5. Erstattung 6. Risikobestätigung 7. Kommissionsgebühren 8. Zinsen 9. Sicherungsinteresse

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1 Die deutsche Übersetzung der Dokumentation zu ihrem Depot bei Alaron Trading Corporation gilt nicht als rechtsverbindlich und soll ihnen nur zur Information dienen. Die englische Version gilt als rechtsverbindlich. Beachten Sie bitte, dass sie die englische Version ausfüllen und unterschreiben müssen. Lesen Sie diese Bestimmungen vollständig, bevor Sie diese unterzeichnen. Unter dem Gesichtspunkt, dass die Alaron Trading Corporation, als Futures Commission Merchant (FCM) für den Unterzeichner beim Erwerb und Verkauf von Warenterminkontrakten, Warenoptionskontrakten, Kassa- und allen weiteren Geschäften tätig ist (im folgenden auch commodity interest ), stimmt der Unterzeichnete wie folgt zu: 1. Agentur Der Kunde autorisiert den FCM, Commodity-Interest-Geschäfte für den Kunden in Übereinstimmung mit seiner mündlichen, geschriebenen oder elektronisch gegebenen Order durchzuführen, wie er Sie dem Introducing Broker (IB) des FCM oder assoziierten Personen (AP) oder Parketthändlern gegeben hat. Der Kunde autorisiert den FCM für das Kundenkonto alle möglichen Lieferungen, Geldzahlungen oder Ausleihungen durchzuführen, soweit diese für Transaktionen des Kunden notwendig sind. Alle Kauf- oder Verkaufsaufträge von Commodity-Interest-Geschäften müssen komplett sein und die folgenden Informationen enthalten: (a) ob solcher Auftrag ein Kauf- oder Verkaufsauftrag ist; (b) Identität des Kunden und Depotnummer; (c) Art des Commodity-Interest-Geschäftes; (d) Menge; (e) Preis, wenn anwendbar; (f) Monat der Kontraktfälligkeit; (g) evtl. Spezialanweisungen. 2. Margins Der Kunde hinterlegt beim FCM genügend Kapital, um die vorgeschriebenen Initial- und Maintenance- (Halte)Anforderungen zu erfüllen. Der FCM kann jeden möglichen Auftrag zurückweisen, wenn der Kunde nicht genügend Margin auf seinem Depot zur Verfügung hat; dabei kann die Bearbeitung eines Auftrages wegen der Bestimmung des korrekten Marginstatus des Kundendepots verzögert werden. Der Kunde muß, ohne Aufforderung oder Nachfrage, dauerhaft und jederzeit ausreichend Margin bereitbehalten, um die vorgeschriebenen Anforderungen zu erfüllen, die vom FCM festgelegt sind. Der FCM kann Marginanforderungen festsetzen und diese von Zeit zu Zeit nach seinem alleinigen und absoluten Dafürhalten ändern, wobei besagte Anforderungen größer sein können als von den jeweiligen Börsen oder ihren regulierenden Behörden festgesetzt. Falls vom FCM zur Einhaltung der Margin eine sofortige Einzahlung des Kunden verlangt wird, um bestehende Positionen aufrecht zu erhalten, so erklärt sich der Kunde einverstanden, dem FCM auf telegrafischem Wege unverzüglich entsprechende Beträge zur Verfügung zu stellen sowie dem FCM die Namen von beteiligten Bankangestellten mitzuteilen, um die unverzügliche Durchführung solcher Transfers sicherzustellen. Der Verzicht auf telegrafische Anweisung oder die Duldung der postalischer Übermittlung hebt nicht das Recht des FCM auf, jederzeit elektronischen Zahlungsverkehr verlangen zu können. Sobald ein Kundendepot einer Marginanforderung nicht genügt, kann der FCM in seiner alleinigen und absoluten Befugnis jederzeit und ohne Benachrichtigung des oder Nachfrage beim Kunden dessen offene Positionen ganz oder teilweise schließen oder andere Maßnahmen vornehmen, soweit diese zur Erfüllung einer gegebenen Marginanforderung notwendig sind. Die Unterlassung des FCM, offene Positionen teilweise oder ganz zu schließen, führt keinen Verzicht auf ein Schließen solcher Positionen in der Zukunft herbei; noch macht sich der FCM durch seine Handlungen oder Unterlassungen in diesem Gegenstand gegenüber dem Kunden haftbar. 3. Behandlung des vom Kunden übermittelten Kapitals Der Kunde erhält zwei Konten in den Büchern des FCM. Eines wird bezeichnet als reguliert, wo alle, als durch die Commodities Futures Trading Commission ( CFTC ) gekennzeichneten, regulierten Handlungen abgewickelt werden; das andere Konto wird als nichtreguliert bezeichnet in diesem Konto werden alle anderen Transaktionen abgewickelt. Der FCM wird hiermit autorisiert, Kapital zwischen diesen Konten, soweit nötig, zu transferieren. 4. Entschädigung Der Kunde ist damit einverstanden, alle Sollsalden auszugleichen sowie Zinsen auf Sollsalden mit dem Zinssatz von acht Prozent (8%) während der gesamten Periode der Sollstellung zu bezahlen. Der Kunde erklärt sich zusätzlich einverstanden, den FCM schadlos zu halten gegen und durch irgendwelche Defizite, Verluste, Kosten und Beschädigungen (einschließlich der Kosten und die Gebühren eines Rechtsanwalts für die Beitreibung derselben) die der FCM erleidet, egal ob direkt oder indirekt, aus jeder möglichen Tätigkeit oder Unterlassung durch den Kunden in Bezug auf das Konto; einschließlich, aber nicht begrenzt auf, jeglicher Sollsalden, die im Kundendepot entstehen, Steuern die der FCM

2 verpflichtet ist zu zahlen bezüglich irgendeines Vermögensgegenstands im Kundendepot, oder einer Gebühr oder Geldstrafe, die der FCM verpflichtet ist zu zahlen, weil der FCM aufgrund einer Regelverletzung des Kunden eine Regel, Vorschrift oder ein Gesetz einer beliebigen Börse oder Aufsichtsbehörde verletzt hat. 5. Erstattung Im Fall, dass der Kunde eine Klage oder ein Verfahren gegen den FCM anstrengt und der FCM teilweise oder ganz erfolgreich ist, erstattet der Kunde dem FCM auf Verlangen alle Kosten (einschließlich angemessener Rechtsanwaltgebühren, die dem FCM bei der bzw. durch die Abwehr solcher Klage oder solchen Verfahrens entstanden sind). Ferner gilt als vereinbart, dass der Kunde dem FCM alle Kosten erstattet, die dem FCM durch die Beitreibung solcher so entstandener offener Forderungen gegen den Kunden entstehen. 6. Risikobestätigung Der Kunde bestätigt, dass das Handeln mit Commodities Interests eine in hohem Maße spekulative Tätigkeit ist, welche die in hohem Grade gehebelten und schnell schwankenden Märkte mit einbezieht. Trotz solcher Risiken erklärt sich der Kunde bereit, die finanziellen Risiken und sonstigen Gefahren des Handels mit Commodities Interests zu akzeptieren; weiterhin stimmt der Kunde zu, den FCM auf keinen Fall und keine wie auch immer geartete Weise für von Handelsempfehlungen und anregungen des FCM oder nachfolgender IB ausgelöste oder verursachte Verluste verantwortlich zu machen und verzichtet hiermit ausdrücklich auf Verfahren bzw. Klagen deswegen. Der Kunde hat die Risikobestätigung gelesen und verstanden. 7. Kommissionsgebühren Der Kunde ist damit einverstanden, dem FCM jegliche Gebühren und/oder Kommissionen sowie von Zeit zu Zeit weitere anfallende Kosten zu bezahlen, welche durch die Führung des Kontos für den Kunden entstanden sind. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass der FCM das Kundenkonto mit den entsprechenden Gebühren und Kommissionen für durch den Kunden beauftragten Handel sowie den Kosten für alle anderen, vom FCM für den Kunden ausgeführten Dienstleistungen (eingeschlossen alle Zahlungen zu Gunsten des Kunden) belastet. Diese Kosten können sich von Zeit zu Zeit ändern, ohne das der Kunde hierüber gesondert benachrichtigt wird. Der Kunde erklärt sich einverstanden, alle zusätzlichen Gebühren und Kommissionen zu bezahlen, welche durch Anlieferung oder Entgegennahme entstehen; des weiteren Zinsen, von den Behörden bzw. regelnden Autoritäten (z.b. CFTC, EUREX, etc.) erhobene Gebühren, sowie Kommissionen und Gebühren für die Übertragung des Kundendepots zu einem anderen FCM. 8. Zinsen In Übereinstimmung mit der Regel 1.29 der CFTC kann der FCM alle anfallenden Wertzuwächse und Zinserträge, welche durch angemessene Weiterveranlagung der im Kundenkonto gehaltenen Beträge seitens des FCM vorgenommen und erzielt wurden, behalten. 9. Sicherungsinteresse Der Kunde bewilligt dem FCM ein Sicherungsrecht an allen Geldern, Effekten, umlauffähigen Wertpapieren, geöffneten Positionen in Warentermin-, Warenoptions- und allen sonstigen Geschäften (Commodity Interest) und allen anderen Dokumenten und Basismengen, die jetzt und in der Zukunft im Kundendepot gehalten werden oder im Besitz des FCM sind für jegliche Verwendung wie Verwahrung, zur Sicherung von Zahlungen von Verpflichtungen des Kunden gegenüber dem FCM, ungeachtet von der Anzahl der Kundendepots beim FCM. Der FCM kann jederzeit, in seinem alleinigen und absoluten Ermessen, jegliche der oben erwähnten Wertgegenstände liquidieren, um alle möglichen Margin- oder Depotdefizite zu beheben; einschließlich, aber nicht limitiert auf, Sollsalden die aus Handlungen des FCM für den Kunden resultieren, Zinsbelastungen, Servicegebühren, Kosten des FCM, einschließlich Gerichtskosten und Anwaltsgebühren, die entstehen durch die Beitreibung offener Sollsalden oder Forderungen in irgendeinem der Kundenkonten; der FCM kann vorgenanntes Eigentum bzw. Anlagepositionen in sein Hauptkontenblatt transferieren oder diese Gegenstände verpfänden, transferieren oder verleihen, ohne irgendeine Haftung gegenüber dem Kunden oder einer dritten Partei. Darüber hinaus wird dem FCM zusätzlich ein Sicherungsrecht gewährt an allen Vorgängen die, jetzt oder zukünftig, im Kundendepot stattfinden und der Kunde stimmt zu, jegliche und alle Unterlagen und Dokumente auszufertigen und zu vollziehen (einschließlich handelsrechtlich vorgegebener Formulare zum Vermögensstatus), die vom FCM als erforderlich erachtet werden und angebracht erscheinen, um dieses Sicherungsinteresse zu bezeugen bzw. zu vervollständigen. Dem FCM wird außerdem die volle Befugnis gewährt, in Ergänzung aller sonstigen in diesem Vertrag aufgeführten Rechte, alle ausstehenden Sollsalden seitens des Kunden gegenüber dem FCM mit jeglichen Ansprüche seitens des Kunden gegenüber dem FCM gegenzurechnen. Der Kunde stimmt zu, allen Aufforderungen des FCM zum Saldoausgleich innerhalb von 24 Stunden nachzukommen, sobald entweder 1) der Kunde seitens des FCM eine mündliche Zahlungsaufforderung erhält oder 2) der FCM dem Kunden eine schriftliche Zahlungsaufforderung zustellt (mit Ausnahme der nachfolgend genannten telegrafischen und telefonischen Zahlungsaufforderungen bezüglich der Margin).

