Zwischenprüfung. im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r. am 9. Dezember 2015

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1 Landesdirektion Sachsen Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r am 9. Dezember 2015 Bitte geben Sie zu Beginn Ihrer Ausführungen den Bearbeitungsstand Ihrer VSV an! 2. Prüfungsgebiet Haushaltswesen und Beschaffung Bearbeitungszeit: 60 Minuten Hilfsmittel: VSV Sachsen Die Aufgabe besteht aus 3 Seiten und 1 Anlage.

2 Teil 1: Haushaltswesen (63 Punkte) Hinweis: Beantworten Sie die Fragen, wenn nichts anderes angegeben unter Angabe der entsprechenden Rechtsgrundlagen! 1. Die sächsische Gemeinde Glücksstadt will heute in öffentlicher Sitzung den in der Anlage vorliegenden Entwurf ihrer Haushaltssatzung beraten und beschließen, damit so schnell wie möglich mit der Bewirtschaftung der Haushaltsansätze begonnen werden kann. Sie sind Azubi der Stadtverwaltung und sollten sich in Vorbereitung auf die Sitzung mit letzten Fragen zur Haushaltssatzung beschäftigen. (39) a) Bis wann soll die Gemeinde ihre Haushaltssatzung bei der RAB vorlegen? b) Wann könnte die Gemeinde frühestens mit der neuen Haushaltssatzung arbeiten, wenn diese keine genehmigungspflichtigen Teile hätte? c) Prüfen Sie, welche Teile des im vorliegenden Entwurfs der Haushaltssatzung der Genehmigungspflicht unterliegen! (Hinweis: Die Gemeinde will ab dem Haushaltsjahr 2017 keine neuen Kredite aufnehmen!) d) Erklären Sie kurz eine Ursache dafür, dass die ordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Glücksstadt über ,0 höher sind als die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt! (ohne Rechtsgrundlage) 2) Die Gemeinde plant für 2016 einen Anbau an die öffentliche Grundschule, da aufgrund einer neuen Gewerbeansiedlung viele junge Leute mit schulpflichtigen Kindern in die Gemeinde gezogen sind. Ordnen Sie die folgenden Geschäftsvorfälle den entsprechenden Haushaltsplanteilen zu! Handelt es sich um Ertrag/Aufwand und/oder Einzahlung/Auszahlung? Geben Sie jeweils die Rechtsgrundlagen für die Zuordnung zu den Haushaltsplanteilen an! a) Kreditaufnahme bei der Sparkasse für die Investition in den Schulanbau b) Nach Bauabnahme wird der Betrag für die Fertigstellung der öffentlichen Grundschule an die Baufirma überwiesen. c) Am Jahresende werden planmäßige Abschreibungen auf das Grundschulgebäude gebildet. d) Der Investitionskredit wird in monatlichen Raten per Lastschrift getilgt. e) Zusätzlich sind von der Gemeinde Zinsen zu zahlen. (24) Teil 2: Beschaffung (37 Punkte) Hinweis: Beantworten Sie die Fragen, wenn nichts anderes angegeben ist, unter Angabe der entsprechenden Rechtsgrundlagen! Die Stadtverwaltung Glücksstadt möchte ihre veraltete Hardware durch neue ersetzen. Deshalb bestellte sie am verschiedene PCs, Bildschirme und DVD-Brenner bei der Technics GmbH.

3 Am trifft die Lieferung ein. Im Lager werden die Waren ausgepackt und einer ersten Prüfung unterzogen. Dabei wurden folgende Mängel festgestellt: Bei einem Bildschirm weist das Gehäuse kleine Kratzer am Bildschirmfuß auf. Die DVD- Brenner lassen sich nicht nach Bedienungsanleitung einbauen. Bei zwei Bildschirmen, die vom Verkäufer als topaktuell und unser neuestes Modell beworben wurden, handelt es sich um einen Restposten aus dem letzten Jahr. Außerdem wurde statt des bestellten PCs HP 800 der PC HP 700 geliefert. Ein Bildschirm fehlt ganz. a) Welche Pflichten ergaben sich aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag für die Technics GmbH und die Stadtverwaltung Glücksstadt? (10) b) Prüfen Sie, welche Mängelarten im Sinne des BGB jeweils vorliegen! (23) c) Die Rücksendung der mangelhaften PCs und Bildschirme kostet 42,0. Wer muss die Kosten tragen?

