Bericht über die Tagung der Landessynode der Evang. Landeskirche in Baden vom 20. bis 24. Oktober 2013

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1 Thea Groß, Hauptstraße 19-1a, Hagnau Tel (dienstl.: Bibelgalerie Meersburg ) Bericht über die Tagung der Landessynode der Evang. Landeskirche in Baden vom 20. bis 24. Oktober 2013 Ich berichte stellvertretend für die drei Synodalen des Kirchenbezirks Überlingen-Stockach: - Prinzessin Stephanie von Baden, berufenes Mitglied der Landessynode, Mitglied im Rechtsausschuss. - Thea Groß, gewählt, Mitglied im Finanzausschuss, im Landeskirchenrat und in der Bischofswahlkommission. - Horst Neubauer; gewählt, Mitglied im Bildungs- und Diakonieausschuss und im Ältestenrat der Landessynode. Auftakt der Herbsttagung der Landessynode: Feierlicher Abendmahlsgottesdienst und festlicher Begegnungsabend anlässlich 40 Jahre GEKE (Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa) und Leuenberger Konkordie) Die GEKE feiert 2013 das 40jährige Bestehen der Leuenberger Konkordie. Sie begründet die Einheit und Versöhnung unter evangelischen Kirchen in Europa, die aus verschiedenen reformatorischen Wurzeln stammen: lutherische, reformierte, unierte u.a. Sie bildet eine Gemeinschaft in Zeugnis und Dienst, im Abendmahl und in der Anerkennung der jeweiligen Ämter. Gegenwärtig gehören 107 Mitgliedskirchen mit ca. 50 Mio. Mitgliedern der GEKE an. Auch die badische Landeskirche engagiert sich als Unionskirche für die Weiterentwicklung der Gemeinschaft durch aktive Teilnahme an den Regionalgruppen Konferenz der Kirchen am Rhein und Südosteuropa-Gruppe. Ökumenische Gäste aus Prag (Evangelische Kirche der Böhmischen Brüder), Florenz (Waldenserkirche), Straßburg, Landau und Freiburg brachten sich beim festlichen Abend ein. Neupositionierung der Friedensethik Richte unsere Füße auf den Weg des Friedens Das Gespräch über den Frieden soll in unserer Landeskirche fortgesetzt werden und weitere Diskussionsprozesse in Gang setzen. Synodalvizepräsident Volker Fritz berichtete den 70 Synodalen über den Ertrag der lebhaften und kontroversen Diskussionen zu einer Neupositionierung der Landeskirche im Bereich der Friedensethik. Viele Menschen in unserer Landeskirche haben den Impuls des Kirchenbezirks Breisgau-Hochschwarzwald aufgegriffen und sich am Friedensethischen Diskussionsprozess beteiligt. Die Ergebnisse der Bezirkssynoden, des Studientages der Landessynode und einzelner Personen liegen vor und wurden im besonderen Ausschuss Friedensethik ausgewertet. Daraus wurde ein Beschlussvorschlag erarbeitet. Die vier ständigen Ausschüsse haben diesen intensiv diskutiert und Veränderungsvorschläge vorgelegt, die von der Redaktionsgruppe eingearbeitet wurden. Der folgende Beschluss wurde einstimmig verabschiedet: Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Baden begrüßt den durch die Eingabe der Bezirkssynode Breisgau-Hochschwarzwald angestoßenen, breiten Diskussionsprozess zur Friedensethik in der Landeskirche. Grundlage dieses Diskussionsprozesses war der Entwurf eines Positionspapiers zur Friedensethik. Das ernsthafte und intensive Ringen um eine Neuorientierung der Friedensethik innerhalb der Evangelischen Landeskirche in Baden muss weitergehen. Die Landessynode bittet die Gemeinden und Bezirke der Landeskirche, die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihre Gliedkirchen, weiter an dem Thema zu arbeiten. Sie stellt dazu eine überarbeitete Fassung des Papiers zur Verfügung, das den Titel trägt: Richte unsere Füße auf den Weg des Friedens (Lukas 1,79) - ein Diskussionsbeitrag aus der Evangelischen Landeskirche in Baden (Den vollständigen Wortlaut finden Sie in der Anlage)

