Rechtlicher Rahmen für Investitionen in der Landwirtschaft

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1 Rechtlicher Rahmen für Investitionen in der Landwirtschaft Rechtsanwälte Rostock g Schwerin Ingo Glas Rechtsanwalt Fachanwalt für Agrarrecht Fachanwalt für Steuerrecht 1 Rechtsanwälte Fachanwälte Rostock g Schwerin Ingo Glas Rechtsanwalt Fachanwalt für Agrarrecht Fachanwalt für Steuerrecht Doberaner Str Rostock Tel kanzlei@geiersberger.de 2 1

2 Agrarinvestitionen Konstellationen aus Sicht des Verkäufers aus Sicht des Erwerbers Veräußerung von LN oder Gesellschaftsanteilen Erwerb zum Zwecke Begründung oder Fortführung des Betriebes Kapitalanlage mit Verpachtung Beteiligung an Agrargesellschaft Beteiligung an Beteiligungsgesellschaft 3 Agrarinvestitionen Motive aus Sicht des Verkäufers aus Sicht des Erwerbers mangelnde Generationenfolge Neugründung eines Agrarbetriebes Ermöglichung des Generationenwechsels Kapitalbeschaffung für Investitionen wirtschaftliche Notlage Erweiterung bestehender Betriebe Kapitalsicherung 4 2

3 Grundstücksverkehrsgesetz Inhalt und Zweck Förderung der Erhalt lebensfähiger Landwirtschaftsbetriebe Vermeidung, dass LN in ungeeignete Hände fällt Vermeidung der Zersplitterung von LN Vermeidung überhöhter Kaufpreise Sicherung der Volksernährung 5 Grundstücksverkehrsgesetz Einsatzbereiche Abwehr von Gefahren für die keine positive Lenkung des Grundstücksverkehrs 6 3

4 Grundstücksverkehrsgesetz Eingriffsmöglichkeiten Geschäfte über landwirtschaftliche Grundstücke bedürfen der Genehmigung Versagung der Genehmigung beim Vorliegen bestimmter Tatsachen wenn Versagung möglich è Vorkaufsrecht der Siedlungsbehörde 7 Grundstücksverkehrsgesetz Eingriffskompetenz nur bei Grundstücksgeschäften nicht bei der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an Agrargesellschaften 8 4

5 Grundstücksgeschäfte Versagungsgrund ungesunde Verteilung unwirtschaftliche Verkleinerung unangemessener Kaufpreis liegt in der Regel vor, wenn die Veräußerung Maßnahmen zur Verbesserung der widerspricht 9 Versagungsgrund: Genehmigung leistungsfähiger Landwirtschaftsbetrieb gleichgültig, ob ein anderer Betrieb besser geeignet wäre Größe des Betriebes spielt keine Rolle Mittelherkunft für Flächenerwerb hat keinen Einfluss 10 5

6 Versagungsgrund: Rechtsform des Erwerbers juristische Person Einzelunternehmen Personengesellschaft leistungsfähiger Betrieb Gesellschaftszweck = Landwirtschaft persönlich haftender Gesellschafter = Haupterwerbslandwirt 11 Versagungsgrund: Ortsansässigkeit Ortsansässigkeit des Erwerbers wird grds. nicht gefordert Lohnbewirtschaftung i.d.r. ausreichend 12 6

7 Versagungsgrund: Verpachtung Erwerb einer verpachteten Fläche durch einen Landwirten è genehmigungsfähig Erwerb durch Nichtlandwirten und Verpachtung an Landwirten è Genehmigung kann versagt werden è Vorkaufsrecht erstreckt sich auch auf Pachtvertrag 13 Versagungsgrund: Betriebsaufspaltung Erwerb durch eine nicht landwirtschaftbetreibende Gesellschaft è genehmigungsfähig bei Betriebsaufspaltung sachliche und personelle Verflechtung zwischen Besitz- und landwirtschaftlicher Betriebsgesellschaft 14 7

8 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Rechtsanwälte Rostock g Schwerin Ingo Glas Rechtsanwalt Fachanwalt für Agrarrecht Fachanwalt für Steuerrecht

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