Vereine, Steuern und sonstige Abbgaben
|
|
- Marta Raske
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Informationsmaterial zur Kulturtaucher-Veranstaltung Steuern und Abgaben im Kulturbereich oder Umsatzsteuer, GEMA und Co mit Elke Flake am Das Dokument wird freundlicherweise von der Referentin zur Verfügung gestellt. Alle Angaben ohne Gewähr! Vereine, Steuern und sonstige Abbgaben Referentin: Elke Flake Regionalberaterin LAG Soziokultur Nds.
2 Steuerliche Bereiche gemeinnütziger Organisationen Körperschaft Wirtschaftliche Bereiche Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftliche Zweckbereiche Wirtschaftlicher Geschäftsbereich Gemeinnützige Bereiche Nicht Gemeinnütziger Bereich Dazu zählen gemeinnützige Vereine, Stiftungen, G.m.bH s Die Unterscheidung der steuerlichen Bereiche gemeinnütziger Organisationen ist nicht immer einfach. Als grobe Grundregel kann aber über die Unterteilung der Einnahmen ein Raster der jeweiligen Tätigkeiten der Körperschaft erstellt werden. Hilfreich ist dazu folgende Eselsbrücke: Es wird unterteilt nach Umsätzen.!!!!Ein Umsatz ist eine Einnahme (Ertrag), der sich aus einer direkten Gegenleistung, d.h. einem Verkauf oder einer Dienstleistung ergibt!!!!! Erfolgt keine Gegenleistung, liegt damit nach dieser Definition kein Umsatz nach dieser Definition vor. Fragen zur Einteilung: Handelt es sich um einen Umsatz? Nein ideeller Bereich ja bei Umsätzen aus Vermögenserwirtschaftung: Vermögensverwaltung bei Umsätzen aus gemeinnützigen Zwecken: Zweckbereich bei nicht gemeinnützigen Umsätzen wirtschaftlicher Zweckbereich
3 Schematische Einteilung Gemeinnützige Organisation Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbereiche Wirtschaftlicher Geschäftsbereich Keine Umsätze Umsätze aus Vermögen Umsätze aus gemeinnützigem Zweck Umsätze aus nicht gemeinnütziger Tätigkeit z.b. Beiträge, Spenden, Zuschüsse z.b. Mieten, Pachten, Zinsen z.b. Eintrittsgelder, Teilnahmegebühren z.b. Getränkeverkäufe, Werbeeinnahmen Steuerliche Behandlung für Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer Gemeinnützige Organisation Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbereiche Wirtschaftlicher Geschäftsbereich Keine Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer Keine Umsatzsteuer Keine Umsatzsteuer (Option7%) In der Regel7% Umsatzsteuer, oft auch frei Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer Volle Umsatzsteuer von 19% Steuerliche Freigrenzen: Umsatzsteuer: weniger als steuerbarer Umsatz im Vorjahr oder voraussichtlich weniger als im laufenden Jahr (Kleinumternehmeregelung) Bei Umsätzen bis pro Jahr darf pauschal ein Vorsteuerabzug von 7% vorgenommen werden. Falls Umsätze nur
4 im Zweckbetrieb mit 7 % vorliegen, ergibt sich damit quasi auch eine Umsatzsteuerfreiheit. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer: Weniger als Umsatz im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb keine getrennte Gewinnermittlung, bis Gewinn steuerfrei Die Umsatzsteuer Der Umsatzsteuer unterliegen alle Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Darunter fällt auch ein gemeinnütziger Verein, sofern er entgeltliche Leistungen für andere erbringt. Unternehmer ist, wer eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen auch ohne Gewinnerzielungsabsicht selbstständig ausübt. Der Regelsteuer ist (2014) 19% des Entgeltes, der ermäßigte Steuersatz 7%. Laien verwechseln gerne das bezahlte Entgelt mit dem zu versteuernden Entgelt. Der Käufer oder der Leistungsempfänger zahlt den brutto-endpreis. Beispiel: Eintritt: 10,00 Plus 1,90 19% Umsatzsteuer Brutto 11,90 Das heißt im Endpreis sind 19% Mehrwertsteuer bereits enthalten. Um den Mehrwertsteuersatz aus einem Bruttobetrag zu ermitteln, wird eine einfache Dreisatzrechnung durchgeführt. Beispiel: Getränkeeinnahmen: brutto entspricht 119% Netto-Einnahmen / 119 x 100 = 840,34 Umsatzsteuer 840,34 x 0,19 = 159,66 (nicht 19% von 1.000!) Vorsteuerabzug Von der abzuführenden Umsatzsteuer kann der Verein die ihm selbst von anderen Lieferanten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer abziehen (Vorsteuerabzug). Abziehbar sind natürlich nur steuerliche Vorleistungen, die sich direkt auf den steuerbaren Tätigkeitsbereich des Vereins beziehen. Nur der Differenzbetrag wird ans Finanzamt abgeführt. Der Unternehmer wird also nur mit seinem Mehrwert versteuert. Die Differenz kann negativ sein, d.h. der Unternehmer erhält eine Erstattung vom Finanzamt, wenn die bezahlte Vorsteuer höher ist als die eingenommene Umsatzsteuer. Vorsteuerpauschalierung: Gemeinnützige Vereine, die weniger als Umsatz im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb haben, können ihre Vorsteuer nach einem Durchschnittssatz geltend machen.
