Strukturreform des. amtlichen Vermessungswesens

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1 Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens Projektbericht Datenverwaltung und Datensicherung 1

2 Inhaltsverzeichnis 1. Arbeitsauftrag des Projektteams Datenverwaltung und Datensicherung Datenverwaltung Behördliche Schriftgutverwaltung Ziele der Schriftgutverwaltung Aufgabe der Schriftgutverwaltung Vorschlag für ein Verwaltungskonzept Vorhandene Datenträger Aufgaben Ordnen Registrieren Ablegen und Aufbewahren Aufbewahrungsfristen Bereitstellung Aussonderung Datensicherung Vorgeschlagene Sicherungsmethode bei der Datenbanksicherung Vorhandene Daten und Datenträger und ihre Sicherung im amtlichen Vermessungswesen Liegenschaftskataster Liegenschaftsbuch Liegenschaftskarte Liegenschaftszahlenwerk Sonstige Unterlagen des Liegenschaftskatasters Grundlagenvermessung Amtliches Lagefestpunktfeld Amtliches Höhenfestpunktfeld Amtliches Schwerefestpunktfeld Sonstige Unterlagen der Grundlagenvermessung Topographie Topographische Landesaufnahme Topographische Landeskartographie Landesluftbildsammlung Vorschlag zur organisatorischen Umsetzung Grundsätze für eine Verwaltungsvorschrift Arbeitsauftrag des Projektteams Datenverwaltung und Datensicherung Aus der historischen Entwicklung des amtlichen Vermessungswesens ist ersichtlich, dass es bis in die heutige Zeit immer vielfältige Anforderungen zu erfüllen hatte. Gegenwärtig bilden sich Aufgabenschwerpunkte und auch veränderte Nutzergruppen heraus. Die Daten des amtlichen Vermessungswesens bilden die Grundlage für Standort- und Investitionsentscheidungen. Kommunen, Versorgungsunternehmen, planende Stellen und auch Wohnungsbaugesellschaften sind ständige Nutzer und decken ihren steigenden Bedarf an zuverlässigen Informationen durch die Geobasisdaten des amtliche Vermessungswesens ab. Die Entwicklung zu einer Informations- und Kommunikationsgesellschaft hat Auswirkungen auf die Verwaltung und die Sicherung der Geobasisdaten. 2

3 Waren es früher analoge Datenträger, so treten heute optische und digitale Datenträger in den Vordergrund. In einer Informationsgesellschaft werden infolge des technischen Fortschritts in immer kürzerer Zeit immer mehr Daten und Datenträger angesammelt. Der Bestand droht unübersichtlich zu werden, so dass eine effektive Bereitstellung von Informationen in der Zukunft erschwert wird und daher eine gezielte Aussonderung erforderlich ist. Die Vermessungs- und Katasterverwaltung befindet sich in einem Medienwechsel. Ziel ist es, die Geobasisdaten in den nächsten Jahren vollständig digital zu verwalten. Die Geobasisdaten werden in Geoinformationssystemen verwaltet, die auch neue Möglichkeiten der Datenverwaltung und Datenbereitstellung erschließen werden. An die Lagerung der Daten und Datenträger müssen besondere Anforderungen gestellt werden. Die sachgerechte Aufbewahrung und wirtschaftliche Verwaltung sowie die Sicherung der Daten und Datenträger muss an diesem Medienwechsel ausgerichtet werden. Vor dem Hintergrund der gemeinschaftlichen Sicht auf das amtliche Vermessungswesen soll deshalb von dem Projektteam Datenverwaltung und Datensicherung (PT DatenVerwSich) für alle Aufgabenbereiche im amtlichen Vermessungswesen ein gemeinsames Verwaltungs- und Sicherungskonzept für die Daten und Datenträger und Eckpunkte für eine zu erlassende Verwaltungsvorschrift erarbeitet werden. In dem Projektteam sind alle Aufgabenträger des amtlichen Vermessungswesens vertreten. Die Zusammensetzung der Gruppe stellt sich wie folgt dar: Herr Ingwersen (KVA Potsdam), Frau Rindt-Kaiser (KVA Teltow-Fläming), Herr Dubiel (KVA Märkisch-Oderland), Herr ÖBVI Kochmann, Herr Sorge (LGB), Herr Dr. Rößler (LGB), Frau Harneid (MI). Arbeitsgrundlage ist die umfangreiche Bestandsermittlung in den Jahren 2002 und Im Zuge der Bestandsermittlung machten die Kataster- und Vermessungsämter und die LGB Angaben zum Ordnungssystem und zur Lagerung der vorhandenen Datenträger in ihrem Zuständigkeitsbereich. Darüber hinaus wurden Vorschläge zur Aufbewahrungsfrist, zur Form der Aussonderung und zum Datensicherungsverfahren gemacht. 2. Datenverwaltung 2.1 Behördliche Schriftgutverwaltung Kennzeichnend für die behördliche Schriftgutverwaltung war bis Ende des 19. Jhds. zum einen die organisatorische und personelle Trennung zwischen Schriftgutverwaltern und den Vorgangsbearbeitern, zum anderen das intensive Registrieren von Schriftstücken. Nicht nur ein- und ausgehende Schriftstücke, sondern auch der Verbleib eines jeden Schriftstücks während der Bearbeitung wurde in einem Journal gewissenhaft erfasst. Damit wurde jedes Schriftstück beim Wechsel des Bearbeiters über die Registratur geleitet. Auch das sichere und geordnete Aufbewahren von Akten wurde nicht vernachlässigt. Die klassische Registratur kannte, da verhältnismäßig wenig Schriftgut anfiel, kein regelmäßiges Aussondern. Erst Ende des 19. Jhds. führten veränderte Verwaltungsbedingungen und bürotechnische Neuerungen zu Veränderungen in der behördlichen Schriftgutverwaltung. Die behördliche Schriftgutverwaltung teilte sich in eine laufende Registratur und eine Altregistratur, aus dem sich später die Archivverwaltung entwickelte. Aus der Tatsache, dass die Registratur und das Archiv früher eine Einheit bildeten, lässt sich die Verwandtschaft beider Institutionen erkennen. Die Registratur ist heutzutage eines der innerbehördlichen Informationssysteme. Im Gegensatz zur Registratur/Altregistratur, die das Schriftgut einer Behörde verwaltet, führt das öffentliche Archiv das Schriftgut mehrerer Behörden. 3