3 10. Lieferungen/Versäumnis der Lieferung Der Kunde stimmt zu, im Fall von Long-Positionen in Futures- oder Forward-Kontrakten spätestens zwei Tage vor dem First Notice Day (Beginn der Andienungsfrist) und im Fall von Short-Positionen in Futures- oder Forward-Kontrakten spätestens zwei Werktage vor dem letzten Handelstag (z.b. 3. Freitag im Frontmonat) dem FCM Anweisung zu geben, die entsprechenden Positionen zu liquidieren oder die entsprechenden Lieferungen zu leisten oder entgegenzunehmen. Der Kunde versteht und bestätigt, dass bei der Teilnahme am Anlieferungsprozess zusätzliche Risiken bestehen. Als solches ist der Kunde damit einverstanden, zusätzliches vom FCM benötigtes Kapital und alle vom FCM als notwendig erachteten Unterlagen bereitzustellen; einschließlich, aber nicht limitiert auf, den Nachweis der Befähigung zur Ausführung oder Entgegennahme einer Anlieferung. Alaron Trading Corporation kann vom Kunden fordern, 100% des zugrundeliegenden Barwerts eines Vertrages vor dessen Verfall nachzuweisen oder einzuschießen. Wenn solche Margins oder Nachweise nicht empfangen werden, kann der FCM sein Recht ausüben, solche Positionen in solchen Kontrakten zu liquidieren. Jede solche Liquidation wird durchgeführt nach dem alleinigen Ermessen des FCM. Wenn der Kunde zu irgendeiner Zeit nicht imstande ist, an FCM irgendein Wertpapier oder sonstige Vermögensgegenstände zu liefern, die vorher von FCM zu Gunsten des Kunden verkauft wurden, autorisiert der Kunde den FCM, in dessen alleinigem Ermessen die selben Wertpapiere zu leihen oder zu kaufen und zu liefern und der Kunde muß diese Kosten umgehend zahlen und den FCM für jegliche Kosten, Zinsen, Verluste oder Schäden (einschließlich Folgekosten, Verluste und Schäden), die daraus resultieren können, dass der FCM diese Gegenstände nicht leihen oder kaufen kann, zu erstatten. Für den Fall, dass der FCM für das Kundenkonto die Anlieferung von Wertpapieren, Rohstoffen oder anderen Vermögensgegenständen entgegennimmt, stimmt der Kunde zu, den FCM für und gegen irgendwelche Verluste zu entschädigen und schadlos zu halten, falls bei diesen Positionen, direkt oder indirekt, Verluste im Wert des Wertpapiers, Rohstoffes oder Vermögensgegenstands entstehen. 11. Marktinformation Der Kunde bestätigt, dass a) jegliche Marktempfehlungen oder Informationen, die dem Kunden mitgeteilt werden, kein Angebot zum Verkaufen oder Anstiftung zum Kaufen von Termingeschäften, Wertpapieren oder sonstigen Vermögensgegenständen darstellen; b) irgendwelche Bücher, Hefte oder sonstige Informationen bezüglich Marktkonditionen und -bedingungen oder Empfehlungen bezüglich der Rentabilität von bestimmten Handelsmöglichkeiten, die der Kunde vom FCM empfängt, basieren auf Quellen, von denen der FCM diese Informationen erhalten hat und die der FCM als seriös und glaubwürdig erachtet. c) Weder der FCM noch der IB geben eine Garantie oder sind verantwortlich für die Genauigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit irgendwelcher gegebener Informationen oder Handelsempfehlungen. Der Kunde versteht, dass der FCM, seine Töchter, seine Repräsentanten, sonstige Mitwirkende und/oder der IB eine Position halten könnte und beabsichtigen könnte, Terminkontakte zu kaufen oder zu verkaufen, die Inhalt der Marktempfehlungen sind, welche dem Kunden mitgeteilt werden oder wurden und dass die Marktposition des FCM oder irgendeines seiner Repräsentanten und/oder IB möglicherweise nicht mit den Empfehlungen übereinstimmen, mit denen der FCM oder IB den Kunden ausgestattet hat. 12. Regierungs- und Börsenrichtlinien Alle Transaktionen aufgrund dieses Vertrages sind den anwendbaren Satzungen, Richtlinien, Regelungen und Handelsgebräuchen der Börsen oder Märkte unterworfen, an denen solche Transaktionen durch den FCM für das Kundenkonto ausgeführt werden; und wo anwendbar, beziehen sie sich auf die Bestimmungen des Commodity Exchange Act, in der neuesten Fassung, und den dort veröffentlichten Regeln und Regularien, sowie jegliche anderen anwendbaren und von Regierungsseite erlassenen Gesetze, Regeln und Vorschriften, sowie auf die Regeln und Vorschriften der NFA (National Futures Association). 13. Börsen Soweit keine anderen Vorgaben vorliegen, ist der FCM ermächtigt, nach eigenem Ermessen Orders an jeder in Frage kommenden Börse oder an anderen Handelsplätzen auszuführen, die der FCM für die wunschgemäße Umsetzung als angemessen erachtet. 14. Liquidierung von Konten Im Fall (a) des Todes des Kunden oder im Fall eines Gemeinschaftsdepots, bei dem der letzte Überlebende stirbt (b) eine Entscheidung zum Auflösen oder Liquidierung eines Kontos durch einen Firmenkunden erfolgt (dies muß unverzüglich mitgeteilt werden) (c) der Anmeldung eines Bankrotts gegen oder durch einen Kunden; (d) eines von einer Institution irgendeines ähnlichen Staat-, Bundes- oder sonstigen Insolvenzbehörde betrieben Insolvenzverfahrens für oder gegen einen Kunden;

4 (e) der Bestellung eines bevollmächtigten Empfängers für den Kunden oder dessen Wertsachen; (f) einer gegen das Kundenkonto (oder eines der Kundenkonten) erhobenen Pfändung; (g) einer Nachricht über Steuererhebung in Bezug auf das Kundenkonto (oder eines der Kundenkonten) die dem FCM von irgendeiner zuständigen Steuerbehörde zugestellt wird; (h) der Kunde unterlässt die zeitgerechte Erfüllung irgendeiner Marginanforderung; (i) der Feststellung, dass die Informationen die der Kunde bei der Kontoeröffnung gemacht hat, falsch sind; oder (j) dass der FCM, aus welchem Grund auch immer, sich selbst unsicher fühlt oder es zum Schutz des FCM notwendig ist, wird der FCM autorisiert, nach seinem eigenen Ermessen alle Warenterminkontrakte oder sonstigen Vermögensgegenstände des Kunden, die im Besitz des FCM sind oder die der FCM für den Kunden abwickelt bzw. aufbewahrt, ganz oder teilweise zu verkaufen oder jegliche Warenterminkontrakte oder sonstigen Vermögenswerte die in dem Kundenkonto oder einem der Kundenkonten short sind zu kaufen, oder jegliche offen stehenden Orders zu schließen; dies alles, um das Konto oder die Konten des Kunden teilweise oder ganz zu schließen oder um irgendwelche Verpflichtungen des FCM zu Gunsten des Kunden zu beenden, dies jedoch ohne jegliche Haftung des FCM gegenüber dem Kunden oder einer dritten Partei. Solch ein Verkauf, ein Erwerb oder eine Stornierung kann entsprechend dem Urteil des FCM durchgeführt werden und es liegt in dessen eigenem Ermessen, dies an der Börse oder den Märkten auszuüben, an denen diese Geschäfte normalerweise durchgeführt werden, ohne Benachrichtigung des Kunden oder dessen legalem Repräsentanten, wobei der FCM, frei von dem Recht auf Rückzahlung, einen Teil oder alles kaufen kann und der Kunde für jegliche Defizite verantwortlich bleibt. Der Kunde versteht, dass ein vorhergehendes Angebot, eine Aufforderung oder ein Anruf jeglicher Art durch den FCM oder sonstige vorherige Benachrichtigung durch den FCM über die Zeit und den Ort solch eines Erwerbes oder Verkaufs keinesfalls den Verzicht auf das Recht des Brokers darstellt, einen solchen Verkauf oder Kauf irgendwelcher Warenterminkontrakte oder sonstiger Vermögensgegenstände des Kunden im Besitz des FCM zu jeder Zeit wie vorgenannt durchzuführen und es auch bei nachfolgenden Transaktionen solcher Angebote, Aufforderungen, Anrufe oder Benachrichtigungen nicht bedarf. Des weiteren kann der FCM nach seiner Wahl entweder die Auflösung von Teilen oder des ganzen Kundenkontos oder, in dem Fall, dass dies nicht erfolgreich durchgeführt werden kann weil der Markt Limit up oder Limit down ist, die Spreizung von existierenden offenen Positionen veranlassen. 15. Übertragung Der FCM darf das Konto oder die Konten eines Kunden einem anderen eingetragenen FCM übertragen; hierüber muß er den Kunden über das Datum und den Namen des beabsichtigten neuen FCM zehn Tage (10) vor der Übertragung benachrichtigen. Sofern der Kunde der Übertragung auf den neuen FCM nicht schriftlich vor dem genannten Übertragungsdatum widerspricht, ist diese Übertragung bindend für den Kunden. 16. Nachrichten Alle Nachrichten, Reports, Aussagen, Gelder, Aktien, handelbaren Instrumente und Wertpapiere, sowie andere Vermögensgegenstände werden dem Kunden an die im Kontoeröffnungsantrag mitgeteilte Post-Adresse oder an jede andere Adresse zugesandt oder anderweitig übermittelt, soweit diese zu diesem Zweck vorher schriftlich mitgeteilt wurde. Alle so verschickten Mitteilungen, gleich ob per Post, telegrafisch, mit Boten (Messenger) oder anders ausgeführt, sollen als vom Kunden zum Zeitpunkt des Versands persönlich empfangen gelten, gleichgültig ob er sie wirklich erhalten hat oder nicht. 17. IB als Dritt-Begünstigter Der Kunde stimmt hiermit darin überein, dass jeder mögliche Introducing Broker (IB), der vom Kunden aufgrund dieses Vertrags benutzt wird, ein Dritt-Begünstigter aufgrund dieser Vereinbarung ist und dass die Verpflichtungen des Kunden aufgrund dieser Vereinbarung, wie sie sich auf den FCM oder den IB beziehen, direkt durch den IB gegen dem Kunden durchsetzbar sind. 18. Ereignisse jenseits der Kontrolle des FCM Der FCM übernimmt keine Verantwortung für jegliche Verluste oder Schäden welche direkt oder indirekt durch jegliche Ereignisse, Handlungen oder Unterlassungen jenseits der Kontrolle des FCM stattfinden; dies beinhaltet, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Verluste oder Schäden, hervorgerufen direkt oder indirekt durch jegliche Verzögerungen oder Ungenauigkeiten in der Übermittlung von Orders oder anderen Informationen, bedingt durch Zusammenbruch einer oder Übertragungsfehler bei einer Übertragungs- oder Kommunikationseinrichtung. 19. Alle Schlussberichte Reports über Ausführungen sowie alle Kontoauszüge die vom FCM von Zeit zu Zeit an den Kunden übertragen werden, werden schlüssig als korrekt und endgültig angenommen, es sei denn der Kunde gibt nicht später als achtundvierzig Stunden (48), nachdem er die Information empfangen hat, telephonisch oder telegraphisch eine gegenteilige Nachricht.