4 Anlage zum Teil Haushaltswesen Seite 1 von 2 Haushaltssatzung der Gemeinde Glücksstadt (Entwurf) für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund von 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Glücksstadt in der Sitzung am folgende Haushaltssatzung erlassen. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: 1 Im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes Sonderergebnis) auf - Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses - Gesamtbetrag des veranschlagten Sonderergebnisses auf - Gesamtergebnis auf im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf - Zahlungsmittelüberschuss oder bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5 Seite 2 von 2 - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit - Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestandes auf festgesetzt Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf festgesetzt Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf festgesetzt Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf festgesetzt Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe(Grundsteuer A) auf für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf Gewerbesteuer 300 v.h. 420 v.h. 400 v.h. Keine weiteren Festsetzungen 6 Glücksstadt, den Hoffmann Bürgermeister

6 Lösungen Teil 1: Haushaltswesen Hinweis: Beantworten sie die Fragen, wenn nichts anderes angegeben unter Angabe der entsprechenden Rechtsgrundlagen! 1. Die sächsische Gemeinde Glücksstadt will heute in öffentlicher Sitzung den Entwurf ihrer Haushaltssatzung beraten und beschließen, damit so schnell wie möglich mit der Bewirtschaftung der Haushaltsansätze begonnen werden kann. Sie sind Azubi der Stadtverwaltung und sollten sich in Vorbereitung auf die Sitzung mit letzten Fragen zur Haushaltssatzung beschäftigen. (39) a) Bis wann soll die Gemeinde ihre Haushaltssatzung bei der RAB vorlegen? (5) Vorlagepflicht der beschlossenen Haushaltssatzung bei der RAB bis spätestens 1 Monat vor Beginn des Haushaltsjahres, also bis (3) 76(2)S.2 SächsGemO (2) b) Wann könnte die Gemeinde frühestens mit der neuen Haushaltssatzung arbeiten, wenn sie keine genehmigungspflichtigen Teile hätte? (6) Wenn die RAB die Gesetzmäßigkeit bestätigt oder den Beschluss nicht innerhalb eines Monats beanstandet. (2) 119(1) SächsGemO (2) Frühestens jedoch mit Beginn des neuen Haushaltsjahres 76 Abs. 3 S.1 SächsGemO (2) c) Prüfen sie, welche Teile der Haushaltssatzung der Gemeinde Glücksstadt der Genehmigungspflicht unterliegen. (24) Der Genehmigungspflicht unterliegen: Kreditaufnahmen für Investitionen (2) nach 82(2) SächsGemO (2) Da die Gemeinde Kredit für Investition aufnimmt, (2)bedarf diese Position auf jeden Fall der Genehmigungspflicht durch die RAB, Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme ist zu genehmigen.(2) (8) Nach 81 SächsGemO (2) bedarf der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der Genehmigung der RAB, wenn in den Jahren, in denen sie veranschlagt sind Kreditaufnahme vorgesehen sind.(2) Die Gemeinde hat Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt, will aber in den Folgejahren keine Kredite aufnehmen. (2) Das heißt, die Verpflichtungsermächtigungen unterliegen nicht der Genehmigungspflicht.(2) (8) Der Höchstbetrag der Kassenkredite unterliegt nach 84(3)SächsGemO (2) der Genehmigungspflicht, wenn er 1/5 der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen übersteigt.(2) Ordentliche Aufwendungen , davon 1/5 = (2) Da der Kassenkredit lediglich beträgt liegt er unter dieser Grenze und bedarf nicht der Genehmigung durch die RAB (2) (8) d) Erklären sie kurz eine Ursache dafür, dass die ordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Glücksstadt über ,0 höher sind als die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt. (ohne Rechtsgrundlage)

