Stellungnahme. Kontakt: Silvio Andrae Telefon: Telefax: Berlin, 30.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stellungnahme. Kontakt: Silvio Andrae Telefon: +49 30 20225-5437 Telefax: +49 30 20225-5404 E-Mail: silvio.andrae@dsgv.de. Berlin, 30."

Transkript

1 Stellungnahme Zum EBA-Konsultationspapier On non-delta risk of options in the standardised market risk approach under Articles 318 (3), 341 (6) and 347 (4) of the draft Capital Requirements Regulation (CRR) (EBA/CP/2013/16) Kontakt: Silvio Andrae Telefon: Telefax: Berlin, 30. August 2013 Federführer: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. Charlottenstraße Berlin Telefon: Telefax:

2 Seite 2 von 8 Am 22. Mai 2013 veröffentlichte die European Banking Authority (EBA) das Konsultationspapier On non-delta risk of options in the standardised market risk approach under Articles 318 (3), 341 (6) and 347 (4) of the draft Capital Requirements Regulation (CRR). Die Gelegenheit zur Stellungnahme nehmen wir hiermit gerne wahr. I. Allgemeine Anmerkungen Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich die Hauptaspekte des vorliegenden Entwurfes für den Technischen Standard am bekannten Basel II-Rahmenwerk orientieren. Dies gewährleistet den Instituten eine gewisse Kontinuität in der Behandlung von Gamma- und Vega-Risiken in Optionen und Optionsscheinen im Marktrisiko-Standardansatz (bisher national geregelt in SolvV) und vermindert zunächst den Umstellungsaufwand, der sich aus der Implementierung der CRR ergibt. Die Umsetzung des Vorschlags würde für die Institute aufgrund der Abweichungen dennoch einen erheblichen Implementierungsaufwand nach sich ziehen, der in der verbleibenden Zeit bis zur erstmaligen Anwendung früh im Jahr 2014 schlichtweg nicht leistbar ist. Den Instituten muss aufgrund der durch die CRR resultierenden Abweichungen gegenüber den Baseler Vorgaben ausreichend Zeit zur Umsetzung gegeben werden. Daher sollte der EBA-Standard frühestens zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt wäre es den Instituten gemäß Art. 329 Abs. 4, Art. 352 Abs. 6 Satz 4, Art. 358 Abs. 4 Satz 4 CRR gestattet, die bestehenden nationalen Regelungen weiter anzuwenden, sofern sie diese vor dem 31. Dezember 2013 angewandt haben. Wir halten es indes für nicht geeignet, mit dem vorliegenden Konsultationspapier nur die Nicht-Delta- Risiken zu adressieren. Ein Gleichlauf mit den Delta-Risiken wäre angemessener gewesen. Dies wiederum hätte eine Regelung auf Level I notwendig gemacht. Unabhängig von der Abtrennung wird sich der Implementierungsaufwand sowohl im einfachen Ansatz als auch im modifizierten Szenario-Ansatz für die Institute deutlich erhöhen. Ebenso wird der Aufwand für die kleinen Institute ansteigen, die nunmehr die Nicht-Delta-Risiken quantifizieren müssen. Die Anforderung auf Seite 18 des Konsultationspapiers, wonach Institute mit signifikantem Optionshandel eher einen internen Modellansatz anstreben sollten, lehnen wir generell ab. Die CRR erhebt einen solchen Anspruch nicht. Im Rahmen eines Technischen Standards dies durch die Hintertür einzuführen, ist daher nicht der richtige Weg, zumal das Mandat der EBA eine solche Regelung kaum umfassen dürfte. Der Szenario-Ansatz ist bereits ein komplexes Verfahren, welches Optionsrisiken auf angemessene Weise widerspiegelt. Darüber hinausgehende Forderungen bewegen sich außerhalb eines angemessenen Aufwand/Nutzen-Verhältnisses. Zu bedenken ist unserer Ansicht nach ferner, dass sich die Vorschriften zur Unterlegung von Marktpreisrisiken auf Ebene des Baseler Ausschusses im Rahmen des Fundamental Review of the Trading Book ohnehin in grundlegender Überarbeitung befinden. Den Instituten ist es aus unserer Sicht nicht zuzumuten, zunächst bedingt durch den EBA-Standard aufwändige Anpassungen vorzunehmen, um kurze Zeit später aufgrund des Trading Book Reviews die Systematik komplett neu aufzusetzen.