5 Nachschussaufforderungen gelten schlüssig als korrekt und endgültig, sofern diesen nicht sofort per Telefon oder Telegramm widersprochen wird. All solche Einwände bzw. Widersprüche müssen telegrafisch oder telefonisch an einen Executive Officer im Hauptbüro des FCM in 822 W. Washington, Chicago, Illinois 60607, gerichtet werden. Kontoauszüge, Vermögensverläufe oder andere Kontodaten, die durch irgendjemand anders als den FCM (z.b. einen IB oder CTA, etc.) versendet oder sonstwie übermittelt werden können unkorrekt sein. Der Kunde ist damit einverstanden, den FCM bezüglich jeglicher Verluste oder Beschädigungen, die dem Kunden evtl. als Resultat einer Nachfrage und/oder des Erhalts von Kontoinformationen durch irgendjemand anders als den FCM entstehen, nicht haftbar zu machen. 20. Online- bzw. Elektronisches Handeln Der Kunde bestätigt, dass alle über den FCM erhaltenen Informationen oder elektronisch bzw. online platzierten Orders (im folgenden System genannt) im eigenen Risiko des Kunden liegen. Der Kunde versteht, dass Aufträge, die direkt zum Handelsparkett geschickt werden, nicht überprüft werden können, da diese beim Broker des Kunden oder dessen Orderdesk nicht anhalten dürfen. Infolgedessen liegen während der Übertragung der Order auftretende Fehler in der Verantwortung des Kunden. Des weiteren erkennt der Kunde an, dass es bei direkt zum Handelsparkett (oder zu einem elektronischen Handelssystem) geleiteten Aufträgen von den Börsen gesetzte Limits gibt bezüglich der maximalen Anzahl von Kontrakten, die als Order direkt zum Handelsparkett gehen dürfen. Der FCM behält sich das Recht vor, vor der Ausführung jeglicher elektronisch oder sonst wie online platzierten Order eine Einschusszahlung einzufordern. Falls irgendeine Order die der Kunde platziert, in seinem Konto nicht ausreichend durch Margin (Einschusszahlung) gedeckt ist, so gilt die Marginregel des FCM. Der FCM übernimmt keine Verantwortung für jegliche Verzögerung oder Störung bei der Versorgung mit Online- oder Elektronischen Diensten, einschließlich der Ausführung jeglicher Orders, für den Fall, dass Ihr Konto einer Beschränkung unterliegt (s.o.) oder Sie einer Aufforderung zur Einschuss-/Nachschusszahlung (Margin Call) nur verzögert oder gar nicht nachkommen. Des weiteren bestätigt der Kunde, dass der FCM, aus Gründen die im eigenen Ermessen des FCM liegen, den Zugang des Kunden zum System oder Teilen davon beenden oder über dessen Handelskonto Beschränkungen erlassen kann; einschließlich aber nicht begrenzt auf den Fall, dass das Kundenkonto nicht genügend Margin oder ein Defizit aufweist; dass der FCM herausfindet, dass die in der Kontoeröffnung gemachten Daten falsch oder nicht mehr gültig sind; ein Bruch dieser Vereinbarung durch den Kunden oder eine nicht autorisierte Benutzung der Kundenkontonummer oder seiner Passwörter stattgefunden hat. Der Kunde versteht, dass er/sie bei einer Einschränkung seines/ihres Kontos nicht mehr in der Lage sein wird, die elektronischen bzw. Online-Handelsfunktionen des Systems zu nutzen. Der Kunde ist damit einverstanden, den FCM über jeden möglichen Verlust oder Diebstahl der Kundenkontonummer oder des Passwortes für den Zugang in das System sofort zu informieren. Der Kunde ist des weiteren damit einverstanden, den FCM über alle unkorrekten Depotinformationen in jeglichem Report zu informieren, den der Kunde erhält während er elektronische bzw. Online-Dienste nutzt. 21. Bindungswirkung Diese Vereinbarung, einschließlich aller Ermächtigungen, soll zum Nutzen des FCM, seiner Nachfolger und Begünstigten in Kraft treten und für den Kunden, seine persönlichen Repräsentanten, Vollstrecker, Treuhänder, Verwalter, Nachfolger und Angehörigen rechtsverbindlich sein. 22. Änderung Diese Vereinbarung kann vom FCM von Zeit zu Zeit mittels schriftlicher Mitteilung an den Kunden geändert, modifizert oder erweitert werden, es sei denn der Kunde widerspricht dieser Mitteilung innerhalb von drei (3) Werktagen nach Empfang derselben. Keine andere Änderung oder Hinzufügung zu dieser Vereinbarung ist wirkungsvoll, es sei denn, diese erfolgt in Schriftform und wird durch den Kunden und einen ordnungsgemäß autorisierten Repräsentanten des FCM unterzeichnet. Dieses Instrument verkörpert die vollständige Vereinbarung der Parteien und ersetzt jegliche und sämtliche vorherigen Vereinbarungen und hierüber hinaus gibt es keine weiteren Bedingungen, Auflagen oder Verpflichtungen als die, welche hierin enthalten sind. 23. Anzeige von Gefahren beim Handeln. Der Kunde versteht, dass an bestimmten Handelstagen der Handel in bestimmten Handelswaren, Warenoptionen, Hebelzertifikaten und deren zugrundeliegenden Handelswaren oder Warentermingeschäften (Futures) eingestellt wird oder ausläuft, und dass, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bestimmte Warenoptionen (Commodity Options), zugrundeliegende Handelswaren (Underlying Commodities) oder Warentermingeschäfte (Futures) ausserhalb der USA gehandelt werden, Handelsstunden und -tage nicht mit inländischen (amerikanischen) Handelstagen oder -stunden übereinstimmen und dass dies evtl. einen finanziellen Nachteil für den Kunden ergeben kann. Der Kunde ist damit

6 einverstanden, den FCM, dessen ausführende Angestellte (Officers), Partner und Agenten einschließlich des IB nicht für hieraus entstehende Verluste haftbar zu machen. 24. Weitere Gefährdungen Der Kunde ist sich bewusst, versichert und stimmt zu, dass: (a) alle, auf dem Kontoeröffnungsantrag angegebenen Informationen zutreffend, korrekt und komplett bis zu diesem Datum sind und dass der Unterzeichnende dem FCM sofort jegliche Änderungen mitteilen wird; (b) das Handeln mit Warenterminkontrakten in der Macht des Kunden liegt und solche Aktivitäten in keiner Weise gegen irgendwelche Statuten, Gesetze, Richtlinien oder Regelungen, Urteile, Aufträge, Erlasse oder Vereinbarungen verstoßen, denen der Kunde unterworfen oder deren Gegenstand er/sie ist; (c) wenn der Kunde ein Unternehmen ist, dieses ordnungsgemäß und in Ansehen der Gesetze des für die Firma zuständigen Landes und auch jeden Landes, in dem es Geschäfte betreibt, geführt wird; (d) die Tätigkeiten der autorisierten Person, die aufgrund der Angaben im Kontoeröffnungsantrag für den Kunden agieren sollen, durch alle notwendigen und angebrachten Unternehmensaktionen, soweit anwendbar, autorisiert wurden; diese Person die unumschränkte Vollmacht innehat, diesen Kontoeröffnungsantrag sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Dokumente im Namen des Kunden zu unterzeichnen sowie für den Kunden in allen dieses Konto (bzw. diese Konten) betreffenden Angelegenheiten zu agieren; der FCM auf diese Autorität vertrauen kann, ohne dass er die Pflicht hat, deren Echtheit oder Umfang nachzuprüfen; (e) wenn erforderlich, der Kunde die Angelegenheiten, die in Punkt 24(d) enthalten sind, zu bestätigen indem er dem FCM innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor dem Beginn der Handelstätigkeit, eine unterzeichnete Kopie der Beschlüsse der leitenden Organe des Kunden (Board of Directors) in einer Form liefert, wie vom FCM vorgeschrieben; (f) wenn der Kunde eine Teilhaberschaft ist, diese Teilhaberschaft die ausdrückliche Berechtigung hat, mit Warentermingeschäften zu spekulieren; und (g) der Kunde noch nie durch die CFTC oder seine Vorgängeragentur oder eine andere Bundes- oder staatliche Aufsichtsbehörde, Börse oder andere Handelsorganisation vom Handeln ausgeschlossen oder eingeschränkt worden ist und der Kunde es unternimmt, den FCM über jede mögliche Änderung eines solchen Status innerhalb von zwei (2) Werktagen zu informieren; (h) der Kunde keinerlei rechtliche oder administrative Schritte gegen den FCM oder seine Agenten einleiten wird, bis jeglicher Sollstand im Kundenkonto ausgeglichen ist. 25. Nachprüfung Der Kunde autorisiert den FCM, mit jenen Banken, Geldinstituten und Kreditagenturen von Zeit zu Zeit in Verbindung zu treten, die der FCM als angemessen erachtet, um die vom Kunden von Zeit zu Zeit gegebenen Informationen zu überprüfen. Der Kunde versteht, dass eine Untersuchung vorgenommen werden kann, welche seine persönliche und geschäftliche Kreditwürdigkeit betrifft und dass der Kunde innerhalb eines angemessenen Zeitraumes schriftlich die Offenlegung der Natur und des Inhaltes solcher Überprüfung abfragen kann. 26. Umrechnungsrisiko Im Fall, dass der FCM angewiesen wird, jeden möglichen Warenterminkontrakt an jeder geeigneten Börse wahrzunehmen und dieser Handel wird in einer ausländischen Währung be- oder abgerechnet: (a) fällt jeder mögliche Profit oder Verlust, der aus einer Schwankung in einer Währung entsteht, völlig in das Risiko des Kundenkontos; (b) werden diese in US-Dollar in solchen Mengen gemacht, wie sie der FCM nach seinem eigenen Ermessen benötigt, und (c) kann der FCM nach seinem eigenen Ermessen Guthaben im Kundenkonto in und von ausländischen Währungen konvertieren; dies geschieht zu einem vom FCM festgelegten Wechselkurs wie es dem FCM notwendig und angemessen erscheint und auf der Basis der dann herrschenden Geldmärkte. 27. Mitschnitt von Telefongesprächen Der Kunde bestätigt, autorisiert und stimmt Mitschnitten der Telefongespräche des Kunden mit dem FCM oder irgendwelchen seiner Vertreter oder verbundenen Personen mittels elektronischer Aufnahmevorrichtungen mit oder ohne Gebrauch von Tonwarnhinweisen zu. Der Kunde bestätigt, autorisiert und stimmt dem Gebrauch von solchen Aufnahmen und/oder Abschriften davon zu, als Beweis für jede Partei für jede mögliche Tätigkeit, die aus dieser Vereinbarung heraus entsteht. Dieser Paragraph autorisiert beide Parteien zum Aufnehmen, aber verlangt von beiden Parteien nicht, dies zu tun. Der FCM kann, wird aber nicht dazu verpflichtet, in seinen normalen Geschäftsabläufen solche Aufnahmen 7 Tage nach der Aufnahme zu löschen. 28. Gemeinschaftskonto

