Konkurrentenklage im Krankenhausrecht. Dr. Kerrin Schillhorn Fachanwältin für Verwaltungsrecht
|
|
- Sofia Hertz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Konkurrentenklage im Krankenhausrecht Dr. Kerrin Schillhorn Fachanwältin für Verwaltungsrecht
2 Ausgangspunkt zunehmender Wettbewerb zwischen Krankenhäusern zum Teil erhebliche Planungstiefe der Landeskrankenhausplanung zunehmende Schwierigkeiten in Budgetverhandlungen mit Krankenhäusern bei fehlender spezifizierter Ausweisung im Krankenhausplan Wettbewerbsvorteile durch Ausweisung spezialisierter Abteilungen bzw. besonderer Angebote Folie 2
3 Rechtlicher Ausgangspunkt Konkurrentenklage im Krankenhausrecht jahrelang umstritten Zulässigkeit der Konkurrentenklage mit Blick auf Krankenhausplanung bzw. Aufnahme in den Krankenhausplan seit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom BvR 506/03 Folie 3
4 Beschluss Verfassungsgericht Wesentliche Überlegungen des Senats: Auswahlentscheidung zwischen mehreren geeigneten Krankenhäusern hat einheitlich zu erfolgen. Nicht ausgewähltes Haus verfolgt eigenen Antrag im Wege des Verpflichtungsanspruchs. Rechtsschutz: kommt gegebenenfalls zu spät, wenn in der Zwischenzeit die Bedarfssituation durch das Konkurrenzhaus gedeckt ist. Effektiver Rechtsschutz erfordert Anfechtungsmöglichkeit durch das im Auswahlverfahren unterlegene Krankenhaus. Folie 4
5 Auswirkungen auf Praxis und Rechtsprechung Unterschiedliche Auswirkungen in den Bundesländern: z.b. NRW (hohe Planungstiefe): viele Konkurrentenklagen -> Zustellung der Feststellungsbescheide an Mitbewerber, um Rechtsschutzmöglichkeiten innerhalb der Rechtsmittelfrist von einem Monat sicher zu stellen. z.b. Niedersachsen (geringe Planungstiefe): praktisch keine Konkurrentenklagen -> keine Veränderung des Verfahrens Folie 5
6 Entwicklungen in der Rechtsprechung seit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 2004 Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte haben Konkurrentenklagen im Krankenhausrecht jedenfalls bezogen auf die Krankenhausplanung grundsätzlich für zulässig gehalten. Probleme gab es insoweit nur selten. Allerdings auch selten inhaltlich erfolgreich. In der Regel wurden die Entscheidungen der Behörden bestätigt. Insbesondere Eilverfahren wurden nur in wenigen Fällen zugunsten des Widerspruchsführers bzw. des klagenden Krankenhauses entschieden. Folie 6
7 Offene Fragen im Rahmen der Konkurrentenklage Differenzierung zwischen aktiver und defensiver Konkurrentenklage Erstreckung der Konkurrentenklage auch auf Investitionsentscheidungen Erstreckung der Konkurrentenklage auch auf Ausweisung spezieller Angebote und Kooperationen Folie 7
8 Defensive Konkurrentenklage Abwehr der Planaufnahme eines anderen Krankenhauses: Wenn das klagende Haus selbst bereits mit dem gleichen Angebot in den KHPlan aufgenommen ist Wenn das klagende Haus selbst noch mit dem gleichen Angebot in den KHPlan aufgenommen ist Wenn das klagende Haus selbst nicht mit dem gleichen Angebot in den KHPlan aufgenommen ist Wenn das klagende Haus selbst noch nicht mit dem gleichen Angebot in den KHPlan aufgenommen ist Folie 8
9 Defensive Konkurrentenklage - rechtliche Bewertung Umstritten in der Literatur; durch VGH Mannheim und Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung vom entschieden: defensive Konkurrentenklage ist in bestimmter Konstellation nicht zulässig Klage von in den KHPlan aufgenommenen Krankenhäusern gegen den Feststellungsbescheid zugunsten eines neu aufgenommenen Krankenhauses ist unzulässig. Rechtsschutz erst, wenn Korrektur des eigenen Feststellungsbescheides mit Bettenreduzierung Begründung: gestrecktes Verwaltungsverfahren, kein Anspruch auf Auswahlentscheidung, erst durch Bettenreduzierung tritt rechtliche Beschwer der ursprünglich in den Plan aufgenommenen Häuser ein Erstinstanzliche Gerichte haben sich dieser Entscheidung angeschlossen Folie 9
