Transparenzbericht gemäß 55c WPO für 2015 der Nörenberg Schröder GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hamburg
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- Alfred Meyer
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1 Transparenzbericht gemäß 55c WPO für 2015 der Nörenberg Schröder GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hamburg 1. Vorbemerkung Die Nörenberg Schröder GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, (im Folgenden auch kurz Gesellschaft genannt) kooperiert mit der Partnerschaftsgesellschaft Nörenberg Schröder, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Hamburg (im Folgenden auch kurz Partnerschaftsgesellschaft genannt). Die Partnerschaftsgesellschaft wird in Praxisgemeinschaft mit der Nörenberg Schröder GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betrieben. Die Geschäftsführer, Prokuristen und Mitarbeiter der Gesellschaft sind auch in der Partnerschaftsgesellschaft tätig. Die wirtschaftliche Bedeutung der Partnerschaftsgesellschaft entspricht in etwa der der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Zwischen beiden Gesellschaften besteht ein Netzwerk im Sinne der WPO. Beide Gesellschaften sind unter der Geschäftsadresse Valentinskamp 70, Hamburg ansässig. Während die Gesellschaft im Wesentlichen für die Durchführung von Abschlussprüfungen und Steuerberatungsleistungen verantwortlich ist, werden über die Partnerschaftsgesellschaft Rechtsaufträge und in geringerem Umfang steuerliche Beratungsaufträge abgewickelt. 2. Beschreibung der Rechtsform und der Eigentumsverhältnisse An der Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von ,00 sind zum Datum dieses Berichtes folgende Gesellschafter beteiligt: Herr RA Frank Nörenberg Herr RA Dr. Karsten Bornholdt Herr WP/StB Christian-André Cronemeyer Herr WP/StB/CPA Boris Michels Herr RA/StB Dr. Justus Westerburg Herr StB Dennis Huget Seite 1 von 9
2 Wirtschaftsprüfer-Gesellschafter halten 51% und Nicht-Wirtschaftsprüfer-Gesellschafter halten 49% der Geschäftsanteile. Diese Gesellschafter repräsentieren 86% der Partner der Partnerschaftsgesellschaft. 3. Beschreibung des internen Qualitätssicherungssystems Basis der internen Qualitätssicherung ist das IDW-Praxishandbuch zur Qualitätssicherung, das im Rahmen der berufsständischen Regelungen an die Organisation unserer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angepasst wurde. Dazu gehören Verantwortlichkeiten, individuelle Fortbildungsprogramme, zusätzliche Prüfprogramme und Ähnliches. Ergänzend wird die Prüfungssoftware der Firma Audicon zur Abwicklung von Prüfungsaufträgen eingesetzt. Daneben finden auch Programme der DATEV e.g. im Rahmen der Abschlussprüfung Einsatz. Die mandatsspezifischen Arbeitspapiere enthalten die erforderlichen Dokumentationen zur Auftragsabwicklung. Die jeweils auftragsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer sind für die Durchsetzung des internen Qualitätssicherungssystems verantwortlich. Die Einhaltung unserer internen Qualitätssicherung wird unseren Mitarbeitern durch regelmäßig stattfindende interne Schulungen sowie im Rahmen der Auftragsplanung stattfindende Meetings vermittelt und durch interne Nachschauen sichergestellt. Unsere Mitarbeiter werden somit zur steten Anwendung unseres Qualitätssicherungssystems verpflichtet. 3.1 Regelungen zur allgemeinen Praxisorganisation Wir haben ein Regelwerk zur allgemeinen Praxisorganisation implementiert. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um nachfolgende Maßnahmen: Sicherstellung, dass die allgemeinen Berufspflichten eingehalten werden, die wie folgt lauten: o Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Vermeidung der Besorgnis der Befangenheit o Gewissenhaftigkeit o Verschwiegenheit o Eigenverantwortlichkeit o Berufswürdiges Verhalten Alle Mitarbeiter werden bei der Einstellung über die Berufsgrundsätze schriftlich und mündlich informiert. Auf Basis der jeweils aktuellen Mandantenliste haben eintretende Mitarbeiter jährlich zu erklären, dass sie finanziell, persönlich und geschäftlich in Bezug auf die Mandate unabhängig sind. Alle Mitarbeiter werden zur Verschwiegenheit in Bezug auf sämtliche Informationen, die ihnen bei ihrer Berufsausübung anvertraut oder bekannt werden, verpflichtet. Seite 2 von 9