7 Wenn dieses ein Gemeinschaftskonto ist, stimmen die Kunden gemeinsam und einzeln zu, dass die vorangehenden Vereinbarungen und alle Angelegenheiten, die hier enthalten sind, die gemeinsamen und einzelnen Rechte und Verpflichtungen der Kunden sind. Jeder der Kunden hat die Berechtigung, im Namen des Gemeinschaftsdepots zu handeln, als ob sie oder er alleine berechtigt wären, alles ohne Mitteilung an andere Berechtigte dieses Kontos, einschließlich aber nicht limitiert auf die Übertragung oder Annullierung dieser Berechtigung. Jegliches Eigentum irgendeines oder aller Kunden, soweit gehalten oder geführt durch den FCM, gilt als zusätzliche Sicherheit und ist mit einem Pfandrecht für im Kundenkonto entstandene Sollzahlungen, Verluste oder Ausgaben belegt und umgekehrt, wie auch immer entstanden. Im Falle des Todes oder der entstandenen Geschäftsunfähigkeit irgendeines der Kunden, muss der/die Hinterbliebene/n dem FCM unverzüglich Nachricht geben und der FCM kann, vor oder nach dem Empfang solcher Nachricht, alle Maßnahmen ergreifen, Dokumente anfordern, Werte einbehalten und/oder Geldbewegungen einschränken, soweit dies dem FCM zu seinem Schutz ratsam erscheint. Diese Verpflichtung des Kunden wird an seinen Nachlass oder einen persönlichen Repräsentanten des Kunden weitergegeben. Dieses Gemeinschaftsdepot kann eröffnet werden als Gemeinschaftliche Eigentümer ( Tenants in Common ) oder mit dem Recht des Überlebenden ( Right of survivorship ). Gemeinschaftliche Eigentümer bedeutet, dass nach dem Tod von einem der Kunden der FCM das Gemeinschaftsdepot in getrennte gleiche Konten teilt, jedes auf den Namen des jeweiligen Kunden, wobei die Kunden jedoch weiterhin für das Gemeinschaftsdepot verantwortlich bleiben, bis der FCM aktuelle Mitteilung über den Tod oder Geschäftsunfähigkeit erhalten hat. Das Recht des Überlebenden bedeutet, dass nach dem Tod irgendeines der Kunden, der/die Hinterbliebene/n das Gemeinschaftsdepot erwirbt/erwerben, abhängig von einer entsprechenden Mitteilung und der Befähigung, wie oben erwähnt. Wenn oben keine Anweisung erteilt wurde, werden die Kunden als gemeinsame Inhaber mit dem Recht des Überlebenden angenommen. 29. Leihvereinbarung Falls der Kunde die Anlieferung von Rohstoffen/Handelswaren (Commodities) mittels Terminkontrakten (Futures) entgegennimmt, wird der FCM verpflichtet, die volle Bezahlung für diese Anlieferung binnen 24 Stunden zu leisten. Wenn das Guthaben im Kundendepot nicht ausreichend ist, um für die Anlieferung zu zahlen, werden die im Lager eingegangenen Waren (die Anlieferung darstellend) auf Margin (Hinterlegungssumme/Deckung) geführtes Eigentum im Kundenkonto, solange sie nicht durch den Kunden voll bezahlt sind. Der Zweck der Leihvereinbarung ist, dass der FCM die eingelagerten Waren als zusätzliche Sicherheit (collateral) für ein Bankdarlehen nutzen kann, dessen Erträge verwendet werden, um für die eingelagerten Waren, bis zur Wiederanlieferung des/der Rohstoffes/Handelsware und/oder voller Bezahlung durch den Kunden, zu bezahlen. Der Kunde autorisiert hiermit den FCM zu gegebener Zeit, separat oder zusammen mit dem Eigentum von anderen, entweder an sich oder andere, jeden möglichen Vermögensgegenstand zu verleihen, den der FCM für den Unterzeichnenden auf Margin abwickelt bzw. führt. Diese Ermächtigung soll für alle Konten gelten, die vom FCM für den/die Unterzeichnenden abgewickelt/geführt werden und bleibt voll in Kraft, bis dem FCM in dessen Hauptgeschäftsstelle ein schriftlicher Widerruf zugeht. 30. Ermächtigung zur Bewegung, Verwendung und Verwertung von Wertgegenständen Bis zur künftigen schriftlichen Mitteilung vom Unterzeichnenden, ist der FCM zu jeder Zeit und zu gegebener Zeit autorisiert, ohne vorherige Mitteilung an den Unterzeichnenden, von jeglichem Konto oder jeglichen Konten des Unterzeichnenden, das/die vom FCM betreut oder bei einem Börsenmitglied gehalten werden durch das der FCM Kundentransaktionen abwickelt (Clearingstelle), Wertgegenstände zu bewegen, wie zum Beispiel solche überschüssigen Gelder, Wertpapiere, Handelswaren, Warenterminkontrakte, Warenoptionen und andere Vermögensgegenstände des/der Unterzeichnenden, soweit diese nach dem alleinigen Ermessen des FCM in irgendeinem anderen solchen Konto oder Konten als Margin (Hinterlegungssumme) oder zur Minderung oder dem Ausgleich von Sollstellungen in irgendeinem anderen Konto oder Konten des Kunden benötigt werden, vorausgesetzt, solche Transfers stimmen mit relevanten staatlichen und Börsenregeln und richtlinien überein. Der FCM ist darüber hinaus ermächtigt, jegliches Eigentum im Konto oder den Konten des/der Unterzeichnenden zu verwerten, wann immer dies nach dem alleinigen Ermessen des FCM notwendig ist, um den oben autorisierten Transfer und die Verwendung des Vermögens zu bewerkstelligen. Innerhalb eines angemessenen Zeitraums, nachdem solch ein Transfer oder eine Verwendung durchgeführt wurde, bestätigt der FCM dem Unterzeichnenden dieses in Schriftform. 31. Risikooffenlegungsmitteilung für bargeldlos geleistete Margin DIESE MITTEILUNG WIRD IHNEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, WEIL DIE RICHTLINIE ABS. C DER COMMODITY FUTURES TRADING COMMISSION (CFTC) DIESES AUS GRÜNDEN DER RECHTZEITIGEN KENNTNISNAHME VERLANGT, UNABHÄNGIG VON DER AUGENBLICKLICHEN FINANZIELLEN SITUATION DIESER FIRMA. 1. SIE SOLLTEN WISSEN, DASS, IM UNWAHRSCHEINLICHEN FALL DES BANKROTTS DIESER FIRMA, EIGENTUM, EINSCHLIEßLICH JENES EIGENTUM WELCHES SPEZIELL UND VERFOLGBAR IHNEN ZUGERECHNET WERDEN KANN, AN SIE ODER ZU IHREN GUNSTEN ZURÜCKGEGEBEN, TRANSFERIERT ODER AUSGESCHÜTTET WIRD, JEDOCH NUR IN DEM UMFANG IHRES ANTEILS AM VERFÜGBAREN GESAMTVERMÖGEN, WELCHES ZUR AUSSCHÜTTUNG AN DIE KUNDEN VERFÜGBAR IST. 2. DIE MITTEILUNG BEZÜGLICH DER EINZELHEITEN FÜR DIE RÜCKGABE VON SPEZIFISCH FESTSTELLBAREM VERMÖGEN ERFOLGT DURCH DIE VERÖFFENTLICHUNG IN WEIT

8 VERBREITETEN ZEITUNGEN. 3. DIE KOMMISSIONSREGELUNGEN BEZÜGLICH INSOLVENZEN/BANKROTT VON WAREN-BROKERN KÖNNEN IM 17. GESETZBUCH DER BUNDESVERORDNUNGEN, TEIL 190 (17CFR190) NACHGESCHLAGEN WERDEN. 32. Rückkaufvereinbarungen. In Bezug auf US Treasury Bills oder andere Wertpapiere, die der Kunde als Margin beim FCM hinterlegen kann, autorisiert der Kunde den FCM Kaufvereinbarungen mit Banken oder anderen Finanzinstituten einzugehen, welche beides berücksichtigen: die Erlöse des Kaufs sowie die Rückkaufrechte des Kunden als Vermögenswert des Kunden, welche, in Übereinstimmung mit dem Commodity Exchange Act in seiner erweiterten Fassung, durch den und vom FCM getrennt gehalten werden müssen, wobei diese Regeln (Anm.: dem FCM) das Einbehalten des erzielten Ertrages der aus den Treasury Bill(s) oder anderen Wertpapieren, welche er so deponiert hat, erlauben. Der FCM ist verantwortlich für jeden möglichen Unterschied zwischen dem Kaufpreis, der von der Bank oder von anderen Geldinstituten gezahlt wurde und dem Rückkaufpreis, der vom FCM gezahlt wird. 33. Keine Garantien Der Kunde bestätigt, dass er keine abweichende Vereinbarung mit seinem Broker oder irgendeinem Angestellten des FCM oder dessen Agenten betreffend des Handelns in seinem Kundendepot hat, einschließlich jeglicher Vereinbarung, die seinem Depot Profite oder Verlustbegrenzungen garantiert. Der Kunde versteht, dass er verpflichtet ist, jede mögliche Vereinbarung dieser Art dem Compliance Officer (Erfüllungsbeauftragter) des FCM unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weiterhin hat der Kunde verstanden, dass jegliche Angaben, die durch irgendjemanden hinsichtlich seines Depots gemacht werden, welche sich von den Aussagen des FCM unterscheiden, ebenfalls sofort schriftlich an den Compliance Officer des FCM gemeldet werden müssen. Der Kunde versteht, dass er jede Transaktion vor ihrer Ausführung genehmigen muss, es sei denn, er hat einer anderen Partei durch die Unterschrift auf einer beschränkten Handelsvollmacht (limited trading authorization) des FCM diese Entscheidung übertragen; alle strittigen Transaktionen müssen dem Compliance Officer des FCM, unter Beachtung der Anforderungen an die Mitteilungsformen dieser Kundenvereinbarung mitgeteilt werden. Der Kunde stimmt zu, den FCM gegenüber allen Schäden und Verpflichtungen, die diesem aus der Unterlassung, den Compliance Officer des FCM unverzüglich über jegliche der hier genannten Vorfälle zu informieren, entstehen zu entschädigen und schadlos zu halten. Alle Nachrichten, die unter diesem Abschnitt erforderlich sind, sollen an jene Adresse des FCM geschickt werden, die auf Bestätigungsmitteilungen und Depotauszügen erscheint. 34. Anerkenntnisse von Kunden von IB und Handelsberatern (Commodity Trading Advisors = CTAs) Wenn das Kundendepot von einem IB oder einem CTA vermittelt wurde, wird es in den Büchern des FCM auf einer völlig offenen Grundlage geführt. Der Kunde versteht, dass der FCM eingesetzt wird, um bestimmte Buchhaltungen und operationale Funktionen hinsichtlich des Kundendepots durchzuführen. Der Kunde versteht, dass der FCM verantwortlich ist: für die Durchführung und Bestätigung von Ausführungen die das Kundenkonto betreffen; für die getrennte Haltung von Wertgegenständen in Übereinstimmung mit den durch die CFTC verkündeten Richtlinien und Regelungen; für die Berechnung der Margins im Kundenkonto sowie dem Kunden Kontoauszüge und Reports aller Transaktionen zuzusenden. Der IB oder der CTA ist verantwortlich für: das Eingeben der Orders für das Konto und das Risiko des Kunden; die Überwachung der Verkaufspraktiken sowie das Einsammeln von Geldern per Scheck zugunsten des Kunden, jedoch nur an den FCM zahlbar. 35. Warenterminkonto (Futures account). Verrechnungs(bzw. Ausgleichs)system auf Gegenseitigkeit - Ermächtigung und Offenlegungserklärung Diese Mitteilung wird ihnen zur Verfügung gestellt, weil die Regel 874 der Chicago Mercantile Exchange (CME) dies erfordert. DIE ALARON TRADING CORPORATION FÜHRT EVTL. VON ZEIT ZU ZEIT HANDLUNGEN ALS AGENT VON KUNDEN AN AUSLÄNDISCHEN FUTURESBÖRSEN DURCH, DIE ZUSAMMEN MIT DER CHICAGO MERCANTILE EXCHANGE (CME) BEIM HANDEL MIT IDENTISCHEN KONTRAKTEN AN EINEM VERRECHNUNGSSYSTEM AUF GEGENSEITIGKEIT (MUTUAL OFFSET SYSTEM) TEILNEHMEN. DIE TEILNAHME AN DIESEM VERRECHNUNGSSYSTEM BEINHALTET DIE AUSFÜHRUNG UND DAS CLEARING VON HANDLUNGEN AN EINER AUSLÄNDISCHEN BÖRSE, WOBEI WEDER DIE CHICAGO MERCANTILE EXCHANGE NOCH DIE COMMODITIES FUTURES TRADING COMMISSION HANDLUNGEN, WELCHE DEM REGELWERK AUSLÄNDISCHER BÖRSEN UNTERLIEGEN, EINSCHLIEßLICH DER AUSFÜHRUNG, ANDIENUNG UND DEM CLEARING VON TRANSAKTIONEN AN SOLCHEN BÖRSEN, REGULIEREN. WEDER DIE KOMMISSION (CFTC) NOCH DIE CHICAGO MERCANTILE EXCHANGE HABEN DIE MACHT, DIE DURCHSETZUNG VON ZWANGSMAßNAHMEN BEI AUSLÄNDISCHEN BÖRSEN ODER DEREN MITGLIEDERN SICHERZUSTELLEN, ODER DIE DURCHSETZUNG JEGLICHER AUSLÄNDISCHER GESETZE BEI DEN AUSLÄNDISCHEN STAATLICHEN AUFSICHTSBEHÖRDEN ZU ERZWINGEN, FALLS ES VERLETZUNGEN ODER ZUWIDERHANDLUNGEN GEGEN DIE REGELN DER AUSLÄNDISCHEN BÖRSEN ODER GESETZE DIESER LÄNDER GIBT. AUS DIESEN GRÜNDEN SIND KUNDEN, DIE ENTSPRECHEND DEM VERRECHNUNGSSYSTEM AUF GEGENSEITIGKEIT HANDELN, DURCH DIE SCHUTZMASSNAHMEN, WIE SIE DURCH DEN COMMODITY EXCHANGE ACT, DIE KOMMISSIONSREGELUNGEN UND DIE REGELN DER CHICAGO

