Pflegebedürftigkeit und Kosten der Pflege bei Demenzerkrankungen

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1 Pflegebedürftigkeit und Kosten der Pflege bei Demenzerkrankungen Vortrag auf dem Symposium Versorgungsforschung für demenziell erkrankte Menschen am in Bonn Dr. Rolf Müller Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen

2 Dank an die Veranstalter Bundesministerium für Bildung und Forschung Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen Helmholtz Gemeinschaft Universität Bonn Dr. Rolf Müller 2

3 Inhalt Ausgangssituation Welche Ausgaben können gemessen werden? Wie misst man im Optimalfall die Ausgaben für die Pflege von Demenzerkrankten? Welche Limitierungen gibt es? Messmöglichkeiten mit kombinierten GKV-und SPV-Daten Ergebnisse Fazit Dr. Rolf Müller 3

4 Ausgangssituation Pflegeleistungen begründen sich nicht auf Erkrankungen, sondern auf Einschränkungen bei den Aktivitäten des täglichen Lebens. Die Erfassung der Ausgaben ist nicht in der Gesamtheit und schon gar nicht nach Krankheit differenziert gegeben. Die Finanzierung der Pflege erfolgt aus mehreren Quellen: Soziale Pflegeversicherung, Private Pflegeversicherung, Sozialhilfe, Kriegsopferfürsorge, private Haushalte Dennoch: 2/3 der Pflegeheimbewohner und 1/3 der ambulant gepflegten Personen haben eine Demenzdiagnose Dr. Rolf Müller 4

5 Welche Ausgaben können gemessen werden? Ausgaben für Pflegebedürftigkeit nach Finanzierungsquelle in 2005 Ausgabenquelle in Mrd. als % der öffentl./ priv. Ausgaben Öffentliche Ausgaben 100 Soziale Pflegeversicherung 17,86 82,6 Private Pflegeversicherung 0,55 2,5 Sozialhilfe 2,61 12,1 Kriegsopferfürsorge 0,59 2,8 als % aller Ausgaben Private Ausgaben* Pflegeheim häusliche Pflege 7,66 2, ,8 22,2 24,4 6,9 Insgesamt 31, *Schätzungen Quelle: BMG, soziale Pflegeversicherung; Verband der privaten Krankenversicherung e. V., Zahlenbericht 2005/2006; Statistisches Bundesamt, Sozialhilfestatistik, Kriegsoperfürsorgestatistik Der größte Teil der Ausgaben wird durch die Soziale Pflegeversicherung geleistet. Die privaten Ausgaben basieren auf Schätzungen. Eine Zuordnung zu Erkrankungen ist nicht möglich. 56,8 1,7 8,3 1,9 Dr. Rolf Müller 5

6 Messung im Optimalfall Beginn und Ende der Demenzerkrankung sind durchweg bekannt. Beginn und Ende der Pflegebedürftigkeit sind durchweg bekannt. Pflegezeiten lassen sich für den gesamten Lebensverlauf den Phasen der Demenzerkrankung zuordnen. Vergleichspopulationen können in vergleichbarer Form untersucht werden. Die gesamten Kosten, Ausgaben oder Leistungen können den einzelnen Pflegezeiten differenziert nach Erkrankung zugespielt werden. Dr. Rolf Müller 6

7 Limitierungen mit GKV- und SPV-Daten Beschränkungen auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach SGB XI Anfangszeiten der Demenz nicht durchweg bekannt (Linkszensierung) Endzeiten der Demenzerkrankung (Tod) nicht durchweg bekannt (Rechtszensierung) Pflegezeiten können vor der Demenz beginnen Zuordnungsprobleme Seltener: Anfangs- und Endzeiten der Pflegeleistungen sind nicht bekannt Dr. Rolf Müller 7

8 Möglichkeiten mit GKV- und SPV-Daten Definition und Messung der Inzidenz auf Basis ambulanter (2004) und stationärer Leistungsdaten (1990) Messung der Pflegeleistungen auf Basis der Pflegeleistungen nach SGB XI (1998) Zuordnung der Leistungen nach Leistungsarten und Pflegestufen Messung der Beendigung durch Tod und andere Gründe auf Basis der Stammdaten Dr. Rolf Müller 8