5 Es werden dann pauschal 7% der Netto-Einnahmen als Vorsteuer in Rechnung gebracht. Das führt bei Einnahmen, die lediglich aus dem Zweckbetrieb stammen und mit 7% versteuert werden zu einer an das Finanzamt zu entrichtenden Umsatzsteuer von Null. Es handelt sich dabei um ein Wahlrecht, das spätestens bis zur Fälligkeit der ersten Umsatzsteuervoranmeldung des laufenden Jahres dem Finanzamt angezeigt werden muß. Die Erklärung ist dann für fünf Jahre bindend. Körperschaftsteuer Bei der Körperschaftsteuer handelt es sich um die Gewinnsteuer einer Körperschaft. Sie ist damit vereinfacht der Einkommenssteuer einer Person gleichzusetzen. Der Gewinn wird wiederum vereinfacht ausgedrückt durch Differenz der Erträge von den Aufwendungen ermittelt. Bei gemeinnützigen Vereinen bezieht sich das nur auf den/die wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb/e, sofern der Umsatz größer als im Jahr ist. Die Steuerfreigrenze beträgt im Jahr. Die Körperschaftsteuersätze wurden laufend reduziert. Sie betragen 1994 bis 1998: 42%, 1999 und 2000: 40%, 2001 und 2002: 25%, 2003: 26,5% : 25% 2008: 15% Daneben ist noch ein Solidaritätszuschlag i. H. v. 5,5% zu zahlen. Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer. Für sie gelten die gleichen Freigrenzen wie bei der Körperschaftsteuer, d.h. Gewerbesteuer Zur Berechnung der Gewerbesteuer ist zunächst der übersteigende Betrag mit 3.5% anzusetzen (ergibt Gewerbesteuermessbetrag). Anschließend ist der Gewerbesteuermessbetrag mit dem Hebesatz der jeweiligen Stadt/Gemeinde zu multiplizieren. Da die Städte/Gemeinden unterschiedliche Hebesätze haben, ist der Gewerbesteuerhebesatz bei der Stadt/Gemeinde zu erfragen. Beispiel: Der Ravensburger Musikverein "Concerto" hat in 2013 Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.h.v und einen Gewinn i.h.v In welcher Höhe fällt Gewerbesteuer an, wenn bei der Stadt Ravensburg in 2007 der Gewerbesteuerhebesatz bei 350% liegt?
6 Gewinn gemäß 7 Gewerbesteuergesetz (GewStG) abgerundet auf volle Freibetrag nach 11 Abs. 1 GewStG./ Gewerbeertrag nach Freibetrag X3, 5% ergibt Steuermessbetrag i.h.v. 367,50 x Gewerbesteuerhebesatz 350% ergibt Gewerbesteuer i.h.v ,25 Wichtige steuerliche Grenzen und Freibeträge in Euro Einkommensteuer Gesetz Betrag ab 2013 Euro EStG Übungsleiterfreibetrag 3, ,00 Ehrenaufwandspauschale 3,26 720,00 Geringfügige Beschäftigung, monatlich 40a, 2 450,00 Kurzfristige Beschäftigung, Stundenlohn und Tageslohn 40a, 3 12,00 und 62,00 Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftgüter (Sofortabschreibung) 6 (2) 410,00 Körperschaftsteuer Freibetrag für gemeinnützige Vereine und Körperschaften 24 (1), ,00 KStG Gewerbesteuer GewStG Freibetrag für gemeinnützige Vereine und Körperschaften 11 (1), ,00 Umsatzsteuergesetz Kleinunternehmergrenze, Umsatz des Vorjahres 19 (1), ,00 Kleinunternehmergrenze, Umsatz des laufenden Jahres 19 (1), ,00 Obergrenze für monatliche Umsatzsteuervoranmeldung 18 (2) 6.136,00 Obergrenze für vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung 18 (2) 512,00 Obergrenze für Buchhaltung ohne Vorschriften HGB UStG Abgabenordnung Körperschaft- und Gewerbesteuerfreigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe ,00 Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen 67a ,00 AO
Steuerliche Besonderheiten bei Spiel-, Sport- und Festgemeinschaften
