Agogisches Konzept des Systems der Doppelten Prozessgestaltung

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1 Daniel Oberholzer Agogisches Konzept des Systems der Doppelten Prozessgestaltung Einleitung In Prozessgestaltungssystemen (Förderplanungen / Hilfe- oder Entwicklungsplanungen) wird in der professionellen Praxis definiert, warum und wozu und welche professionellen Leistungen für und mit einem Menschen mit Beeinträchtigungen oder besonderem Hilfebedarf erbracht werden sollen. Prozessgestaltungen stellen einen Handlungsplan dar. Prozessgestaltungssysteme kommen insbesondere in Arbeitsgebieten zum Einsatz, welche ein Technologiedefizit aufweisen. Mit Technologiedefizit ist gemeint, dass für bestimmte zielorientierte Handlungen, Leistungen oder Verfahren keine klare Methode oder kein Instrumentarium besteht, mit der gesetzte Ziele sicher erreicht werden können. Input, Entwicklungen und Output können nicht, wie von bestimmten Qualitätsinstrumenten gefordert in einen gesicherten Zusammenhang gestellt werden. Agogisch-therapeutische Leistungen unterliegen einem solchen Technologiedefizit. Es kann also nie genau vorausgesagt werden, ob mit einer bestimmten Leistung auch die gewünschten Effekte oder Ergebnisse erzielt werden können. Deshalb wird für solche Leistungen insbesondere die Prozessqualität besonders wichtig. Ist der Prozess wichtiger als ein Produkt, wird es notwendig, den Prozess möglichst genau zu beschreiben. Mit Prozessgestaltungssystemen lassen sich Sinnzusammenhänge in der Organisation der Dienstleistungen aufzeigen und nachvollziehbar darlegen. Prozessgestaltungssysteme bieten die Plattform für alle notwendigen Kooperationen und Koordinationsleistungen. Prozessgestaltungssysteme stellen einen Qualitätszirkel dar. In ihnen lassen sich Wirkungen professioneller Leistungen abbilden. In der auf die Funktionale Gesundheit gestützten Prozessgestaltung (FG-gestützten PGS) ist zu erheben und darzulegen, wo die Funktionale Gesundheit eines Menschen beeinträchtigt ist oder von Beeinträchtigung bedroht ist, und wie diese verbessert kann. Oder wie gegebenenfalls eine gute Qualität erhalten werden kann. Im Weiteren sind die Möglichkeiten aufzuzeigen, wie, und mit welchen Ressourcen diese Ziele erreicht werden können. Dafür müssen alle Ressourcen und Barrieren in einem System bestimmt werden. Gestützt auf diese Ressourcen sind alle professionellen Leistungen an der Zielsetzung Funktionale Gesundheit auszurichten und strukturiert zu erbringen. Funktionale Gesundheit ist das Konzept der Kompetenten Teilhabe. Es wurde von der Weltgesundheitsorganisation als systemisches Modell vorgeschlagen. Das Ziel Funktionale Gesundheit ist dann erreicht, wenn ein Mensch, möglichst kompetent und mit einem möglichst gesunden Körper, an möglichst den Lebensbereichen teilnimmt und teilhat, an denen nicht beeinträchtigte Menschen normalerweise auch teilnehmen und teilhaben.

2 Agogische Grundsätze für die professionelle Prozessgestaltung Ist das oberste Ziel, dass ein Mensch möglichst kompetent an möglichst normalisierten Lebens- und Entwicklungssituationen teilnimmt und teilhat, so macht es keinen Sinn, dass sich Experten und Experinnen eingehend ein (mehr oder weniger klinisches) Bild von den Lebens- und Entwicklungssituationen ihrer Klienten und Klientinnen machen, wie das bspw. in der Klassifikation ICF der Fall ist. Und es kann nicht angehen, dass Professionelle alleine aus ihrer Sicht notwendige Leistungen definieren und diese in die Wege leiten. Es muss vielmehr darum gehen, dass sich die betreffenden Personen mit Beeinträchtigungen ihren Möglichkeiten entsprechend selber ein Bild verschaffen und sich mit der Zeit immer kompetenter mit sich und ihren Lebenssituationen auseinandersetzen. Werden Lebens- und Entwicklungssituationen gemeinsam untersucht und bewertet, so kommt dieses Wissen und Verständnis wiederum auch den Menschen mit Beeinträchtigungen zugute und kann für die agogisch-therapeutische Arbeit, wie für die Persönlichkeitsentwicklung fruchtbar gemacht werden. So bildet die Auseinandersetzung mit der eigenen Lebens- und Entwicklungssituation, mit der eigenen Biographie und den Möglichkeiten der eigenen Zukunft, wie selbständig oder selbsttätig auch immer sie geschehen kann, den Ausgangspunkt und die Struktur für die Prozessgestaltung. Die Doppelte Prozessgestaltung Die doppelte FG-gestützte Prozessgestaltung unterscheidet zwischen einer Prozessgestaltung, welche spezifisch auf den Erhalt oder die Verbesserung der Funktionalen Gesundheit in der gesamten Lebenssituation ausgerichtet ist (PGS B) und einer auf die Funktionale Gesundheit (Kompetente Teilhabe) ausgerichteten Alltagspraxis (PGS A). PGS B: Die spezifisch auf den Erhalt oder die Verbesserung der Funktionalen Gesundheit ausgerichtete Prozessgestaltung entspricht von der Struktur her weitgehend den heutigen Entwicklungsplanungen in der professionellen Praxis. Sie bezieht sich auf die relevanten Teilhabebereiche einer Person und ist in die fünf Teilschritte, Assessment, Zieldefinition, Entwicklung kooperativer Handlungspläne, Implementation und Evaluation unterteilt. Neu ist, dass aufgrund der zentralen Wichtigkeit und Bedeutung der Teilhabe und Teilnahme eines Menschen alle Teilschritte der Prozessgestaltung in angemessener Kooperation mit der betreffenden Person gemacht werden müssen. Werden die Ergebnisse der PGS B aus mehreren Teilhabebereichen zusammengenommen und eine Beurteilung der ganzen Lebens- und Entwicklungssituation vorgenommen, wird dies als Teilhabe-Management bezeichnet. PGS A: Die auf die Alltagspraxis bezogene Prozessgestaltung definiert, wie Alltag organisiert werden kann / soll, damit dieser möglichst förderlich für den Erhalt oder die Verbesserung der Funktionalen Gesundheit ist. Die alltäglichen Partizipationen gewinnen eine besondere Bedeutung und Wichtigkeit für die professionelle Praxis, da im Konzept der Funktionalen Gesundheit die kompetenten Partizipationen einer

