Aushänge und Kennzeichnungen

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1 Aushänge und Kennzeichnungen 1 Aushänge und Kennzeichnungen Übersicht: Durch Aushang sind bekannt zu machen: Die hausinternen und die externen Notrufnummern! Das Verhalten im Brandfall! Das Verhalten beim Unfall! Die Brandverhütung Der Flucht- und Rettungsplan Das Rauchverbot Das Verbot des Umganges mit offenem Feuer Zu kennzeichnen sind: Die Zugänge Die inneren und äußeren Sammelplätze Die Treppenräume Die Rettungswege Die Notausgänge Die Feuerschutzabschlüsse Der Aufbewahrungsort für Nothilfeeinrichtungen Besondere Kennzeichen: Die Ko-Funktionen Aushänge und Kennzeichnungen machen den Stellenwert der Sicherheit des Hauses deutlich und sind mitprägend für das Sicherheitsniveau. Die Inhalte der Aushänge werden öffentlich und machen das Wollen des Organisationsverantwortlichen deutlich. Durch Aushang ist bekannt zu machen: 1. Die hausinternen und die externen Notrufnummern!

2 Aushänge und Kennzeichnungen 2 2. Verhalten im Brandfall Es hat sich bewährt, beide Elemente (Notrufe; Verhalten im Brandfall) zusammenzufügen. Es handelt sich um eine realistische Umsetzung, wenn die beiden Elemente zusammengefügt werden. Der Farbausdruck (DIN A 4) wird anschließend in der erforderlichen Anzahl in Farbe kopiert, in Rahmen der Größe 21x30 rot eingebracht und an den Knotenstellen (Dienstzimmer der Stationen, der Fachuntersuchungsstellen) aufgehängt. Das Ergebnis ist eine durchgängige Information von Personal, Besuchern und Patienten.

3 Aushänge und Kennzeichnungen 3 Die Ausfertigung Verhalten im Brandfall orientiert sich an DIN Verhalten beim Unfall Aus dem berufsgenossenschaftlichen Bereich kommt die Darstellungsform, die Hinweise in die Aushänge des Flucht- und Rettungsplanes zu integrieren.

4 Aushänge und Kennzeichnungen 4 4. Brandverhütung An zentralen Punkten (z.b. Eingangshalle) sowie an Stellen mit besonderer Brandgefahr (z.b. Warteräumen; Werkstätten; Labore) sollte durch Aushang auf das Risiko hingewiesen werden. Wenn es sich um besonders von Ausländern frequentierte Stellen handelt, könnte es von Vorteil sein, die Hinweise in Fremdsprache zu wiederholen. In Aufmachung und Text wurden die nachfolgenden Hinweise einer Veröffentlichung der Gebäudeversicherung Baden-Württemberg entnommen. Aushänge in anderen Fremdsprachen (französisch; spanisch; italienisch; osteuropäisch; russisch) sind verfügbar. 5. Rauchverbot In Krankenhäusern besteht kein generelles gesetzliches Rauchverbot. Es sollte vom Hausherrn ausgesprochen und bekannt gemacht werden; in der Brandschutzordnung und durch die Ausweisung im Aushang Verhalten im

5 Aushänge und Kennzeichnungen 5 Brandfall! und auf den Aushängen des Flucht- und Rettungsplanes. Als Gründe für das Rauchverbot ist, neben den gesundheitlichen Bedenken, insbesondere die Brandverhütung zu nennen. 6. Verbot des Umganges mit offenem Feuer Das Verbot des Umganges mit offenem Feuer hat seine Bedeutung, neben der Brandverhütung, insbesondere im Bemühen Heißarbeiten (Schweißen; Löten) in der Übersicht zu behalten. Für zwingend wird gehalten, dass ohne Kenntnis des Brandschutzbeauftragten bzw. der Technischen Abteilung, keine Heißarbeiten ohne Erlaubnis durchgeführt werden. Für die Heißarbeitserlaubnis gibt es verpflichtende Vordrucke. Es geht aber auch darum, eine häufige Brandursache (brennende Kerzen, gleich ob im Gesteck, auf dem Adventskranz oder sonst genutzt) auszuschließen. 7. Der Flucht- und Rettungsplan Krankenhäuser sind Arbeitsstätten. 55 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) weist aus: Der Arbeitgeber hat für die Arbeitsstätte einen Fluchtund Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Fluchtund Rettungsplan ist an geeigneter Stelle auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Plan zu üben, wie sich die Arbeitnehmer im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder

6 Aushänge und Kennzeichnungen 6 gerettet werden können. Krankenhäuser sind bauliche Anlagen besonderer Nutzung. Das Erfordernis der Erstellung, der Fortschreibung und der Unterweisung zum Flucht- und Rettungsplan ist unstrittig. Werden im Flucht- und Rettungsplan Elemente angezeigt, die das Verhalten beim Unfall und das Verhalten beim Brand aufzeigen, so werden die Festlegungen der Brandschutzordnung unterstützt. Der Aushang der Flucht- und Rettungsplänen sollte so erfolgen, dass zur Rettung vorgehende Kräfte, z.b. der Feuerwehr, sich orientieren können. Der Aushang sollte innerhalb (auf Station) und beim Zugang (z.b. im Treppenraum) auf jedem Geschoss erfolgen. Zu kennzeichnen sind: 8. Sicherheitskennzeichen Nach den Unfallverhütungsvorschriften ist eine Fülle von Sicherheitszeichen zu unterscheiden. Es sind dies: Verbotszeichen, Warnzeichen, Gebotszeichen, Rettungszeichen, Brandschutzzeichen, Hinweiszeichen, Zusatzzeichen, Kombinationszeichen, Bildzeichen, Sicherheitsfarbe, Leuchtzeichen, Schallzeichen, Sprechzeichen, Handzeichen. Im Folgenden werden nur die wichtigsten Kennzeichen aufgezeigt. 9. Zugänge zum Grundstück Für ortskundiges Personal ist es eine Selbstverständlichkeit zu wissen, welchen Eingang man benutzen muss, um am schnellsten an die gewünschte Stelle zu gelangen. Patienten und Besucher werden in der Regel durch übersichtliche Leitsysteme zu den Stationen oder Fachuntersuchungsstellen geführt. Schwerer haben es zur Hilfe im Einsatzfalle kommenden Kräfte, insbesondere wenn technische Bereiche gesucht und gefunden werden müssen. Eine durchgängige Kennzeichnung der Zugangstore, mit Verankerung der Kennzeichnung im Feuerwehrplan, stellt eine wertvolle einsatztaktische Hilfe dar. Es handelt sich um ein Hinweiszeichen! 10. Ein- und Ausgänge Über Treppenräume erschlossene bauliche Anlagen müssen über kurze, feuerwiderstandsfähige (F90 nach DIN 4102) verlassen werden können. Fluchtwege sind auch Rettungswege. Den Ein- und Ausgängen einer baulichen Anlage kommt daher erhebliche Bedeutung zu. In der komplexen baulichen Anlage eines Krankenhauses sollten die äußeren Zugänge, vom Grundstück ins Gebäude und zum Treppenraum,

7 Aushänge und Kennzeichnungen 7 gekennzeichnet sein; durchgängig (z.b. 1, 2, 3 usw. oder A 1, B 1usw.) gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung wäre im Feuerwehrplan zu verankern und für einsatztaktische Entscheidungen (z.b. Zufahrt über Tor Nord, zum Dachgeschoss Haus A über Eingang 3) nutzbar zu machen. 11. Rettungswege, Notausgänge, Innere und Äußere Sammelstellen, Nothilfeeinrichtungen Rettungswege sind zu kennzeichnen, wie im Flucht- und Rettungsplan für die bauliche Annlage ausgewiesen. Als Kennzeichen kommen Rettungszeichen in Betracht: Rettungsweg (E13 BGV A8) Sammelstelle (E 11) Richtungsangabe für Erste-Hilfe- Einrichtungen, Rettungswege, Notausgänge (Zeichen darf nur in Verbindung mit einem weiteren Rettungszeichen verwendet werden). Notruftelefon (E07) Feuerlöscher Mittel + Geräte Brandmelder Löschschlauch (F 05) zur Brand- (F 08) (F 03) bekämpfung (F 07) Brandmeldetelefon (F 06)

8 Aushänge und Kennzeichnungen 8 Aufgezeigt sind Beispiele. Weitere Informationen siehe UVV Sicherheitsund Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A 8; bisherige VBG 125). Diese ist aus dem Internet als pdf-datei zu laden. Besondere Kennzeichnung 12. Kenntrapez Außerhalb der Vorschriftenlage hat es sich als hilfreich erwiesen, die Ko- Funktionen zu kennzeichnen. Das Kenntrapez erscheint hierfür besonders geeignet. Die Abstimmung mit der Kennzeichnung der örtlichen BOS-Kräfte ist zwingend. Werden die Ko-Funktionen mit dem Kenntrapez gekennzeichnet, so sind der Ko-Arzt, die Ko-Pflege und der Ko-Technik: in der Zuständigkeit eindeutig zu erkennen! erübrigt sich die Suche nach zuständigen Personen! ist auf jeder Kleidung zu tragen, auf der OP-Kleidung ebenso wie auf der Schutzkleidung der Handwerker! ist schnell angelegt und gut sichtbar! ist nicht mit Warn- und Kennzeichnungswesten der BOS zu verwechseln! ***

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