Vereine und Steuern Steuerliche Besonderheiten bei Spiel-, Sport- und Festgemeinschaften Jennifer Hubertz Finanzamt Trier, 26.03.2012 Folie 1 Inhalt Besonderheiten bei Spiel-, Sportund Festgemeinschaften
MehrFragebogen zur steuerlichen Erfassung
An das Finanzamt Eingangsstempel oder -datum 1 2 Steuernummer Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts i. S. des 1 Abs. 1 Nr. 4 und
MehrDie vier Bereiche der Vereinstätigkeit. Gesetzlich zulässige Rücklagenbildung. Finanzamt Bitburg-Prüm, Heinz Broy, Vortrag für Vereinsvertreter
GEMEINNÜTZIGER VEREIN UND STEUERN Themen: Die vier Bereiche der Vereinstätigkeit Gesetzlich zulässige Rücklagenbildung Einführung in das Spendenrecht Finanzamt Bitburg-Prüm, Heinz Broy, Vortrag für Vereinsvertreter
MehrSteuerrecht. für gemeinnützige Vereine
Steuerrecht für gemeinnützige Vereine Tätigkeitsbereiche ideeller Bereich Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse Vermögensverwaltung Bankgeschäfte, Vermietung von Grundbesitz, Verpachtung von Rechten Zweckbetrieb
MehrUmsatzsteuer im Kulturbereich. Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin
Umsatzsteuer im Kulturbereich Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin !!Achtung!! Wir sind ja gemeinnützig und steuerbefreit, Wir sind als Theatergruppe grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit Ist
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt
Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer 7 % Umsatzsteuer im Zweckbetrieb bei vollem Vorsteuerabzug Spendenbescheinigung
MehrBetriebswirtschaftliche Steuerlehre
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann Consulting GmbH StBG und der Advisor Dokument GmbH WPG Bürgerstraße 21 -Haus der IHK 37073
MehrMerkblatt Gewerbesteuer
Stand: Januar 2013 Merkblatt Gewerbesteuer Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Gewerbesteuer zum 1.1.2008 grundlegend geändert. Dieses Merkblatt erläutert die wichtigsten Elemente der Gewerbesteuer.
MehrA. Grundlagen der Unternehmenssteuern 15
Zur Reihe: Kompakt-Training Praktische Betriebswirtschaft 5 Vorwort zur 2. Auflage 7 Benutzungshinweise 8 A. Grundlagen der Unternehmenssteuern 15 1. Der Steuerbegriff 15 1.1 Steuern im System der öffentlich-rechtlichen
MehrStadtwerke Unna GmbH - EnergieDach Kundenleitfaden zur steuerlichen Behandlung des Produkts
Stadtwerke Unna GmbH - EnergieDach Kundenleitfaden zur steuerlichen Behandlung des Produkts Dieser Kundenleitfaden dient dazu, den Kunden auf bestimmte steuerliche Rechtsvorschriften hinzuweisen. Er ersetzt
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereine und Umsatzsteuer
Vereine und Umsatzsteuer Überblick 1. Verein als Unternehmer 2. Kleinunternehmer 3. Steuerbefreiungen 4. Vorsteuerabzug 5. Sonstiges 4 Bereiche der Vereinstätigkeit Ideeller Bereich Vermögensverwaltung
MehrBerechnung der Körperschaftsteuer 2012
Berechnung der Körperschaftsteuer 2012 Ermittlung des Steuerbilanzgewinns Vorläufiger Steuerbilanzgewinn 1.500.000 + KSt-Vorauszahlungen lt. G+V 350.000 + in G+V schon enthaltene KSt-Rückstellung 25.000
MehrVereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden
Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es
MehrPhotovoltaikanlagen. Brennpunkt: Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH. Dipl. Betriebswirt Erwin Effner
Brennpunkt: Photovoltaikanlagen Dipl. Betriebswirt Erwin Effner Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsbeistand, Ratinganalyst Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Haftungshinweis Ausschluss!