3 Person im Zentrum stehen. Die agogischen Konzepte für die alltagsbezogene Prozessgestaltung sind das Empowerment und die Kooperative Agogik. Alle alltagsbezogenen Leistungen und Angebote werden kontinuierlich geplant, realisiert, reflektiert und dokumentiert. Zusammenfassend ergibt sich aus der PGS A und der PGS B eine doppelte auf den Erhalt oder die Verbesserung der Funktionalen Gesundheit ausgerichtete professionelle Praxis. Sie umfasst zum einen alle alltäglichen Aktivitäten, welche in normalisierten Lebens- und Entwicklungssituationen realisiert werden. Diese Aktivitäten werden in Kooperation und in Mitverantwortung mit den betreffenden Menschen realisiert und stellen eine zentrale Form der selbst- und mitbestimmten Teilnahme und Teilhabe (Partizipation) an den zur Verfügung stehenden Lebensbereichen dar. Zum anderen umfasst dieselbe Praxis alle professionellen Leistungen vom Assessment bis zur zielgerichteten Umsetzung und Evaluation. Alltagsbezogene Prozessgestaltung und spezifische FG-gestützte Prozessgestaltung sind aufeinander bezogen und gehen grundsätzlich Hand in Hand. Die PGS A ist jedoch vor allem im Dauer-Wohn- oder Arbeits-Bereich für die betreffende Person mit Beeinträchtigungen von grösserer Bedeutung, da es hier um die kontinuierliche Wahrnehmung und Gestaltung ihrer alltäglichen Lebenssituation geht. Wo es um sozialraum- und kompetenzorientierte Beratung geht, hat die PGS B eine höhere Relevanz. Im Folgenden werden zuerst die spezifische FG-gestützte Prozessgestaltung und dann die alltagsbezogene und empowermentgestützte Prozessgestaltung näher vorgestellt. PGS B: Die spezifische, auf das Konzept der Funktionalen Gesundheit gestützten Prozessgestaltung und das Teilhabe-Management Die FG-gestützte Prozessgestaltung besteht, wie die meisten agogischtherapeutischen Prozessgestaltungssysteme aus fünf Teilschritten. Diese sind in einem Kreisprozess angeordnet. Der letzte Teilschritt wird Ausgangspunkt für eine neue FG-gestützte Prozessgestaltung. Den Abschluss der professionellen Zusammenarbeit mit der zu unterstützenden Person bildet das Abschlussassessment.

4 Abbildung: Prozessrad Die Teilschritte sind: Das Grund- oder Verlaufsassessment Die Zieldefinition Die Entwicklung von kooperativen Handlungsplänen zum Erhalt oder der Verbesserung der kompetenten Partizipation (FG) Die Umsetzung der Handlungspläne (Implementation) Die Evaluation der Entwicklungen in Bezug auf kompetente Partizipation und anschliessendes / gleichzeitiges Grund- oder Verlaufsassessment, resp. das Abschlussassessment Alle Teilschritte sind dem Teilhabegebot zufolge als agogisch-therapeutische Leistung zu konzipieren und zu realisieren. Sie gewinnen damit eine mehrfache Bedeutung. Zum einen sind sie Mittel zum Zweck, bspw. die Funktionale Gesundheit einer Person zu beschreiben und zu bewerten und mögliche Hilfebedarfe zu benennen. Zum anderen ermöglichen sie der miteinbezogenen Person gleichzeitig, sich differenziert mit sich und ihrer Lebenssituation auseinanderzusetzen, was ein Bildungsangebot darstellt. So kann bspw. die Analyse der Partizipationen in den verschiedenen Lebensbereichen dazu genutzt werden, einem Menschen mit Beeinträchtigungen biographische oder geographische Zusammenhänge und Entwicklungen aufzuzeigen oder anstehende Wechsel in andere Lebensbereiche zu verdeutlichen.

5 Das Verfahren In einem ersten Schritt, dem Grund- oder dem Verlaufsassessment, wird gemeinsam mit der zu unterstützenden Person die Qualität ihrer Funktionalen Gesundheit erhoben. Entweder beziehen sich die Beschreibungen und Bewertungen auf einen ausgewählten Teilhabebereiche (PGS B) oder auf die gesamte Lebens- und Entwicklungssituation der Person (Teilhabe-Management). Die Verfahrensstruktur bleibt sich jeweils gleich. Das heisst es wird evaluiert, an welchen Lebensbereichen die betreffende Person teilnimmt und teilhat und ob die so festgestellte Struktur der Lebensbereiche einer normalisierten Lebens- und Entwicklungssituation entspricht. Im Weiteren wird die kompetente Teilnahme und Teilhabe in und an den Lebensbereichen untersucht. Dafür werden die zu realisierenden und die effektiv realisierten Handlungsmuster und deren Integrationseffekte untersucht. Der Körper und mögliche körperliche Schädigungen werden in dieser Konzeption nicht mehr generell untersucht, sondern nur noch in ihrer Bedeutung (Ressource / Restriktion) für eine kompetente Teilnahme und Teilhabe. Dasselbe gilt für alle umweltbezogenen Aspekte. Ergibt die Bewertung der Teilhabe eine Abweichung von normalisierten Lebenssituationen oder zeigt die Bewertung ein Potential zur Gefährdung oder Beeinträchtigung derselben, so lässt sich davon in einem zweiten Schritt ein Bedarf an reaktiven oder präventiven Leistungen und Massnahmen ableiten. Diese zielen immer auf den Erhalt oder die Verbesserung der Funktionalen Gesundheit des betreffenden Menschen. Professionelle Leistungen sind aber erst da in Betracht zu ziehen, wo die Ressourcen einer Person und die ihres sozialen Netzwerkes nicht mehr zur Aufrechterhaltung oder zur Wiederherstellung der Funktionalen Gesundheit ausreichen, da professionelle Hilfen die selbstbestimmte Kompetenzentwicklung eines Menschen beeinträchtigen können. Mit Bezug auf die übergeordnete Zielsetzung der Funktionalen Gesundheit lassen sich gegebenenfalls Unterziele definieren. Unterziele können auf spezifische Aktivitäten ausgerichtet sein. Oder sie definieren bestimmte alltagsbezogene Themen, welche für die Partizipation einer Person wichtig sind oder wichtig werden. Die Unterziele sollen für die betreffende Person bedeutungsvoll sein. Sie sollen sich wenn immer möglich auf gesamte Handlungsabläufe in ihrem Alltagszusammenhang beziehen. In einem dritten Schritt werden die verschiedenen professionellen Leistungen definiert, welche dann in einem vierten und fünften Schritt realisiert und evaluiert werden. Aufgabe und Ziel der Handlungsplanung ist die Entwicklung von kooperativen Handlungsplänen zum Erhalt oder der Verbesserung der Funktionalen Gesundheit. Im Handlungsplan wird festgelegt, wie die Unterziele erreicht werden sollen. Dies soll in möglichst konkreten und realistischen Handlungsschritten geschehen. Speziell zu beachten sind die Ressourcen (auch Förderfaktoren), die der Zielerreichung dienen und die Barrieren, die allenfalls die Zielerreichung gefährden. Im Sinn dieser Ressourcenorientierung sollen neben den Kompetenzen der unterstützungsbedürftigen Person auch die ihres sozialen Umfeldes berücksichtigt werden. Und deren Entwicklung ist ein wichtiges Ziel aller professionellen Leistungen. Damit werden die Lebens- und Sozialräume des betreffenden Menschen und seines sozialen Umfeldes und die Kooperationen mit diesen Bezugssystemen für alle Leistungen bedeutsam.