3 Annahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung von Aufträgen Die Auftragsannahme und Fortführung wird laufend anhand von Checklisten überwacht. In diesem Zusammenhang erfolgt ebenfalls eine Risikobeurteilung in Bezug auf den Auftrag. Zuständig für die Auftragsannahme und Fortführung ist die Geschäftsführung. In Zweifelsfragen ist das zuständige Mitglied der Geschäftsführung zu konsultieren. Die ggf. erforderliche, vorzeitige Beendigung von Aufträgen erfolgt nach Konsultation der Geschäftsführung. Mitarbeiterentwicklung: o Einstellung von Mitarbeitern o Aus- und Fortbildung o Mitarbeiterbeurteilungen o Bereitstellung von Fachinformationen Zuständig für die Einstellung von Mitarbeitern sind die Geschäftsführer. In der Regel werden Hochschulabsolventen mit den Schwerpunktfächern Revision und / oder Steuerrecht als Prüfungsassistenten eingestellt. Die Mitarbeiter werden jährlich im Rahmen des Mitarbeitergesprächs beurteilt. Die Aus- und Weiterbildung wird durch zielgerichtete interne und externe Fortbildungen gewährleistet, die eine optimale Entwicklung unserer Mitarbeiter ermöglichen. Die Mindestanzahl der jährlich zu erbringenden Fortbildungsstunden wird zentral überwacht. Die Bereitstellung von Fachinformationen erfolgt durch eine umfangreiche Bibliothek, die immer dem neuesten Stand entspricht. Gesamtplanung aller Aufträge Die Gesamtplanung aller Aufträge wird EDV-geschützt zentral durch die Geschäftsführung verwaltet und laufend aktualisiert. Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen Eventuelle Beschwerden und Vorwürfe von Mitarbeitern, Mandanten oder Dritten werden im Rahmen der engen Kommunikation mit der Geschäftsführung oder einer qualifizierten, nicht mit diesem Sachverhalt betrauten Person gelöst. Seite 3 von 9
4 3.2 Regelungen zur Auftragsabwicklung Neben der allgemeinen Praxisorganisation gibt es einen Katalog von Regelungen unserer Auftragsabwicklung, der folgende Aspekte umfasst: Organisation der Auftragsabwicklung (Prüfungsplanung) Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der fachlichen Regeln für die Auftragsabwicklung Anleitung der Prüfungsteams Einholung von fachlichem Rat (Konsultationen) Laufende Überwachung der Auftragsabwicklung Abschließende Durchsicht der Auftragsergebnisse Auftragsbezogene Qualitätssicherung: o Berichtskritik o Auftragsbegleitende Qualitätssicherung Lösung von Meinungsverschiedenheiten Abschluss der Dokumentation der Auftragsabwicklung und Archivierung der Arbeitspapiere Die besonderen Regelungen zur Auftragsabwicklung betreffen alle betriebswirtschaftlichen Prüfungen i.s.d. 2 Abs. 1 WPO, sofern die Berufssatzung nicht einen engeren Anwendungsbereich vorsieht. Unsere Vorgaben zur Organisation der jeweiligen Auftragsabwicklung sollen insbesondere sicherstellen, dass die Verantwortlichkeiten innerhalb des Prüfungsteams klar festgelegt sind, und dass die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der fachlichen Regelungen bei der Auftragsabwicklung gewährleistet sind. Jeder Auftrag wird sachlich, zeitlich und personell geplant. Im Rahmen der sachlichen Planung sind eine risikoorientierte Prüfungsstrategie und ein darauf aufbauendes Prüfungsprogramm zu entwickeln. Im Rahmen der zeitlichen Planung wird der Auftrag typischerweise in Vor- und Hauptprüfung eingeteilt und mit dem Mandanten abgestimmt. Die personelle Planung stellt sicher, dass die eingesetzten Mitarbeiter über die ausreichenden fachlichen und zeitlichen Ressourcen verfügen. Dadurch, dass der verantwortliche Wirtschaftsprüfer bzw. Geschäftsführer bei jedem Auftrag persönlich eingebunden bzw. mit vor Ort ist, kann die enge Anleitung und laufende Überwachung des Prüfungsteams jederzeit gewährleistet werden. Fachlichen Rat können unsere Mitarbeiter jederzeit beim verantwortlichen Wirtschaftsprüfer einholen. Sofern sich Fragen oder auftretende Probleme nicht intern abschließend klären lassen, werden schriftliche oder mündliche Anfragen beim Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gestellt. Durch den verantwortlichen Wirtschaftsprüfer erfolgt eine abschließende Durchsicht und Beurteilung der Arbeitsergebnisse. Ungeklärte Punkte oder Meinungsverschiedenheiten werden Seite 4 von 9