2 - 2 - Beraten und beschlossen: Doppelhaushalt 2014/2015 Mit der einstimmigen Verabschiedung des Doppelhaushalts für die Jahre 2014 und 2015 setzt die Landessynode die an den Grundsätzen Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit orientierte Finanzpolitik der badischen Landeskirche fort. In ihrer Einbringung des Haushaltsentwurfes unterstrich die für Finanzen zuständige Oberkirchenrätin Barbara Bauer die Aspekte der Generationengerechtigkeit und der Sparsamkeit. So könnten neue Stellen nur durch Umschichtungen eingerichtet werden. Finanzielle Spielräume aufgrund einer derzeit günstigen Kirchensteuerentwicklung würden ausschließlich für einmalige und befristete Maßnahmen genutzt, wie zum Beispiel für die Förderung der Schulstiftung und des Reformationsjubiläums sowie für Projekte, über welche die Landessynode im kommenden Frühjahr entscheidet. Die für die kommenden zwei Jahre erwartete Steigerung der Kirchensteuereinnahmen diene auch der verstärkten Instandhaltung von Gebäuden, der Ausfinanzierung der U-3-Gruppen in evangelischen Kindertageseinrichtungen sowie der Finanzierung steigender Löhne und Gehälter, erklärte die Oberkirchenrätin. Angesichts der demographischen Entwicklung sprach Bauer von einer doppelten Gemütslage, die sie umschrieb als Dankbarkeit angesichts der gegebenen Bedingungen und Nüchternheit bei der Planung und Gestaltung unserer Kirche für eine Zukunft, deren Rahmendaten andere sein werden als die heutigen. Die Beratung der Eckdaten zum Haushalt 2014 / 2015 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2017 hat bereits gezeigt, dass wir derzeit noch von einer guten Entwicklung der Kirchensteuereinnahmen ausgehen können. So wie die Einnahmen aus der Kirchensteuer unsere Haupteinnahmequelle darstellt (etwa 70 v. H.), so sind es ausgabenseitig die Aufwendungen für das Personal mit 67 v.h. Der Doppelhaushalt für die Jahre 2014 und 2015 hat ein Volumen von 408 Millionen (2014) bzw. 419 Millionen Euro (2015). Eine Übersicht über den landeskirchlichen Haushalt 2014/2015 (Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben) finden Sie in der Anlage dieses Berichts. Es handelt sich ausschließlich um Zahlen des landeskirchlichen Haushalts. Die Haushalte der Kirchengemeinden, der Kirchenbezirke, der Diakonischen Werke und anderer kirchlicher Einrichtungen sind hierin nicht enthalten. Die Kirchengemeinden und bezirke erhalten weiterhin 45 Prozent des Netto-Kirchensteueraufkommens. Die allgemeine Zuweisung an die Gemeinden und Bezirke nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) wird um 3% p.a. erhöht. > Zuweisungen an die Kindergartenträger Trotz der Zurückweisung der Eingabe unseres Kirchenbezirks und des KBZ Konstanz im Frühjahr 2012 wurde das Thema Betriebszuweisung für Tageseinrichtungen für Kinder aufgrund einer Eingabe des BKR Wertheim erneut zur Diskussion gestellt. Dieses Mal mit Erfolg! Die Landeskirche stockt ihre Mittel für die Betreuung von Kleinkindern auf. Der Zuschuss an die evangelischen Kirchengemeinden für die