3 Seite 3 von 8 II. Besondere Anmerkungen Allgemeine Regelungen Bezüglich der beiden vorgeschlagenen Optionen in Bezug auf die Kombination verschiedener Ansätze votieren wir nachdrücklich für Option 2 (Art. 1 Abs. 4, Option 2). Das Verbot der Anwendung von unterschiedlichen Methoden auf Ebene des Einzelinstituts (Art. 1 Abs. 4, Option 1) lehnen wir ab. Sowohl die Ausweitung der Szenario-Matrix-Methode auf sämtliche Portfolien eines Hauses als auch der Rückbau der Szenario-Matrix-Methode für bestimmte Portfolien wäre sehr aufwändig. Letzteres insbesondere in Anbetracht dessen, dass komplexere Optionsgeschäfte in der Delta-Plus-Methode nur schwer abgebildet werden können. Q1: Do you agree with the choice to use the Basel Framework to determine the capital requirements for the non-delta risks of options and warrants? Are there other approaches that can effectively be used for the purposes of these RTS? Which ones? Explain your reasoning. Wir begrüßen die Verwendung der drei Methoden aus dem Baseler Rahmenwerk sowie die Einführung der Rückfalllösung für die vereinfachte sowie die Delta-Plus-Methode. Q2: Do you prefer the first option (exclusion of a combination of methods within a single institution) or the second option (exact definition of the scope of the scenario approach)? Explain your reasoning. If you prefer the second option, what additional conditions and controls should be established? Die Geschäftseinheiten, die Optionen in einem Institut handeln, können sowohl hinsichtlich ihres Geschäftsvolumens als auch im Hinblick der Komplexität des Geschäfts der jeweiligen Geschäftseinheiten sehr unterschiedlich sein. So kann ein ausgedehnter Handel in Zins- und/ oder Equity-Produkten bestehen, der Handel von Fremdwährungsrisiken sich jedoch auf einige wenige Plain-Vanilla-Produkte zur Absicherung von Positionen beschränken. Die Notwendigkeit, institutsweit eine einheitliche Methode zur Berechnung des non-delta risks anzuwenden, würde in dem oben geschilderten Beispiel unter der Annahme, dass das Institut bisher im Zins- und/oder Equity-Bereich die Szenario-Matrix-Methode und im Fremdwährungsbereich die Delta-Plus-Methode anwendet dazu führen, dass auch im Fremdwährungsbereich die Szenario-Matrix-Methode eingeführt werden müsste. Aufgrund der Qualität und des relativen Volumens dieses Geschäftsfeldes wäre durch die Einführung der Szenario-Matrix-Methode jedoch kein Erkenntnisgewinn hinsichtlich der Risikounterlegung möglich. Darüber hinaus würde dieser Zwang stattdessen die Marktvoraussetzungen des beispielhaft genannten Institutes verschlechtern: Andere Institute mit vergleichbarer Handelstätigkeit, allerdings ausschließlich in Fremdwährungsoptionen, wären in der Lage, die Delta-Plus-Methode anzuwenden. Diese hätten dann durch den geringeren Aufwand für die Berechnung der Non-Delta-Risiken einen Wettbewerbsvorteil. Daher befürworten wir nachdrücklich eine Entscheidung zugunsten Option 2 in Art. 1 Abs. 4, welche die Kombination der Delta-Plus-Methode und Szenario-Matrix-Methode unter einer vorab definierten Abgrenzung erlaubt. Die Argumente liefert die EBA in dem Paper selbst, in dem sie sich dem Proportionalitätsgrundsatz auf Ebene der Produktarten (Risikogehalt) in der Präambel (Abs. 2), S. 7 (drittletzter Absatz), S. 18 (erster Absatz), S. 23 (dritter Absatz) verschreibt.