6 Andererseits haben alle professionellen Bemühungen auch auf die Entwicklung von Lebensräumen hinzuarbeiten, in denen sich Menschen mit Beeinträchtigungen kompetent und integriert erleben können und in denen sie in ihrer Kompetenzentwicklung unterstützt werden. Das ist mitunter nicht in so genannt normalisierten Lebensbereichen möglich. In diesen Fällen ist die Entwicklung und das Bereitstellen von besonderen, kompetenzförderlichen Lebensbereichen Grundlage und Ziel professioneller Leistungen und Massnahmen. Dabei bleibt die kompetente Partizipation in normalisierten Lebensbereichen und die Entwicklung entwicklungsförderlicher Lebensräume in normalisierten Lebenssituationen aber immer oberstes Ziel. So genannt besondere Lebensbereiche und Sonder- Einrichtungen verstehen sich immer nur als Mittel zur Erreichung dieses Ziels und dürfen nie Selbstzweck sein. Das setzt entsprechende Reflexionsprozesse auf Seiten der Organisationen und der Professionellen voraus und es bedingt entsprechende mitunter politische Veränderungen. Im Teilschritt vier findet die Umsetzung des Handlungsplanes oder der Handlungspläne statt. Das Entwicklungsgeschehen wird laufend mit dem Handlungsplan verglichen. Der Prozess wird dokumentiert und regelmässig evaluiert. Im Sinne des Empowerment hat die Dokumentation eine zentrale agogischtherapeutische Bedeutung. Sie zeichnet die Entwicklungen, Ereignisse aber auch die Alltagsgestaltung auf und nach. Sie ist daher sehr wichtig für die Kompetenzentwicklung und die Biographieentwicklung der unterstützungsbedürftigen Person. Die Dokumentation soll weiter den beteiligten Professionellen und externen Kontrollinstanzen die Möglichkeit bieten, Einsicht in die Unterstützungs- und Hilfeprozesse nehmen. Dem Konzept des Empowerments entsprechend, wird den Menschen mit Beeinträchtigungen möglichst viel Mit-Verantwortung übertragen. Sie sollen immer auch mit-entscheiden können. Sie sollen erkennen können, dass sie selber einen Beitrag leisten können und dass dieser Beitrag eine Bedeutung und positive Wirkungen hat. Für das Ausmass der professionellen Leistungen gilt die Maxime: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Je nach Möglichkeiten und Kompetenzen einer Person muss sie unterstützt, aber auch geschützt werden. Im letzten und fünften Teilschritt werden zu den im Handlungsplan festgelegten Zeiten gemeinsame Auswertungen vorgenommen. Diese Auswertungen sind zugleich der Ausgangspunkt für ein neues Verlaufsassessment und eine neue Prozessgestaltung. Dieses Prozessprogramm kann nun gleichzeitig als Unterstützungsplan, wie als Qualitätszirkel zur Bewertung professioneller Leistungen genutzt werden. Die teilhabebereichsbezogene PGS B und das die gesamte Lebenssituation betreffende Teilhabe-Management werden periodisch durchgeführt. Obligatorisch ist dabei aber nur der Teilschritt 1 des Assessments. Das heisst die Beschreibung und Bewertung der Lebens- und Entwicklungssituation. Die Schritte 2-5 werden nur da realisiert, wo ein solches Vorgehen auch Sinn macht. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn grössere Veränderungen der Teilhabesituation anstehen, die strukturiert und terminiert angegangen werden müssen. Erkannte Zielbedarfe können aber auch im Alltag weiterverfolgt werden.

7 PGS A: Die alltagsbezogene und empowermentgestützte Prozessgestaltung Wie bereits eingeführt, stellt das Konzept der Funktionalen Gesundheit die aktive und kompetente Teilhabe eines Menschen in das Zentrum professioneller Bemühungen. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen dabei unterstützt werden, ihr Leben in möglichst normalisierten Lebensbereichen und Lebenssituationen zu leben und zu meistern. Eine solche Orientierung hat Auswirkungen auf alle professionellen agogischtherapeutischen Angebote und Leistungen. Denn steht die kompetente Partizipation einer Person im Mittelpunkt des Interesses, werden auch alle diese Partizipationen bedeutsam. Es kann also nicht mehr um die blosse Anwendung oder das situationsunabhängige Erlernen von spezifischen Aktivitäten im klinischen Raum gehen. Es geht vielmehr um kompetentes Handeln in normalen / alltäglichen Lebenssituationen. Damit tritt der Alltag eines Menschen in den Vordergrund. In der alltäglichen Lebenssituation erfährt und erkennt ein Mensch, was wichtig und was unwichtig ist, was gemacht werden darf und soll und was nicht. Und er erkennt sich selbst als eigenständige, aktive und selbstbestimmte Persönlichkeit. Dieser Sichtweise entsprechend werden für die professionelle Praxis normalisierte Lebenssituationen wichtig und dementsprechend wird der agogisch-therapeutische Alltag wichtig. Je gemeindenaher die Leistungen und Massnahmen, je normalisierter der Sozial- und Lebensraum eines Menschen, desto bedeutungsvoller und dem Konzept angemessener werden die entsprechenden Leistungen und Massnahmen. Selbstverständlich ist aber nicht jede alltägliche Situation auch eine 'gute' Entwicklungssituation. Es gibt alltägliche Muster, welche als entwicklungshemmend bezeichnet werden müssen und die zugunsten einer verbesserten Funktionalen Gesundheit verändert werden müssen. Auch Alltag ist also in allen Partizipationen auf das Entwicklungspotential zu prüfen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Persönlichkeitsentwicklung und Sozialisation in der Mitentwicklung Jeder Mensch entwickelt sich in aktiver und tätiger Auseinandersetzung mit sich und seiner Umwelt. In diesen Auseinandersetzungen gewinnt er ein Bild von sich und der Welt. Und er entwickelt wichtige Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Dafür braucht er zum einen förderliche Lebens- und Entwicklungsräume. Diese sollen Handlungsmöglichkeiten bereitstellen, die seiner Kompetenzentwicklung angemessen sind. Zum anderen ist jeder Mensch auf andere Menschen angewiesen. Das heisst auf Menschen, die ihm die Welt nahe bringen und erfahrbar machen, die ihm einen möglichen Umgang mit der Welt zeigen und Fertigkeiten beibringen, die ihm Möglichkeiten und Grenzen aufzeigen und die als Personen für diese Möglichkeiten und Grenzen einstehen. Menschliche Entwicklung ist grundlegend auf menschliche Begleitung angewiesen. Sie findet dementsprechend immer in der Mit-Entwicklung, im Mit-Handeln, in der Mit-Verantwortung und in Mit-Bestimmung statt. Damit werden für die professionelle Begleitung von Personen mit Beeinträchtigungen agogische Konzept wie die des Empowerment oder der Kooperativen Agogik bedeutsam.