Kindertagesstätten mit den so genannten U-3-Gruppen steigt um insgesamt 1,1 Millionen Euro auf etwa 18 Millionen Euro pro Jahr. Hintergrund: Bei der Verteilung der allgemeinen Zuweisungen an die Gemeinden nach den Regelungen des Finanzausgleichgesetzes (FAG) kam es bei den Zuweisungen an die Kindergartenträger zu einem Minus (4,42 Prozent bei der Punktzahl). Gründe sind einerseits die Feststellung der Synode, eine Deckelung bei den Zuweisungen an Kindergartenträger vorzunehmen (Auswirkung der Bestimmung des 23 des FAG, nach der das Verhältnis der einzelnen Zuweisungsarten zu einander in etwa gleich bleibt) und andererseits, dass bei der Beschlussfassung der Synode im Frühjahr 2012 über die Änderung des 8 FAG Zuweisungen an Kindergartenträger zum Stichtag in der Vorlage von 191 prognostizierten U-3-Gruppen ausgegangen wurde; tatsächlich

3 wurden wegen der hohen Nachfrage und des neuen Rechtsanspruchs zur Betreuung von Kleinkindern wurden in den vergangenen Jahren Badenweit rund 307 Gruppen für Kinder unter drei Jahren in den evangelischen Kitas eingerichtet, unter denen die zur Verfügung stehenden Finanzen verteilt wurden. Dies auf dem Hintergrund, dass die Ausstrahlungskraft von Kindergärten in evangelischer Trägerschaft, ihr Beitrag zur religiösen Grundbildung, zur generationenübergreifenden Arbeit, zum Gemeindeaufbau und zur Mitgliedergewinnung nicht hoch genug bewertet werden kann. Nach der (erneuten) Diskussion wurde folgender Kompromiss beschlossen: - Keine Absenkung des Punktwertes gegenüber 2013 für die Kindertagesstätten (Punktwert 2013 = 7,60 Berechnung für 2014 = 7,264 und 2015 =7,475). Der korrigierte Zuweisungsbescheid wird die betroffenen Gemeinden in Kürze erreichen. - Das erfordert für 2014 einen zusätzlichen Betrag von rd. 800 T Euro und für 2015 einen solchen von 300 T Euro. Finanziert werden können diese Beträge durch eine entsprechende Verringerung der Zuführung an die Treuhandrücklage. Durch diese Regelung wird erreicht, dass wohl bei weitgehend gleichbleibender Gruppenzahl 2016 eine geringere Steigerung (ausgehend von 7,475) als allgemein festgelegt erfolgt, aber 2017 die allgemeine Steigerung wieder greift und das Verhältnis der verschiedenen Zuweisungsarten untereinander gleich bleibt ( 23 FAG). > Baubeihilfen Die beiden Haushaltsstellen für Baubeihilfen steigen von 2013 auf 2014 um 12,5 Mio Euro auf 21 Mio Euro; darunter sind 7 Mio Euro für ein Baustrukturprogramm. Die den Mitgliedern des Finanzausschusses vorliegende Bedarfsliste weist für 2014 einen zusätzlichen Bedarf von 3,4 Mio Euro und für 2015 jetzt schon einen Bedarf von über 10 Mio Euro aus, entsprechend dem für 2015 vorgesehenen allgemeinen Bauprogramm. Daraus wird sichtbar, dass ein außerordentlich großer Instandsetzungsstau besteht. Die Durchsicht dieser etwa 130 größeren Maßnahmen (alle über 100 T Euro) lässt erkennen, das etwas mehr als 50 Prozent der Maßnahmen in und an Kirchen sind, also Gebäude, die im Grundsatz zu erhalten sind. Um den bestehenden Instandsetzungsstau abzubauen, wird der Evangelische Oberkirchenrat ermächtigt -soweit die haushaltsmäßig für die Bauprogramme bereitgestellten Mittel für Förderzusagen nicht ausreichen- Verpflichtungen bis zu 5 Mio Euro zu Lasten der Treuhandrücklage einzugehen. Dies scheint uns ein Weg zu sein, um möglichst viele dringende Instandsetzungen, insbesondere