Frankfurter Tag des Arbeitsrechts
|
|
- Johanna Kaiser
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Frankfurter Tag des Arbeitsrechts 04. November 2015 > Vortrag Gesundheit am Arbeitsplatz Arbeitsrecht 4.0 > Vortrag Arbeitsrechtliche Fragen der vierten industriellen Revolution > Vortrag Digitalisierung der Arbeitswelt und Datenschutzrecht Risiken und Chancen!
2 Herzlich willkommen zum Vortrag: Gesundheit am Arbeitsplatz - bewusster Umgang mit Belastungen und den Signalen des Körpers
3 Zahlen/Daten/Fakten
4 Zahlen/Daten/Fakten
5 Zahlen/Daten/Fakten
6 Zahlen/Daten/Fakten
7 Erfolg & Gesundheit Gallup Engagement Index 2014 eine Quote von 67% der Mitarbeiter, die nur nach Vorschrift arbeitet. Nur 16% haben eine emotionale Bindung/Verpflichtung zu Ihrem Arbeitsplatz. 17% haben bereits keine Bindung mehr und innerlich gekündigt
8 Zahlen/Daten/Fakten
9 MotivStrukturAnalyse
10 Stress Stressformen: Eustress: positiver Stress entsteht in anstrengenden, jedoch angenehmen Situationen erhöht die Aufmerksamkeit & fördert max. Leistungsfähigkeit Disstress: negativer Stress entsteht in schwierigen Situationen belastet den Körper und behindert unser Denken macht auf Dauer krank
11 Stressoren Äußere: Überforderung durch Arbeitspensum schlechtes Arbeitsklima Mobbing und Konkurrenzkämpfe fehlende Unterstützung & Druck von Vorgesetzten & Kollegen ständige Erreichbarkeit unklare Vorgaben keine Transparenz und Informationsfluss häufige Unterbrechungen von Kollegen Lärm, Kälte, Wärme
12 Stressoren Persönliche: hohe Erwartungen an sich selbst nicht NEIN sagen können - Abgrenzungen Perfektionismus schlechtes Zeit- und Selbstmanagement Versagens- und Ablehnungsängste Angst vor Fehlern keine Hilfe annehmen können nicht abgeben können Kontrollverlust gegen die eigenen Antriebe leben - MSA keine Durchsetzungskraft
13 Stress Auswirkungen auf Körper und Immunsystem: beschleunigte Herzfrequenz erhöhter Blutdruck Schwitzen Müdigkeit & Schlafstörungen Muskelverspannungen Verdauungsstörungen ( Verstopfung & Durchfall) Kopfschmerzen Konzentrationsschwierigkeiten erhöhter Konsum von Speisen, Alkohol, Tabak
14 Stress Überlastungen als FK oder HR bei MA erkennen: Krankheitsverhalten Verlangsamung (länger brauchen, Pausen durcharbeiten) Flüchtigkeitsfehler laut werden häufige Pausen (erkennbar z.b. an häufigen WC-Besuchen) Unzuverlässigkeit Ungeduld (Türen knallen, genervt reagieren etc.) Rückzug (Gespräche vermeiden, keine Beteiligung an Feiern o.ä.) vermehrtes Risikoverhalten (mehr Rauchen, Tabletten, Alkohol)
15 Stress Überlastungen als FK oder HR bei MA erkennen: Müdigkeit (z.b. Ringe unter den Augen) ungepflegtes Erscheinungsbild spannungslose Haltung (gebückt) Stimmungslosigkeit (kann nicht mehr lachen, wirkt emotional leer) Äußern von zynischen oder Miesmacher -Gedanken ( kann ich nicht, andere sind besser ) Wut, Aggressivität geistige Abwesenheit im Gespräch Konzentrationsstörungen (vergessen, verwechseln etc.)
16 Signale des Körpers Krankheit Alkoholismus Durchfall Gastritis Gicht Steifer Nacken Schlaflosigkeit Rückenprobleme (unten) Wahrscheinlicher Grund Was soll s? Gefühl von Sinnlosigkeit, Schuld, Unzulänglichkeit, Selbstablehnung Angst, Ablehnung, Entgleisung Anhaltende Ungewissheit, schlimme Befürchtungen Bedürfnis zu dominieren, Wut, Ungeduld Unbeugsame Hartnäckigkeit Angst. Traut dem Prozess des Lebens nicht Furcht ums Geld/Existenz Quelle: Louise L. Hay
17 Stress Gezielte Maßnahmen zur Stressreduktion: klare Abgrenzungen NEIN sagen lernen Ziele setzen Achtsamkeit üben Entspannungstechniken ausprobieren und anwenden Gedanken Stopps ausreichend Bewegung und Sport an frischer Luft gesunde Ernährung Antriebe MSA Zeit- und Prioritätenmanagement Schlafproblemen gegen steuern
18 Stress Gezielte Maßnahmen zur Stressreduktion als HR: Präventionskursangebote der gesetzlichen Krankenkassen Gesundheitsorientierte Kantinenverpflegung Schulungsmaßnahmen Ihrer Führungskräfte (z.b. Gesund Führen ) Stressmanagement-Coachings für Mitarbeiter und Führungskräfte Mediation zur Konfliktlösung Mitarbeiter-Schulungen zu Gesundheitsthemen (z.b. Work- Life-Balance, Stress, Ernährung. Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung Planung eines BGM
19 1. Schenken Sie sich und Ihren Mitarbeitern mehr Achtsamkeit und hören Sie auf Ihren Körper. 2. Beschreiten Sie neue Wege für Gesundheit und Wohlbefinden für sich und/oder Mitarbeiter. 3. Investieren Sie in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter
20 Wertschöpfung durch Wertschätzung
21 Ihr nächster Schritt Sie möchten etwas verändern und/oder das Thema für Ihre Mitarbeiter im Unternehmen vertiefen? Sie wünschen eine Beratung für BGM betriebliches Gesundheitsmanagement oder BGF betriebliche Gesundheitsförderung? Sie wünschen Informationen zum Coaching oder Training? Sprechen Sie mich an. Ich freue mich auf Sie! Ihre Julia David
22 Ihre Verbindung zu mir: Julia David Telefon: Internet:
23 Frankfurter Tag des Arbeitsrechts 04. November 2015 > Vortrag Gesundheit am Arbeitsplatz Arbeitsrecht 4.0 > Vortrag Arbeitsrechtliche Fragen der vierten industriellen Revolution > Vortrag Digitalisierung der Arbeitswelt und Datenschutzrecht Risiken und Chancen!
