Der Jahresabschluss des Landkreises Uckermark für das Haushaltsjahr 2012

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1 Der Jahresabschluss des Landkreises Uckermark für das wird hiermit gemäß 52 bis 61 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) in Verbindung mit 82 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) aufgestellt und dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. aufgestellt: Für das Finanzwesen zuständige Beamte: Bernd Brandenburg Landkreis Uckermark Prenzlau, den

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Grundsätzliche Erläuterungen Einführung des doppischen Haushaltsrechtes im Landkreis Uckermark rechnung Finanzrechnung Vermögensrechnung 4 2 Erläuterungen zur Rechnungslegung Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Grundsätze der Buchführung 5 3 des Vorjahres 6 4 rechnung des es Plan-Ist-Vergleich Kennzahlen der rechnung Umsatzrentabilität Eigenkapitalrentabilität Gesamtkapitalrentabilität Personalintensität Erläuterungen zum periodenfremden und außerordentlichen 13 5 Finanzrechnung des es Plan-Ist-Vergleich Entwicklung des Liquiditätskredites Kennzahlen der Finanzrechnung 17 6 Bilanz Schlussbilanz des es Vermögensstruktur Kapitalstruktur Beurteilung der Kapitalausstattung in Kennzahlen Eigenkapitalquote Fremdkapitalquote Beurteilung der Anlagenfinanzierung in Kennzahlen Beurteilung des Vermögensaufbaus in Kennzahlen Beurteilung der Zahlungsfähigkeit in Kennzahlen 28 7 Anhang Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Abweichungen angewandter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Zuschreibungen und außerplanmäßige Abschreibungen Erläuterungen zu den Einzelpositionen der rechnung und Bilanz Abweichungen von der Anwendung der linearen Abschreibungsmethode Veränderungen der ursprünglich angenommenen Nutzungsdauer Angaben über die Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die AHK Ungeklärte Eigentumsverhältnisse zum Bilanzstichtag Darlegung zu künftigen finanziellen Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene mittelbare Pensionsverpflichtungen Übersicht der übertragenen Haushaltsermächtigungen Treuhandmittel und Stiftungsvermögen 60 8 Rechenschaftsbericht 61 9 Anlagen Anlagenübersicht Forderungsübersicht Verbindlichkeitsübersicht 66 2

3 10 Berichtigung Eröffnungsbilanz Beteiligungsbericht Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen Plan-Ist-Vergleich von Leistungsmengen und Kennzahlen 459 3

4 1 Grundsätzliche Erläuterungen 1.1 Haushaltsdurchführung Das Jahr war für den Landkreis Uckermark das vierte, das entsprechend der Bestimmungen des doppischen Rechnungswesens geplant und geführt wurde. Da der Haushaltsplan mit dem Haushaltssicherungskonzept einen durch die Kommunalaufsichtsbehörde zu genehmigenden Teil beinhaltete, waren die ersten drei Monate des Jahres durch die vorläufige Haushaltsführung nach 69 BbgKVerf gekennzeichnet. Die in dieser Zeit geltenden strengen Maßstäbe für die Einhaltung der Haushaltsdisziplin sind auch beibehalten worden, nachdem mit Schreiben vom 04. April durch das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg der Haushalt des Landkreises Uckermark genehmigt wurde. 1.2 rechnung Durch die Gegenüberstellung von Ressourcenaufkommen (Ertrag) und Ressourcenverbrauch (Aufwand) wird in der rechnung ein summarisches Jahresergebnis ermittelt, das sich als Überschuss oder Fehlbetrag darstellt. Das fließt als Nettoposition in die Passivseite der Bilanz ein und bildet damit den Vermögensverzehr bzw. zuwachs ab. 1.3 Finanzrechnung Die Finanzrechnung ist neben der rechnung das zweite zeitraumbezogene Rechenwerk des Jahresabschlusses. Die Finanzrechnung dient dem Nachweis der empfangenen Einzahlungen und der geleisteten Auszahlungen sowohl der laufenden Verwaltungstätigkeit als auch der Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Das summarisch ermittelte Jahresergebnis fließt als Bestandsveränderung an liquiden Mitteln in die Aktivseite bzw. als Bestandsveränderung der Kassenkreditinanspruchnahme in die Passivseite der Bilanz ein. 1.4 Vermögensrechnung Die Vermögensrechnung in Form der Bilanz bildet neben der - und Finanzrechnung die dritte Komponente des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens. Darin wird auf der Aktivseite (Mittelverwendung) das Vermögen dargestellt, der Passivseite (Mittelherkunft) ist das Kapital zugeordnet. Die Resultate aus - und Finanzrechnung werden in der Vermögensrechnung verarbeitet, indem der Saldo der rechnung auf der Passivseite der Bilanz zur Bestandsveränderung des Eigenkapitals (siehe Punkt 1.2) und der Saldo der Finanzrechnung auf der Aktivseite der Bilanz zur Bestandsveränderung der liquiden Mittel bzw. auf der Passivseite der Bilanz zur Bestandsveränderung der Kassenkreditinanspruchnahme führt (siehe Punkt 1.3). 4