10 Bewertung Bundesverwaltungsgericht Keine Auswirkung auf die Zulässigkeit von aktiven Konkurrentenklagen Defensive Konkurrentenklagen können problematisch sein: Aber: In den 4 Fallkategorien, vgl. Folie 8, sind sowohl Interessenlage als auch rechtliche Konstruktion unterschiedlich Folie 10
11 Defensive Konkurrentenklage (I) Wenn Krankenhaus keine planungsrechtlichen Auswirkungen durch die Aufnahme des Konkurrenten in den Krankenhausplan befürchten muss, geht es allein um die Abwehr eines weiteren Konkurrenten. Problem: kein rechtlicher Schutz vor Wettbewerb oder zusätzlichem Bewerber Anders, wenn Entscheidung nicht mit Krankenhausplanungsrecht vereinbar und Auswirkungen auf das klagende Haus bedrohlich? Reicht fehlende Bedarfsanalyse, falsche Bedarfsprognose? Rechtlich muss die Hürde der Verletzung subjektiver Rechte bzw. des Rechtsschutzbedürfnisses genommen werden Folie 11
12 Defensive Konkurrentenklage (II) Wenn Krankenhaus zu einem späteren Zeitpunkt selbst mit planungsrechtlichen Einbußen rechnen muss (Sachverhaltskonstellation der Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung). Hier keine Abwehr bloßen Wettbewerbs, sondern Überprüfung der grundsätzlich einheitlich zu ergehenden Auswahlentscheidung der Krankenhausplanungsbehörde. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom mit Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar? Problem: Einheitlichkeit der Auswahlentscheidung wird in Frage gestellt Grundüberlegung des Bundesverfassungsgerichts, dass im Falle des begrenzten Bedarfs eine einheitliche Auswahlentscheidung ergehen muss, wird nicht aufgegriffen. Damit: ausdrückliche Abkehr von den Überlegungen des Bundesverfassungsgerichts. Verfassungsrechtlich bedenklich Folie 12
13 Defensive Konkurrentenklage (III) Wenn Krankenhaus keine planungsrechtlichen Auswirkungen durch die Aufnahme des Konkurrenten in den Krankenhausplan befürchten muss, da es selbst nicht mit dem Angebot in den KHPlan aufgenommen ist Problem auch hier: nur Schutz vor Wettbewerb, rechtlich nicht geschützt Anders, wenn Entscheidung nicht mit Krankenhausplanungsrecht vereinbar und Auswirkungen auf das klagende Haus bedrohlich? Reicht fehlende Bedarfsanalyse, falsche Bedarfsprognose? Rechtlich muss die Hürde der Verletzung subjektiver Rechte bzw. des Rechtsschutzbedürfnisses genommen werden Folie 13
14 Defensive Konkurrentenklage (IV) Wenn Krankenhaus den Antrag auf Aufnahme in den KHPlan für das entsprechende Angebot noch nicht gestellt hat -> dann fehlt es an förmlicher Auswahlentscheidung unter Einbeziehung dieses Krankenhauses Behörde konnte das Krankenhaus (noch) nicht berücksichtigen Aber: Für das Krankenhaus kommt später jeder Rechtsschutz zu spät, weil der Bedarf bereits durch das ursprünglich aufgenommene Haus gedeckt ist. Ist wohl hinzunehmen, wenn erste Entscheidung der Behörde rechtmäßig ist; Problem: wenn diese Entscheidung rechtswidrig ist. Dann: vorlaufendener Rechtsschutz? Andernfalls läuft später jeder Rechtsschutz leer, da der Bedarf bereits gedeckt ist. Folie 14
15 Defensive Konkurrentenklage - Bewertung Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom besteht für diese Fallkonstellationen kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Konkurrentenklage; da es sich um eine reine Abwehr von Wettbewerbern bzw. von Wettbewerb handelt, auf den kein Anspruch besteht. Ebenfalls problematisch: Allgemeiner Gesetzesvollziehungsanspruch. Nach Auffassung des BVerwG: Entscheidungen können später revidiert werden, wenn weiterer Wettbewerber hinzu kommt. Problem: Krankenhaussektor ist zwar nicht statisch, aber Anpassungen können nicht kurzfristig vorgenommen und revidiert werden; Planungsentscheidungen ziehen langfristige Personalentscheidungen und Investitionsentscheidungen (z.t. auch öffentliche Investitionsförderung) mit sich; nicht ohne weiteres revidierbar Folie 15