24 Arbeitsrecht 4.0 Arbeitsrechtliche Fragen der vierten industriellen Revolution Bild einfügen (Cover Small) Lukas Müller, Rechtsanwalt Dr. Robert Bauer, Rechtsanwalt Frankfurt, den 04.November 2015
25 Content 01 > Betriebsverfassungsrecht 02 > Arbeitszeit und Arbeitsort 03 > Economy On Demand 04 > Crowdworking Bild einfügen (Cover Large) 4
26 01 > Betriebsverfassungsrecht > Zunehmende Internationalisierung und Dynamisierung Verzögerung globaler Einheitsvorgaben wegen nationaler Mitbestimmung ( Territorialitätsprinzip des BetrVG) > Matrixstrukturen Gemeinsamer Betrieb im Sinne des 1 II Nr. 1 BetrVG Zuständigkeit von Konzernbetriebsräten ( 54 ff. BetrVG) 5
27 Was geschieht in der Matrix? Konzernmutter > Ökonomisierung von Arbeitsabläufen in Unternehmensgruppen U1 U2 U3 U4 Verantwortlichkeiten in verschiedenen Gruppen-Unternehmen (Reporting, Bewertung, IT-Support) B1 B2 B3 B4 B5 > Trennung fachlicher und disziplinarischer Mitarbeiterführung M1 M2 M3 Fachliche Weisungen unternehmensübergreifend Disziplinarische Führung arbeitgeberbezogen 6
28 01 > Betriebsverfassungsrecht > Anpassungsbedarf der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ( 87 BetrVG), insbesondere 87 I Nr. 6 BetrVG: objektive Eignung zur Überwachung (Bsp.: Facebook Account des Arbeitgebers) 87 I Nr. 3 BetrVG: z.b. s lesen und ggf. Beantworten an Sonnund Feiertagen oder außerhalb gewöhnlicher Arbeitszeit Entgegenstehende BV/TV bezüglich Arbeitszeit > Klassischer Betriebsbegriff vs. flexible Entscheidungsstrukturen Kleine oder betriebs-/ unternehmensübergreifende Einheiten Möglichkeit alternativer Betriebsratsorganisationsstrukturen (vgl. 3 BetrVG) 7
29 02 > Arbeitszeit und Arbeitsort > Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten Starre Obergrenzen der Arbeitszeit vs. flexibles Arbeiten Geringfügige Unterbrechungen der Ruhezeit wegen Telefonaten/Mails > Sonn- und Feiertagsarbeit Restriktive gesetzliche Handhabung ( 9 ff. ArbZG) > Arbeit auf Abruf Ankündigungsfrist nach 12 II TzBfG > Vertrauensarbeitszeit Dokumentationspflicht von Mehrarbeitsstunden gemäß 16 II ArbZG 8
30 02 > Arbeitszeit und Arbeitsort > Home Office/Mobile Office Arbeitsschutz Arbeitsunfälle - Schwierigkeit, notwendigen inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit zu bestimmen Gerichtsstand am gewöhnlichen Arbeitsort, 48 I a S. 2 ArbGG Bild einfügen (Right Hand Banner Small) 9
31 02 > Arbeitszeit und Arbeitsort - Praxisbeispiele > Volkswagen -Sperre (Smartphones, Blackberry) zwischen 18:15 Uhr und 07:00 Uhr und an Wochenenden > BMW Modell Mobil-Arbeit > Daimler Mail on Holiday - Programm > Deutsche Bank Flexible Arbeitszeit 10
32 03 > Economy On Demand > Neues Phänomen, alte Probleme > Vertragskonstellation: Dienstleister Vermittler Auftraggeber > Arbeitsverhältnis oder Selbständigkeit? > Risiko des Auftraggebers? 11
33 04 > Crowdworking > Definition des Crowdworking > Vor- und Nachteile > Arbeitsverhältnis oder Selbständigkeit? > Ausblick 12
34 Ihre Ansprechpartner Lukas Müller Associate, Frankfurt Robert Bauer Senior Associate, Frankfurt Lukas Müller ist Teil der Praxisgruppe Arbeitsrecht. Er berät Mandanten in allen Fragen des individuellen sowie kollektiven Arbeitsrechts und berät Unternehmen insbesondere in Ihren täglichen HR-Angelegenheiten einschließlich der Themen Mitbestimmung, Einstellung, Kündigung, Vergütungsfragen und Unternehmensrichtlinien. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg Universität Mainz absolvierte Lukas sein Erstes Staatsexamen im Jahre 2009.Neben dem Studium der Rechtswissenschaften engagierte sich Lukas an der Johannes Gutenberg Universität Mainz auch in einem Studium der russischen Sprache mit Aufenthalten in St. Petersburg und einem Praktikum in der russischen Dependance eines global operierenden deutschen Unternehmens in Moskau, bevor er sein Aufbaustudium im Jahre 2012 erfolgreich beendete. Nach Absolvierung seines Zweiten Staatsexamens im Jahre 2012 arbeitete Lukas für führende Wirtschaftskanzleien in Frankfurt und New York. Lukas ist seit April 2013 im Münchener Büro von Taylor Wessing tätig. Robert Bauer ist Mitglied der Practice Area Arbeitsrecht. Zu seinen Aufgaben gehört die umfassende arbeitsrechtliche Beratung von Arbeitgebern in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, einschließlich der Prozessführung. Robert Bauer absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und legte dort in den Jahren 2009 und 2011 seine beiden Examina ab. Während des Referendariats erstellte er an der Johann Wolfgang von Goethe Universität in Frankfurt seine Doktorarbeit. Im Rahmen seines Referendariats arbeitete Robert Bauer bereits an unserem Standort in Frankfurt. Seit Oktober 2011 ist er in unserem Düsseldorfer Büro als Anwalt tätig. Sprachen: Deutsch, Englisch Sprachen: Deutsch, Englisch, Russisch Kontaktdaten T: +49 (0) E: l.mueller@taylorwessing.com Kontaktdaten T: +49 (0) E: r.bauer@taylorwessing.com 13
35 Frankfurter Tag des Arbeitsrechts 04. November 2015 > Vortrag Gesundheit am Arbeitsplatz Arbeitsrecht 4.0 > Vortrag Arbeitsrechtliche Fragen der vierten industriellen Revolution > Vortrag Digitalisierung der Arbeitswelt und Datenschutzrecht Risiken und Chancen!
36 Digitalisierung der Arbeitswelt Neue Arbeitswelten und datenschutzrechtliche Herausforderungen Thomas Kahl, Rechtsanwalt Susanne Lüddecke, Rechtsanwältin Frankfurt, den 04.November 2015
37 Schöne neue (Arbeits-) Welt! Matrix- Struktur Crowd Work aas Analyse / BIG DATA Mobilität Globalisierung / Internatio nalität Effizienz / Skalierbarkeit Kostenersparnis Prozessoptimierung Kontrolle Know your Business 16
38 Datenschutz und moderne Arbeitswelten Int. Datentransfer (Safe Harbor) Was uns bewegt Industrie 4.0 Neue Arbeitsmethoden und Mobilität Datenschutz- Compliance Kernelement des Risk- Managements 17
39 Spannungsverhältnis Interessen des Arbeitgebers Konzern- Mutter Interessen des Arbeitnehmers Effiziente Gestaltung von Arbeitsprozessen Auswertung und Nutzung vorhandener Daten IT-Sicherheit Schutz von Unternehmensgeheimnissen Aufklärungsmöglichkeiten bei Fehlverhalten Effizienz Kosten BR Schutz der Privatsphäre Verhinderung eines ständigen Überwachungsdrucks Kein Generalverdacht des Arbeitgebers Mitbe- stimmung 18
40 Datenschutz & Unternehmenspraxis Auswirkungen für die Praxis Praxisrelevanz Rechtsunsicherheit Beratungsbedarf Sonst. Compliance- Anforderungen (SOX) BDSG-Reform Prism / Snowden ECJ Safe Harbor Zukunft (September 2009) (2013) (Oktober 2015) 19
41 Worum es heute gehen soll Die Matrix Matrix Strukturen in Unternehmensgruppen Die Crowd Crowd-Work I know what you did last Tracking & Monitoring bei neuen Arbeitsmodellen 20
42 Teil 2 Die Matrix Matrix Strukturen in Unternehmensgruppen
43 Was geschieht in der Matrix? Konzernmutter > Ökonomisierung von Arbeitsabläufen und Datennutzung in Unternehmensgruppen U1 U2 U3 U4 Nutzung personenbezogener Daten in unternehmensübergreifenden Projekten A1 A2 A3 A4 A5 Verantwortlichkeiten in verschiedenen Gruppen-Unternehmen (Reporting, Bewertung, IT-Support) M1 M2 M3 > Zentralisierung HR-Daten und Prozesse (SAP) Zentrale Standard-Prozesse (Abrechnung etc.) Zentraler Betrieb / Support der ERPs 22