4 Das Zurücklegen von Schriftgut aus der laufenden Registratur in die Altregistratur stellt aus heutiger Sicht die erste Stufe der Aussonderung dar. Am Ende steht die archivische Sicherung, d.h. die Übertragung der Verantwortung für das dauernd aufzubewahrende Schriftgut auf das zuständige öffentliche Archiv, welches dann für die, Öffentlichkeit, Wissenschaft und auch für die Verwaltung auf Dauer zur Verfügung steht. Das Wort Archiv wird im allgemeinen Sprachgebrauch mehrdeutig gebraucht. Die katasterlichen Begriffe ruhendes Archiv und Gebrauchsarchiv sind dafür ein Kennzeichen. Die vorstehende Abbildung wurde im Rahmen der Konzeptarbeit vom MI entwickelt. Für das Schriftgut der Landesbehörden ist das Brandenburgische Landeshauptarchiv (BLHA) das zuständige öffentliche Archiv. Die Landesbehörden sind nach dem Brandenburgischen Archivgesetz (BbgArchivG) vom (GV.Bl. I S. 94) verpflichtet, alle Unterlagen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigt werden, dem BLHA unverändert anzubieten und, soweit sie archivwürdig sind, zu übergeben. Über die Archivwürdigkeit entscheidet das BLHA. Die regelmäßige Anbietung liegt sowohl im Interesse der anbietenden Stellen, die dadurch ihre Registraturen entlasten und ihre Funktionsfähigkeit erhöhen, als auch im Interesse des BLHA, das dadurch seine Bestände systematisch als Quellenfundus für zukünftige Forschungen ausbaut Ziele der Schriftgutverwaltung Die Schriftgutverwaltung ist eine fachneutrale Aufgabe. Sie hat folgende Ziele: 1. Die Aktenmäßigkeit der Verwaltung sichern Eine Verwaltung lebt von der Schriftlichkeit ihres Handelns. Dies gilt nicht nur für schriftliche Anfragen von Antragstellern, sondern auch für die innerbehördliche Arbeit, wenn etwa eine Entscheidung vorzubereiten oder eine Stellungnahme abzugeben ist. Der Stand einer Sache muss jederzeit aus den Akten vollständig ersichtlich sein. Gründliche Verwaltungsarbeit muss sich der Schriftlichkeit bedienen, um das eigene Tun und Denken stets nachvollziehbar und nachprüfbar zu halten. 2. Die Bearbeitung unterstützen Die Schriftgutverwaltung hat der Bearbeitung zu dienen; sie muss diese auf sinnvolle und wirtschaftliche Weise erleichtern. Die Unterstützung beginnt bei rein formalen Arbeiten wie dem rechtzeitigen Wiedervorlegen von Schriftstücken und endet mit dem Bereitstellen aller einschlägigen Akten. 4

5 3. Den Schriftgutbestand sichern und reduzieren Der Schriftgutbestand ist zu sichern gegen Beschädigung, Verlust und unzulässige Benutzung. Darüber hinaus hat die Schriftgutverwaltung noch die schrittweise und kontrollierte Verringerung der vorhandenen Akten zum Ziel. Dies ist notwendig wegen des nur begrenzt zur Verfügung stehenden Lagerraumes und aus Gründen der Übersichtlichkeit. Durch entsprechende Nachweise besitzt die Schriftgutverwaltung einen vollständigen Überblick über das vorhandene Schriftgut Aufgabe der Schriftgutverwaltung Das Schriftgutverwalten umfasst Aufgaben, die sich zwar gegeneinander abgrenzen lassen, aber miteinander in Beziehung stehen, wie folgendes Schaubild verdeutlicht. 1. Ordnen Schriftstücke sind mit ihren Beziehungen untereinander in einen zweckmäßigen Zusammenhang und in eine bestimmte Reihenfolge zu bringen. Die Wahl des Ordnungsmerkmals hat Auswirkungen auf die Bereitstellung des Schriftgutes. Es sollte nachvollziehbar und typisch für den Arbeitsbereich gewählt sein. 2. Registrieren Die Ordnungsmerkmale sind in einem Verzeichnis zum Zwecke einer effektiven Bereitstellung festzuhalten, um den vollständigen Überblick über das vorhandene Schriftgut zu behalten. Als Angaben können unterschiedliche Merkmale wie Aktenbezeichnung, Aktenzeichen oder im Fall des Liegenschaftskatasters die Flurstücksnummer, aber auch der Name des Antragstellers genutzt werden. 3. Ablegen und Aufbewahren Das Schriftgut ist in ein vorhandenes Ordnungssystem einzufügen und an seinen Platz zu stellen (Ablegen). Abgelegtes Schriftgut ist für einen bestimmten Zeitraum zu lagern (Aufbewahrung). Mit diesen Aufgaben einher geht das Prüfen der sogenannten Ablagereife, wodurch festgestellt wird, ob ein abgeschlossener Vorgang vorliegt. Erst dann kann ein Vorgang aus der Bearbeitung in den Zuständigkeitsbereich der Schriftgutverwaltung übergehen. Darüber hinaus gehört dazu auch die Auswahl geeigneter Schriftgutbehälter (z.b. Stehordner) und der passenden Lagerungsbedingungen (z.b. klimatisierte Räume) sowie alle Maßnahmen zum Schutz 5

6 vor Beschädigung, Diebstahl und missbräuchlicher Benutzung. Der Zeitraum der Lagerung ist durch die Festlegung von Aufbewahrungsfristen zu begrenzen. 4. Bereitstellen Schriftstücke sind in dem notwendigen Umfang und in einem vertretbaren Zeitraum für bestimmte Zwecke zur Verfügung zu stellen. Das Bereitstellen ist eine Dienstleistung der Schriftgutverwaltung an die Bearbeitung. Die Bearbeitung von Vorgängen wird durch das Bereitstellen erst möglich. 5. Aussondern Aussondern ist die Behandlung von nicht mehr oder nur noch sporadisch benötigten Schriftstücken. Zum Aussondern zu zählen ist die Überführung in die innerbehördliche Altschriftgutverwaltung bis hin zur Abgabe an das zuständige öffentliche Archiv bzw. zur Vernichtung oder Verwertung der Schriftstücke. Wird nicht oder nur unzulänglich ausgesondert, leidet darunter die Funktionsfähigkeit der Schriftgutverwaltung, weil die Übersicht über das Schriftgut allmählich verloren geht. 2.2 Vorschlag für ein Verwaltungskonzept Es ist zu untersuchen, ob die vorangestellten Grundsätze der Schriftgutverwaltung auf die Verwaltung der Geodaten des amtlichen Vermessungswesens einschließlich ihrer Entstehungsgeschichte und ihrer Datenträger sinngemäß übertragbar sind. Darauf aufbauend wird nachfolgend das Verwaltungskonzept und seine Umsetzung ausgeführt. Die Definitionen der Begriffe Geodaten, Geobasisdaten und Geobasisinformation gehen aus nachfolgender Abbildung hervor. Die vorstehende Abbildung wurde dem Protokoll der gemeinsamen Dienstbesprechung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und der Kataster- und Vermessungsverwaltung am 6./ in Kleinmachnow entnommen. Geobasisdaten und ihre Entstehungsgeschichte werden selbst analog, optisch bzw. digital auf Datenträgern gelagert oder systemtechnisch in Programmen verwaltet. Letztendlich beschränkt sich der Regelungsbedarf in dem Verwaltungskonzept anders als bei der Datensicherungskonzept nur auf die Datenträger. Das Medium der Datenträger ist unbeachtlich. Die Datenträger selbst sind wie Schriftgut zu behandeln. Die in Rede stehenden Daten werden in Programmsystemen wie in der behördlichen Schriftgutverwaltung sortiert (geordnet), indiziert (registriert), gespeichert (abgelegt/aufbewahrt), 6

