Ansätze zur Umsetzung von ejustice: Optimierte Texterstellung und elektronischer Rechtsverkehr
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- Maximilian Bach
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1 Gemeinsame IT-Stelle der hessischen Justiz Ansätze zur Umsetzung von ejustice: Optimierte Texterstellung und elektronischer Rechtsverkehr Dr. Ralf Köbler, Präsident des Landgerichts Darmstadt Berlin, 13. Juni
2 Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, verkündet am 16. Oktober 2013 BGBl. 2013, S
3 Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten in Deutschland Verpflichtung der Länder zum Empfang elektronischen Rechtsverkehrs ab Möglichkeit zur (auch partiellen) Einführung des verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehrs ab Umfassender verpflichtender elrv mit den Gerichten für Anwälte (auch über das bea) und Vertreter von Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts (mit Option der Schaffung einer Vertrauensdomäne) = gesetzliche Schriftformfiktion Verpflichtung der übrigen EB-Berechtigten wie z.b. Steuerberater, Gerichtsvollzieher, ein elektronisches Postfach für Zustellungen der Justiz bereitzuhalten (keine Sendeverpflichtung) 3
4 Der hessische Weg 4
5 5
6 nur ordentliche Gerichtsbarkeit 6
7 Elektronischer Rechtsverkehr in Hessen eine Übersicht EGVP in Hessen Ausgänge Eingänge Mahnsachen Ausgänge / Eingänge Registersachen Ausgänge Eingänge Insolvenzsachen Ausgänge / / Eingänge / / erechnung Ausgänge / / enachricht Ausgänge (Pilot bei dem LG Limburg a.d. Lahn) Eingänge ERV-SozGer Ausgänge Eingänge Zahlungen mit epayment Umsätze epayment in
8 Was die Gerichte erwartet (bundesweite Hochrechnung) Scanvolumen Blatt täglich Verfahren jährlich elektronische Nachrichten pro Sekunde Arbeitsplätze Blatt täglich ausgehend 3 GB Datenzuwachs pro Kopf jährlich
9 Der e2-verbund Die Produkte e 2 P e 2 A e 2 T e 2 F Posteingang/ Postausgang Elektronische Akte Texterzeugung Fachverfahren Dokumente empfangen und versenden Schriftstücke klassifizieren Registraturdaten auslesen Akten bearbeiten Einheitliche Oberfläche Verfahrenskontext Aktenbock Juristisches Schreibwerk Unterstützung flexibler Arbeitsweisen Verfügungen & Folgedokumente Einheitliches Fachverfahren Stärkere Unterstützung des Verfahrenslaufes Basisversion ERV 1.0 (ab 2018) 9
10 Was wir beim Landgericht Darmstadt umgesetzt haben Einführung der Texterstellungskomponente e2t in der Zivilabteilung innerhalb von 3 Monaten Einführung von Kartenlesern und Signaturkarten für das Servicepersonal zum Direktversand elektronischer Nachrichten aus e2t Schulung des Servicepersonals und ca. 50 von 73 Richtern Scanning der Eingangspost in Zivilsachen und Speicherung der Scans unter der Nummer des Barcodes in zentralem Verzeichnis (=noch keine Erstellung einer rudimentären elektronischen Akte) - ca Blatt Eingangspost pro Tag (=4 Wachtmeister/3 Stunden) Bereitstellung von Digital-Fax als Ergänzung für elektronischen Nachrichtenversand in Vorbereitung; als Eingang realisiert: 300 Eingänge pro Tag 10
11 e²t - Was kann das? MS Word basiert: Darstellung von Fachdaten aus der Verfahrensdatenbank und Dokumenten auf einem Bildschirm Bildschirmverfügung weitgehend automatisierte Folgedokumenterstellung Werkzeug für die Erstellung komplexer Vorlagen Individualisierung der Vorlagen möglich und gewünscht Unmittelbarer Versand elektronischer Nachrichten aus der Anwendung heraus = der eigentliche Knüller der Anwendung 11
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16 Perspektiven der ergonomischen Optimierung des richterlichen Arbeitsplatzes über die Dokumenten-Erstellung und den elektronischen Postversand hinaus - Inhaltsverzeichnis mit sprechenden Dateinamen - Mini-Dokumentenvorschau als Auswahlhilfe - Aktenviewer mit Strukturierungsmöglichkeiten und Zugriff auf Fachinformationssysteme - System Akteneinsicht ohne Notizen des Entscheiders - Aktenaustausch mit Kompatibilität - Mobilität: Fernzugriff auf Akten = das ist sehr viel komplexer als elrv und eine elektronische Aktenhaltung in einem Standard-Dokumentenmanagement-System 16