44 Konzern-Matrix & Datenschutz Buzz-Words Personenbezogenes Datum Pseudonymisierung Cloud Besonderheiten bei Beschäftigtendaten Übermittlung Konzern -privileg Verarbeitung beim Empfänger Anonymisierung Int. Datentransfer 23
45 Datenschutz - die Basics 24
46 Zulässigkeit der Verwendung Datennutzung zulässig wenn, Gesetz Einwilligung Norm ADV 32 Interessen? BV TV abwägung Vertrag? (Projekt-/ Werk-) 25
47 Gesetzliche Erlaubnis > Bei unternehmensübergreifender Projektarbeit Konzern bzw. Projektanstellung: kann über 32 BDSG / Interessenabwägung gerechtfertigt sein Aber: nur bei rechtzeitiger und umfassender Information im Vorfeld (im Bewerbungsprozess / bei Stellenausschreibung, Regelungen im Arbeitsvertrag; vor Änderungen bestehender Tätigkeit) Und: Datenübermittlung / Zugriffe streng anhand Erforderlichkeit und Datensparsamkeit zu überprüfen (zwingende Reporting-Pflichten etc.) > Bei Zentralisierungsmaßnahmen I.d.R. nicht erforderlich (Ökonomisierungsdruck nicht ausreichend) Interessenabwägung ( 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BDSG) problematisch I.d.R. andere Lösungsmöglichkeiten erforderlich 26
48 Einwilligung / andere Norm > Einwilligung ( 4, 4a BDSG) Achtung: freiwillig, informiert, zweckgebunden, widerruflich Problemstellung Freiwilligkeit im Beschäftigtenverhältnis (Subordination) jederzeitige Widerruflichkeit (Alternativen) Sperrwirkung gegenüber gesetzlicher Rechtfertigung? Für (bloße) Auslagerung: unpraktikabel (Massengeschäft) > Andere Norm (z.b. BV) BV: Praktisch viel genutztes Instrument Problemstellung Grenzen der Dispositionsbefugnis (Datenschutz = Individualrechtsschutz) Kritische Haltung der Aufsichtsbehörden 27
49 Auftragsdatenverarbeitung (1/2) > Wofür Auftragsdatenverarbeitung ( 11 BDSG)? Weisungs- und zweckgebundene sowie kontrollierte Auslagerung einzelner Verarbeitungsprozesse Abgrenzung zur Funktionsübertragung (Entscheidungshoheit) > Für Unternehmensübergreifende Projektarbeit I.d.R. nicht möglich, da keine weisungsgebundene Verarbeitung des Empfängers > Für Zentralisierungsmaßnahmen Zentrale Rechtsgrundlage für Auslagerung und IT-Services (P): Matrixeffizienz oft nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch (P): zentrale HR samt Entscheidungshoheit an Muttergesellschaft Praktisches Hilfsmittel - Einzelfallprüfung erforderlich! 28
50 Auftragsdatenverarbeitung (2/2) > Strenge formale Anforderungen bei Auftragserteilung Schriftformerfordernis für vertragliche Mindestanforderungen 10-Punkte-Katalog zur Verwendung in der Praxis als verbindliche Checkliste Ausreichende Regelungstiefe insbesondere der Anlagen erforderlich (Einzelfall-Beschreibungen, Wiederholung Gesetzeswortlaut nicht ausreichend) > Strenge Prüf- und Dokumentationspflichten Umfassende Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben beim Auftragnehmer Kontrolle bereits vor Beginn, dann regelmäßig ( 11 Abs. 2 S. 4 BDSG) Ausführliche Dokumentation durchgeführter Audits Problem: ausreichende Kontroll- und Dokumentationsmaßnahmen 29
51 Internationaler Datenransfer Step 1 Step 2 Grundsatz: keine Verarbeitung personbezogener Daten ohne Rechtfertigung Zusätzliche Rechtfertigung für Datenübermittlung aus der EU EU EU Corporate group EU USA Other countries Any other country > Safe Harbor Self certification Nicht mehr nutzbar nach EuGH Safe Harbor Urteil? Set von Vertragsklauseln der EU-Kommission Viel gewähltes Instrument für int. Datentransfer Durch DPAs freizugebende Unternehmensregelungen > EU-Standard Contractual Clauses > Binding Corporate Rules 30
52 Checkliste für Matrix-Fälle Um welche Maßnahme geht es (Projektarbeit, Zentralisierung)? Sind personenbezogene Daten betroffen? Kommt Anonymisierung / Pseudonymisierung in Betracht? Wer macht was womit und warum (Zweckbindung)? Wurden alle Datenflüsse berücksichtigt? Welche Rechtsgrundlage kommt in Betracht (unmittelbarer Beschäftigungsbezug vs. Ökonomiserung)? Wurden die Grundsätze der Erforderlichkeit beim Setup der Prozesse berücksichtigt? Wurden alle formellen Anforderungen beachtet (z.b. bei ADV ausreichende Information, Dokumentation, Schriftform etc.)? Haben wir mit unserem DSB gesprochen? 31
53 Teil 2 Die Crowd Crowd-Work 32
54 Beschäftigung as a Service (1/2) > Zielsetzung Abfangen von Lastspitzen Zusätzliche Arbeitskraft kurzfristig und kurzzeitig erforderlich Arbeitskraft wird OnDemand gebucht > Beispiele Korrekturlesen: umfangreiches Dokument Fertigstellung: konkretes Modul in CAD Programmierung: konkretes Sub-Feature 33
55 Beschäftigung as a Service (2/2) Projekt Externe Grundlast Projekt Subtask 34
56 Datenschutzkonforme Anbindung externer Crowd-Worker > Interne Mitarbeiter Datenzugriff interner Mitarbeiter = Weitergabe an Dritte ( 5 BDSG) Anders: Unternehmens-übergreifende Datenflüsse (siehe Matrix ) > Externe Mitarbeiter Projekt-Anstellung: zu behandeln wie interne Mitarbeiter Dienst- oder Werkvertrag: Datenübermittlung an Dritte (Kenntnisnahmemöglichkeit ausreichend; auch wenn auf HW des AG) Rechtsgrundlage für Übermittlung? Gesetz (-) da i.d.r. nicht erforderlich Einwilligung (-) da i.d.r. nicht praktikabel ( Kunden-Kunden -Daten) ADV: (wohl) passendste Lösung Praxis: Kurz-ADV; (P) Umsetzung Regelungstiefe und Einzelfallangaben Themen: IT-Sicherheit (BYOD, Kontrollrechte, Subunternehmer etc.) 35
57 Checkliste für Crowd-Fälle Interne oder externe Crowd (Ausgestaltung entscheidend)? Sind personenbezogene Daten betroffen? Kommt Anonymisierung / Pseudonymisierung in Betracht? Beschränkung der Zugriffsrechte möglich (insb. beim IT-Projekt)? Gibt es alternative Lösungsmöglichkeiten (Projekt-Anstellung)? Wurden die Grundsätze der Erforderlichkeit beachtet? Wurden ausreichende vertragliche Absicherungen implementiert (ADV- Vereinbarung)? Wurden konkrete Kontrollmechanismen gegenüber externem Crowd- Workern vereinbart und dokumentiert? Wurde Vorgehen mit dem DSB abgestimmt? 36
58 Teil 3 I know what you did last Tracking & Monitoring bei neuen Arbeitsmodellen 37
59 Prozesseffizienz durch Arbeitnehmertracking > Zielsetzung Potential und Bedarf durch Automatisierung und Digitalisierung Annäherung von Produktion, Logistik und Arbeitskraft an Echtzeitbedarf Beispiel: Picker & Packer > Bedarf an Echtzeitinformationen bzgl. verfügbarer Arbeitskraft Wann sind Ressourcen frei? Wer hat freie Ressourcen und wie viel? Wo sind freie Ressourcen? > Aufträge in Zukunft per Algorithmus an effizientesten Mitarbeiter? Effizienz nach verfügbaren Ressourcen? Effizienz auf Basis von Big Data Analysen? 38
60 Datenschutzrechtliche Implikationen > Datenschutz und der gläserne Mitarbeiter Spannungsverhältnis Vertragsdurchführung vs. Leistungskontrolle 32 BDSG: Vollüberwachung i.d.r. nicht zulässig (P) Datenerhebung und Auswertung zwecks Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses (Zweckbestimmung) rechtliche Grauzone, in gewissen Grenzen aber (wohl) möglich > Lösungsansätze Ausreichende / rechtzeitige Information (Arbeitsvertrag/Mitbestimmung) Strikte Beachtung von Erforderlichkeit und Datensparsamkeit Anonymisierung / Pseudonymisierung / Zugriffsrechte Definition von Speicherpflichten Trennung beschäftigungsbezogene Datenverarbeitung von sonstiger Datenauswertung (Optimierung, BIG Data = (wohl) nur anonymisiert) 39