MehrDie Gewerbesteuer. Auswirkungen bei der Änderung des Hebesatzes auf die Gewerbesteuer und Ertragssteuer
Die Gewerbesteuer Auswirkungen bei der Änderung des Hebesatzes auf die Gewerbesteuer und Ertragssteuer 1 Inhaltsverzeichnis I. Die Entstehung und aktuelle Entwicklung II. Die Ermittlung der Gewerbesteuer
MehrSteuer-Euroglättungsgesetz
1 Steuer-Euroglättungsgesetz Änderungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) Inhalt bisher DM künftig Euro Höhe der Einkünfte unbeschränkt 12 000 6 136 einkommensteuerpflichtiger Personen ohne Wohnsitz im
MehrSigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf
Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, 88326 Aulendorf Tel: 07525 9203 0 E-Mail: info@vogler-baier.de www.vogler-baier.de Voraussetzungen:
MehrBuchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I
Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Rechtliche Grundlagen Gläubigerschutz Unternehmensrechtliche Bestimmungen Unternehmensgesetzbuch (UGB) Aktiengesetz (AktG) GmbH-Recht (GmbHG) gleichmäßige
MehrEinnahme-/Uberschußrechnung für das Kalenderjahr
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.v. Gliederung Gliederungs-Nr. DLRG Ortsgruppe Brackwede e.v. 1326002 Abschlußbogen per 31. Dezember 2013 Einnahme-/Uberschußrechnung für das Kalenderjahr DLRG Ortsgruppe
MehrSteuer. Einnahmequellen des Staates. Steuern, Gebühren, Beiträge 25.11.2012. von Frank Hüppe. Abgaben. Beiträge. Benutzergebühren. Verwaltungsgebühren
Steuern von Frank Hüppe Einnahmequellen des Staates Erwerbseinkünfte (Unternehmen der öffentlichen Hand) Öffentlich-rechtliche Abgaben Anleihen (langfristige Fremdfinanzierung) Steuern (auch Zölle) Gebühren
MehrBereits in 00 wurde gebucht: Sonstige Vermögensgegenstände 42.000 Sonstige betriebliche Erträge 42.000
1. Klausuraufgabe Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Körperschaftsteuer Sachverhalt Die Plastik GmbH mit Sitz in Essen stellt seit Jahren Kunststoffe her und versteuert ihre Umsätze nach den allgemeinen
Mehrtatsächliche Zahlungen 1.200, ,00 Einkünfte: 1.650,00 BAL abzüglich WK 730,00 abzüglich Karenzbetrag -624,00 106,00-106,00 7.
Einkommensteuer AEB für beide Sohn, 31 bzw. 32 Jahre im VZ 2005 agb 33 (I) EStG Unterhaltsleistungen tatsächliche Zahlungen 1.200,00 7.680,00 Einkünfte: 1.650,00 BAL abzüglich WK 730,00 abzüglich Karenzbetrag
MehrUmsatzbesteuerung der Vereine
Umsatzbesteuerung der Vereine 14.05.2007 Die Umsatzsteuer bei Vereinen (gilt für alle Vereine) Vereine gelten als Unternehmer im Sinne des 2 des Umsatzsteuergesetzes Die Steuer wird nach 19 UStG nicht
MehrUmsatzsteuer von A bis Z 13./
Umsatzsteuer von A bis Z 13./14.10.2017 Der Umsatzsteuer unterliegen Die Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Das Umsatzsteuersystem
MehrCD Ausgabe " Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich
CD Ausgabe " Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich 1. Welche Rechtsgrundlagen regeln die Besteuerung des Umsatzes? Das Umsatzsteuergesetz regelt die Besteuerung Inhalt: 1. von Lieferungen und sonstigen
MehrGewerbesteuer in Berlin
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 14542 Gewerbesteuer in Berlin Die Gemeinden sind berechtigt, die Gewerbesteuer zu erheben. Sie legen jährlich den sogenannten Gewerbesteuerhebesatz
Mehr5.1 Grundlagen des Steuerrechts erklären Einkommen- und Körperschaftsteuer berechnen Gewerbesteuer berechnen 20
3.5 Modul 5: Stunden 5.1 Grundlagen des Steuerrechts erklären 20 5.2 Einkommen- und Körperschaftsteuer berechnen 80 5.3 Gewerbesteuer berechnen 20 5.4 Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes anwenden 40
MehrBayerisches Landesamt für Steuern. Information zur umsatzsteuerrechtlichen. Behandlung von Verpflegungsleistungen. Schulen und Kindertagesstätten
Bayerisches Landesamt für Steuern Information zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten Stand: Juli 2018 Information zur umsatzsteuerrechtlichen
MehrDie Besteuerung der Imker
Die Besteuerung der Imker Zentrale Frage: In welchem Umfang sind Imker steuerpflichtig? Beispiel: Imker Anton bewirtschaftet zwei Bienenvölker und hat 30 Kilo Honig geschleudert. Dem Gastwirt Bert verkauft
MehrBesteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München
Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München I. Vorbemerkungen Zweck der Kleinunternehmerregelung des 19 UStG ist es, im Wesentlichen in Form einer Bagatellgrenze zu einer
MehrWichtigste Elemente der Gewerbesteuer
Wichtigste Elemente der Gewerbesteuer Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde die Gewerbesteuer zum 1.1.2008 grundlegend geändert. Dieses Merkblatt erläutert
MehrSponsoring motormove online, das kostenlose Journal für Autobegeisterte
Sponsoring motormove online, das kostenlose Journal für Autobegeisterte Regeln zum Sponsoring Für das Anliegen von Dritten, gegen einen bestimmten Betrag auf den Internetseiten von motormove online in
MehrLOG-BUCH FÜR DIE SELBSTVERWALTUNG
LOG-BUCH FÜR DIE SELBSTVERWALTUNG Steuern und Verein: Einführung Mit Steuern generell und auch mit Steuern im Verein setzen sich viele Menschen nicht gerne auseinander. Doch für Vereinsvorsitzende ist
MehrBilanz zum 31. Dezember 2007 1. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 2. Anhang 2007 3
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 der Axel Springer Medien Accounting Service GmbH Berlin (vormals: Sechsundvierzigste Media Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh) Bilanz zum 31. Dezember 2007 1 Gewinn-
MehrLösungen Repetitorium
Lösungen Repetitorium Folie Nr. 1 Steuerliche Sphären von Hochschulen (jpdör) nicht steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art hoheitlicher Vermögens- Bereich verwaltung Zweckbetrieb
MehrBuchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 1. Teil: Vereinsorganisation und Steuern
Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 1. Teil: Vereinsorganisation und Steuern Ralf Stahl 1 Die Themen Vereinsorganisation Buchführung Umsatzsteuer Kostenrechnung 2
MehrVorwort zur 2. Auflage 13. Vorwort 1. Auflage 17. Personenzentrierung in Werkstätten 21. Teil I: Überblick über das Gemeinnützigkeitsrecht 27
Stichworte Anhang Rechnungslegung Integrationsprojekte Umsatzsteuer Gemeinnützigkeitsrecht Personenzentrierung Inhalt Vorwort zur 2. Auflage 13 Vorwort 1. Auflage 17 Personenzentrierung in Werkstätten
MehrArge Hessen: Keine Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes auf
Arge Hessen: Keine Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 380 Prozent I. Sachverhalt Die Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern (Arge Hessen) lehnt die Vorschläge des hessischen
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung
Einleitung 11 1 Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung 14 1.1 Die Einnahme-Überschussrechnung 14 1.1.1 Wer darf eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen? 14 1.1.2 Was verlangt das Finanzamt
MehrLösungen zum Lehrbrief 9 Besteuerung von unentgeltlichen Wertabgaben
1. Beispiel zu 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG - Entnahme eines Gegenstandes für nichtunternehmerische Zwecke Lösung zu Beispiel 1 Die Entnahme des Kühlschrankes ist ein Umsatz, der gem. 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG
MehrSteuern bei (nebenberuflicher) Selbständigkeit
Steuern bei (nebenberuflicher) Selbständigkeit Daniel Fischer Diplom-Kaufmann(FH), Steuerberater 15.November 2017 1 Zur Person Daniel Fischer 1980 geboren in Bad Segeberg 2001 Abitur 2005 Steuerfachangestellter
MehrKlaus Rauch/Martin Eichhorst. Steuern in der Sozialwirtschaft. - Steuern und Gemeinnützigkeit. 2. Auflage
Klaus Rauch/Martin Eichhorst Steuern in der Sozialwirtschaft - Steuern und Gemeinnützigkeit 2. Auflage B 371626 Seite I. GRUNDLAGEN DES STEUERRECHTS 12 1. BEGRIFFSABGRENZUNGEN UND -BESTIMMUNGEN 12 2. EINTEILUNG
MehrGemeinnützigkeit Vorteile für den Verein
Vorteile für den Verein! Steuerbefreiung (Ausnahme: wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)! Körperschaftsteuer! Gewerbesteuer! Erbschaft-/Schenkungsteuer! Kapitalertragsteuer! Steuerfreie Aufwandsentschädigungen
MehrBDK LV Oberbayern. H. und W. Orendi Steuerberatung. Oktober 2008 Strategieberatung 1
Oktober 2008 Strategieberatung 1 Gemeinnützigkeit Steuern Neuerungen Oktober 2008 Strategieberatung 2 Gliederung des Vortrags 1. Erläuterung der steuerlichen Gemeinnützigkeit. 1.1. Voraussetzungen 1.2.
