Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) und die Förderung energieeffizienter Nichtwohngebäude

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1 Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) und die Förderung energieeffizienter Nichtwohngebäude Veranstaltung: Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg Andreas Schüring Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Stuttgart, 13. Juli 2015

2 Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz Energieeffizienzstrategie der 18. Legislaturperiode Sofortmaßnahmen Weiterführende Arbeitsprozesse Prognostizierte Gesamtwirkungen (Verbrauch): PJ bzw THG in Mt CO₂-Äqv. Zusätzlich: Einsparungen im Verkehrssektor und bei der Energieerzeugung Weiterentwicklung der Förderung, für investive Maßnahmen und Energieberatung, insbesondere für Nichtwohngebäude auch bei Kommunen, kommunalen Unternehmen und sozialen Einrichtungen 2

3 Programme zur Förderung von Energieberatungen Energieberatung der Verbraucherzentralen Vor-Ort-Beratung der BAFA Energieberatung Kommunen Energieberatung Mittelstand Erst-/Initialberatung ohne konkretes Sanierungsziel Vertiefte Vor-Ort- Energieberatung vor Gebäudesanierung Vertiefte Vor-Ort- Energieberatung vor Gebäudesanierung/Neubau Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen Antragsberechtigt sind alle privaten Verbraucher: Mieter Wohnungs- und Hauseigentümer Antragsberechtigt sind: Private Wohnungs- und Hauseigentümer Wohnungseigentümergemeinschaft en (WEG) Antragsberechtigt sind: Kommunen Kommunale Unternehmen Soziale Einrichtungen Antragsberechtigt sind: gewerbliche Unternehmen (Produktion, Handwerk, Handel) Freiberufler Gefördert wird: Beratung zu niedriginvestiven Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (Heizung, Stromverbrauch, Wärmeschutz) Erstellung von Checks (z.b. Basis-, Detail-, Energie-Check) Tipps zur Vermeidung von Rebound- Effekten (Fehlverhalten/-käufe) Gefördert wird: Sanierungskonzept für zum KfW- Effizienzhaus (Komplettsanierung) Sanierungsfahrplan für Sanierung in Einzelschritten Gefördert wird: Sanierungskonzept für zum KfW- Effizienzhaus (Komplettsanierung) Sanierungsfahrplan für Sanierung in Einzelschritten Neubauberatungskonzept Energieanalyse von öffentlichen Abwasseranlagen Gefördert wird: hochwertiges Energieaudit Umsetzungsbegleitung Der Verbraucher trägt nur einen geringen Eigenbeteiligungsanteil, z.b. für: Stationäre Beratung 5 /45 min. Beratungs- und Energie-Checks je nach Aufwand /Check Die Differenzkosten übernimmt der Bund. Onlineberatung und Telefonberatung sind kostenfrei! Zuschussbeteiligung durch Bund: Ein- /Zweifamilienhäuser bis 800 Mehrfamilienhäuser ab 3 WE bis zu Es werden maximal 60 % des Gesamtberaterhonorars übernommen. Energieberatungsbericht für WEG einmalig 500 Zuschussbeteiligung durch Bund Start Herbst 2015 Zuwendungen durch den Bund: 80 % der förderfähigen Beratungskosten einschließlich Umsetzungsberatung für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten bis > Energieberatung muss qualitätsgesichert und unabhängig von Verkaufsinteressen sein!

4 Energieberatung und Energieeffizienznetzwerke für Kommunen Ungenutztes Potenzial bei Energieeinsparungen im kommunalen Bereich Bausubstanz und Infrastruktur sind im Durchschnitt 35 Jahre alt Sanierung in rd. 1 % aller Gebäude und Anlagen pro Jahr Energieberater können Kommunen (kommunale Verwaltung und Gemeinderäte) dabei unterstützen, die Energieeffizienz ihrer eigenen Bestände zu verbessern Ingenieure aus spezialisierten Ingenieurbüros für Nichtwohngebäude sollen tätig werden, um Sanierungsaktivitäten bei kommunalen Gebäuden/Anlagen zu erhöhen Die Energieberatung dient zusätzlich dazu, Hemmnisse und den Investitionsstau bei kommunalen Gebäuden und Anlagen abzubauen. 4

5 Energieberatung und Energieeffizienznetzwerke für Kommunen Information über Potenziale von Wärmeliefercontracting öffentlicher Liegenschaften und Vernetzung mit umliegenden Gebäudebeständen (gewerbliche und private Eigentümer) Geht weit über eine Einstiegsberatung bei kommunalen Gebäuden und Anlagen hinaus (wie z.b. Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative) Entwicklung von Kommunikationskonzepten ist bereits Bestandteil des KfW-Programms Energetische Stadtsanierung (Nr. 432 KfW) 5