7 visualisiert (bereitgestellt) und gelöscht/entfernt (ausgesondert). Diese Aufgaben stehen fest und sind in den Programmbeschreibungen erläutert. Das Konzept der Datenverwaltung schließt nicht die Verwaltung allgemeiner Verwaltungsvorgänge ein. Für diese sind die Grundsätze der behördlichen Schriftgutverwaltung bereits mit dem Aktenplan verwirklicht. Auch fachfremde Aufgaben der behördlichen Schriftgutverwaltung wie das Verwalten und Ausgeben von Verbrauchsmaterial, das Verwalten von Amtsblättern, Zeitschriften, Vordrucken usw. umfasst das Verwaltungskonzept nicht. Das Verwaltungskonzept schließt die Mitwirkungsaufgaben der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in der Landesvermessung ein Vorhandene Datenträger Die Datenträger der Vermessungs- und Katasterverwaltung sind nicht nach den Grundsätzen der Schriftgutverwaltung registriert. Eine turnusmäßige Aussonderung wurde bisher nicht vorgenommen. Die Archivordnung für die Kataster- und Vermessungsämter des Landes Brandenburg vom (Abl. S. 142) regelt lediglich die Ordnung und Ablage des Liegenschaftskartenwerkes und von Teilen des Liegenschaftszahlenwerkes. Notwendig ist daher die Erfassung der vorhandenen Datenträger sowie des Ordnungs- und Ablagesystems in den Behörden. Kategorisierung Um bei der großen Anzahl der verschiedenen Datenträger die Übersicht zu behalten, sollen die Datenträger entsprechend dem Dateninhalt und der Form kategorisiert werden. Die der Erfassung zugrundeliegende Kategorisierung ist den nachstehenden Abbildungen zu entnehmen. 7

8 Die vorstehende Abbildung wurde dem Protokoll der gemeinsamen Dienstbesprechung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und der Kataster- und Vermessungsverwaltung am 6./ in Kleinmachnow entnommen Aufgaben Ordnen Sinnvoll ordnen heißt, unter den zahllosen Möglichkeiten des Ordnens die geeignetste und zweckmäßigste zu finden. Hierbei tritt vor allem die Abhängigkeit zwischen dem Ordnen, Bereitstellen und Aussondern in den Vordergrund. 8

9 Ein rasches Wiederfinden der Datenträger ist ein zentrales Ziel des Ordnens, um die Vorgangsbearbeitung wirkungsvoll zu unterstützen. Das Ordnungssystem soll aber auch die Aussonderung unterstützen, denn Aussondern kann nicht bedeuten, dass die auszusondernden Datenträger erst mühsam ermittelt werden müssen, sondern, dass sie in bereits gebildeten Ordnungseinheiten sachgerecht zusammengefasst sind. Die Ordnung in den Registraturen der Vermessungs- und Katasterverwaltung sollte den einzelnen Behörden überlassen bleiben. Die vorhandenen Ordnungskriterien haben sich in der Vergangenheit bewährt. Ein Umsortieren der vorhandenen Datenträger ist sachlich und wirtschaftlich nicht zu vertreten. Der Personalaufwand wäre zu hoch und die Phase der Gewöhnung an die neue Ordnung hemmt die Aufgabenerledigung in der Behörde. Die Ordnungskriterien für die verschiedenen Datenträger zentral vorzuschreiben, wäre nur dann sinnvoll, wenn keine Ordnung vorhanden, der Zeitraum der Bereitstellung von Datenträgern zu beanstanden wäre oder eine wirtschaftliche Aussonderung nur unzulänglich erfolgen könnte Registrieren Die einmal hergestellte Ordnung der Datenträger muss stets offenkundig und nachprüfbar sein, um das sichere Zuordnen von Datenträgern sowie das fehlerfreie Ablegen zu gewährleisten. Außerdem liefert das Registrieren der Ordnung eine wichtige Voraussetzung, damit die Registratur für jeden Bearbeiter nutzbar ist. Welche Datenträger in der Registratur vorgehalten werden, welche bereits ausgesondert oder vorübergehend nicht an ihrem Platz sind, sollte für jeden Bearbeiter im besten Fall von seinem Arbeitsplatz aus abrufbar sein. Ein bereits in der Vermessungs- und Katasterverwaltung vorhandenes System der Registrierung allgemeiner Verwaltungsvorgänge ist das Aktenzeichen in den Aktenplänen der Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes Brandenburg und den Kommunalverwaltungen Ablegen und Aufbewahren Die Auswahl geeigneter Schriftgutbehälter und die passende Lagerungsform ist besonders im Hinblick auf 1. den Schutz vor Beschädigung und Vernichtung der Datenträger und 2. die Gewährleistung einer unveränderten Wiedergabe digitaler Daten in lesbarer Form sowie 3. die Erhaltung der Datenträger. von Bedeutung. Darüber hinaus sind bei personenbezogenen Daten die nach 10 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes notwendigen organisatorischen und technischen Maßnahmen zu treffen, um eine missbräuchliche Benutzung der Datenträger auszuschließen Aufbewahrungsfristen Die Aufbewahrungsfrist ist der Zeitraum, in dem auf Datenträger in der Registratur zurückgegriffen werden kann. Mit Ablauf der Aufbewahrungsfrist erhält die Registratur gleichzeitig die Vollmacht für das Aussondern. Die Festlegung von Aufbewahrungsfristen wird im Bereich des Verwaltungsvollzugs durch rechtliche Vorgaben erleichtert. Für die Datenträger des amtlichen Vermessungswesens muss 9