4 Seite 4 von 8 Zu bedenken geben wir ferner, dass die Anwendung unterschiedlicher Methoden nach 308 Abs. 3 SolvV hinsichtlich der Nutzung der Methoden in Deutschland bislang grundsätzlich möglich war. Der Anteil der Institute, die dies aktuell in Anspruch nehmen, ist zwar sehr gering (< 5%). Dies kann sich allerdings ändern, da der Anwendungsbereich der einfacheren Methoden (Vereinfachte Methode und Delta-Plus-Methode) durch den EBA-Standard eingeschränkt wird und Institute somit gezwungen sein könnten, zwischen Rückfalllösung für die vereinfachte bzw. Delta-Plus-Methode und der Szenario- Matrix-Methode zu wählen. Es kann somit entscheidungsrelevant für betroffene Institute sein, ob sie die Szenario-Matrix-Methode ganz oder nur in Bezug auf bestimmte Geschäfte anwenden dürfen. Die Frage kann demzufolge weitreichende Auswirkungen haben. Q3: Do you believe that it is useful to implement the simplified approach established in the Basel text? Vereinfachte Methode Wir unterstützen die Einführung des simplified approaches. Ein vereinfachtes Verfahren gibt es in Deutschland derzeit nicht. Da zukünftig aufgrund der CRR-Vorgabe auch Nicht-Handelsbuchinstitute verpflichtet sind, Nicht-Delta-Risiken mit aufsichtsrechtlichem Kapital zu unterlegen, begrüßen wir die Einführung eines solchen Ansatzes, dessen Anwendbarkeit institutsindividuell von der Größe und der Komplexität des Geschäfts in Optionen und Optionsscheinen abhängt. Durch die Möglichkeit der Anwendung unterschiedlich komplexer Methoden wird dem Proportionalitätsgrundsatz an dieser Stelle in angemessener Weise Rechnung getragen. Delta-Plus-Methode Bei der Bestimmung der impliziten Volatilität soll gemäß Art. 4 Abs. 2 als Referenz auf den Marktwert abgestellt werden. Bereits bei einfachen (OTC-) Optionen, die nur in Strike oder Expiry von börsengehandelten Optionen abweichen, gibt es keinen beobachtbaren Marktpreis. In solchen Fällen ist nach Art. 329 (vormals 318) Abs. 1, 352 (vormals 341) Abs. 1, Art. 358 (vormals 347) Abs. 3 CRR bereits zur Bestimmung des Delta-Faktors ein internes, aufsichtlich zu genehmigendes Pricing-Modell zu verwenden, bei dessen Berechnung die implizite Volatilität als Inputparameter unterstellt werden muss. Dementsprechend muss sich in Art. 4 Abs. 2. die implizite Volatilität in solchen Fällen auf diese Inputparameter beziehen. Dies sollte in den Anforderungen berücksichtigt werden. Wir bitten um folgende Präzisierungen: Zum einen ist unklar, ob der Shift in Art. 6 lit. b als absolute oder relative Angabe zu verstehen ist. Wir vermuten, dass es sich um eine relative Angabe handelt und bitten um Bestätigung. Zum anderen ist nicht klar, welcher Shift (+25 % und/ oder -25 %) aus Art. 6 lit. b angewandt werden soll, um in Art. 6 lit. c mit dem Vega multipliziert zu werden. Q4: Do you agree with this prudential treatment, not contemplated in the Basel Framework, for nonstandard options? In Ermangelung eines geeigneteren Vorschlags scheint die Rückfalllösung nach Art. 4 Abs. 3 grundsätzlich geeignet, da sowohl die Vereinfachte Methode als auch die Delta-Plus-Methode auf die in dem Konsultationspapier genannten Optionstypen nicht ohne weiteres anwendbar sind. Womöglich gäbe es

5 Seite 5 von 8 aber für Optionen mit nicht-stetigem Gamma/ Vega weniger konservative, risikosensitive finanzmathematische Alternativen. Allerdings ist der Ansatz für uns nicht ohne weiteres verständlich, da insbesondere der "risk weighted delta equivalent amount" nicht definiert wurde. Die EBA wird um erläuternde Beispiele zur Anwendung des Art. 4 Abs. 3 gebeten. Darüber hinaus werden in Art. 4 Abs. 3 für gekaufte (lit. a) und verkaufte (lit. b) Optionen unterschiedliche Berechnungsweisen vorgeschlagen, ohne dabei die Berücksichtigung der risikoreduzierenden Wirkung von Mikro-Hedges zu erlauben. Wir halten es für sachgerecht, bei Vorliegen von Mikro-Hedges die einzelnen Geschäfte zunächst zu einer effektiven Gesamt-Optionsposition zu verrechnen und auf dieser Grundlage die neu definierte Methodik anzuwenden. Q5: Do you agree that the RTS should require that the conditions of Articles 318(1), 341(1) and 347(3) of the CRR are met for the calculation of gamma and vega? Nach Art. 4 Abs. 4 sind Gamma und Vega in Einklang mit den Art. 329 (vormals 318) Abs. 1, 352 (vormals 341) Abs. 1, 358 (vormals 347) Abs. 3 CRR zu berechnen. Dort wird allerdings nur auf die Verwendung eines Delta-Faktors von der Börse sofern vorhanden verwiesen, andernfalls muss ein internes, aufsichtlich zu genehmigendes Modell respektive die Rückfalllösung herangezogen werden. Da zumeist weder Gamma noch Vega über eine Börse verfügbar sind, müssen diese und auch das Delta unter Verwendung eines geeigneten Modells durch das Institut selbst berechnet werden. Ein Verweis auf die genannten Artikel der CRR erscheint daher nur im expliziten Zusammenhang mit dem dort erwähnten Bewertungsmodell sinnvoll. Da häufig einzelne Produktarten separat zum Handel zugelassen werden sollen, würden die Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 bedeuten, dass für jede neue OTC-gehandelte Produktart, für die die Optionsparameter nicht von einer Börse bereitgestellt werden, eine Genehmigung durch die Aufsicht notwendig wäre. Dies ist innovationshemmend. Stattdessen sollte es ausreichend sein, die neuen Berechnungsalgorithmen anzuzeigen. Im Rahmen der Delta-Plus-Methode sind Gamma und Vega für Optionen und Optionsscheine auf Bonds vorrangig von Börsen bereitzustellen und nur subsidiär über ein genehmigungspflichtiges eigenes Modell zu ermitteln. Der Preis der Option bzw. des Optionsscheins wird dabei in Abhängigkeit von der yield-to-maturity des Underlyings betrachtet, nicht mehr in Abhängigkeit vom Preis des Underlyings. Wir bitten zu beachten, dass diese Vorgehensweise unmittelbar zu erheblichem Anpassungsbedarf führen kann, wenn die Methode auf Bonds angewendet wird. Q6: Do you think that the unified treatment of interest rate risk is sound? Could there be difficulties in implementing it in practice? Prinzipiell bestehen keine Einwände gegen diese Vorgehensweise. Eine technische Umsetzung ist problemlos möglich. Die EBA strebt an, dass Gamma und Vega von Bondoptionen künftig nicht mehr in Abhängigkeit vom Bondpreis ermittelt werden, sondern in Abhängigkeit vom yield-to-maturity. Wir geben hierbei zu be-