61 Checkliste für I know what you did - Fälle Datenerhebung und Verwendung für Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses zwingend erforderlich? Stehen ggf. andere Zwecke im Vordergrund (Kontrolle, Analyse etc.)? Sind personenbezogene Daten betroffen? Kommt Anonymisierung / Pseudonymisierung in Betracht? Beschränkung der Zugriffsrechte möglich (Erforderlichkeit)? Wurde über Maßnahmen ausreichend informiert (Arbeitsvertrag, Guidelines, BV etc.)? Erfolgt entsprechende Datentrennung? Wurde Vorgehen mit dem DSB abgestimmt? 40
62 Noch Fragen? 41
63 Ihr Ansprechpartner Susanne Lüddecke Counsel, Frankfurt > Arbeitsrecht > Life Sciences & Healthcare Susanne Lüddecke ist Mitglied der Practice Area Arbeitsrecht im Frankfurter Büro von Taylor Wessing. Sie berät deutsche und internationale Mandanten in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts einschließlich angrenzender Fragen des Sozialversicherungsrechts und des Rechts der betrieblichen Altersversorgung. Zu ihrem Beratungsspektrum gehört darüber hinaus das Ausländerrecht, insbesondere die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern in Deutschland, sowie die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland. Frau Lüddecke studierte zunächst englisches Recht an der University of the West of England in Bristol, bevor sie ihr Studium an der Universität Bielefeld aufnahm. Nach bestandenem ersten Staatsexamen nahm sie den Referendardienst im Land Nordrhein-Westfalen auf und legte ihr zweites Staatsexamen im Jahr 2000 ab. Im Anschluss daran war sie zunächst in unserem Düsseldorfer Büro tätig, bevor sie zu einer englischen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt wechselte. Seit Oktober 2003 ist Frau Lüddecke in unserem Frankfurter Büro tätig. Frau Lüddecke ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. Sprachen: Deutsch, Englisch Kontaktdaten T: E: 42
64 Ihr Ansprechpartner Thomas Kahl Senior Associate, Frankfurt > IT & Telekommunikation / Datenschutz > Litigation & Dispute Resolution Thomas Kahl ist Mitglied der Practice Area Informationstechnologie und Telekommunikation und ist seit 2007 im Frankfurter Büro von Taylor Wessing tätig. Sein Beratungsschwerpunkt liegt in vertrags-, medien-, urheber- und datenschutzrechtlichen Fragestellungen der Informationstechnologien. Hierzu gehören insbesondere die Beratung des Angebotes und Einsatzes von IT-Lösungen und IT-Services, des Outsourcings und die Begleitung technologieorientierter Transaktionen und komplexer IT-Projekte auf Anbieter- wie Nachfragerseite. Dazu zählen u.a. Fragen der rechtlichen Umsetzung der Vorgaben des Datenschutzrechts im Rahmen von konzernweiten Restrukturierungs- und Zentralisierungsmaßnahmen im internationalen Umfeld. Zudem berät Thomas Kahl öffentliche Stellen beim Aufbau und Einsatz von IT-Lösungen. Er betreut zudem laufend Anbieter von IT-Leistungen im Rahmen von Ausschreibungsverfahren und Angebotsanfragen im Public Sektor zu IT- und datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Seine Ausbildung an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt am Main sowie das Referendariat am Landgericht Frankfurt am Main hat Thomas Kahl mit dem Schwerpunkt des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht, dem Multimediarecht sowie dem Datenschutzrecht absolviert. Er stellt zudem berufsbegleitend seine Promotion an der Universität Marburg im Themenbereich des urheberrechtlichen Datenbankschutzes im Internet fertig. Thomas Kahl hält Vorträge und veröffentlicht Beiträge zu fachspezifischen Themen des IT-, Datenschutz- und Urheberrechts. Er ist u.a. Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI). Sprachen: Deutsch, Englisch (fließend in Wort und Schrift) Kontaktdaten T: +49 (0) E: t.kahl@taylorwessing.com 43
65 Unsere Standorte Amsterdam 003 Parnassusweg LZ Amsterdam Netherlands T Beijing * Unit 2307&08, West Tower, Twin Towers, B-12 Jianguomenwai Ave, Chaoyang District CN-Beijing T Berlin Ebertstraße 15 DE Berlin T Bratislava Taylor Wessing e n w c advokáti s.r.o. Panenská 6 SK Bratislava T Brünn * Taylor Wessing e n w c v.o.s. advokáti Dominikánské námĕstí 4/5 CZ Brno T Brüssel Rue de Livourne, 7 Box 4 B-1060 Brüssel RPR/BCE T Budapest Bánki és Társai Ügyvédi Iroda in cooperation with Taylor Wessing e n w c Rechtsanwälte GmbH Dorottya u. 1, III. em. HU-1051 Budapest T Cambridge 24 Hills Road GB-Cambridge, CB2 1JP T Dubai 26th Floor, Rolex Tower, Sheikh Zayed Road, P.O. Box AE-Dubai T Düsseldorf Benrather Straße 15 DE Düsseldorf T Eindhoven Kennedyplein ZT Eindhoven Netherlands T Frankfurt Senckenberganlage DE Frankfurt a.m. T Hamburg Hanseatic Trade Center Am Sandtorkai 41 DE Hamburg T Jakarta ** HPRP Wisma 46 Kota BNI, 41st floor Jl. Jend Sudirman Kav 1 ID-Jakarta T Kiew Taylor Wessing e n w c Law Firm TOV Illinsky Business Center vul. Illinska 8 UA Kiew T Klagenfurt * Taylor Wessing e n w c Rechtsanwälte GmbH Alter Platz 1 AT-9020 Klagenfurt T London 5 New Street Square GB-London EC4A 3TW T London Tech City Shoreditch Business Centre 64 Great Eastern Street GB-London EC2A 3QR T Menlo Park * 1550 El Camino Real, Suite 275 Menlo Park US-California, T München Isartorplatz 8, DE-München T New York * 41 Madison Avenue, 31st Floor New York US-NY T Paris 42 avenue Montaigne FR Paris T Prag Taylor Wessing e n w c v.o.s. advokáti U Prašné brány 1 CZ Prag 1 T Seoul ** DR & AJU International Law Group 7/11/12/13/15F, Donghoon Tower 317 Teheran-ro Gangnam-gu KR-Seoul T Shanghai * Unit 1509, United Plaza No. 1468, Nanjing West Road CN-Shanghai T Singapore RHTLaw Taylor Wessing Six Battery Road #09-01, #10-01 SG-Singapore T Wien Taylor Wessing e n w c Rechtsanwälte GmbH Schwarzenbergplatz 7 AT-1030 Wien T Warschau Taylor Wessing e n w c Rechtsanwälte E. Stobiecka - Kancelaria Prawna Sp. K. ul. Mokotowska 1 PL Warschau T * Repräsentanzen ** Assoziierte Büros 44
66 Frankfurter Tag des Arbeitsrechts 04. November 2015 > Vortrag Gesundheit am Arbeitsplatz Arbeitsrecht 4.0 > Vortrag Arbeitsrechtliche Fragen der vierten industriellen Revolution > Vortrag Digitalisierung der Arbeitswelt und Datenschutzrecht Risiken und Chancen!
Nachbarrechtsbehelfe gegen großflächige Einzelhandelsbetriebe
Nachbarrechtsbehelfe gegen großflächige Einzelhandelsbetriebe Normenkontrollantrag, Drittanfechtungsklage und Eilrechtsschutzanträge Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library Dr. Torsten van Jeger
MehrAktuelle politische und rechtliche Entwicklungen im Mietrecht. Dr. Adrian Birnbach LL.M. (Stellenbosch) München, 13.05.2014
Aktuelle politische und rechtliche Entwicklungen im Mietrecht Dr. Adrian Birnbach LL.M. (Stellenbosch) München, 13.05.2014 Mietrechtsnovellierungsgesetz Ziel des Mietrechtsnovellierungsgesetzes Umsetzung
MehrInternationalisierung von Start-Ups. Dr. Tobias Schelinski 9. Oktober 2012
Internationalisierung von Start-Ups Dr. Tobias Schelinski 9. Oktober 2012 1 >Übersicht: > Grundprinzipien bei grenzüberschreitenden Sachverhalten > Rechtliche Strategien für die Internationalisierung (
MehrWas läuft beim LEP NRW?
