Verhaltenskodex. für Dozierende und Auszubildende. der. akademie hörenschweiz

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1 Verhaltenskdex für Dzierende und Auszubildende der akademie hörenschweiz vn M. Saner / H.-P. Weihmann Versin 1.0 ahs Bern

2 Inhaltsverzeichnis Einführung Grundsätze Allgemeines Verhalten Umgang mit- und untereinander Diskriminierung Belästigung Verantwrtung für Eigentum und Leihmaterial der ahs Pflichten vn Dzentinnen / Dzenten und Auszubildenden Verhaltenskdex für Dzentinnen und Dzenten Verhaltenskdex für Auszubildende Bekanntwerden und Prüfung vn Verstössen Massnahmen Massnahmen bei Verstössen durch Dzentinnen / Dzenten Massnahmen bei Verstössen durch Auszubildende Abschliessendes

3 Einführung Wer anderen Menschen die Möglichkeit zurückgeben will, ihre Umgebung klar und deutlich zu hören und zu verstehen, braucht selbst ein umfangreiches Wissen zum Thema Hören und Hörgeräte. Technisches Knw-hw ist ein entscheidender Teil davn. Dch das alleine wäre zu wenig. Akustiker müssen gut mit Menschen umgehen können und in der Lage sein, sich in ihre alltäglichen Hörprbleme einzufühlen. Die akademie hörenschweiz ahs kmbiniert alle Aspekte, die hervrragende Hörgeräte-Akustiker und Hörgeräte-Akustikerinnen ausmachen und das seit über zehn Jahren mit grssem Erflg. Die akademie hörenschweiz ist eine verbandsunabhängige Organisatin und das einzige Lehrinstitut, das die gesamte Ausbildung zum Hörgeräte-Akustiker/zur Hörgeräte-Akustikerin mit eidgenössischem Fachausweis in der Schweiz anbietet. Die akademie hörenschweiz geniesst in der Welt der Hörakustik eine hhe Anerkennung als Lehreinrichtung und Organisatr der Aus- und Weiterbildung vn Hörgeräte-Akustikern. Diese Reputatin verdankt die ahs nicht nur den hervrragenden Leistungen der Dzentinnen und Dzenten, sndern auch den ethischen Werten, die den Unterrichtsalltag an der akademie hörenschweiz prägen. Die akademie hörenschweiz pflegt eine Kultur der Eigenverantwrtung und Autnmie. Diese Kultur kann nur gelebt werden, wenn sich alle Angehörige an gesetzliche Vrschriften und interne Weisungen zum Umgang miteinander halten und diese in ihrem (Fach-) Bereich umsetzen. Eigenverantwrtliches Handeln setzt vraus, dass insbesndere die Dzentinnen und Dzenten swie die Auszubildenden der ahs die Werte der Einrichtung vrleben und umsetzen, bzw. deren Umsetzung beachten und für Ihren Einsatz an der ahs berücksichtigen. Der vrliegende Verhaltenskdex bietet dazu eine Orientierungshilfe. Er gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Regeln des Miteinanders, die beachtet werden müssen. Er greift bewusst diejenigen Themen heraus, welche die Reputatin der akademie hörenschweiz bei fehlerhafter Anwendung massiv schädigen könnten. Mit einem krrekten Verhalten in den erwähnten Bereichen leisten die Geschäftsleitung swie die Schulleitung der ahs, alle Dzentinnen und Dzenten, swie alle Auszubildenden ihren Beitrag, dass die Integrität an der ahs gefestigt und das eigenverantwrtliche Handeln auf allen Ebenen gestärkt wird. 3

4 1.0 Grundsätze Sämtliche Tätigkeiten der akademie hörenschweiz werden unter Einhaltung der geltenden Gesetze, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Abslventen und im rechtmässigen Interesse des Branchenverbands, der Geschäftspartner swie der unterrichtenden Dzentinnen und Dzenten ausgeführt, die in irgendeiner Frm in der ahs tätig sind der invlviert sind. Zu diesem Zweck verlangt die akademie hörenschweiz vn ihren Dzentinnen und Dzenten, dass sie ihre Pflichten in Übereinstimmung mit den höchsten Massstäben für das Verhalten in Ihrer Lehrtätigkeit erfüllen, wie es in diesem Verhaltenskdex beschrieben ist. Das bedeutet im Einzelnen: Einhaltung der geltenden Gesetze vn Aufrichtigkeit, Integrität und gutem Glauben geprägtes Verhalten Einhaltung der Grundsätze, Ziele und Verpflichtungen, die in diesem Kdex genannt werden Die Grundsätze und Bestimmungen des Kdex sind für alle Persnen, die haupt- der nebenamtlich an der ahs beschäftigt sind und für alle anderen Persnen, deren Handlungen auf die ahs zurückfallen können, verbindlich. Gleichzeitig gelten diese Bestimmungen auch für die Auszubildenden, da sie als Teilnehmende an den Lehrveranstaltungen die Aussenwahrnehmung der ahs mit beeinflussen können. Die akademie hörenschweiz verbreitet den Kdex an alle Empfänger, infrmiert sie über die darin enthaltenen Bestimmungen und Grundsätze und erwartet vn ihnen, sich daran zu halten. 2.0 Allgemeines Verhalten 2.1. Umgang mit- und untereinander Auszubildende und Dzentinnen / Dzenten gehen respektvll mit- und untereinander um. Dazu gehört vr allem das krrekte und respektvlle Verhalten während des Unterrichts. Die Teilnehmenden swie die Dzentinnen / Dzenten vermeiden Störgeräusche, indem z. B. das Handy lautls gestellt wird und auch keine privaten Gespräche geführt werden. Jede/r Teilnehmende am Unterricht hat das Recht angehört zu werden und seinen unterrichtsbezgenen Input zu geben, Fragen zu stellen und seine Lernerflge zu sichern. Niemand wird aufgrund unterschiedlichen Wissens- und Ausbildungsstands ausgegrenzt der in irgendeiner Frm diskriminiert. Die hhen Anfrderungen an sziale Fähigkeiten, welche die Ausübung des Berufs «Hörgeräte-Akustiker/in» mit sich bringen, gelten vr allem auch für die Anwendung im Unterrichtsgeschehen. 4