6 Seite 6 von 8 denken, dass es nicht einleuchtet, warum ein Wechsel von einer mathematischen Formulierung zu einer äquivalenten Formulierung die Risikosensitivität der Eigenkapitalanforderungen erhöhen sollte. Die Herstellung einer Kohärenz mit dem Risikomanagement mag zwar ein Argument sein, andererseits ist eine Bondoption nicht das gleiche wie eine Zinsoption, was die Verwendung unterschiedlicher Formulierungen rechtfertigt. Umgekehrt könnte man argumentieren, dass das Grundprinzip bei der Bepreisung von Optionen die Abhängigkeit vom Preis des Underlyings ist (was der Mechanik einer Option entspricht), womit die bisherige Formulierung kohärent mit diesem Prinzip ist. Der Preis einer Aktienoption hängt u. a. vom Preis der Aktie ab, der Preis einer Zinsoption vom Zins und der Preis einer Bondoption vom Bondpreis ab. Dass der Bondpreis seinerseits zinsabhängig ist, erzwingt keine andere Betrachtung. Unseres Erachtens scheint sich mit dem Vorschlag die Kohärenz nicht zwingend zu verbessern. Überdies wirft der Vorschlag folgende Probleme auf: In Verbindung mit der Regelung, dass Gamma und Vega grundsätzlich von den jeweils betroffenen Börsen bereitgestellt werden sollen (siehe Q5), stellt sich die Frage nach der Abhängigkeit der Institute von den jeweils betroffenen Börsen und deren Lieferfähigkeit bzgl. dieser geänderten Informationsanforderungen. Falls Gamma und Vega nicht von der betroffenen Börse geliefert werden können, wäre ein Institut gezwungen, entweder die Methode nach Artikel 4 Abs. 3 zu verwenden oder ein eigenes genehmigungspflichtiges Modell zu entwickeln. Falls ein Institut derzeit schon eigene Modelle nutzt, welche Gamma und Vega bereitstellen, müsste es diese Modelle an die neue Definition anpassen. Es ist unseres Erachtens unklar, ob die mit alldem verbundenen Unwägbarkeiten und Aufwände den Vorteil der einheitlichen Behandlung in jedem Falle rechtfertigen. Wir plädieren daher für ein Wahlrecht, das die Ermittlung von Gamma und Vega von Bondoptionen entweder in Abhängigkeit vom Bondpreis oder von der yield-to-maturity ermöglicht. Q7: How many hybrid options does your portfolio account for in terms of number of options and notional amounts (i.e. options which can be assigned to more than one underlying type as defined above)? Should the BTS specify the treatment of these hybrid options? Wir bitten darum, die Behandlung von hybriden Optionen (Optionen, die sich auf mehr als ein Underlying beziehen) zu spezifizieren. Ohne Spezifikation müsste man diese vermutlich mit der Szenario- Matrix-Methode behandeln. Unabhängig davon, ob dies eine aufsichtlich präferierte Behandlung von hybriden Optionen darstellt, bitten wir um Klarstellung. Szenario-Matrix-Methode In Deutschland besteht seit 1998 die Möglichkeit zur Anwendung der Szenario-Matrix-Methode. Bei der Umsetzung in nationales Recht hat man sich weitestgehend an den Regelungen des Baseler Rahmenwerks orientiert. Der von der EBA vorliegende Vorschlag enthält eine Reihe von Änderungen und Verschärfungen gegenüber dem Baseler Rahmenwerk.. Es wird erstmals verlangt, dass Delta- und Non- Delta-Risiken separat berechnet und ausgewiesen werden. Für die betroffenen Institute ist daher mit entsprechendem Anpassungsbedarf in der Umsetzung der Anforderungen zu rechnen. Aufgrund der

