Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe?
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- Maike Hochberg
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1 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? Der Windenergieerlass NRW und seine Möglichkeiten für Energiegenossenschaften. Aufbauseminar Windenergie vom März 2014, BEW Essen
2 Bürgerwindparks & Möglichkeiten für Energiegenossenschaften Rechtlichen Grundlagen Windenergie: BauGB, BNatSchG, BImSchG Windenergie-Erlass Orientierungscharakter, d.h. er ist bindend für nachgeordnete Behörden. In kommunale Planungshoheit greift der Windenergie-Erlass nicht ein. Er stellt vielmehr eine Empfehlung und Hilfe zur Abwägung für die Akteure dar. Ergänzende Studien und Handlungsempfehlungen des Landes NRW Windpotenzialstudie NRW; LANUV 10/2012 Leitfaden Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in Nordrhein-Westfalen; MKULNV 03/2012 Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW; MKULNV 11/2013 Folie 2 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
3 Kapitel 1.4 Bürgerwindparks Begriffsbestimmung: Bürgerwindparks sind Windfarmen, an denen sich die ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger konzeptionell und finanziell beteiligen können. Folie 3 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
4 Kapitel 1.4 Bürgerwindparks Begriffsbestimmung: Bürgerwindparks sind Windfarmen, an denen sich die ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger konzeptionell und finanziell beteiligen können. Folie 4 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
5 Kapitel 1.4 Bürgerwindparks Begriffsbestimmung: Bürgerwindparks sind Windfarmen, an denen sich die ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger konzeptionell und finanziell beteiligen können. Empfehlungen: Rechtsform (GmbH & Co. KG, Genossenschaft). Hinweise zu weiteren Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger. Direktstromvermarktung... Folie 5 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
6 Kapitel 1.4 Bürgerwindparks Begriffsbestimmung: Bürgerwindparks sind Windfarmen, an denen sich die ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger konzeptionell und finanziell beteiligen können. Empfehlungen: Rechtsform (GmbH & Co. KG, Genossenschaft). Hinweise zu weiteren Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger. Planungsrechtlich ist ein Bürgerwindpark wie jeder andere Windpark zu betrachten, aber... NRW wünscht sich Community Wind. Absicherung eines Bürgerwindprojekts über öffentlich-rechtliche städtebauliche Verträge zwischen Kommune und Windpark möglich. Folie 6 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
7 Exkurs Bau-/Planungsrecht Folie 7 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
8 Exkurs Bau-/Planungsrecht WEA bis 10 m Anlagengesamthöhe sind (außer in Wohn- und Mischgebieten) genehmigungsfrei ( 65 BauO NRW) Die materiell-rechtlichen Anforderungen des Baurechts und der Fachgesetze sind einzuhalten; deren Einhaltung liegt in der Verantwortung des Betreibers ohne behördliche Vorabkontrolle. WEA bis 50 m Anlagengesamthöhe bedürfen der Baugenehmigung WEA mit einer Gesamthöhe > 50 bedürfen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 19 BImSchG Förmliches Genehmigungsverfahren nach 10 BImSchG UVP-Pflicht Folie 8 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
9 Exkurs Bau-/Planungsrecht Planungsrechtlich sind die Vorschriften des 35 BauGB maßgeblich: (1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und (5) wenn es der Nutzung der Windenergie dient. WEA sind im Außenbereich privilegiert zulässige Vorhaben, d.h. öffentliche Belange können nur begrenzt entgegengehalten werden. Prüfung unter Berücksichtigung der vorhandenen Gegebenheiten und der Fachgesetze (Immissionsschutzrecht, Naturschutzrecht ) Regelausschlusswirkung Folie 9 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