8 Für die professionelle Hilfe bedeutet Empowerment, dass Personen in benachteiligter Position zur Entdeckung und (Wieder-) Aneignung eigener Fähigkeiten, Selbstverfügungskräfte und Stärken angeregt und ermutigt werden. Sie sollen beratend und kooperativ unterstützt und gestärkt werden, Kontrolle, Kontrollbewusstsein und Selbstbestimmung über die eigenen Lebensumstände (zurück) zu gewinnen, so dass sie ihr Leben möglichst selbstbestimmt leben können. Durch die Bereitstellung von Informationen oder Ressourcen sowie durch das Arrangement von förderlichen Lebenssituationen, sollen Menschen also angestiftet werden, sich menschlich und politisch zu emanzipieren. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Hilfebedürftigkeit einer Person zumindest teilweise auch das Ergebnis eines ungünstig verlaufenden Lernprozesses sein kann, der prinzipiell auch umkehrbar ist. Hilfebedürftige Personen werden in diesem Prozess als Experten und ExpertInnen in eigener Angelegenheit angesehen. Dies erfordert einen Einstellungswechsel bei den Professionellen, da ihre traditionelle Rolle in Frage gestellt wird und sie nicht länger die alleinigen ExpertInnen, PlanerInnen und BestimmerInnen sind. In der Arbeit mit erwachsenen Menschen wird von den Professionellen zudem gefordert, dass sie den Status des Erwachsenseins ihres Gegenübers anerkennen und würdigen. Der Förderanspruch im traditionellen Sinne einer Pädagogik wird hier grundsätzlich in Frage gestellt und unmissverständlich zurückgewiesen. Ob in der Arbeit mit Kinder, Jugendlichen oder Erwachsenen wird die traditionelle Förderplanung durch eine individuelle Zukunftsplanung ersetzt, an welcher die betroffenen Menschen massgeblich beteiligt sind. Ihre Interessen, Vorstellungen, Bedürfnisse und Ziele werden Ausgangspunkt der Alltagsarbeit und somit Ihr Lebensziel und ihre Zukunftspläne. Sie stellen einen wesentlichen Teil der Prozessgestaltung dar. Die professionelle Arbeit mit und an Aktivitätenmustern Partizipation entsteht da, wo Menschen aktiv und kompetent an den Aktivitäten eines Lebensbereiches teilnehmen und an ihnen teilhaben. Jeder Lebensbereich stellt dabei eine bestimmte Anzahl Aktivitäten bereit. In einer Küche wird bspw. gerüstet, gekocht, der Abwasch erledigt und so weiter. Je kompetenter ein Mensch die vorgesehenen Aktivitäten in einem Lebensbereich realisiert, desto sicherer und gesicherter ist seine Partizipation. Werden von einer Person nicht die verlangten oder die falschen Aktivitäten realisiert, läuft sie Gefahr, sich inkompetent zu erleben und im schlimmsten Fall aus dem entsprechenden Bereich ausgeschlossen zu werden. Andererseits bedeuten kleinere Veränderungen von Aktivitäten, entweder von Seiten einer Person oder von Seiten des Lebensbereiches, Entwicklungsmöglichkeiten für alle Beteiligten. Die Kunst der Partizipation besteht also darin, vorgesehene und nicht vorgesehene Aktivitäten für einen bestimmten Lebensbereich festzulegen und diese in eben diesen gemeinsamen Aktivitäten immer auch wieder kreativ weiterzuentwickeln und zu erneuern. Kompetente und entwicklungsförderliche Partizipation wird da möglich, wo zum einen bekannt ist, was gemacht werden soll, kann und darf (und was nicht) und wo individuelle und gemeinschaftlich Handlungsspielräume vorhanden sind. Aktivitäten stehen immer in einem Bedeutungszusammenhang mit den Lebensbereichen, in welchen sie realisiert werden. Dieselbe Aktivität kann also in

9 unterschiedlichen Lebensbereichen und Zusammenhängen eine andere Bedeutung haben. Die lebensbereichsspezifischen Bedeutungszusammenhänge werden in Sozialisationsprozessen, also Bildungsprozessen vermittelt und erfahren. Sozialisationsprozesse, Kompetenz- und Persönlichkeitsentwicklung sind aneinander gekoppelt. Individuelle Bedeutungen entwickeln sich im gemeinsamen Handeln mit anderen Menschen. Lebensbereichsspezifische Aktivitäten stehen im Grunde nie für sich alleine, sondern sind in sogenannte Aktivitätenmuster eingebunden. Ein Aktivitätenmuster ist also eine sinn- und bedeutungsvolle Aneinanderreihung von Aktivitäten. Diese Muster haben wiederum individuelle oder auch kulturelle Bedeutung und stellen Ordnungssysteme dar. Gemüse wird bspw. zuerst gerüstet, dann geschnitten, dann gekocht und gewürzt, dann auf Teller gelegt und anschliessend gegessen. Solche Ordnungssysteme sind innerhalb der Lebensbereiche erweiterbar. Bspw. dann, wenn die Teller nach dem Essen zusammengestellt, in die Küche gebracht, dort abgewaschen und wieder versorgt werden; respektive wenn das gegessene Gemüse verdaut und später wieder ausgeschieden wird und neuer Hunger entsteht. Aktivitätenmuster können aber auch über einen einzelnen Lebensbereich hinaus erweitert werden; bspw. dann, wenn zuerst ein Kochrezept ausgesucht wird, das benötigte Gemüse bestimmt, das Gemüse anschliessend im Dorf eingekauft und nach Hause gebracht wird, wo es dann gerüstet und geschnitten wird. Die alltagsbezogene und empowermentgestützte Prozessgestaltung baut primär auf die (professionelle) Arbeit mit Aktivitätenmustern auf. Die alltäglichen Aktivitätenmuster werden so angelegt und realisiert, dass sie einerseits normalisierten Mustern entsprechen und dass sie andererseits in ihrer Bedeutung für die Beteiligten verständlich sind oder bedeutungsvoll werden (können). Ziel der alltagsbezogenen und empowermentgestützten Prozessgestaltung ist nicht das sinnentleerte Ausführen von verlangten (Teil-)Aktivitäten, sondern die kompetente Teilhabe an möglichst umfassenden und bedeutungsvollen Aktivitätenmustern. Dadurch verändern sich auch der Beitrag und die Bedeutung professioneller Leistungen. Die professionelle Hilfe und Bildungsbemühungen richten sich nicht mehr primär nach dem, was eine Person noch nicht kann (Förderaspekt), sondern beachten, welche Aktivitäten von einem Menschen innerhalb eines Aktivitätenmusters mit welcher Hilfe realisiert werden können. Das Bezugssystem bildet also ein ganzes Aktivitätenmuster und nicht mehr eine einzelne Aktivität oder additiv hintereinander gestellte Einzelaktivitäten. Der grundlegende Systemwechsel soll mit folgenden Beispielen deutlich gemacht werden: Traditionellerweise wird das Aktivitätenmuster 'Gemüse kochen' für die professionelle Hilfe- und Förderplanung auseinander genommen und in seine Teilaktivitäten zerlegt. Unterschieden werden alsdann (Teil-)Aktivitäten, welche eine bestimmte Person bereits kann oder noch nicht kann: Das Gemüse waschen kann bspw. bereits kompetent erledigt werden; das Gemüse rüsten und schneiden noch nicht. Hilfeoder eben Förderleistungen setzen dann vor allem bei jenen Aktivitäten an, welche die betreffende Person noch nicht kann oder für welche sie noch viel Hilfe benötigt. Dadurch entsteht eine explizite oder implizite Defizitorientierung.

