Wer führt die Umsatzsteuer für Bauleistungen ab? 13 b UStG - Änderungen bei der Steuerschuldumkehr
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- Jan Adenauer
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1 Wer führt die Umsatzsteuer für Bauleistungen ab? 13 b UStG - Änderungen bei der Steuerschuldumkehr
2 Agenda 1. Der Steuerberaterverband Köln 2. Wie lautet der Grundsatz? 3. Wer ist Bauleistender? 4. Was ist eine Bauleistung? 5. Wann gilt welche Regelung? 6. Zum guten Schluss
3 1. Der Steuerberaterverband Köln
4 2. Wie lautet der Grundsatz? 13 b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner Reverse-Charge-Verfahren Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen Was? Begriff der Bauleistung Wer? Begriff des Bauleistenden Wann? Zeitliche Anwendung
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6 3. Was ist eine Bauleistung? Bauleistung bzw. Bauwerk -> orientiert sich an 1 und 2 der Baubetriebe-Verordnung Leistung muss sich unmittelbar auf Substanz des Bauwerks auswirken = Substanzerweiterung, - verbesserung, -beseitigung, -erhaltung. Keine Bauleistung: ausschließlich planerische Leistungen reine Materiallieferungen durch Baustoffhändler reine Anlieferung von Beton zur Verfügung Stellung von Betonpumpen und anderen Baugeräten, es sei denn gleichzeitig wird Personal für substanzverändernde Arbeiten zur Verfügung gestellt. Gerüstbau
7 3. Was ist eine Bauleistung?
8 4. Wer ist Bauleistender? Neue Bescheinigung: UST 1 TG Nicht verwechseln mit Freistellungsbescheinigung gem. 48b EStG
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10 4. Wer ist Bauleistender? Bauträger?
11 5. Wann gilt welche Regelung? Bis (Altregelung) GeneralisierendeBetrachtung des Leistungsempfängers (auch ohne Zusammenhang mit Ausgangsumsatz) Vertrauensschutz im Verwaltungsweg 13 b UStGfür private Leistungsbezüge (Übergangszeitraum) Bauwerksbezogene Einzelfallbetrachtung (nur im Zusammenhang mit Ausgangsumsatz) Kein Vertrauensschutz Kein 13 b UStG für private Leistungsbezüge Ab (gesetzliche Neuregelung) Generalisierende Betrachtung des Leistungsempfängersinkl. gesetzl. Bescheinigung Gesetzlicher Vertrauensschutz 13 b UStGfür private Leistungsbezüge Gültige Freistellungsbescheinigung 48b EStG als möglicher Nachweis Bauwerksbezogene Bestätigung des Leistungsempfängers als gesicherter Nachweis Gesonderterteilte Bescheinigung als alleiniger Nachweis Schaubild und Beispiel in Anlehnung an Göttker, USt-Seminar 9/2014
12 5. Wann gilt welche Regelung? Grundfall: Bauunternehmer A erbringt Bauleistungen an Bauunternehmer B: 1. der als Bauträger Einfamilienhäuser auf einem ihm gehörenden Grundstück erstellt und nach Fertigstellung veräußert 2. für dessen Werkshalle 3. an dessen privatem Einfamilienhaus 4. der auf dem Grundstück eines Kunden ein Gebäude errichtet
13 5. Wann gilt welche Regelung? Lösung bis : für die Fälle 1-4: Wechsel der Steuerschuldnerschaft, (generalisierende Betrachtungsweise) Lösung bis : A ist Steuerschuldner für die Fälle 1-3, lediglich im Fall 4: Wechsel der Steuerschuldnerschaft, da B die Leistung seinerseits zur Erbringung einer Bauleistung nutzt (Bauwerksbezogene Betrachtung) Lösung ab : für die Fälle 1-4: Wechsel der Steuerschuldnerschaft, da B eine Bescheinigung USt 1 TG vorlegt (generalisierende Betrachtungsweise)
14 5. Wann gilt welche Regelung? Besonderheiten bei Abschlagszahlungen beachten Im Zweifel genaue Abstimmung mit dem Leistungsempfänger nötig Bauträger und der Antrag auf Erstattung der zu Unrecht abgeführten 13 b-umsatzsteuer Besonderheiten bei Organschaft
15 6. Zum guten Schluss Aktuelles: 14.November 2014:GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff 17. Dezember 2014:Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer
16 6. Zum guten Schluss Hilfsangebote wahrnehmen: Steuerberater frühzeitig kontaktieren Kammern und Verbändebieten Info und Fortbildung Weitere Angebote zur Information auch im Internet:
17 6. Zum guten Schluss Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen?
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