16 Defensive Konkurrentenklage Kritik an BVerwG Dogmatische Fehler des Bundesverwaltungsgerichts Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass Krankenhausplanungsentscheidungen nicht in Stein gemeißelt sind. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass krankenhausplanerische Entscheidungen jederzeit revidiert, geändert und angepasst werden können. Grundsätzlich richtig, aber Planungsentscheidungen im Krankenhausrecht bzw. im Krankenhaussektor sind mit erheblichen Investitionen und Personalentscheidungen verbunden. Der Aufbau und die Inbetriebnahme einer entsprechenden Fachabteilung ist in der Regel mit einem mehrjährigen Vorlauf und einer längeren Anlaufphase verbunden. Je nach Fachgebietsrichtung können die notwendigen Investitionen in personeller aber auch sachlicher Hinsicht erheblich und gravierend sein. Aufgrund dieser wesentlichen wirtschaftlichen Bedeutung der Krankenhausplanung und den damit zusammenhängenden Krankenhausfinanzierungen erscheint es kurzsichtig, in diesem Sektor eine kurzfristige Änderungsmöglichkeit der Krankenhausplanung zu unterstellen. Insbesondere keine Vergleichbarkeit mit der Rechtsprechung im Gewerberecht zum Zugang zu Messen und Märkten. Die Konstellation im Krankenhausrecht ist fundamental unterschiedlich und insoweit nicht zu übertragen. Folie 16
17 Handlungsoptionen Notwendigkeit der Antragstellung für sämtliche Abteilungen und Fachrichtungen, für die ein Wettbewerber vorhanden ist. Verfolgung der eigenen Rechte gegen Wettbewerber auch gegen die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts um in einem Verfahren eine entsprechende Korrektur bzw. Differenzierung der nun vorliegenden Rechtsprechung zu erreichen. BVerfG Entscheidung vom stützt diesen Ansatz jedenfalls soweit eine einheitliche Auswahlentscheidung notwendig ist auch um den Fehleinsatz von Investitionsfördermitteln zu verhindern. Folie 17
18 Fazit In Konkurrenzsituationen sorgfältig prüfen, ob Rechtsschutz sinnvoll ist. Konkurrentenklagen sind erschwert, aber nicht ausgeschlossen! Folie 18
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für Ihre Rückfragen: Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Dr. Kerrin Schillhorn, MIL Fachanwältin für Verwaltungsrecht Erftstr. 19 a (Am MediaPark) Köln Tel.: (0)221 / Fax: (0)211 / schillhorn@mkrg.com
Krankenhausrecht Planung und Finanzierung. Dr. Kerrin Schillhorn Fachanwältin für Verwaltungsrecht Fachanwältin für Medizinrecht
Krankenhausrecht Planung und Finanzierung Dr. Kerrin Schillhorn Fachanwältin für Verwaltungsrecht Fachanwältin für Medizinrecht Sektoren in der Gesundheitsversorgung Sektoren der Gesundheitsversorgung:
MehrKrankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 23. und Dr. Thomas Vollmöller
Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 23. und 30.10.2015 Dr. Thomas Vollmöller vollmoeller@seufert-law.de IV. Krankenhausplanung (1) 1. Krankenhausplan Rechtsnatur: bloßes Verwaltungsinternum
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 VR 1.09 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 11. Mai 2009 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Groepper
MehrVorlesung Krankenhausrecht am an der Universität Augsburg - 2. Krankenhausplanung - Dr. Thomas Vollmoeller
MÜNCHEN LEIPZIG Vorlesung Krankenhausrecht am 27.10.2011 an der Universität Augsburg - 2. Krankenhausplanung - Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de 1. Gesetzgebungszuständigkeiten: Konkurrierende
MehrO V G R H E I N L A N D P F A L Z G E R I C H T S D A T E N B A N K
O V G R H E I N L A N D P F A L Z G E R I C H T S D A T E N B A N K Gericht: Ent.-Art: OVG Rheinland-Pfalz Beschluss Datum: 21.03.2016 AZ: Rechtsgebiet: Az.VG: 10 B 10215/16.OVG Beamtenrecht 2 L 19/16.KO
Mehr5. Wesentlicher Verfahrensfehler, 124 II Nr.5 VwGO
5. Wesentlicher Verfahrensfehler, 124 II Nr.5 VwGO Ist ein solcher, der das Ergebnis der Entscheidung beeinflusst haben kann. In dem Antrag müssen die Tatsachen bezeichnet werden, die den gerügten Verfahrensmangel