an Kirchengebäuden in einer überschaubaren Zeit vorzunehmen, bevor die finanziell schwierigeren Jahre kommen. > Einführung der erweiterten Betriebskameralistik Der Finanzausschuss hat sich durch einen Zwischenbericht über die Einführung der Erweiterten Betriebskameralistik in den Kirchengemeinden informiert, da wohl zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Haushalte der Kirchengemeinden zu erwarten sind. Die Großstadtbezirksgemeinden, die Mittelstadtgemeinden sowie die Kirchenbezirke sollen aufgrund gesetzlicher Vorschrift ihre Planung für die Haushaltswirtschaft auf Haushaltsbuch umstellen, wohl in gewisser zeitlicher Abfolge. Die Anfragen der Betroffenen nach dem Mehrwert dieser Vorschrift sind groß Konzeption Seniorenarbeit Der Landessynode vorgelegt wurde die Gesamtkonzeption Leben in Fülle und Würde Kirche kompetent fürs Alter. Gegenwärtig gibt es in der Landeskirche und der Diakonie mehr als Angebote für ältere Menschen, an denen insgesamt über Gemeindeglieder teilnehmen. Wir müssen uns von einer Angebotskirche zu einer Mitmachkirche entwickeln, die mit offenen Räumen zur Gestaltung einlädt, beschrieb Franziska Gnändinger, Leiterin der Abteilung Familienund Erwachsenenbildung unserer Landeskirche. Zur Zielsetzung für die kirchliche Seniorenarbeit gehöre auch die generationenübergreifende Arbeit, zum Beispiel in Mehrgenerationenhäusern. Die Kirchengemeinden könnten zu einem attraktiven Ort werden für das Engagement der fitten mobilen Alten und für ein nachbarschaftliches, Gemeinschaftsstiftendes und fürsorgendes Netz für bedürftige ältere Menschen. Die Autoren der Gesamtkonzeption fordern dazu auf, festen Altersleitbildern und diskriminierenden Bildern entgegen zu treten und auch Tabus wie Abhängigkeit und Siechtum anzusprechen. Auch die Bibel habe Altersgeschichten erzählt, mit

4 allen Generationenkonflikten, Kränkungen, Aufbrüchen und einem gesegnetem Lebensabschluss und dabei kein Idealbild des Alters vertreten. Leben in Fülle und Würde, Kirche kompetent fürs Alter; Konzeption für die Arbeit mit älteren Menschen der Evangelischen Landeskirche in Baden und ihrer Diakonie Das Papier ist dem Projekt Generation 59+ erwachsen, das die Landessynode vor zwei Jahren beschlossen hat. Dieses Projekt beinhaltete ja die Erstellung einer Konzeption für die Arbeit mit Senioren in der Landeskirche und ihrer Diakonie und den Ausbau neuer Formen der Bildungsarbeit mit Älteren. Bildung im Sinne von Teilhabe und lebenslangem Lernen, Seelsorge im Sinne von Anteilnehmen und Begleitung sowie Diakonie im Sinne von care Sorge für den Mitmenschen und die Schöpfung sind die drei Themenfelder, die sich im Bereich der Arbeit mit älteren Menschen gegenseitig bereichern und begonnen haben, ein regelrechtes Netzwerk zu bilden. Und dieses Netzwerk soll immer größer werden. Damit verbunden ist eine inhaltliche und konzeptionelle Neuorientierung der Arbeit mit Seniorinnen und Senioren in unseren Kirchenbezirken, Gemeinden und Einrichtungen. Die Landessynode bittet die Verantwortlichen der Kirchenbezirke, die Konzeption Seniorenarbeit in den Bezirken und Gemeinden zu kommunizieren, in den Gremien zu beraten und die darin enthaltenen Vorschläge umzusetzen Neufassung der Lebensordnung Taufe Die Liturgische Kommission der Landessynode hatte im Jahr 2012 eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer Neufassung der Lebensordnung Taufe eingesetzt, um Erfahrungen aus dem Jahr der Taufe aufzunehmen. Da eine Lebensordnung tief in die gelebte Praxis einer Landeskirche eingreift, gab es einen breiteren Konsultationsprozess vor der abschließenden Beratung und Beschlussfassung durch die Landessynode. Gegenüber der Lebensordnung von 2001 zeichnet sich die Neufassung der LO-Taufe vor allem durch folgende grundlegende Änderungen aus: - Bei der Wahrnehmung der Situation wurden verschiedene Entwicklungen eingearbeitet, die im Jahr der Taufe wahrgenommen wurden. - Bei der biblisch-theologischen Orientierung wurde das Bedeutungsspektrum der Taufe breiter entfaltet. Die bisherige Lebensordnung entfaltet die Taufe stark von Römer 6 her. - Bei den Regelungen wurde berücksichtigt, dass Taufen in vorher definierten Fällen zukünftig auch außerhalb des sonntäglichen Gemeindegottesdienstes gefeiert werden können. - Wesentliche Änderungen ergaben sich bei der Beschreibung des Patenamtes. Es wird nun nicht mehr von der Taufzeugenschaft her verstanden, sondern von der Beauftragung zur christlichen Erziehung des Täuflings. Das begrenzt das Patenamt zeitlich und macht auch eine nachträgliche Berufung ins Patenamt möglich. Wünsche zur Abberufung von Paten, die sehr häufig an Gemeinden und den Oberkirchenrat herangetragen werden, wurden nicht aufgenommen. Die neue Fassung der Lebensordnung Taufe ist Gewinn und Orientierung für die Taufenden, für die Gemeinden und für alle, die sich überlegen, getauft zu werden oder taufen zu lassen. Sie berücksichtigt die Erfahrungen aus unserem Jahr der Taufe, insbesondere die sich gewandelt habenden Lebensverhältnisse. (aus dem Bericht vor dem Plenum) Neufassung der Visitationsordnung Gemeinde- und Bezirksvisitationen gehören zu den wichtigsten Instrumenten von Leitungshandeln in der Kirche. Zugleich soll die Visitation auch ein geistliches Geschehen sein. Sie soll Freude machen an der Mitarbeit in der Kirche. So ist auch die Ordnung der Visitation immer wieder neuen Gegebenheiten anzupassen. Neue Entwicklungen innerhalb und im Umfeld unserer Kirche sind zu berücksichtigen. Fragestellungen und Probleme, die neu aufgetaucht sind oder die sich neu in den Vordergrund geschoben haben, sind stärker oder überhaupt erst in den Blick zu nehmen. Bewährtes ist

5 beizubehalten. Weniger Bewährtes kann wegfallen. So war es nun, nachdem die letzte Revision der Visitationsordnung zwölf Jahre zurückliegt, an der Zeit, die Visitationsordnung zu überarbeiten und den aktuellen Notwendigkeiten und Bedürfnissen anzupassen. Damit die Neufassung dieser Visitationsordnung möglichst realitätsgerecht und effektiv ausfällt, hat bereits vor anderthalb Jahren ein Workshop mit dreißig Personen stattgefunden, die Erfahrungen mit Visitationen haben. Die Ergebnisse dieses Workshops sind in den Entwurf für die neue Fassung der Visitationsordnung eingeflossen. Dazu gehört: 1. Bei der Vorbereitung zur Visitation haben sich die Fragebögen nicht bewährt, jedenfalls dann nicht, wenn sie zum wiederholten Mal eingesetzt werden. Deshalb entfallen sie zukünftig, was aber wiederum keine Gemeinde daran hindern muss, nun doch mit Fragebögen zu arbeiten. Denn: 2. Es sollen zukünftig möglichst viele unterschiedliche Formen der Vorbereitung möglich sein, also etwa eine Zukunftswerkstatt, eine Vorbereitung im Rahmen eines Kirchenkompassprozesses oder was auch immer. Wichtig ist nicht die Form, sondern dass der Vorlauf für die jeweilige Situation passt und verwertbare und sinnvolle Ergebnisse bringt. 