Wohn- und Pflegeheime

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1 Beratungszentrum Wohn- und Pflegeheime Wohn- und Pflegeheime Informations- & Antragsmappe

2 Wohn- und und Pflegeheime Informationen zu zu Betreuungsformen und zum zum Antrag Antrag auf auf Förderung für stationäre Pflege und und Betreuung

3 Die Stadt Wien ermöglicht... Sehr geehrte Wienerinnen, sehr geehrte Wiener! In Wien finden alle Bürgerinnen und Bürger, die ihren Alltag nicht mehr oder nur schwer alleine bewältigen können, Unterstützung. Das umfangreiche Pflegeund Betreuungsangebot reicht von einfacher Unterstützung im Haushalt, über medizinische Krankenpflege in den eigenen vier Wänden, bis hin zu spezialisierten Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Die Angebote der vielen Wohn- und Pflegeheime und die Qualität dieser Leistungen werden von der Stadt Wien über den Fonds Soziales Wien gefördert und laufend kontrolliert. Wien ist stolz darauf, dass diese Leistungen allen betreuungs- oder pflegebedürftigen Wienerinnen und Wienern zur Verfügung stehen, auch jenen, deren finanzielle Mittel nicht ausreichen, um die gesamten Kosten selbst zu tragen. Natürlich ist uns bewusst, dass der Wechsel des Lebensmittelpunktes von den vertrauten eigenen vier Wänden in ein Wohn- oder Pflegeheim mit vielen Fragen und Unsicherheit verbunden ist. Die Stadt Wien möchte Sie daher über den Fonds Soziales Wien bestmöglich beraten, um die für Sie beste Lösung zu finden. Ich wünsche Ihnen alles Gute! Mag a Sonja Wehsely Stadträtin für Gesundheit und Soziales Sehr geehrte Wienerinnen, sehr geehrte Wiener! Sie machen sich darüber Gedanken, sich in einem Wohn- oder Pflegeheim anzumelden. Wir wissen, dass die Auseinandersetzung mit diesem Thema für Sie und für Ihre Angehörigen nicht einfach ist. In Wien gibt es eine ganze Reihe sehr guter Häuser mit unterschiedlichen Angeboten. Um Ihnen die Entscheidungsfindung zu erleichtern, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen in dieser Mappe zusammengestellt. Es ist uns ein Anliegen, dass Sie Ihr gewünschtes Wohn- und Pflegeheim möglichst rasch beziehen können und die finanzielle Förderung erhalten, die Ihnen zusteht. Dafür ist es notwendig, dass Sie den beiliegenden Antrag auf Förderung für stationäre Pflege und Betreuung ausfüllen und beim Fonds Soziales Wien einreichen. Wenn Sie Unterstützung bei der Wahl Ihres Wohn- und Pflegeheimes oder beim Ausfüllen des Antrages benötigen, steht Ihnen das Team des Beratungszentrums Wohn- und Pflegeheime des Fonds Soziales Wien gerne persönlich und telefonisch zur Verfügung. Der Fonds Soziales Wien ist da, um für Sie da zu sein wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können und wünschen Ihnen alles Gute! 2 Peter Hacker Geschäftsführer des Fonds Soziales Wien

4 ... individuelle Betreuung im Alter Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller! Die Entscheidung für die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen oder für ein bestimmtes Wohn- und Pflegeheim ist in der Regel in belastenden Lebensphasen zu treffen. Oft ist Betroffenen und ihren Angehörigen nicht klar, welches Angebot sie wählen sollen, wie sie vorzugehen haben oder was sie tun können, wenn beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt die Rückkehr in die eigenen vier Wände nicht mehr möglich ist. Das Team des Beratungszentrums Wohn- und Pflegeheime steht Ihnen für ein persönliches Gespräch oder unter der Telefonnummer gerne zur Verfügung. Aus dem vielfältigen Pflege- und Betreuungsangebot können wir gemeinsam mit Ihnen jene Leistungen und Einrichtungen auswählen, die Ihnen am besten entsprechen. Die Aufnahme in ein Wohn- und Pflegeheim ist kein unwiderruflicher Schritt und kann beispielsweise genutzt werden, um neue Kräfte zu schöpfen. Die Entscheidung für einen bestimmten Standort kann jederzeit geändert werden. Ein Umzug in eine andere Einrichtung ist ebenso üblich, wie eine Rückkehr in die eigenen vier Wände sofern es die persönliche Situation erlaubt. Üblicherweise wird mit der Wahl eines neuen Wohnsitzes aber eine Entscheidung mit langfristigen Auswirkungen getroffen. Bitte nehmen Sie sich daher für die Auswahl die nötige Zeit und Ruhe! Für Ihre Lebensqualität ist die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte an der neuen Wohnadresse ebenso wichtig, wie die professionelle Versorgung mit den notwendigen Pflege- und Betreuungsleistungen. Sie sollten daher bei der Entscheidung für ein bestimmtes Wohn- und Pflegeheim unbedingt berücksichtigen, welcher Standort für Angehörige und Bekannte leicht erreichbar ist oder in welchen Wohn- und Pflegeheimen bereits Freundinnen/Freunde von Ihnen leben. Darüber hinaus empfehle ich Ihnen mehrere Wunschstandorte - nach Ihren Vorstellungen gereiht - anzugeben. Falls Sie bei Ihren Überlegungen oder während der Antragstellung Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die MitarbeiterInnen des Beratungszentrums Wohn- und Pflegeheime, wir unterstützen Sie gerne! Der Fonds Soziales Wien ist auch bei dieser wichtigen Entscheidung da, um für Sie da zu sein. Charlotte Sühs Leiterin des Beratungszentrums Wohn- und Pflegeheime 3