MehrStiftungsvorstände im Spannungsfeld zwischen Kapitalerhalt und Ausschüttung
Stiftungsvorstände im Spannungsfeld zwischen Kapitalerhalt und Ausschüttung Seite 2 Themen: - Realer oder nominaler Kapitalerhalt in Zeiten sinkender Erträge? - Mittelverwendung und Rücklagenbildung nach
MehrT e ilt Grundlagen und Bestimmungen der Abgabenordnung
Bearbeiterverzeichnis... 7 Allgemeines Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 23 T e ilt Grundlagen und Bestimmungen der Abgabenordnung 1. Grundprinzipien und verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen
MehrVoraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und Folgen der Aberkennung
Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und Folgen der Aberkennung 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und Folgen der Aberkennung
MehrVirtuelle Welt und Steuerrecht
Die Grundlagen des nationalen Steuerrechts sind verankert im Einkommensteuergesetz (EstG) Umsatzsteuergesetz (UStG) Einkommensteuergesetz Umsatzsteuergesetz Stellt die Grundlage der Besteuerung natürlicher
MehrAllgemeine Hinweise zur Klausur:
SS 2009 II/2009 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min.. Juli 2009 Teil: Besteuerung von Unternehmen Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!! Heftklammer
MehrErtragsteuerliche Gewinnermittlung und Steuerbelastung bei Betrieben gewerblicher Art von Hochschulen. Folie Nr. 1
Ertragsteuerliche Gewinnermittlung und Steuerbelastung bei Betrieben gewerblicher Art von Hochschulen Folie Nr. 1 Beurteilungseinheiten Uni-Ball Hochschule Prof./Institut Blutalkoholuntersuchung Hörsaalvermietung
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt
Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer Spendenbescheinigung Übungsleiterpauschale
MehrOutsourcing & Beteiligungen. Folie Nr. 1
Outsourcing & Beteiligungen Folie Nr. 1 Fallbeispiel: GmbH & Hochschule Hochschule Räume, Anlagen, Patente Arbeitsleistung, Know-How Gründer / Absolventen Miete, Dividenden, Veräußerungsgewinne 49 % 51
MehrHinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten
Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten 1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Für die Erfassung neuer unternehmerischer Tätigkeiten sieht die Finanzverwaltung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
MehrCrashkurs Buchführung für Selbstständige mit CD-ROM
Crashkurs Buchführung für Selbstständige mit CD-ROM Bearbeitet von Iris Thomsen 7. Auflage 2008. Buch mit CD/DVD. 248 S. Mit CD-ROM. Kartoniert ISBN 978 3 448 08810 6 schnell und portofrei erhältlich bei
MehrJahresabschluss. Geschäftsjahr 2012. Worpswede e. V. 0823020
Jahresabschluss Geschäftsjahr 2012 Gliederung Gliederungs-Nr. Worpswede e. V. 0823020 Eröffnungsbilanz zum 01.01. 2012 Konten- uro uro uro gruppe AKTIVA (Besitzposten) Anlagevermögen: 11 Immaterielle Vermögensgegenstände
MehrHerzlich Willkommen zum Workshop Umsatzsteuern im Sportverein. Umsatzsteuern im Sportverein
Herzlich Willkommen zum Workshop Prof. Dr. Dirk Heering (DHP Sportmanagement) Dipl.-Kfm. Uwe Meier, StB (LKM Steuerberatersozietät) 1 Der Verein als Unternehmer?! - Die Umsatzsteuerpflicht Im wirtschaftlichen
MehrGewerbesteuer. Realsteuern ( 3 Abs. 2 AO) von Frank Hüppe. Gewerbesteuer Grundsteuer
Gewerbesteuer von Frank Hüppe Gewerbesteuer Grundsteuer Realsteuern ( 3 Abs. 2 AO) werden von den Gemeinden erhoben sind Steuern auf das Objekt, das Grundstück oder den Gewerbebetrieb auch Objektsteuer
MehrAllgemeine Hinweise zur Klausur:
WS 2009/10 I/2010 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 1. Februar 2010 Teil: Besteuerung von Unternehmen Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!!
MehrÜbersicht Module und Kompetenzen Modellunternehmen Bäckerei Musterbrezel Kapitel 1 Grundkenntnisse im Steuerrecht...
Inhaltsverzeichnis Übersicht Module und Kompetenzen... 9 Modellunternehmen Bäckerei Musterbrezel... 10 Kapitel 1 Grundkenntnisse im Steuerrecht... 12 Kapitel 2 Grundlagen der Besteuerung... 13 2.1 Steuerbezogene
MehrRechtsfragen im Ehrenamt
Rechtsfragen im Ehrenamt Workshop-Reihe 1 Steuer- und Spendenrecht Referent: Rainer Riedel Praxisfälle im Bereich der Gemeinnützigkeit sowie des steuerlichen Zuwendungsrechts Folie 1 Stellenwert des bürgerschaftlichen
MehrFragebogen zur steuerlichen Erfassung
1 An das Finanzamt Eingangsstempel oder -datum 2 Steuernummer 3 4 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts i. S. des 1 Abs. 1 Nr.
