Sachgerechte Entsorgung typischer Abfälle beim Bauen im Bestand

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1 Sachgerechte Entsorgung typischer Abfälle beim Bauen im Bestand 07. Juni 2012 Dr. Volker Döring Abfallwirtschaft Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Großbeerenstr Potsdam Tel. (0331) Fax (0331)

2 Inhalt Kontaminationen, Einstufung, Entsorgungswege zu den Abfallarten: Künstliche Mineralfaserabfälle Isoliermaterialien Asbestabfälle Faserabfälle mit Organikbelastung Dachpappe / Teerkork Altholz Bauschutt / Boden Vermischungsverbot Nachweisführung Andienungspflichten Fazit Hartmut910 / pixelio.de SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 2

3 Künstliche Mineralfaserabfälle Abfallschlüssel: * anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält Herkunft: Rückbau älterer Dämmmaterialien Schadstoffe: krebserregende Fasern Einstufung gefährlicher Abfall: wenn krebserregende Fasern enthalten sind (vor 2000) SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 3

4 Künstliche Mineralfaserabfälle Entsorgungsanlagen: oberirdische Deponierung (DK I, DK II) Listen entsprechender Entsorgungsanlagen: Service Anlagenlisten SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 4

5 Isoliermaterialien Abfallschlüssel: * anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält Herkunft: Kunststoffschäume, Hartschäume und Fugenvergussmassen aus dem Baubereich mit schädlichen Verunreinigungen Schadstoffe: FCKW PAK Schwermetall SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 5

6 Isoliermaterialien Einstufung gefährlicher Abfall: wenn z.b. FCKW enthalten Entsorgungsanlagen: Sonderabfallverbrennungsanlagen Informationen zu Entsorgungsanlagen: Infotelefon der SBB: (0331) SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 6

7 Asbestabfälle Abfallschlüssel: * Dämmmaterial, das Asbest enthält * asbesthaltige Baustoffe Herkunft / Gebrauch: Wellasbestplatten, Asbestzementrohre asbesthaltige Leichtbauplatten, Fassaden- und Dachplatten ebene Asbestzementplatten Asbestpappe Brandschutztüren, Brandschutzklappen SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 7

8 Asbestabfälle Schadstoffe: krebserregende Asbestfasern Einstufung gefährlicher Abfall: grundsätzlich gefährlich Entsorgungsanlagen: oberirdische Deponierung Untertagedeponie ggf. über Zwischenlager Listen entsprechender Entsorgungsanlagen: Service Anlagenlisten SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 8

9 Faserabfälle mit Organikbelastung Abfallschlüssel: * Dämmmaterial, das Asbest enthält * anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält * asbesthaltige Baustoffe SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 9

10 Faserabfälle mit Organikbelastung Herkunft: Spritzasbestputze (mit Bitumenkleber oder Haftgrund) Fugenmassen ( Morinol ) Fußbodenplatten ( Floorflexplatten ) Dachaufbauten wie z.b. Braunsche Dächer Sandwichelemente mit z.b. Styropor, PUR-Schaum teer- oder bitumenhaltige Dachpappen mit Fasern Schutzanzüge aus Sanierungstätigkeiten mit anhaftenden krebserzeugenden Fasern SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 10

11 Faserabfälle mit Organikbelastung Schadstoffe: krebserregende Fasern TOC / DOC Einstufung gefährlicher Abfall: wenn krebserregende Fasern enthalten sind Entsorgungsanlagen: Untertagedeponierung über Zwischenlager ggf. oberirdische Deponierung Informationen zu Entsorgungsanlagen: Infotelefon der SBB: (0331) SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 11

12 Dachpappe / Teerkork Abfallschlüssel: * Kohlenteer und teerhaltige Produkte Herkunft: Dachsanierung PAK-haltiger Teerkork Schadstoffe: PAK Einstufung gefährlicher Abfall: PAK > 100 mg/kg SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 12

13 Dachpappe / Teerkork Entsorgungsanlagen: thermische Entsorgungsanlagen ggf. über Vorbehandlungsanlagen Listen aktueller Entsorgungsanlagen: Service Anlagenlisten SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 13

14 Altholz Abfallschlüssel: * Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Herkunft: Fenster Ständerwerk Dachstuhl Brandholz Schadstoffe: Schwermetalle PAK Holzschutzmittel (z. B. DDT, PCP) SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 14

15 Altholz Einstufung gefährlicher Abfall: Konstruktionshölzer für tragende Teile und Holzfachwerk sowie Dachsparren Fenster, Fensterstöcke, Außentüren Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich, Gartenmöbel Bahnschwellen und Leitungsmasten Altholz aus Schadensfällen (z.b. Brandholz) Einstufung nicht gefährlicher Abfall: naturbelassenes Vollholz Dielen,Bretterschalungen, Türblätter und Zargen aus dem Innenausbau (ohne schädliche Verunreinigungen) SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 15

16 Altholz Entsorgungsanlagen: thermischer Entsorgung ggf. über Vorbehandlungsanlagen Listen aktueller Entsorgungsanlagen: Service Anlagenlisten SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 16