5 Hat das Eigenkapital, das aus der Summe des Vermögens auf der Aktivseite abzüglich des Fremdkapitals auf der Passivseite berechnet wird, einen negativen Wert, so besteht für das berechnete ein entsprechender Fehlbetrag. Ist dieser Wert positiv, so handelt es sich um einen deckenden Haushalt. 2 Erläuterungen zur Rechnungslegung 2.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Die gesamte Haushaltswirtschaft konnte planmäßig im Hauhaltsjahr über das neue Rechnungswesen abgewickelt werden, zunächst im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nach 69 BbgKVerf. Mit Kreistagsbeschluss vom wurde der Haushaltssatzung und dem Haushaltssicherungskonzept 2011 bis 2015 mit einem Hebesatz der Kreisumlage in Höhe von 47,9 % zugestimmt. Die öffentliche Bekanntgabe der Haushaltssatzung des Landkreises Uckermark für das erfolgte in Nr. 6 des 19. Jahrganges des Amtsblattes für den Landkreis Uckermark vom Trotz des geplanten ausgeglichenen ordentlichen ses für das war aufgrund der Berücksichtigung der Fehlbeträge aus den Vorjahren der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß 63 Absatz 5 BbgKVerf ein Haushaltssicherungskonzept zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung erfolgte mit Schreiben des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg vom unter Erteilung von Auflagen. 2.2 Grundsätze der Buchführung Den Voraussetzungen zur Einhaltung der Grundsätze der Buchführung entsprechend 33 KomHKV ist mit der Aufstellung des produktorientierten Haushaltes, der eindeutigen Zuordnung der Verantwortlichkeit der Fachbereiche zu den Produkten, der Erstellung des Kontenplanes und des Aufbaus der Kosten- und Leistungsrechnung einschließlich der Erstellung des Kostenträgerplanes entsprochen worden. Zusätzlich sind mit der DA 2/2009 (Regelungen zu Rechnungswesen und Unterschriftsbefugnissen) Durchführungsbestimmungen zur Einhaltung der Buchführungsgrundsätze innerhalb des Landkreises Uckermark aufgestellt worden. Alle Buchungen werden innerhalb von -, Finanz- und Vermögensrechnung geführt und nachgewiesen. 5

6 3 des Vorjahres (2011) Feststellung des ses Aufgrund eines mit Datum vom beim Rechnungsprüfungsamt vorgelegten Entwurfes des Jahresabschlusses 2011 liegt zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses noch kein nach 82 (3) BbgKVerf geprüfter und festgestellter Jahresabschluss des Vorjahres vor. Entsprechend dieses Entwurfes zum Jahresabschluss schließt das 2011 in seinem haushalt mit einem Überschuss von ,53 ab. Dieser Überschuss ermittelt sich aus: Erträge Aufwendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit , , ,63 Finanzergebnis 1.212, , ,09 Außerordentliches , , ,01 Gesamtergebnis , , ,53 Da in die rechnung jedoch auch alle nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen einfließen und in der Finanzrechnung nur die tatsächlich im erfolgten Ein- und Auszahlungen abgebildet werden, ergibt sich für die Finanzrechnung ein vollkommen anderes Bild: Einzahlungen Auszahlungen Anfangsbestand Zahlungsmittel ,64 aus lfd. Verwaltungstätigkeit , , ,06 aus durchlaufenden Geldern , , ,40 aus Investitionstätigkeit , , ,49 aus Kreditbeteiligung 0,00 0,00 0,00 aus Kredittilgung 0, , ,13 Finanzergebnis , , ,10 Endbestand Zahlungsmittel ,74 Zusammensetzung des Zahlungsmittelbestandes: Anfangsbestand Endbestand Kassenbestand, Bankguthaben , ,03 Kassenkredit , ,77 Zahlungsmittel gesamt , ,74 Forderungen Im Umlaufvermögen bilden die Forderungen den Hauptanteil. 6

