Sozialversicherungswerte
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- Elvira Kalb
- vor 7 Jahren
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1 Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) - Gesetzliche Pflegeversicherung (PV) 1. Größen und Grenzen 1.1. Bezugsgröße in der Sozialversicherung West jährlich , ,00 monatlich 2.835, ,00 Bezugsgröße in der Sozialversicherung Ost jährlich , ,00 monatlich 2.415, , Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) Versicherungspflichtgrenze (bundeseinheitlich) jährlich , ,00 Monatlich 4.575, , Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), Versicherungspflichtgrenze (bundeseinheitlich), Beitragsbemessungsgrenze (BBG bundeseinheitlich, gilt auch für Höchstbeitrag des Basistarifs) jährlich , ,00 Monatlich 4.125, , Monatliche Geringfügigkeitsgrenze, Monatliche Einkommensgrenze in der Familienversicherung Allgemein 405,00 395,00 Minijob 450,00 450, BAFÖG-Ausgangswert (zur Berechnung des Monatsbeitrags für Studenten) 597,00 597,00
2 2. Beitragssätze 2.1. Beitragssatz gesetzliche Krankenversicherung 14,6000% 15,5000% 2.2. Ermäßigung des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung (wenn kein Krankengeld-Anspruch besteht) 0,6000% 0,6000% Ermäßigter Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (ohne Anspruch auf Krankengeld, ohne durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz) 14,0000% 14,9000% 2.3. Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz der Arbeitnehmer 0,9000% 0,9000% 2.4. Gesamter Beitragssatz gesetzliche Krankenversicherung 15,5000% 14,6000% (mit durchschnittlichem Zusatzbeitragssatz Arbeitnehmer) davon tragen Arbeitgeber/ RV-Träger 7,3000% 7,3000% davon tragen Arbeitnehmer/Rentner KVdR: 8,2000% 8,2000% 2.5. Allgemeiner Beitragssatz der Krankenkassen seit für den Standardtarif 2.6. Beitragssatz gesetzliche Krankenversicherung für Studenten (mit durchschnittlichem Zusatzbeitragssatz) 15,5000% 15,5000% 11,1200% 10,8500% 2.7. Beitragssätze gesetzliche Pflegeversicherung Grundbeitragssatz bei Eltern bzw. Kinderlosen bis Vollendung des 23. Lebensjahres Zuschlagssatz bei Kinderlosen ab 23 (trägt Arbeitnehmer allein) 2,3500% 2,0500% 0,2500% 0,2500% Zuschlagssatz Sachsen 0,5000% 0,5000% Beitragssatz gesetzliche Pflegeversicherung 2,6000% 2,3000% bei Kinderlosen ab Alter 23 Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil: Jeweils hälftiger Grundbeitragssatz 1,1750% 1,0250% Arbeitnehmeranteil bei Kinderlosen ab Alter 23 1,4250% 1,2750% Arbeitgeberanteil bei Kinderlosen ab Alter 23 1,1750% 1,0250% Arbeitnehmeranteil Sachsen 1,6750% 1,5250% Arbeitnehmeranteil bei Kinderlosen ab Alter 23 Sachsen 1,9250% 1,7750% Arbeitgeberanteil Sachsen 0,6750% 0,5250% Arbeitgeberanteil Kinderlose ab Alter 23 Sachsen 0,6750% 0,7750%
3 3. Beiträge und Zuschüsse gesetzliche Krankenversicherung 3.1. Monatlicher Höchstbeitrag in der GKV (einschließlich durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz) 639,38 627, Maximaler mtl. Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung (mit Krankengeld) Max. mtl. Zuschuss der RV-Träger für freiwillig GKV-versicherte Rentner 301,13 295,65 Maximaler mtl. Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung (ohne Krankengeld) 288,75 283, Monatsbeitrag für freiwillig versicherte Arbeitnehmer nach Ablauf der Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung (einschließlich durchschnittlichem Zusatzbeitrag) 639,38 627, Monatsbeitrag für nicht erwerbstätige Personen (z.b. Hausfrauen), deren Ehegatte privat krankenversichert ist (einschließlich durchschnittlichem Zusatzbeitrag) 307,31 301, Monatsbeitrag für Studenten (einschließlich durchschnittlichem Zusatzbeitrag) 66,39 64, Monatsbeitrag (einschließlich durchschnittlichem Zusatzbeitrag) für hauptberuflich selbstständige Personen Mindestbeitrag, mit allgemeinem Beitragssatz (zuzüglich durchschnittlichem Zusatzbeitragssatz) Mindestbeitrag mit ermäßigtem Beitragssatz (zuzüglich durchschnittlichem Zusatzbeitragssatz) 219,71 214,29 211,21 205, Monatsbeitrag (einschließlich durchschnittlichem Zusatzbeitrag) für sonstige freiwillige GKV-Mitglieder, z.b. - alleinstehende Hausfrauen, - Kinder, bei dene Familienversicherung ausgeschlossen ist, - Studenten, die nicht mehr studentisch pflichtversichert sind 140,81 137,33
4 3.8. Monatlicher Höchstbeitrag zum Standardtarif einzeln 639,38 627,75 Ehegatten gemeinsam 959,06 941,63 Ehegatten einzeln 479,53 470, Monatlicher Höchstbeitrag zum Basistarif (einschließlich durchschnittlichem Zusatzbeitrag) Einzeln 639,38 627,75 Ehegatten gemeinsam 1.278, ,50 4. Beiträge und Zuschüsse gesetzliche Pflegeversicherung 4.1. Monatliche Höchstbeiträge in der Pflegeversicherung (SPV und PVN) Allgemeine gesetzliche Obergrenze - bei Eltern bzw. Kinderlosen bis Vollendung des 23. Lebensjahres Allgemeine gesetzliche Obergrenze - bei Kinderlosen ab Vollendung des 23. Lebensjahres 96,94 83,03 107,25 93,15 Bei Hilfebedürftigkeit mit Basistarif 48,47 41, Maximaler mtl. Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung für PKV-Versicherte, Monatlicher Zuschuss zur PPV bei Standardtarif Allgemein 48,47 41,51 Sachsen 27,84 21, Monatsbeitrag für freiwillig versicherte Arbeitnehmer nach Ablauf der Lohn- und Gehaltsfortzahlungen bei Eltern bzw. Kinderlosen bis Vollendung des 23. Lebensjahres 96,94 83,03 Bei Kinderlosen ab Vollendung des 23. Lebensjahres 107,25 93, Monatsbeitrag für nicht erwerbstätige Personen (z.b. Hausfrauen), deren Ehegatte privat krankenversichert ist. bei Eltern bzw. Kinderlosen bis Vollendung des 23. Lebensjahres 48,47 41,51 Bei Kinderlosen ab Vollendung des 23. Lebensjahres 53,63 46,58
5 4.5. Monatsbeitrag für Studenten Ab ( ) bei Eltern bzw. Kinderlosen bis Vollendung des 23. Lebensjahres Ab ( ) bei Kinderlosen ab Vollendung 23. Lebensjahr 14,03 12,24 15,52 13, Monatsbeitrag für freiwillig versicherte Selbständige bei Eltern bzw. Kinderlosen bis Vollendung des 23. Lebensjahres 96,94 83,03 Bei Kinderlosen ab Vollendung des 23. Lebensjahres 107,25 93,15 Mindestbeitrag - Bei Eltern bzw. Kinderlosen bis Vollendung des 23. Lebensjahres 33,31 28,34 Mindestbeitrag - Bei Kinderlosen ab Vollendung des 23. Lebensjahres 4.7. Monatsbeitrag für sonstige freiwillige GKV-Mitglieder, z.b. alleinstehende Hausfrauen, Kinder, bei dene Familienversicherung ausgeschlossen ist, Studenten, die nicht mehr studentisch pflichtversichert sind 36,86 31,80 Bei Eltern bzw. Kinderlosen bis Vollendung des 23. Lebensjahres 22,21 18,89 Bei Kinderlosen ab Vollendung des 23. Lebensjahres 24,57 21,20 Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) 1. Größen und Grenzen 1.1. Bezugsgröße in der Sozialversicherung (s.o.) West jährlich , ,00 West mtl , ,00 Ost jährlich , ,00 Ost mtl , , Beitragsbemessungsgrenze RV allgemein West jährlich , ,00 West mtl , ,00 Ost jährlich , ,00 Ost mtl , ,00
