Luftfrachtkontrollen Technik und Kapazitäten SLV-Forum Luftfrachtsicherheit

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1 Luftfrachtkontrollen Technik und Kapazitäten SLV-Forum Luftfrachtsicherheit Roland Mandel Teamleiter Luftsicherheit Lufthansa Cargo AG Sicherheit und Umweltmanagement Frankfurt, 20. März 2012

2 VO (EU) 173/2012 kennen Sie die schon? 1

3 VO (EU) 173/2012 kennen Sie die schon? Ab 21. März 2012: Änderung im Text der Transporteurserklärung (Anlage 6-E der VO). Schulung nach Kap der VO (EU) 185/2010 erforderlich. Kap neu eingefügt: Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins. Kap a) geändert: Zulassungsnummer des regb ist in den Dokumenten anzugeben. 2

4 Muss ich denn unbedingt bekannter Versender werden? Aussagen von Versendern dazu: Im Gesetz steht, daß die Luftverkehrsgesellschaft letztlich die Verantwortung hat. Die sollen sich einfach ein paar Röntgengeräte mehr anschaffen. Das ist alles so schrecklich kompliziert. Niemand kann mir eine klare Auskunft geben. Da muss ich ja mein Betriebsgelände sichern wie Fort Knox. Das ist völlig unverhältnismäßig. Ich habe gehört daß dann alle Mitarbeiter geschult werden müssen. Das verursacht Kosten im sechsstelligen Bereich. Wir haben Dreischichtbetrieb. Da muss ich alleine 6 Sicherheitsbeauftragte schulen und beschäftigen, damit immer einer vor Ort ist. Wir warten erst mal die weitere Entwicklung ab. Die Regelung gilt doch erst ab Der Spediteur und die Fluggesellschaften werden alle meine Probleme lösen. 3

5 Kontrolltechnik heute Die technischen Möglichkeiten sind begrenzt: Frachtkontrollen sind schwieriger als Passagierkontrollen. Röntgengeräte bis zu einem Tunnelmaß von ca. 180 x 180 cm. Sprengstoffdetektionsgeräte in verschiedenen Ausführungen. Hunde (direkte Suche oder RasCargo-Verfahren). Durchsuchung von Hand. Visuelle Kontrolle. Sicherheitslagerung (Cooling) und Simulationskammern sind nicht mehr erlaubt (keine wirkliche Sicherheitsmaßnahme). Verwenden Sie die jeweils am besten geeignete Methode. 4

6 Was bleibt übrig? Röntgengeräte bis zu einem Tunnelmaß von ca. 180 x 180 cm. Sprengstoffdetektionsgeräte in verschiedenen Ausführungen. Bedingt das Öffnen des Versandstücks! Hunde (direkte Suche oder RasCargo-Verfahren). Durchsuchung von Hand. Visuelle Kontrolle. 5

7 Die täglichen Herausforderungen Röntgen oder nicht röntgen ist oft keine Frage. Übergroße Fracht. Schüttgut. Gefahrgut. 6

8 Der (Alp-)Traum des Technikers Leider ungeeignet: Anlagen zum Röntgen kompletter Ladeeinheiten. 7

9 Für wen lohnt/empfiehlt sich eine Zulassung als bekannter Versender? Maßgebend sind die Sendungsstruktur und das Aufkommen. Was lässt sich leicht mit Röntgentechnik kontrollieren? Kleine Mengen, kleine Maße, geringe Dichte. Was sind die Problemfälle? - Große Mengen an Versandstücken erhöhen den Bearbeitungs- und Zeitaufwand bei der Frachtannahme. - L/B/H größer als 180 cm (145 cm)? Geräte mit größerem Tunnelquerschnitt sind nicht verfügbar. - Inhalt hoher Dichte: Motoren, Getriebe, Antriebswellen, Jedes dieser Kriterien verlangsamt und verteuert den Prozess. Die Kombination von zwei oder aller Kriterien potenziert die Problematik! Welche Alternativen gibt es? - Sicherheitskontrolle ab Werk, d.h. durch einen als regb zugelassenen Verpacker oder eigenes Personal? - Kontrollgerechte Verpackung? - Den eigenen Logistikprozess genau analysieren: Wo entsteht identifizierbare Luftfracht? 8