MehrDie Richtlinien und Beschlüsse des G-BA im Verhältnis zu den sonstigen untergesetzlichen Normen in der Gestalt der Schiedsstellenpraxis
Die Richtlinien und Beschlüsse des G-BA im Verhältnis zu den sonstigen untergesetzlichen Normen in der Gestalt der Schiedsstellenpraxis Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.v. Symposium am 22. November
MehrBESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache
B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 7 AV 4.02 OVG 1 Bf 158/02 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. November 2002 durch die Richter
Mehrdes Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Bearbeitungsstand: 28.05.2018 12:00 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
MehrWindenergienutzung und Flugsicherung aus rechtlicher Sicht M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Leipzig
Windenergienutzung und Flugsicherung aus rechtlicher Sicht M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Prof. Dr. Martin Maslaton, Recht der Erneuerbaren
Mehr2 Jahre ohne Präklusion Auswirkungen und praktische Erfahrungen aus Sicht von Verwaltung, Wirtschaft, Verwaltungsgerichtsbarkeit und Umweltverbänden
2 Jahre ohne Präklusion Auswirkungen und praktische Erfahrungen aus Sicht von Verwaltung, Wirtschaft, Verwaltungsgerichtsbarkeit und Umweltverbänden Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbb
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 B 97.10 OVG 10 KS 1/09 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 24. Mai 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrWissenschaftliche Dienste. Ausarbeitung
Bedeutung der Europäischen Konvention für Menschenrechte und der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für die deutsche Gesetzgebung 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Bedeutung
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 1 B 56.06 OVG 15 A 2202/00.A In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 21. Dezember 2006 durch die Vizepräsidentin
MehrAsylVfG 78 Abs. 4. Antrag auf Zulassung der Berufung Antrag mehrfach gestellt
AsylVfG 78 Abs. 4 Antrag auf Zulassung der Berufung Antrag mehrfach gestellt Wird ein Rechtsmittel desselben Beteiligten mehrfach eingelegt, handelt es sich um dasselbe Rechtsmittel, über das einheitlich
MehrLeitsätze: Oberlandesgericht Dresden, 20. Zivilsenat - Familiensenat - Beschluss vom 13.01.2009, 20 WF 0003/09.
Leitsätze: 1. Der im Hauptsacheverfahren nach 121 ZPO beigeordnete Rechtsanwalt ist für ein späteres Prozesskostenhilfeüberwachungsverfahren nicht allein aufgrund des gesetzlichen Umfangs der ihm früher
MehrBauplanungsrechtlicher Nachbarschutz gegen Bauleitplanung und Baugenehmigungen
Bauplanungsrechtlicher Nachbarschutz gegen Bauleitplanung und Baugenehmigungen Wintertagung der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein, Landesgruppe NRW Münster, den 05.12.2014
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Vorblatt
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches Vorblatt A. Problem und Ziel Mit dem Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation
MehrBESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache
B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 3 B 121.02 VG 2 K 2438/00 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 11. Februar 2003 durch den Vorsitzenden
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert die GdP-Mitglieder über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert die GdP-Mitglieder über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
MehrBESCHLUSS. BVerwG 1 B (1 PKH ) OVG 7 A 10366/02.OVG. In der Verwaltungsstreitsache
B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 1 B 263.02 (1 PKH 103.02) OVG 7 A 10366/02.OVG In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 21.