6 Energieberatung und Energieeffizienznetzwerke für Kommunen 1. Fördermodul: Förderung kommunaler Energieeffizienz-Netzwerke Besteht seit dem 01. Januar 2015 Gewinnung von Teilnehmern an Energieeffizienz-Netzwerken (Kommunen) - Gewinnungsphase Aufbau und Betrieb von Netzwerken (Netzwerkphase) Aufdecken von kommunalen Einsparpotenzialen unter Wirtschaftlichkeits- und Nachhaltigkeitsaspekten Mehrjährige Netzwerkzusammenarbeit mit Unterstützung durch ein Team externer Netzwerk- und Energieexperten (Netzwerkmanager, energietechnischer Berater, Moderator) Gegenseitiges voneinander Lernen 6

7 Energieberatung und Energieeffizienznetzwerke für Kommunen 2. Fördermodul: Förderung der Energieberatung bei Gebäuden von Kommunalen, kommunalen Unternehmen und sozialen Einrichtungen für Energetische Sanierung und Energieeffiziente Neubauten Anstoß zur Umsetzung energetischer Sanierungen (EU-Energieeffizienz-Richtlinie) Erfüllung des Niedrigstenergiegebäudestandards (EU-Gebäude-Richtlinie) Hinweis investiver Förderung des Bundes - KfW (CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm) oder der Länder Unterstützung der Kommunen ggü. der Finanzaufsicht (Investition/Instandhaltung) Vorbildfunktion öffentliche Hand Förderung umfasst Erstellung eines Energieberatungsberichts für umfassende Sanierung bzw. Neubau des Gebäudes oder Sanierungsfahrplan mit schrittweise aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen 7

8 Energieberatung und Energieeffizienznetzwerke für Kommunen 3. Fördermodul: Energieanalyse von öffentlichen Abwasseranlagen Energieanalyse/Bericht muss mindestens den Anforderungen des Arbeitsblattes DWA-A 216 Energiecheck- und Energieanalyse-Instrumente zur Energieoptimierung und von Abwasseranlagen entsprechen Umfasst alle der zum Betrieb der Anlage erforderlichen Anlagenteile, keine einzelnen Anlagengruppen Sofortmaßnahmen (Maßnahmen die in einem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen sind sofort umzusetzen und nachzuweisen Beispielsweise Änderungen von Aggregatschaltpunkten oder Sollwertvorgaben, die Regelungsabläufe verbessern, Laufzeiten bzw. Drehzahlen von Aggregaten verringern und somit deren Energiebedarf mindern Förderfähig, weil nach 46 BWWG die Abwasserbeseitigung der Gemeinde obliegt, keine pflichtbefreiende Aufgabenübertragung möglich. 8

9 Grundlagen der Förderung im Gebäudebereich Energieeinsparverordnung (EnEV) Stellt u.a. gesetzliche Anforderungen an den Primärenergiebedarf bei Neubauten. Berücksichtigt werden: der bauliche Wärmeschutz der Gebäudehülle und die Energieeffizienz der eingesetzten Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung). Staatliche Förderung setzt Energieeffizienzstandards voraus, die über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegen. Die Förderprogramme verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz Es gilt die freie Technologiewahl (Heizsysteme und Gebäudehülle) Förderziele sind Energieeffizienz und Einsatz erneuerbarer Energien 2 Wege: Förderung umfassender Sanierungen (KfW-Effizienzhaus) Förderung von Einzelmaßnahmen schrittweise Sanierung

10 KfW-Effizienzhaus Anforderungen: 2 Kennwerte! Jährlicher Primärenergiebedarf Q P (Lüftung, Energie für Heizung, Kühlung und Warmwasserbereitung inkl. der Vorketten) Transmissionswärmeverlust H T (Energieverlust des Gebäudes durch die Gebäudehülle)

11 CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm (KfW) im Überblick Sanierung Wohngebäude Nichtwohngebäude kommunale/soziale Einrichtungen gewerbliche -umfassend Einzelmaßnahmen Neubau NEU ab Juli/Oktober

