Vorteilhaftigkeit der Landw. Unfallversicherung für die Imker. Andreas Breitrück
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- Anke Waltz
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1 Vorteilhaftigkeit der Landw. Unfallversicherung für die Imker Andreas Breitrück Kataster - Versicherung - Beitrag
2 Ausgangssituation Bis Ende 2007 Versicherungsfreiheit für Unternehmer, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und sonstige Verwandte, wenn - die Imkerei nicht gewerbsmäßig betrieben wird und - nicht Nebenunternehmen eines landw. Unternehmens ist.
3 Alte Rechtslage Versicherung und Beitrag für Imkereien sind, sofern keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, abhängig von dem Begriff Gewerbsmäßigkeit Eine auf Dauer angelegte Erwerbsquelle. Versicherungsschutz BSG-Rechtsprechung ab 8 Bienenvölker möglich Nachweispflicht Versicherungsschutz bei der LBG SHH ab 25 Bienenvölker
4 Jetzige Rechtslage Ab 2008 gilt eine gesetzliche Definition für den Eintritt der Versicherungspflicht in der LUV!! Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn mehr als 25 Bienenvölker im Durchschnitt gehalten werden. Außerdem besteht Versicherungs- und Beitragspflicht, wenn die Bienenvölker als Bestandteil eines landw. Betriebes gehalten werden.
5 Versicherungsschutz Versicherungsschutz genießen - Unternehmer - Ehegatten und eingetragene Lebenspartner - mitarbeitende Familienangehörige - Beschäftigte - kurzfristige Helfer bei Verrichtung einer betriebsdienlichen Tätigkeit Achtung!! Kein Versicherungsschutz für Altenteiler, die an weniger als 21 Tagen im Jahr tätig sind
6 Bedeutung der gesetzlichen Unfallversicherung Entschädigungsaspekt - Entschädigung des Versicherten eines Unternehmens für Gefahren für Leben und Gesundheit ohne Haftungsauseinandersetzung mit dem Unternehmer Haftungsrechtlicher Aspekt - Ablösung der Unternehmerhaftpflicht gegenüber seinen Versicherten - ausschließliche Verweisung der Versicherten an die BG - Regress der BG nur bei grobem Verschulden des Unternehmers
7 Meldepflicht Gesetzliche Verpflichtung zur Meldung von Tatsachen, die für die Versicherung, Zuständigkeit und Beitragsberechnung von Bedeutung sind. => Anzahl der durchschnittlich gehaltenen Bienenvölker! Oje, ich habe die Meldung bisher versäumt. Was nun?
8 Leistungen Bei einem Arbeitsunfall haben Versicherte Anspruch auf Heilbehandlung einschl. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Berufliche Rehabilitation Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Geldleistungen Bsp.: Verletztenrente zwischen 180,52 und 902,58 => Teilsicherung für Unternehmer und Ehegatten => Vollsicherung für fremde Personen
9 Beiträge Gewerbsmäßig betriebene Imkereien 0,10 Berechnungseinheiten (BER) je Bienenvolk gleitender Grundwert mind. 15 BER und höchstens 50 BER Umlage 2008 fällig 2009 Hebesatz = 3,61 je voller BER 25 Bienenvölker 64,98 50 Bienenvölker 72,20 75 Bienenvölker 81, Bienenvölker 90,25 Imkereien neben der Landwirtschaft 0,10 Berechnungseinheiten (BER) je Bienenvolk Kein zusätzlicher Grundwert Vermarktungstätigkeiten ab 5 volle Arbeitstage jährlich, werden gesondert verbeitragt.
10 Freiwillige Versicherung Seit dem können sich Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten von nicht gewerbsmäßig betriebenen Imkereien (< 26, mind. aber 8 durchschnittlich gehaltene Bienenvölker) auf schriftlichen Antrag hin freiwillig versichern. Beitragsberechnung wie für gewerbsmäßige Imker Versicherungsschutz bzw. Leistungen ebenfalls Ausnahme: Unentgeltlich tätige Verwandte bleiben unversicherbar!!
11 Zahlen & Fakten 2009 LBG = 185 beitragspflichtige Imker 4481 Bienenvölker davon 131 Bestandteil eines ldw. Unternehmens Arztkosten rd davon 7 freiwillig versichert Unfallkosten rd Renten rd davon 47 eigenständige Imker Beiträge rd davon 18 mit Mindestgröße LAK/LKK davon 29 mit weniger als 100 BV
12 Fragen?
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