9 MERCANTILE EXCHANGE GEGEBEN SIND, NICHT GESCHÜTZT. DIE SCHUTZMASSNAHMEN, DIE MÖGLICHERWEISE FÜR SOLCHE KUNDEN NICHT VORHANDEN SEIN MÖGEN, SCHLIEßEN ENTSCHÄDIGUNGSVERFAHREN VOR DER KOMMISSION (CFTC) SOWIE SCHIEDSGERICHTS- BZW. SCHLICHTUNGSVERFAHREN VOR DER NATIONAL FUTURES ASSOCIATION (NFA) ODER DER CHICAGO MERCANTILE EXCHANGE (CME) EIN. 36. Gerichtsstand, Ort und Verzicht eines Gerichtsverfahrens DER KUNDE STIMMT ZU, DASS JEDE MÖGLICHE KONTROVERSE ZWISCHEN DEM FCM UND DEM KUNDEN, DIE AUS DIESER VEREINBARUNG HERVORGEHT, UNABHÄNGIG VON DER ART UND WEISE DER LÖSUNG, DURCH EINE SCHLICHTUNG, EINEN PROZEß (VERHANDLUNG IN EINEM GERICHTSHOF) ODER ANDERWEITIG DURCH EIN IN CHICAGO, ILLINOIS, ANSÄSSIGES TRIBUNAL GELÖST WERDEN SOLLTE. ERGÄNZEND VERZICHTET DER KUNDE HIERMIT BEI JEGLICHER SOLCHEN AKTION ODER VORGEHEN AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN. Der Kunde ist damit einverstanden, alle Kosten, einschließlich Gebühren des Rechtsanwalts des FCM zu zahlen, den dieser genommen hat um: (a) die Verteidigung jeder vom Kunden gegen den FCM vorgebrachten erfolglosen Klage abzuwehren; oder (b) den Ausgleich jegliche Sollsalden in Kundenkonten herbeizuführen. Der Kunde bestätigt hiermit ausdrücklich, dass dieser Vertrag im Staat Illinois geschlossen wird (die Annahme durch den FCM vorausgesetzt) und weiter, dass mit Wirkung durch das Handeln von Warenterminkontrakten oder Warenoptionen im eingerichteten Konto wie hier beschrieben, der Kunde im Staat Illinois Geschäfte tätigt; dementsprechend übermittelt der Kunde hiermit und stimmt darin überein, dass die gerichtliche Zuständigkeit für seine Person im Staat Illinois liegt, und er sollte zugänglich sein für die Befolgung von Vorladungen und anderer Rechtsverfahren, welche vom Staat Illinois ausgehen. Der unterzeichnete Kunde versteht hiermit die Kundenkontovereinbarung und stimmt mit allen Bedingungen und Konditionen der obigen Vereinbarung überein und diesen zu. Der Kunde bestätigt hiermit, dass er folgende Risikooffenlegungsmitteilungen erhalten und verstanden hat: (a) Futures-Risikooffenlegung, erforderlich durch CFTC Richtlinie (b) Bankrott-Risikooffenlegung, erforderlich durch CFTC Richtlinie (c) Options-Risikooffenlegung, erforderlich durch CFTC Richtlinie (d) Risikooffenlegung für ausländische Futures und Futures und ausländische Optionen, erforderlich durch CFTC Richtlinien 30.6(a), und Der Kunde hat eine Kopie jeder der oben aufgelisteten Risikooffenlegungen gelesen, verstanden und einbehalten (falls Kommanditgesellschaft/GmbH/Limited, muß der General- oder Managing-Partner unterschreiben; bei einer Körperschaft, muß der Präsident unterzeichnen).

10 Auslaendischer Trader * Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Regelung des Gesetzbuches der Bundesverordnungen der Vereinigten Staaten von Amerika (15.05CFR) Alaron Trading Corporation als ihren Agenten (Anm.: Vertreter bzw. Organ) zum Zweck der Entgegennahme und der Erfüllung jeder von der oder im Namen der Commodity Futures Trading Commission (CFTC) an Sie als ausländischen Broker oder ausländischen Kunden in Bezug auf jegliche Futures- oder Optionskontrakte, welche durch Alaron in ihren Konten geführt werden oder wurden, gerichteten möglichen Kommunikation festlegt, oder die Weiterleitung jeglicher von der oder im Namen der CFTC an Alaron gerichteten Nachricht, nachdem diese (Alaron) gemäß der rechtsgültigen und in Kraft getretenen Einsetzung als Agentur Dienste oder Lieferungen für den ausländischen Broker, den Kunden des ausländischen Brokers oder den ausländischen Trader leistet. Weiterhin und gemäß dieser Regelung und in Ergänzung zu Alaron als Ihrem Agent soll Ihr Introducing Broker (IB), falls Ihr Konto an Alaron vermittelt (introduced) wurde, ebenfalls als Ihr Agent zum Zweck der Erfüllung/Andienung und/oder Weiterleitung von Mitteilungen angesehen werden. Bitte nehmen Sie weiterhin zur Kenntnis, dass die CFTC, gemäß der Regelung CFR, von jedem Trader ausserhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder deren Territorien die Einwilligung zur Einreichung diverser Dokumente verlangen kann, welchem innerhalb eines Geschäftstags nach einem speziellen Anruf der CFTC bei solch einem Trader nachzukommen ist. Wir weisen Sie des weiteren darauf hin, dass, für den Fall dass die CFTC, in Übereinstimmung mit der Regelung CFR, eine spezielle Informationsnachfrage zum Konto eines ausländischen Traders stellt, Alaron als ihr Agent dazu verpflichtet ist, sämtliche Informationen betreffend ihres Kontos wie vorstehend aufgeführt mitzuteilen hat; dies einschließlich, aber nicht beschränkt auf, ihren Namen und ihre Adresse sowie den Namen und die Adresse jeder Person, die einen zehnprozentigen oder größeren Anteil an ihrem Konto hält, den gesamten offenen Futures- und Optionspositionen in ihrem Konto sowie die Anzahl der Futureskontrakte gegen welche Liefernachrichten ausgegeben oder erhalten wurden oder gegen welche Währungen Futures für Bargeld abgewickelt wurden innerhalb jener Zeitperiode, welche in der Informationsnachfrage angegeben wurde. Ich, der Unterzeichnende, bestätige hiermit den Empfang der oben genannten Hinweise an ausländische Trader und bestätige, dass ich deren Inhalt gelesen und verstanden habe.

11 Alaron Trading Corporation RISIKOOFFENLEGUNGSMITTEILUNG Diese Mitteilung wird ihnen gemacht, weil die Richtlinie 1.55 der Commodity Futures Trading Commission dies erfordert. Das Risiko von Verlusten im Handel mit Warenterminkontrakten kann erheblich sein. Sie sollten deßhalb sorgfältig abwägen, ob solch eine Art von Handel in Anbetracht ihrer Umstände und finanziellen Ressourcen für Sie geeignet ist. Sie sollten die folgenden Punkte berücksichtigen: 1. Sie können einen Totalverlust der Geldeinlage erleiden, welche Sie bei Ihrem Broker einzahlen um eine Position in Warenterminkontrakten einzugehen oder zu halten und Sie können Verluste darüber hinaus erleiden. Falls sich der Markt entgegengesetzt zu ihrer Position entwickelt, können Sie durch ihren Broker angerufen werden, um eine erhebliche Summe an weiteren Margin-(Hinterlegungs-)geldern kurzfristig einzuzahlen, damit ihre Position weiterhin aufrecht erhalten wird. Falls Sie der geforderten Einzahlung nicht in der vom Broker vorgegebenen Zeit nachkommen, kann ihre Position im Verlust liquidiert werden und Sie haften für jegliches hieraus resultierendes Defizit in ihrem Konto. 2. Unter bestimmten Marktumständen kann es sich herausstellen, dass es schwer oder unmöglich ist, eine Position zu liquidieren. Dies kann z.b. dann auftreten, wenn der Markt eine tägliche Preisschwankungsbegrenzung ( limit move ) erreicht. 3. Das Erteilen von Kontingent-Orders, wie z.b. Stop loss oder Stop limit, wird ihre Verluste nicht zwingend auf die angenommenen Summen begrenzen, weil Marktumstände an der Börse, an welcher die Order abgegeben wurde, es unmöglich machen können, solche Orders auszuführen. 4. Alle Futures(Termin-)positionen beinhalten Risiko, und eine Spread(Spreizungs-)position kann möglicherweise auch nicht weniger risikoreich sein als eine einfache Long - oder Short -Position. 5. Die hohe Hebelkraft (leverage) die häufig beim Futureshandeln aufgrund der kleinen Marginanforderungen erhältlich ist, kann sowohl gegen als auch für Sie arbeiten. Hebelkraft (leverage) kann sowohl zu großen Verlusten, als auch Gewinnen führen. 6. Sie sollten ihren Broker hinsichtlich der möglichen Schutzvorkehrungen kontaktieren, um Geldeinlagen oder Vermögen, welches sich in ihrem Konto befindet, zu sichern. ALLE OBEN GENANNTEN PUNKTE TREFFEN AUF DEN KOMPLETTEN TERMINHANDEL (FUTURES) ZU, EGAL OB IM AUSLAND ODER INLAND GETÄTIGT. ZUSÄTZLICH SIND, FÜR DEN FALL, DASS SIE ERWÄGEN, AUSLÄNDISCHE FUTURES- ODER OPTIONSKONTRAKTE ZU HANDELN, BITTE FOLGENDE WEITERE RISIKEN ZU BERÜCKSICHTIGEN: 7. Ausländische Futurestransaktionen schließen Ausführung und Clearing der Trades an einer ausländischen Börse ein. Dieses ist selbst dann der Fall, wenn die ausländische Börse formal mit einer inländischen Börse verbunden ist, womit ein ausgeführter Trade an der einen Börse einen Trade an einer anderen Börse liquidiert oder eröffnet. Keine inländische Organisation reguliert die Aktivitäten einer ausländischen Börse, einschließlich der Ausführung, Anlieferung und des Clearings von Transaktionen an solch einer Börse, und kein inländischer Regulierer hat den Einfluss, die Durchführung der Richtlinien der ausländischen Börse oder der Gesetze des ausländischen Landes zu erzwingen. Außerdem weichen solche Gesetze oder Regelungen, abhängig von dem Land in dem die Transaktionen stattfinden, voneinander ab. Aus diesen Gründen werden Kunden, die an ausländischen Börsen handeln, einige der Sicherungen, die bei inländischen Transaktionen greifen, nicht gewährt; dies einschließlich dem Recht, alternative inländische Streitbeilegungsverfahren nutzen zu können. Insbesondere kann es sein, dass von Kunden eingegangene und für Trades in ausländischen Futures hinterlegte Gelder nicht den selben Schutz genießen wie für Futurestrades an inländischen Börsen empfangene Gelder. Bevor Sie handeln sollten sie sich mit den ausländischen Richtlinien vertraut machen, die auf ihre bestimmte Transaktion anzuwenden sind. 8. Abschließend sollten Sie beachten, dass der Preis eines jeden ausländischen Futures- oder Optionskontraktes, und, folglich, der mögliche hieraus resultierende Gewinn oder Verlust durch jede Fluktuation des Devisenkurses, welche zwischen der Zeit in der die Order platziert und der ausländische Futureskontrakt wieder liquidiert oder der ausländische Optionskontrakt liquidiert oder ausgeübt wird stattfindet, beeinflusst wird. Diese kurze Mitteilung kann verständlicherweise nicht alle Risiken und anderen Aspekte der Warenterminmärkte erläutern und behandeln. Ich bestätige hiermit, dass ich diese Risikooffenlegung empfangen und verstanden habe.