5 Inci Pflegebedürftig? eugiam dolestio odoluptat. Ero rauid n Ambulante oder stationäre Betreuung Pflegebedürftig was nun? Benötigen Sie Pflege und Betreuung zu Hause oder wollen Sie ein Wohn- und Pflegeheim beziehen? Der Fonds Soziales Wien bietet Menschen, die Pflege- und Betreuungsleistungen benötigen, eine Fülle von sozialen Diensten wie z.b. Essen auf Rädern, Heimhilfe oder Mobile Ergotherapie. Wenn Sie diese sozialen Dienste in Anspruch nehmen wollen oder ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Pflegepaket zusammenstellen möchten, sind Ihnen die MitarbeiterInnen der Beratungszentren Pflege und Betreuung zu Hause des Fonds Soziales Wien gerne behilflich. Die Adresse des für Sie zuständigen Beratungszentrums Pflege und Betreuung zu Hause finden Sie im Adressverzeichnis dieser Mappe. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Pflege- und Betreuungsangeboten finden Sie auch auf der Homepage des Fonds Soziales Wien unter sowie in den Broschüren des Fonds Soziales Wien. Diese können Sie unter der Nummer Montag bis Freitag, von 8:00 bis 18:00 Uhr kostenlos bestellen. Wenn die häusliche Betreuung Ihren Pflegebedarf nicht abdecken kann, stehen Ihnen die folgenden Einrichtungen zur Verfügung: y Wohn- und Pflegeheime der Stadt Wien y Private Wohn- und Pflegeheime mit möglicher finanzieller Förderung durch den Fonds Soziales Wien y Private Wohn- und Pflegeheime ohne Förderung Voraussetzungen für die Aufnahme Für die Aufnahme in ein Wohn- und Pflegeheim müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Um in ein Wohn- und Pflegeheime der Stadt Wien oder in ein privates Wohn- und Pflegeheim aufgenommen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: y Sie müssen pflegebedürftig sein y Sie müssen mit der Aufnahme ausdrücklich einverstanden sein y Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder gleichgestellt sein y Ihr Hauptwohnsitz und Ihr tatsächlicher Aufenthalt muss in Wien sein 4

6 ullamet Ihre Betreuungsmöglichkeiten nim nulput ut in. in Wohn- und Pflegeheimen Die Betreuungsmöglichkeiten In den Wohn- und Pflegeheimen der Stadt Wien und in den privaten Wohn- und Pflegeheimen werden Ihnen verschiedene Formen der Betreuung angeboten, die Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechen. Kurzzeitpflege Wenn Sie nach einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall pflegebedürftig sind und vom Krankenhaus nicht sofort nach Hause entlassen werden können, stehen Ihnen die Angebote der Kurzzeitpflege zur Verfügung. Ein breites therapeutisches Angebot ermöglicht Ihnen, dass Sie nach dem Aufenthalt zu Hause wieder weitgehend selbstständig zurecht kommen. Die Aufenthaltsdauer ist mit maximal drei Monaten befristet, die Anmeldung erfolgt über Ihre Antragstellung beim Fonds Soziales Wien. Therapie und Erholung im Wohn- und Pflegeheim: Kurzzeitpflege, befristete Aufnahmen und Urlaubsbetreuung. Befristete Aufnahmen Wenn Sie Pflegegeldstufe 3 oder eine höhere Pflegestufe erhalten, dann können Sie im Rahmen der befristeten Aufnahme bis zu maximal drei Monate im Jahr in einem privaten Wohn- und Pflegeheim leben. Der Fonds Soziales Wien unterstützt befristete Aufnahmen mit finanziellen Förderungen. Die Anmeldung für befristete Aufnahmen erfolgt direkt im privaten Wohn- und Pflegeheim Ihrer Wahl. Urlaubsbetreuung Die Urlaubsbetreuung dient vor allem der Unterstützung Ihrer pflegenden Angehörigen und kann bis zu fünf Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Bitte richten Sie Ihren Antrag direkt an die Einrichtung Ihrer Wahl, und vereinbaren Sie den Termin für Ihre Urlaubsbetreuung mit den MitarbeiterInnen des gewünschten Wohn- und Pflegeheimes. Die Adressen finden Sie im Adressverzeichnis dieser Mappe. Langzeitpflege Wenn die Betreuung zu Hause durch ambulante Dienste nicht mehr ausreicht und Ihr persönlicher Pflegebedarf der Pflegegeldstufe 3 oder einer höheren Pflegestufe entspricht, dann können Sie für einen längeren Zeitraum in ein Wohn- und Pflegeheime der Stadt Wien oder in ein privates Wohn- und Pflegeheim einziehen. Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, in ein anderes Wohn- und Pflegeheim zu übersiedeln oder wieder in Ihre Wohnung oder Ihr Haus zurückzukehren. Die Anmeldung zur Langzeitpflege erfolgt über Ihre Antragstellung beim Fonds Soziales Wien. Leben im Wohnund Pflegeheim im Rahmen der Langzeitpflege. 5