10 Exkurs Bau-/Planungsrecht Ausschlusswirkung / Planvorbehalt 35 (3) Satz 3 BauGB Durch Ausweisung von Bereichen für Windenergie im Regionalplan oder im Flächennutzungsplan können WEA auf bestimmte Flächen Münster beschränkt werden. Steuerungsziele Regionalplan nur für raumbedeutsame Vorhaben ( 3 Abs. 1 Nr. 6 ROG); Voraussetzung: WEA beeinflussen die räumliche Entwicklung oder Funktion des Gebietes (Einzelfallentscheidung, Vorbelastung des Raumes...). Wichtig! Gesetzgeberische Aufwertung des Flächennutzungsplans zu einem Instrument der verbindlichen gemeindlichen Standortplanung FNP erfüllt eine dem Bebauungsplan vergleichbare Funktion [Grundsatzurteile BVerwGE von 2002, 2003]. Folie 10 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
11 Exkurs Bau-/Planungsrecht Planung (Kapitel 3, 4 Windenergie-Erlass) Planungsrechtliche Steuerung von WEA Raumordnung (Landesentwicklungsplan, Regionalplan) und kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) Zuständig Staatskanzlei, Bezirksregierungen/RVR und Kommunen Genehmigung (Kapitel 5 Windenergie-Erlass) Formelle Anlagenzulassung (Immissionsschutzrechtlichte Genehmigung) Materielle Anlagenzulassung (Prüfen schädlicher Umwelteinwirkungen, Natur- und Artenschutz, Immissionsschutz, Arbeits- und Brandschutz, Baugrund, Statik u.a.) Zuständig Fachbehörden, angesiedelt bei den Kreisen/kreisfreien Städten Wirtschaftlichkeit Grundstücksverfügbarkeit, wirtschaftliche Prüfung (Windfeld, Erschließung, Netzanschluss ) Beurteilung durch die Bürgergruppen, aber... Bürgerwindpark Folie 11 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
12 2011 Kapitel 3 Landes- und Regionalplanung Folie 12 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
13 2011 Kapitel 3.1 Landesplanung LEP alt 1995 (geltendes Recht) Keine Aussagen zur Windenergie Restriktive Aussagen zur Inanspruchnahme von Wald LEP neu Entwurf v Grundsatz Nachhaltige Energieversorgung Ziel Vorranggebiete (ohne die Wirkung von Eignungsgebieten) für die Windenergienutzung ha Grundsatz Windenergienutzung durch Repowering Ziel Teilöffnung des Waldes für die Windenergie Folie 13 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
14 2011 Kapitel 3.2 Regionalplanung Status Quo: nur Regionalplan Münsterland Windenergie-Eignungsbereiche Düsseldorf, Köln, Detmold & RVR* textliche Aussagen zur Windenergie; Arnsberg./. Quo flabis? Ausweisung von 2 % der Landesfläche in den Regionalplänen als Vorranggebiet für die Windenergie (ohne Ausschlusswirkung) Düsseldorf Köln Münster RVR Arnsberg Detmold * Ausnahme: Regionaler Flächennutzungsplan Ruhr Folie 14 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
15 2011 Kapitel 4: Bauleitplanung Folie 15 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
16 2011 Kapitel 4: Bauleitplanung Anforderungen an sog. Planvorbehalt/Ausweisung von Konzentrationszonen für Wind im FNP sind hoch: Schlüssiges Plan-/Windkonzept für den Außenbereich Konkretisieren der Ergebnisse wie auf der Ebene des Bebauungsplans Artenschutzrechtliche Prüfung Förmliches Bauleitplanverfahren FNP-Änderungsverfahren oder sachlicher/räumlicher Teilflächennutzungsplan ( 5 (2) BauGB) Aufstellungsbeschluss, Bekanntmachung, Plankonzept, Öffentlichkeitsbeteiligung, Abwägung, Beschluss, Genehmigung, Inkrafttreten Folie 16 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
17 2011 Kapitel 4: Bauleitplanung Die allg. Anforderungen an die Steuerung nach 35 (3) Satz 3 BauGB verlangen ein schlüssiges, gesamträumliches Konzept und ein abschnittsweises Vorgehen: 1. Ermitteln der Tabuzonen 2. Standortauswahl in den verbleibenden Potenzialflächen 3. Prüfen und Konkretisieren der Ergebnisse 4. Ausweisen von Flächen für die Windenergie im Flächennutzungsplan Sonderbauflächen/-gebiete für die Windenergie ( 11 (1, 2) BauNVO) Flächen i.s. 9 (1) Nr. 12 BauGB (Flächen für Anlagen zur Erzeugung von Strom) Folie 17 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
18 Kapitel 4 Bauleitplanung Schlüssiges Plan-/Windkonzept für den Außenbereich 1. Ermitteln der Tabuzonen (OVG NRW, Urteil v ) Harte Tabuzonen Zonen, in denen WEA aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen ausgeschlossen sind; Bsp.: allg. Siedlungsbereich, Naturschutzgebiete Weiche Tabuzonen Zonen, in denen WEA rechtlich möglich sind nach den städtebaulichen oder landschaftsplanerischen Vorstellungen der Kommune aber keine WEA aufgestellt werden sollen. Angemessene pauschale Abstandsflächen (Wohnnutzung, Artenschutz). Die Gründe sind abwägungsrelevant darzulegen; Kriterienkatalog und nachvollziehbare Begründung. Folie 18 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