5 2.2 Diskriminierung Jegliche Frm vn Diskriminierung aufgrund plitischer Anschauungen, aufgrund der Religin, ethnischen Zugehörigkeit, Natinalität, des Alters, des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, der Gesundheit der aufgrund persönlicher Eigenschaften wird vn der ahs nicht geduldet. 2.3 Belästigung Die akademie hörenschweiz untersagt jede Frm der Belästigung im Rahmen vn Lehrveranstaltungen der Arbeitsbeziehungen, b intern der extern. Unter anderem gilt Flgendes: Schaffung eines bedrhlichen, feindseligen der ausgrenzenden Umfelds im Klassenverbund für einzelne Auszubildende der Gruppen vn Auszubildenden wird vn der ahs nicht tleriert. Sexuelle Belästigung wird vn der ahs nicht tleriert. 2.4 Verantwrtung für Eigentum und Leihmaterial der ahs Die Dzentinnen / Dzenten swie die Auszubildenden sind verpflichtet, mit den vrhandenen Einrichtungen und Materialien srgfältig umzugehen, um das Eigentum der Schule zu schützen. Dabei sind die ihnen zur Verfügung gestellten Ressurcen verantwrtungsvll und gewissenhaft einzusetzen. Gleichzeitig ist eine unangemessene Nutzung dieser Ressurcen zu vermeiden. Gleiches gilt für geliehenes Material, das für die Nutzung in einzelnen Unterrichtseinheiten zur Verfügung gestellt wird. Besagte Eigentumsgegenstände und Ressurcen dürfen nicht s genutzt werden, dass die Nutzung den Interessen der akademie hörenschweiz widerspricht. Ebens wenig dürfen sie für Zwecke genutzt werden, die nicht Bestandteil der sachbezgenen Nutzung im Rahmen der Lehrveranstaltung sind. 5

6 3.0 Pflichten vn Dzentinnen / Dzenten und Auszubildenden Die Verantwrtung für erflgreiche Lehrveranstaltungen liegt gemeinsam auf Seite der Dzentinnen / Dzenten swie der Auszubildenden. Dazu gelten an der akademie hörenschweiz die flgenden allgemeinen Regeln und Grundätze für den Umgang untereinander. 3.1 Verhaltenskdex für Dzentinnen und Dzenten Dzentinnen / Dzenten dürfen ein sich aus ihrer Funktin der Tätigkeit an der ahs ergebendes Abhängigkeitsverhältnis nicht ausnutzen. Insbesndere ist es untersagt, Auszubildende für den eigenen Betrieb der ihnen bekannte Betriebe abzuwerben, die auf der Suche nach geeigneten Mitarbeitenden sind Dzentinnen / Dzenten beginnen und beenden die Veranstaltung pünktlich Die Abrechnung der Leistung als Dzentin / Dzent entspricht der tatsächlich erbachten Leistung (Anzahl Unterrichtsstunden / Spesen, etc.) Dzentinnen / Dzenten bereiten Lehrveranstaltungen adäquat vr und stellen Skripte und snstige lehrveranstaltungsrelevante Materialien zur Verfügung Dzentinnen / Dzenten kmmunizieren ihre Erwartungen an Studienleistungen und bieten adäquates Feedback an Dzentinnen / Dzenten antwrten auf Anfragen Auszubildender (v. a. per ) innerhalb eines angemessenen, selbst festlegbaren Zeitrahmen 3.2 Verhaltenskdex für Auszubildende Auszubildende beteiligen sich (qualitativ und quantitativ) aktiv an der Lehrveranstaltung Auszubildende bereiten Lehrveranstaltungen adäquat vr, hierzu gehört u. a. die srgfältige Lektüre vn unterrichtsbegleitenden Texten Auszubildende erscheinen pünktlich zur Lehrveranstaltung Auszubildende nehmen regelmässig an der Lehrveranstaltung teil und teilen der Schulleitung Fehlzeiten vrab mit Auszubildende nutzen technische Geräte (Laptp, Tablet, Handy, etc.) ausschliesslich für Aufgaben im Rahmen der Lehrveranstaltung 6

