Aufstellen und Prüfen von Entwürfen für Baumaßnahmen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)

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1 Aufstellen und Prüfen von Entwürfen für Baumaßnahmen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) BMVBS

2 1. Struktur des Bauordnungswesens im Bereich der WSV 2. VV-WSV 2107 Entwurfsaufstellung 3. Prüf- und Genehmigungsvorgänge nach VV-WSV Inhalt der Entwürfe-AU 5. Entwürfe-AU im Kontext der HOAI 6. Leistungen des Prüfingenieurs 7. Ausblick

3 1. Struktur des Bauordnungswesens im Bereich der WSV GG GG Art. Art. 89: 89: Bund Bund ist ist Eigentümer Eigentümer und und hat hat die die Verwaltungskompetenz für für die die Bundeswasserstraßen WaStrG WaStrG 48: 48: Die Die Wasser Wasser und und Schifffahrtsverwaltung ist ist dafür dafür verantwortlich, verantwortlich, dass dass die die bundeseigenen bundeseigenen wasserbaulichen wasserbaulichen Anlagen Anlagen allen allen Anforderungen Anforderungen der der Sicherheit Sicherheit und und Ordnung Ordnung genügen. genügen. Behördliche Behördliche Genehmigungen, Genehmigungen, Erlaubnisse Erlaubnisse und und Abnahmen Abnahmen bedarf bedarf es es nicht. nicht. Die Die Eigenverantwortung Eigenverantwortung begründet begründet die die Organisation Organisation des des Bauordnungswesens mit mit einem einem dreistufigen dreistufigen Verwaltungsaufbau. Verwaltungsaufbau.

4

5 2. Verwaltungsvorschrift VV-WSV 2107 Entwurfsaufstellung 1 Geltungsbereich Geltungsbereich (1) (1) regelt das das Aufstellen, Aufstellen, Prüfen Prüfen und und Genehmigen Genehmigen von von Entwürfen Entwürfen für für bauliche bauliche Maßnahmen Maßnahmen 2 Zweck Zweck der der Entwürfe : Entwürfe : (2) (2) Entwürfe Entwürfe sind sind aufzustellen aufzustellen für für eine eine Veranschlagung Veranschlagung im im Haushaltsplan Haushaltsplan -- Entwurf-Haushaltsunterlage (Entwurf-HU) (Entwurf-HU)-,-, zur zur Durchführung Durchführung von von Maßnahmen Maßnahmen nach nach BHO BHO --Entwurf- Entwurf- Ausführungsunterlage (Entwurf-AU) (Entwurf-AU)-.-. (3) (3) Mit Mit dem dem Aufstellen, Aufstellen, Prüfen Prüfen und und Genehmigen Genehmigen der der Entwürfe-AU Entwürfe-AUwird wird für für bauliche bauliche Maßnahmen Maßnahmen der der Prozess Prozess der der nach nach WaStrG WaStrGauferlegten auferlegten bauaufsichtlichen bauaufsichtlichenverantwortung wahrgenommen. wahrgenommen.

6 3. Prüf- und Genehmigungsvorgänge: Die Prüf- und Genehmigungsvorgänge sind mit folgender Zielsetzung festgelegt: Die Die Zweistufigkeit beim Aufstellen und und Prüfen von von Entwürfen ist ist eine eine grundsätzliche Regelung aus aus dem dem Bereich des des Bauordnungswesens. Die Die Prüfverpflichtung der der übergeordneten Ebene ist ist nicht delegierbar. Voraussetzung für für die die Entwurfsgenehmigung bleibt eine eine ordnungsgemäß durchgeführte Entwurfsprüfung. Die Die VV-WSV 2107 lässt lässt hier hier ausdrücklich eine eine fachliche Prüfung in in unterschiedlicher und und der der Maßnahme angemessener Tiefe zu. zu.

7 Auch Auch bei bei Einschaltung von von freiberuflich Tätigen als als Bearbeiter bleibt bleibt die die zuständige Unterbehörde verantwortlicher Entwurfsaufsteller. Jedoch Jedoch können private private Dritte, Dritte, die die nach nach Landesrecht zur zur bauaufsichtlichen Prüfung zugelassen sind sind (Prüfingenieure) bereits bereits im im Rahmen der der Prüfung der der Auftragserledigung hinzugezogen werden werden ( 13). ( 13). Die Die Prüfaufgaben der der übergeordnenten Ebene Ebene wird wird für für durch durch diese diese Prüfung nicht nicht verändert.

8 4. Inhalt eines Entwurfes-AU (Entwurfs-Ausführungunterlage): 1. Erläuterungsbericht, 2. Wirtschaftlichkeitsnachweis mit Festlegung der durchzuführenden Erfolgskontrollen, 3. ausführliche Ausgabenberechnung, 4. Landschaftspflegerischer Begleitplan, 5. Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung, 6. Grunderwerbsunterlagen, 7. technische Berechnungen, 8. Mengenberechnungen,

9 9. Messprogramme nach VV-WSV 2602, 10. Gutachten und Stellungnahmen der Bundesanstalten, Fachstellen oder sonstiger Institutionen, 11. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen (einschl. Bewertung von mögl. Altlasten), historische Erkundung bzgl. Kampfmittel nach Anlage 5, 12. Übersichtsplan, 13. Entwurfszeichnungen, 14. Bauzeitenplan mit Darstellung des Bauablaufplanes, 15. Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan sowie Unterlagen für spätere Arbeiten nach BaustellV, Gefahrenanalyse nach der Maschinenverordnung etc., 16. Beschreibung von erforderlichen Beweissicherungsmaßnahmen.

10 6. Die VV-WSV 2107 im Kontext der HOAI Leistungsphase nach 42 HOAI Grundlagenermittlung Vorplanung Zuordnung zur VV-WSV 2107 Voruntersuchung Voruntersuchung Entwurf-Haushaltsunterlage (HU) Entwurfsplanung Entwurf-Haushaltsunterlage (HU) Entwurf-Ausführungsunterlage (AU) Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Planfeststellungsverfahren Entwurf-Ausführungsunterlage (AU) technische Bearbeitung im Rahmen des Bauvertrages

11 7. Leistungen des Prüfingenieurs : Der Der Prüfingenieur hat hat im im Rahmen seines seines Prüfauftrages sicherzustellen, dass dass die die Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und und Dauerhaftigkeit des des Bauwerkes und und seiner seiner Bauwerksteile gewährleistet sind. sind. Weiterhin sind sind die die Unterlagen auf auf Vollständigkeit, Richtigkeit und und Schlüssigkeit sowie sowie Umsetzbarkeit zu zu prüfen. prüfen. Dazu Dazu legt legt er er selbständig Inhalt, Inhalt, Umfang und und Methoden der der bautechnischen Prüfung fest fest und und bestimmt die die Anforderungen, die die an an die die Erfüllung dieses dieses Schutzziels zu zu stellen stellen sind. sind.

12 7. Ausblick: Bei Bedarf erhalten Sie die VV-WSV 2107 über

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