Landesprogramm InteA - Integration und Abschluss - Wiesbaden, 24. Juli 2015
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- Margarethe Busch
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1 Landesprogramm InteA - Integration und Abschluss - Wiesbaden, 24. Juli 2015
2 Koalitionsvereinbarung Das Erlernen der deutschen Sprache und der Übergang von der Schule in den Beruf sind maßgebliche Bestandteile zur Teilhabe an Arbeit und Gesellschaft. Es ist eine zentrale Aufgabe, die Kenntnisse der deutschen Sprache weiterauszubauen.
3 Schulisches Gesamtsprachförderkonzept Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses - 12-monatige Vorlaufkurse - Deutsch & PC in Grundschulen mit hohem Zuwandereranteil (Kleingruppenförderung) - Deutschförderkurse - Intensivklassen für Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse - Intensivkurse für Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse (Alphabetisierungskurse finden i.d.r. im Rahmen von Intensivmaßnahmen statt)
4 Aktuelle Herausforderungen der DaZ-Förderung im schulischen Bereich - steigender Migrantenanteil - steigende Zuwanderung von Seiteneinsteigern ohne Deutschkenntnisse (flexibler Einsatz der DaZ-Ressource) - Qualifizierung der DaZ-Lehrkräfte - Einrichtung von Intensivklassen in beruflichen Schulen im Rahmen von InteA (Kooperationsprojekt mit dem HMSI) - Rollenklärung der Aufnahme- und Beratungszentren in den SSÄ - DaZ-Förderung (Bildungssprache / sprachsensibler Fachunterricht)
5 Förderung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern ohne Deutschkenntnisse Aufnahme- und Beratungszentren (ABZ) in den Staatlichen Schulämtern Seiteneinsteiger im schulpflichtigen Alter Intensivklassen / Intensivkurse / Alphabetisierungskurse in den allgemeinbildenden Schulen Seiteneinsteiger im Einstiegsalter vom 16. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Übergangsregelung 2015/16 für über 18-Jährige im System) Intensivklassen (bis zu 2 Jahren) in den beruflichen Schulen / InteA Seiteneinsteiger über 18 Jahre bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres im Rahmen der Flexibilisierungsmöglichkeit (Kapazitätsbegrenzung) Integration nach Begabung in die Regelschulen mit DaZ-Unterstützung Ziel: Erfolgreicher Schulabschluss Ausbildungsstelle (duale Ausbildung) (externer) Schulabschluss Prüfung, ob ggf. Wechsel in eine weiterführende Schulform möglich ist (bei ausreichenden Sprachkenntnissen) Anerkennung vorhandener Abschlüsse, Übergang in weiterführende Systeme Anerkennung vorhandener Abschlüsse (externer) Hauptschulabschluss Realschulabschluss / Abitur Duale Ausbildung Eingliederung in Arbeitsmarkt A R B E I T U N D T E I L H A B E A N D E R G E S E L L S C H A F T
6 Rahmenbedingungen InteA (Integration und Abschluss) - Hessenweite Einführung von Intensivklassen an beruflichen Schulen Schwerpunktschulen - 35 kooperierende Schulen - Aufnahme- und Beratungszentren an beruflichen Schulen - Flexible Übergangsmöglichkeiten, Anerkennungen - 2-jährige Sprachfördermaßnahme (schulisches Sprachförderkonzept) - Sozialpädagogische Unterstützung, Kooperationsprojekt HMSI und HKM - Projektbüro für schulpflichtige und berufsschulberechtigte Flüchtlinge und Zuwanderer ohne Deutschkenntnisse
7 Integration und Abschluss InteA Ab dem Schuljahr 2015/16 flächendeckend in Hessen Intensivklassen an beruflichen Schwerpunktschulen Systematische und individuelle Lebenslagenanalyse und Sprachstandsfeststellung(ABZ) Unterstützung durch Sozialpädagogen Flexible Einstiegsund Übergangsmöglichkeiten je nach Begabung (Quereinstieg) 1. Jahr Vollzeit Intensivklasse Prüfung: orientiert am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen 2. Jahr Vollzeit Intensivklasse Prüfung: Gleichwertiger Hauptschulabschluss (externe Prüfung) Eingangssprachniveau: Geringe bis keine Deutschkenntnisse Individuelle Förderung in sprachlich heterogenen Gruppen Intensive Sprachförderung (DaZ) Eingangssprachniveau: Grundlegende Kenntnisse Sprachförderung (DaZ) Berufliche Praxis Ziel: Fortgeschrittene Sprachverwendung DaZ (16-20 Std.) Sprachsensibler Fachunterricht (8-12 Std.) gesamt: 28 Std. DaZ (8-12 Std.) Sprachsensibler Fachunterricht (16-20 Std.) gesamt: 28 Std. Übergangsmöglichkeiten in schulische Maßnahmen / duale Ausbildung / Anerkennungen
8 Standorte und Ressourcenplanung, Stand: 24. Juli 2015 Standorte Intensive Abstimmung mit den SSÄ und den beruflichen Schulen insgesamt 18 Schwerpunktstandorte mit Aufnahme- und Beratungszentren, 35 kooperierende Schulen Schwerpunktschulen i.d.r. 4 Gruppen Kooperierende Schulen i.d.r. 1 Gruppe Ressourcen 28 Std. (gemäß Verordnung) pro Gruppe Gruppengröße i.d.r (ab 10 Seiteneinsteiger pro Gruppe Zuweisung) Flexibilisierungsregel: pro Gruppe + 4 bis zu 20 Seiteneinsteiger Planung ca. 129 Gruppen Stellenbedarf Sachmittelausstattung Aufnahme- und Beratungszentrum Sozialpädagogen Min. Kapazität (10/ Gruppe) Max. Kapazität (16/ Gruppe) Flexibilisierungsregelung (+4 für Jährige/ Gruppe) rund 150 Stellen Seiteneinsteiger Seiteneinsteiger Seiteneinsteiger 500 Euro pro Niveaugruppe ¼ Stelle pro Schwerpunktschule ½ Stelle Frankfurt und Offenbach (danach abhängig von der Seiteneinsteigerzahl) 25,8 Stellen gesamt 0,2 Stellen pro Gruppe
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