Was läuft beim LEP NRW? Der sachliche Teilplan großflächiger Einzelhandel kommt! Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library Dr. Torsten van Jeger, Dr. Alexander Köpfler Gliederung > Vorgeschichte >
MehrVerkaufsoffene Sonntage in NRW
Verkaufsoffene Sonntage in NRW Forum Einzelhandel 2017, 29.06.2017, Radisson Blu Hotel, Köln Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library Dr. Torsten van Jeger Gliederung > Verkaufsoffene Sonntage in
MehrBeweissicherung zur Durchsetzung rechtlicher Interessen - Datenschutzrechtliche Aspekte
TeleTrusT-Informationstag "IT-Forensik" Berlin, 12.05.2016 Beweissicherung zur Durchsetzung rechtlicher Interessen - Datenschutzrechtliche Aspekte Detlef Klett, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht Taylor
MehrDie anstehende Reform des AÜG
Die anstehende Reform des AÜG Dr. Robert Bauer, Rechtsanwalt Bild einfügen (Cover Small) Solingen, 12. Januar 2017 Höchstüberlassungsdauer Alt > Überlassung nur vorübergehend zulässig > Keine Definition
MehrAndrea Hermanni. Köln, 11. Juni 2015
Symbiose von stationärem Einzelhandel und E-Commerce: Chancen und Risiken aus rechtlicher Sicht Auswirkungen auf die Umsatzmiete und die Beachtung des Fernabsatzrechts Andrea Hermanni Köln, 11. Juni 2015
MehrBaurechtschaffung vs. Gentrifizierung. Dr. Tanja Brunner München,
Baurechtschaffung vs. Gentrifizierung Dr. Tanja Brunner München, 13.05.2014 Quelle: Sueddeutsche Zeitung, 24.02.2010 Gentrifizierung und München 2 Feilitzschstraße 7-9 > Ausgangslage > Ziel Quelle: tz,
MehrEinwilligung und Koppelungsverbot in BDSG und DS-GVO
Einwilligung und Koppelungsverbot in BDSG und DS-GVO BvD Herbstkonferenz Datenschutz 2017 Stuttgart, den 26. Oktober 2017 Thomas Kahl Rechtsanwalt Frühes war alles besser! 2 Koppelungsverbot Was Mandanten
MehrPraxistest LEP
Praxistest LEP 2013-2014 Dr. Tanja Brunner Bild einfügen (Cover Small) München, 13.11.2014 Das Landesentwicklungsprogramm Bayern Die Novellierung des LEP 2013 > Inkrafttreten: 01. September 2013 > Vorgaben
MehrIndustrie ein arbeitsrechtsfreier Raum? Marc André Gimmy
Industrie 4.0 - ein arbeitsrechtsfreier Raum? Marc André Gimmy Berlin, 28. Januar 2016 Inhalt 01 > Aktualität des Themas 02 > Crowdworking in Deutschland 03 > Position der Gewerkschaft 04 > Erläuterung
MehrProdukt- und Patienteninformationen via Apps Probleme des Datenschutzes, Werbe- und Medizinprodukterechts
MoyeaPowerPoint E-Learning Center >24.09.2014 Produkt- und Patienteninformationen via Apps Probleme des Datenschutzes, Werbe- und Medizinprodukterechts 10. Augsburger Forum für Medizinprodukterecht Diana
MehrBauplanungsrechtliche Einzelhandelssteuerung
Bauplanungsrechtliche Einzelhandelssteuerung Dr. Christoph Brandenburg, Dr. Tanja Brunner Bild einfügen (Cover Small) Schweinfurt, 12.03.2015 Einzelhandelssteuerung > Wo erfolgt die Einzelhandelssteuerung?
MehrDSGVO-Praxisbericht: Internationaler Rohrkrepierer oder neuer globaler Standard?
DSGVO-Praxisbericht: Internationaler Rohrkrepierer oder neuer globaler Standard? Dr. Anna Zeiter, LL.M. (Stanford), Chief Privacy Officer, ebay Inc. Dr. Axel Frhr. von dem Bussche, LL.M. (L.S.E.) Inhalt
MehrForum Real Estate Energetisches Bauen und Revitalisierung von Bestandsimmobilien
Forum Real Estate Energetisches Bauen und Revitalisierung von Bestandsimmobilien Dr. Anja Disput Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library Frankfurt, 21. Juni 2012 Einführung > Energetische Anforderungen
Mehr(Planungs-)Rechtliche Anforderungen an Refurbishment-Projekte im Einzelhandel
(Planungs-)Rechtliche Anforderungen an Refurbishment-Projekte im Einzelhandel Dr. Christoph Brandenburg Bild einfügen (Cover Small) München, 13.11.2014 Refurbishment: Modernisierung Wiederaufarbeitung
MehrForum Real Estate Investment in Spezialimmobilien
Forum Real Estate Investment in Spezialimmobilien Dr. Anja Disput Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library Frankfurt, 20. September 2012 Einführung > Spezialimmobilien/Betreiberimmobilien Wert der
MehrTW Insurance Day Management von Cyber-Risiken
TW Insurance Day Management von Cyber-Risiken Natalie Kress Cyber Practise Manager Germany & Austria, ACE European Group Limited RAin Dr. Gunbritt Kammerer-Galahn, Partnerin Taylor Wessing Düsseldorf,
MehrFolgen des Safe Harbor -Urteils des EuGH Vortrag vor dem Berliner Arbeitskreis Information
Folgen des Safe Harbor -Urteils des EuGH Vortrag vor dem Berliner Arbeitskreis Information Paul Voigt, Lic. en Derecho Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library Berlin, 28. Januar 2016 Content 01 >
MehrNewsletter Employment 45/06
Mandanten Newsletter Ausgabe 45 Taylor Wessing November 2006 Ausgabe 45/06 (November 2006) Newsletter Employment 45/06 Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag - aktuelle Rechtsprechung des BSG Taylor Wessing Practice
MehrDatenschutzrecht in der Praxis Internationale Datenschutz-Compliance Cloud-basierte Personalverwaltung in einem globalen Unternehmen
Datenschutzrecht in der Praxis Internationale Datenschutz-Compliance Cloud-basierte Personalverwaltung in einem globalen Unternehmen Universität des Saarlandes Verena Grentzenberg Counsel/Rechtsanwältin
MehrDigitale Transformation alte und neue Anforderungen des Datenschutzrechts
Digitale Transformation alte und neue Anforderungen des Datenschutzrechts 28.Oktober 2015 München, 1. März 2016 1 AGENDA (1) Verantwortlichkeiten und vertragsrechtliche Aspekte bei der Nutzung der EU/DE
MehrVertragsrechtliche Fragen der Vernetzung autonomer Systeme
Vertragsrechtliche Fragen der Vernetzung autonomer Systeme Fritz-Ulli Pieper, LL.M. Rechtsanwalt Wien, 4. Mai 2017, 11. Österreichischer IT-Rechtstag Übersicht 01 > Einführung 02 > Digitalisierung 03 >
MehrDenkmalschutz im Wohnungsbau. Rechtsanwalt Dr. Christoph Brandenburg
Rechtsanwalt Dr. Christoph Brandenburg 18.02.2011 Ausgangsfall: > Beseitigung oder > Veränderung eines Baudenkmals. Zum Beispiel: Umbau für hochwertige Wohnungen. Baudenkmal (alles nach Bay. Denkmalschutzgesetz)
MehrLeitlinien für den Big Data-Einsatz -
Arnd Böken, Rechtsanwalt und Notar Leitlinien für den Big Data-Einsatz - Chancen und Verantwortung 25. Februar 2016 4. Big Data Summit 2016 BITKOM Leitlinien für den Big Data-Einsatz Möglichkeiten and
MehrDie Implementierung der IDD eine Bestandsaufnahme
Die Implementierung der IDD eine Bestandsaufnahme 9. Düsseldorfer Versicherungsrechtstag RAin Dr. Gunbritt Kammerer-Galahn, Partnerin Taylor Wessing Düsseldorf, 28. Oktober 2016 Inhalt 01 > Versicherungsvertreiber
MehrStressmanagement Tobina Brinker - 25.03.2003. Ideen und Konzepte für das Lernen und Lehren an Hochschulen Seite 1 von 5.
Ideen und Konzepte für das Lernen und Lehren an Hochschulen Seite 1 von 5 Stress ist... Stressmanagement keine unausweichliche Begleiterscheinung des Erfolgs, sondern ein Zeichen von Überforderung und
MehrIT-Recht. GSK. Der Unterschied.