5 danach im Dialog gelöst. Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer bestimmt, wer mit der durchzuführenden Berichtskritik beauftragt wird. Hierbei wird die erforderliche Fachkompetenz, Auftragsunabhängigkeit und ein Mindestmaß an Berufserfahrung der jeweiligen Mitarbeiter berücksichtigt. Bei allen gesetzlichen Abschlussprüfungen von Unternehmen i.s.d. 319a Abs.1 HGB ist eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung durch eine nicht an der Prüfung beteiligte, fachlich und persönlich geeignete Person durchzuführen. Bei anderen betriebswirtschaftlichen Prüfungen obliegt die Entscheidung, ob eine auftragsbegleitende Qualitätssicherung durchgeführt wird, dem verantwortlichen Wirtschaftsprüfer. Der Abschluss der Dokumentation ist in den Arbeitspapieren festzuhalten. Die gesetzlichen Fristen zur Archivierung der Arbeitspapiere werden beachtet. 3.3 Regelungen zur Nachschau Eine planmäßige interne Nachschau ist eingerichtet mit dem Ziel, die Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems, einschließlich der Beurteilung einzelner Prüfungsaufträge sicherzustellen. Die Pflicht zur Überwachung von Qualitätssicherungssystemen ergibt sich auch aus der VO 1/2006, die den International Standard on Quality Control 1 (ISQC 1), den International Standard on Auditing 220 (ISA 220) und hinsichtlich der allgemeinen Berufspflichten den IFAC Code of Ethics berücksichtigt. Die interne Nachschau wird unter der Leitung eines auftragsunabhängigen Geschäftsführers, unterstützt durch ebenfalls auftragsunabhängige und erfahrene Mitarbeiter, durchgeführt. Sofern einer der Geschäftsführer an der Prüfungsdurchführung beteiligt war, wird die interne Nachschau in diesem Fall nur durch einen entsprechend unabhängigen und qualifizierten Mitarbeiter durchgeführt. Dabei liegt ein Schwerpunkt der internen Nachschau auf der Qualitätssicherung bei der Durchführung von Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des 319a HGB. Bei der Auswahl der Aufträge für die interne Nachschau wird sichergestellt, dass Arbeitsergebnisse aller auftragsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft mindestens alle drei Jahre in die Stichprobe einbezogen werden. Ferner befasst sich die interne Nachschau mit den Regelungen zur allgemeinen Praxisorganisation. Die Ergebnisse der internen Nachschau werden an alle Geschäftsführer und Mitarbeiter kommuniziert. Bei Feststellungen werden umgehend Verbesserungsmaßnahmen, wie z.b. interne Schulungen und die Einführung zusätzlicher Arbeitshilfsmittel, eingeleitet, um die kurzfristige und nachhaltige Erfüllung aller berufsrechtlichen Anforderungen sicherzustellen. Seite 5 von 9
6 3.4 Interne Fortbildungsgrundsätze und Fortbildungsmaßnahmen In einem sich ständig ändernden Umfeld und der Tätigkeit in einer wissensbasierten Branche hängt der Erfolg bei den Mandanten und auch die Fähigkeit, die gesetzlichen und berufsständischen Anforderungen zu erfüllen, von einer hohen fachlichen Kompetenz der Mitarbeiter ab. Im Bereich der Abschlussprüfungen werden von uns überwiegend Mitarbeiter mit Hochschulabschluss im Bereich der Wirtschaftswissenschaften eingesetzt. Wir investieren in besonderem Maße in die Weiterbildung unserer Mitarbeiter, die im Wesentlichen über externe Anbieter erfolgt. Jeder Mitarbeiter absolviert zu Beginn seiner beruflichen Tätigkeit in unserer Gesellschaft regelmäßig mehrere einwöchige IDW-Fortbildungskurse, in denen umfassende theoretische Grundlagen der Abschlussprüfung vermittelt werden. Darüber hinaus werden in regelmäßigen Abständen interne Fachvorträge im Mitarbeiterkreis gehalten. Hier werden Artikel aus Fachzeitschriften von den jeweiligen Mitarbeitern aufbereitet und anschließend gemeinsam diskutiert. Daneben werden regelmäßig interne Schulungsveranstaltungen zu aktuellen Themen der Abschlussprüfung durchgeführt. Regelmäßig werden IFRS- Seminare mit renommierten externen Referenten für alle mit IFRS- Fragestellungen befassten Mitarbeiter durchgeführt. Nicht zuletzt stellen wir unseren Mitarbeitern mit unserer Fachbibliothek, den Fachzeitschriften und den facheinschlägigen Datenbanken die Ressourcen zur Verfügung, die ihnen die Aktualisierung und Erweiterung ihres Wissens und die Klärung von Fach- und Zweifelsfragen ermöglichen. Über die aktuellen Angebote der verschiedenen Anbieter von Fortbildungsveranstaltungen wird regelmäßig informiert. Die Teilnahme der Mitarbeiter an Fortbildungsveranstaltungen wird laufend zentral erfasst und unterjährig