7 Die Entscheidung Inci eugiam dolestio odoluptat. Ero rauid n für ein Wohn- und Pflegeheim Ihre Entscheidungshilfen Bei der Entscheidung für ein bestimmtes Wohn- und Pflegeheim sollten Sie sich genau überlegen, was Sie sich von Ihrem neuen Zuhause erwarten, welche Leistungen Sie benötigen und wie hoch die zu leistenden Kosten sein können. Grundsätzlich gilt, dass Sie die Entscheidung für einen bestimmten Standort jederzeit ändern können und in ein anderes Wohn- und Pflegeheim übersiedeln können. Auch wenn Sie Ihre Entscheidung jederzeit ändern können: Überlegen Sie genau, was Sie von Ihrem neuen Zuhause erwarten. In einem ersten Schritt sollten Sie festlegen, ob Sie in einem bestimmten Wiener Bezirk oder außerhalb von Wien leben wollen und ob Sie ein Wohn- und Pflegeheim beziehen möchten, in dem schon Freundinnen/Freunde oder Bekannte wohnen. In einem zweiten Schritt erleichtern folgende Fragen die Entscheidungsfindung: y Welche speziellen Pflegeleistungen benötigen Sie? y Welche therapeutischen Angebote wie Physio- oder Ergotherapie gibt es? y Sind Haustiere erlaubt? y Wie hoch sind die Kosten für den Aufenthalt und allfällige Nebenkosten für Wäschereinigung oder Betreuungsleistungen? Informationen Im Adressverzeichnis dieser Mappe sind die Kontaktdaten aller Wohn- und Pflegeheime angeführt, für die Sie beim Fonds Soziales Wien eine Förderung erhalten können. Die jeweiligen Wohn- und Pflegeheime informieren Sie nach einer Terminvereinbarung gerne persönlich über die Angebote und Leistungen. Informationen finden Sie auch im Internet: fsw.at und Die Internetadressen aller Wohn- und Pflegeheime und weiterführende Informationen zum Thema Pflege finden Sie auf der Website des Fonds Soziales Wien unter der Adresse Auf der Internetseite des Dachverbands Wiener Sozialeinrichtungen steht Ihnen eine Übersicht aller Wohn- und Pflegeheime mit detaillierten Informationen zu den jeweiligen Häusern zur Verfügung. 6