10 die Festlegung für die Aufbewahrungsfristen individuell und erstmalig getroffen werden. Für die Abwägung dieser Fristen werden die Gründe der Aufbewahrung eine Entscheidungshilfe darstellen. Motive können sein: 1. die unmittelbare eigene Bearbeitung (z.b. zur Erleichterung oder als Orientierung für die weitere Bearbeitung), 2. die eigene Behörde (z.b. Sichern von Rechten Dritter, Nachweis von Verantwortlichkeiten z.b. zwischen Kataster- und Vermessungsamt und Öffentlich bestelltem Vermessungsingenieur), 3. andere Behörden (z.b. Wahrung der Rechte anderer Behörden; Prüfungsrecht des Rechnungshofs oder Rechnungsprüfungsämter), 4. das Gemeinwesen (z.b. Wahrung der Rechte der Bürger, Sicherstellung der Rechts- und Verwaltungskontinuität). Die Entscheidungsfindung über die Bemessung der Aufbewahrungsfrist kann durch praktische Erfahrungen erleichtert werden. Ein wichtiges Kriterium bietet hierbei der tatsächliche Rückgriff. Insofern können Aufbewahrungsfristen nur mit den praktischen Erfahrungen der Mitglieder des Projektteams und der Fachverantwortlichen festgelegt werden. Trotz der Erfahrungen der Mitglieder und Fachverantwortlichen ist bei dem notwendigen Kompromiss zwischen den Kosten der sachgerechten Aufbewahrung und dem Nutzen des Rückgriffs ein Entscheidungsspielraum vorhanden, der nicht frei von subjektiven Wertungen ist. Die Aufbewahrungsfristen für die Datenträger des amtlichen Vermessungswesens sollen sich an den Verjährungsfristen der Verwaltungsrechts, des Staatshaftungsrechtes und an den Verjährungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuchs orientieren. Damit kommen die Zeiträume, 1 Jahr, 3 Jahre, 10 Jahre und 30 Jahre und eine sofortige Aussonderung in Betracht. Die Aufbewahrungsfrist hat mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Bearbeitung eines Vorgangs abgeschlossen und seine Datenträger abgelegt wurden, begonnen. Wird wider Erwarten die Bearbeitung wieder aufgenommen, wird die Frist unterbrochen und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs erneut. Für die Entscheidung, dass bestimmte Datenträger dauerhaft aufbewahrt werden sollen, ist zu bedenken, dass nach 4 Abs. 1 Brandenburgisches Archivgesetz Unterlagen spätestens 30 Jahre (Höchstfrist) nach ihrer Entstehung dem BLHA zur Bewertung anzubieten sind, sofern nicht Vorschriften oberster Landesbehörden längere Aufbewahrungsfristen festlegen. Es ist grundsätzlich nicht vorgesehen, dass die behördliche Schriftgutverwaltung Datenträger dauerhaft aufbewahrt, weil davon auszugehen ist, dass die Vorgangsbearbeitung in einem endlichen Zeitraum erfolgt. Ein Hinweis auf die historische Bedeutung und die sich daraus ergebenden Aufgaben spielt hierbei keine Rolle, die Wahrnehmung dieser Aufgaben liegt in der Zuständigkeit des BLHA. In der Vermessungs- und Katasterverwaltung tritt allerdings die Besonderheit auf, dass gegenwärtig nicht eingeschätzt werden kann, wann die umfangreichen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und die Umarbeitung der Daten abgeschlossen sind. Die Ablagereife ist noch nicht erreicht. Wegen der besonderen rechtlichen Bedeutung der Nachweise des amtlichen Vermessungswesens ist zu erwarten, dass der Verwaltungsaufwand, um die fehlenden fachlichen Informationen zu erhalten, bei Abgabe dieser Datenträger unangemessen hoch wäre. Die in der Bestandsaufnahme genannten Aufbewahrungsfristen waren nicht verwertbar, da sie zu breit gestreut waren. Das Projektteam legte daher nach Diskussion mit den dazugeladenen Fachverantwortlichen für die Daten und Datenträger der einzelnen Aufgabenbereiche Aufbewahrungsfristen und Aussonderungsformen fest. Die Festlegungen finden sich im 10

11 Aussonderungsverzeichnis. Die Begriffe im Aussonderungsverzeichnis entsprechen der in der Kataster- und Vermessungsverwaltung derzeitig verwendeten Terminologie Bereitstellung Die Bereitstellung der Datenträger erfolgt für den Bearbeiter im innerdienstlichen Verhältnis, der Adressat unterscheidet sich also von dem der Benutzung. Die Qualität des Bereitstellens hängt davon ab, inwieweit die übrigen Aufgaben der Schriftgutverwaltung erfüllt worden sind. Das Bereitstellen ist der sichtbare Ausdruck der Leistungsfähigkeit der Schriftgutverwaltung. Auch das im Liegenschaftskataster eingesetzte Automatisierte Nachweissystem (ANS) sowie die Vorhaltung der analogen Liegenschaftskarten im Rasterformat sind Teil der Aufgabe Bereitstellung. Nur mit der Umarbeitung der analogen Datenträger auf digitale Führung kann diese Aufgabe effektiv bewältigt werden. Ziel muss es deshalb sein, die Umarbeitung analoger Datenträger des amtlichen Vermessungswesens auf digitale Führung voranzutreiben. Dabei ist aus der Sicht der Bereitstellung der Kostenaufwand für die Umarbeitungen und die Menge der Rückgriffe auf die in Rede stehenden Datenträger abzuwägen Aussonderung Die Ziele des Aussonderns sind 1. Wahrung der Übersicht und des raschen Rückgriffs. Je mehr Datenträger anfallen, desto schwieriger wird es, sie übersichtlich aufzubewahren und räumlich so zu lagern, dass lange Wege erspart bleiben. 2. Minderung von Verwaltungs-, Raum- und Materialkosten. Die Aussonderung kann erfolgen, wenn die Aufbewahrungsfristen abgelaufen oder wenn die Datenträger ersatzweise umgearbeitet worden sind. Das Letztere ist der Fall, wenn die analogen Datenträger auf digitale Führung umgestellt worden sind. Als Aussonderungsformen kommen nur die Übergabe an zuständige Stellen und die Vernichtung in Betracht. Grundsätzlich gilt, dass nach dem Brandenburgischen Archivgesetz die Stellen des Landes verpflichtet sind, alle Unterlagen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigt werden, dem zuständigen öffentlichen Archiv unverändert zur Bewertung anzubieten und, soweit sie archivwürdig sind, zu übergeben. Über die Archivwürdigkeit entscheidet das zuständige öffentliche Archiv. Werden die Unterlagen nicht als archivwürdig bewertet, kann die behördliche Schriftgutverwaltung die Datenträger vernichten. Durch eine Vereinbarung zwischen dem BLHA und dem Ministerium des Innern kann Art und Umfang der anzubietenden Unterlagen vorab festgelegt werden und auf die Anbietung von Unterlagen von offensichtlich geringer Bedeutung verzichtet werden. Der Vorteil solch einer Vereinbarung liegt darin begründet, dass nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist der nicht als archivwürdig bewerteten Datenträger unmittelbar vernichtet werden kann. Eine weitere mögliche Aussonderungsform ist die Auslagerung von Datenträgern in eine zentrale Registratur oder in ein Zwischenarchiv beim BLHA. Für die Entscheidung sind der Vorteil einer zentralen Aufbewahrung von Datenträgern und die dafür anfallenden Investitionskosten sowie laufende Kosten abzuwägen. Die Anforderungen einer sachgerechten Lagerung müssen sich bei dieser Aufbewahrungsfrist nämlich an den Anforderungen einer archivischen Lagerung orientieren. Es ist bei einer zentralen Registratur selbstverständlich auch 11