9 Messzeiträume mit GKV- und SPV-Daten Beobachtungszeit: Definition inzidenter Fälle: Keine ambulante oder stationäre Diagnose in 2004, aber ambulante oder stationäre Diagnose in 2005 Definition der Vergleichsgruppe: Keine ambulante oder stationäre Diagnose in 2004 oder 2005 Messzeitraum für die Berechnung der Pflegekosten: Für inzidente Fälle in 2005 ab Behandlungsfall mit Diagnosestellung Demenz; Für die Vergleichsgruppe ab jeweils 730 Tage Dr. Rolf Müller 9

10 Design der Messung mit SPV-Daten (Leistungen) Zuordnung der Pflegeleistungen geschieht bei den fortlaufenden Leistungen nach den kalkulierten Tagessätzen. Die jeweiligen Pflegestufen werden berücksichtigt. Bei den einmaligen Leistungen werden die Geldsummen dem jeweiligen Beginndatum der Leistung zugeschrieben. Die Messung der Gesamtleistungen geschieht über die Multiplikation der Tagesätze mit den jeweiligen Pflegetagen und der Addition der Geldwerte aller Leistungen im Verlauf der 730 Tage unter Beobachtung. Dr. Rolf Müller 10

11 Welche Leistungen werden angeboten? Pflegesachleistung ( 36 SGB XI) Pflegegeld ( 37 SGB XI) Kombinationsleistung aus Geld- und Sachleistung ( 38 SGB XI) Verhinderungspflege ( 39 SGB XI) Tages- und Nachtpflege ( 41 SGB XI) Kurzzeitpflege ( 42 SGB XI) Vollstationäre Pflege ( 43 SGB XI) Zuschuss für stationäre Pflege ( 43 SGB XI) Kostenerstattung an Vertragseinrichtung ohne Vertragsvereinbarung ( 91 SGB XI) Vollstationäre Behindertenpflege ( 43a SGB XI) Ruhen der Leistungsansprüche ( 34 SGB XI) Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes ( 40 SGB XI) Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ( 40 SGB XI) Technische Hilfsmittel ( 40 SGB XI) Betreuungsleistung ( 45b SGB XI) Dr. Rolf Müller 11

12 Kalkulierte Tagesentgelte der SPV-Leistungen Stufe I Stufe II Stufe III Härtefall Sachleistungen 12,8 30,7 47,7 63,9 Pflegegeld 6,8 13,7 22,2 22,2 Kombinationsleistungen 9,8 22,2 35,0 43,1 Verhinderungspflege 12,8 30,7 47,7 47,7 Tages- und Nachtpflege 12,8 30,7 47,7 47,7 Kurzzeitpflege 12,8 30,7 47,7 47,7 Vollstationäre Pflege 34,1 42,6 47,7 56,3 Zuzahlung stationär 12,8 30,7 47,7 63,9 Kostenerstattung Pflegeeinr. 27,3 34,1 38,2 45,0 Behindertenpflege 8,5 8,5 8,5 8,5 Pflegezeit vor dokum. Leistung 12,8 12,8 12,8 12,8 Verbesserung des Wohnumfelds nach Aufkommen Verbrauchsmittel nach Aufkommen Technische Hilfsmittel nach Aufkommen Betreuungsleistung nach Aufkommen Dr. Rolf Müller 12

13 Ergebnisse Selektion auf Versicherte im Alter von 50+ Jahren Personen mit Demenzinzidenz in 2005 Summe SPV-Leistungen: Euro Leistungen pro Person innerhalb der 730 Tage nach erstmaliger Diagnosestellung: Euro Personen in der Kontrollgruppe Summe SPV-Leistungen: Euro Leistungen pro Person innerhalb der 730 Tage nach : 248 Euro Dr. Rolf Müller 13

14 Ergebnisse: Leistungsmenge nach Kategorien Lineare Regressionsmodelle zur Leistungsmenge in Euro Modell I Modell II Modell III alle Männer Frauen Intercept Frau 65 Alter Alter Alter Alter Alter Dement Dr. Rolf Müller 14

15 Ergebnisse: Verläufe ohne Demenz, Alter 50+ Pflegeleistungen ab bis von Personen ohne Demenz in % 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% n. versichert tot sonst Pfl stat Pfl amb Pfl ohne Pfl 20% 10% 0% Dr. Rolf Müller 15

