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1 Frankfurter Tag des Arbeitsrechts 04. November 2015 > Vortrag Gesundheit am Arbeitsplatz Arbeitsrecht 4.0 > Vortrag Arbeitsrechtliche Fragen der vierten industriellen Revolution > Vortrag Digitalisierung der Arbeitswelt und Datenschutzrecht Risiken und Chancen!

2 Herzlich willkommen zum Vortrag: Gesundheit am Arbeitsplatz - bewusster Umgang mit Belastungen und den Signalen des Körpers

3 Zahlen/Daten/Fakten

4 Zahlen/Daten/Fakten

5 Zahlen/Daten/Fakten

6 Zahlen/Daten/Fakten

7 Erfolg & Gesundheit Gallup Engagement Index 2014 eine Quote von 67% der Mitarbeiter, die nur nach Vorschrift arbeitet. Nur 16% haben eine emotionale Bindung/Verpflichtung zu Ihrem Arbeitsplatz. 17% haben bereits keine Bindung mehr und innerlich gekündigt

8 Zahlen/Daten/Fakten

9 MotivStrukturAnalyse

10 Stress Stressformen: Eustress: positiver Stress entsteht in anstrengenden, jedoch angenehmen Situationen erhöht die Aufmerksamkeit & fördert max. Leistungsfähigkeit Disstress: negativer Stress entsteht in schwierigen Situationen belastet den Körper und behindert unser Denken macht auf Dauer krank

11 Stressoren Äußere: Überforderung durch Arbeitspensum schlechtes Arbeitsklima Mobbing und Konkurrenzkämpfe fehlende Unterstützung & Druck von Vorgesetzten & Kollegen ständige Erreichbarkeit unklare Vorgaben keine Transparenz und Informationsfluss häufige Unterbrechungen von Kollegen Lärm, Kälte, Wärme

12 Stressoren Persönliche: hohe Erwartungen an sich selbst nicht NEIN sagen können - Abgrenzungen Perfektionismus schlechtes Zeit- und Selbstmanagement Versagens- und Ablehnungsängste Angst vor Fehlern keine Hilfe annehmen können nicht abgeben können Kontrollverlust gegen die eigenen Antriebe leben - MSA keine Durchsetzungskraft

13 Stress Auswirkungen auf Körper und Immunsystem: beschleunigte Herzfrequenz erhöhter Blutdruck Schwitzen Müdigkeit & Schlafstörungen Muskelverspannungen Verdauungsstörungen ( Verstopfung & Durchfall) Kopfschmerzen Konzentrationsschwierigkeiten erhöhter Konsum von Speisen, Alkohol, Tabak

14 Stress Überlastungen als FK oder HR bei MA erkennen: Krankheitsverhalten Verlangsamung (länger brauchen, Pausen durcharbeiten) Flüchtigkeitsfehler laut werden häufige Pausen (erkennbar z.b. an häufigen WC-Besuchen) Unzuverlässigkeit Ungeduld (Türen knallen, genervt reagieren etc.) Rückzug (Gespräche vermeiden, keine Beteiligung an Feiern o.ä.) vermehrtes Risikoverhalten (mehr Rauchen, Tabletten, Alkohol)

15 Stress Überlastungen als FK oder HR bei MA erkennen: Müdigkeit (z.b. Ringe unter den Augen) ungepflegtes Erscheinungsbild spannungslose Haltung (gebückt) Stimmungslosigkeit (kann nicht mehr lachen, wirkt emotional leer) Äußern von zynischen oder Miesmacher -Gedanken ( kann ich nicht, andere sind besser ) Wut, Aggressivität geistige Abwesenheit im Gespräch Konzentrationsstörungen (vergessen, verwechseln etc.)