12 KONTOFÜHRUNGSGEBÜHREN VERFAHRENSWEISE Alaron Trading Corporation darf eine monatliche Kontoführungsgebühr von $10,00 erheben, diese wird auf einer VIERTELJÄHRLICHEN GRUNDLAGE DIREKT NACH DEM LETZTEN TAG DES QUARTALS IN RECHNUNG GESTELLT. KONTEN, AUF DENEN IM VORHERGEHENDEN QUARTAL BRUTTO KOMMISSIONEN IM WERT ÜBER $2.500,00 GENERIERT WURDEN, SIND VON DER VIERTELJÄHRLICHEN BELASTUNG DER VOLLEN $ 30,00 AUSGENOMMEN; GLEICHES GILT FÜR EINE IM KALENDERJAHR ERREICHTE KOMMISSIONSSUMME, WELCHE EINER GESAMTKOMMISSION VON BRUTTO $2.500,00 PRO QUARTAL ENTSPRECHEN WÜRDE. WENN DAS KONTO AM LETZTEN TAG EINES MONATS EINEN KONTOSTAND VON WENIGER ALS $30.00 AUFWEIST, WIRD DAS KONTO MIT DER SUMME BELASTET, WELCHE DIE HÖHE DER VIERTELJÄHRLICHEN GEBÜHR DARSTELLT. NUR EIN KONTO PRO KUNDE WIRD BELASTET. VERBUNDENE KONTEN WERDEN ALS EINS BETRACHTET. HOTLINE-SERVICEGEBÜHREN VERFAHRENSWEISE ALLE HOTLINE-SERVICES WELCHE VON ALARON TRADING CORPORATION ANGEBOTEN WERDEN, SIND ERREICHBAR ÜBER (EINE) INFOLINE WOBEI BEARBEITUNGSKOSTEN VON $0,50 PRO TELEFONANRUF ZUZÜGLICH $1,50 PRO MINUTE ODER ANGEFANGENEM TEIL DAVON DEM KONTO BELASTET WERDEN WIE ANGEFALLEN. KUNDEN, DIE SICH IRGENDEINER HOTLINE BEDIENEN: (1) BESTÄTIGEN, VERSTEHEN UND STIMMEN ZU, DASS JEGLICHE UND ALLE INFORMATIONEN DIE DORT ANGEBOTEN WERDEN, SPEKULATIVE MEINUNGEN ÜBER MARKTBEDINGUNGEN DARSTELLEN, WELCHE NICHT UNBEDINGT JENE DER ALARON TRADING CORPORATION SEIN MÜSSEN; (2) NEHMEN DAS VOLLE RISIKO FÜR ALLE IM VERTRAUEN AUF BESAGTE MEINUNGEN ERGRIFFENE AKTIONEN AUF SICH; UND (3) SIND DAMIT EINVERSTANDEN, ALARON TRADING CORPORATION, DEN HOTLINE-SERVICE-PROVIDER UND DEREN JEWEILIGE ANGESTELLTEN, AGENTEN UND SONSTIGE ANGEHÖRIGE SCHADLOS ZU HALTEN VON ALLEN UND JEGLICHEN VERPFLICHTUNGEN ODER SCHÄDEN, WELCHE ZUFÄLLIG ODER SONSTWIE DURCH DEN KUNDENGEBRAUCH IRGENDEINES HOTLINE-SERVICES ENTSTEHEN. ICH (WIR), DER/DIE UNTERZEICHNENDE(N) KUNDE(N) BESTÄTIGT/EN, DASS ICH (WIR) DIE VORHERGEHENDE VERFAHRENSWEISE ZU KONTOFÜHRUNGSGEBÜHREN EMPFANGEN, GELESEN UND VERSTANDEN HABE/N. Hinweis: Ist dies ein Gemeinschaftskonto oder eine allgemeine Teilhaberschaft, so müssen alle Personen unterzeichnen. Ist dies ein Konto für eine Kommanditgesellschaft (oder GmbH), muss der Hauptgesellschafter (Kommanditist) oder der geschäftsführende Gesellschafter unterzeichnen.

13 ZUSTIMMUNG ZUR ELEKTRONISCHEN ÜBERMITTLUNG VON DEPOTAUSZÜGEN (STATEMENTS) Ich stimme zu, dass jegliche und alle Auszüge, welche für mein Konto auf einer täglichen und monatlichen Basis generiert werden, mir elektronisch übermittelt werden und verzichte auf jegliche Rechte bezüglich postalischer oder anderer persönlicher Lieferung besagter Statements an meine an Alaron Trading Corporation im Kontoeröffnungsantrag genannte Adresse. Meine Zustimmung ist wirkungsvoll bis sie schriftlich widerrufen wird. Für den Fall, dass Alaron Trading Corporation mir die Auszüge nicht elektronisch übermitteln kann, sendet Alaron mir die Auszüge über die U.S.-Post. Ich möchte meine Auszüge elektronisch zugeschickt bekommen, und zwar an folgende Adresse: Bitte geben Sie eine Adresse oder eine Telefaxnummer an. Alaron Trading Corporation ist nicht verantwortlich zu machen für jegliche Fehler oder eines Versagens beim elektronischen Versenden von Auszügen aufgrund von elektronischen Defekten, einem Zusammenbruch einer oder dem Versagen von irgendwelchen Übermittlungs- oder Kommunikationseinrichtungen.

14 ALARON TRADING CORPORATION Ich bestätige, dass der Alaron Trading Corporation Kundenantrag, die Vereinbarungen und begleitenden Risikoerklärungen und -offenlegungen von mir in keiner Weise geändert wurden. Für den Fall, dass diese Dokumente geändert wurden, verstehe ich, dass ich an einen originalen unveränderten Alaron Kundenantrag, Vereinbarungen und seine beiliegenden Risikoerklärungen und -offenlegungen gebunden bin, gleich ob durch mich unterschrieben oder nicht. Falls entdeckt wird, dass ich diese Dokumente geändert habe, verstehe ich, dass Alaron Trading Corporation jegliche Maßnahmen hinsichtlich meines Kontos ergreifen kann, soweit diese notwendig erscheinen und alle Kosten/Verluste müssen von mir übernommen werden.

15 Zusätzliche Risikooffenlegung In Bezug auf die von Ihnen zur Verfügung gestellten finanziellen und/oder persönlichen Informationen auf ihrem Kontoantrag, könnte es gedeutet werden, dass: 1. die Geldsummen, die Sie auf diesem Futures-/Optionskonto einzahlen, in Relation zu ihrem jährlichen Einkommen und/oder Vermögen zu hoch sind. 2. basierend auf ihren persönlichen Informationen und ihren Investmenterfahrungen (oder offensichtlichem Mangel davon) könnte der Futures-/Optionshandel für Sie eine zu risikoreiche Investmentstrategie darstellen. Basierend auf diesen Kriterien teilt Alaron Trading Corporation Ihnen folgende zusätzlichen Risikoaufklärungen und - informationen mit. Der Futures- und Optionshandel ist generell betrachtet eine risikoreiche Investmentform. Wenn Sie in der Vergangenheit konservativere Formen des Anlegens ausgeübt haben, könnten Sie den Wunsch haben, den Handel mit Futures und Optionen weiterhin zu studieren, bevor Sie hier ein Investment erwägen. Sie müssen sich vergegenwärtigen, dass sie einen Totalverlust aller bei Alaron deponierten Gelder erleiden können, die sowohl als Ersteinschuss wie auch als substanzielle Beträge für ergänzende Kapitalanforderungen zum Abdecken ihrer Positionen erforderlich sind. Wenn Sie keine zusätzlichen Gelder einzahlen können, können ihre Positionen im Verlust liquidiert werden, für welchen Sie verantwortlich sind. Durch ihre nachstehende Unterschrift bestätigen Sie, dass die Gelder, die Sie übertragen, reines Risikokapital sind, und dass dieses Investment weder ihren Lebensstandard gefährden wird noch dass diese Gelder von ihren zukünftigen Ruhestandsrücklagen abgezogen werden. Des weiteren bestätigen Sie, dass Sie die Natur dieses Investments und die beinhalteten Risiken voll und ganz verstehen und dass ihre Verpflichtungen gegenüber Anderen nicht durch mögliche Verluste dieser investierten Gelder vernachlässigt werden. Ich bestätige, dass ich die oben aufgeführte zusätzliche Risikooffenlegung empfangen, gelesen und verstanden habe.