12 sicherzustellen, dass die Bereitstellung der betroffenen Datenträger an die anfordernden Behörden unverzüglich erfolgt. Das Projektteam nahm vom Gedanken eines Zwischenarchivs beim BLHA oder einer zentralen Registratur aus Gründen der nicht zeitnahen Bereitstellung der Datenträger, fehlender personeller Ressourcen und der hohen Anforderungen an eine archivische Lagerung Abstand. 3. Datensicherung Sicherung ist die Vervielfältigung der Geodaten des amtlichen Vermessungswesens auf ein anderes Medium, um die amtlichen Nachweise bei Verlust wiederherstellen zu können. Die Entscheidung für ein bestimmtes Sicherungsmedium hängt von dem Zeitraum ab, in dem auf das Sicherungsmedium zurückgegriffen werden muss. Denn für diesen Zeitraum muss der Datenträger erhalten bleiben; die auf ihm gespeicherten Daten müssen in unveränderter und lesbarer Form wiedergegeben werden können. Die traditionellen analogen Sicherungsmedien sind Papier und Film. Für diese Zeichenträger bestehen Erfahrungen hinsichtlich ihrer Haltbarkeit. Die seit Mitte des 19. Jahrhunderts industriell gefertigten Papiere haben aufgrund ihres herstellungsbedingten Säuregehalts eine durchschnittliche Haltbarkeit von 80 Jahren. Die Haltbarkeit dieses Papiers kann durch Entsäuerung als ein Mittel der Bestandserhaltung zwar verlängert werden, aber dazu kommt noch die Belastung des Papiers durch die mechanische Beanspruchung. Der 35 mm Silberhalogenfilm ist nach Industrieangaben ca. 500 Jahre lagerfähig. Die Dauer der Lagerfähigkeit wird in hohem Maße von der Qualität der Filmentwicklung beeinflusst. Für die Haltbarkeit einer digitalen Sicherung liegen keine Erfahrungswerte vor. Diese wird beeinflusst von dem elektronischen Datenträger und dem Format der gespeicherten Daten. Z.B. entmagnetisieren sich Magnetbänder nach 3 bis 5 Jahren selbst. Hier ist in regelmäßigen Abständen ein refresh erforderlich. Für das gebräuchliche Datenformat TIFF-G4, sind sich Experten sicher, dass es noch in 50 Jahren gelesen werden kann. In der historischen Entwicklung des amtlichen Vermessungswesens ist durch die Verwendung von analogen Sicherungsmedien wie z.b. die Filmdatenkarte, Papier und der nicht regelmäßig durchgeführten Aussonderung eine langfristige Sicherung der Daten erfolgt. Diese Sicherung übernahm eine Nachweisfunktion. Die Umarbeitung von Datenträgern dient in erster Linie einer effektiven Bereitstellung. Es hat sich gezeigt, dass mit der Umarbeitung auch eine langfristige Sicherung verbunden ist. Gegenwärtig werden im amtlichen Vermessungswesen digitale Datenträger für eine Datenbanksicherung eingesetzt, um die aktuellen digitalen Nachweise und Nachweissysteme bei einem Systemabsturz kurzfristig wiederherstellen zu können. Das jeweilige Sicherungsband ist nicht beim Original zu lagern. 12

13 3.1 Vorgeschlagene Sicherungsmethode bei der Datenbanksicherung Für die Datenbanksicherung hat sich das GVS-Prinzip (Großvater-Vater-Sohn) als ausreichend sicher erwiesen. Zunächst werden ein (Freitags-)Band für das Vollbackup und vier Bänder für die übrigen Wochentage benötigt. In der darauffolgenden Woche wird jedoch nicht das Freitags-Band mit dem Vollbackup überschrieben, sondern ein weiteres Band dem Zyklus hinzugefügt. Dadurch erhält man ein Archiv der letzten Wochen. Für die folgenden Wochentage verwendet man die entsprechenden alten Inkremental-Bänder, die einfach überschrieben werden. Die wöchentlichen Vollbackups eines Monats (maximal fünf) bekommen jeweils ein eigenes Band. Am Ende des Monats legt man jeweils ein Monatsarchiv an. Somit benötigt man zwölf Bänder für die Monate (die Großväter Januar bis Dezember), fünf Bänder für die freitäglichen Vollbackups (Väter) und vier Bänder für die Wochentage Montag bis Freitag (Söhne). Insgesamt sind also 21 Bänder erforderlich. Zu beachten sind dabei die Herstellerangaben des Streamers. Gerade bei DAT- Streamern kann es vorkommen, dass die Bänder bereits nach 25 Zyklen ausgetauscht werden müssen. Bei einer Volldatensicherung werden sämtliche zu sichernde Dateien zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einen zusätzlichen Datenträger gespeichert. Es wird dabei nicht berücksichtigt, ob die Dateien sich seit der letzten Datensicherung geändert haben oder nicht. Daher benötigt eine Volldatensicherung einen hohen Speicherbedarf. Der Vorteil ist, dass die Daten vollständig für den Sicherungszeitpunkt vorliegen und die Restaurierung von Dateien einfach und schnell möglich ist, da nur von der letzten Volldatensicherung extrahiert werden muss. Werden Volldatensicherungen selten durchgeführt, so kann sich durch umfangreiche nachträgliche Änderungen innerhalb einer Datei ein hoher Nacherfassungsaufwand ergeben. Mit der inkrementellen Datensicherung werden im Gegensatz zur Volldatensicherung nur die Dateien gesichert, die sich gegenüber der letzten Datensicherung (Volldatensicherung oder inkrementelle Datensicherung) geändert haben. Dies spart Speicherplatz und verkürzt die erforderliche Zeit für die Datensicherung. Für die Restaurierung der Daten ergibt sich im Allgemeinen ein höherer Zeitaufwand, da die Dateien verschiedener Zeitpunkte extrahiert werden müssen. Die inkrementelle Datensicherung basiert immer auf einer Volldatensicherung. In periodischen Zeitabständen werden Volldatensicherungen erzeugt, in der Zeit dazwischen werden eine oder mehrere inkrementelle Datensicherungen vollzogen. Bei einer Restaurierung einer Datei wird die letzte Volldatensicherung als Grundlage genommen, die um die in der Zeit geänderten Daten aus der inkrementellen Sicherung ergänzt wird. Im bisher praktizierten Sicherungsverfahren für die vorhandenen Programmsysteme wird eine Tages-, Monats- und Halbjahressicherung durchgeführt. Die Sicherungsbänder werden dabei mehrfach überschrieben. Monats- und Halbjahressicherungen werden zentral bei der LGB aufbewahrt. Dieses Sicherungsverfahren entspricht nur ansatzweise dem GVS-Prinzip. Das Projektteam votierte für eine Beibehaltung des bestehenden Sicherungsverfahrens, weil infolge der Vielzahl der vorhandenen Server Umsetzungsprobleme zu erwarten sind. Die Verwaltung der Datenbänder beim GVS-Prinzip stellt zudem ein organisatorisches Problem dar. Die zentrale Datenbanksicherung wird als optimale Methode angesehen. Es ist zu untersuchen, ob ein Einspielen von Daten von einer zentralen Stelle zu den Kataster- und Vermessungsämtern möglich ist, um dort den Betrieb innerhalb von 24 Stunden nach einem 13