16 Signale des Körpers Krankheit Alkoholismus Durchfall Gastritis Gicht Steifer Nacken Schlaflosigkeit Rückenprobleme (unten) Wahrscheinlicher Grund Was soll s? Gefühl von Sinnlosigkeit, Schuld, Unzulänglichkeit, Selbstablehnung Angst, Ablehnung, Entgleisung Anhaltende Ungewissheit, schlimme Befürchtungen Bedürfnis zu dominieren, Wut, Ungeduld Unbeugsame Hartnäckigkeit Angst. Traut dem Prozess des Lebens nicht Furcht ums Geld/Existenz Quelle: Louise L. Hay

17 Stress Gezielte Maßnahmen zur Stressreduktion: klare Abgrenzungen NEIN sagen lernen Ziele setzen Achtsamkeit üben Entspannungstechniken ausprobieren und anwenden Gedanken Stopps ausreichend Bewegung und Sport an frischer Luft gesunde Ernährung Antriebe MSA Zeit- und Prioritätenmanagement Schlafproblemen gegen steuern

18 Stress Gezielte Maßnahmen zur Stressreduktion als HR: Präventionskursangebote der gesetzlichen Krankenkassen Gesundheitsorientierte Kantinenverpflegung Schulungsmaßnahmen Ihrer Führungskräfte (z.b. Gesund Führen ) Stressmanagement-Coachings für Mitarbeiter und Führungskräfte Mediation zur Konfliktlösung Mitarbeiter-Schulungen zu Gesundheitsthemen (z.b. Work- Life-Balance, Stress, Ernährung. Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung Planung eines BGM

19 1. Schenken Sie sich und Ihren Mitarbeitern mehr Achtsamkeit und hören Sie auf Ihren Körper. 2. Beschreiten Sie neue Wege für Gesundheit und Wohlbefinden für sich und/oder Mitarbeiter. 3. Investieren Sie in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter

20 Wertschöpfung durch Wertschätzung

21 Ihr nächster Schritt Sie möchten etwas verändern und/oder das Thema für Ihre Mitarbeiter im Unternehmen vertiefen? Sie wünschen eine Beratung für BGM betriebliches Gesundheitsmanagement oder BGF betriebliche Gesundheitsförderung? Sie wünschen Informationen zum Coaching oder Training? Sprechen Sie mich an. Ich freue mich auf Sie! Ihre Julia David

22 Ihre Verbindung zu mir: Julia David Telefon: Internet:

23 Frankfurter Tag des Arbeitsrechts 04. November 2015 > Vortrag Gesundheit am Arbeitsplatz Arbeitsrecht 4.0 > Vortrag Arbeitsrechtliche Fragen der vierten industriellen Revolution > Vortrag Digitalisierung der Arbeitswelt und Datenschutzrecht Risiken und Chancen!

24 Arbeitsrecht 4.0 Arbeitsrechtliche Fragen der vierten industriellen Revolution Bild einfügen (Cover Small) Lukas Müller, Rechtsanwalt Dr. Robert Bauer, Rechtsanwalt Frankfurt, den 04.November 2015

25 Content 01 > Betriebsverfassungsrecht 02 > Arbeitszeit und Arbeitsort 03 > Economy On Demand 04 > Crowdworking Bild einfügen (Cover Large) 4

26 01 > Betriebsverfassungsrecht > Zunehmende Internationalisierung und Dynamisierung Verzögerung globaler Einheitsvorgaben wegen nationaler Mitbestimmung ( Territorialitätsprinzip des BetrVG) > Matrixstrukturen Gemeinsamer Betrieb im Sinne des 1 II Nr. 1 BetrVG Zuständigkeit von Konzernbetriebsräten ( 54 ff. BetrVG) 5

27 Was geschieht in der Matrix? Konzernmutter > Ökonomisierung von Arbeitsabläufen in Unternehmensgruppen U1 U2 U3 U4 Verantwortlichkeiten in verschiedenen Gruppen-Unternehmen (Reporting, Bewertung, IT-Support) B1 B2 B3 B4 B5 > Trennung fachlicher und disziplinarischer Mitarbeiterführung M1 M2 M3 Fachliche Weisungen unternehmensübergreifend Disziplinarische Führung arbeitgeberbezogen 6