auf eine ausreichende Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen überwacht. Bei der Ermittlung des Fortbildungsbedarfs der einzelnen Mitarbeiter fließen auch die aktuellen Entwicklungen in ihren jeweiligen Spezialgebieten und der Bedarf der Gesellschaft im Hinblick auf ihr Dienstleistungsangebot ein. Sämtliche Mitarbeiter, die mit Prüfungsaufgaben betraut werden, haben im Kalenderjahr interne und externe Fortbildungsveranstaltungen von mindestens 40 Stunden zu absolvieren. Unsere Mitarbeiter nutzen das Fortbildungsangebot intensiv und haben im Kalenderjahr 2015 sämtlich ihre Fortbildungsverpflichtungen erfüllt. In den jährlich stattfindenden Mitarbeiterbeurteilungsgesprächen, in denen die fachliche und persönliche Entwicklung unserer Mitarbeiter reflektiert wird, werden auch die persönlichen Entwicklungs- und Fortbildungspläne besprochen. Seite 6 von 9
7 3.5 Interne Rotation Bei den Unternehmen von öffentlichem Interesse werden die Regelungen zur internen Rotation jährlich vor Auftragsannahme durch die Praxisleitung überprüft. 3.6 Erklärung zur Durchsetzung des internen Qualitätssicherungssystems Das nach den vorstehenden Erläuterungen angewendete Qualitätssicherungssystem entspricht den gesetzlichen und berufsständischen Anforderungen. Die sich aus dem Qualitätssicherungssystem ergebenden Vorgaben haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr eingehalten. Von der Einhaltung des Qualitätssicherungssystems haben sich die Geschäftsführer überzeugt. 4. Ausstellungsdatum der letzten Teilnahmebescheinigung Das Ausstellungsdatum der letzten Teilnahmebescheinigung nach 57a Abs. 6 Satz 7 WPO ist der 17. Dezember Die Bescheinigung ist bis zum 26. Dezember 2017 befristet. 5. Gesetzliche Abschlussprüfungen Bei folgenden Unternehmen von öffentlichem Interesse wurden im Kalenderjahr 2015 gesetzlich vorgeschriebene Jahres- und Konzernabschlussprüfungen durchgeführt: ISARIA Wohnbau AG, München 6. Erklärung zur Unabhängigkeit Sämtliche Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als auch der Partnerschaftsgesellschaft werden bei Einstellung, auftragsbezogen und danach jährlich durch eine schriftliche Abfrage nach ihrer Unabhängigkeit befragt. Diese Abfrage der Unabhängigkeit wurde auch im vergangenen Kalenderjahr turnusgemäß eingeholt. Darüber hinaus wird vor jeder Auftragsannahme die Unabhängigkeit durch Einsatz von Checklisten sichergestellt. Wir erklären, dass wir die erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der berufsständischen Unabhängigkeit implementiert haben und diese Maßnahmen wirksam sind. Von der Einhaltung der externen als auch internen Unabhängigkeitsanforderungen haben wir uns überzeugt. Seite 7 von 9
8 7. Vergütungsgrundlagen Die Gesellschafter der Nörenberg Schröder GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhalten in einzelnen Fällen ein monatliches Gehalt, zum ganz überwiegenden Teil jedoch ausschließlich gewinnabhängige Vergütungen durch ihre Beteiligung an den von der Gesellschaft ausgezahlten Dividenden im Verhältnis ihrer Anteile. Alle Gesellschafter sind Partner der Partnerschaftsgesellschaft und erhalten auch dort ausschließlich gewinnabhängige Bezüge in Abhängigkeit von erwirtschafteten Deckungsbeiträgen, akquirierten Umsätzen und ihrer Beteiligungsquote. 8. Beschreibung der Leitungsstruktur Der Gesellschaft gehören zum Datum dieses Berichtes folgende Geschäftsführer an: Herr RA Frank Nörenberg Herr WP/StB Christian-André Cronemeyer Herr WP/StB/CPA Boris Michels Folgende Prokuristen waren zum Datum dieses Berichtes bestellt: Herr RA Dr. Karsten Bornholdt Herr RA/StB Dr. Justus Westerburg Herr StB Dennis Huget Herr WP/CPA Tobias Röhrmann Herr WP/StB Dr. Jens Ewald Seite 8 von 9
9 9. Finanzinformationen Im Geschäftsjahr 2015 setzte sich der aggregierte Umsatz der Nörenberg Schröder GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Partnerschaftsgesellschaft Nörenberg Schröder, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, wie folgt zusammen: WPG Partnerschaft Summe T T T Abschlussprüfung Sonstige Bestätigungs- oder Bewertungsleistungen Steuerberatungsleistungen Sonstige Leistungen inkl. Rechtsberatung Summe Hamburg, den 30. März 2016 gez. Frank Nörenberg gez. Christian-André Cronemeyer gez. Boris Michels Seite 9 von 9
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