8 Die Anmeldung ullamet nim nulput ut in. und Ihr Einzug So melden Sie sich an Wenn Sie ein privates Wohn- und Pflegeheim gewählt haben, melden Sie sich direkt im jeweiligen Wohn- und Pflegeheim an. Erkundigen Sie sich bitte davor, ob Sie Befunde und andere Dokumente mitbringen müssen, und ob zusätzliche Kosten, etwa für Ausflüge oder Rezeptgebühren, anfallen. Wenn Sie sich für ein Wohn- und Pflegeheime der Stadt Wien entschieden haben, erfolgt die Anmeldung durch den Fonds Soziales Wien anhand Ihrer ausgefüllten Unterlagen. Privates Wohnund Pflegeheim: Anmeldung vor Ort. Wohn- und Pflegeheime der Stadt Wien: Anmeldung beim FSW Ihr Einzugstermin Sobald Sie vom Fonds Soziales Wien eine Förderzusage erhalten haben, können Sie einen Termin für den Einzug in Ihr Wohn- und Pflegeheim vereinbaren. Wenn Sie in ein privates Wohn- und Pflegeheim ziehen, vereinbaren Sie den Bezugstermin bitte mit der Leitung Ihres Wohn- und Pflegeheims. Sollten Sie mit zu langen Wartezeiten konfrontiert sein, dann wenden Sie sich bitte an das Beratungszentrum Wohn- und Pflegeheime des FSW, um andere Möglichkeiten zu besprechen. Wenn Sie ein Wohn- und Pflegeheime der Stadt Wien gewählt haben, werden Sie vom FSW-Beratungszentrum Wohn- und Pflegeheime über den Einzugstermin informiert. Der Einzug kann wenn nötig noch am selben Tag erfolgen. Umzug in ein anderes Wohn- und Pflegeheim Im Antrag können Sie bis zu drei unterschiedliche Wohn- und Pflegeheime anführen. Wenn Sie eine Änderung beabsichtigen, benötigen wir von Ihnen ein formloses Schreiben, in dem Sie Ihren neuen Wunsch bekannt geben. Da bei einer dringlichen Aufnahme nicht garantiert werden kann, dass sofort ein Platz in Ihrem bevorzugten Wohn- und Pflegeheim verfügbar ist, haben Sie die Möglichkeit, später in Ihr Wunschhaus zu übersiedeln. Bitte führen Sie drei unterschiedliche Wohn- und Pflegeheime im Antrag an. 7

9 Die Kosten Ihr Kostenbeitrag und Förderungen Kosten für Aufenthalt und Pflegeleistungen Der Fonds Soziales Wien übernimmt in vielen Fällen einen Teil der Kosten. Höhe der Kosten für einen Aufenthalt im Wohn- und Pflegeheim Die Kosten für den Aufenthalt, für Essen, die Pflege und für alle zusätzlichen angebotenen Leistungen in einem Wohn- und Pflegeheim der Stadt Wien betragen pro Tag 79,94 Euro. Bei privaten Wohn- und Pflegeheimen richten sich die Kosten nach Angebot und Ausstattung. Selbst zu tragende Kosten Wenn Sie über entsprechendes Pflegegeld, Einkommen oder verwertbares Vermögen verfügen, müssen Sie die Kosten für den Aufenthalt in einem Wohn- und Pflegeheim und für die entsprechenden Pflegeleistungen selbst tragen. Förderungen durch den Fonds Soziales Wien Je nach Höhe Ihres Einkommens und verwertbaren Vermögens können Sie für Ihren Aufenthalt im Wohn- und Pflegeheim vom Fonds Soziales Wien eine Förderung aus Sozialhilfemitteln erhalten. Zur Begleichung der Heimkosten wird zunächst Ihr Vermögen herangezogen, bevor die Gewährung der Förderung in Kraft tritt. Zumutbarer Kostenbeitrag und Freibetrag Falls Ihr Pflegegeld, Ihr Einkommen und Ihr verwertbares Vermögen zur Deckung der Kosten nicht ausreicht, dann müssen Sie nur den so genannten zumutbaren Kostenbeitrag selbst bezahlen. Dieser Kostenbeitrag setzt sich aus 80 Prozent Ihres Nettoeinkommens inklusive Ihres anteiligen Pflegegeldes und Ihres verwertbaren Vermögens zusammen. In jedem Fall bleibt Ihnen ein Freibetrag zur persönlichen Verwendung. Geld zur freien Verfügung Wenn Ihr Aufenthalt zum Teil oder zur Gänze aus Mitteln der Sozialhilfe finanziert wird, bleibt Ihnen ein Freibetrag zu Ihrer persönlichen Verwendung. Dieser Freibetrag setzt sich zusammen aus 20 % Ihres Nettoeinkommens, dem 13. und 14. Monatsbezug sowie aus 10% der Pflegegeldstufe 3. Kosten für private Wohn- und Pflegeheime Bei privaten Wohn- und Pflegeheimen kann nicht in jedem Fall der Differenzbetrag zwischen den tatsächlichen Heimkosten und den anteiligen Eigenzahlungen vom Sozialhilfeträger übernommen werden. Eine Aufnahme in diese privaten Heime ist nur dann möglich, wenn der Restbetrag von dritter Seite (z.b. Angehörigen) freiwillig bezahlt wird. Unterhaltspflichten Ehepaare sind gegenseitig unterhaltspflichtig und zu einem einkommensabhängigen Kostenbeitrag verpflichtet. Weitere Familienangehörige sind in Wien vom Kostenbeitrag befreit! Eltern sind gegenüber minderjährigen Kindern unterhaltspflichtig. 8