28 01 > Betriebsverfassungsrecht > Anpassungsbedarf der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ( 87 BetrVG), insbesondere 87 I Nr. 6 BetrVG: objektive Eignung zur Überwachung (Bsp.: Facebook Account des Arbeitgebers) 87 I Nr. 3 BetrVG: z.b. s lesen und ggf. Beantworten an Sonnund Feiertagen oder außerhalb gewöhnlicher Arbeitszeit Entgegenstehende BV/TV bezüglich Arbeitszeit > Klassischer Betriebsbegriff vs. flexible Entscheidungsstrukturen Kleine oder betriebs-/ unternehmensübergreifende Einheiten Möglichkeit alternativer Betriebsratsorganisationsstrukturen (vgl. 3 BetrVG) 7

29 02 > Arbeitszeit und Arbeitsort > Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten Starre Obergrenzen der Arbeitszeit vs. flexibles Arbeiten Geringfügige Unterbrechungen der Ruhezeit wegen Telefonaten/Mails > Sonn- und Feiertagsarbeit Restriktive gesetzliche Handhabung ( 9 ff. ArbZG) > Arbeit auf Abruf Ankündigungsfrist nach 12 II TzBfG > Vertrauensarbeitszeit Dokumentationspflicht von Mehrarbeitsstunden gemäß 16 II ArbZG 8

30 02 > Arbeitszeit und Arbeitsort > Home Office/Mobile Office Arbeitsschutz Arbeitsunfälle - Schwierigkeit, notwendigen inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit zu bestimmen Gerichtsstand am gewöhnlichen Arbeitsort, 48 I a S. 2 ArbGG Bild einfügen (Right Hand Banner Small) 9

31 02 > Arbeitszeit und Arbeitsort - Praxisbeispiele > Volkswagen -Sperre (Smartphones, Blackberry) zwischen 18:15 Uhr und 07:00 Uhr und an Wochenenden > BMW Modell Mobil-Arbeit > Daimler Mail on Holiday - Programm > Deutsche Bank Flexible Arbeitszeit 10

32 03 > Economy On Demand > Neues Phänomen, alte Probleme > Vertragskonstellation: Dienstleister Vermittler Auftraggeber > Arbeitsverhältnis oder Selbständigkeit? > Risiko des Auftraggebers? 11

33 04 > Crowdworking > Definition des Crowdworking > Vor- und Nachteile > Arbeitsverhältnis oder Selbständigkeit? > Ausblick 12

34 Ihre Ansprechpartner Lukas Müller Associate, Frankfurt Robert Bauer Senior Associate, Frankfurt Lukas Müller ist Teil der Praxisgruppe Arbeitsrecht. Er berät Mandanten in allen Fragen des individuellen sowie kollektiven Arbeitsrechts und berät Unternehmen insbesondere in Ihren täglichen HR-Angelegenheiten einschließlich der Themen Mitbestimmung, Einstellung, Kündigung, Vergütungsfragen und Unternehmensrichtlinien. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg Universität Mainz absolvierte Lukas sein Erstes Staatsexamen im Jahre 2009.Neben dem Studium der Rechtswissenschaften engagierte sich Lukas an der Johannes Gutenberg Universität Mainz auch in einem Studium der russischen Sprache mit Aufenthalten in St. Petersburg und einem Praktikum in der russischen Dependance eines global operierenden deutschen Unternehmens in Moskau, bevor er sein Aufbaustudium im Jahre 2012 erfolgreich beendete. Nach Absolvierung seines Zweiten Staatsexamens im Jahre 2012 arbeitete Lukas für führende Wirtschaftskanzleien in Frankfurt und New York. Lukas ist seit April 2013 im Münchener Büro von Taylor Wessing tätig. Robert Bauer ist Mitglied der Practice Area Arbeitsrecht. Zu seinen Aufgaben gehört die umfassende arbeitsrechtliche Beratung von Arbeitgebern in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, einschließlich der Prozessführung. Robert Bauer absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und legte dort in den Jahren 2009 und 2011 seine beiden Examina ab. Während des Referendariats erstellte er an der Johann Wolfgang von Goethe Universität in Frankfurt seine Doktorarbeit. Im Rahmen seines Referendariats arbeitete Robert Bauer bereits an unserem Standort in Frankfurt. Seit Oktober 2011 ist er in unserem Düsseldorfer Büro als Anwalt tätig. Sprachen: Deutsch, Englisch Sprachen: Deutsch, Englisch, Russisch Kontaktdaten T: +49 (0) E: l.mueller@taylorwessing.com Kontaktdaten T: +49 (0) E: r.bauer@taylorwessing.com 13