16 RISIKOOFFENLEGUNGSMITTEILUNG Diese Mitteilung wird ihnen gemacht, weil die Richtlinie 1.55 der Commodity Futures Trading Commission dies erfordert. Das Risiko von Verlusten im Handel mit Warenterminkontrakten kann erheblich sein. Sie sollten deshalb sorgfältig abwägen, ob solch eine Art von Handel in Anbetracht ihrer Umstände und finanziellen Ressourcen für Sie geeignet ist. Sie sollten die folgenden Punkte berücksichtigen: 1. Sie können einen Totalverlust der Geldeinlage erleiden, welche Sie bei Ihrem Broker einzahlen um eine Position in Warenterminkontrakten einzugehen oder zu halten und Sie können Verluste darüber hinaus erleiden. Falls sich der Markt entgegengesetzt zu ihrer Position entwickelt, können Sie durch ihren Broker angerufen werden, um eine erhebliche Summe an weiteren Margin-(Hinterlegungs-)geldern kurzfristig einzuzahlen, damit ihre Position weiterhin aufrecht erhalten wird. Falls Sie der geforderten Einzahlung nicht in der vom Broker vorgegebenen Zeit nachkommen, kann ihre Position im Verlust liquidiert werden und Sie haften für jegliches hieraus resultierendes Defizit in ihrem Konto. 2. Unter bestimmten Marktumständen kann es sich herausstellen, dass es schwer oder unmöglich ist, eine Position zu liquidieren. Dies kann z.b. dann Auftreten wenn der Markt eine tägliche Preisschwankungsbegrenzung ( limit move )erreicht. 3. Das Erteilen von Kontingent-Orders, wie z.b. Stop loss oder Stop limit, wird ihre Verluste nicht zwingend auf die angenommenen Summen begrenzen, weil Marktumstände an der Börse, an welcher die Order abgegeben wurde, es unmöglich machen können, solche Orders auszuführen. 4. Alle Futures(Termin-)positionen beinhalten Risiko, und eine Spread(Spreizungs-)position kann möglicherweise auch nicht weniger risikoreich sein als eine einfache Long - oder Short -Position. 5. Die hohe Hebelkraft (leverage) die häufig beim Futureshandeln aufgrund der kleinen Marginanforderungen erhältlich ist, kann sowohl gegen als auch für Sie arbeiten. Hebelkraft (leverage) kann sowohl zu großen Verlusten, als auch Gewinnen führen. 6. Sie sollten ihren Broker hinsichtlich der möglichen Schutzvorkehrungen kontaktieren, um Geldeinlagen oder Vermögen, welches sich in ihrem Konto befindet, zu sichern. ALLE OBEN GENANNTEN PUNKTE TREFFEN AUF DEN KOMPLETTEN TERMINHANDEL (FUTURES) ZU, EGAL OB IM AUSLAND ODER INLAND GETÄTIGT. ZUSÄTZLICH SIND, FÜR DEN FALL, DASS SIE ERWÄGEN, AUSLÄNDISCHE FUTURES- ODER OPTIONSKONTRAKTE ZU HANDELN, BITTE FOLGENDE WEITERE RISIKEN ZU BERÜCKSICHTIGEN: 7. Ausländische Futurestransaktionen schließen Ausführung und Clearing der Trades an einer ausländischen Börse ein. Dieses ist selbst dann der Fall, wenn die ausländische Börse formal mit einer inländischen Börse verbunden ist, womit ein ausgeführter Trade an der einen Börse einen Trade an einer anderen Börse liquidiert oder eröffnet. Keine inländische Organisation reguliert die Aktivitäten einer ausländischen Börse, einschließlich der Ausführung, Anlieferung und des Clearings von Transaktionen an solch einer Börse, und kein inländischer Regulierer hat den Einfluss, die Durchführung der Richtlinien der ausländischen Börse oder der Gesetze des ausländischen Landes zu erzwingen. Außerdem weichen solche Gesetze oder Regelungen abhängig von dem Land, in dem die Transaktionen stattfinden, voneinander ab. Aus diesen Gründen werden Kunden, die an ausländischen Börsen handeln, einige der Sicherungen, die bei inländischen Transaktionen greifen, nicht gewährt; dies einschließlich dem Recht, alternative inländische Streitbeilegungsverfahren nutzen zu können. Insbesondere kann es sein, dass von Kunden eingegangene und für Trades in ausländischen Futures hinterlegte Gelder nicht den selben Schutz genießen wie für Futurestrades an inländischen Börsen empfangene Gelder. Bevor Sie handeln sollten sie sich mit den ausländischen Richtlinien vertraut machen, die auf ihre bestimmte Transaktion anzuwenden sind. 8. Abschließend sollten Sie beachten, dass der Preis eines jeden ausländischen Futures- oder Optionskontraktes, und, folglich, der mögliche hieraus resultierende Gewinn oder Verlust durch jede Fluktuation des Devisenkurses, welche zwischen der Zeit in der die Order platziert und der ausländische Futureskontrakt wieder liquidiert oder der ausländische Optionskontrakt liquidiert oder ausgeübt wird stattfindet, beeinflusst wird. Diese kurze Mitteilung kann verständlicherweise nicht alle Risiken und anderen Aspekte der Warenterminmärkte erläutern und behandeln. Ich bestätige hiermit, dass ich diese Risikooffenlegung empfangen und verstanden habe. Kopie für den Kunden: Bitte bewahren Sie diese Seite in ihren Unterlagen auf.

17 Alaron Trading Corporation Risikooffenlegungsmitteilung Ausländische Futures und ausländische Optionen Kopie für den Kunden: Bitte bewahren Sie diese Seite in ihren Unterlagen auf. Die Risiko des Verlustes beim Handel mit ausländischen Futures und ausländischen Optionen kann erheblich sein. Folglich sollten Sie sorgfältig abwägen, ob solches Handeln in Bezug auf ihre finanzielle Situation für Sie angemessen ist. Wenn Sie erwägen, ausländische Futures oder ausländische Optionen zu handeln, sollten Sie folgendes berücksichtigen: 1. Die Teilnahme an ausländischen Futures- und ausländischen Optionstransaktionen beinhaltet die Ausführung und das Clearing von Trades an und abhängig von den Richtlinien der ausländischen Börse. 2. Weder die CFTC, die National Futures Association (NFA) noch irgendeine inländische Börse regulieren weder Aktivitäten an irgendeiner ausländischen Börse, einschließlich der Ausführung, der Anlieferung und des Clearings von Transaktionen, noch haben sie die Möglichkeit die Ausführung der Regularien einer ausländischen Börse order jeglichen anwendbaren ausländischen Gesetzes zu erzwingen. Generell werden die ausländischen Transaktionen durch das anwendbare ausländische Recht geregelt. Dieses ist zutreffend selbst wenn die Börse formal mit einem inländischen Markt verbunden ist, so dass eine Position, die auf den einen Markt gebracht wird, durch eine Transaktion auf einem anderen Markt liquidiert werden kann. Ferner variieren die Gesetze oder Regularien abhängig von dem ausländischen Land, in welchem die ausländischen Futures- oder Optionstransaktionen stattfinden. 3. Aus diesen Gründen können von Kunden, die ausländische Futures- oder Optionskontrakte handeln, einige der Schutzmechanismen nicht in Anspruch genommen werden, die durch den Commodity Exchange Act, die Regelungen der Kommission und die Regeln der National Futures Association oder irgendeiner inländischen Börse angeboten werden; dies einschließlich dem Recht, Entschädigungsverfahren vor der Kommission (Anm. CFTC) und Schiedsgerichtsverfahren, die durch die National Futures Association oder irgendeiner inländischen Terminbörse angeboten werden, anzustrengen. Insbesondere kann es sein, dass von Kunden für den Handel in ausländischen Futures- oder ausländischen Options-Transaktionen übertragene Gelder nicht dem selben Schutz unterliegen wie übertragene Gelder, die für den Handel an U.S. Futuresbörsen gedacht sind. Folglich sollten Sie von ihrem Kundenberater so viele Informationen wie möglich hinsichtlich der ausländischen Richtlinien einholen, die ihre bestimmte Transaktion betreffen. 4. Sie sollten auch beachten, dass der Preis jedes ausländischen Futures- oder Optionskontraktes, und, folglich, der mögliche Profit und Verlust hieraus durch Schwankungen im Devisenkurs zwischen der Zeit, wo die Order platziert und der Zeit, wo sie liquidiert, ausgeglichen oder ausgeführt wurde, beeinflusst werden kann.

18 Alaron Trading Corporation Erklärung zur Risikooffenlegung für Optionskontrakte WEGEN DER VOLATILITÄT DER WARENMÄRKTE IST DER ERWERB UND DAS VERLEIHEN/VERKAUFEN (STILLHALTEN) VON WAREN-OPTIONEN MIT HOHEM RISIKO VERBUNDEN. WARENOPTIONSTRANSAKTIONEN SIND FÜR VIELE PERSONEN UNGEEIGNET. SOLCHE TRANSAKTIONEN SOLLTEN NUR VON PERSONEN EINGEGANGEN WERDEN DIE DIESE RISIKOOFFENLEGUNG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND DIE NATUR UND DEN UMFANG IHRER RECHTE UND VERPFLICHTUNGEN UND DER DAMIT ENTSTEHENDEN RISIKEN VERSTEHEN, WELCHE OPTIONSTRANSAKTIONEN MIT SICH BRINGEN WIE HIER IN DIESER RISIKOERKLÄRUNG BESCHRIEBEN. DER OPTIONSKÄUFER UND DER STILLHALTER SOLLTEN WISSEN, OB BESTIMMTE OPTIONEN, DIE SIE ZU HANDELN ERWÄGEN, OPTIONEN SIND, DIE, WENN AUSGEÜBT IN DER EINRICHTUNG EINES FUTURESKONTRAKTS RESULTIEREN (EINE OPTION AUF EINEM FUTURESKONTRAKT ) ODER OB DIESE IN DER AN- ODER BELIEFERUNG EINER DER OPTION ZUGRUNDELIEGENDEN WIRKLICHEN WARE (UNDERLYING) RESULTIERT (EINE OPTION AUF EINE EFFEKTIVE/KÖRPERLICHE WARE ). DER KÄUFER UND DER STILLHALTER EINER OPTION AUF EINE WIRKLICHE WARE SOLLTEN BEACHTEN, DASS IN BESTIMMTEN FÄLLEN DIE ANLIEFERUNG DER DER OPTION ZUGRUNDELIEGENDEN WIRKLICHEN WARE NICHT VERLANGT WIRD, UND DASS, FALLS DIE OPTION AUSGEÜBT WIRD, DIE VERPFLICHTUNGEN DES KÄUFERS UND DES STILLHALTERS IN BAR ABGEWICKELT WERDEN. EINE PERSON SOLLTE KEINE WARENOPTIONEN KAUFEN, SOLANGE SIE NICHT IN DER LAGE IST, EINEN TOTALVERLUST DER PRÄMIE SOWIE DER GEBÜHR FÜR DIE OPTIONSTRANSAKTION AUSZUHALTEN. EINE PERSON SOLLTE KEINE WARENOPTIONEN SCHREIBEN BZW. NICHT ALS STILLHALTER AUFTRETEN, SOLANGE ER/SIE NICHT IN DER LAGE IST, ZUSÄTZLICHE MARGIN CALLS ZU ERFÜLLEN, WENN DER MARKT GEGEN SEINE POSITION LÄUFT UND SIE UNTER SOLCHEN UMSTÄNDEN EINEN SEHR GROßEN FINANZIELLEN VERLUST ERLEIDET. EINE PERSON, DIE EINE OPTION KAUFT, SOLLTE BEACHTEN, DASS, UM EINEN MÖGLICHEN WERT DER OPTION ZU REALISIEREN, ES NOTWENDIG SEIN WIRD, DIE OPTIONSPOSITION ENTWEDER AUSZUGLEICHEN ODER AUSZUÜBEN. FALLS EIN OPTIONSKÄUFER NICHT VERSTEHT, WIE MAN OPTIONEN AUSGLEICHT ODER AUSÜBT, SOLLTE ER EINE ERLÄUTERUNG BEI SEINEM FUTURESKOMMISSIONSHÄNDLER (FCM) ODER SEINEM INTRODUCING BROKER (IB) ANFORDERN. KUNDEN SOLLTEN BEACHTEN, DASS IN EINER REIHE VON UMSTÄNDEN, VON DENEN EINIGE IN DIESER RISIKOOFFENLEGUNG BESCHRIEBEN WERDEN, ES SCHWIERIG ODER UNMÖGLICH SEIN KANN, EINE VORHANDENE OPTIONSPOSITION AN EINER BÖRSE AUSZUGLEICHEN. DER STILLHALTER EINER OPTION SOLLTE BEACHTEN, DASS IN DEN MEISTEN FÄLLEN EINE WARENOPTION VOM ZEITPUNKT DER VERLEIHUNG/DES VERKAUFS BIS DIE WARENOPTION ABLÄUFT ZU JEDER ZEIT AUSGEÜBT WERDEN KANN (ANM.: BEI AMERIKANISCHEN OPTIONEN). DER KÄUFER EINER OPTION SOLLTE BEACHTEN, DASS BEI EINIGEN OPTIONSKONTRAKTEN NUR EIN BEGRENZTER ZEITABSCHNITT FÜR DIE AUSÜBUNG DER OPTION ZUR VERFÜGUNG STEHT (ANM.: Z.B. BEI EUROPÄISCHEN OPTIONEN). DER KÄUFER EINES PUTS ODER EINES CALLS SETZT SICH DEM RISIKO DES VERLUSTS DES GESAMTEN KAUFPREISES DER OPTION AUS DIES IST DIE PRÄMIE ZUZÜGLICH ALLER TRANSAKTIONSKOSTEN, DIE FÜR DIE OPTION BEZAHLT WURDEN. DIE COMMODITY FUTURES TRADING COMMISSION (CFTC) VERLANGT, DASS ALLE KUNDEN EINE KOPIE DIESER RISIKOOFFENLEGUNG ERHALTEN UND DEN ERHALT DIESER KOPIE BESTÄTIGEN, ABER VERSTEHT DIESE OFFENLEGUNG NICHT ALS EMPFEHLUNG ODER UNTERSTÜTZUNG FÜR BÖRSENGEHANDELTE WARENOPTIONEN. (1) Einige der Risiken des Handels mit Optionen Spezielle Marktbewegungen der zugrundeliegenden Futures oder der zugrundeliegenden wirklichen Waren können nicht genau vorausgesagt werden. Der Stillhalter einer Call-Option, der in dem zugrundeliegenden Futureskontrakt oder in der zugrundeliegenden wirklichen Ware keine Long-Position hält, hat ein Verlustrisiko für den Fall, dass der zugrundeliegende Futureskontrakt oder die zugrundeliegende wirkliche Ware im Preis stärker ansteigt als der Wert der erhaltenen Prämie (Premium) für den Verkauf/Verleihung der Call-Option. Der Stillhalter einer Call-Option, der gleichzeitig eine Long-Position im zugrundeliegende Futureskontrakt oder in der zugrundeliegenden wirklichen Ware innehat, trägt das volle Risiko des Verlustes durch einen Preisrückgang in der zugrundeliegenden Position. Im Austausch für die für das Verleihen/den Verkauf der Call-Option erhaltene Prämie verzichtet der Optionsverkäufer/-verleiher auf alle potenziellen Gewinne, die durch einen Kurszuwachs des zugrundeliegenden Futureskontraktes oder der zugrundeliegenden wirklichen Ware über den Optionsbezugspreis hinaus entstehen, falls die Option gegen den Stillhalter ausgeübt wird. Der Stillhalter einer Put-Option, der keine Short-Position im zugrundeliegenden Futureskontrakt oder in der zugrundeliegenden wirklichen Ware (d.h. Verpflichtung zum Verkauf der wirklichen Ware) hält, trägt das Verlustrisiko für den Fall, dass der Preis des zugrundeliegenden Futureskontrakts oder der zugrundeliegenden wirklichen Ware sich um einen Betrag verringert, der größer ist als die für den Verkauf/die Verleihung der Put-Option erhaltene Prämie.