MehrVersorgungsstrukturgesetz
Versorgungsstrukturgesetz - Die Rolle der Krankenhäuser einschließlich spezialärztlicher Versorgung - Dr. Kerrin Schillhorn, MIL Fachanwältin für Verwaltungsrecht Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin
MehrDie Anstalt öffentlichen Rechts als neue Rechtsform und die Förderung von IKZ- Projekten der Erneuerbaren Energien
IKZ-Kongress Butzbach Die Anstalt öffentlichen Rechts als neue Rechtsform und die Förderung von IKZ- Projekten der Erneuerbaren Energien Einfügung der Rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts in 126a
MehrSORGERECHT FÜR NICHTEHELICHE KINDER Neue Rechtslage durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
SORGERECHT FÜR NICHTEHELICHE KINDER Neue Rechtslage durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Die Zahl der gemeinsamen Sorgeerklärungen für nichtehelich geborene Kinder wächst stetig: im Jahr
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 87.12 OVG 11 A 2558/11 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. Juni 2013 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 1946/10 - des Herrn M In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Michael Andrejewski, Pasewalker Straße 36, 17389 Hansestadt Anklam
MehrDie Umsetzung der UVP-Richtlinie in nationales Recht und ihre Koordination mit dem allgemeinen Verwaltungsrecht
Die Umsetzung der UVP-Richtlinie in nationales Recht und ihre Koordination mit dem allgemeinen Verwaltungsrecht Eine vergleichende Betrachtung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der UVP-Anwendung in
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 PKH 1.17 D OVG 4 A 4.16 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 15. August 2017 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 2 B 227/09 11 K 2363/07 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau prozessbevollmächtigt: Rechtsanwalt - Antragstellerin - - Beschwerdeführerin - gegen den
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 2322/14 - der H, In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Frank Mittag, Schloßkirchplatz 4, 03046 Cottbus - gegen a) den Beschluss
MehrLandesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS
12 Ca 1794/11 (Arbeitsgericht Würzburg) Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren K A Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt G G - Kläger und Beschwerdeführer - gegen Firma f Produktion-G
MehrBESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache
B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 2 B 44.03 OVG 1 A 649/01 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. März 2004 durch den Vorsitzenden
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 70.15, 5 PKH 32.15 VGH 14 ZB 15.1043 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 21. Januar 2016 durch den Vorsitzenden
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 42.13 VGH 18 P 12.1909 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 11. März 2014 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 1 B 60.07 VGH 11 S 1035/06 In der Verwaltungsstreitsache hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 13. März 2008 durch die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 B 12.13 VGH 8 B 12.305 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. Juli 2013 durch den Vorsitzenden Richter am
Mehr17. Frühjahrstagung. vom 31. März bis 01. April 2017 in Leipzig. Nachstationäre Versorgung nach 115 a SGB V und die Einbindung niedergelassener Ärzte
17. Frühjahrstagung vom 31. März bis 01. April 2017 in Leipzig Nachstationäre Versorgung nach 115 a SGB V und die Einbindung niedergelassener Ärzte Rechtsanwältin Dr. Kerrin Schillhorn Köln Nachstationäre
MehrLandessozialgericht Nordrhein-Westfalen Az.: L 6 AS 726/14 B Az : S 23 AS 3453/12 SG Dortmund. Beschluss
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Az.: L 6 AS 726/14 B Az : S 23 AS 3453/12 SG Dortmund In dem Beschwerdeverfahren Beschluss 1) 2) 3) Kläger und Beschwerdeführer 4) gegen Jobcenter Märkischer Kreis
MehrNeue Wege der Krankenhausfinanzierung: Die Baupauschale NRW.
Neue Wege der Krankenhausfinanzierung: Die Baupauschale NRW. Präsentation anlässlich der Veranstaltung Die neue Baupauschale in NRW Fakten und Auswirkungen der Bank für Kirche und Caritas eg am 8. April
MehrBayerischer Verwaltungsgerichtshof
Orientierungssatz: Der Besuch eines Gymnasiums im Ausland für die Dauer der gesamten Gymnasialzeit stellt eine Ausreise aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund nach 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 46.11 OVG 12 A 1861/10 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 21. Dezember 2011 durch den Vorsitzenden Richter am
MehrVERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s
1 VB 67/16 VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG B e s c h l u s s In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau gegen - Beschwerdeführerin - a) den Beschluss des Verwaltungsgerichts
MehrIM NAMEN DES VOLKES. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. gegen a) den Beschluss des Amtsgerichts Tostedt vom 30. März C 14/ 16 -,
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 977/16 - IM NAMEN DES VOLKES des Herrn N, In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen a) den Beschluss des Amtsgerichts Tostedt vom 30. März 2016-4 C 14/ 16 -,
Mehrerkennungsdienstliche Behandlung; Anordnung; Vollzug; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit; Beschuldigter; Notwendigkeit; maßgeblicher Zeitpunkt.