MehrKeine Angst vor dem Finanzamt und der Bürokratie. Hans Happel, Dipl. Kfm. Steuerberater Lemgo
Keine Angst vor dem Finanzamt und der Bürokratie Hans Happel, Dipl. Kfm. Steuerberater Lemgo Gewerbesteuer Einkommensteuer Steuern des Existenzgründers Umsatzsteuer Körperschaftsteuer Neugründung oder
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich
MehrBayerisches Landesamt für Steuern. Information zur umsatzsteuerrechtlichen. Behandlung von Verpflegungsleistungen. Schulen und Kindertagesstätten
Bayerisches Landesamt für Steuern Information zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten Stand: Oktober 2018 Inhaltsverzeichnis 1.... Umsatzsteuerbefreiungen...3
MehrPraxisticker Nr. 599: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten
Praxisticker Nr. 599: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten Das Bayerische Landesamt für Steuern hat ein Merkblatt zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung
Mehr1. Ausfertigung - Für das Finanzamt bestimmt (AVB KSt) Zutreffendes ankreuzen! Postleitzahl Ort Telefon. Postleitzahl, Ort
1. Ausfertigung - Für das Finanzamt bestimmt (AVB KSt) Zutreffendes ankreuzen! Steuernummer/Geschäftszeichen A Angaben zum Verein 1. Bezeichnung des Vereins Straße, Hausnummer und Postfach Postleitzahl
MehrAnleitung zum Buch 13
Anleitung zum Buch 13 1 Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung 17 1.1 Wer darf eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen? 17 1.2 Was ist die Besonderheit der Einnahme-Überschussrechnung?
MehrHAUSHALTSSATZUNG. I. Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2005 wird in Einnahmen mit Euro 41.871.000
HAUSHALTSSATZUNG DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER ZU BERLIN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2005 DIE VOLLVERSAMMLUNG DER IHK BERLIN HAT IN IHRER SITZUNG AM 14.01.2005 GEMÄß DEN 3 UND 4 DES GESETZES ZUR VORLÄUFIGEN
MehrÜbungen im Steuerrecht
Saarbrücken, den 7.6.2018 Besprechungsfall 3 Stichpunkte zur Lösung Teil 1 Vorsteuer (Eingangsumsatz): 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG Z erbringt an U umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Lieferungen
MehrDie Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale ( 3 Nr. 26, 3 Nr. 26a EStG)
Die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale ( 3 Nr. 26, 3 Nr. 26a EStG) Eisenach, 17.09.2009 Rechtsanwältin Ulla Engler DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVERBAND e. V., Oranienburger
MehrVereine können jedoch wegen der Verfolgung von gemeinnützigen Zielen von der Besteuerung befreit werden oder bestimmte Ermäßigungen erhalten.
Besteuerung der Vereine - Kurzinfo - (Stand: 01. Januar 2016) Vereine unterliegen grundsätzlich der Besteuerung nach allen Steuergesetzen, wie andere Steuerpflichtige auch, wenn der Tatbestand verwirklicht
MehrNeues für Vereine. Ludger van Holt. Steuerberater. Diplom Finanzwirt
Neues für Vereine Diplom Finanzwirt Ludger van Holt Steuerberater Gliederung Allgemeines zum Vereinssteuerrecht Gesetz zur weiteren Steigerung des bürgerlichen Engagements Buchführung Aufzeichungen der
MehrEinnahmen Überschussrechnung Rechnungsstellung Steuerforum am 2. Juni 2016
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einnahmen Überschussrechnung Rechnungsstellung Steuerforum am 2. Juni 2016 1 1. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 1.1 Anwendungsbereich
Mehr17 Steuern und Finanzen
17 Steuern und Finanzen Seite 203 17 STEUERN UND FINANZEN Nr. Seite 01 Landes- und Bundessteuern: Steueraufkommen beim Finanzamt Ulm 207 03 Einkommensteuerpflichtige sowie deren Einkünfte 207 06 Gemeindesteuern:
MehrHandelswaren. Handelswaren. Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink
Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Vorlesung Buchführung & Abschluss Handelswaren Vorlesung Buchführung
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 4130 FNA: FNA 610-6-12. Solidaritätszuschlaggesetz 1995
juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: SolzG 1995 Neugefasst durch 15.10.2002 Bek. vom: Gültig ab: 27.06.1993 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 4130 FNA: FNA 610-6-12
MehrFragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
An das Eingangsstempel -datum 1 2 Steuernummer 3 4 5 6 7 8 9 10 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft 1. Allgemeine Angaben 1.1 Angaben zum Unternehmen
MehrUnternehmensteuerreform 2008
Unternehmensteuerreform 2008 - So können Sie bares Geld sparen! Seite 1 Steuerliche Unterschiede zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH Steuerarten Steuersätze Freibeträge Einzelunternehmen Einkommensteuer
MehrGEWINNERMITTLUNG. nach 4 Abs. 3 EStG
GEWINNERMITTLUNG nach 4 Abs. 3 EStG vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 Großbeerenstr. 17 14482 Finanzamt: Steuer-Nr: 046/142/15440 Prof. Jacobsen Steuerberatungsgesellschaft mbh Pacelliallee 29a 14195 Berlin
MehrDer gemeinnützige Verein. e.v. oder nicht e.v. Steuerliche Freibeträge u. Freigrenzen. Spenden. Britta Hermann Steuerberaterin
1 Der gemeinnützige Verein e.v. oder nicht e.v. Steuerliche Freibeträge u. Freigrenzen Spenden Britta Hermann Steuerberaterin Infoveranstaltung 2010 LG Baden eingetragener Verein 2!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
MehrNeue Möglichkeiten der Berufsausübung _
Neue Möglichkeiten der Berufsausübung _ MVZ und Kooperationsmöglichkeiten Universität Greifswald, 05. Dezember 2007 Studium der Humanmedizin / Querschnittsbereich Q3 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem,
MehrGetrennt wird zwischen dem Gewinn der Kapitalgesellschaft und den Einkünften des einzelnen Gesellschafters.