7 Seite 7 von 8 signifikanten Änderungen könnten deutsche Institute die Änderungen erst nach einer längeren Übergangsfrist umsetzen. Art. 9 lit. a fordert im Rahmen der Anwendung der Szenario-Matrix-Methode in Zukunft eine vollständige Neubewertung für jedes Szenario. Hier stellt sich die Frage, ob der zusätzliche Aufwand für Institute, die bislang die Szenario-Matrix-Methode mit approximativer Neubewertung verwenden, den Gewinn an Genauigkeit rechtfertigt. Aus dem Konsultationspapier geht nicht hervor, dass hierzu Untersuchungen angestellt wurden. Wir halten es daher für überzogen, eine vollständige Neubewertung für jedes Szenario vorzunehmen. Indes sollte eine approximative Neubewertung ausreichend sein. Die folgenden Regelungen stellen im Vergleich zum Baseler Rahmenwerk eine Verschärfung dar. Aus den oben genannten Gründen lehnen wir diese ausdrücklich ab: Es fehlt eine ausdrückliche Aussage zur Einbeziehung von mit den Optionen verbundenen Absicherungspositionen. Dies wird im Baseler Rahmenwerk gemäß Tz. 718.LXiii) ausdrücklich gestattet. Wir gehen davon aus, dass diese Möglichkeit auch unter dem hier konsultierten EBA-Standard gegeben sein soll. Sofern dies nach dem RTS nicht zulässig wäre, würden die Risiken in Mischportfolien mit sowohl optionalen als auch nicht-optionalen Produkten erheblich überzeichnet. Streichung der Möglichkeit, Laufzeitbänder zu aggregieren (Art. 8). Formulierung umfangreicher operativer Anforderungen an die Nutzung der Szenario-Matrix- Methode. Die Anforderungen des Art. 7 des EBA-Standards beziehen sich auf den Art. 368 (vormals 357) CRR, der Voraussetzung für die Nutzung von internen Modellen enthält. Bei der Szenario- Methode handelt es sich jedoch um eine aufsichtsrechtliche Standardmethode, die grundsätzlich keinen Mindestanforderungen unterliegen sollte. Aufgrund der einer Standardmethode innewohnenden Vereinfachungen ist diese für Risikosteuerungszwecke grundsätzlich ungeeignet, daher sollte der Einbezug in das Risikomanagement keine harte Anforderung sein. Auch die Durchführung von Stresstests ist eher für ein internes Modell sinnvoll. Bei einer Standardmethode kann aufgrund der aufsichtlichen Vorgabe von Parametern keine hausspezifische Kalibrierung durchgeführt werden. Stresstests sind in diesem Zusammenhang nicht sinnvoll, da als Reaktion auf das Ergebnis ohnehin keine Anpassungen erlaubt sind. Der Aufwand, Prozesse im Risikomanagement der Bank anzupassen sowie Stresstest-Szenarien zu implementieren, ist mangels Nutzen unangemessen. Q8: Do you agree with the rationale behind the exclusion of this provision contemplated in the Basel accord in the RTS? If not, please provide arguments in favour of its implementation. Die bislang in Deutschland ( 311 SolvV) für Optionen und Optionsscheine auf Schuldtitel und andere Zinsinstrumente erlaubte Zusammenfassung von Laufzeitbändern wird ausgeschlossen. Eine Zusammenfassung von Laufzeitbändern sollte nicht nur den significant option traders zugebilligt werden, sondern allen Instituten, die die Szenario-Matrix-Methode anwenden. Hiermit würde das Proportionalitätsprinzip gewahrt bleiben. In der Handelspraxis der Institute werden Hedges regelmäßig laufzeitbandübergreifend getätigt, so dass das Risiko umso mehr überzeichnet wird, je mehr Laufzeitbänder definiert werden.

8 Seite 8 von 8 III. Sonstiges Eine Anmerkung zu Annex 2 lit. b (ii) : Die Verweisung bei der Bestimmung des percentage price change of the underlying enthält einen Fehler und sollte wie folgt aussehen: to the relevant scenario determined in step (c) of Article 9 Mit freundlichen Grüßen Für Die Deutsche Kreditwirtschaft i.a. Dr. Martin Lippert i.a. Dr. Silvio Andrae

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Diskussionsforum. Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( Day One Profit Recognition )

Diskussionsforum. Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( Day One Profit Recognition ) Diskussionsforum Exposure Draft to amend IAS 39: Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( ) Deutscher Standardisierungsrat 14. Juli 2004-1- DRSC e.v./ 14. Juli 2004 Initial

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage:

1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage: Zählen und Zahlbereiche Übungsblatt 1 1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage: Für alle m, n N gilt m + n = n + m. in den Satz umschreiben:

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche. Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für

Mehr

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test?