19 Kapitel 4 Bauleitplanung Schlüssiges Plan-/Windkonzept für den Außenbereich 2. Standortwahl in den verbleibenden Potenzialflächen Planerische Steuerung im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung Abgleich mit Windhöffigkeit Windpotenzialstudie NRW (LANUV, 2012) ggf. Wind-/Ertragsgutachten Abgleich mit konkurrierenden (Flächen-)Nutzungen Abstimmung der WEA-Standorte mit der städtebaulichen Entwicklung Abstimmung der WEA-Standorte mit den Erfordernissen der Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, aber auch Tourismus, Naherholung etc. Folie 19 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
20 Kapitel 4 Bauleitplanung Schlüssiges Plan-/Windkonzept für den Außenbereich Ergebnis: Potenzialflächen Windenergie (Windpotenzialkarte, Weißflächen-/Schwarzflächenplanung; Positiv-/Negativplanung) 3. Prüfen und Konkretisieren der Ergebnisse Wird der Windenergie substanziell Raum verschafft? Konkretisieren der Ergebnisse wie auf der Ebene des Bebauungsplans Artenschutzrechtliche Prüfung (Artenschutz unterliegt nicht der Abwägung) 4. Ausweisen von Flächen für die Windenergie im FNP Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren sachlicher/räumlicher Teilflächennutzungsplan ( 5 (2) BauGB) Folie 20 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
21 Zusammenfassung & Ausblick Folie 21 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
22 Zusammenfassung & Ausblick Planung Genehmigung Wirtschaftlichkeit Fragen der Wirtschaftlichkeit obliegen dem Investor. Die Planung einer Konzentrationszone Wind muss der Wirtschaftlichkeit des Betriebs von WEA Rechnung tragen. Bürgerwindpark/Bürgerwindrad Folie 22 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
23 Zusammenfassung & Ausblick Planung Die Anforderungen an die planungsrechtliche Steuerung von WEA sind hoch. Die regionalplanerische Standortsteuerung beschränkt sich in NRW auf den Regierungsbezirk Münster. Das Gros der nordrhein-westfälischen Kommunen hat bereits Ende der 1990er Jahre vom Planvorbehalt Gebrauch gemacht und Flächen für Windenergie mit entsprechender Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Vor dem Hintergrund einer veränderten gesellschaftspolitischen Lage pro Wind steht NRW vor der flächendeckenden Überarbeitung der Regional- und Bauleitplanung. Genehmigung Wirtschaftlichkeit Bürgerwindpark/Bürgerwindrad Folie 23 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
24 Zusammenfassung & Ausblick Planung Genehmigung WEA sind bauliche Anlagen und im Außenbereich privilegiert zulässig ( 35 Abs. 1 und 5 BauGB). Es gilt der Planvorbehalt ( 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Die (immissionsschutzrechtliche) Genehmigung für WEA ist zu erteilen, wenn die Erschließung gesichert ist, die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt werden und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Der Anschluss an ein Verbundnetz zur Stromeinspeisung gehört nicht zum bauplanungsrechtlichen Inhalt der Erschließung. Wirtschaftlichkeit Bürgerwindpark/Bürgerwindrad Folie 24 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
25 Zusammenfassung & Ausblick Planung Genehmigung WEA sind bauliche Anlagen und im Außenbereich privilegiert zulässig ( 35 Abs. 1 und 5 BauGB). Es gilt der Planvorbehalt ( 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Die (immissionsschutzrechtliche) Genehmigung für WEA ist zu erteilen, wenn die Erschließung gesichert ist, die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt werden und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Der Anschluss an ein Verbundnetz zur Stromeinspeisung gehört nicht zum bauplanungsrechtlichen Inhalt der Erschließung. Windpark in Sachsen-Anhalt Windpark Druiberg Wirtschaftlichkeit Bürgerwindpark/Bürgerwindrad Folie 25 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