10 Der Antrag Antragstellung & notwendige Unterlagen Die Antragstellung Der beiliegende Antrag auf Förderung für stationäre Pflege und Betreuung ist leserlich, vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und von Ihnen zu unterschreiben. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage sind, müssen zwei ZeugInnen Ihren Wunsch nach Aufnahme in ein Wohn- oder Pflegeheim durch ihre Unterschrift auf dem Antrag bestätigen. Wenn für Sie ein/e gesetzliche Vertreterin/ gesetzlicher Vertreter eingesetzt ist, muss er/sie für Sie unterschreiben. Bitte legen Sie in diesem Fall einen Sachwalterschaftsbeschluss bei. Notwendige Unterlagen Wenn Sie selbst nicht unterzeichnen können, benötigen Sie zwei ZeugInnen oder die Unterschrift Ihrer/Ihres gesetzlichen Vertreterin/ Vertreters. In jedem Fall benötigen wir von Ihnen: Ärtzliches Attest Ärztliches Attest (nicht älter als sechs Monate) Personaldokumente in Kopie : Amtlicher Lichtbildausweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis Meldezettel Heiratsurkunde bei aufrechter Ehe Scheidungsdekret mit Vergleichsausfertigung Sterbeurkunde der Ehepartnerin/des Ehepartners, wenn der Tod nicht länger als ein Jahr zurück liegt Sachwalterschaftsbeschluss Einkommensbelege in Kopie: Pensions-, Rentenbescheid (auch aus dem Ausland) Gehaltsbestätigungen letzter Steuerbescheid (bei Bezug mehrerer Pensionen) aktueller Kontoauszug Verträge, Alimente Nachweis der Miete und Mietzinsbeihilfe(n) und/oder sonstiger Beihilfen Bescheid über die Zuerkennung von Pflegegeld und/oder der eingereichte Neu-/ Erhöhungsantrag Vermögensbelege in Kopie: Sparbücher Aktueller Kontostand Rückkaufwert von Lebensversicherungen Bausparvertag Wertpapierdepot Grundbuchauszug bei Eigentumswohnungen bzw. Liegenschaft Größe und Wert Wohnung/Liegenschaft Rückkaufwert der Genossenschaftswohnung Schenkungs-, Übergabe-, Leibrente Sonstige Belege: Bei Verheirateten: Angaben und Belege über die Einkünfte der Ehepartnerin/des Ehepartners Bei minderjährigen Kindern: Belege über alle Einkünfte der Eltern 9

11 Der Antrag Einreichung und Bewilligung Heimaufenthalt außerhalb von Wien? Wir benötigen eine Preisliste und eine Kopie der Anerkennung. Den Antrag können Sie persönlich, per Post, Fax oder beim Beratungszentrum einreichen. Wenn Sie eine Einrichtung außerhalb von Wien beziehen wollen Wenn Sie eine Förderung für einen Heimaufenthalt außerhalb von Wien beantragen, dann verwenden Sie bitte auch dafür das beigelegte Antragsformular. Bitte stellen Sie uns zusätzlich die Preisliste des gewünschten Heims sowie eine Kopie des Bescheides über die Anerkennung des gewünschten Pflegeheims durch den zuständigen Sozialhilfeträger zur Verfügung. Einreichen des Antrags Sie können den Antrag und die notwendigen Unterlagen per Post, Fax oder an das Beratungszentrum Wohn- und Pflegeheime senden, diese persönlich im Beratungszentrum Wohn- und Pflegeheime oder in einem Beratungszentrum Pflege und Betreuung zu Hause abgeben. Die Adressen und Kontaktdaten finden Sie im Adressverzeichnis dieser Mappe. Wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Krankenhaus befinden, dann können Sie den Antrag direkt dort stellen. Bitte fertigen Sie vor dem Absenden des Antrags eine Kopie für sich an und vergessen Sie nicht, dem Antrag die entsprechenden Unterlagen in Kopie beizulegen! Bearbeitung Ihres Antrags Nach Einlangen Ihres Antrags erhalten Sie vom Beratungszentrum Wohn- und Pflegeheime einen Brief über den Eingang Ihres Antrags und bei Bedarf eine Anforderung weiterer Unterlagen. Üblicherweise wird bei einem anschließenden Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson Ihr aktueller Pflegebedarf und die Dringlichkeit der Übersiedlung in eine Wohn- und Pflegeeinrichtung beurteilt. Im Rahmen dieses Besuchs erhalten Sie auch Informationen über alternative Betreuungsangebote. Bewilligung Ihres Antrags Ihre Förder- Bewilligung erhalten Sie per Post. Wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen, Ihr Pflegebedarf beurteilt wurde und die Notwendigkeit einer Aufnahme in ein Wohn- und Pflegeheim besteht, dann erhalten Sie vom Beratungszentrum Wohn- und Pflegeheime per Post eine Bewilligung Ihres Antrags. Diese Bewilligung wird auch dem Wohn- und Pflegeheim, für das Sie sich entschieden haben, zugestellt. Zwischen der Bewilligung Ihres Antrags und der Aufnahme in Ihr gewünschtes Wohn- und Pflegeheim kann sich Ihre finanzielle Situation noch ändern, beispielsweise durch eine Erhöhung Ihres Pflegegeldes. Daher wird Ihnen die genaue Höhe 10

