Arzneimittelzielvereinbarung für das Jahr Seite 1 von 5. Zielvereinbarung. gemäß 84 Abs. 1 SGB V

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1 Arzneimittelzielvereinbarung für das Jahr Seite 1 von 5 Zielvereinbarung gemäß 84 Abs. 1 SGB V über Maßnahmen zur Einhaltung des Ausgabenvolumens der Arznei- und Verbandmittel für das Jahr zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) Berliner Allee 22, Hannover im Folgenden: KVN einerseits sowie der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, (zugleich in Wahrnehmung der Aufgaben für die See-Krankenkasse) Hildesheimer Str. 273, Hannover dem IKK-Landesverband Niedersachsen, Günter-Wagner-Allee 23, Hannover dem BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen, Siebstr. 4, Hannover der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Niedersachsen-Bremen, (in Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes nach 36 KVLG 1989) Im Haspelfelde 24, Hannover der Knappschaft, Verwaltungsstelle Hannover, Siemensstraße 7, Hannover dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v., - Landesvertretung Niedersachsen Rathenaustraße 1, Hannover dem AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.v., - Landesvertretung Niedersachsen Rathenaustraße 1, Hannover im Folgenden: Verbände der Krankenkassen andererseits

2 Arzneimittelzielvereinbarung für das Jahr Seite 2 von 5 1 Einleitung (1) Diese Zielvereinbarung dient zur Steuerung einer wirtschaftlichen und qualitativen Arzneimittelversorgung, die messbare Ziele, ein Frühinformationssystem mit zeitnahen Daten sowie konkrete Maßnahmen zur Gewährleistung der Zielerreichung umfasst. (2) Mit einer an Zielen orientierten Steuerung der Arzneimittelversorgung sollen die Versorgung der Versicherten bedarfsgerecht und wirtschaftlich gestaltet und gleichzeitig die Ausgaben in vertretbaren Grenzen gehalten werden. Dazu sind entsprechende Kennzahlen notwendig, die den Grad der Zielerreichung widerspiegeln können und zugleich Grundlage für die Weiterentwicklung von Zielvereinbarungen sein können. 2 Wirtschaftlichkeits- und Versorgungsziele (1) Folgende Wirtschaftlichkeits- und Versorgungsziele werden für das Jahr 2006 vereinbart. (2) Ziel 1 Erhöhung des Brutto-Umsatzanteils der Zweitanmelder am generikafähigen Markt auf 74,7 %. Ziel 2 Ziel 3 Ziel 4 Ziel 5 Erhöhung des Brutto-Umsatzanteils der Zweitanmelder am Gesamtmarkt bei mindestens gleichbleibendem Verordnungsanteil. Absenkung des Brutto-Umsatzanteils bei Me-too-Präparaten auf 13,2 %. Absenkung der Kosten je DDD je 1000 Versicherten bei konstanter Verordnungsmenge je 1000 Versicherten (Versorgungsziel). Der Anteil der Spezialpräparate unter Berücksichtigung des regionalen Versorgungsbedarfes ist konstant zu halten (Versorgungsziel).

3 Arzneimittelzielvereinbarung für das Jahr Seite 3 von 5 Ziel 6 Einsparung im Bereich der Statine, Protonenpumpeninhibitoren (PPI) und Angiotensin-II-Antagonisten (Monopräparate) orientiert an der Anlage 3.1, 3.2 und 3.3 der Rahmenvorgabe nach 84 Abs. 7 SGB V - Arzneimittel für das Jahr 2006 vom 06. Oktober 2005 unter Berücksichtigung der landesspezifischen Besonderheiten. (3) Grundlage der unter Abs. 2 genannten Ziele sind die Auswertungen der GKV- Arzneimittel-Schnellinformation (GAmSi) für die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen. 3 Maßnahmen zur Zielerreichung (1) Die KVN verpflichtet sich, die Vertragsärzte in geeigneter Weise über die vereinbarten Ziele und die Ist-Situation zu informieren. Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten in geeigneter Weise zum wirtschaftlichen Umgang mit Arzneimitteln. (2) Die Vertragspartner stellen den niedersächsischen Vertragsärzten gezielte Informationen zu den einzelnen Zielen zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere Informationen wie gemeinsame Empfehlungen auf der Grundlage von 73 Abs. 8 SGB V zum Ausschluss und zu Einschränkungen von Verordnungen gemäß der geltenden Arzneimittel-Richtlinien (AMR) zu Generika zu Schrittinnovationen ("Me-too-Präparate" / Analogpräparate) zu gemeinsam bewerteten Innovationen zu den Rahmenbedingungen der Dauermedikation zu kontrovers diskutierten Arzneimittelgruppen zur Entlassungsmedikation nach stationärer Behandlung zu durchschnittlichen Tagesdosierungen von Arzneimitteln (DDD) zu alternativen Bezugsmöglichkeiten bei Arzneimitteln.

4 Arzneimittelzielvereinbarung für das Jahr Seite 4 von 5 (3) Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten umfangreich und zeitnah über die vom Schiedsamt festgesetzte prozentuale Veränderung des Arznei- und Verbandmittelvolumen 2006 im Vergleich zu den tatsächlichen Ausgaben des Jahres 2005 Arzneimittel welche nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind und nicht beansprucht werden können die notwendige Umstellung auf preisgünstigere Präparate die Aut-idem Regelung und den damit verbundenen Austausch bisheriger Medikamente den Ausschluss und die Einschränkung von Verordnungen von Schrittinnovationen, kontrovers diskutierten Arzneimitteln und bei Entlassungsmedikationen nach stationären Behandlungen. (4) Die Erreichung des Ziels 6 wird insbesondere dadurch unterstützt, dass GKV und KVN gemeinsam zielgerichtete Rezeptinfos erstellen, entsprechend themenorientierte Beratungen durchführen und die KVN die Vertragsärzte, z.b. im Rahmen von Vortragsveranstaltungen, über die wirtschaftliche Verordnungsweise dieser Arzneimittel speziell informiert. (5) Die bestehenden Angebote zur Pharmako-Therapieberatung durch Krankenkassen und die KVN - ggf. gemeinsam - nach Maßgabe entsprechender Vereinbarungen sollen genutzt werden. (6) Spezielle Informationen für einzelne Vertragsärzte, ggf. auch kassen- oder kassenartenbezogen, die arztindividuell von den angestrebten Zielwerten besonders negativ abweichen sind an diese weiterzugeben. Hierzu sind u.a. die GAmSi-Arzt-Daten zu nutzen.

5 Arzneimittelzielvereinbarung für das Jahr Seite 5 von 5 4 Ergebnisfeststellung (1) Zur Ergebnisfeststellung der festgelegten Ziele gemäß 2 Abs. 2 werden die in den Auswertungen der GKV-Arzneimittel-Schnellinformation (GAmSi) veröffentlichten Werte zu Grunde gelegt. (2) Die Vertragspartner stellen gemeinsam den Grad der Zielerreichung für das Jahr 2006 fest und führen gegebenenfalls eine Abweichungsanalyse der Zielvereinbarung durch. Hannover, den Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen (zugleich in Wahrnehmung der Aufgaben für die See-Krankenkasse) BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen IKK-Landesverband Niedersachsen Landwirtschaftliche Krankenkasse Niedersach- Knappschaft sen-bremen (in Wahrnehmung der Aufgaben - - Verwaltungsstelle Hannover - eines Landesverbandes nach 36 KVLG 1989) Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v. AEV-Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V. - Landesvertretung Niedersachsen - - Landesvertretung Niedersachsen -

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