Sachgebiet: Polizei- und Ordnungsrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Sachgebietsergänzung: Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung Rechtsquelle/n: StPO 81b Alt. 2 Stichwort/e: erkennungsdienstliche
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 114.04 OVG 5 B 402/03 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 17. September 2004 durch den Vorsitzenden Richter am
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 5.12 OVG 17 LP 10/10 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 24. Mai 2012 durch den Vorsitzenden Richter am
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 48.14 VGH 12 BV 13.108 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. Februar 2015 durch den Vorsitzenden Richter
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 5 B 132/15 3 L 176/15 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der GmbH - Antragstellerin - - Beschwerdegegnerin - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte
MehrNamensänderung von Pflegekindern
Namensänderung von Pflegekindern Viele Pflegeeltern kennen diese Problematik: Sie haben, teilweise seit längerer Zeit, ein Pflegekind in Dauerpflege aufgenommen. Dieses trägt aber natürlich den Familiennamen
MehrDas Krankenhaus im System der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter
Das Krankenhaus im System der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter Von Jan-Hendrik Simon Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung und Gang der Untersuchung 13 1. Teil Das
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 1 B 287.03 OVG 8 A 2055/00.A In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Juni 2004 durch die Vizepräsidentin des
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS
Az.: L 5 KR 71/13 B ER Az.: S 33 KR 10/13 ER SG Itzehoe SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren - Antragsteller und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte:
MehrThema: Stellenwert von Leitlinien und antizipierten Sachverständigengutachten
Leitlinien Workshop der DGAUM am 19. Juni 2009 in Rostock Thema: Stellenwert von Leitlinien und antizipierten Sachverständigengutachten aus Sicht der Sozialgerichtsbarkeit Dr. Peter Becker, Richter am
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 B 58.10 VGH 1 S 349/10 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. November 2010 durch den Vorsitzenden Richter
MehrQualitätsorientierte Vergütung Wie wird in Zukunft die Qualität gesteuert? EVR Forum 15. Februar 2017
Qualitätsorientierte Vergütung Wie wird in Zukunft die Qualität gesteuert? EVR Forum 15. Februar 2017 Dr. Kerrin Schillhorn Rechtsanwältin Fachanwältin für Verwaltungsrecht Fachanwältin für Medizinrecht
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht
4 U 91/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 002 1 O 233/02 Landgericht Potsdam Anlage zum Protokoll vom 12. Juli 2006 Verkündet am 12. Juli 2006 als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches
MehrEinreichung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht
Sachgebiet: Straßenbaubeitragsrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: VwGO 124a Abs. 2 Satz 1 Titelzeile: Einreichung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht Stichworte: Berufung;
Mehrhier: Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei Rückführungsmaßnahmen
Erlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein, 14. März 2005: Verfahren zur Feststellung inlandsbezogener Vollstreckungshindernisse oder zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse aufgrund gesundheitlicher
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: NC 2 B 315/11 NC 15 L 1809/11 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Antragsteller - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt: gegen
MehrNachträgliche Rechnungskorrektur durch Krankenhäuser unterschiedliche Ansätze durch den 1. und den 3. Senat des BSG?