7 Es gibt einige Aufwendungen die im Ergebnishaushalt geplant sind, die aber nicht zu Auszahlungen führen und deshalb auch nicht im Finanzhaushalt geplant werden. (2) Dazu gehören z.b. die Abschreibungen.(2) Aufwand oder Aufwendungen: wertmäßiger, zahlungs- und nichtzahlungswirksamer Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen als Ressourcenverbrauch des Haushaltsjahres Auszahlungen: Abfluss liquider Mittel in Form von Barzahlungen und bargeldlosen Zahlungen 2. Die Gemeinde plant für 2016 einen Anbau an die öffentliche Grundschule, da aufgrund einer neuen Gewerbeansiedlung viele junge Leute mit schulpflichtigen Kindern in die Gemeinde gezogen sind. Ordnen Sie die folgenden Geschäftsvorfälle den entsprechenden Haushaltsplanteilen zu. Handelt es sich um Ertrag/Aufwand und/oder Einzahlung/Auszahlung? Geben Sie jeweils die Rechtsgrundlagen für die Zuordnung zu den Haushaltsplanteilen an. (24) a) Kreditaufnahme bei der Sparkasse für die Investition in den Schulanbau Einzahlung im FinHH, 3 (1) Nr. 36 b) Nach Bauabnahme wird der Betrag für die Fertigstellung der öffentlichen Grundschule an die Baufirma überwiesen. Auszahlung im FinHH, 3 (1) Nr. 28 c) Am Jahresende werden planmäßige Abschreibungen auf das Grundschulgebäude gebildet. Aufwendungen im ErgHH, 2 (1) Nr. 14 d) Der Investitionskredit wird in monatlichen Raten per Lastschrift getilgt. Auszahlungen im FinHH, 3 (1) Nr. 38 e) Zusätzlich sind von der Gemeinde Zinsen zu zahlen. Aufwendungen und Auszahlungen im FinHH, 3 (1) Nr. 13, im ErgHH, 2 (1) Nr.15 (8) Teil 2: Beschaffung (37) Hinweis: Beantworten Sie die Fragen, wenn nichts anderes angegeben ist, unter Angabe der entsprechenden Rechtsgrundlagen. Die Stadtverwaltung Glücksstadt möchte ihre veraltete Hardware durch neue ersetzen. Deshalb bestellte sie am verschiedene PCs, Bildschirme und DVD-Brenner bei der Technics GmbH. Am traf die Lieferung ein. Im Lager wurden die Waren ausgepackt und einer ersten Prüfung unterzogen. Dabei wurden folgende Mängel festgestellt: Bei einem Bildschirm weist das Gehäuse kleine Kratzer am Bildschirmfuß auf. Die DVD- Brenner lassen sich nicht nach Bedienungsanleitung einbauen. Bei zwei Bildschirmen, die vom Verkäufer als topaktuell und unser neuestes Modell beworben wurden, handelt es sich um einen Restposten aus dem letzten Jahr. Außerdem wurde statt des bestellten PCs HP 800 der PC HP 700 geliefert. Ein Bildschirm fehlt ganz. a) Welche Pflichten ergaben sich aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag für die Technics GmbH und die Stadtverwaltung Glücksstadt? (10)

8 Technics GmbH: Gem. 433 (1) BGB (1) Übergabe der Sache und Verschaffung des Eigentums (2), frei von Sach- und Rechtsmängeln (2) Stadtverwaltung Glücksstadt: Gem. 433(2)BGB (1) Annahme der Kaufsache (2) und Bezahlung des Kaufpreises (2) b) Prüfen Sie, welch Mängelarten im Sinne des BGB jeweils vorliegen. (23) Mangel Mängelart nach BGB Rechtsgrundlage aus BGB leichte Kratzer am Beschaffenheitsmangel (2) 434 (1) S.1 (2) Bildschirmfuß (1) DVD Brenner lassen sich Mangelhafte 434 (2) (2) nicht nach Montageanleitung (2) Bedienungsanleitung einbauen (1) Falsch beworbene Ware ungleich Werbung (2) 434 (1) S.3 (2) Bildschirme (1) Falsche PCs (1) Falschlieferung (2) 434 (3) (1) Ein Bildschirm fehlt (1) Zu wenig Lieferung (2) 434 (3) (1) c) Die Rücksendung der mangelhaften PCs und Bildschirme kostet 42,0. Wer muss die Kosten tragen? Gem. 439(2)BGB (2) hat die Technics GmbH, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. (2)

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