35 Frankfurter Tag des Arbeitsrechts 04. November 2015 > Vortrag Gesundheit am Arbeitsplatz Arbeitsrecht 4.0 > Vortrag Arbeitsrechtliche Fragen der vierten industriellen Revolution > Vortrag Digitalisierung der Arbeitswelt und Datenschutzrecht Risiken und Chancen!

36 Digitalisierung der Arbeitswelt Neue Arbeitswelten und datenschutzrechtliche Herausforderungen Thomas Kahl, Rechtsanwalt Susanne Lüddecke, Rechtsanwältin Frankfurt, den 04.November 2015

37 Schöne neue (Arbeits-) Welt! Matrix- Struktur Crowd Work aas Analyse / BIG DATA Mobilität Globalisierung / Internatio nalität Effizienz / Skalierbarkeit Kostenersparnis Prozessoptimierung Kontrolle Know your Business 16

38 Datenschutz und moderne Arbeitswelten Int. Datentransfer (Safe Harbor) Was uns bewegt Industrie 4.0 Neue Arbeitsmethoden und Mobilität Datenschutz- Compliance Kernelement des Risk- Managements 17

39 Spannungsverhältnis Interessen des Arbeitgebers Konzern- Mutter Interessen des Arbeitnehmers Effiziente Gestaltung von Arbeitsprozessen Auswertung und Nutzung vorhandener Daten IT-Sicherheit Schutz von Unternehmensgeheimnissen Aufklärungsmöglichkeiten bei Fehlverhalten Effizienz Kosten BR Schutz der Privatsphäre Verhinderung eines ständigen Überwachungsdrucks Kein Generalverdacht des Arbeitgebers Mitbe- stimmung 18

40 Datenschutz & Unternehmenspraxis Auswirkungen für die Praxis Praxisrelevanz Rechtsunsicherheit Beratungsbedarf Sonst. Compliance- Anforderungen (SOX) BDSG-Reform Prism / Snowden ECJ Safe Harbor Zukunft (September 2009) (2013) (Oktober 2015) 19

41 Worum es heute gehen soll Die Matrix Matrix Strukturen in Unternehmensgruppen Die Crowd Crowd-Work I know what you did last Tracking & Monitoring bei neuen Arbeitsmodellen 20

42 Teil 2 Die Matrix Matrix Strukturen in Unternehmensgruppen

43 Was geschieht in der Matrix? Konzernmutter > Ökonomisierung von Arbeitsabläufen und Datennutzung in Unternehmensgruppen U1 U2 U3 U4 Nutzung personenbezogener Daten in unternehmensübergreifenden Projekten A1 A2 A3 A4 A5 Verantwortlichkeiten in verschiedenen Gruppen-Unternehmen (Reporting, Bewertung, IT-Support) M1 M2 M3 > Zentralisierung HR-Daten und Prozesse (SAP) Zentrale Standard-Prozesse (Abrechnung etc.) Zentraler Betrieb / Support der ERPs 22

44 Konzern-Matrix & Datenschutz Buzz-Words Personenbezogenes Datum Pseudonymisierung Cloud Besonderheiten bei Beschäftigtendaten Übermittlung Konzern -privileg Verarbeitung beim Empfänger Anonymisierung Int. Datentransfer 23