1 Nachträgliche Rechnungskorrektur durch Krankenhäuser unterschiedliche Ansätze durch den 1. und den 3. Senat des BSG? I. Einleitung Nach 45 SGB I verjähren Vergütungsansprüche von Krankenhäusern in vier
MehrOberverwaltungsgericht für das Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Juli 2017, Az. 4 A 543/15
Oberverwaltungsgericht für das Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Juli 2017, Az. 4 A 543/15 Tenor Gründe 1 2 3 4 5 Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts
MehrLandtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1236 02.07.2012 Gesetzentwurf Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 8.07 OVG 20 A 2136/05 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. Februar 2007 durch den Vorsitzenden Richter
MehrKrankenhaus. Zulässigkeit und Grenzen der Beauftragung von Vertragsärzten, rzten und sonstigen Ärzten im Krankenhaus. rzten, Konsiliarärzten
Einsatz von Drittärzten im Krankenhaus Zulässigkeit und Grenzen der Beauftragung von Vertragsärzten, rzten, Konsiliarärzten rzten und sonstigen Ärzten im Krankenhaus Dr. Kerrin Schillhorn Fachanwältin
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 10 B 48.05 OVG 2 LB 61/04 In der Verwaltungsstreitsache hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 26. Juli 2005 durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts
MehrVorlesung Krankenhausrecht am an der Universität Augsburg 5. Das Schiedsstellenverfahren 6. Der Versorgungsauftrag des Krankenhauses
Vorlesung Krankenhausrecht am 17.11.2011 an der Universität Augsburg 5. Das Schiedsstellenverfahren 6. Der Versorgungsauftrag des Krankenhauses Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de 1. Die
MehrOBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG BESCHLUSS
OVG 3 N 210.12 VG 2 K 6.12 Berlin Wappen Berlins und Brandenburgs OBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG BESCHLUSS In der Verwaltungsstreitsache der, Klägerin und Antragstellerin, g e g e n die Bundesrepublik
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 1 A 381/08 5 K 1938/06 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau prozessbevollmächtigt: Rechtsanwalt - Klägerin - - Antragstellerin - gegen das Studentenwerk
MehrEuropäisches Verfassungsrecht. Europäische Verfassungsgerichtsbarkeit
Europäisches Verfassungsrecht Europäische Verfassungsgerichtsbarkeit Von der Rechtsgemeinschaft zur Grundrechtsgemeinschaft? Materielle Gehalte der rule of law: die besondere Bedeutung des institutionellen
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 1 D 34/10 5 K 635/09 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn prozessbevollmächtigt: - Kläger - - Beschwerdeführer - gegen das Studentenwerk Dresden Anstalt
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 68.10 OVG 7 KS 87/08 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 29. November 2010 durch den Vorsitzenden Richter
MehrPlanungshoheit und kommunale Selbstverwaltung
A 2006/6003 Alma Werner-Jensen Planungshoheit und kommunale Selbstverwaltung Nomos Inhaltsverzeichnis Einleitung 13 Erster Teil 15 I. Demokratie und kommunale Selbstverwaltung 15 1. Demokratie 15 1.1 Begriff
MehrNEUORGANISATION SCHULLEITUNG - AUSWIRKUNGEN AUF DIE ARBEITSVERHÄLTNISSE
NEUORGANISATION SCHULLEITUNG - AUSWIRKUNGEN AUF DIE ARBEITSVERHÄLTNISSE A. Problemstellung Die Neuorganisation der Schulleitung kann zur Folge haben, dass sich die Anzahl der SL- Mitglieder verändert und/oder
MehrUnzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen rechtskräftige Entscheidung
Sachgebiet: Recht zur Bereinigung von SED-Unrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: VwGO 133 Abs. 5 Satz 3, 152a VwRehaG 1 Titelzeile: Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen rechtskräftige
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 78.06 OVG 4 Bf 408/05 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 17. Oktober 2006 durch den Vorsitzenden Richter
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 B 1.11 VGH 8 E 1698/10 In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Mai 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrLösungshinweis Probeklausur Verwaltungsprozessrecht
Lösungshinweis Probeklausur Verwaltungsprozessrecht Ausgangsfall Was kann G tun? Ein Widerspruch kommt nicht in Betracht, da es nach 68 I 2, II VwGO i.v.m. 6 I 2 AG VwGO NRW eines Vorverfahrens nicht mehr
MehrLANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS
2 Ta 291/13 1 Ca 2785/12 Arbeitsgericht Wuppertal LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS Frau B. L., C. str. 60, N., - Klägerin und Beschwerdeführerin - Verfahrensbevollmächtigte: g e g e n Rechtsanwälte
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 106.11 OVG 1 A 1757/09 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 8. Dezember 2011 durch den Vorsitzenden Richter
MehrDer Rechtsschutz gegen unmittelbar wirkende Rechtsverordnungen des Bundes