Die Besteuerung einer GmbH und ihrer Gesellschafter (Rechtsanwalt Valentin Schaffrath) Die wesentlichen Ertragssteuerarten sind auf Ebene der GmbH die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer sowie auf
MehrEinfÅhrung in die Umsatzsteuer
Steuerbarkeit E I N F Û H R U N G Die PrÅfung von umsatzsteuerrechtlichen Fragestellungen ist logisch und nachvollziehbar, denn die PrÅfung jedes Falles vollzieht sich eigentlich immer nach demselben Grundschema,
MehrInfo zur BERECHNUNG DER GEWERBESTEUER
Info zur BERECHNUNG DER GEWERBESTEUER Die Gewerbesteuer ist für eine Standortentscheidung u. a. mitentscheidend. Die nachfolgenden Ausführungen zeigen Ihnen, wie sich die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer
MehrMerkblatt Gewerbesteuer
Stand: Mai 2010 Merkblatt Gewerbesteuer Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Gewerbesteuer zum 1.1.2008 grundlegend geändert. Dieses Merkblatt erläutert die wichtigsten Elemente der Gewerbesteuer.
MehrFragebogen zur Erfassung der Betriebe gewerblicher Art (BgA) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
1. Ausfertigung - Für das Finanzamt bestimmt (AVB KSt). Zutreffendes ankreuzen! Fragebogen zur Erfassung der Betriebe gewerblicher Art (BgA) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts - Für jeden
MehrSteuern bei nebenberuflicher Selbständigkeit. Rechtsanwalt Manuel Fuchs, LL.M., Fachanwalt für Steuerrecht,
Steuern bei nebenberuflicher Selbständigkeit Rechtsanwalt Manuel Fuchs, LL.M., Fachanwalt für Steuerrecht, 08.06.2016 Welche Steuern sind bei nebenberuflicher Selbständigkeit zu beachten? Einkommensteuer
MehrFINANZEN Smart. Weitere Schritte
FINANZEN Smart Weitere Schritte 1. Allgemein... 3 2. Umsatzsteuer-Voranmeldung... 3 2.1. Übersicht übermittelter Umsatzsteuervoranmeldungen...4 2.2. Import/Export von USt-VA Kontenzuordnungen...4 3. Verprobung...
MehrInhaltsverzeichnis. Anleitung zum Buch 13
Anleitung zum Buch 13 1 Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung 16 1.1 Wer darf eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen? 16 1.1.1 Was verlangt das Finanzamt von Einnahme- Überschussrechnern?
Mehr5.5 Gewerbesteuer. Folie 1 Stand Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH)
5.5 Gewerbesteuer Folie 1 Stand 22.06.2013 Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH) 5.5.0 Einführung in die Gewerbesteuer - Rechtsgrundlagen Arbeitsanweisungen für Finanzämter GewStR
MehrDer Gemeinnützige Sportverein
Regine Weinand Sportliche Veranstaltungen nach 67 a AO Hinweis: Zweckbetriebsgrenze sportl. Veranstaltung wurde ab 2013 von 35.000 auf 45.000 erhöht,. Der Gemeinnützige Sportverein 25.04.2013 Diskussionsthemen
MehrGemeinnützigkeit im Forschungsbereich Chance und Korsett
Gemeinnützigkeit im Forschungsbereich Chance und Korsett Vortrag im Rahmen des Workshops des Fördervereins Centrum für intelligente Sensorik e.v. (CiS) am 20. September 2006 Dr. Martin Strahl Entfaltung
MehrHinzurechnungen und Kürzungen bei der Gewerbesteuer
Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Gewerbesteuer Um zu verhindern, dass Gewinn willkürlich in Gemeinden mit niedriger Gewerbesteuer verlagert wird, wird der Gewinn laut Bilanz durch zahlreiche Hinzurechnungen
MehrHandelswaren. Handelswaren. Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink
Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Vorlesung Buchführung & Abschluss Handelswaren Vorlesung Buchführung
Mehr