45 Datenschutz - die Basics 24

46 Zulässigkeit der Verwendung Datennutzung zulässig wenn, Gesetz Einwilligung Norm ADV 32 Interessen? BV TV abwägung Vertrag? (Projekt-/ Werk-) 25

47 Gesetzliche Erlaubnis > Bei unternehmensübergreifender Projektarbeit Konzern bzw. Projektanstellung: kann über 32 BDSG / Interessenabwägung gerechtfertigt sein Aber: nur bei rechtzeitiger und umfassender Information im Vorfeld (im Bewerbungsprozess / bei Stellenausschreibung, Regelungen im Arbeitsvertrag; vor Änderungen bestehender Tätigkeit) Und: Datenübermittlung / Zugriffe streng anhand Erforderlichkeit und Datensparsamkeit zu überprüfen (zwingende Reporting-Pflichten etc.) > Bei Zentralisierungsmaßnahmen I.d.R. nicht erforderlich (Ökonomisierungsdruck nicht ausreichend) Interessenabwägung ( 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BDSG) problematisch I.d.R. andere Lösungsmöglichkeiten erforderlich 26

48 Einwilligung / andere Norm > Einwilligung ( 4, 4a BDSG) Achtung: freiwillig, informiert, zweckgebunden, widerruflich Problemstellung Freiwilligkeit im Beschäftigtenverhältnis (Subordination) jederzeitige Widerruflichkeit (Alternativen) Sperrwirkung gegenüber gesetzlicher Rechtfertigung? Für (bloße) Auslagerung: unpraktikabel (Massengeschäft) > Andere Norm (z.b. BV) BV: Praktisch viel genutztes Instrument Problemstellung Grenzen der Dispositionsbefugnis (Datenschutz = Individualrechtsschutz) Kritische Haltung der Aufsichtsbehörden 27

49 Auftragsdatenverarbeitung (1/2) > Wofür Auftragsdatenverarbeitung ( 11 BDSG)? Weisungs- und zweckgebundene sowie kontrollierte Auslagerung einzelner Verarbeitungsprozesse Abgrenzung zur Funktionsübertragung (Entscheidungshoheit) > Für Unternehmensübergreifende Projektarbeit I.d.R. nicht möglich, da keine weisungsgebundene Verarbeitung des Empfängers > Für Zentralisierungsmaßnahmen Zentrale Rechtsgrundlage für Auslagerung und IT-Services (P): Matrixeffizienz oft nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch (P): zentrale HR samt Entscheidungshoheit an Muttergesellschaft Praktisches Hilfsmittel - Einzelfallprüfung erforderlich! 28

50 Auftragsdatenverarbeitung (2/2) > Strenge formale Anforderungen bei Auftragserteilung Schriftformerfordernis für vertragliche Mindestanforderungen 10-Punkte-Katalog zur Verwendung in der Praxis als verbindliche Checkliste Ausreichende Regelungstiefe insbesondere der Anlagen erforderlich (Einzelfall-Beschreibungen, Wiederholung Gesetzeswortlaut nicht ausreichend) > Strenge Prüf- und Dokumentationspflichten Umfassende Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben beim Auftragnehmer Kontrolle bereits vor Beginn, dann regelmäßig ( 11 Abs. 2 S. 4 BDSG) Ausführliche Dokumentation durchgeführter Audits Problem: ausreichende Kontroll- und Dokumentationsmaßnahmen 29

51 Internationaler Datenransfer Step 1 Step 2 Grundsatz: keine Verarbeitung personbezogener Daten ohne Rechtfertigung Zusätzliche Rechtfertigung für Datenübermittlung aus der EU EU EU Corporate group EU USA Other countries Any other country > Safe Harbor Self certification Nicht mehr nutzbar nach EuGH Safe Harbor Urteil? Set von Vertragsklauseln der EU-Kommission Viel gewähltes Instrument für int. Datentransfer Durch DPAs freizugebende Unternehmensregelungen > EU-Standard Contractual Clauses > Binding Corporate Rules 30