10 In der alltagsbezogenen und empowermentgestützten Prozessgestaltung wird neu das ganze Aktivitätenmuster einer Handlungssequenz bestimmt. Und in einem zweiten Schritt wird gemeinsam analysiert, für welche Teilaktivitäten der betreffende Mensch wie viel Hilfe braucht. Gemüse wird von der betreffenden Person bspw. mit wenig Hilfe gewaschen, mit etwas mehr Hilfe gerüstet, mit sehr viel Hilfe geschnitten, mit wenig Hilfe gekocht und mit viel Hilfe gewürzt, mit wenig Hilfe auf Teller gelegt und mit viel Hilfe gegessen. Die professionellen Integrationsbemühungen beziehen sich bei der Prozessgestaltung und Hilfeplanung nun immer auf das gesamte Aktivitätenmuster und nicht auf Teilaktivitäten. Ziel ist also die Partizipation am Gesamtmuster. Und Ziel ist nicht, dass jemand alleine alle Teilaktivitäten erledigt. Jede Person hat dem Empowermentethos zufolge zu jeder Zeit ein Anrecht auf Hilfe. Selbständigkeit realisiert sich schlussendlich immer in Mitständigkeit. Selbstverständlich kann auch in dieser Prozessgestaltung daran gearbeitet werden, dass jemand für eine bestimmte Teilaktivität weniger Hilfe benötigt. Partizipation und das Erleben von Teilhabe am Gesamtmuster sind aber diesem Anspruch übergeordnet. Spezifische Hilfestellungen müssen dementsprechend nicht unbedingt da ansetzen, wo eine Person (noch) viel Hilfe benötigt, sondern können sich auch darauf konzentrieren, dass eine Person für eine bestimmte Aktivität weiterhin wenig Hilfe beansprucht. Der Erhalt von Fertigkeiten und Kompetenzen sind gemäss diesem Konzept der Entwicklung neuer Fertigkeiten und Kompetenzen gleich wichtig gesetzt. Je nach Beeinträchtigung oder je nach Altersstufe können sie aber immer wichtiger werden. Bezogen auf das Aktivitätenmuster soll aber nicht nur bestimmt werden, wie viel Hilfe jemand für die Teilnahme und Teilhabe braucht, sondern auch von wem er sie erhalten kann und soll. Nicht alle Hilfen müssen von Professionellen geleistet werden. Menschen mit Beeinträchtigungen könn(t)en sich oft auch gegenseitig helfen, wenn die Aktivitätenmuster entsprechend gestaltet werden und die Infrastruktur geeignet ist. Und nicht alle Hilfen müssen von Spezialisten und SpezialistInnen geleistet werden. Selbstverständlich hat ein/e ErgotherapeutIn differenzierte Möglichkeiten, sich mit der Entwicklung von Handlungsmustern auseinanderzusetzen. Für das Bereitstellen von normalisierten Aktivitätenmustern ist dieses Wissen aber nicht immer notwendig, sondern soll da zugezogen werden, wo spezifische Fragen im Alltag auftauchen. Übersicht über die alltagsbezogene und empowermentgestützte Prozessgestaltung Wie oben geschrieben, sind alle alltagsbezogenen Aktivitätenmuster grundlegend für die Persönlichkeitsentwicklung und Sozialisation eines Menschen. In ihnen entwickelt der Mensch ein grundlegendes (Selbst-) Verständnis von sich und der Welt. Aktivitätenmuster können von einem Menschen nur dann verstanden und immer selbständiger nachvollzogen werden, wenn sie in ihrer kulturellen Bedeutung für den betreffenden Menschen verständlich (gemacht) und bedeutsam werden. Die Zielorientierung und die Sinnhaftigkeit von Aktivitäten sind denn auch zentrale Aspekte der Kooperativen Agogik und des Empowerment. Je sinnentleerter und bedeutungsloser Einzelaktivitäten bleiben und je unklarer der

11 Gesamtzusammenhang und die Bedeutung von Aktivitätenmustern bleiben, desto unselbständiger und abhängiger bleiben die davon betroffenen Personen. Denn sie können einen Handlungszusammenhang weder erkennen noch nachvollziehen. Dieser Sachverhalt ist besonderes wichtig für Menschen deren kognitive Leistungsfähigkeiten aufgrund von Beeinträchtigungen eingeschränkt sind. Sie sind darauf angewiesen, dass ihnen zum einen leicht verständliche Lebensräume zur Verfügung gestellt werden und dass ihnen zum anderen die verlangten Handlungsmuster je nach Bedarf immer wieder aufgezeigt und erklärt werden. Sie brauchen differenziertere Lern- und Übungsfelder und sie brauchen ein soziales Umfeld, welches respektvoll und wertschätzend auch mit (noch) unangepasstem Verhalten umzugehen weiss. Ziel und Methode der alltagsbezogenen Prozessgestaltung ist also auch das Bereitstellen von sinn- und bedeutungsvollen und verständlichen Lebenssituationen, in denen Menschen mit Beeinträchtigungen mit angemessener Hilfe selbstbestimmt und möglichst selbständig handeln können. Die beiden Bereiche der alltagsbezogenen und empowermengestützten Prozessgestaltung Der Bereich I umfasst alle alltagsrelevanten Aktivitätenmuster in einem Lebensbereich. Die Aktivitätenmuster werden einerseits entsprechend dem Normalisierungsgebot realisiert. Andererseits werden sie so angelegt, dass den

12 beteiligten Personen eine möglichst kompetente Teilnahme und Teilhabe möglich ist und wird. Der professionelle Fokus liegt auf diesem Anspruch. Ziel ist Teilhabe an möglichst normalisierten Lebensbereichen und innerhalb dieser Bereiche, die möglichst kompetente Partizipation. Dies setzt auf Seiten den Professionellen die kontinuierliche Auseinandersetzung mit den professionellen Angeboten, den zu realisierenden Aktivitätenmustern und den Kompetenzen der Menschen mit Beeinträchtigungen voraus. Wie bereits mehrfach erwähnt, soll diese Auseinandersetzung gemeinsam und den Möglichkeiten und Kompetenzen der Personen mit Beeinträchtigungen angemessen erfolgen. Ein bedeutsames Aktivitätenmuster wird als eigenständiges agogischtherapeutisches Angebot wahrgenommen. Die professionelle Arbeit vollzieht sich also grundsätzlich im und mit dem Aktivitätenmuster. Entwicklungen der Aktivitätenmuster vollziehen sich im gemeinsamen Handeln. Die professionelle Arbeit meint hier also die professionelle Alltagsbegleitung. Werden im Alltag in Bezug auf ein solches Aktivitätenmuster Entwicklungsmöglichkeiten oder ein besonderer Hilfebedarf in Bezug auf den Erhalt von Teilnahmemöglichkeiten wahrgenommen, so kann diesem Aktivitätenmuster besondere (professionelle) Beachtung geschenkt werden. In der Graphik sind diese professionellen Leistungen im Bereich II abgebildet. Der Bereich II befasst sich also mit ausgewählten Aktivitätenmustern aus dem Bereich I. Hier wird im Alltag an einem bestimmten Aktivitätenmuster gearbeitet. Wichtig ist, dass sich diese Leistungen und Kooperationen wiederum nicht auf eine einzelne Aktivität beziehen sollen, sondern auf das ganze Aktivitätenmuster. Ansonsten bestünde die Gefahr von Kränkungs- und Entwertungsprozessen, wenn sich die ausgewählte Einzelaktivität entweder nicht entwickeln oder nicht erhalten liesse. Die Gefahr von Kränkungen und Entwertungsprozessen wird zusätzlich minimiert, wenn ein ausgewähltes Aktivitätenmuster nicht nur Einzelaktivitäten umfasst, welche (noch) nicht zufriedenstellend realisiert werden. Das ausgewählte Aktivitätenmuster soll also immer auch Teilaktivitäten enthalten, welche vom betreffenden Menschen mit Beeinträchtigungen erfolgreich realisiert werden können. Das Anliegen und die Bedeutung für die Prozessgestaltung soll mit folgendem Beispiel verdeutlicht werden: Frau Müller hat erhebliche Mühe am Morgen aufzustehen. Deswegen kommt sie meist zu spät zum Frühstück. Weil sie gerne lange am Frühstückstisch sitzt, verpasst sie in der Folge oft den Bus zur Arbeit und erscheint zu spät zur Arbeit. Die Arbeitsstelle hat bereits Konsequenzen angedroht. Das Zu spät Kommen führt zu einem wenig ausgesprochenen Konflikt zwischen der Arbeitsstelle, Frau Müller und dem Wohnheim. Ein Beispiel für das Vorgehen in der traditionellen Hilfe- und Förderplanung: Normalerweise wird in einer traditionellen Hilfeplanung bspw. die Einzelaktivität 'Aufstehen' für die Prozessgestaltung herausgegriffen. Es werden zusammen mit der Frau verschiedene Möglichkeiten erarbeitet, wie ihr das Aufstehen leichter fallen könnte, damit sie rechtzeitig zur Arbeit erscheinen kann. Und es werden Massnahmen und Hilfeleistungen bestimmt und Vereinbarungen getroffen.

