Information für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in der Flüchtlingsarbeit
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- Max Weiss
- vor 7 Jahren
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1 STADT WARENDORF SACHGEBIET SOZIALES UND WOHNEN Information für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in der Flüchtlingsarbeit Eine Information der Stadt Warendorf
2 Liebe ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, mehr Menschen als jemals zuvor suchten im Jahr 2015 Schutz in Deutschland und stellen Bund, Länder und Kommunen damit vor ernsthafte Herausforderungen. Auch die Stadt Warendorf erlebt seitdem stetig wachsende Zuweisungen von Flüchtlingen, die auf unsere Unterstützung angewiesen sind. Neben fehlenden Orts- und Sprachkenntnissen, unbekannten kulturellen Gegebenheiten und der Ungewissheit über den Ausgang des Asylverfahrens, erfordern oftmals traumatisierende Erfahrungen aus der Zeit der Verfolgung und der Flucht besondere Hilfestellung. Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung können der dabei erforderlichen individuellen Unterstützung jedoch nicht in vollem Umfang gerecht werden. Ihr ehrenamtliches Engagement nimmt daher eine zentrale Rolle für die Alltagsbewältigung und das Wohlbefinden dieser Menschen ein, die mit sehr persönlichen Schicksalen nach Deutschland gekommen sind und darauf hoffen, hier ein sicheres Leben führen zu können. Als ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in der Flüchtlingshilfe ermöglichen Sie der Stadt Warendorf, umfangreiche Betreuungsleistungen anzubieten. Indem Sie den Menschen mit Rat und Tat zur Seite stehen und ihnen so die Teilhabe an unserem gesellschaftlichen Leben erleichtern, sind Sie der Stadt Warendorf eine wichtige Stütze. Mit dieser Broschüre wollen wir Ihre Arbeit ein wenig erleichtern. Die Informationen helfen Ihnen, die gesetzlichen Regelungen besser zu verstehen und bieten einen Überblick über die wichtigsten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort. Die Stadt Warendorf dankt Ihnen für Ihre Unterstützung! Axel Linke Bürgermeister 2
3 Inhaltsverzeichnis 1. Asylverfahren und Anhörung Dublinverfahren Aufenthaltsrecht Ablauf Asylverfahren Ansprechpartner/innen Leistungen Gesundheit Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber/innen Schule und Kindergarten Ehrenamt in Warendorf Wichtige Adressen und Hinweise in der Arbeit mit Flüchtlingen
4 1. Asylverfahren und Anhörung Menschen die auf der Flucht sind und in Deutschland einreisen, werden zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen/ Notunterkünften untergebracht. Dort werden sie ein erstes Mal registriert und sind in diesen Einrichtungen ca. 2-4 Wochen untergebracht. Nach der Registrierung werden die Flüchtlinge nach einem festgelegten Schlüssel auf die Länder und Regierungsbezirke verteilt und somit einer Stadt zugewiesen. Eine Zuweisung nach Warendorf bedeutet, dass die AsylbewerberInnen in dieser Stadt eine Wohnsitzauflage haben. Sie sind verpflichtet, während ihres Asylverfahrens in Warendorf zu wohnen. Von der Antragstellung bis zur Entscheidung des Asylverfahrens ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Nürnberg und seine Außenstellen zuständig. Durch eine persönliche Anhörung wird ein Asylantrag gestellt. Die AsylbewerberInnen werden per Post zu einer Anhörung eingeladen. Die Anhörung findet in den meisten Fällen in einer nahegelegenen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge statt. Das BAMF entscheidet über den positiven oder negativen Ausgang des Asylantrages. 1.1 Dublinverfahren In dem Dublinverfahren wird festgestellt, welches Land für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Hat ein Flüchtling bereits in einem anderen Mitgliedsstaat der Dublin III Verordnung einen Asylantrag gestellt, ergeht vom BAMF eine Abschiebungsanordnung in den zuständigen Mitgliedstaat. Damit wird sichergestellt, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat bearbeitet wird. Mitgliedstaaten, in denen diese Verordnung unmittelbar geltendes Recht ist, sind alle Mitgliedstaaten der EU sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein. 4
