Schulvertrag für Grund- und Hauptschule
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- Eugen Engel
- vor 7 Jahren
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1 Schulvertrag für Grund- und Hauptschule zwischen Mntessri-Schule Rsenheim/Rhrdrf Förderverein e.v. Untere Drfstraße Rhrdrf als Schulträger der Mntessri-Schule Rhrdrf - nachstehend Schulträger genannt - und Name und Vrname, Eltern Name und Vrname, Eltern Straße Ort swie Name und Vrname, Kind Geburtsdatum Bekenntnis: O rk. O ev. O hne B. O andere - nachstehend Vertragspartner, Erziehungsberechtigter genannt - Datum des Vertragsbeginns: Datum des Schuleintritts: Datum des 1. Schultages: in Klasse: Jahrgangstufe: 1. Vertragsinhalt Erziehungsberechtigte und Schulträger vereinbaren die Einschulung des Kindes in die Mntessri-Schule Rhrdrf zum ben eingetragenen Datum gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur allgemeinen Schulpflicht. Fassung
2 2. Vertragslaufzeit und Beendigung Ordentliche Kündigung (für Schulträger und Vertragspartner) Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung der Vertragsparteien in Kraft. Das Vertragsverhältnis kann vn jeder Vertragspartei nur schriftlich zum 31. Januar der zum 31. Juli unter Einhaltung einer Kündigungsfrist vn 3 Mnaten gekündigt werden. Nach dem 9. Schuljahr läuft der Vertrag aus. Für weitere Schulbesuchsjahre muss erneut ein Vertrag abgeschlssen werden. 3. Prbezeit Es wird eine Prbezeit vereinbart. Unter Einhaltung der unten genannten Fristen kann der Vertrag vn beiden Vertragsparteien frühestens am 02. Oktber gekündigt werden. In jedem Fall ist der Schulkstenbeitrag für den gesamten Prbezeitraum (Aug. bis einschl. Okt.) zu entrichten. 3.1 Fristen bei Schulaufnahme des Kindes zu Schuljahresbeginn: Die Prbezeit endet am Freitag der ersten Wche nach den Herbstferien. Eine Kündigung muss spätestens 2 Wchen vrher schriftlich erflgt sein. 3.2 Fristen bei Schulaufnahme während des Schuljahres: Die Prbezeit beträgt 10 Unterrichtswchen. Eine Kündigung muss spätestens 2 Wchen vr Ablauf der Prbezeit schriftlich erflgt sein. 4. Außerrdentliche Kündigung für Erziehungsberechtigte 4.1 Eine außerrdentliche Kündigung des Vertrages während des Schuljahres ist für die Erziehungsberechtigten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist vn 3 Mnaten möglich bei deren Umzug, wenn sich dadurch der Schulweg des Kindes um mehr als 20 Kilmeter gegenüber der bisherigen Wegstrecke erhöht gravierenden Änderungen im Rahmen der Familienverhältnisse. Die Kündigung muss schriftlich begründet werden und erfrdert die Zustimmung des Vrstandes. 4.2 Kündigung bei Übertritt Für Schüler/innen die an einer Aufnahmeprüfung für eine weiterführende Schule teilnehmen, kann der Schulvertrag bis spätestens einer Wche nach Bekanntgabe der Aufnahmeprüfungsergebnisse gekündigt werden, unabhängig davn b die Prüfung bestanden der nicht bestanden wurde. Termine für evtl. Nachprüfungen können nicht berücksichtigt werden. Die Kündigung muss schriftlich vrliegen. 5. Kündigung durch den Schulträger Der Schulträger kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist vn zwei Wchen zum Schulhalbjahresende kündigen, wenn vn neutraler, fachlicher Seite die Einschulung des Kindes an einer anderen Schule / Einrichtung empfhlen wird. Der Schulträger kann den Vertrag außer in den ausdrücklich im Vertrag vrgesehenen Fällen aus wichtigem Grund mit sfrtiger Wirkung kündigen. Eine slche Kündigung ist insbesndere zulässig im Falle einer wesentlichen und wiederhlten Vertragsverletzung durch die Vertragspartner nach Abmahnung, der wenn der Vertragspartner mit der Entrichtung des Schulkstenbeitrages länger als vier Wchen in Verzug gerät, der wenn die Frtsetzung des Vertragsverhältnisses, insbesndere durch vereins- der schulschädigendes Verhalten des Vertragspartners unzumutbar wird, der wenn der Schulbetrieb der die Ordnung der Mntessri-Schule durch die Vertragspartner schwerwiegend der wiederhlt gestört wird, der wenn die Entlassung des Schülers vn der Schule durch die Lehrerknferenz beschlssen wurde, der der Ausschluss des Schülers vn allen Schulen einer der mehrerer Schularten durch die zuständige Behörde beschlssen wurde. 2