IT-Recht. GSK. Der Unterschied. Unsere Leistungen. > Gestaltung von IT-Verträgen, insbesondere in Bezug auf Softwareentwicklung, Vertrieb, Lizenzierung und Pflege > Schutz und wirtschaftliche Verwertung
MehrAktuelle Herausforderungen in der Immobilienbewertung
Aktuelle Herausforderungen in der Immobilienbewertung Dr. Anja Disput Frankfurt, November 2011 2011 Taylor Wessing Deutschland 1 > Bewertungsergebnis hat Auswirkungen insbesondere auf Finanzierung Investmentbegeisterung
MehrArbeitsrecht 4.0 aus Sicht des Verbandsjuristen
Arbeitsrecht 4.0 aus Sicht des Verbandsjuristen Flexible Beschäftigungsformen u. a. Mobiles Arbeiten Grenzübergreifende Zusammenarbeit in virtuellen Mitarbeiterteams Crowdsourcing / Crowdworking = Tätigkeiten
MehrÖffentliches Verfahrensverzeichnis
Öffentliches Verfahrensverzeichnis 1. Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle TERTIA Berufsförderung GmbH & Co. KG Schöntalweg 7 53347 Alfter 2. Geschäftsleitung Dr. Kristine Mörchen, Geschäftsführerin
MehrCyber Security und Know-how Schutz rechtliche Grundlagen
Cyber Security und Know-how Schutz rechtliche Grundlagen RA Jan Feuerhake, LL.M. (Melbourne) Sieb & Meyer AG, Lüneburg, 10. März 2015 Agenda 01 > Rechtlicher Schutz von Know-how 02 > IT-Systeme als Angriffsweg
Mehr17. Beschaffungskonferenz
17. Beschaffungskonferenz Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots in Zeiten der sozialen, ökologischen und innovativen Beschaffung Dr. Michael Brüggemann Berlin, 24. September 2015 Inhalt 01 > Der
MehrVor- und Nachteile von Bring Your Own Device (BYOD) aus Mitarbeitersicht: Eine qualitative Analyse von Interviews
Vor- und Nachteile von Bring Your Own Device (BYOD) aus Mitarbeitersicht: Eine qualitative Analyse von Interviews Benedikt Lebek, Vanessa Vogel & Michael. H. Breitner Agenda Institut für Wirtschaftsinformatik
MehrPrivacy Conference Datenschutzverordnung & Privacy Shield
Privacy Conference Datenschutzverordnung & Privacy Shield Susanne Dehmel Bitkom-Geschäftsleiterin Sicherheit & Datenschutz Paul F. Nemitz Director for Fundamental rights and Union citizenship European
MehrOffice 365 datenschutzkonform nach deutschem Recht?
www.pwc.de Office 365 datenschutzkonform nach deutschem Recht? DuD 2014, 16. Jahresfachkonferenz, 23. & 24., Berlin 1. Sachlicher Anwendungsbereich In der Regel eröffnet Voraussetzung: Erhebung, Verarbeitung
MehrAusführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass"
Ausführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass" Vorbemerkung: Es ist erklärtes Ziel der RWE, dass jeder Mitarbeiter so gesund nach Hause geht, wie er gekommen ist. Dies gilt gleichermaßen für die
MehrRESMEDIA E-Commerce. Datenschutz beim Dropshipping im Onlinehandel. Ein Whitepaper für Onlinehändler
RESMEDIA E-Commerce Datenschutz beim Dropshipping im Onlinehandel Ein Whitepaper für Onlinehändler 26.01.2016 Einführung Beim Dropshipping (oder auch Streckengeschäft) übermittelt ein Plattformbetreiber
MehrHaftung und Stoffrecht in China
Haftung und Stoffrecht in China INSERT IMAGE HERE Go to Insert, Picture, From file, then select relevant picture from the firm-wide image library. The image will need to fit flush against the grey box.
MehrNewsletter Employment 44/05
Mandanten Newsletter Ausgabe 44 Taylor Wessing November 2005 Ausgabe 44/05 (November 2005) Newsletter Employment 44/05 Streitpunkt Arbeitszeugnisse Taylor Wessing Practice Department Employment enewsletter
MehrDer konzerninterne Austausch personenbezogener Daten im Lichte der DSGVO
www.pwclegal.at Der konzerninterne Austausch personenbezogener Daten im Lichte der DSGVO Internationales Rechtsinformatiksymposium Zu meiner Person und warum dieses Thema? Ausbildung Sabine Brunner +43
MehrAusführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass"
Stand: 10.10.2009 RWE Rheinland Westfalen Netz WN-A HINWEISE SICHERHEITSPASS Seite: 1 Ausführungs- und Handlungshinweise "Sicherheitspass" Vorbemerkung: Es ist erklärtes Ziel der RWE, dass jeder Mitarbeiter
MehrVorabkontrolle nach LDSG - rechtliche und technische Prüfschritte. Dr. Thomas Probst
nach LDSG - rechtliche und technische Prüfschritte Dr. Thomas Probst Gliederung LDSG Abschnitt 1: Allgemeine Grundsätze Abschnitt 2: Zulässigkeit der Datenverarbeitung Abschnitt 3: Besondere Formen der
MehrDie Datenschutzgrundverordnung Fluch oder Segen für Betriebsräte?
Rechtsanwältin Prof. Dr. Marlene Schmidt Fachanwältin für Arbeitsrecht Die Datenschutzgrundverordnung Fluch oder Segen für Betriebsräte? APITZSCH SCHMIDT KLEBE Rechtsanwälte Frankfurt am Main Kaiserhofstraße
MehrMicrosoft Office 365 oder keine Auslagerung an Unternehmen, die EU/EWR-fremden staatlichen Kontrollen unterliegen?
Microsoft Office 365 oder keine Auslagerung an Unternehmen, die EU/EWR-fremden staatlichen Kontrollen unterliegen? Sitzung GDD Erfa-Kreis Datenschutz M. Le Maire IHK Mannheim, 07.10.2015 Agenda I. Vorgaben
MehrDatenschutz im Betrieb Gelebte Praxis oder heiße Luft? Forderungen für einen verstärkten Schutz von ArbeitnehmerInnendaten
Datenschutz im Betrieb Gelebte Praxis oder heiße Luft? Forderungen für einen verstärkten Schutz von ArbeitnehmerInnendaten Gerda Heilegger AK Wien, Abt Sozialpolitik Datenschutz im Betrieb - die besondere
MehrSoftwareurheberrechtliche Besichtigungsansprüche
Softwareurheberrechtliche Besichtigungsansprüche Sitzung des Fachausschusses Softwareschutz - Prozessuale Geltendmachung und Grenzen aufgrund moderner Technologien - Bild einfügen (Cover Small) Dr. Christian
MehrDATENSCHUTZ BEI M&A TRANSAKTIONEN
DATENSCHUTZ BEI M&A TRANSAKTIONEN MUPET, München, 17.6.2016 Dr. Thomas Helbing Rechtsanwalt www.thomashelbing.com /DrThomasHelbing AGENDA Achten Sie bei M&A Transaktionen in jeder Phase auf das Datenschutzrecht.