3. Festgehalten werden soll daran, dass Ziele für die Arbeit in der Gemeinde bzw. im Bezirk vereinbart werden, es sollen aber auch die wesentlichen Herausforderungen benannt werden. Nachdem solche Zielvereinbarungen ursprünglich von vielen mit Skepsis betrachtet wurden, wird ihr Sinn mittlerweile allgemein anerkannt. 4. Bewährt haben sich auch die Zwischenbesuche, die zukünftig aufgewertet werden sollen. 5. Neu ist, dass in die vorlaufende Berichterstattung die Daten zur Mitgliederentwicklung aufgenommen werden sollen, ebenso die Daten über die finanzielle Situation der Kirchengemeinde bzw. des Kirchenbezirks. Auf diese Weise soll eine Art Frühwarnsystem entstehen, das es den Verantwortlichen beispielsweise deutlich macht, wenn dringend Einsparungen geboten sind, um mittel- und langfristig die laufenden Ausgaben finanzieren zu können. 6. Da die Zusammenarbeit in der Region und im Bezirk immer wichtiger wird, soll dieses Miteinander etwa durch eine gemeinsame Visitation benachbarter Gemeinden weiter gefördert werden. 7. Die Visitationsordnung soll möglichst schlank gehalten werden. Genauere Ausführungen und Hilfestellungen sollen in einem Handbuch festgehalten werden, in dem dann auch auf die Vielfalt der Situationen eingegangen wird, und in dem auch Abläufe und Checklisten zu finden sein werden. Seelsorgegesetz Seelsorge ist so grundlegend und vielfältig, dass die Synode ihr im Herbst 2012 einen Studientag gewidmet hat, sie im Frühjahr ein umfangreiches Seelsorgegesamtkonzept der badischen Landeskirche verabschiedet hat und Seelsorge explizit in die Schwerpunktziele der Landeskirche aufgenommen wurde. In ihrer Vielfalt entzieht sich die Seelsorge einer abschließenden rechtlichen Regelung Gott sei Dank. Und doch müssen wir manches auch im Bereich der Seelsorge rechtlich erfassen und regeln. Das Kirchliche Gesetz zur Seelsorgebeauftragung in der evangelischen Landeskirche in Baden und zur Ausführung des Seelsorgegeheimnisgesetzes der EKD, kurz Seelsorgegesetz lag der Synode zur Entscheidung vor. Wie dem, zugegebenermaßen sperrigen Namen zu entnehmen ist, geht es hierbei nur um einen wenn auch wesentlichen Teilaspekt seelsorgerlichen Geschehens. Inhalt des Gesetzes ist die besondere Berufung zur Seelsorge und der Schutz des staatlich verbürgten Seelsorgegeheimnisses. Dabei wird das SeelsorgeG. der EKD in wichtigen Punkten konkretisiert und im eröffneten Rahmen ausgefüllt. Geregelt ist der bereits aus dem Amt/der Berufstätigkeit resultierende besondere Seelsorgeauftrag. Neu: Neben den traditionell umfassend mit der Seelsorge besonders beauftragten Pfarrerinnen und Pfarrer kommen die Gemeindediakoninnen und Gemeindediakone neu hinzu. Bei den Letztgenannten besteht ein besonderer Seelsorgeauftrag jedoch nur, soweit ihnen im Rahmen ihres Dienstauftrages eine konkrete Tätigkeit in der Seelsorge - 5 -