3 6. Finanzierung 6.1 Schulkstenbeitrag Für den Besuch der Schule und zur Finanzierung des Schulbetriebs ist ein Schulkstenbeitrag zu entrichten. Dieser kann zur Deckung der ntwendigen finanziellen Mittel durch den Schulträger zum nächsten flgenden Schuljahr in angemessenem Rahmen erhöht werden. Dieser Schulkstenbeitrag beinhaltet den Mitgliedsbeitrag der Schule an den Mntessri- Landesverband (LVB-Abgabe) der sich pr Kind und Mnat berechnet. Diese Abgabe wird bei Änderungen durch den Landesverband angepasst. Die LVB-Abgabe beträgt derzeit 2,50 pr Kind und Mnat Die Höhe des Schulkstenbeitrags beträgt: bei mnatlicher Zahlung: Schüler/innen ab Grundschule Hauptschule: Anzahl Kinder LVB-Abgabe Schulkstenbeitrag Klassen Kind 245,60 2,50 248,10 2. Kind 217,80 2,50 220,30 3. Kind 49,00 2,50 51,50 4. Kind frei 2,50 2,50 Ab dem 4. Kind entfällt das Schulgeld, es ist nur nch die LVB-Abgabe zu entrichten. jährlicher Zahlung: Bei jährlicher Zahlung im Vraus (SEPA-Lastschriftmandat) zu Beginn des Schuljahres (=01. August) wird eine Ermäßigung in Höhe vn 2 % gewährt. Nach diesem Zeitpunkt wird der reguläre Jahresbeitrag fällig. Schüler/innen ab Grundschule Hauptschule: Anzahl Kinder regulär ermäßigt LVB-Abgabe Schulkstenbeitrag Klassen Kind 2.947, ,25 30, ,25 2. Kind 2.613, ,32 30, ,32 3. Kind 588,00 576,24 30,00 606,24 Jedes weitere Kind ist Schulgeld befreit, es ist nur nch die LVB-Abgabe in Höhe vn 30,00 fällig. 6.2 Aufnahmegebühr Zur Finanzierung des Schulbetriebs ist zusätzlich eine einmalige Aufnahmegebühr pr Schüler/in zu entrichten Höhe der Aufnahmegebühr Die Aufnahmegebühr beträgt 250,- 6.3 Für alle Zahlungen benötigen wir das SEPA-Lastschriftmandat (Anlage 3) 3
4 7. Finanzierungshilfe Bei staatlich genehmigten Privatschulen, wie der Mntessri-Schule Rhrdrf muss der Schulträger einen erheblichen Teil des Schulaufwands selbst finanzieren. Daher benötigt der Trägerverein bei Schuleintritt eines Kindes eine zusätzliche Finanzierungshilfe der Eltern. Diese Finanzierungshilfe ist nur einmal pr Familie nötig, d.h. bei Eintritt eines Geschwisterkindes in die Mntessri-Schule Rhrdrf muss nur die Laufzeit des Dar-lehens verlängert werden. Die Vereinbarung dieser Finanzierungshilfe wird wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages (Anlage 1). 8. Schulwegbeförderung Der Schulträger ist bemüht, allen Schülern die Beförderung zur Schule mit Schulbussen der öffentlichen Verkehrsmitteln im Rahmen des Streckennetzes der Schule zu ermöglichen. Der Beförderungsanspruch ist begrenzt auf die Mittel, welche die Regierung vn Oberbayern dem Schulträger hierfür zur Verfügung stellt. Die Beförderung vn der Whnung zur Haltestelle des Schulbusses swie zurück liegt im alleinigen Verantwrtungsbereich der Erziehungsberechtigten. 9. Elternmitarbeit Die knstruktive Mitarbeit der Vertragspartner ist ebenfalls wesentlicher Bestandteil dieses Schulvertrages. Der Vertragspartner erklärt sich bereit, die Arbeit der Schule und des Trägervereins in einem angemessenen Rahmen zu unterstützen. Ein jährlicher Mindestumfang der vn jeder Familie zu erbringenden Arbeitsstunden wird vm Schulträger bestimmt. Bei Nichterfüllung wird eine finanzielle Entschädigung geltend gemacht. Diese Festlegung ist gebunden an die Regelung der Elternarbeit basierend auf dem jeweils gültigen Beschluss der Mitgliederversammlung. Die Einzelheiten regelt die Anlage 2, die Bestandteil dieses Schulvertrags ist. 10. Unfallversicherung Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, Unfälle in der Schule der auf dem Schulweg unverzüglich der Schulleitung zu melden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist das Kind auf dem Schulweg und in der Schule unfallversichert. Eine weitergehende Versicherung besteht nicht. Die Haftung vn Schule, Kind und Erziehungsberechtigten richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den dazu ergangenen Verwaltungsvrschriften. 11. Schlussbestimmungen Sllten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein der werden, bleibt der Vertrag im Übrigen hiervn unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung weitestgehend erreicht. Änderungen, Zusatzvereinbarungen und Kündigung bedürfen der Schriftfrm. Rhrdrf, den Schulträger, vertreten durch den Vrstand der Geschäftsführer des Mntessri-Schule Rhrdrf Förderverein e. V. Vertragspartner Erziehungsberechtigter Vertragspartner Erziehungsberechtigter Anlage 1 Vereinbarung über Finanzierungshilfe Anlage 2 Regelungen Elternarbeit Anlage 3 SEPA-Lastschriftmandat Aufnahmegebühr/Schulkstenbeitrag 4