MehrFinanzierung von Photovoltaik Projekten. Carsten Bartholl 28. September 2011
Finanzierung von Photovoltaik Projekten Carsten Bartholl 28. September 2011 Inhalt 01 > Finanzierung von PV-Projekten 02 > Bridging the Funding Gap 03 > Typische Finanzierungsprobleme 04 > Regulatorisches
MehrGesund im Job. Erhebungszeitraum: 3. bis 11. Juli 2014 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte
Gesund im Job Datenbasis: 1.008 Arbeitnehmer Erhebungszeitraum: 3. bis 11. Juli 2014 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: DAK-Gesundheit 25 Prozent der befragten Arbeitnehmer
MehrDie Kanzlei. BEITEN BURKHARDT berät in den folgenden Praxisgruppen: Arbeitsrecht. Bank-/Finanzrecht & Kapitalmarktrecht
2 Die Kanzlei BEITEN BURKHARDT ist eine unabhängige internationale Wirtschaftskanzlei, die anspruchsvollen in- und ausländischen Unternehmen ausgezeichnete, kreative Lösungen bietet. 1990 mit 25 Anwälten
MehrBetriebliches Gesundheitsmanagement Juristische Fallstricke BGM rechtssicher gestalten und durchführen
RA Tobias Neufeld, LL.M. Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht Solicitor (England & Wales) Düsseldorf IHK München Gesundheit am Arbeitsplatz Betriebliches Gesundheitsmanagement Juristische Fallstricke BGM
MehrMETRO POTENTIALS FAQ
METRO POTENTIALS FAQ METRO POTENTIALS Das Programm METRO POTENTIALS wurde entwickelt, um interne und externe Talente zu Führungskräften auszubilden. Dazu werden in einem anspruchsvollen Auswahlverfahren
MehrAktuelle Herausforderungen bei der Immobilienfinanzierung
Aktuelle Herausforderungen bei der Immobilienfinanzierung Überblick über die Auswirkungen der aktuellen Entwicklung des Finanzierungsmarktes auf Projektentwicklungen und Ankäufe Johannes Callet (TW Real
MehrNewsletter Employment 23/06
Mandanten Newsletter Ausgabe 23 Taylor Wessing Juni 2006 Ausgabe 23/06 (Juni 2006) Newsletter Employment 23/06 Arbeitsrechtliche Fragestellungen zur Fußball-WM Taylor Wessing Practice Department Employment
MehrInternet/E-Mail: Was darf der Arbeitnehmer, was darf der Arbeitgeber?
Internet/E-Mail: Was darf der Arbeitnehmer, was darf der Arbeitgeber? Prof. Dr. Peter Wedde Vortrag auf der CeBIT am 6. März 2008 Wedde / d+a 2008 / Seite 1 Internet und E-Mail Moderne Arbeitsmittel mit
MehrArbeitsschutz 4.0 Mitbestimmen - Mitgestalten
Dr. Jürgen Grumbach, TBS beim DGB NRW Arbeitsschutz 4.0 Mitbestimmen - Mitgestalten Arbeitsschutz im digitalen Wandel Perspektiven für Nordrhein Westfalen Tagung des MAGS am 7.6.2018 in Düsseldorf 1 Worum
MehrArbeitsrecht. GSK. Der Unterschied.
Arbeitsrecht. GSK. Der Unterschied. Unsere Leistungen. Beratungen und Gestaltungen im kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere: > Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften > Sozialplanverhandlungen
MehrDie Europäische Grundrechtscharta - Fallstricke und Chancen für das deutsche Arbeitsrecht
Die Europäische Grundrechtscharta - Fallstricke und Chancen für das deutsche Arbeitsrecht Dr. Michael Johannes Pils Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library DAAD-Alumni-Treffen in Freiburg Gliederung
MehrDigitale Transformation alte und neue Anforderungen des Datenschutzrechts
Digitale Transformation alte und neue Anforderungen des Datenschutzrechts 28.Oktober 2015 München, 2. Juni 2016 1 AGENDA (1) Aktueller Stand: Safe Harbour / Privacy Shield (2) Update zur EU-Datenschutz-Grundverordnung
MehrHR-Workshop DSGVO Datenschutz in der Personalabteilung
HR-Workshop DSGVO Datenschutz in der Personalabteilung Datenschutz-Spezialworkshop für HR-Manager, Personaler und Datenschutzbeauftragte HR-Workshop DSGVO Datenschutz in der Personalabteilung Spezialworkshop
MehrDen Datenschutz nicht vergessen
RIWA GIS-Anwendertreffen 2016 Den Datenschutz nicht vergessen Reinhard Kofler, RIWA GmbH Vorwort Bedeutung des Datenschutzes in der öffentlichen Verwaltung Mit der stetigen Zunahme von Datenverarbeitung
MehrR E C H T S A N W Ä L T E. Walter-Benjamin-Platz 6 10629 Berlin Telefon + 49.30.327 787-0 E-Mail office@db-law.de www.db-law.de
R E C H T S A N W Ä L T E Walter-Benjamin-Platz 6 10629 Berlin Telefon + 49.30.327 787-0 E-Mail office@db-law.de www.db-law.de Outsourcing von Gesundheitsdaten: Datenschutz OK- Strafrecht Oh weh? conhit
MehrSoftware as a Service und Datenschutz Die Erfahrungen der UB Mannheim bei der Einführung von Alma
Software as a Service und Datenschutz Die Erfahrungen der UB Mannheim bei der Einführung von Alma 13. InetBib-Tagung, 12.02.2016 Dr. Marion von Francken-Welz, Dr. Christian Hänger Themen 1. Alma als Software
MehrYouGov OmnibusQualitative. Ergebnisbericht zur Grippebefragung vom 17.03.2015
YouGov OmnibusQualitative Ergebnisbericht zur Grippebefragung vom 17.03.2015 Ablauf und Inhalte der Befragung Fragestellungen Tag 1 Fragestellungen Teilnehmer aus Panel Privater Chat Grippe (10 Minuten)
MehrDatenschutz und Datensicherheit rechtliche Aspekte. 13. OSL-Technologietage 24. September 2015 PENTAHOTEL Berlin-Köpenick
Datenschutz und Datensicherheit rechtliche Aspekte 13. OSL-Technologietage 24. September 2015 PENTAHOTEL Berlin-Köpenick Überblick Grundlagen Datenschutz Grundlagen Datensicherheit Clouds In EU/EWR In
MehrIT-Recht. GSK. Der Unterschied.
IT-Recht. GSK. Der Unterschied. Unsere Leistungen. > Gestaltung von IT-Verträgen, insbesondere in Bezug auf Softwareentwicklung, Vertrieb, Lizenzierung und Pflege > Schutz und wirtschaftliche Verwertung
MehrBLEIBT ALLES ANDERS? DIGITALE REVOLUTION UND ARBEIT 4.0. Jahrestagung Arbeitsrecht 2016
BLEIBT ALLES ANDERS? DIGITALE REVOLUTION UND ARBEIT 4.0 Jahrestagung Arbeitsrecht 2016 Dr. Jens Günther, 22. Januar 2016 A. Industrielle Entwicklung 2 B. Industrie 4.0 Big Data 3 B. Industrie 4.0 Smart
MehrBenennung verpflichtend
DER BEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ IM UNTERNEHMEN (DS-GVO) Agenda Benennung des betrieblichen DSB Anforderungen an bdsb Stellung im Unternehmen Aufgaben des bdsb Intern vs. extern Benennung des betrieblichen
MehrHTGF-Family Day 2015. ESOP Key forbuildingvalue. Bild einfügen (Cover Small) Bonn, 23. Juni 2015
HTGF-Family Day 2015 ESOP Key forbuildingvalue Bild einfügen (Cover Small) Bonn, 23. Juni 2015 Inhalt 01 > Mitarbeiterbeteiligung Ziele, Modelle, Status 02 > Eigenkapitalbeteiligung Vor- und Nachteile
MehrSAFE HARBOR? DATENSCHUTZ IM AUFSICHSRAT
SAFE HARBOR? DATENSCHUTZ IM AUFSICHSRAT Vortrag auf der Böckler Konferenz für Aufsichtsräte 2016 Prof. Dr. Peter Wedde Berlin, 1. Juli 2016 Worum wird es gehen? I. Warum Safe Harbor? Und warum Datenschutz?