16 Ergebnisse: Verläufe mit Demenz, Alter 50+ Pflegeleistungen ab Demenzdiagnose in 2005 für einen Zeitraum von 730 Tagen 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% n. versichert tot sonst Pfl stat Pfl amb Pfl ohne Pfl 20% 10% 0% Dr. Rolf Müller 16

17 Ergebnisse: Verläufe ohne Demenz, Alter Pflegeleistungen ab bis von Personen ohne Demenz in % 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% n. versichert tot sonst Pfl stat Pfl amb Pfl ohne Pfl 20% 10% 0% Dr. Rolf Müller 17

18 Ergebnisse: Verläufe mit Demenz, Alter Pflegeleistungen ab Demenzdiagnose in 2005 für einen Zeitraum von 730 Tagen 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% n. versichert tot sonst Pfl stat Pfl amb Pfl ohne Pfl 20% 10% 0% Dr. Rolf Müller 18

19 Ergebnisse: Übergangsratenmodell in Pflege Exponential-Ratenmodell ORG DES Variable Coeff Error C/Error Signif R.Risk Pflege=0 Pflege=1 Constant -11,89 0,04-340,21 1,00 0,00 Pflege=0 Pflege=1 Frau 0,05 0,02 2,42 0,98 1,05 Pflege=0 Pflege=1 Alter ,01 0,04 24,29 1,00 2,74 Pflege=0 Pflege=1 Alter ,20 0,04 56,81 1,00 9,03 Pflege=0 Pflege=1 Alter 80+ 3,61 0,04 93,39 1,00 36,86 Pflege=0 Pflege=1 Dement 2,21 0,03 67,02 1,00 9,14 Pflege=0 Ende sonsconstant -9,84 0, ,85 1,00 0,00 Dr. Rolf Müller 19

20 Zusammenfassung Die Messung sämtlicher Ausgaben für Pflegeleistungen bezogen auf Erkrankungen ist derzeit nicht in großem Umfang und/oder auf Basis amtlicher Daten möglich. Mit der Kombination von GKV- und SPV-Daten sind zumindest für bestimmte Zeitfenster Messungen der SPV-Leistungssummen nach Erkrankungen möglich. 1/3 der inzidenten Demenzfälle erhalten schon Pflegeleitungen nach SGB XI. Die Übergangsrate in die festgestellte Pflegebedürftigkeit nach SGB XI ist in der Altersgruppe 50+ für Demenzerkrankte 9-mal so hoch wie für nicht an Demenz erkrankte Personen. Die Leistungssumme ist mehr durch die Demenz bestimmt als durch das Alter. Dr. Rolf Müller 20

21 Fazit: Befürchtungen für die Zukunft Wenn die Demenzprävalenz konstant bleibt und die Lebenserwartung steigt, werden sich auch Pflegekosten entsprechend in die Höhe entwickeln. Geringer werdende familiale Unterstützungen könnten die Leistungsausgaben für professionelle Pflege noch weiter in die Höhe treiben. Dr. Rolf Müller 21

22 Fazit: Reaktionen im PfWG Erhöhung des Betreuungsgeldes für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (psychische kranke, behinderte oder demenziell erkrankte Menschen) von jährlich 460 Euro auf bis zu 2400 Euro. Ein Rechtsanspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung (Fallmanagement) wird eingeführt, Pflege- und Krankenkassen richten Pflegestützpunkte ein, wenn die einzelnen Bundesländer sich für den Aufbau von Pflegestützpunkten entscheiden, Pflegende Angehörige bekommen Anspruch auf eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten, in der sie kein Gehalt erhalten, aber sozialversichert bleiben. Wird ein Angehöriger unerwartet pflegebedürftig, gibt es die Möglichkeit der kurzfristigen Freistellung für bis zu zehn Tage, Niedrigschwellige Angebote (zum Beispiel Betreuungsgruppen, Tagesbetreuung, Helferinnenkreise zur stundenweise Entlastung von pflegenden Angehörigen) sowie ehrenamtliche Strukturen und die Selbsthilfe im Pflegebereich werden zusätzlich gefördert, Dr. Rolf Müller 22

23 Schluss Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Rolf Müller Abteilung 'Gesundheitsökonomie, Gesundheitspolitik und Versorgungsforschung' Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) Universität Bremen Parkallee 39 / Barkhof D Bremen Phone: +49 (421) / Fax: +49 (421) / rmint@zes.uni-bremen.de Dr. Rolf Müller 23

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