6 1.3. Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche RV West jährlich , ,00 West mtl , ,00 Ost jährlich , ,00 Ost mtl , , Mtl. Geringfügigkeitsgrenze 450,00 450, jährliches Durchschnittsentgelt 2014 (2015 vorläufig) , , Aktueller Rentenwert West 28,14 28,14 Aktueller Rentenwert Ost 25,74 25,74 2. Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung Allgemein 18,7000% 18,9000% Arbeitnehmeranteil/Arbeitgeberzuschuss 9,3500% 9,4500% Knappschaftliche Rentenversicherung 24,8000% 25,1000% Auf Arbeitnehmer entfallen nur 50% des allg. Beitragssatzes 9,3500% 9,4500% Auf Arbeitgeber entfällt der Rest des knappschaftlichen Rentenversicherungsbeitragssatzes 15,4500% 15,6500% 3. Beiträge und Zuschüsse 3.1. monatlicher Höchstbeitrag in der RV der Arbeiter und Angestellten West insgesamt: 1.131, ,55 West Arbeitnehmeranteil/Arbeitgeberzuschuss: 565,68 562,28 Ost insgesamt: 972,40 945,00 Ost Arbeitnehmeranteil/Arbeitgeberzuschuss: 486,20 472, Monatlicher Höchstbeitrag in der knappschaftlichen RV West insgesamt: 1.847, ,30 West Arbeitnehmeranteil 696,58 689,85 West: Arbeitgeberzuschuss: 1.151, ,45 Ost insgesamt: 1.574, ,65 Ost Arbeitnehmeranteil 593,73 581,18 Ost Arbeitgeberzuschuss: 981,08 962,48
7 3.3. Monatliche Rentenversicherungspauschale für privat versicherte Angestellte und zur sozialen Absicherung des Pflegepersonals West: 905,08 899,64 Ost: 777,92 756, Monatlicher Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte 84,15 85, Monatlicher Regelbeitrag für pflichtversicherte Selbstständige und Handwerker West 530,15 522,59 Ost 451,61 443, Halber monatlicher Regelbeitrag in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit West 265,07 261,29 Ost 225,80 221, Hinzuverdienstgrenze bei Altersrente vor dem 65. Lj. als Vollrente 450,00 450, Monatliche Hinzuverdienst-Freibeträge Faktoren bei Witwen- und Erziehungsrente 26,40 26,40 Faktoren zusätzlich je Kind 5,60 5,60 Faktoren bei Waisenrente 17,60 17,60 West bei Witwen- und Erziehungsrente 742,90 742,90 West zusätzlich je Kind 157,58 157,58 West bei Waisenrente 495,26 495,26 Ost bei Witwen- und Erziehungsrente 679,54 679,54 Ost zusätzlich je Kind 144,14 144,14 Ost bei Waisenrente 453,02 453,02
8 3.9. Alterssicherung der Landwirte West Beitrag Unternehmer, Ehegatte 222,00 222,00 West Beitrag mitarbeitende Familienangehörige 111,00 111,00 West Beitragszuschuss Landwirte in Abhängigkeit vom Einkommen von mtl. 9 bis mtl. 134 von mtl. 9 bis mtl. 134 West Allgemeiner Rentenwert 12,96 12,96 Ost Beitrag Unternehmer, Ehegatte 189,00 189,00 Ost Beitrag mitarbeitende Familienangehörige 94,50 94,50 Ost Beitragszuschuss Landwirte in Abhängigkeit vom Einkommen von mtl. 8 bis mtl. 115 von mtl. 8 bis mtl. 115 Ost Allgemeiner Rentenwert 11,50 11,50 Gesetzliche Arbeitslosenversicherung (AlV) 1. Größen und Grenzen 1.1. Bezugsgröße in der Sozialversicherung (s.o.) West jährlich , ,00 West mtl , ,00 Ost jährlich , ,00 Ost mtl , , Beitragsbemessungsgrenze (s.o.) West jährlich , ,00 West mtl , ,00 Ost jährlich , ,00 Ost mtl , ,00 2. Beitragssatz Arbeitslosenversicherung 3,0000% 3,0000% Arbeitgeberanteil = Arbeitnehmeranteil 1,5000% 1,5000% 3. Beiträge und Zuschüsse 3.1. Monatlicher Höchstbeitrag West 181,50 178,50 Ost 156,00 150,00
Angehoben wird ebenfalls der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,8 Prozent auf 3,0 Prozent.
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Mehr54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40
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