13 Bei der Evaluation nach zwei Monaten zeigt sich, dass sich im Grunde nichts geändert hat. Trotz Abmachungen und gezielten Hilfeleistungen steht Frau Müller immer noch viel zu spät auf und erscheint noch immer zu oft zu spät zur Arbeit. Die Folge sind die Suche nach Gründen (wer, was ist schuld?), Kränkungen (Frau Müller und die Professionellen haben es nicht geschafft) und Schuldzuweisungen (mangelnder Wille, Desinteresse, Unvermögen, mangelnde Unterstützung). Ein Beispiel für das Vorgehen in der alltagsbezogenen und empowermentgestützten Prozessgestaltung: In der alltagsbezogenen und empowermentgestützten Prozessgestaltung wird vorerst mit Frau Müller das gesamte Aktivitätenmuster differenziert analysiert. Die Sequenzen 'Zu Bett gehen', 'Übergang und Schlafen', 'Übergang und Aufstehen', 'Übergang und Morgenhygiene', 'Übergang und Frühstück', 'Übergang und Arbeitsweg', 'Übergang und Arbeitsbeginn', Übergang und Arbeit' werden aus der Sicht der Beteiligten in ihren Einzelaktivitäten beschrieben und bewertet. Ziel der Beschreibung und Bewertung ist, die individuellen Sichtweisen und Bedeutungen herauszuarbeiten (wem ist was wichtig?) und mögliche Ressourcen und Barrieren zu erkennen. Bei der gemeinsamen Bewertung zeigt sich nun, dass Frau Müller im Grunde alle Aktivitätenmuster kompetent und selbständig umsetzt. Das Partizipationsproblem entsteht erst dadurch, dass sie für die Sequenzen 'Schlafen - Übergang und Aufstehen - Übergang' zu viel Zeit braucht. Die Analyse zeigt, dass Frau Müller sehr gerne schläft und viel Schlaf braucht; dass sie die Morgentoilette als wenig wichtig und oft als unangenehm empfindet; dass sie sehr gerne frühstückt und am liebsten noch länger frühstücken würde; dass es für sie wenig wichtig ist, zur Zeit zur Arbeit zu erscheinen; dass sie aber sehr gerne arbeitet und die Arbeiten auch kompetent zu erledigen vermag. Weiter wird deutlich, dass ihre Arbeitszufriedenheit und ihre Arbeitsleistungen zentral davon abhängen, ob sie als Person wertgeschätzt wird oder nicht. Konflikte zu Arbeitsbeginn belasten sie sehr. Die Hilfeplanung bezieht sich in der alltagsbezogenen und empowermentgestützten Prozessgestaltung nun nicht mehr auf die Einzelaktivität 'Aufstehen', sondern auf die gesamte ausgewählte Sequenz. Damit wird einerseits möglich, dass auch alle Sequenzen, die bereits kompetent realisiert werden in der gesamten Prozessgestaltung berücksichtigt und wertgeschätzt werden können. Andererseits werden die Ressourcen in allen Teilsequenzen und ihre Bedeutung für die Gesamtsequenz deutlich. Gelingt es in der Prozessgestaltung auch in diesem Fall nicht, die Sequenz 'Schlafen - Übergang und Aufstehen - Übergang' angemessen zu verkürzen, so könnten in einer abschliessenden Evaluation immerhin alle anderen gut realisierten entsprechend gewürdigt werden. Mögliche Kränkungen, welche sich auf das Nicht- Erreichen des Zieles 'Aufstehen' beziehen, relativieren sich an der Gesamtsequenz. Damit werden auch die Professionellen entlastet. Lässt sich die Sequenz 'Schlafen - Übergang und Aufstehen - Übergang' trotz vielfältiger Bemühungen nicht verbessern, so könnte das für die Hilfeplanung bedeuten, dass Frau Müller für diese Sequenz künftig weiterhin viel Hilfe und Unterstützung erhält. Es könnte bedeuten, dass die Gesamtsequenz umgebaut wird und den Bedeutungen von Frau Müller angepasst wird: Die Sequenz 'Übergang und Morgentoilette' könnte bspw. erst nach der Sequenz 'Übergang und Frühstück' angehängt werden. Da das