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test? Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test? Auch wenn die Messungsmethoden ähnlich sind, ist das Ziel beider Systeme jedoch ein anderes. Gwenolé NEXER g.nexer@hearin gp

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

QTrade GmbH Landshuter Allee 8-10 80637 München 089 381536860 info@qtrade.de Seite 1

QTrade GmbH Landshuter Allee 8-10 80637 München 089 381536860 info@qtrade.de Seite 1 QCentral - Ihre Tradingzentrale für den MetaTrader 5 (Wert 699 EUR) QTrade GmbH Landshuter Allee 8-10 80637 München 089 381536860 info@qtrade.de Seite 1 Installation A Haben Sie auf Ihrem PC nur einen

Mehr

Informationsblatt Induktionsbeweis

Informationsblatt Induktionsbeweis Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln

Mehr

3.7. Landessynode 2015 4. (ordentliche) Tagung der 17. Westfälischen Landessynode vom 16. bis 20. November 2015

3.7. Landessynode 2015 4. (ordentliche) Tagung der 17. Westfälischen Landessynode vom 16. bis 20. November 2015 Landessynode 2015 4. (ordentliche) Tagung der 17. Westfälischen Landessynode vom 16. bis 20. November 2015 3.7 Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Kirchengesetzes über die

Mehr

Ohne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt?

Ohne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt? Ohne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt? Behandelte Fragestellungen Was besagt eine Fehlerquote? Welche Bezugsgröße ist geeignet? Welche Fehlerquote ist gerade noch zulässig? Wie stellt

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. GARANTIEN BEI INSOLVENZ EINES AUTOMOBILHERSTELLERS 3 1.1. Garantie des Herstellers 3 1.2. Garantie

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung

Mehr

Cookies. Krishna Tateneni Jost Schenck Übersetzer: Jürgen Nagel

Cookies. Krishna Tateneni Jost Schenck Übersetzer: Jürgen Nagel Krishna Tateneni Jost Schenck Übersetzer: Jürgen Nagel 2 Inhaltsverzeichnis 1 Cookies 4 1.1 Regelungen......................................... 4 1.2 Verwaltung..........................................

Mehr

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

XONTRO Newsletter. Kreditinstitute. Nr. 7

XONTRO Newsletter. Kreditinstitute. Nr. 7 XONTRO Newsletter Kreditinstitute Nr. 7 Seite 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 Zusammenfassung 2 2 Fachliche Erläuterungen 3 2.1 CCP...3 2.2 Berliner Börse...3 3 Technische Erläuterungen zum Schlussnotendatenträger

Mehr

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.

Mehr

Content Management System mit INTREXX 2002.

Content Management System mit INTREXX 2002. Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,

Mehr

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren

Mehr

Analyse zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für ausgewählte Server OS

Analyse zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für ausgewählte Server OS Analyse zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für Axel Oppermann Advisor phone: +49 561 506975-24 mobile: +49 151 223 223 00 axel.oppermann@experton-group.com Januar 2010 Inhalt Summary und Key Findings

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Dominik Stockem Datenschutzbeauftragter Microsoft Deutschland GmbH

Dominik Stockem Datenschutzbeauftragter Microsoft Deutschland GmbH Dominik Stockem Datenschutzbeauftragter Microsoft Deutschland GmbH Peter Cullen, Microsoft Corporation Sicherheit - Die Sicherheit der Computer und Netzwerke unserer Kunden hat Top-Priorität und wir haben

Mehr

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Oft wirft die Aufnahme neuer Gesellschafter oder auch die Einstellung

Mehr

Ermittlung kalkulatorischer Zinsen nach der finanzmathematischen Durchschnittswertmethode

Ermittlung kalkulatorischer Zinsen nach der finanzmathematischen Durchschnittswertmethode Ermittlung r finanzmathematischen (von D. Ulbig, Verfahrensprüfer der SAKD) 1. Einleitung Die n Zinsen können gemäß 12 SächsKAG nach der oder der ermittelt werden. Bei Anwendung der sind die n Zinsen nach

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Arbeitsrecht: Neue Regelungen im Hinblick auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ab dem 01.01.2012

Arbeitsrecht: Neue Regelungen im Hinblick auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ab dem 01.01.2012 Arbeitsrecht: Neue Regelungen im Hinblick auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ab dem 01.01.2012 RAin Uta Bröckerhoff uta.broeckerhoff@kockspartners-law.be RAin Cécile Wolfs, LL.M. cecile.wolfs@kockspartners-law.be

Mehr

IT-Governance und Social, Mobile und Cloud Computing: Ein Management Framework... Bachelorarbeit

IT-Governance und Social, Mobile und Cloud Computing: Ein Management Framework... Bachelorarbeit IT-Governance und Social, Mobile und Cloud Computing: Ein Management Framework... Bachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Science (B.Sc.) im Studiengang Wirtschaftswissenschaft

Mehr

Systemen im Wandel. Autor: Dr. Gerd Frenzen Coromell GmbH Seite 1 von 5

Systemen im Wandel. Autor: Dr. Gerd Frenzen Coromell GmbH Seite 1 von 5 Das Management von Informations- Systemen im Wandel Die Informations-Technologie (IT) war lange Zeit ausschließlich ein Hilfsmittel, um Arbeitsabläufe zu vereinfachen und Personal einzusparen. Sie hat