5 1.2. Aufenthaltsrecht Die Ausländerbehörde des Kreises Warendorf ist für die Feststellung des ausländerrechtlichen Status zuständig. Hier wird eine Aufenthaltsgestattung (während des Asylverfahrens) verlängert, eine Duldung (für Folgeanträge oder vorübergehende Aussetzung der Ausreisepflicht nach negativem Asylverfahren) und eine Aufenthaltserlaubnis(bei anerkannten Asylverfahren) erteilt. Die Ausländerbehörde befindet sich im Kreishaus. Kontakt: Ausländerbehörde Kreis Warendorf Waldenburgerstr Ablauf Asylverfahren Ablauf Aufenthaltsstatus: 1. Einreise & Erstaufnahme e BÜMA (Bescheinigung: Meldung als Asylsuchender) 2. Asylantrag stellen Aufenthaltsgestattung (Papier während des Asylverfahrens) Dublinver- fahren Anhörung Ablehnung: 3 Möglichkeiten oder er Anerken nung Aufenthalts- erlaubnis Duldung (Papier bei Aussetzung der Ausreisepflicht) Abschiebung Rückschiebung Dublin- Staat 5
6 2. Ansprechpartner/innen Das Sachgebiet Soziales und Wohnen der Stadt Warendorf ist Ihr und für die Asylbewerber/innen erster Ansprechpartner bei Fragen, Problemen, Wünschen oder sonstigen Belangen. Für Fragen sozialer Leistungen und Unterbringung, Förderung Ehrenamt, Integration u.a. Iris Blume Sachgebietsleiterin Tel / Für Fragen zur Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Bildung und Teilhabe, Familienpass u. ä. Karin Thüsing Teamleiterin Soziales und stellv. Sachgebietsleiterin Tel / Für Fragen zur Betreuung und Integration von Flüchtlingen, Sprachkursen, Ehrenamt u. ä. Tanja Blanke Tel / Tanja Wester Sozialarbeiterin Tel / Für Fragen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen, Wohngeld, sozialer Wohnungsbau, Mietspiegel u. ä. Maria Kunstleve Teamleiterin Wohnen Tel /
7 3. Leistungen Asylbewerber erhalten Grundleistungen. Dazu zählen die Leistungen für eine Unterkunft, Hausrat und Heizung, Bekleidung und Ernährung. Die Leistungen werden als Sach- oder Geldleistungen erteilt. Ebenfalls werden Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt gewährt. Zuständig für die Gewährung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) ist das Team für Soziales der Stadt Warendorf Ansprechpartner: Stadt Warendorf Team Soziales Lange Kesselstr. 4-6 Frau Thüsing Buchstaben A bis G Zimmer / Frau Fröse Buchstaben H bis Z Zimmer /
8 4. Gesundheit Bei allen Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Kindern wurde bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen eine erste Gesundheitsuntersuchung durchgeführt. Für weitere Behandlungen können Krankenscheine durch das Sozialamt der Stadt Warendorf ausgestellt werden. Zunächst sollte immer eine Vorsprache bei einem Hausarzt erfolgen. Dieser kann daraufhin entscheiden, ob ein Besuch bei einem Facharzt von Notwendigkeit ist. Asylbewerber sind, solange sie nur eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung besitzen, grundsätzlich nicht krankenversichert, sondern erhalten über das Sozialamt Krankenschutz nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Akute Krankheitszustände oder Schmerzen werden in jedem Fall behandelt. Alle planbaren Behandlungen wie Operationen, die nicht akut erforderlich sind, werden auf Antrag beim Sozialamt nur dann bewilligt, wenn das Gesundheitsamt in einer entsprechenden Stellungnahme diese Behandlung für erforderlich hält. Bei Schwangerschaft und Geburt erhalten Mutter und Kind die üblichen Gesundheitsleistungen durch Arzt und Hebamme. 5. Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber/innen Eine Arbeitsaufnahme ist nunmehr ab einem Aufenthalt von über 3 Monate im Bundesgebiet möglich, bedarf jedoch einer ausdrücklichen Genehmigung der Ausländerbehörde. Wesentliche Genehmigungsvoraussetzungen sind die Arbeitsbedingungen für den Asylbewerber (z.b. orts- und tarifübliche Entlohnung) und die Vorrangprüfung (bevorrechtigte Bewerber am Arbeitsmarkt). Die Aufnahme einer Ausbildung ist grundsätzlich möglich und im Wesentlichen an die oben genannten Voraussetzungen, aber auch an das Asylverfahren gebunden, d.h. es besteht kein Anspruch auf Beendigung der Ausbildungen bei vorzeitigem negativem Abschluss des Asylverfahrens. Hospitationen sind erlaubnisfrei. Praktika sind unter den genannten Voraussetzungen genehmigungspflichtig. 8