12 Die Übersiedlung in Ihr neues Zuhause Ihrer Förderung erst nach dem Einzug in Ihr neues Zuhause durch den Fonds Soziales Wien brieflich mitgeteilt. Gültigkeit Ihres Antrags auf Förderung Sollten Sie nach der Antragstellung die Aufnahme in ein Wohn- und Pflegeheim doch nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt wünschen, dann bleibt Ihr Antrag gültig. Das bedeutet, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht nochmals alle Dokumente einreichen müssen. Sobald Sie eine Aufnahme in ein Wohn- und Pflegeheim wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Beratungszentrum Wohn- und Pflegeheime auf. Ihr Antrag bleibt auch gültig, wenn Sie nicht sofort in ein Wohnund Pflegeheim übersiedeln. Bitte zur Aufnahme mitnehmen Damit Sie sich in Ihr neues Zuhause gut und unbelastet eingewöhnen können, sollten Sie in jedem Fall eine Reihe von Dingen mitbringen. Dazu zählen zum Beispiel: Lichtbildausweis aktuelle ärztliche Befunde derzeit verordnete Medikamente ecard etwas Geld zur persönlichen Verwendung Toilettenartikel bzw. Rasierzeug Hausschuhe mit rutschfester Sohle bequeme Kleidung wie Trainingsanzug oder Hauskleid Schlafbekleidung Zahnersatz, Brille, Hörapparat Ihr Rollstuhl, Rollator oder Gehbehelfe So kommen Sie in Ihr neues Zuhause Wenn Sie zur Übersiedlung in Ihr Wohn- und Pflegeheim eine Krankenfahrt benötigen, müssen Sie die Kosten dafür selbst tragen. Wenn Sie für die Organisation der Krankenfahrt Unterstützung wünschen, wenden Sie sich bitte an das Beratungszentrum Wohn- und Pflegeheime. Wenn Sie von einem Krankenhaus direkt in ein Wohn- oder Pflegeheim übersiedeln, wird die Krankenfahrt vom Krankenhaus organisiert. Bitte sprechen Sie dazu mit der jeweiligen Stationsleitung. Für Ihren Aufenthalt im neuen Zuhause wünscht Ihnen der Fonds Soziales Wien alles Gute! 11

13 Wir sind da, um für Sie da zu sein. SozialRuf Wien Täglich 8:00 20:00 Uhr Broschüren-Service Mo Fr 8:00 18:00 Uhr Internet Impressum Herausgeber: Fonds Soziales Wien, Guglgasse 7-9, 1030 Wien, Tel.: , Redaktion, Gestaltung, Fotos: Fonds Soziales Wien, Öffentlichkeitsarbeit, Gedruckt auf ökolog. Druckpapier aus der Mustermappe»ÖkoKauf Wien«, Artikel-Nr.: 0002 (Gesamt Mappe), Stand: Dezember 2008

14 Fonds Soziales Wien Beratungszentrum Wohn- und Pflegeheime Guglgasse 7-9, 1030 Wien Tel.: oder 01/ Fax: oder Web: DVR: Antrag auf Förderung für stationäre Pflege und Betreuung Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller! Mit diesem Antrag suchen Sie um eine Förderung für stationäre Pflege und Betreuung in einem Wohn- oder Pflegeheim oder um Kurzzeitpflege an. Bitte übermitteln Sie den Antrag inklusive der geforderten Unterlagen vollständig ausgefüllt an das Beratungszentrum Wohn- und Pflegeheime. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Persönliche Daten der Antragstellerin/des Antragstellers Name und Anrede Akad. Titel Anrede Frau Herr Familienname 1. Vorname Geburtsdaten Geburtsdatum Geburtsort Familienname vor der 1. Eheschließung 2. und weitere Vornamen T T M M J J J J Geburtsland Familienstand ledig verheiratet geschieden verwitwet seit T T M M J J J J Sozialversicherung Sozialvers.-Nr. Versicherungsträger Staatsbürgerschaft Österreich staatenlos ungeklärt andere/weitere Hauptwohnsitz Adresszusatz z.b.: Name einer Einrichtung, wenn Sie zur Zeit nicht in einem Privathaushalt leben Straße Hausnr. Stiege Stock Türnr. PLZ Ort Ist Ihr Hauptwohnsitz in Wien? ja nein Am Hauptwohnsitz gemeldet seit Nebenwohnsitz T T M M J J J J Straße Hausnr. Stiege Stock Türnr. PLZ Ort Formular: Antrag auf Förderung für stationäre Pflege und Betreuung Seite 1 von 9

