Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick

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1 Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick Modell Sale-and-lease-back Crowdfunding nach dem AltFG

2 Über uns Anwaltskanzlei aus Wien mit rund 50 Mitarbeitern Spezialisten für Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht Unterstützung von Anbietern alternativer Energie ua bei Finanzierungsmaßnahmen Kanzlei wird zu 100 % mit Strom aus eigenen Wasserkraft- und Photovoltaikanlagen versorgt

3 Was Sie heute erwartet Ausgangslage Vorstellung des Sale-and-lease-back Modells zur Bürgerbeteiligung Überblick zu Crowdfunding und seinen Rechtsgrundlagen Auflistung der Vor- und Nachteile

4 Ausgangslage Prospektpflicht nach Kapitalmarktgesetz (KMG) besteht bei öffentlichem Angebot von Wertpapieren oder Veranlagungen im Inland, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden aber: Liberalisierung durch das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) Konzessionspflicht nach Bankwesengesetz (BWG) nur konzessionierte Kreditinstitute zur Durchführung von Bankgeschäften berechtigt etwa Einlagengeschäft gemäß 1 Abs 1 Z 1 BWG: "Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage"

5 Modell Sale-and-lease-back WIR WISSEN WEITER

6 Modell Sale-and-lease-back 1. Abschluss Sale-and-lease-back Vertrag 3. Kaufpreiszahlung Paneele Gemeinde 2. Anschaffung und Inbetriebnahme 4. Mietzahlungen

7 Modell Sale-and-lease-back + ~ - Kein Bankgeschäft (FMA, Stand: März 2014) Keine Prospektpflicht (FMA, Stand: März 2014) Flexible Gestaltung Geringer Verwaltungsaufwand Rasche und einfache Umsetzung Fixe Verzinsung Möglicher Refinanzierungsbedarf Keine Mitgestaltungsmöglichkeit der Bürger Wirtschaftliches Risiko (aber: Versicherung) Gewerbeberechtigung (Verkauf von PV-Paneelen)

8 Crowdfunding nach dem AltFG WIR WISSEN WEITER

9 Crowdfunding Rechtsgrundlagen (in Kraft seit ): Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) Alternativfinanzierungs-Informationsverordnung (AltF-InfoV) Zwei große Regelungsbereiche: für Emittenten alternativer Finanzinstrumente für Crowdinvesting-Plattformen Erleichterter Zugang für Kleinstunternehmen und KMU zum Kapitalmarkt durch gestaffelte Informationspflichten Anhebung der Schwellenwerte für die Prospektpflicht nach dem KMG

10 Crowdfunding Emittent: Natürliche oder juristische Person, die ein mittleres oder kleineres Unternehmen oder Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG (Mitarbeiteranzahl < 250 und entweder Jahresumsatz höchstens EUR 50 Mio. oder Jahresbilanzsumme höchstens EUR 43 Mio.) betreibt, welches durch Ausgabe alternativer Finanzinstrumente aufgrund eines öffentlichen Angebots an 150 oder mehr Anleger Gelder unmittelbar für ihre operative Tätigkeit einsammelt. Fraglich, ob auch Gemeinden bei Betrieb eines Unternehmens als Emittenten isd AltFG qualifiziert werden können Abklärung mit FMA erforderlich

11 Crowdfunding Erfasste "alternative" Finanzinstrumente: Aktien Anleihen Geschäftsanteile an Kapitalgesellschaften und Genossenschaften Genussrechte Stille Beteiligungen Nachrangdarlehen Kein unbedingter Rückzahlungsanspruch (ausgenommen Anleihen) Keine Verpflichtung zur Leistung eines Nachschusses (ausgenommen Genossenschaftsanteile)

12 Crowdfunding Euro (Gesamtgegenwert über 12 Monate) ,5 Mio 5 Mio Anteile an Kapitalgesellschaften (außer Aktien), Genussrechte, stille Beteiligungen, Nachrangdarlehen Allg. zivilrechtliche Aufklärungspflichten Informationsblatt vereinfachter Prospekt Prospekt Aktien, Anleihen Allg. zivilrechtliche Aufklärungspflichten Informations blatt vereinfachter Prospekt Prospekt Anteile an Genossenschaften Allg. zivilrechtliche Aufklärungspflichten Informations blatt vereinfachter Prospekt Prospekt

13 Crowdfunding Informationsblatt Inhalt und formaler Aufbau gemäß AltF-InfoVO Übermittlung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses an Anleger und Verein für Konsumenteninformation Prüfung hinsichtlich Kohärenz, Vollständigkeit und Verständlichkeit durch bestimmte Berufsträger (etwa Wirtschaftstreuhänder, Wirtschaftskammer, Notare, Rechtsanwälte, Unternehmensberater) Rücktrittsrecht für Verbraucher bis zu zwei Wochen ab Erhalt der Informationen und Belehrung über das Rücktrittsrecht

14 Crowdfunding Vereinfachter Prospekt gemäß 7 Abs 8a KMG Ziel: Reduktion des Aufwands und der Kosten bei Erstellung, Kontrolle und Billigung des Prospekts Inhaltliche Erleichterungen: nur die wesentlichsten Inhaltsangaben übernommen Reduzierter Mindestinhalt durch Schema F (Anlage zum KMG) vorgegeben (etwa Entfall der Angaben über die zukünftige Wertentwicklung bei Veranlagungen) Unterliegt jedoch der Prospektbilligung durch die FMA Unverzügliche Veröffentlichung des Prospekts nach Billigung, jedoch spätestens einen Bankarbeitstag vor Beginn des öffentlichen Angebots

15 Crowdfunding + ~ - Keine Bankkonzession erforderlich Großzügige Anhebung der Prospektpflichtgrenze Rechtssicherheit durch gesetzliche Regelung Wahl zwischen verschiedenen Finanzinstrumenten Umsetzung komplexer als SLB- Modell Prüfung des Informationsblatts durch bestimmte Berufsträger Höherer, jedoch vertretbarer Aufwand für KMU Verwaltungsübertretungen: BVB statt FMA Noch nicht praxiserprobt

16 Kontaktieren Sie uns Brandl & Talos Rechtsanwälte GmbH Mariahilfer Straße Wien T M office@btp.at W

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