6 übertragen ist. Die Erweiterung des besonderen Seelsorgeauftrags auf die Gemeindediakoninnen und Gemeindediakone entspricht der Stellung, die dieser Berufsgruppe aufgrund ihrer qualifizierten Ausbildung in der badischen Landeskirche zukommt. Ebenso wie bei den Pfarrerinnen und Pfarrer ist die Befähigung zur Seelsorge Bestandteil der Ausbildung. Neben die besondere, bereits aus dem Amt folgende Beauftragung zur Seelsorge, tritt die Möglichkeit eines ehrenamtlich ausgeübten, auf einen bestimmten Bereich gerichteten Seelsorgeauftrages ein bestimmter Seelsorgeauftrag. Dabei werden die Rahmenbedingungen des EKD Seelsorgegeheimnisgesetzes für die badischen Landeskirche konkretisiert. Die Grundvoraussetzungen für die Erteilung eines bestimmten Seelsorgeauftrages sind nach 3 neben der fachlichen Qualifikation die persönliche Eignung der zu Beauftragenden. Hierzu gehört die psychische Belastbarkeit aber auch die Zugehörigkeit zur evangelische Landeskirche in Baden oder einer der anderen in 3 Abs. 3 genannten Kirchen. Geregelt sind die Inhalte der erforderlichen Qualifizierung, die Verschwiegenheitspflicht und das Verfahren zur Beauftragung. Zuständig ist hierfür der Evangelische Oberkirchenrat. Der Seelsorgeauftrag ist inhaltlich und räumlich begrenzt und zeitlich befristet, wobei eine Wiederbeauftragung möglich ist. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung oder Wiedererteilung eines besonderen Seelsorgeauftrages besteht nicht. Hervorzuheben ist: Der Evangelische Oberkirchenrat führt ein Register über die ehrenamtlich zur Seelsorge Beauftragten. Dies soll gewährleisten, dass die Beauftragung jederzeit überprüft und auch staatlichen Stellen gegenüber nachgewiesen werden kann (Zeugnisverweigerungsrecht) Kirchliches Gesetz zur Änderung des Leitungsamtsgesetzes Wir haben uns auf dieser Tagung auch damit beschäftigt, im Leitungsamtsgesetz das Vorschlagsverfahren bei der Berufung für die Mitglieder des Evangelischen Oberkirchenrats neu und konkreter zu regeln. Ziel war es, das Verfahren so zu regeln, dass auch auf dieser Ebene das Wie einer Stellenbesetzung in einer für jedermann nachvollziehbarer Art und Weise geschehen soll. Einmütig wurde dabei begrüßt, dass so bei der Besetzung von Leitungsämtern höhere Transparenz angestrebt wird. Beschlossen wurde die Beteiligung einer Kommission, die die Landesbischöfin bzw. den Landesbischof im Vorfeld einer Berufung von Oberkirchenrätinnen und Oberkirchenräten berät, weil dadurch bei künftigen erstmaligen Berufungen die jeweilige Entscheidung auf eine breitere Basis gestellt wird. Die Kommission setzt sich paritätisch aus synodalen Mitgliedern des Landeskirchenrates und Mitgliedern des Kollegiums zusammen. Verfahren zur Beteiligung der Evangelischen Landeskirche in Baden an der Perikopenrevision In der Perikopenordnung ist geregelt, welche Texte an welchem Sonn- oder Feiertag im Gottesdienst als Lesungstexte und Predigttexte verwendet werden sollen, ebenso die Wochenlieder, Wochenpsalmen und Wochensprüche. Sie wurde 1978 beschlossen und 1999 noch einmal leicht revidiert beschlossen UEK (Union Evang. Kirchen), VELKD (Vereinigte Evangelisch Lutherische Kirchen) und EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) nach ausführlichen Beratungen und einer empirischen Erhebung eine Revision der Perikopenordnung durchzuführen. Dabei soll am Grundschema der jetzigen Perikopenordnung festgehalten werden, allerdings soll - die Zahl der alttestamentlichen Texte etwa verdoppelt werden - die Vielfalt von biblischen Büchern, Textgattungen und Themen innerhalb der Predigtreihen abwechslungsreich gemischt werden, sowie - die besonderen Fest- und Gedenktage überarbeitet werden.