14 Systemabsturz wieder aufnehmen zu können. Damit könnten die täglichen Datensicherungsarbeiten in den Kataster- und Vermessungsämtern eingestellt werden. Für Daten, die nur auf magnetischen Datenträgern gesichert sind, erfolgt in regelmäßigen Abständen ein refresh ( Wiederauffrischen ). Dies ist bei einem wachsenden Datenbestand in der Zukunft unwirtschaftlich. Hier muss es Ziel sein, diese Daten ständig in Programmsystemen zu verwalten. 3.2 Vorhandene Daten und Datenträger und ihre Sicherung im amtlichen Vermessungswesen Liegenschaftskataster Das Liegenschaftskataster besteht aus dem Liegenschaftsbuch, der Liegenschaftskarte und dem Liegenschaftszahlenwerk sowie sonstigen Unterlagen Liegenschaftsbuch Das Liegenschaftsbuch wurde im Jahr 1995 auf das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) umgestellt. Die Daten werden in dem für einen Katasteramtsbezirk zuständigen Kataster- und Vermessungsamt auf einem eigenen Server gespeichert. Das ALB besteht neben der Datenbank aus einer Vielzahl von weiteren Systemdateien, die für die Steuerung des Programmsystems und der Übersetzung von Verschlüsselungen erforderlich sind. Um das Liegenschaftsbuch zu sichern, ist es daher notwendig, alle für das System ALB erforderlichen Daten turnusmäßig auf Band zu sichern. Mit der Umstellung auf die digitale Führung wurden die analogen Liegenschaftsbücher (ca gebundene Bücher und ca Karteiblätter) außer Gebrauch gesetzt. Sie lagern in den Registraturen der Kataster- und Vermessungsämter und weisen die Flurstückshistorie für den Zeitraum von der Aufstellung des Grundsteuerkatasters im Jahr 1865 bis zur Einrichtung des ALB im Jahr 1995 nach. Das ALB beinhaltet eine Historienführung; sie wird für den Zeitraum von der Umstellung im Jahr 1995 bis heute nachgewiesen. Einzelne Kataster- und Vermessungsämter haben die außer Gebrauch gesetzten analogen Liegenschaftsbücher verfilmen lassen. Die Filme wurden zweifach erstellt. Ein Exemplar des Films lagert im jeweils zuständigen Kataster- und Vermessungsamt, das Zweitstück in der LGB. Für die restlichen analogen Liegenschaftsbücher werden gleichfalls Maßnahmen erforderlich sein, um diesen Bestand zu erhalten. Diese Maßnahme sichert darüber hinaus einen schnellen und effizienten Zugriff auf die historischen Nachweise auch durch andere Behörden. Nach Verfilmung ist die Übergabe der analogen Buchnachweise an das BLHA zu empfehlen, auch um die Lagerung und Erhaltung historischer Unterlagen durch sachverständiges Personals sicherstellen zu lassen Liegenschaftskarte Die Liegenschaftskarte liegt digital als ALK und analog in Form von Flurkarten und Flurkartenpausen (ca Einzelblätter) vor. Gegewärtig wird die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) durch das Projekt FALKE aufgebaut. Die Arbeiten werden bis landesweit abgeschlossen sein. Die ALK wird 14

15 als Datenbanksystem (IDB) bei dem zuständigen Kataster- und Vermessungsamt auf einem eigenen Server verwaltet. Mit der Umstellung auf die digitale Führung werden die analogen Liegenschaftskarten außer Gebrauch gesetzt. Die Bereitstellung der ALK - Daten für Auskunftszwecke erfolgt über das Auskunftsinformationssystem (AIS) durch tägliche Datengenerierung aus dem Datenbanksystem IDB. Die ALK besteht neben der Datenbank aus einer Vielzahl von Systemdateien, die für die Steuerung des Programmsystems erforderlich sind. Um die Automatisierte Liegenschaftskarte zu sichern, ist es daher notwendig, alle für das System IDB erforderlichen Daten turnusmäßig auf Band zu sichern. Die Umstellung von analoger auf digitale Führung wurde bis zum durch eine Filmdatenkarte dauerhaft in der Mikrofilmstelle der LGB dokumentiert. Auf die Dokumentation dieses Medienwechsels auf Filmdatenkarten ist zu verzichten. Dieser Datenbestand ist in den analogen Liegenschaftskarten enthalten. Alle seit Aufstellung des Liegenschaftskatasters außer Kraft gesetzten analogen Liegenschaftskarten (ca ) werden in den Registraturen der jeweiligen Kataster- und Vermessungsämtern verwaltet. Bis zum wurde zur schnellen Bereitstellung der analogen Karteninformation ein Mikrofilmgebrauchsarchiv aufgebaut. Zu seiner Laufendhaltung wurden in regelmäßigen Abständen für jedes aktualisierte Kartenblatt jeweils zwei Filmdatenkarten angefertigt. Eine Filmdatenkarte wird in dem jeweiligen Kataster- und Vermessungsamt und die zweite als Sicherungsstück in der LGB gelagert. Seit dem Jahr 2000 wurde das Mikrofilmgebrauchsarchiv zu einem digitalen Nachweissystem weiterentwickelt, dazu wurde für die Ersteinrichtung jede Filmdatenkarte gescannt. Im Weiteren wurden die Karten nur noch gescannt. Die Dateien werden im zuständigen Kataster- und Vermessungsamt und der LGB vorgehalten. Sie werden im Rasterverwaltungssystem Proview geführt. Ein Teil der analogen Liegenschaftskarten liegen als Mikrofilmdatenkarte und als Scann vor. Die historischen Liegenschaftskarten wurden bisher nicht umgearbeitet. Das bedeutet, dass sich die analogen Liegenschaftskarten in einem inhomogenen Zustand der Umarbeitung befinden. Für die historischen analogen Liegenschaftskarten werden gleichfalls Maßnahmen erforderlich sein, um diesen Bestand zu erhalten, denn es ist nicht absehbar, wann die Karten ausgesondert werden können, da alle verfügbaren analogen Karten zur Qualitätsverbesserung der ALK auszuwerten sind. Nach Umarbeitung ist die Übergabe der analogen Liegenschaftskarten an das BLHA zu empfehlen, auch um die Lagerung und Erhaltung historischer Unterlagen durch sachverständiges Personals sicherstellen zu lassen. Die historische Flurstücksabfolge von der Einrichtung der ALK bis zum Grundsteuerkataster kann in den analogen Liegenschaftskarten auf Grund des vorgeschriebenen Fortführungsverfahrens Streichen und Neueintragen von Flurstücksnummern und aus der Abfolge der außer Gebrauch gesetzten analogen Liegenschaftskarten nachvollziehbar zurückverfolgt werden. Die historische Flurstücksabfolge ist aus der ALK nicht ersichtlich. Es wäre zwar denkbar, die ALK regelmäßig zu plotten oder auf Mikrofilm zu sichern, um die Flurstückshistorie in einfacher Form zu sichern, aber die genannten Verfahren stellen auf Grund 15