9 6. Schule und Kindergarten Wer die altersgemäßen Voraussetzungen erfüllt und der Stadt Warendorf zugewiesen ist, unterliegt der Schulpflicht. Die Familien mit schulpflichtigen Kindern melden sich bitte beim Sozialamt. Hier wird Kontakt mit den Schulen aufgenommen und eine Schulanmeldung kann stattfinden. Wer sein Kind im Kindergarten anmelden möchte, kann sich ebenfalls beim Sozialamt melden. Da es jedoch keine Kindergartenpflicht gibt, kann es zu längeren Wartezeiten kommen, bis ein Platz gefunden wird. Die Stadt ist bestrebt, schnellstmöglich eine wohnortnahe Schule oder einen wohnortnahen Kindergarten zu finden. Tanja Blanke Lange Kesselstr.4-6 Zimmer: / Ehrenamt in Warendorf In Warendorf gibt es bereits viele Ehrenamtliche, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren. Daher gibt es drei Arbeitskreise, in denen die ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen tätig werden können. Arbeitskreis 1: Patenschaften und Begleitung Tanja Wester Lange Kesselstr. 4-6 Zimmer: /
10 Arbeitskreis 2: Sprachförderung Tanja Blanke Lange Kesselstr.4-6 Zimmer: / Arbeitskreis 3: Freizeit Tanja Blanke und Tanja Wester (Kontaktinformationen siehe oben) 8. Wichtige Adressen und Hinweise in der Arbeit mit Flüchtlingen Fahrräder: Jeder Asylbewerber, der in Warendorf lebt, hat die Möglichkeit ein Fahrrad zu erhalten. Dafür gibt es einen Gutschein im Sozialamt. Es kann allerdings zu Wartezeiten kommen, da nicht immer ausreichend Fahrräder vorhanden sind. Tanja Wester Lange Kesselstr. 4-6 Zimmer: / Mit diesem Gutschein kann das Fahrrad immer donnerstags in der Zeit von 16:00-17:00 Uhr an der Gesamtschule Warendorf abgeholt werden. Gesamtschule Warendorf Kapellenstr
11 Wenn ein Fahrrad beschädigt ist, kann es ebenfalls an der Gesamtschule kostenlos repariert werden. Dienstag: 10:30-12:00 Uhr Donnerstag: 14:00-17:00 Uhr Sprachkurse: Es gibt verschiedene Angebote für die Asylbewerber an Sprachkursen teilzunehmen. Informationen erhalten Sie über das Sozialamt der Stadt Warendorf. Hier findet ebenfalls die Einteilung und Organisation der Sprachkurse statt. Tanja Blanke Stadt Warendorf Lange Kesselstr.4-6 Zimmer: / Flüchtlingsberatung des Caritasverbandes im Kreisdekanat Warendorf e.v. Dieses Beratungsangebot richtet sich an Flüchtlinge, die Fragen zum Asylrecht, zu ihrem Aufenthalt, zum Sozialrecht, Behördenangelegenheiten oder ähnliches haben. Sprechstunde in Warendorf: Montag: 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr Herr Thomas Reikert Milter Straße / Frauenberatungsstelle Die Frauenberatungsstelle unterstützt Frauen und Mädchen ab dem 16. Lebensjahr. Die Beratungsstelle bietet verschiedene Angebote in einem geschützten Rahmen an. 11
12 Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag: 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr Dienstag und Mittwoch: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Frauenberatungsstelle Oststr /60975 info@frauenberatung-warendorf.de Einkaufsmöglichkeiten Kleiderladen Caritas (gut erhaltende Second-Hand-Ware) Kontakt: Kleiderladen Oststraße / und Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Babykorb (gebrauchte Baby- und Kindersachen bis zum 6. Lebensjahr) Kolpingstr / Öffnungszeiten: Dienstag: 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr Aktion kleiner Prinz (Annahmestelle für Spenden) Beckumerstr /
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