5 ANLAGE 1 zum Schulvertrag Ziffer 7. vm Vereinbarung über Finanzierungshilfe zwischen Mntessri-Schule Rsenheim/Rhrdrf Förderverein e.v. und den Vertragspartnern des Schulvertrages wird flgender Darlehensvertrag vereinbart: 1. Darlehenshöhe Die Vertragspartner verpflichten sich, dem Schulträger ein Darlehen in Höhe vn 1.800,-- (in Wrten: eintausendachthundert) zu übergeben. Dieses Darlehen wird zinsls gewährt. 2. Laufzeit Die Laufzeit des Darlehens richtet sich nach der Laufzeit des Schulvertrages des zuletzt eingeschulten Schülers der der Schülerin der Familie der Vertragspartner. 3. Zahlungsmdalitäten Die Vertragspartner sind berechtigt, diesen Betrag entweder: einmalig zu zahlen am.. der über eine Ratenzahlung vn 900,-- fällig zum des Einschulungsjahres und einem weiteren Betrag in Höhe vn 900,-- fällig zum... des Flgejahres zu begleichen. 4. Zahlungsweise (Gläubiger ID im SEPA-Lastschriftverfahren DE 74ZZZ ) Die Zahlung erflgt über SEPA-Lastschriftmandat vn flgendem Kntinhaber: Straße und Hausnummer: Pstleitzahl und Ort: Kreditinstitut (Name) Mandatsreferenz (wird vn der Schule vergeben) IBAN DE / / / / / BIC / _ 5. Rückzahlung des Darlehens Der Schulträger verpflichtet sich, das zinslse Darlehen spätestens 4 Mnate nach Beendigung des Schulvertrages an den Darlehensgeber zurückzuzahlen. Datum Darlehensnehmer Mntessri-Schule Rsenheim/ Rhrdrf Förderverein e.v. Darlehensgeber 5
6 ANLAGE 2 zu Ziffer 9. Schulvertrag vm Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vm wurden flgende Spielregeln für die Mitarbeit der Eltern festgelegt: Die Eltern können sich bis Ende September des jeweiligen Schuljahres für flgende Varianten entscheiden: 1. Geld statt Arbeit In diesem Fall müssen die Eltern eine Mitteilung an den Elternbeirat und an die Geschäftsführung bis zum des jeweiligen Jahres machen und es wird ein Zahlungsbetrag in Höhe vn mit einem SEPA-Lastschriftmandat bis zu diesem Zeitpunkt eingezgen. 2. Arbeit statt Geld Die vn jeder Familie zu erbringende Arbeitszeit beträgt mind. 25 Stunden pr Jahr. Bei Nichterfüllung werden pr nicht erfüllter Stunde eingefrdert. Verrechnung der nichterbrachten Arbeitszeit durch SEPA-Lastschriftmandat. (siehe Anlage 3) Die Familien sind dafür verantwrtlich, dass die dazugehörigen Stundenlisten rdnungsgemäß geführt werden und eine Abrechnung am Jahresende mit dem zuständigen Elternbeiratsvrsitzenden erflgt. Mehr geleistete Stunden sind wünschenswert, können aber nicht ausbezahlt der gutgeschrieben werden. Dieser Beschluss kann vn der Mitgliederversammlung des Fördervereins in allen Punkten angepasst werden. Einzelheiten über die Mitarbeit der Eltern sind in dem Elternmemrandum beschrieben. 6
7 ANLAGE 3 zum Schulvertrag vm SEPA-Lastschriftmandat für den Mntessri-Schule Rsenheim/Rhrdrf Förderverein e. V. Gläubiger-Identifikatinsnummer DE74ZZ Hiermit ermächtige ich den Mntessri-Schule Rsenheim/Rhrdrf Förderverein e. V. flgende Zahlungen vn meinem Knt mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. die einmalige Aufnahmegebühr zum Vertragsabschluss bei Bedarf die geldwerte Verrechnung der nicht erbrachten Elternarbeit den Schulkstenbeitrag jährlich im Vraus zum Beginn des Schuljahres (01. August) mnatlich im Vraus zum Beginn des Mnats laut Schulvertrag für Name und Vrname, Schülerin / Schüler zu Lasten des Knts Kntinhaber: Straße und Hausnummer: Pstleitzahl und Ort: Kreditinstitut (Name) Mandatsreferenz (wird vn der Schule vergeben) IBAN BIC DE / / / / / / _ Rhrdrf, den Unterschrift 7
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