52 Checkliste für Matrix-Fälle Um welche Maßnahme geht es (Projektarbeit, Zentralisierung)? Sind personenbezogene Daten betroffen? Kommt Anonymisierung / Pseudonymisierung in Betracht? Wer macht was womit und warum (Zweckbindung)? Wurden alle Datenflüsse berücksichtigt? Welche Rechtsgrundlage kommt in Betracht (unmittelbarer Beschäftigungsbezug vs. Ökonomiserung)? Wurden die Grundsätze der Erforderlichkeit beim Setup der Prozesse berücksichtigt? Wurden alle formellen Anforderungen beachtet (z.b. bei ADV ausreichende Information, Dokumentation, Schriftform etc.)? Haben wir mit unserem DSB gesprochen? 31

53 Teil 2 Die Crowd Crowd-Work 32

54 Beschäftigung as a Service (1/2) > Zielsetzung Abfangen von Lastspitzen Zusätzliche Arbeitskraft kurzfristig und kurzzeitig erforderlich Arbeitskraft wird OnDemand gebucht > Beispiele Korrekturlesen: umfangreiches Dokument Fertigstellung: konkretes Modul in CAD Programmierung: konkretes Sub-Feature 33

55 Beschäftigung as a Service (2/2) Projekt Externe Grundlast Projekt Subtask 34

56 Datenschutzkonforme Anbindung externer Crowd-Worker > Interne Mitarbeiter Datenzugriff interner Mitarbeiter = Weitergabe an Dritte ( 5 BDSG) Anders: Unternehmens-übergreifende Datenflüsse (siehe Matrix ) > Externe Mitarbeiter Projekt-Anstellung: zu behandeln wie interne Mitarbeiter Dienst- oder Werkvertrag: Datenübermittlung an Dritte (Kenntnisnahmemöglichkeit ausreichend; auch wenn auf HW des AG) Rechtsgrundlage für Übermittlung? Gesetz (-) da i.d.r. nicht erforderlich Einwilligung (-) da i.d.r. nicht praktikabel ( Kunden-Kunden -Daten) ADV: (wohl) passendste Lösung Praxis: Kurz-ADV; (P) Umsetzung Regelungstiefe und Einzelfallangaben Themen: IT-Sicherheit (BYOD, Kontrollrechte, Subunternehmer etc.) 35

57 Checkliste für Crowd-Fälle Interne oder externe Crowd (Ausgestaltung entscheidend)? Sind personenbezogene Daten betroffen? Kommt Anonymisierung / Pseudonymisierung in Betracht? Beschränkung der Zugriffsrechte möglich (insb. beim IT-Projekt)? Gibt es alternative Lösungsmöglichkeiten (Projekt-Anstellung)? Wurden die Grundsätze der Erforderlichkeit beachtet? Wurden ausreichende vertragliche Absicherungen implementiert (ADV- Vereinbarung)? Wurden konkrete Kontrollmechanismen gegenüber externem Crowd- Workern vereinbart und dokumentiert? Wurde Vorgehen mit dem DSB abgestimmt? 36

58 Teil 3 I know what you did last Tracking & Monitoring bei neuen Arbeitsmodellen 37

59 Prozesseffizienz durch Arbeitnehmertracking > Zielsetzung Potential und Bedarf durch Automatisierung und Digitalisierung Annäherung von Produktion, Logistik und Arbeitskraft an Echtzeitbedarf Beispiel: Picker & Packer > Bedarf an Echtzeitinformationen bzgl. verfügbarer Arbeitskraft Wann sind Ressourcen frei? Wer hat freie Ressourcen und wie viel? Wo sind freie Ressourcen? > Aufträge in Zukunft per Algorithmus an effizientesten Mitarbeiter? Effizienz nach verfügbaren Ressourcen? Effizienz auf Basis von Big Data Analysen? 38