7 4.0 Bekanntwerden und Prüfung vn Verstössen Wenn eine Persn, die in irgendeiner Weise in die Tätigkeit der ahs invlviert ist (Dzentinnen / Dzenten, Auszubildende, Geschäfts- und Schulleitung, etc.), Kenntnis vn einem möglichen Verstss gegen den Kdex erhält, hat sie unverzüglich einen der Ansprechpartner der ahs (Ansprechpartner sind die Schulleitung und die Mitglieder der Geschäftsleitung) zu infrmieren, damit die Angelegenheit geklärt wird.im Sinne der bestmöglichen Aufklärung sllte dabei das Datum und die Uhrzeit mit erfasst werden. Nach Bekanntwerden des Verstsses wird die Geschäfts- und Schulleitung der ahs die Schwere des Verstsses prüfen und mit der Persn Kntakt aufnehmen, die den Verstss begangen hat. Um unsachgemässe der falsche Anschuldigungen vn Dzentinnen / Dzenten, aber auch vn Auszubildenden zu vermeiden, wird vr der Ableitung und Umsetzung vn Knsequenzen eine Anhörung der beschuldigten Persn in die Wege geleitet. Diese Anhörung hat im Idealfall in einem persönlichen Gespräch der per Telefn zu erflgen. Sllte diese Anhörung einen tatsächlichen Verstss gegen den Kdex ergeben, werden seitens der Geschäfts- und Schulleitung die entsprechenden Massnahmen gegen die beschuldigte Persn eingeleitet. 5.0 Massnahmen 5.1 Massnahmen bei Verstössen durch Dzentinnen / Dzenten Die Dzentinnen / Dzenten der akademie hörenschweiz werden vr allem aufgrund ihrer fachlichen Kmpetenz, aber auch aufgrund ihrer persönlichen und charakterlichen Integrität an der ahs verpflichtet. Daher wiegen Verstösse gegen den Kdex durch Dzentinnen / Dzenten schwerer als Verstösse durch Auszubildende und werden deshalb knsequent verflgt, um eine bleibenden Schaden vn der ahs fernzuhalten der abzuwenden. Gegen den Kdex zu verstssen kann als Verletzung vn vertraglichen Pflichten mit den entsprechenden gesetzlich vrgesehenen Knsequenzen betrachtet werden. Je nach Schwere des Verstsses können flgende Massnahmen als Knsequenzen aus dem Verstss in die Wege geleitet werden: Mündliche- und/der schriftliche Abmahnung und Hinweis auf die Pflicht zur Einhaltung des Kdex Schriftliche Abmahnung mit Ankündigung weiterer Knsequenzen im Wiederhlungsfall Schriftliche Abmahnung und Ankündigung der Vertragskündigung; Infrmatin der Mitglieder des Verbands Hörakustik Schweiz VHS als Träger der ahs Kündigung des Dzentenvertrags; Infrmatin der Mitglieder des Verbands Hörakustik Schweiz VHS als Träger der ahs 7

8 5.2 Massnahmen bei Verstössen durch Auszubildende Der Beruf als Hörgeräte-Akustiker/in stellt besnders hhe Anfrderungen an persönliche und sziale Kmpetenzen der Auszubildenden. Daher werden auch die Verstösse vn Auszubildenden gegen den Kdex der ahs knsequent verflgt, um Schaden vn der ahs fernzuhalten der abzuhalten. Je nach Schwere des Verstsses können flgende Massnahmen als Knsequenzen aus dem Verstss in die Wege geleitet werden: Mündliche- und schriftliche Abmahnung und Hinweis auf die Pflicht zur Einhaltung des Kdex Schriftliche Abmahnung mit Ankündigung weiterer Knsequenzen im Wiederhlungsfall; Infrmatin an den Ausbildungsbetrieb Schriftliche Abmahnung und Ausschluss aus dem Unterrichtsgeschehen Schriftliche Abmahnung und Empfehlung an den Ausbildungsbetrieb zur Aufhebung des Ausbildungsvertrages 6. Abschliessendes Die Geschäftsleitung der akademie hörenschweiz ist für die Umsetzung und die Einhaltung des Kdex verantwrtlich. Alle Verstösse gegen den Kdex werden prtklliert und die Mitglieder der Geschäftsleitung darüber infrmiert. Grbe Verstösse gegen diesen Kdex werden an den Verband Hörakustik Schweiz VHS zur Infrmatin weitergeleitet. Die Geschäftsleitung ist dafür verantwrtlich, alle benötigten Massnahmen einzuleiten, die sich aus den Verstössen gegen den Kdex ergeben und diese im Sinne der ahs durchzuführen. Dieser Verhaltenskdex tritt am 20. Juli 2015 in Kraft. Bern, 20. Juli 2015 akademie hörenschweiz gmbh Die Geschäftsleitung H.-P. Weihmann Alexander Fila Stefan Häberle 8

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