17 Hardware Endgeräte: 2. Bildschirm und oder Tablet/eBook-Reader Dienstzimmer: ergonomische Tische Mobiles Arbeiten: Sichere Fernzugänge zum gerichtlichen Arbeitsplatz Sitzungssäle: Zugang zur E-Akte für Gericht und Protokoll Beamer, Leinwände, Video; WLAN für Prozessbeteiligte (?) 17
18 Aktengliederung In e2p: automatisierte Kategorisierung der Dokumente nach derzeit ca. verschiedenen Attributen mit sprechenden Dateinamen Daraus durch Filtern: differenzierte Darstellung des Akteninhalts nach Kategorien möglich = fachlich orientierte Aktengliederung 18
19 Akteneinsichtsportal Stand der Akten zu einem bestimmten Zeitpunkt kein Durchgriff auf die produktiven Systeme der Justiz in Form einer Justiz- Cloud : Bereitstellung einer Aktenkopie (dazu ggf. Rechtsänderungen erf.) keine Dauereinsicht, sondern Aktualisierungen durch erneute Einsichtnahme (Antrag) erforderlich Bereitstellung strukturierter Dokumente Verwendung einer einheitlichen Basis-Struktur Bundesweiter Austauschstandard Die Aktenstruktur wird hinsichtlich der einzelnen Dokumente dargestellt. Das Herunterladen einzelner Dokumente ist möglich. Für den Richter wichtig: keine Akteneinsicht in Notizen, Entwürfe und recherchiertes Material 19
20 Aktenviewer e2t Flexible und performante Darstellung der E-Akte Zugriff auf das gesamte Dezernat mit Kalenderverknüpfung Zugriff auf die aktuellen Aktenvorlagen über Aktenbock Bearbeitungsmöglichkeiten in den E-Akten: Notizen und gelbe Zettel Markierungsmöglichkeiten in 4 Farben und Auflistung = eigenes Aktenexzerpt möglich Möglichkeit der virtuellen Strukturierung der Akteninhalte nach Entscheidungsrelevanz (=Relationstechnik + Exzerpt) Ordner für Sammlung recherchierten Materials und Entwürfe (von Akteneinsicht ausgenommen) Integration der Rechtsinformationssysteme: Klick auf Fundstelle oder Norm führt zur Anzeige 20
21 Neuer verfahrensrechtlicher Ansatz: Strukturierung des Prozessstoffs durch Einreicher Ansatz der Strukturierung des Verfahrensstoffs durch Richter schöpft die Möglichkeiten der E-Akte und des elektronischen Rechtsverkehrs nicht aus Beispiel: Flughafenverfahren VGH Kassel - Struktur im Einvernehmen der Parteien Perspektive: strukturiertes Einreichen Varianten: normorientierter Ansatz: Vortrag zu den Anforderungen der ausgewählten Anspruchsnorm situationsorientierter Ansatz: Vortrag zu bestimmter Sachverhaltssituation - setzt Vorgaben zu den völlig verschiedenen rechtlich erheblichen Lebenssachverhalten voraus (=Formulare). Anreize: Verfahrenserledigung in vorgegebener Zeit? Kostenbegünstigung? Jedenfalls: einfachere Verfahrenserledigung 21
22 Fazit Die Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs birgt die Möglichkeit, erhebliche organisatorisch-logistische Vereinfachungen im Gericht umzusetzen. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist der erste Schritt. Ihn komfortabel aus der Fachanwendung heraus zu realisieren, ist für die Optimierung der Abläufe und für die Akzeptanz beim Personal zwingend erforderlich. Wenn kein durchgehender elektronischer Geschäftsablauf möglich ist: Ausdruck der Eingangspost zu Papierakten und elektronischer Versand der Ausgangspost über die gleiche technische Infrastruktur: elrv als erster Baustein zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs = fließender Übergang zu elektronischen Akten ist nach derzeitiger Rechtslage durchaus möglich und erscheint wegen der enormen Einsparungen an Porto- und Zustellkosten sowie in der gesamten Logistik der Aktenhaltung vom Aktendeckel bis zur Archivierung auch wirtschaftlich vertretbar 22
23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 23
Dr. Ralf Köbler, Präsident des Landgerichts Darmstadt
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