60 Datenschutzrechtliche Implikationen > Datenschutz und der gläserne Mitarbeiter Spannungsverhältnis Vertragsdurchführung vs. Leistungskontrolle 32 BDSG: Vollüberwachung i.d.r. nicht zulässig (P) Datenerhebung und Auswertung zwecks Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses (Zweckbestimmung) rechtliche Grauzone, in gewissen Grenzen aber (wohl) möglich > Lösungsansätze Ausreichende / rechtzeitige Information (Arbeitsvertrag/Mitbestimmung) Strikte Beachtung von Erforderlichkeit und Datensparsamkeit Anonymisierung / Pseudonymisierung / Zugriffsrechte Definition von Speicherpflichten Trennung beschäftigungsbezogene Datenverarbeitung von sonstiger Datenauswertung (Optimierung, BIG Data = (wohl) nur anonymisiert) 39

61 Checkliste für I know what you did - Fälle Datenerhebung und Verwendung für Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses zwingend erforderlich? Stehen ggf. andere Zwecke im Vordergrund (Kontrolle, Analyse etc.)? Sind personenbezogene Daten betroffen? Kommt Anonymisierung / Pseudonymisierung in Betracht? Beschränkung der Zugriffsrechte möglich (Erforderlichkeit)? Wurde über Maßnahmen ausreichend informiert (Arbeitsvertrag, Guidelines, BV etc.)? Erfolgt entsprechende Datentrennung? Wurde Vorgehen mit dem DSB abgestimmt? 40

62 Noch Fragen? 41

63 Ihr Ansprechpartner Susanne Lüddecke Counsel, Frankfurt > Arbeitsrecht > Life Sciences & Healthcare Susanne Lüddecke ist Mitglied der Practice Area Arbeitsrecht im Frankfurter Büro von Taylor Wessing. Sie berät deutsche und internationale Mandanten in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts einschließlich angrenzender Fragen des Sozialversicherungsrechts und des Rechts der betrieblichen Altersversorgung. Zu ihrem Beratungsspektrum gehört darüber hinaus das Ausländerrecht, insbesondere die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern in Deutschland, sowie die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland. Frau Lüddecke studierte zunächst englisches Recht an der University of the West of England in Bristol, bevor sie ihr Studium an der Universität Bielefeld aufnahm. Nach bestandenem ersten Staatsexamen nahm sie den Referendardienst im Land Nordrhein-Westfalen auf und legte ihr zweites Staatsexamen im Jahr 2000 ab. Im Anschluss daran war sie zunächst in unserem Düsseldorfer Büro tätig, bevor sie zu einer englischen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt wechselte. Seit Oktober 2003 ist Frau Lüddecke in unserem Frankfurter Büro tätig. Frau Lüddecke ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. Sprachen: Deutsch, Englisch Kontaktdaten T: E: 42

64 Ihr Ansprechpartner Thomas Kahl Senior Associate, Frankfurt > IT & Telekommunikation / Datenschutz > Litigation & Dispute Resolution Thomas Kahl ist Mitglied der Practice Area Informationstechnologie und Telekommunikation und ist seit 2007 im Frankfurter Büro von Taylor Wessing tätig. Sein Beratungsschwerpunkt liegt in vertrags-, medien-, urheber- und datenschutzrechtlichen Fragestellungen der Informationstechnologien. Hierzu gehören insbesondere die Beratung des Angebotes und Einsatzes von IT-Lösungen und IT-Services, des Outsourcings und die Begleitung technologieorientierter Transaktionen und komplexer IT-Projekte auf Anbieter- wie Nachfragerseite. Dazu zählen u.a. Fragen der rechtlichen Umsetzung der Vorgaben des Datenschutzrechts im Rahmen von konzernweiten Restrukturierungs- und Zentralisierungsmaßnahmen im internationalen Umfeld. Zudem berät Thomas Kahl öffentliche Stellen beim Aufbau und Einsatz von IT-Lösungen. Er betreut zudem laufend Anbieter von IT-Leistungen im Rahmen von Ausschreibungsverfahren und Angebotsanfragen im Public Sektor zu IT- und datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Seine Ausbildung an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt am Main sowie das Referendariat am Landgericht Frankfurt am Main hat Thomas Kahl mit dem Schwerpunkt des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht, dem Multimediarecht sowie dem Datenschutzrecht absolviert. Er stellt zudem berufsbegleitend seine Promotion an der Universität Marburg im Themenbereich des urheberrechtlichen Datenbankschutzes im Internet fertig. Thomas Kahl hält Vorträge und veröffentlicht Beiträge zu fachspezifischen Themen des IT-, Datenschutz- und Urheberrechts. Er ist u.a. Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI). Sprachen: Deutsch, Englisch (fließend in Wort und Schrift) Kontaktdaten T: +49 (0) E: t.kahl@taylorwessing.com 43