10 Der geschäftliche Versender Ausweg oder Scheinlösung? Vergleichbare Auflagen gleiche Verantwortung gleiche Haftung: Kap. 6.5 des Anhangs zur VO (EG) 185/2010 beschreibt den geschäftlichen Versender (Account Consignor). Benennung durch einen reglementierten Beauftragten. RegB übergibt Luftsicherheitsanweisungen und Verpflichtungserklärung für geschäftliche Versender (Anlage 6 D). gv übergibt Verpflichtungserklärung oder hat AEO-Zertifikat. Für die Sicherheit auf dem Betriebsgelände verantwortliche Person muss benannt und dem regb mitgeteilt werden. Validierung der Angaben zum Unternehmen durch den regb. Der Status erlischt wenn innerhalb 2 Jahren keine Aktivitäten vorliegen. Informationspflicht bei Nichteinhaltung der Anweisungen oder Herkunft der Güter von Dritten. Aber: Die Sendungen des geschäftlichen Versenders erhalten den Sicherheitsstatus SCO und dürfen nur auf reine Frachtflugzeuge verladen werden! Nicht jedes Luftverkehrsunternehmen nimmt Fracht geschäftlicher Versender zur Beförderung an. 9

11 Wie bereitet sich die Lufthansa Cargo AG auf den März 2013 vor? Information und Technik: Transparenz und Rahmenbedingungen schaffen: - Vorträge bei Industrie- und Handelskammern. - Beteiligung an Arbeitsgruppen mit Ministerien, LBA und anderen Verbänden. - Eigene Veranstaltungen: Sicherheitskonferenz, Round Table Export. Projekt Future Security Lufthansa Cargo Mengenermittlung: - Wie viele Unternehmen werden im März 2013 zugelassen sein? - Wie viel Fracht kommt von den nicht zugelassenen Unternehmen? - Welche Struktur hat diese Fracht? - Was werden die reglementierten Beauftragten und Dienstleister sicher machen? - Welche Konsequenzen gibt es für Deutschland und die EU-Staaten? Projekt Future Security Lufthansa Cargo welche Technik brauchen wir? - Bedarfsermittlung für Geräte, Personal, Flächen. - Zulassung anderer Technologien forcieren. - Zusammenwirken mit Flughäfen (FRA, MUC) für Infrastrukturplanungen. 10

12 Aktuelle Entwicklungen in der EU Während die gravierenden Auswirkungen der VO (EG) 185/2010 für Anfang 2013 erwartet werden, bringt die VO (EG) 859/2011 weitere Herausforderungen: Die EU Kommission erweitert mit der VO (EG) 859/2011 bestehende Regelungen als Antwort auf Bedrohungen in jüngster Zeit: - Focus auf Inbound Cargo aus Drittstaaten. - Zulassung der Air Carrier als ACC3 (Air Cargo and Mail Carrier Third Country) seit 1. Februar Einführung des Begriffs High Risk Cargo and Mail (HRCM) und damit verbundener zusätzlicher Kontrollmaßnahmen seit 1. Februar Zertifizierung der Abfertigungsbetriebe in Drittstaaten durch einen Independent Validator spätestens zum 1. Juli Air Carrier verantwortlich für die unabhängige Validierung von Reglementierten Beauftragten und Bekannten Versendern in Drittstaaten zum 1. Juli 2014! 11

13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

FedEx Express Kundennummer(n): Bitte verwenden Sie den Anhang A für weitere Kundennummern und/oder Niederlassungen.

FedEx Express Kundennummer(n): Bitte verwenden Sie den Anhang A für weitere Kundennummern und/oder Niederlassungen. FedEx Express Kundennummer(n): Bitte verwenden Sie den Anhang A für weitere Kundennummern und/oder Niederlassungen. An: FedEx Express Schweiz EU 300/2008 und 185/2010 Faxnummer: 061 325 14 56 E-Mail- acsch@fedex.com

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