19 Der Stillhalter einer Put-Option auf einen Futureskontrakt, der eine Short-Position im zugrundeliegenden Futureskontrakt hat, trägt das volle Risiko eines Kursanstiegs in der zugrundeliegenden Position. Im Austausch für den Erhalt der Prämie für die Verleihung/den Verkauf der Put-Option auf einen Futureskontrakt verzichtet der Stillhalter der Option auf alle potenziellen Gewinne, die aus einem Preisrückgang im zugrundeliegenden Futureskontrakt unter den Optionsbezugspreis resultieren, falls die Option gegen den Stillhalter ausgeübt wird. Der Stillhalter einer Put-Option auf eine wirkliche Ware, der eine Short-Position hält (d.h. die Verpflichtung zum Verkauf der wirklichen Ware) trägt das volle Risiko eines Anstiegs des Preises der wirklichen Ware, die erworben werden muss um die Verpflichtung zu erfüllen; jedoch reduziert um die für die Verleihung/den Verkauf der Option erhaltene Prämie. Im Austausch für die Prämie, die der Stillhalter für die Verleihung/den Verkauf der Put-Option auf eine wirkliche Ware erhalten hat, verzichtet er auf alle potenziellen Gewinne, die aus Kursrückgängen der Ware unter den Optionsbezugspreis resultieren, sofern die Option ausgeübt wird oder ausläuft. (2) Beschreibung der Warenoptionen. Vor dem Eingehen irgendeiner Transaktion, die Warenoptionen beinhaltet, sollte die betreffende Person die Natur und die Art der Option und des zugrundeliegenden Futureskontrakts oder der zugrundeliegenden wirklichen Ware gänzlich verstehen. Der Futures Commission Merchant (FCM) oder der Introducing Broker (IB) ist verpflichtet, zu Nachstehendem Beschreibungen zur Verfügung zu stellen und die Einzelperson, die eine Optionshandlung erwägt, sollte sich diese verschaffen: (I) (II) Den Futureskontrakt oder die wirkliche Ware, auf die sich die Option bezieht; Die Menge des zugrundeliegenden Futureskontrakts oder der zugrundeliegenden wirklichen Ware, die gekauft oder verkauft werden muß nach Ausübung der Option, oder wenn anwendbar, ob die Ausübung der Option in bar abgewickelt wird; (III) Das Verfahren für die Ausübung des Optionskontraktes, einschließlich dem Verfallsdatum und die späteste Uhrzeit für die Ausübung (die späteste Uhrzeit eines Verfallstages, an dem eine Option ausgeübt wird, kann variieren; folglich sollten Optionsmarktteilnehmer bei ihrem FCM oder IB die letzte Uhrzeit in Erfahrung bringen, zu der die Firma noch Instruktionen zur Ausübung in Bezug auf eine bestimmte Option entgegennimmt); Eine Beschreibung des Optionskaufpreises einschließlich der Prämie, der Kommissionen, Kosten, Gebühren und anderer Aufwendungen (da Kommissionen und andere Gebühren zwischen den FCMs und zwischen den IBn deutlich variieren, könnten Optionskunden es ratsam finden, zur Eröffnung eines Optionskontos mehr als nur eine Firma zu konsultieren); (V) Eine Beschreibung aller Kosten die man zusätzlich zum Kaufpreis auf sich lädt, falls die Warenoption ausgeübt wird, einschließlich der Kosten für Kommissionen (ob in Form von Verkaufsprovisionen oder andere), Lagerung, Zinsen und aller gleichartigen Gebühren und Aufwendungen, welche auftreten können; (VI) Eine Erläuterung und ein Verständnis zu den Anforderungen an die vom Stillhalter einer Option zu leistenden Einschusszahlung (Initial Margin) und dessen Verpflichtung, zusätzliche Hinterlegungszahlungen (Margins) in Verbindung mit solch einer Optionsposition oder einer Position in einem Futureskontrakt, bereitzustellen, falls zutreffend; (VII) Eine eindeutige Erklärung und eindeutiges Verständnis jeglicher Klauseln im Optionskontrakt oder jeglicher explizit oder durch Verweis im Optionskontrakt enthaltener Formulierungen, welche die Verpflichtungen des Kunden aufgrund dieses Vertrags beeinflussen; dies einschließlich jeglicher Verfahrensweise des FCM oder des IB oder der Regeln der Börse, an der die Option gehandelt wird, welche die Fähigkeit des Kunden beeinflussen könnte, den Optionskontrakt zu erfüllen oder die Optionsposition durch einen abschließenden Kauf oder Verkauf auszugleichen (z.b. bedingt durch unvorhersehbare Umstände, die eine Aussetzung oder Beendigung des Handels erfordern); und (VIII) Soweit anwendbar, eine Beschreibung der Auswirkungen auf den Wert der Optionsposition, welche von Limitbewegungen in dem zugrundeliegenden Futureskontrakt hervorgerufen werden können. (3) Die Mechanismen des Optionshandels Vor dem Eingehen jeglicher börsengehandelter Optionstransaktion, sollte sich die betreffende Person eine Beschreibung, wie Warenoptionen gehandelt werden, verschaffen.

20 Optionskunden sollten eindeutig verstehen, dass es keine Garantie dafür gibt, dass Optionspositionen durch entweder einen abschließenden Kauf oder Verkauf an einer Börse ausgeglichen werden. Unter diesen Umständen können Stillhalter das volle Risiko ihrer Positionen tragen, bis diese Positionen verfallen und der Käufer einer profitablen Option muss evtl. die Option ausüben, um einen Gewinn zu realisieren. Bezüglich einer Option auf einen Futureskontrakt sollte die betreffende Person in vollem Umfang die Beziehung zwischen den Börsenregularien, welche Optionstransaktionen und welche den zugrundeliegenden Futureskontrakt steuern, verstehen. Zum Beispiel sollte die betreffende Person verstehen, wie die Börse, wenn stattfindend, in den Optionsmarkt eingreift, falls der Handel im zugrundeliegenden Futuresmarkt eingeschränkt ist oder der Futurespreis einen sogenannten limit move gemacht hat. Die betreffende Person sollte verstehen, dass die Option nicht den täglichen Preisschwankungsgrenzen unterworfen ist, während der zugrundeliegende Future solche Limits haben kann und, als Ergebnis hieraus, normale Preisrelationen zwischen Optionen und dem zugrundeliegenden Future evtl. nicht existieren, wenn der Future an seinem Limit gehandelt wird. Des weiteren kann es sein, dass zugrundeliegende Futurespositionen, die aus der Ausübung von Optionen resultieren, nicht ausgeglichen werden können, falls der zugrundeliegende Future an einem Preislimit ist. (4) Marginanforderungen Die Regularien der Commodity Futures Trading Commission fordern vom Käufer einer Optionsposition beim Eingehen der Position die Bezahlung der gesamte Optionsprämie. Vor der Gewährung eines Handels (Anm.: als Verkäufer) sollte die betreffende Person die maßgeblichen Marginanforderungen voll und ganz verstehen und besonders sollte er sich der Verpflichtung bewusst sein, aufgrund ungünstiger Marktbewegungen zusätzliche Margingelder aufbringen zu müssen. (5) Gewinnpotential einer Optionsposition Ein Optionskunde sollte äußerst sorgfältig den Preis kalkulieren, den der zugrundeliegende Futureskontrakt oder die zugrundeliegende wirkliche Ware erreichen muss, damit die Optionsposition profitabel wird. Dieser Preis würde die Summe beinhalten, um welche der zugrundeliegende Futureskontrakt oder die zugrundeliegende Ware über den Basispreis (Anm.: = Abnahmepreis) steigen oder unter ihn fallen muss, um die Summe der Prämie und aller anderen Kosten zu decken, die durch das Ausüben oder Schließen (Ausgleichen) der Warenoptionsposition entstehen. Des weiteren sollte sich der Optionskunde des Risikos bewusst sein, dass der bei der Eröffnung des nächsten Börsentages maßgebende Futurespreis erheblich von dem Futurespreis abweichen kann, der beim Ausüben der Option herrschte. Ebenso kann es bei bar abzuwickelnden Optionen auf wirkliche Waren vorkommen, dass der zum Zeitpunkt der Optionsausübung herrschende Warenpreis erheblich vom Barabwicklungspreis, der zu einem späteren Zeitpunkt festgesetzt wird, abweicht. Folglich kann es sein, dass, falls der Kunde die Position nicht gegen die Möglichkeit einer Preisänderung im zugrundeliegenden Warenpreis schützt, der nach einer Optionsausübung erzielte Preis erheblich von dem zum Zeitpunkt der Ausübung der Position herrschenden Preis abweicht. (6) Tief aus dem Geld -Optionen Eine Person die erwägt, eine Option zu kaufen die tief aus dem Geld ist, (dies ist im Fall eines Calls eine Option mit einem Basispreis deutlich über oder im Fall eines Puts deutlich unter dem aktuellen Preis des zugrundeliegenden Futureskontrakts oder der zugrundeliegenden wirklichen Ware) sollte sich darüber im klaren sein, dass die Chance, dass solch eine Option gewinnbringend wird, für gewöhnlich gering ist. Auf der anderen Seite sollte sich ein potentieller Stillhalter einer tief aus dem Geld -Option darüber im klaren sein, dass solche Optionen normalerweise sehr kleine Prämien innehaben, während sie dem Stillhalter gleichzeitig alle potentiellen Risiken aufbürden, wie in Abschnitt 1 dieser Risikooffenlegung beschrieben. (7) Gebühren Alaron Trading Corporation erhebt für Optionsgeschäfte von jedem Kunden, Introducing Broker oder Commodity Trading Advisor Gebühren. Kunden von IBn oder CTAs wird eine Gebühr belastet, die von der von Alaron Trading Corporation erhobenen Gebühr abweichen kann. Sie sollten mit ihrem Broker sprechen, um die genaue Höhe der Gebühr zu erfahren, mit der sie belastet werden. (8) Glossar der Formulierungen (I) Kontraktmarkt Jede Handelskammer (Börse) mit Sitz in den Vereinigten Staaten, die von der Commodity Futures Trading Commission benannt wurde um börsennotierte Futureskontrakte oder Warenoptionen zu handeln.

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