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Research Note zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für Server OS

Research Note zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für Server OS Research Note zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für Axel Oppermann Advisor phone: +49 561 506975-24 mobile: +49 151 223 223 00 axel.oppermann@experton-group.com November 2009 Inhalt 1 EINFÜHRUNG

Mehr

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8.1. Allgemeines In der laufenden Rechnung werden im Konto 322.00 Zinsen nur die ermittelten Fremdkapitalzinsen erfasst. Sobald aber eine Betriebsabrechnung erstellt

Mehr

Anhand des bereits hergeleiteten Models erstellen wir nun mit der Formel

Anhand des bereits hergeleiteten Models erstellen wir nun mit der Formel Ausarbeitung zum Proseminar Finanzmathematische Modelle und Simulationen bei Raphael Kruse und Prof. Dr. Wolf-Jürgen Beyn zum Thema Simulation des Anlagenpreismodels von Simon Uphus im WS 09/10 Zusammenfassung

Mehr

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät

Mehr

Proxy. Krishna Tateneni Übersetzer: Stefan Winter

Proxy. Krishna Tateneni Übersetzer: Stefan Winter Krishna Tateneni Übersetzer: Stefan Winter 2 Inhaltsverzeichnis 1 Proxy-Server 4 1.1 Einführung.......................................... 4 1.2 Benutzung.......................................... 4 3 1

Mehr

Additional Cycle Index (ACIX) Thomas Theuerzeit

Additional Cycle Index (ACIX) Thomas Theuerzeit Additional Cycle Index (ACIX) Thomas Theuerzeit Der nachfolgende Artikel über den ACIX stammt vom Entwickler des Indikators Thomas Theuerzeit. Weitere Informationen über Projekte von Thomas Theuerzeit

Mehr

Microsoft Update Windows Update

Microsoft Update Windows Update Microsoft bietet mehrere Möglichkeit, Updates durchzuführen, dies reicht von vollkommen automatisch bis zu gar nicht. Auf Rechnern unserer Kunden stellen wir seit September 2006 grundsätzlich die Option

Mehr

ISO 9001:2015 REVISION. Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09.

ISO 9001:2015 REVISION. Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09. ISO 9001:2015 REVISION Die neue Struktur mit veränderten Schwerpunkten wurde am 23. September 2015 veröffentlicht und ist seit 15.09.2015 in Kraft 1 Präsentationsinhalt Teil 1: Gründe und Ziele der Revision,

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Zur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht

Zur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht Prüfung Rechnungsprüfungsamt Beratung Prävention zu Drs. Nr. 98/15 Zur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht Der Kreistag des Kreises Düren hat mit Beschluss vom 24.06.2015 (Drs. Nr. 241/15, TOP 29)

Mehr

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,

Mehr

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9.

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. September 2014) 19. September 2014 Die nachfolgenden Anmerkungen sollen verdeutlichen,

Mehr

Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom

Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom bne-vorschlag zur Ausgestaltung einer Anlage Einspeisung im Rahmen der BNetzA- Festlegung zum Netznutzungsvertrag Strom Berlin, 15. August

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften:

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften: Begründung Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (Derivateverordnung

Mehr

Vertical-Spreads Iron Condor Erfolgsaussichten

Vertical-Spreads Iron Condor Erfolgsaussichten www.mumorex.ch 08.03.2015 1 Eigenschaften Erwartung Preis Long Calls Long Puts Kombination mit Aktien Vertical-Spreads Iron Condor Erfolgsaussichten www.mumorex.ch 08.03.2015 2 www.mumorex.ch 08.03.2015

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION L 247/22 Amtsblatt der Europäischen Union 24.9.2011 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2011 zur Änderung von Anhang D der Richtlinie 88/407/EWG des Rates hinsichtlich des Handels innerhalb

Mehr

Checkliste «Datenbekanntgabe»

Checkliste «Datenbekanntgabe» Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten

Mehr

Wurzeln als Potenzen mit gebrochenen Exponenten. Vorkurs, Mathematik

Wurzeln als Potenzen mit gebrochenen Exponenten. Vorkurs, Mathematik Wurzeln als Potenzen mit gebrochenen Exponenten Zur Einstimmung Wir haben die Formel benutzt x m n = x m n nach der eine Exponentialzahl potenziert wird, indem man die Exponenten multipliziert. Dann sollte

Mehr

1. Die Maße für ihren Vorbaurollladen müssen von außen genommen werden.

1. Die Maße für ihren Vorbaurollladen müssen von außen genommen werden. Vorbaurollladen Massanleitung Sehr geehrte Kunden, diese Maßanleitung dient zur korrekten Ermittlung der für den RDEMCHER Vorbaurollladen Konfigurator notwendigen Maße. Um diese nleitung optimal nutzen

Mehr

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der

Mehr

Finanzwirtschaft. Teil II: Bewertung. Zinssätze und Renten

Finanzwirtschaft. Teil II: Bewertung. Zinssätze und Renten Zinssätze und Renten 1 Finanzwirtschaft Teil II: Bewertung Zinssätze und Renten Agenda Zinssätze und Renten 2 Effektivzinsen Spot-Zinsen Forward-Zinsen Bewertung Kennziffern Zusammenfassung Zinssätze und

Mehr

Admiral Academy WEBINAR TRADING VON ANFANG AN!