17 Bauschutt / Boden Abfallschlüssel: * Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Herkunft: Sanierungsmaßnahmen, Gebäudeabriss Schadstoffe: organische Schadstoffe (z.b. MKW, PAK, BTEX, EOX) anorganische Schadstoffe (z.b. Schwermetalle) SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 17

18 Bauschutt / Boden Einstufung gefährlicher Abfall: Überschreitung der Schwellenwerte aus Anlage IV der Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfallarten.. oder Überschreitung der LAGA-Z2-Werte oder Regelvermutung aus Anlage III der Vollzugshinweise Die Vollzugshinweise finden Sie unter Recht Brandenburg Recht Berlin SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 18

19 Bauschutt / Boden Entsorgungsanlagen: vorrangig Behandlungsanlagen (mikrobiologische Behandlung, Bodenwaschanlagen, Thermik) ggf. Deponierung, Untertagedeponierung, Bergversatz Listen aktueller Entsorgungsanlagen: Service Anlagenlisten SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 19

20 Vermischungsverbot KrWG 9: Getrennthalten von Abfällen zur Verwertung, Vermischungsverbot (1) Abfälle sind getrennt zu halten und zu behandeln. (2) Die Vermischung, einschließlich der Verdünnung ist unzulässig. Wenn gefährliche Abfälle vermischt wurden, sind diese zu trennen Beispiel: Altholz vermischt mit Asbest keine Sortierung möglich hohe Entsorgungskosten SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 20

21 Nachweis- / Andienungspflichten Entsorgungsnachweis Begleitschein Übernahmeschein Bundesrecht Nachweisverordnung (NachwV) Zuweisungsbescheid bzw. Verwertungsfeststellung Landesrecht Sonderabfallentsorgungs- Verordnungen Brandenburg/Berlin (SAbfEV/SoAbfEV) SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 21

22 Wann besteht Andienungspflicht? Die Andienungspflicht gegenüber der SBB besteht für gefährlichen Abfall, der einer Beseitigung zugeführt wird und in Brandenburg/Berlin erzeugt, entsorgt oder zwischengelagert wird. Bei Verwertung: Keine Andienungspflicht Verwertungsfeststellung durch die SBB SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 22

23 Ablauf der Nachweisführung Erz-Nr. Prüfen/ Antrag DEN Deckblatt VE Verantwortl. Erklärung DA Deklarationsanalyse AE Annahmeerklärung BB Behördl. Bestätigung ZB/VF Zuweisungsbescheid Verwertungsfeststellung Erzeuger Erzeuger Entsorger SBB SBB SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 23

24 Erzeugernummer Aufbau Daten für EN-Deckblatt: Angaben zum Abfallerzeuger Daten für VE Abschnitt 1: Abfallherkunft Firmierung exakt gemäß aktueller HR-Eintragung Grundsatz Die Angaben im Entsorgungsnachweis müssen identisch sein mit denen, die unter der Erzeugernummer bei der Behörde hinterlegt sind SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 24

25 Stammdatenabfrage SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 25

26 Notwendige Dokumente Vor Entsorgungsbeginn müssen vorliegen: Entsorgungsnachweis Zuweisungsbescheid oder Verwertungsfeststellung Dokumentation der durchgeführten Entsorgung: Begleitschein Übernahmeschein (bei Sammelentsorgung) SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 26

27 Nachweisarten für gefährliche Abfälle Sammelentsorgungsnachweis (SN) nur bis max. 20 t pro Anfallstelle des Erzeugers (Erzeugernummer), Abfallart und Jahr Abfallerzeuger erhält Übernahmeschein als Beleg Einzelentsorgungsnachweis (EN) Abfallerzeuger erhält Begleitschein als Beleg Privilegiertes Verfahren (PV) Nachweisbestätigung durch zuständige Behörde entfällt SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 27

28 Elektronische Nachweisführung Seit sind elektronisch zu führen: Entsorgungsnachweise - Neuanträge Entsorgungsnachweise - Änderungen alle Begleitscheine Zuweisung/Verwertungsfeststellung der SBB Wichtig: qualifizierte elektronische Signatur für alle Beteiligten (Abfallerzeuger, Beförderer, Entsorger) erforderlich ZKS-Registrierung aller Beteiligten vor der Erstellung eines Nachweises SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 28

29 Bevollmächtigung Ergänzendes Formblatt (EGF) Verfahrensbevollmächtigung (Nachweis- und Andienungsverfahren) Beauftragung Andienung über Feld Sonstiges SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 29

30 Fazit Bei der Entsorgung gefährlicher Bauabfälle ist zu beachten richtige Einstufung der Abfälle geeigneten Entsorgungsweg auswählen Nachweis- und Andienungspflicht beachten Erzeuernummer prüfen bzw. beantragen Signaturkarte für qualifizierte elektr. Signatur Registrierung bei der ZKS für alle Beteiligten obligatorisch! SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 30

31 Kontakt SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Postadresse: Zentrale: (0331) PF Infotelefon: (0331) Potsdam Fax: (0331) Besuchsadresse: Großbeerenstr Potsdam Internet: SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Gefährliche Abfälle im Wohnungsbau 07. Juni 2012 Folie 31

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