12 CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm des Bundes Wohngebäude energieeffizient Sanieren Wohngebäude energieeffizient Bauen Gebäude kommunaler und sozialer Einrichtungen Gewerbegebäude KfW-Programme: Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) Energieeffizient Sanieren Zuschuss (430) Energieeffizient Sanieren Baubegleitung (431) KfW-Programm: Energieeffizient Bauen (153) KfW-Programm (ab ): IKK Energieeffizient Bauen und Sanieren (217/218) IKU Energieeffizient Bauen und Sanieren (220/219) Bis : IKK/IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren KfW-Programm (ab ): KfW-Energieeffizienzprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren (276, 277, 278) Förderung von Investitionen zur Energieeinsparung durch: Zinsverbilligte Kredite mit zusätzl. Tilgungszuschuss Alternativ zum Kredit: Investitionszuschuss Umfassende Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus (55, 70, 85, 100, 115 und Denkmal ) und Einzelmaßnahmen Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen Förderung von Investitionen zur Energieeinsparung durch: Zinsverbilligte Kredite, ggf. zusätzl. Tilgungszuschuss Neubauvorheben zum KfW- Effizienzhaus 40, 55 und 70 (Wegfall ab 2016, stattdessen EH 40plus) Förderung von Investitionen zur Energieeinsparung durch: Zinsverbilligte Kredite zusätzl. Tilgungszuschuss Umfassende Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus (70, 100 und Denkmal ) und Einzelmaßnahmen Neubauvorhaben zum KfW- Effizienzhaus 55 und 70 Förderung von Investitionen zur Energieeinsparung durch: Zinsverbilligte Kredite zusätzl. Tilgungszuschuss Umfassende Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus (70, 100 und Denkmal ) und Einzelmaßnahmen Neubauvorhaben zum KfW- Effizienzhaus 55 und 70 Antragsberechtigt sind z. B. : Privatpersonen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Wohnungsunternehmen und - genossenschaften Bauträger Eigentümer, Betreiber von Wohnheimen Antragsberechtigt sind z. B. : Privatpersonen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Wohnungsunternehmen und - genossenschaften Bauträger Eigentümer, Betreiber von Wohnheimen Antragsberechtigt sind z. B. : Kommunale Gebietskörperschaften Kommunale Eigenbetriebe Kommunale Unternehmen Gemeindeverbände Gemeinnützige Organisationen einschl. Kirchen Antragsberechtigt sind z. B. : Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Freiberufler Je höher die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderkonditionen!

13 Sanierung Neubau CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm KfW-Energieeffizienzprogramm - Energieeffizient Bauen und Sanieren (276, 277, 278) Förderstufen Förderkredit Tilgungszuschuss jeweils vom Kreditbetrag jeweils pro m² Nettogrundfläche KfW-Effizienzhaus 55 KfW-Effizienzhaus 70 einheitlicher Zinssatz für alle Förderstufen + 5,0 % - 50 EUR - KfW-Effizienzhaus 70 17,5 % 175 EUR KfW-Effizienzhaus 100 KfW-Effizienzhaus Denkmal einheitlicher Zinssatz für alle Förderstufen + 10,0 % 7,5 % 100 EUR 75 EUR Einzelmaßnahmen 5,0 % 50 EUR 13

14 Sanierung Neubau CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm IKK Energieeffizient Bauen und Sanieren (217/218) IKU Energieeffizient Bauen und Sanieren (220/219) Förderstufen Förderkredit Tilgungszuschuss jeweils vom Kreditbetrag jeweils pro m² Nettogrundfläche KfW-Effizienzhaus 55 KfW-Effizienzhaus 70 einheitlicher Zinssatz für alle Förderstufen + 5,0 % - 50 EUR - KfW-Effizienzhaus 70 17,5 % 175 EUR KfW-Effizienzhaus 100 KfW-Effizienzhaus Denkmal einheitlicher Zinssatz für alle Förderstufen + 10,0 % 7,5 % 100 EUR 75 EUR Einzelmaßnahmen 5,0 % 50 EUR 14

15 Vorteile der aktuellen Zinssituation Bundes- bzw. KfW-Förderung Historische Niedrigzinsphase: Refinanzierungsmöglichkeiten der KfW spezielle Verwendungszwecke und Einhaltung technischer Mindestanforderungen: zusätzliche Zinsverbilligunsgmittel des Bundes: IKK Energieeffizient Bauen und Sanieren (Pr. 217/218) ab 0,05 % eff. p. a. Tilgungszuschüsse bis zu 17,5 % des Zusagebetrages Dauerhafte Energieeinsparung des KfW-Effizienzhauses 15

16 Förderkredit versus Zuschuss Vorteile KfW-Förderkredite Refinanzierungsvorteil der KfW wird an den Endkunden weitergereicht Flexible Zinskonditionensteuerung der Förderkredite passt sich dem Niedrigzinsniveau an Prüfung der Fördervoraussetzungen und Wirtschaftlichkeit durch die durchleitenden Banken im IKU minimiert das Risiko von Fehlinvestitionen Planungssicherheit und Vermeidung teurer Ergänzungsfinanzierung, da i. d. R. keine weiteren (höher verzinsten) Finanzierungsquellen in Anspruch genommen werden müssen Flexible Ausgestaltung durch eine Kombination mit weiteren Förderelementen (z. B. Tilgungszuschüsse) möglich 16

17 Beispiel: Sanierung einer Schule Vorhaben: Kommune plant die Sanierung einer Schule (3.500 m²) als KfW-Effizienzhaus 70 Investitionsplan EUR Finanzierungsplan EUR Baukosten Zuschuss Land IKK EBS (217) Summe Summe ,5% Tilgungszuschuss von 2,5 Mio. EUR bzw. 175 EUR pro m² Rückzahlbarer Kreditbetrag

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Referat II C 4 Förderung von Energieeffizienz im Gebäudebereich CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Andreas Schüring Scharnhorststraße D Berlin

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