15 Derzeitige Aufenthaltsadresse (bitte nur angeben, wenn diese von Ihrem Hauptwohnsitz abweicht) Adresszusatz z.b. Name einer Einrichtung, wenn Sie zur Zeit nicht in einem Privathaushalt leben Straße Hausnr. Stiege Stock Türnr. PLZ Ort seit T T M M J J J J Erreichbarkeit Festnetztelefon / Mobiltelefon / Vorwahl Nummer Vorwahl Nummer FAX / Vorwahl Nummer Wohnverhältnis der Antragstellerin/des Antragstellers Bitte geben Sie hier die Art Ihrer Wohnung, Ihre Miet- und Betriebskosten sowie allfällige Beihilfen an. Wohnung Eigentumswohnung Genossenschaftswohnung Gemeindewohnung Dienstwohnung Mietwohnung Sonstige Wohnung von: z.b.: Schwester/Bruder, Sohn/Tochter, etc. z.b. Pensionistenwohnhaus, wohnungslos Ich lebe: alleine Mietkosten im gemeinsamen Haushalt mit: Titel/Vorname/Familienname Miete inkl. BK monatl.: EUR Mietzins-, Miet- od. Wohnbeihilfe monatl.: EUR von Finanzamt MA 40 MA 50 Aufenthalt in den letzten 12 Monaten in Wien in einem anderen Bundesland im Ausland Status Vertreten durch SachwalterIn BevollmächtigteR obsorgeberechtigte Person sonstiger gesetzlicher VertreterIn Verhältnis zum/zur AntragstellerIn: Sachwalterschaft beantragt Name und Anrede z.b.: Sohn, Tochter ja nein Datum Bezirksgericht T T M M J J J J Akad. Titel Anrede Frau Herr Familienname Vorname Formular: Antrag auf Förderung für stationäre Pflege und Betreuung Seite 2 von 9

16 Adresse Adresszusatz z.b.: Geschäftsbezeichnung, Name des Vereins Straße Hausnr. Stiege Stock Türnr. PLZ Ort Erreichbarkeit Festnetztelefon / Mobiltelefon / Vorwahl Nummer Vorwahl Nummer FAX / Vorwahl Nummer Persönliche Daten Ihrer Vertrauensperson Bitte geben Sie hier die persönlichen Daten jener Person an, die vom Fonds Soziales Wien verständigt, und zur Einholung von Informationen zu Ihrer Person kontaktiert werden kann. Verhältnis zur Antragstellerin/zum Antragsteller In welchem Verhältnis steht die Vertrauensperson zu Ihnen? Name und Anrede z.b.: Sohn, Tochter, NachbarIn, etc. Akad. Titel Anrede Frau Herr Familienname Vorname Adresse Straße Hausnr. Stiege Stock Türnr. PLZ Ort Erreichbarkeit Festnetztelefon / Mobiltelefon / Vorwahl Nummer Vorwahl Nummer FAX / Vorwahl Nummer Formular: Antrag auf Förderung für stationäre Pflege und Betreuung Seite 3 von 9

17 Einkommen, Pflegegeld, Vermögen Einkommen Bitte geben Sie alle Einkünfte an und legen Sie dem Antrag die entsprechenden Kopien bei. Wenn Sie mehrere Bezüge erhalten, dann legen Sie bitte zusätzlich den Einkommensbescheid bzw. den Jahresausgleich des Finanzamtes bei. Art des Einkommens* auszahlende Stellen Pensionszahl** monatlicher Auszahlungsbetrag (netto) 1. EUR 2. EUR 3. EUR 4. EUR * insbesondere Sozialhilfebezug, AMS-Bezug, Unterhaltszahlungen, Pensionen, Gehalt, Erträge aus Leibrenten, Vermietungen und Verpachtungen ** Falls eine Pensionszahl von der pensionsauszahlenden Stelle vergeben wurde. Bankverbindung Girokonto bei Bankleitzahl Kontonummer Pflegegeld Beziehen Sie Pflegegeld? ja nein Stufe monatl. EUR zuerkannt ab T T M M J J J J Pflegegelderhöhungsantrag gestellt am Pflegegeldklage eingebracht am Eigentumswohnung/Liegenschaft/Haus Grundbuchnummer T T M M J J J J T T M M J J J J Einlagezahl Bezirksgericht Straße Hausnr. Stiege Stock Türnr. PLZ Ort Spareinlagen Bank Kto. Nr. EUR Bank Kto. Nr. EUR Formular: Antrag auf Förderung für stationäre Pflege und Betreuung Seite 4 von 9