Admiral Academy WEBINAR TRADING VON ANFANG AN! Admiral Academy TRADING VON ANFANG AN! TAG 1: Was ist Börsenhandel überhaupt? Was habe ich vom Einstieg? Wie kommen Kurse und Kursänderungen zustande? Wichtiges zuvor: Admiral Markets gibt immer nur Allgemeine

Mehr

Stellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster

Stellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster Es gibt in Excel unter anderem die so genannten Suchfunktionen / Matrixfunktionen Damit können Sie Werte innerhalb eines bestimmten Bereichs suchen. Als Beispiel möchte ich die Funktion Sverweis zeigen.

Mehr

Aufgaben Brealey/Myers [2003], Kapitel 21

Aufgaben Brealey/Myers [2003], Kapitel 21 Quiz: 1, 2, 4, 6, 7, 10 Practice Questions: 1, 3, 5, 6, 7, 10, 12, 13 Folie 0 Lösung Quiz 7: a. Das Optionsdelta ergibt sich wie folgt: Spanne der möglichen Optionspreise Spanne der möglichen Aktienkurs

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Skript Pilotphase em@w für Arbeitsgelegenheiten

Skript Pilotphase em@w für Arbeitsgelegenheiten Die Pilotphase erstreckte sich über sechs Meilensteine im Zeitraum August 2011 bis zur EMAW- Folgeversion 2.06 im August 2013. Zunächst einmal musste ein grundsätzliches Verständnis für das Verfahren geschaffen

Mehr

Der Fristentransformationserfolg aus der passiven Steuerung

Der Fristentransformationserfolg aus der passiven Steuerung Der Fristentransformationserfolg aus der passiven Steuerung Die Einführung einer barwertigen Zinsbuchsteuerung ist zwangsläufig mit der Frage nach dem zukünftigen Managementstil verbunden. Die Kreditinstitute

Mehr

einfache Rendite 0 145 85 1 160 90 2 135 100 3 165 105 4 190 95 5 210 110

einfache Rendite 0 145 85 1 160 90 2 135 100 3 165 105 4 190 95 5 210 110 Übungsbeispiele 1/6 1) Vervollständigen Sie folgende Tabelle: Nr. Aktie A Aktie B Schlusskurs in Schlusskurs in 0 145 85 1 160 90 2 135 100 3 165 105 4 190 95 5 210 110 Arithmetisches Mittel Standardabweichung

Mehr

Wesentliche Änderungen 19

Wesentliche Änderungen 19 Wesentliche Änderungen 19 Fachliche Hinweise zu 19 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Anpassung des Gesetzestextes und vollständige Überarbeitung des Hinweisteils auf Grund

Mehr

Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat

Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat aus Kundenprojekten Frankfurt 16.06.2015 Thomas Freund Senior Security Consultant / ISO 27001 Lead Auditor Agenda Informationssicherheit Outsourcing Kandidat

Mehr

Windows Server 2012 R2 Essentials & Hyper-V

Windows Server 2012 R2 Essentials & Hyper-V erklärt: Windows Server 2012 R2 Essentials & Hyper-V Windows Server 2012 R2 Essentials bietet gegenüber der Vorgängerversion die Möglichkeit, mit den Boardmitteln den Windows Server 2012 R2 Essentials

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen?

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt

Mehr

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Personal-Vorsorgestiftung

Mehr

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle: Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring

Mehr

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!. 040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl

Mehr

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-

Mehr

Die Größe von Flächen vergleichen

Die Größe von Flächen vergleichen Vertiefen 1 Die Größe von Flächen vergleichen zu Aufgabe 1 Schulbuch, Seite 182 1 Wer hat am meisten Platz? Ordne die Figuren nach ihrem Flächeninhalt. Begründe deine Reihenfolge. 1 2 3 4 zu Aufgabe 2

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

28.02.2014 GZ: BA 54-K 2103-2014/0001 (Bitte stets angeben) 2014/0349567

28.02.2014 GZ: BA 54-K 2103-2014/0001 (Bitte stets angeben) 2014/0349567 28.02.2014 GZ: BA 54-K 2103-2014/0001 (Bitte stets angeben) 2014/0349567 Merkblatt zu den Anforderungen an die Kategorisierung von Privatkundeneinlagen gemäß Artikel 421 (1) bis (3) CRR aus den von der

Mehr