7 Dabei bleibt es bei dem Konzept, dass die Sonntagstexte, Wochenpsalm, Wochenlied und Wochenspruch in inhaltlicher Beziehung stehen. Selbstverständlich sollen nicht alle Texte ausgetauscht werden. Man geht von einer Änderung von einem Drittel bis zur Hälfte der Texte aus. Ziel ist es, die neue Perikopenordnung zum 1. Advent 2018 EKDweit einzuführen. In Zusammenarbeit von UEK, VELKD, EKD und liturgischer Konferenz wurde ein ambitionierter Zeitplan für die Erprobung des Entwurfs und für die Rückmeldungen aus den Landeskirchen sowie das Beschlussverfahren entwickelt. Dieser Zeitplan sieht vor, dass die neue Perikopenordnung innerhalb eines Jahres in den ausgewählten Gemeinden aller Landeskirchen erprobt wird und die einzelnen Landeskirchen nach Ablauf dieses Jahres Stellungnahmen zum Entwurf der neuen Perikopenordnung abgeben. Verfahren zur Beteiligung an der Perikopenrevision in der Evangelische Landeskirche : Da die Perikopenordnung nicht Teil der Agende ist, muss bei einer Revision keine Stellungnahme der Bezirkssynoden eingeholt werden. Gleichwohl hat die Revision Auswirkungen auf das gottesdienstliche Leben und damit auf das biblischtheologische Wissen in unseren Gemeinden. Deshalb schlägt die Liturgische Kommission unserer Landeskirche in Aufnahme von Vorschlägen der EKD-Arbeitsgruppe folgende Schritte für den badischen Teil des Erprobungs- und Rückmeldeverfahrens vor: 1. Die Bezirkssynoden benennen bis zum zwei bis drei Gemeinden aus ihrem Bezirk, die sich am Erprobungsverfahren beteiligen. 2. Vom 1. Advent 2014 bis zum Ewigkeitssonntag 2015 arbeiten diese Gemeinden mit der neuen Ordnung. Die Gemeinden bekommen die Erprobungslektionare und geben Rückmeldung an die zentrale Arbeitsgruppe der VELKD. Außerdem beteiligen sie sich an der landeskirchlichen Auswertung. Für die Rückmeldung wird ein Rückmeldebogen mit präzisen Fragen zur Verfügung gestellt Informationsveranstaltung zum evangelischen Eheverständnis (EKD-Familienpapier) Landesbischof Ulrich Fischer führte in die Orientierungshilfe ein, Oberkirchenrat Christoph Schneider-Harpprecht und der Synodale Theo Breisacher erläuterten ihre unterschiedlichen Positionen zum Thema, dem eine kontroverse Diskussion mit den Synodalen folgte. Synodalpräsidentin Margit Fleckenstein betonte: Die Landessynode befasst sich seit dem gemeinsamen Studientag mit der Erzdiözese Freiburg im Frühjahr 2008 immer wieder mit der Frage, wie unsere Kirche mit ihren besonderen Angeboten Familien stützen und stärken kann. Evangelische Stiftung Pflege Schönau Der Vorstand der Evangelischen Stiftung Pflege Schönau, Ingo Strugalla, stellte den Synodalen den Geschäftsbericht der ESPS vor. Die kirchliche Stiftung stehe auf einer sehr soliden Basis und könne daher ihren Stiftungszweck langfristig erfüllen, sagte er. Mit direkten Baumaßnahmen und ihren Finanzzuweisungen an die Landeskirche unterstütze die ESPS rechnerisch die Hälfte aller kirchlichen Bauprojekte. Außerdem finanziert sie 50 Pfarrstellen, erklärte Strugalla. Evangelische Mission in Solidarität (EMS) Kirchenrätin Susanne Labsch berichtete von der Zusammenarbeit im internationalen Gemeinschaftswerk Evangelische Mission in Solidarität (EMS). Dessen Missionsrat hatte über die Lage in Syrien, im Libanon und Jordanien beraten. Zwei Mitgliedskirchen der EMS in Jordanien und dem Libanon tragen die evangelischen Schnellerschulen, die Flüchtlingskinder aus Syrien aufnehmen und nun auch eine Schule für Flüchtlingskinder innerhalb Syriens aufbauen. Die badische Landeskirche hat im Oktober mit einer Sonderkollekte in allen Kirchengemeinden Geld für dieses Projekt gesammelt. Gerne stehe ich Ihnen mit weiteren Informationen und Materialien zur Verfügung. Sie erreichen mich am besten unter: Telefon: (Bibelgalerie Meersburg) oder gross@bibelgalerie.de. Thea Groß,

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