14 Frühstück mehr positive Bedeutung für Frau Müller hat, ist sie unter Umständen mehr motiviert aufzustehen, als wenn sie für die Morgentoilette aufstehen soll. Es könnte aber auch bedeuten, dass die bisher normalisierte Zeitstruktur, mit einem festen Arbeitsbeginn zugunsten der kompetenten Partizipation aufgelöst wird und bspw. gleitende Arbeitszeit eingeführt wird. Gerade bei diesem letzten Vorschlag wird deutlich, wie wichtig es ist, dass die verschiedenen Lebensbereiche miteinander zusammenarbeiten. Weitere Möglichkeiten der Prozessgestaltung mit Frau Müller sind ohne weiteres denkbar. Das Beispiel von Frau Müller macht deutlich, dass die traditionelle Hilfe- und Förderplanung und die alltagsbezogene und empowermentgestützte Prozessgestaltung nicht so sehr von den Inhalten her variieren. Sie unterscheiden sich vor allem im Prozess und im Zugang. Der Zugang in der PGS A ist breiter und ist tatsächlich ressourcenorientiert, da er auf alle Einzelaktivitäten eines Aktivitätenmusters eingeht und ein Hauptaugenmerk auf alle Aktivitäten legt, welche von der betreffenden Person bereits kompetent realisiert werden können. Da er in enger Kooperation mit dem Menschen mit Beeinträchtigungen realisiert wird, stellt er eine eigenständige agogisch-therapeutische Leistung dar. Diese Form der Zusammenarbeit wirkt sich, wie die Praxis zeigt, positiv für den Menschen mit Beeinträchtigungen aus. Über die Zusammenarbeit, das Mitreden, Mitdenken, Mitbestimmen verändern sich zudem individuelle Haltungen und professionelle Einstellungen bei den Professionellen. Die Zusammenarbeit wird wertschätzender und respektvoller. Das Beispiel macht insbesondere die Bedeutung dieser Form der Prozessgestaltung für die Empowermentprozesse deutlich. In das Zentrum des Interesses wird nicht mehr ein bestimmter Entwicklungsbedarf gestellt, sondern die individuelle und gemeinschaftliche Auseinandersetzung mit der kompetenten Partizipation einer Person, resp. die individuellen Auseinandersetzungen eines Menschen mit sich und seiner Umwelt. Die Teilschritte der PGS A Die Teilschritte der alltagsbezogenen und empowermentgestützten Prozessgestaltung entsprechen im Bereich I und im Bereich II von der Ablaufstruktur her den Teilschritten der PGS B. Die Teilschritte sind ebenfalls das Grund- oder Verlaufsassessment, die Definition von Zielen, die Entwicklung von kooperativen Handlungsplänen zum Erhalt oder der Verbesserung der kompetenten Partizipation, die Umsetzung der Handlungspläne und die Evaluation der Entwicklungen in Bezug auf kompetente Partizipation. Im Gegensatz zur PGS B ist jedoch die alltagsbezogene Prozessgestaltung wie gesehen breiter und längerfristiger angelegt. Die Prozessgestaltung findet integriert in den Alltag statt. Professionelle und Menschen mit Beeinträchtigungen sind gemeinsam aktiv an der Lebensgestaltung beteiligt. Sie lernen, arbeiten oder wohnen und leben zusammen oder sie gestalten ihre gemeinsame Freizeit. In der gemeinsamen Lebensgestaltung und der gemeinsamen Bewältigung alltäglicher Aufgaben sind sie immer auch dafür besorgt, dass es jedem Menschen möglich ist oder möglich wird, sich in möglichst normalisierten Lebensbereichen, möglichst

15 kompetent, integriert und gesund zu erleben. Wo dies nicht der Fall ist, wird gemeinsam an der Normalisierung der Lebensbereiche oder an der kompetenten Partizipation gearbeitet. Diese Auseinandersetzung findet jeden Tag und so lange statt, wie mit einem Menschen mit Beeinträchtigungen gearbeitet wird. Die professionelle Arbeit fokussiert zentral auf den Alltag. Die Prozessgestaltung ist im Bereich I in den Alltag integriert und findet kontinuierlich statt. Sie baut auf dem lebensbereichsspezifischen Grundangebot an Partizipationsmöglichkeiten auf und befasst sich mit der kompetenten Teilnahme und Teilhabe der Menschen mit Beeinträchtigungen. Sie geht also der Frage nach, wie Menschen mit Beeinträchtigungen das vorhandene Angebot an Partizipationen nutzen und wie die kompetente Partizipation dieser Menschen erhalten oder ausgebaut werden kann. Des Weiteren befasst sie sich mit der Frage, wie die lebensbereichsspezifischen Partizipationsmöglichkeiten gestaltet oder weiterentwickelt werden können, damit den Menschen mit Beeinträchtigungen eine möglichst kompetente Teilnahme und Teilhabe möglich wird. Die Prozessgestaltung im Bereich I ist langfristig angelegt. Sie befasst sich mit Alltagsthemen. Die Prozessgestaltung im Bereich II entwickelt sich aus dem Bereich I heraus. Sie ist also auch auf den Alltag bezogen. Zeigt sich in der kontinuierlichen Beschreibung und Bewertung des Bereichs I ein spezieller Hilfebedarf oder Entwicklungsmöglichkeiten in Bezug auf die kompetente Partizipation, so kann eine Prozessgestaltung im Bereich II durchgeführt werden. In diesem Fall wird mit zusätzlichen Ressourcen an einem bestimmten Aktivitätenmuster gearbeitet. Die Prozessgestaltung im Bereich II ist optional. Es gibt keinen strukturell verankerten Förderanspruch oder Entwicklungsbedarf. Die zusätzlichen Ressourcen müssen dementsprechend mit Bezug auf die kompetente Partizipation rechtfertigt werden. Die aktive Mitarbeit des betreffenden Menschen mit Beeinträchtigung ist Voraussetzung. Die Prozessgestaltung im Bereich II ist kurz- bis mittelfristig angelegt. Können die gesetzten Ziele nicht in dieser Zeit erreicht werden, so werden sie weiter im Bereich I bearbeitet. Damit soll verhindert werden, dass über Jahre an denselben spezifischen Entwicklungszielen gearbeitet wird, ohne dass diese für die Alltagspraxis relevant werden.

16 Das Zusammenspiel von PGS A und PGS B / Teilhabe-Management Wie gesehen, ist die PGS A kontinuierlich auf die Alltagsgestaltung ausgerichtet. Die PGS B dient andererseits der differenzierten Erfassung, Bewertung und Entwicklung der Funktionalen Gesundheit in einem ausgewählten Teilhabebereich, an denen eine Person partizipiert oder in der gesamten Lebens- und Entwicklungssituation und wird damit zum Teilhabe-Management.

17 ie alltagsbezogene und empowermentgestützte Prozessgestaltung (PGS A) und i:lie sgez.auf die Eunktionale Gesundheit bezogene rozessgestaltung (S B) Gelingende Teilnahme Gelingende Teilhabe Zielebenen Funktionale Gesundheit Kompetentes Handeln Mit einem möglichst gesunden Körper!: cv c G) Ẹ.. G) =0 c =. Spez Individuumszentrierte Leistungen im Alltag Arbeit!!Q einem Aktivitätenmuster Dca.10% Zusammenarbeit I Leistungen im Alltag o;. Arbeit mit und!!q Aktivitatenmustern ca Spez FGgestützte Prozessgestaltung Das Teilhabe Management.-J:..:.: Cl "'C E 0 w Mit... Sich Mitteilen cv c, :JE 0 <( G) > ị.. G) c. 0 Mitmachen Mithelfen Mitdenken Mitbestimmen Mitordnen Mitreden Mit... Mitfühlen Mitverantwortung :!'::c:i!i FHNW und Comparta AG -Daniel Oberholzer I Claudra Gloor 18 ie alltagsbezogene und empowermentgestützte Prozessgestaltung (PGS A) und i:las Teilhabe anag.e.m.._.e,..,_n._.t ' Gelingende Teilnahme Zielebenen Funktionale Gesundheit Gelingende Teilhabe Kompetentes Handeln Mit einem möglichst gesunden Körper!: cv c G) Ẹ.. G) =0 c =. Spez Individuumszentrierte Leistungen im Alltag Arbeit!!Q einem Aktivitätenmuster D 0 Arbeit mrt und!!q Aktivitatenmustern ca. 10% Zusammenarbeit I Leistungen im Alltag ca 90"!. Spez FGgestützte Prozessgestaltung Andere Lebens bereiche.-j: "'C E 0 w cv. :JE.: ċ :, 0 Cl Mit... Sich Mitteilen <( Mitmachen G) > Mithelfen Mitdenken