16 der hohen Anzahl von Liegenschaftskarten einen erheblichen finanziellen Aufwand dar, wie folgende Varianten zeigen: Plotten des gesamten Datenbestandes kostet ca , Beschränkung auf bebaute Gebiete kostet ca und das Ablichten (Mikrofilm) in Form eines Rollenfilms sortiert in Jackets kostet ca Voraussetzung für die Erstellung des Rollenfilms ist die Bereitstellung einer plotfähigen Datei durch die Kataster- und Vermessungsverwaltung. Die historische Flurstücksabfolge wird nach Einrichtung der ALK fortführungsbezogen durch einen analogen Auszug aus der Liegenschaftskarte, in der die Veränderung dargestellt ist, dokumentiert. Dieses Verfahren sollte aus wirtschaftlichen Gründen beibehalten werden. Um die Flurstückshistorie auch grafisch vollständig und dauerhaft zu sichern, sollte die einzelnen Veränderungen auf Papier gesichert werden. Dieser Auszug muss daher als Historiennachweis aufbewahrt werden. Es wird empfohlen, diese Datenträger der Vollständigkeit halber zusammen mit dem analogen Liegenschaftskarten an das BLHA abzugeben Liegenschaftszahlenwerk Das Liegenschaftszahlenwerk besteht größtenteils aus ca. 1,3 Millionen. analogen Vermessungsrissen in verschiedenen Formaten. Darüber hinaus sind Liegenschaftszahlen auch in einer großen Anzahl von analogen Ergänzungskarten (ca ) nachgewiesen. Die Vermessungsrisse/ Ergänzungskarten werden in den zuständigen Kataster- und Vermessungsämtern gelagert. Bis zum wurde zur schnellen Bereitstellung der Vermessungsrisse/Ergänzungskarten entsprechend Prioritätenerlass ein Mikrofilmgebrauchsarchiv aufgebaut. Zu seiner Laufendhaltung wurden in regelmäßigen Abständen für jeden Datenträger jeweils zwei Filmdatenkarten angefertigt. Eine Filmdatenkarte wird in dem jeweiligen Kataster- und Vermessungsamt und die zweite, als Sicherungsstück, in der LGB gelagert. Seit dem Jahr 2000 wurde das Mikrofilmgebrauchsarchiv für die Umstellung auf das Automatisierte Nachweissystem (ANS) weiterentwickelt. Die Arbeiten zum Aufbau des ANS sollen bis Ende 2006 in den Kataster- und Vermessungsämtern abgeschlossen sein. Gegenwärtig wird jeder Datenträger gescannt und als TIFF-G4-Datei gespeichert. Die Dateien werden im zuständigen Kataster- und Vermessungsamt und der LGB vorgehalten und im Rasterverwaltungssystem Proview visualisiert. 16

17 Die vorstehende Abbildungen wurden im Rahmen der Konzeptarbeit vom MI entwickelt. ANS basiert auf einer Sachdatenbank, die mit Hilfe von Indizes auf die dazugehörige TIFF- G4- Datei verweist. Auch hier gilt der Grundsatz, dass alle für das System erforderlichen Dateien und Datenbanken zu sichern sind. Um ANS zu sichern ist es daher notwendig, alle für das System erforderlichen Daten turnusmäßig auf Band zu sichern. Die noch im Gebrauch befindlichen Vermessungsrisse/Ergänzungskarten werden gegenwärtig umgearbeitet, um die Datenträger effektiv bereitstellen zu können. Die Umarbeitung dient aber auch der Erhaltung der Bestände, die sich infolge der ständigen mechanischen Beanspruchung in einem schlechten Zustand befinden. Auch nach vollständiger Umarbeitung der Vermessungsrisse/Ergänzungskarten, sollen die Originale nicht an das BLHA abgegeben werden. Ein Zugriff auf die Originale ist seitens der Angehörigen der Vermessungs- und Katasterverwaltung erforderlich, um Widersprüche im Liegenschaftszahlenwerk, Mängel im Umarbeitungsverfahren, Fehler bei der Ersterfassung in der Stammdatei, Qualitätsverluste beim Scannvorgang zu beheben und Beglaubigungsvermerke ausstellen zu können. Darüber hinaus wäre eine rechtliche Bestätigung mit dem Original aufgrund der großen Anzahl der Datenträger mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden Sonstige Unterlagen des Liegenschaftskatasters Zu den sonstigen Unterlagen gehören im Wesentlichen Schriftverkehr, die analogen Grenzniederschriften und der analoge Fortführungsbeleg mit Anlagen. Die Grenzniederschriften sind Bestandteil der Vermessungsschriften und werden von den Vermessungsstellen in analoger Form eingereicht. Sie liegen mittlerweile über einen Zeitraum von rund 100 Jahren vor. Ihre Anzahl liegt bei ca Niederschriften. Um die Grenzniederschriften in ähnlicher Form wie die Vermessungsrisse zu sichern, müssten sie komplett in TIFF-G4- Dateien umgearbeitet werden. Diese Lösung würde Kosten in Höhe von verursachen. Die Grenzniederschrift weist die rechtserheblichen Verwaltungsakte nach. Die Aussonderung der Grenzniederschriften würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen, da sie im Zusammenhang mit den Vermessungsrissen abgelegt sind. Da auf die Grenzniederschriften nicht regelmäßig zurückgegriffen werden muss, ist eine Umarbeitung auf ein Sicherungsmedium aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu vertreten. 17

18 3.2.2 Grundlagenvermessung Die Grundlagenvermessung umfasst die Herstellung, Erneuerung und Erhaltung des Lage-, Höhen- und Schwerefestpunktfeldes. Der Festpunktnachweis besteht aus Festpunktübersichten, Festpunktbeschreibungen und der Datei der Festpunkte. In der LGB werden darüber hinaus auch sonstige Unterlagen der Grundlagenvermessung verwaltet Amtliches Lagefestpunktfeld Der Nachweis der Lagefestpunkte erfolgt durch das Programmsystem ANGELA. In diesem Programmsystem werden die Koordinaten und weitere Sachinformationen zu den einzelnen Lagefestpunkten verwaltet. Die Festpunktübersichten und die Festpunktbeschreibungen werden in analoger und digitaler Form (TIFF-G4-Dateien) vorgehalten Die digitalen Festpunktbeschreibungen sind in das Programmsystem ANGELA eingebunden. Um bei Systemabstürzen die Koordinaten und weitere Sachinformationen in der zum Programmsystem ANGELA gehörenden MySQL- Datenbank kurzfristig wiederherstellen zu können, ist diese auf digitalen Bändern zu sichern. Da die aktuellen Daten der Lagefestpunkte vollständig im vorgenannten Programmsystem geführt werden, ist ein Zugriff auf deren Originale seitens der Mitarbeiter grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Zur Entlastung der Registratur der LGB wird vorgeschlagen, die betroffenen Datenträger auszusondern Amtliches Höhenfestpunktfeld Der Nachweis der Höhenfestpunkte wird durch die Programmsysteme NIVPEXE und "ANNi" unterstützt. In diesen Programmsystemen werden die Höhen und weitere Sachinformationen zu den einzelnen Höhenfestpunkten verwaltet. Die Festpunktübersichten und die Festpunktbeschreibungen werden in analoger und digitaler Form (TIFF-G4-Dateien) vorgehalten Die digitalen Festpunktbeschreibungen sind in das Programmsystem ANNi" eingebunden. Um bei Systemabstürzen die Koordinaten und weiteren Sachinformationen in der zum Programmsystem NIVPEXE und ANNi gehörenden MySQL- Datenbank kurzfristig wiederherstellen zu können, sind diese auf digitalen Bändern zu sichern. Da die aktuellen Daten der Höhenfestpunkte vollständig in den vorgenannten Programmsystemen geführt werden, ist ein Zugriff auf deren Originale seitens der Mitarbeiter grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Zur Entlastung der Registratur der LGB wird vorgeschlagen, die betroffenen Datenträger auszusondern Amtliches Schwerefestpunktfeld 18

