 07.02.09 und GKV-WSG Dipl.-Med. Stefan Rudloff
Mit Schubkraft in die Zukunft... Ringvorlesung Rehabilitation Sommersemester 2009 29.04.2009 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Dipl.-Med. Stefan Rudloff Leitender Arzt des MDK Sachsen-Anhalt Mit
MehrPV-quick Die Software zur Pflegeversicherung direkt via Internet
PV-quick Die Software zur Pflegeversicherung direkt via Internet Software für die Praxis PV-quick enthält umfangreiche Informationen für alle, die sich mit den Leistungen der Pflegeversicherung beschäftigen.
MehrKrankenzusatzversicherung
stockyimages, Fotolia #72560821 Krankenzusatzversicherung Zusätzliche Absicherung für gesetzlich Versicherte. AICON Assekuranz u. Immobilien GmbH & Co. KG Beratung durch: AICON Assekuranz und Immobilien
Mehr26. Jahrestagung Wissenschaftliche Fachtagung des Fachverbandes Glücksspielsucht e.v.
Bernhard-Salzmann-Klinik LWL-Rehabilitationszentrum Ostwestfalen 26. Jahrestagung Wissenschaftliche Fachtagung des Fachverbandes Glücksspielsucht e.v. Qualifizierte stationäre Entgiftung für Glückspielsüchtige
MehrMAX-PLANCK-INSTITUT FÜR SOZIALRECHT UND SOZIALPOLITIK MAX PLANCK INSTITUTE FOR SOCIAL LAW AND SOCIAL POLICY. Prof. Dr. Ulrich Becker, LL.M.
Mrd. 190 Leistungsausgaben insgesamt in der GKV 182,7 180 170 160 150 150,9 143,8 144,4 138,7 160,4 173,1 168,7 165 140 130 120 110 100 117 120,9 118,3 130,6 134,3 136,2 131,2 125,9 123,2 120,1 Jahre 1995-2013
MehrLeistungsansprüche von Versicherten zur Versorgung von schwerst Pflegebedürftigen nach SGB V und SGB IX. Gerriet Schröder AOK Sachsen-Anhalt
Leistungsansprüche von Versicherten zur Versorgung von schwerst Pflegebedürftigen nach SGB V und SGB IX Zur Abgrenzung von SGB V und SGB IX 2 Die sozialen Rechte im Sozialgesetzbuch (SGB) Die Teile des
MehrVertrag zur Umsetzung der Übergangsregelung : häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI
Vertrag zur Umsetzung der Übergangsregelung : häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI zwischen - den Krankenkassen in Sachsen-Anhalt und zugleich handelnd in Aufgabenwahrnehmung für die Landesverbände der
MehrSehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient! Die Abteilung Neurologie des ZNN ist ausgestattet für die vollstationäre Versorgung von Patienten mit Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems
MehrAntrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt Die Gesundheitskasse. Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (Zeitgleicher Antrag auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen) Damit es für Sie schneller geht,
MehrInhalt. 2. Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses.. 3. Das beitragspflichtige Entgelt
Abkürzungen Das Wichtigste in Kürze Inhalt I. Die Sozialversicherung als Teil der sozialen Sicherheit.. II. Gemeinsame Vorschriften 1. Voraussetzung der Versicherungspflicht 1.1 Beschäftigungsverhältnis
MehrBrennpunkt Demenz 3.12.08 Versorgungssituation im Rhein- Sieg-Kreis. Brennpunkt Demenz. Versorgungssituation im
Brennpunkt Demenz Versorgungssituation im Einwohner Brennpunkt Demenz 3.12.08 stationäre Behandlung Rheinische Kliniken Bonn Memory-Clinic Universitätsklinik Bonn Diagnostik und Behandlungszentrum für
MehrWeltweit sicher unterwegs. TOURING ODER VOYAGE Die Krankenversicherungen für Auslandsreisen. Rund um die Uhr 24/7 T +352/25 3636-333 TOURING/VOYAGE_D
TOURING/VOYAGE_D Rund um die Uhr 24/7 T +352/25 3636-333 Weltweit sicher unterwegs TOURING ODER VOYAGE Die Krankenversicherungen für Auslandsreisen membre du Groupe Reisen Sie relaxt! Gesund bleiben gerade
MehrDas Krankenhaus Märkisch Oderland sagt Guten Tag. Präsentation von A. Burkhardt, C. Raether
Das Krankenhaus Märkisch Oderland sagt Guten Tag Präsentation von A. Burkhardt, C. Raether Sozialdienst in Strausberg Annette Burkhardt Sozialdienst in Wriezen Annika Blum Rechtliche Grundlagen Gesetz
MehrBerufskrankheiten Wie funktioniert das Verfahren zur Anerkennung? Definition Berufskrankheit und Beispiele
Berufskrankheiten Wie funktioniert das Verfahren zur Anerkennung? Definition Berufskrankheit und Beispiele Gemäß 9 SGB VII: Krankheiten, die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz begründenden
MehrInfoblatt Haushaltsnahe Dienstleistungen
Alexandra Patzwahl Dipl.-Betriebswirtin (FH) Steuerberaterin Hochstraß 2 83064 Raubling Infoblatt Haushaltsnahe Dienstleistungen ab 2006 Inhalt 1. Allgemeines 7. Handwerkliche Tätigkeiten 2. Grundsätzliches
MehrSatzung der Gemeinde Jade. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. in der Gemeinde Jade
Satzung der Gemeinde Jade über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Jade Veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Wesermarsch Nr.34 vom 23.12.2011, in Kraft getreten am 01.11.2011
Mehr