Christoph Kuntz Der Rechtsschutz gegen unmittelbar wirkende Rechtsverordnungen des Bundes PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 19 I. Einführung in die Problemstellung
MehrDie amtshaftungsrechtlichen Beziehungen zwischen juristischen Personen des Öffentlichen Rechts
Eva Hoppenstedt Die amtshaftungsrechtlichen Beziehungen zwischen juristischen Personen des Öffentlichen Rechts PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 1 B 125/15 1 L 867/14 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des minderjährigen Kindes vertreten durch die Eltern sämtlich wohnhaft: prozessbevollmächtigt:
MehrK. Die Grundrechte des Art. 5 Abs. 1 GG
K. Die Grundrechte des Art. 5 Abs. 1 GG I. Schutzbereiche Die Meinungsfreiheit gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 GG schützt die Freiheit, seine Meinung in Wort, Schrift u. Bild frei zu äußern. Eine Meinungsäußerung
Mehr1 E 926/16 We VERWALTUNGSGERICHT WEIMAR BESCHLUSS. In dem Verwaltungsstreitverfahren
VERWALTUNGSGERICHT WEIMAR BESCHLUSS In dem Verwaltungsstreitverfahren der Frau Steueroberinspektorin H, C, V, Prozessbevollm.: Rechtsanwälte Bach und Partner GbR, Domplatz 30, 99084 Erfurt - Antragstellerin
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 28.05 VGH 4 S 2222/03 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. August 2005 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: NC 2 E 106/13 NC 2 K 733/13 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau - Klägerin - - Beschwerdeführerin - prozessbevollmächtigt: gegen die Universität
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
Leitsatz: Eine Mobilfunksendeanlage, die bezogen auf das gesamte infrastrukturelle Versorgungsnetz eine untergeordnete Funktion hat, ist eine fernmeldetechnische Nebenanlage im Sinne von 14 Abs. 2 Satz
MehrThüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/6045 20.08.2018 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis Mit dem zum
MehrNur eine benutzte Marke ist eine gute Marke" - Zum Benutzungszwang im Markenrecht
MarkenR 10/2015 Fuchs-Wissemann - Nur eine benutzte Marke ist eine gute Marke" 469 Nur eine benutzte Marke ist eine gute Marke" - Zum Benutzungszwang im Markenrecht Georg Fuchs-Wissemann Vorliegend geht
MehrSTAATSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s
1 VB 122/13 STAATSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG B e s c h l u s s In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn verfahrensbevollmächtigt: Rechtsanwälte - Beschwerdeführer - gegen
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 44.13 VGH 4 S 3411/11 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30. Januar 2014 durch den Vorsitzenden Richter
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 3369/08 - In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde 1. der E GmbH & Col KG, 2. der Z GmbH & Col KG, 3. der D GmbH & Co. KG, 4. der V GmbH & Co. KG, 5. der F GmbH
MehrWie schwierig wird die Versorgung des Alterspatienten in der Zukunft:
4. Westfälischer Geriatrietag Wie schwierig wird die Versorgung des Alterspatienten in der Zukunft: Der neue Landeskrankenhausplan N. Schlicht KH-Plan NRW 2015-Geriatrie 13. November 2013 Qualitätszirkel
MehrErstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts bei Infrastrukturprojekten
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts bei Infrastrukturprojekten 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts bei Infrastrukturprojekten
MehrEINLEITUNG: SACHVERHALT:
Januar 2011 Seite: 7 OVG Niedersachsen, Urteil vom 25.01.2011 Az. 5 LC 178/09 Anspruch auf vollen Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienste der Polizei - Castor-Transporte EINLEITUNG: Die Problematik
MehrIn den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden. - Bevollmächtigte: Wolfsteiner Roberts & Partner Rechtsanwälte, Brienner Straße 25, München -
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 2182/13 - - 1 BvR 2169/13 - - 1 BvR 2390/13 - - 1 BvR 2430/13 - - 1 BvR 2461/13 - - 1 BvR 3288/13 - I. der Gemeinde D, vertreten durch den Bürgermeister P In den Verfahren
Mehr1. Krankenhausrechtstag in Düsseldorf
1. Krankenhausrechtstag in Düsseldorf Von Rechtsanwalt Dr. Caspar David Hermanns und Nils Müller Obwohl der Krankenhausversorgung eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zukommt und die rechtlichen Fragestellungen
MehrDie Europäisierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Die Europäisierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit Eine vergleichende Untersuchung zum deutschen, französischen und europäischen Verwaltungsprozeßrecht von Claus Dieter Classen ARTIBUS J. C. B. Mohr (Paul
MehrKonkurrentenklagen von Bundesbeamten Entwicklung der Zahl im Zeitraum von 2007 bis 2011
Konkurrentenklagen von Bundesbeamten Entwicklung der Zahl im Zeitraum von 2007 bis 2011 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Konkurrentenklagen von Bundesbeamten Entwicklung der Zahl im Zeitraum von 2007 bis
Mehr