65 Unsere Standorte Amsterdam 003 Parnassusweg LZ Amsterdam Netherlands T Beijing * Unit 2307&08, West Tower, Twin Towers, B-12 Jianguomenwai Ave, Chaoyang District CN-Beijing T Berlin Ebertstraße 15 DE Berlin T Bratislava Taylor Wessing e n w c advokáti s.r.o. Panenská 6 SK Bratislava T Brünn * Taylor Wessing e n w c v.o.s. advokáti Dominikánské námĕstí 4/5 CZ Brno T Brüssel Rue de Livourne, 7 Box 4 B-1060 Brüssel RPR/BCE T Budapest Bánki és Társai Ügyvédi Iroda in cooperation with Taylor Wessing e n w c Rechtsanwälte GmbH Dorottya u. 1, III. em. HU-1051 Budapest T Cambridge 24 Hills Road GB-Cambridge, CB2 1JP T Dubai 26th Floor, Rolex Tower, Sheikh Zayed Road, P.O. Box AE-Dubai T Düsseldorf Benrather Straße 15 DE Düsseldorf T Eindhoven Kennedyplein ZT Eindhoven Netherlands T Frankfurt Senckenberganlage DE Frankfurt a.m. T Hamburg Hanseatic Trade Center Am Sandtorkai 41 DE Hamburg T Jakarta ** HPRP Wisma 46 Kota BNI, 41st floor Jl. Jend Sudirman Kav 1 ID-Jakarta T Kiew Taylor Wessing e n w c Law Firm TOV Illinsky Business Center vul. Illinska 8 UA Kiew T Klagenfurt * Taylor Wessing e n w c Rechtsanwälte GmbH Alter Platz 1 AT-9020 Klagenfurt T London 5 New Street Square GB-London EC4A 3TW T London Tech City Shoreditch Business Centre 64 Great Eastern Street GB-London EC2A 3QR T Menlo Park * 1550 El Camino Real, Suite 275 Menlo Park US-California, T München Isartorplatz 8, DE-München T New York * 41 Madison Avenue, 31st Floor New York US-NY T Paris 42 avenue Montaigne FR Paris T Prag Taylor Wessing e n w c v.o.s. advokáti U Prašné brány 1 CZ Prag 1 T Seoul ** DR & AJU International Law Group 7/11/12/13/15F, Donghoon Tower 317 Teheran-ro Gangnam-gu KR-Seoul T Shanghai * Unit 1509, United Plaza No. 1468, Nanjing West Road CN-Shanghai T Singapore RHTLaw Taylor Wessing Six Battery Road #09-01, #10-01 SG-Singapore T Wien Taylor Wessing e n w c Rechtsanwälte GmbH Schwarzenbergplatz 7 AT-1030 Wien T Warschau Taylor Wessing e n w c Rechtsanwälte E. Stobiecka - Kancelaria Prawna Sp. K. ul. Mokotowska 1 PL Warschau T * Repräsentanzen ** Assoziierte Büros 44

66 Frankfurter Tag des Arbeitsrechts 04. November 2015 > Vortrag Gesundheit am Arbeitsplatz Arbeitsrecht 4.0 > Vortrag Arbeitsrechtliche Fragen der vierten industriellen Revolution > Vortrag Digitalisierung der Arbeitswelt und Datenschutzrecht Risiken und Chancen!

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