18 Sonstiges Vermögen Ich besitze derzeit folgendes sonstiges Vermögen (Er- und Ablebensversicherung, Aktien, Wertpapiere etc.): Art Kto. Nr. EUR Kein Vermögen Kein Vermögen vorhanden. Ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen Bitte geben Sie hier die persönlichen Daten all jener Personen an, für die Sie als AntragstellerIn Unterhaltszahlungen zu leisten haben. Sind mehrere Personen unterhaltsberechtigt, legen Sie dem Antrag bitte ein Beiblatt mit den jeweiligen persönlichen Daten und Bankverbindungen bei. Verhältnis zur Antragstellerin/zum Antragsteller In welchem Verhältnis steht der/die unterhaltsberechtigte Angehörige zu Ihnen? Name und Anrede z.b.: Sohn, Ehefrau Akad. Titel Anrede Frau Herr Familienname Vorname Geburtsdatum Geburtsdatum Adresse T T M M J J J J Straße Hausnr. Stiege Stock Türnr. PLZ Ort Bankverbindung Girokonto bei Bankleitzahl Kontonummer Ihre unterhaltspflichtigen Angehörigen Bitte geben Sie hier die persönlichen Daten all jener Personen an, von denen Sie Unterhaltszahlungen erhalten. Sind mehrere Personen für Sie unterhaltspflichtig, legen Sie dem Antrag bitte ein Beiblatt mit den jeweiligen persönlichen Daten und Bankverbindungen bei. Verhältnis zur Antragstellerin/zum Antragsteller In welchem Verhältnis steht der/die unterhaltspflichtige Angehörige zu Ihnen? Name und Anrede z.b.: Mutter, Ehemann Akad. Titel Anrede Frau Herr Familienname Vorname Formular: Antrag auf Förderung für stationäre Pflege und Betreuung Seite 5 von 9

19 Geburtsdatum Geburtsdatum Adresse T T M M J J J J Straße Hausnr. Stiege Stock Türnr. PLZ Ort Erreichbarkeit Festnetztelefon / Mobiltelefon / Vorwahl Nummer Vorwahl Nummer FAX / Vorwahl Nummer Bankverbindung Girokonto bei Bankleitzahl Kontonummer Beantragung der Förderung Bitte geben Sie uns bekannt, welches Wohn- und Pflegeheim Sie beziehen möchten. Art der Betreuung/gewünschtes Wohn- und Pflegeheim Stationäre Pflege und Betreuung: unbefristet befristet Kurzzeitpflege in einem Geriatriezentrum der Stadt Wien Sonstiges Name und Standort der Einrichtung Name und Standort der Einrichtung Name und Standort der Einrichtung Formular: Antrag auf Förderung für stationäre Pflege und Betreuung Seite 6 von 9

20 Zeugen der Antragstellerin/des Antragstellers Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen keine Unterschrift leisten können, müssen zwei Zeugen mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass Sie sich mit den angegebenen Ausführungen sowie der beantragten Förderung ausdrücklich einverstanden erklärt haben. Persönliche Daten der ersten Zeugin/des ersten Zeugen Verhältnis zur Antragstellerin/zum Antragsteller In welchem Verhältnis steht die Zeugin/der Zeuge zu Ihnen? Name und Anrede z.b.: Sohn, Tochter, NachbarIn Akad. Titel Anrede Frau Herr Familienname Vorname Erreichbarkeit Festnetztelefon / Mobiltelefon / Vorwahl Nummer Vorwahl Nummer FAX / Vorwahl Nummer Unterschrift der ersten Zeugin/des ersten Zeugen Ort, Datum Unterschrift Persönliche Daten der zweiten Zeugin/des zweiten Zeugen Verhältnis zur Antragstellerin/zum Antragsteller In welchem Verhältnis steht die Zeugin/der Zeuge zu Ihnen? Name und Anrede z.b.: Sohn, Tochter, NachbarIn Akad. Titel Anrede Frau Herr Familienname Vorname Erreichbarkeit Festnetztelefon / Mobiltelefon / Vorwahl Nummer Vorwahl Nummer FAX / Vorwahl Nummer Unterschrift der zweiten Zeugin/des zweiten Zeugen Ort, Datum Unterschrift Formular: Antrag auf Förderung für stationäre Pflege und Betreuung Seite 7 von 9

Anrede. Nachname Nachname vor der 1. Eheschließung/eingetragenen Partnerschaft. verwitwet seit. andere/weitere

Anrede. Nachname Nachname vor der 1. Eheschließung/eingetragenen Partnerschaft. verwitwet seit. andere/weitere Nachname Nachname vor der 1. Eheschließung/eingetragenen Partnerschaft 1. Vorname 2. Vorname Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) Geburtsland ledig verheiratet eingetragene Partnerschaft hinterbliebener PartnerIn

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