18 Mit... ị.. G) c. 0 Mitbestimmen Mitordnen Praxis PGSA FHNW und Comparta AG -Daniel Oberholzer I Claudra Gloor Mitreden Mitfühlen Mitverantwortung Andere Lebens bereiche PGS B mit Teilhabe-Management Die Graphiken machen deutlich, wie die alltagsbezogene und empowermentgestützte Prozessgestaltung(en) und die auf die Funktionale

19 Gesundheit ausgerichtete Prozessgestaltung aufeinander bezogen sind. Die PGS B und das Teilhabe-Management liefern die Grunddaten über die Qualität und das Entwicklungspotential der Funktionalen Gesundheit eines Menschen mit Beeinträchtigungen. Die PGS A liefert die Grundstruktur für die Alltagsgestaltung und kompetente Alltagsbewältigung. In beiden Prozessgestaltungen werden über die Beschreibung und Bewertung der Lebens- und Entwicklungssituationen Hilfebedarfe festgestellt. Diese beziehen sich entweder auf den Erhalt oder die Entwicklung der Partizipationsmöglichkeiten und damit auf die Funktionale Gesundheit eines Menschen. Für die eigentliche Lebensgestaltung hat die PGS A mehr Bedeutung und Relevanz als die PGS B oder das Teilhabe-Management. Sie macht etwa 90 Prozent aller Leistungen aus. Beide Prozessgestaltungen werden in der Organisationsstruktur verankert. Die organisationale Verankerung der Doppelten Prozessgestaltung Das Konzept und die Verfahren der Doppelten Prozessgestaltung sind die zentralen Elemente für alle agogisch-therapeutischen Dienstleistungen, welche sich am Konzept der Funktionalen Gesundheit ausrichten. Sie bilden die wichtigen Bezugssysteme zur Bestimmung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der professionellen Angebote und Leistungen. Sie müssen deswegen in den Organisationsstrukturen verankert werden. Die Verankerung der PGS B Die PGS B und das Teilhabe-Management kommen in verschiedenen Phasen der professionellen Arbeit zur Anwendung: Im Vertragsassessment, in den Verlaufsassessments und im Abschlussassessment. Die untenstehende Graphik gibt einen Überblick.

20 Das Vertragsassessment: Das Vertragsassessment besteht aus einer Abklärung der grundsätzlichen Anspruchsberechtigung auf professionelle Hilfe, einer ersten Bewertung der Funktionalen Gesundheit eines Menschen mit Beeinträchtigungen und der differenzierten Abklärung seiner Partizipationsmöglichkeiten am Angebot der Dienstleistungsorganisation. Aufgrund der Ergebnisse dieser Abklärungen wird der individuelle Hilfebedarf zum Erhalt und zur Verbesserung der Funktionalen Gesundheit und zur kompetenten Partizipation am professionellen Angebot festgelegt und die dafür notwendigen Ressourcen bestimmt. Das Vertragsassessment kann zu einer vollständigen PGS B führen. Das muss aber nicht sein. Es ist auch möglich, dass nach dem Vertragsassessment in die PGS A gewechselt wird. Wie oben geschrieben, sind die auf die Funktionale Gesundheit ausgerichtete Prozessgestaltung und insbesondere das Assessment eine eigenständige agogischtherapeutische Leistung, wenn diese gemeinsam mit dem betreffenden Menschen mit Beeinträchtigungen gemacht werden. In diesem Fall leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Kompetenzentwicklung und zur Selbstbemächtigung (Empowerment). Die kooperative Auseinandersetzung mit der Funktionalen Gesundheit eines Menschen mit Beeinträchtigungen kann als agogisch-therapeutische Leistung durchaus über eine längere Zeitspanne stattfinden. Je nach Schwere und Form der Beeinträchtigung muss sie das sogar. Denn schliesslich geht es nicht darum, dass sich Experten und ExperInnen in möglichst kurzer Zeit ein möglichst differenziertes ExpertenInnenbild von der Lebens- und Entwicklungssituation eines Menschen machen können. Sondern darum, dass der betreffende Mensch selber ein immer differenzierteres Bild von sich und seiner Lebenssituation gewinnt, um die

21 notwendigen Entscheidungen in Bezug auf sich und seine Entwicklung immer selbstsicherer, selbstbewusster und selbstbestimmter treffen zu können. Die Verlaufsassessments: In den Verlaufsassessments werden die Bewertung der Funktionalen Gesundheit eines Menschen und die differenzierte Abklärung seiner Partizipationsmöglichkeiten am Angebot der Dienstleistungsorganisation wiederholt. Grundlage für die Bewertung und die Abklärungen sind insbesondere die Ergebnisse aus der PGS A. Die Verlaufsassessments dienen zur Reflexion und Neubestimmung des Hilfe- und Unterstützungsbedarfs und der dafür notwendigen Ressourcen. Aus den Ergebnissen der Verlaufsassessments können Rückschlüsse auf das individuelle Entwicklungspotential eines Menschen mit Beeinträchtigungen und auf die Ergebnisqualität professioneller Leistungen und Angebote gezogen werden. Verlaufsassessments können, sie müssen aber nicht regelmässig durchgeführt werden. Sie werden vor allem da notwendig, wo sich ein veränderter Hilfe- und Unterstützungsbedarf oder wesentliche Veränderungen bezüglich der Teilhabe und Teilnahme eines Menschen abzeichnen. Ein Verlaufsassessment kann zu einer vollständigen PGS B führen. Das muss aber nicht sein. Es ist auch hier möglich, dass nach einem Verlaufsassessment wieder in die PGS A gewechselt wird. Das Abschlussassessment: Das Abschlussassessment wird durchgeführt, wenn die professionelle Zusammenarbeit mit einem Menschen mit Beeinträchtigungen beendet wird. Die Inhalte des Abschlussassessments entsprechen dem Vertrags- und den Verlaufsassessments. Es wird gemeinsam mit dem betreffenden Menschen ein zusammenfassender Qualitätsbericht erstellt, in dem wichtige Entwicklungen in der Zusammenarbeit, die Qualität der Funktionalen Gesundheit und zentrale Erkenntnisse in Bezug seine Partizipationen festgehalten und kommentiert werden. Das Abschlussassessment soll möglichst so verfasst sein, dass es von nachfolgenden professionellen Leistungserbringern als Teil ihres Vertragsassessment genutzt werden kann. Da es sich auch beim Abschlussassessment um eine agogisch-therapeutische Leistung handelt, ist dafür genug Zeit einzuberechnen. Kurzfristige Kündigungen, Aus- oder Übertritte sollen möglichst vermieden werden. Die Verankerung der PGS A Die Verankerung der PGS A findet einerseits auf der Konzeptebene statt und zeigt sich in der Alltagsgestaltung und in den Zusammenarbeitsformen mit den Menschen mit Beeinträchtigungen. Die PGS A bedingt aber auch eine bestimmte Kultur, welche in den Dienstleistungsangeboten etabliert werden muss. Dies bedingt wiederum die Entwicklung entsprechender Wertehaltungen und Einstellungen auf Seiten der Professionellen.

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