MehrPragmatischer Umgang mit den wandelnden Anforderungen in KMU
Pragmatischer Umgang mit den wandelnden Anforderungen in KMU EU-Datenschutz-Grundverordnung, Safe Harbor und das IT-Sicherheitsgesetz Tim Hoffmann 20. April 2016 Bochum IT-Trends Sicherheit Referent Tim
MehrPraxisgerechter Datenschutz in Kommunalverwaltungen Outsourcing und Datenschutz
Praxisgerechter Datenschutz in Kommunalverwaltungen Outsourcing und Datenschutz Kommunale Datenverarbeitung im Auftrag Münster Dienstag, 12. April 2016 Duisburg Mittwoch, 26. Oktober 2016 Kommunales Handeln
MehrCloud Computing und Datenschutz
Cloud Computing und Datenschutz Kurzvortrag CeBIT 2012 Christopher Beindorff Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstraße 3-30177 Hannover Tel: 0511-6468098 Fax:
MehrSpielräume bei der Vertragsgestaltung
Spielräume bei der Vertragsgestaltung Gesellschaftsrechtliche Absicherung der Geschäftsführer (Krankheitsfall, Vertretungsregelung und Vollmachtserteilung) igz-landeskongress 2016, Hannover Forenblock
MehrTelearbeit. Arbeitsrecht - Sozialrecht - Datenschutz. von. Dr. Peter Wedde
Telearbeit Arbeitsrecht - Sozialrecht - Datenschutz von Dr. Peter Wedde Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Fachhochschule Frankfurt am Main Verlag C.H.Beck München
MehrIT-Sicherheitsrisiken: Haftung und Versicherung
IT-Sicherheitsrisiken: Haftung und Versicherung Dr. Axel Frhr. v. d. Bussche, LL.M. (LSE) Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht Taylor Wessing 2 Agenda 01 > IT-Compliance als Rechtsbegriff
MehrDatenschutz und Cloud
Datenschutz und Cloud Lokalsystemworkshop 20.09.2016 im hbz Michael Nelißen 20.09.2016 www.hbz-nrw.de nelissen@hbz-nrw.de 1 Urteil zu Safe Harbor EuGH Urteil (C-362/14) v. 6.10.15 Fall: Beschwerde eines
Mehra CHECKLISTE Checkliste DSGVO EU-Datenschutz-Grundverordnung 2018 Überblick: Das müssen Sie seit dem 25. Mai 2018 sicherstellen.
a CHECKLISTE Checkliste DSGVO EU-Datenschutz-Grundverordnung 2018 Überblick: Das müssen Sie seit dem 25. Mai 2018 sicherstellen. Checkliste Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Nach Inkrafttreten der DSGVO
MehrChancen und Risiken der digitalen Arbeitswelt - Möglichkeiten für Personalräte
Chancen und Risiken der digitalen Arbeitswelt - Möglichkeiten für Personalräte Veränderungen durch die Digitalisierung der Arbeitswelt mehr Informationsflut mehr Flexibilität durch neue Arbeitsformen Verlust
MehrPsychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung
Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung Wolfgang Groß, Arbeitnehmerkammer Bremen Abteilung Mitbestimmung und Technologieberatung Betriebliche Interessenvertreter können
MehrIT-Recht. GSK. Der Unterschied.
IT-Recht. GSK. Der Unterschied. Unsere Leistungen. > Gestaltung von IT-Verträgen, insbesondere in Bezug auf Softwareentwicklung, Vertrieb, Lizenzierung und Pflege > Schutz und wirtschaftliche Verwertung
Mehrwww.pwc.de/leasing Leasingforum 2016 Fachtagung 25. August 2016, Düsseldorf 15. September 2016, Frankfurt am Main 22. September 2016, München
www.pwc.de/leasing Leasingforum 2016 Fachtagung 25. August 2016, Düsseldorf 15. September 2016, Frankfurt am Main 22. September 2016, München Leasingforum 2016 Termine und Veranstaltungsorte Donnerstag,
MehrHR-Workshop DSGVO Datenschutz in der Personalabteilung
HR-Workshop DSGVO Datenschutz in der Personalabteilung Datenschutz-Spezialworkshop für HR-Manager, Personaler und Datenschutzbeauftragte HR-Workshop DSGVO Datenschutz in der Personalabteilung Spezialworkshop
MehrBetriebliche Digitalisierungs- Strategien Gestaltungsaufgaben und Einflussmöglichkeiten für Betriebs-und Personalräte
Digital, flexibel, entgrenzt Betriebliche Digitalisierungs- Strategien Gestaltungsaufgaben und Einflussmöglichkeiten für Betriebs-und Personalräte RKW-Tagung in Frankfurt, 16.03.2017 Brigitte Baki, DGB
MehrDie neue Datenschutzgrundverordnung Folgen für den Einkauf
Die neue Datenschutzgrverordnung Folgen für den Einkauf Dr. Matthias Lachenmann Rechtsanwalt / Datenschutzbeauftragter (UDISzert) 1. Vorgeschichte EU-DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG: VORGESCHICHTE UND AUSWIRKUNGEN
MehrCountdown zur EU-Datenschutz-Grundverordnung: Best Practices aus zahlreichen Umsetzungsprojekten
Berlin Düsseldorf Frankfurt/Main Hamburg München 0 Countdown zur EU-Datenschutz-Grundverordnung: Best Practices aus zahlreichen Umsetzungsprojekten Marc Pussar Rechtsanwalt, SKW Schwarz Rechtsanwälte Congress@it-sa,
MehrNewsletter Arbeitsrecht 06/2008- Schwerpunkt Zeitarbeit
Newsletter Arbeitsrecht 06/2008- Schwerpunkt Zeitarbeit Liebe Leserin, lieber Leser, viele von Ihnen haben schon von Zeitarbeit gehört, einige von Ihnen haben damit zu tun. Die Beschäftigungszahlen der
MehrDatenschutz. Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Indanet GmbH nach 4e Bundesdatenschutz (BDSG)
Datenschutz. Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Indanet GmbH nach 4e Bundesdatenschutz (BDSG) Inhalt Öffentliches Verfahrensverzeichnis... 3 1.1 Angaben zu der Verantwortlichen Stelle ( 4e Satz 1 Nrn.
MehrDeloitte Center for Data Privacy (CDP)
Deloitte Center for Data Privacy (CDP) Ganzheitliche Lösungen im Bereich Datenschutz Februar 2018 Das Deloitte Center for Data Privacy unterstützt Unternehmen bei der digitalen Transformation mit ganzheitlichen
MehrChancen und Risiken der Digitalisierung in der Arbeitswelt: Wie schaffen wir eine Win-Win-Situation?
Annelie Buntenbach Geschäftsführender DGB-Bundesvorstand Chancen und Risiken der Digitalisierung in der Arbeitswelt: Wie schaffen wir eine Win-Win-Situation? Input zum Forum Wir wollen wir arbeiten? Friedrich-Ebert-Stiftung
MehrCloud Computing - Rechtliche Lösungen für den Mittelstand -
Cloud Computing - Rechtliche Lösungen für den Mittelstand - itec 10 Hanau 24. November 2010 Präsentation von Dr. Kai Westerwelle Rechtsanwalt Fachanwalt für Informationstechnologierecht 1 KANZLEI DES JAHRES
MehrRechtsraum Cyber - welche rechtlichen Grundlagen müssen Unternehmen beachten?
Rechtsraum Cyber - welche rechtlichen Grundlagen müssen Unternehmen beachten? Dr. Axel Frhr. v. d. Bussche, LL.M. (L.S.E.) Rechtsanwalt Fachanwalt für Informationstechnologierecht ACE Cyberforum, 18. Juni
MehrDigitale Vernetzung = Gläserne Mitarbeiter?
DWA Landesverbandstagung NRW 2017 Digitale Vernetzung = Gläserne Mitarbeiter? Jens Göcking, TBS NRW 4. Juli 2017 Recklinghausen Ruhrfestspielhaus Bildquelle: TBS NRW 1 Agenda 1. Kurz-Vorstellung TBS NRW
MehrDatenschutz von A-Z. Ausgabe Taschenbuch. 272 S. Paperback ISBN
Datenschutz von A-Z 2011 Ausgabe 2011 2011. Taschenbuch. 272 S. Paperback ISBN 978 3 648 01726 5 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Personalwirtschaft, Lohnwesen, Mitbestimmung Zu Inhaltsverzeichnis
MehrNewsletter Employment 41-05
Mandanten Newsletter Ausgabe 041 Taylor Wessing Oktober 2005 Ausgabe 41 05 (Oktober 2005) Newsletter Employment 41-05 Seite 02 Taylor Wessing Practice Department Employment enewsletter 02 1. Einleitung
MehrArbeitsbedingungen und Arbeitszufriedenheit in den Sozialen Diensten in Dritte-Sektor-Organisationen
Arbeitsbedingungen und Arbeitszufriedenheit in den Sozialen Diensten in Dritte-Sektor-Organisationen Dr. sc. Eckhard Priller/ Claudia Schmeißer, M.A. Fachtagung Gute Arbeit in der Sozialen Arbeit Was ist
Mehr