Vorübergehenden Personalbedarf decken - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

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1 Vorübergehenden Personalbedarf decken - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

2 Vorübergehenden Personalbedarf decken durch: Arbeitnehmerüberlassung Werkverträge Dienstverträge

3 Arbeitnehmerüberlassung geschuldet: Tätigkeit des Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb Verleiher Leiharbeiter Weisungen möglich Entleiher

4 Werkvertrag geschuldet: Herstellung eines Werks / Herbeiführung eines Erfolgs Werkunternehmer Besteller Arbeitnehmer

5 Dienstvertrag geschuldet: Erbringen einer Dienstleistung Dienstnehmer Auftraggeber Arbeitnehmer

6 Zentraler Unterschied zwischen Arbeitnehmerüberlassung und anderen Verträgen Bei Arbeitnehmerüberlassung ist der Arbeitnehmer in den Betrieb des Entleiher eingegliedert Der Arbeitgeber des Entleiherbetriebes ist gegenüber dem Arbeitnehmer weisungsbefugt

7 Achtung! Wenn Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, ist zu klären, ob das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gilt Probleme: Erlaubnis + EQUAL PAY

8 Nach 1 AÜG kommt das Gesetz zur Anwendung bei vorübergehender Überlassung von Arbeitnehmern im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit (ohne dass eine Ausnahme vorliegt)

9 Im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit Früher: Abstellen auf gewerbliche Tätigkeit das bedeutete: AÜG fand auf gemeinnützige Gesellschaften keine Anwendung

10 Im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit Heute: Abstellen auf wirtschaftliche Tätigkeit das bedeutet: Rechnung schreiben reicht, auch gemeinnützige Gesellschaften können Erlaubnispflichtig sein

11 Vorübergehende Überlassung Verleih darf nicht von vorneherein auf Dauer angelegt sein Gleichlauf von Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und Leiharbeitsvertrag ist zu vermeiden

12 Arbeitnehmer juristische Definition: Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist

13 Keine Arbeitnehmer sind: Beamte, Soldaten, Richter weil ein öffentlich rechtliches Treueverhältnis besteht Selbständige Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende

14 In der Regel keine Arbeitnehmer sind: Vereinsmitglieder, Genossen Mitglieder von Orden und Schwesternschaften Behinderte in Werkstätten

15 Argument: Es wird eine Tätigkeit aufgrund mitgliedschaftlicher Verpflichtung erbracht

16 Wie ist es bei Behinderten in Werkstätten? 36, 138 SGB IX: Teilnehmende in Werkstätten sind arbeitnehmerähnlich und keine Arbeitnehmer wenn die Betreuung und Förderung prägend sind

17 ABER Wenn der behinderte Mensch die Fähigkeit zur Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erlangt hat besteht Arbeitnehmerstellung sowohl in Werkstätten als auch bei externen Arbeitsplätzen

18 Ausnahmen vom AÜG Kollegenhilfe Abordnung zu einer Arbeitsgemeinschaft Verleih zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen Im Konzern In der Regel besteht Anzeigepflicht ggü. BAfA

19 Gestaltungsspielräume Werklohnverträge oder Dienstleistungsverträge Bildung von Arbeitsgemeinschaften

20 Nutzen Sie Ihre Gestaltungsspielräume!

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