19 Der Nachweis der Schwerefestpunkte wird in einem MS-DOS-Programmsystem vorgehalten. In diesem Programmsystem werden die Schwerewerte und weitere Sachinformationen zu den einzelnen Schwerefestpunkten verwaltet. Die dazugehörigen Übersichten und Beschreibungen werden in analoger Form vorgehalten. Die Daten des amtlichen Schwerefestpunktfeldes werden vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie herausgegeben. Um bei Systemabstürzen die Sachinformationen über die Schwerefestpunkte kurzfristig wiederherstellen zu können, sind diese auf digitalen Bändern zu sichern Sonstige Unterlagen der Grundlagenvermessung Zu den sonstigen Unterlagen gehören unter anderem Berechnungs- und Verfahrensakten, Netzrisse, historische Übersichtskarten und Schriftverkehr zu den verschiedenen Bestimmungsverfahren. Diese Unterlagen liegen in analoger Form vor. Ausgleichungsergebnisse und sonstige Berechnungen liegen z.t. in digitaler Form vor. In der Diskussion im Projektteam wurde festgestellt, dass es darüber hinaus sinnvoll ist, die historischen Unterlagen umzuarbeiten, um sie für die Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters nutzbar zu machen. Die Umarbeitung ist gleichzeitig die Sicherung Topographie Durch die topographische Landesaufnahme wird die Erdoberfläche in ihrer räumlichen Gliederung und in ihren einzelnen Erscheinungsformen zusammenhängend erfasst und dokumentiert. Im Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem ATKIS werden die Ergebnisse der topographischen Landesaufnahme dargestellt (DLM, DGM, DOP, DTK) Topographische Landesaufnahme Es werden Informationen über die topographischen Gegebenheiten des Landes erfasst, dokumentiert und bereitgestellt. Die für das DLM und die topographischen Landeskartenwerke erforderlichen Informationen der Veränderungen werden in dem Topographischen Informations- Managementsystem (TIM) erfasst. Diese Datenbank enthält die Informationen zur Spitzenaktualisierung und ist Entscheidungsgrundlage für Bildflugplanungen. Um TIM-Daten vollständig zu sichern, werden alle für das System erforderlichen Dateien auf digitalen Bändern gesichert. Dies gewährleistet eine kurzfristige Wiederherstellung des Systems nach Systemabstürzen Topographische Landeskartographie Das Ergebnis der topographischen Landesaufnahme wird in den topographischen Landeskartenwerken in verebneter Abbildung verkleinert dargestellt und erläutert. Topographische Kartenwerke sind die topographischen Landeskartenwerke, die 19

20 topographischen Gebietskarten, die topographischen Sonderkarten und die historischen topographischen Karten. DTK-V Die bisherigen digitalen topographischen Karten (DTK-V) wurden durch Scannen der analogen Fortführungsoriginale und durch teils rechnergestützte Aktualisierung erzeugt. Für diese Kartenausgaben ist jeweils eine Datei, ein Satz Druckkopiervorlagen und ein Papierausdruck vorhanden. Die Datei und die Druckkopiervorlage werden in der LGB am Dienstort Potsdam gelagert. Der Papierausdruck wird zusammen mit den Papierausdrucken der Topographischen Karten der preußischen Landesaufnahme, der zivilen Ausgaben der Topographischen Karte der DDR in der LGB in Eichwalde gelagert. Bei der Sicherung der topographischen Kartenwerke ist sicherzustellen, dass zum einen die analoge topographische Karte als Arbeitsvorlage für zukünftige Aktualisierungsarbeiten und zum anderen auch ihr digitaler Bearbeitungsstand gesichert wird. Nur dann ist sichergestellt, dass die nachfolgenden Aktualisierungen der topographischen Karte auf der Grundlage dieses Bearbeitungsstandes wirtschaftlich erfolgt. Die bisherigen Ausgaben der Topographischen Karten (DTK-V) werden nicht mehr fortgeführt. Von diesen Unterlagen werden die Rasterdaten der gescannten Folien, die Druckkopiervorlagen und jeweils ein Druckexemplar archiviert. DTK Die rechnergestützt erzeugten DTK werden aus den ATKIS-DLM abgeleitet. Die Maßstäbe 1: und 1: aus dem Basis-DLM, der Maßstab 1: und künftig auch 1: aus dem DLM50. Diese ATKIS-DTK liegen als Dateien und als Papierausdruck vor. Als Ergebnis der digitalen Bearbeitung der neuen topographischen Karten (ATKIS-DTK) aus dem ATKIS-DLM liegen jeweils eine Rasterdatei, eine Vektordatei, entsprechende Druckvorlagen/-dateien und ein Papierexemplar als Arbeitsergebnis vor. Da die Druckvorlagen jederzeit aus der Druckdatei reproduziert werden können, muss die Datei zur Wiederherstellung des Bearbeitungsstandes gesichert und aufbewahrt werden. Sonderkarten Für besondere Belange werden Topographische Sonderkartenausgaben herausgegeben, die als Dateien, Druckkopiervorlagen und Papierdrucke vorliegen. Zum Teil sind auch noch Einzelfolien der analogen Vorlagen vorhanden. Für die Planung einer Datensicherung sind Art der Herstellung und die anfallenden Datenmengen bei der Bearbeitung der topographischen Kartenwerke von Bedeutung. Denkbar wäre es, die Datei auf elektronischem Zeichenträger zu speichern und in regelmäßigen Abständen ein in Bewegung setzen durchzuführen. Denn für die Haltbarkeit der elektronischen Zeichenträger liegen keine Erfahrungswerte vor. In der LGB werden zusätzlich zu den aktuellen Kartenausgaben die Topographischen Karten der preußischen Landesaufnahme, der topografischen Karte der DDR in Papierform gelagert. Die Sicherung dieser historischen Karten, die für die Aufgabenerledigung grundsätzlich nicht 20

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