26 Zusammenfassung & Ausblick Planung Genehmigung WEA sind bauliche Anlagen und im Außenbereich privilegiert zulässig ( 35 Abs. 1 und 5 BauGB). Es gilt der Planvorbehalt ( 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Die (immissionsschutzrechtliche) Genehmigung für WEA ist zu erteilen, wenn die Erschließung gesichert ist, die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt werden und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Der Anschluss an ein Verbundnetz zur Stromeinspeisung gehört nicht zum bauplanungsrechtlichen Inhalt der Erschließung. Bildnachweis: Heinz-Jürgen Schütz (2013) EN-Drive /10, Fa. PSW-Energiesysteme GmbH Wirtschaftlichkeit Bildnachweis: Anja Aster (2012) qr5, Fa. quietrevolution manufacturing Bürgerwindpark/Bürgerwindrad Folie 26 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
27 Zusammenfassung & Ausblick Planung Genehmigung WEA sind selbstständige bauliche Anlagen i.s. 29 BauGB; darüber hinaus ist eine Zulassung als untergeordnete/unselbstständige Nebenanlage möglich, wenn sie dem Nutzungszweck des Baugebiets zumindest überwiegend dienen, der Hauptanlage untergeordnet sind und der Eigenart des Baugebiets nicht widersprechen (Innenbereich 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO). sie einem privilegierten (landwirtschaftlichen) Betrieb unmittelbar zu- und untergeordnet sind (Außenbereich 35 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, 6 und 7 BauGB) Wirtschaftlichkeit Bürgerwindpark/Bürgerwindrad Folie 27 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
28 Zusammenfassung & Ausblick Planung Genehmigung Beplanter Innenbereich als eigenständige Hauptanlage ( 30 BauGB i.v.m BauNVO; Gewerbe-/Industriegebiete WEA als gewerbliche Anlagen (zur Erzeugung von Strom) grundsätzlich zulässig. Unbeplanter Innenbereich als eigenständige Hauptanlage ( 34 Abs. 1 BauGB; WEA muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einpasssen. Es gilt nicht der Planvorbehalt ( 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Fachrecht prüfen! Insbesondere Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Klärwerksgelände Hamburg-Dradenau wikimedia/wikipedia commons Wirtschaftlichkeit Bürgerwindpark/Bürgerwindrad Folie 28 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
29 Zusammenfassung & Ausblick Planung Genehmigung Beplanter Innenbereich als eigenständige Hauptanlage ( 30 BauGB i.v.m BauNVO; Gewerbe-/Industriegebiete WEA als gewerbliche Anlagen (zur Erzeugung von Strom) grundsätzlich zulässig. Unbeplanter Innenbereich als eigenständige Hauptanlage ( 34 Abs. 1 BauGB; WEA muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einpasssen. Es gilt nicht der Planvorbehalt ( 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Fachrecht prüfen! Insbesondere Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Wirtschaftlichkeit Bürgerwindpark/Bürgerwindrad Folie 29 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
30 Zusammenfassung & Ausblick Planung Genehmigung Wirtschaftlichkeit Fragen der Wirtschaftlichkeit obliegen dem Investor. Die Planung einer Konzentrationszone Wind muss der Wirtschaftlichkeit des Betriebs von WEA Rechnung tragen. Bürgerwindpark/Bürgerwindrad Folie 30 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
31 2011 Kapitel 5 Genehmigung von Windenergieanlagen Kapitel 5.1 Immissionsschutzrechtliche Verfahren Lärm, Schattenwurf, Brandschutz, Standsicherheit und Eiswurf Repowering Rückbauverpflichtung... Kapitel 6 Kleinwindanlagen Kapitel 7 Überwachung und Gebühren Kapitel 8 Abstände, Berücksichtigung von Spezialgesetzen, Behördenbeteiligung Folie 31 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
32 Bürgerwindparks & Möglichkeiten für Energiegenossenschaften NRW wünscht sich Community Wind, aber... Planungsrechtlich ist ein Bürgerwindpark wie jeder andere Windpark zu betrachten. Absicherung eines Bürgerwindprojekts über öffentlich-rechtliche städtebauliche Verträge zwischen Kommune und Windpark möglich. Folie 32 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
33 Bürgerwindparks & Möglichkeiten für Energiegenossenschaften Vertikalachswindkraft Eovent GmbH PV-Anlage mit starrem Holzunterbau (2002) juwi AG Folie 33 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Anja Aster EnergieAgentur.NRW Folie 35 Demokratisch Strom erzeugen Sind jetzt die Bürger an der Reihe? 05. März 14 Anja Aster M.Sc.
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