7 Der zu Beginn des es 2011 ausgewiesene Forderungsbestand in Höhe von ,61 erhöhte sich zum Jahresabschluss 2011 auf ,31. Dies resultierte vorrangig aus der Aufnahme des Forderungsbestandes aus Abfallgebühren in die Bilanz des Landkreises Uckermark (481 T ) sowie aus den in das 2011 aufgenommenen Nacherstattungsansprüchen aus der Kostenerstattung gemäß Artikel 2, 7 Abs. 2 gemäß des Gesetzes zur Neuregelung des Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für die Jahre 2010 (556 T ) und 2011 (950 T ). Weiterhin erfolgte auf dem Produkt Kreisstraßen mit Datum vom noch ein Abruf von Fördermitteln, für den ein Zahlungseingang bis zum nicht mehr erfolgen konnte, so dass entgegen dem Vorjahr offene Forderungen in Höhe von 329 T entstanden sind. Das Produkt Tageseinrichtungen für Kinder wies zum Jahresabschluss 2011 gegenüber dem Vorjahresbestand ,62 höhere Forderungen aus, was vorrangig darin begründet ist, dass für die zum Jahresende angeordneten Erträge bis zum kein Zahlungseingang mehr erfolgte. Verbindlichkeiten Die Steigerung des Endbestandes der Verbindlichkeiten gegenüber dem Anfangsbestand ist grundsätzlich auf die Erhöhung des Kassenkredites zurückzuführen. Alle anderen Verbindlichkeitsarten weisen (bis auf eine Erhöhung von ,96 bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) eine Verringerung auf. Insgesamt war zum Jahresende 2011 ein Bestand an Verbindlichkeiten in Höhe von ,66 auszuweisen, wobei ein Anteil von ,77 auf die Aufnahme des Kassenkredites entfällt. Haushaltsreste Der Übertragung von Haushaltsresten für Aufwendungen und Auszahlungen in das neue wurde überwiegend nur zugestimmt, sofern im den zusätzlichen Aufwendungen und Auszahlungen in gleicher Höhe auch Erträge oder Einzahlungen gegenüberstanden bzw. rechtliche Verpflichtungen einzuhalten waren. So war innerhalb dieses Verfahrens auch die Übertragung von Haushaltsresten für Erträge und Einzahlungen sowie die Bildung der zweckgebundenen Sonderrücklage und von passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu gewährleisten. Insgesamt wurden ,46 an Haushaltsresten für Aufwendungen und Auszahlungen in das neue Hauhaltsjahr übertragen, für die Erträge, zweckgebundene Einzahlungen und Mittel aus der Sonderrücklage zur Verfügung standen. In Höhe von ,33 wurden Auszahlungsreste für Aufwendungen übertragen, die periodengerecht dem 2011 zuzuordnen waren, deren Bezahlung jedoch in das Jahr gefallen ist. 7

8 Die Übertragung von Haushaltsresten Aufwand und Auszahlung, denen äquivalent keine Erträge und Einzahlungen gegenüberstanden, musste in Höhe von ,61 aufgrund rechtlicher Verpflichtungen erfolgen. Rücklagen Die nicht verwendeten investiven Schlüsselzuweisungen wurden entsprechend 25 KomHKV in Höhe von ,95 in einer Sonderrücklage zusammengefasst. Dabei diente der zweckgebundene Anteil in Höhe von ,26 der Finanzierung der in das übertragenen Haushaltsreste für Aufwendungen und Auszahlungen. Der allgemeine Anteil der Sonderrücklage in Höhe von ,69 stand dem neuen für zusätzliche Maßnahmen zur Verfügung. 4 rechnung des es 4.1 Plan-Ist-Vergleich Ertrags- und Aufwandsarten 2011 Fortgeschriebener Ansatz Vergleich 1. Steuern und ähnliche Abgaben , , , ,00 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen , , , ,67 3. Sonstige Transfererträge , , , ,96 4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte , , , ,96 5. Privatrechtliche Leistungsentgelte , , , ,44 6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen , , , ,37 7. Sonstige ordentliche Erträge , , , ,46 8. Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 9. Bestandsveränderungen 0,00 0,00 0,00 0, = Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit , , , , Personalaufwendungen , , , , Versorgungsaufwendungen , , , , Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , , , , Abschreibungen , , , , Transferaufwendungen , , , , sonstige ordentliche Aufwendungen , , , , = Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , , , , = der laufenden , , , ,58 Verwaltungstätigkeit (10./. 17) 19. Zinsen und sonstige Finanzerträge 1.212, , , , Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen , , , , = Finanzergebnis , , , , = ordentliches ( ) , , , , außerordentliche Erträge , , , , außerordentliche Aufwendungen , , , , = außerordentliches , , , , = Gesamtüberschuss / Gesamtfehlbetrag ( ) , , , ,37 8

9 Im fortgeschriebenen Ansatz sind alle auf Grund zulässiger haushaltswirtschaftlicher Maßnahmen und Entscheidungen vorgenommenen Änderungen an den Ermächtigungsansätzen zu berücksichtigen, z. B. Erhöhungen oder Minderungen im Rahmen von Nachtragssatzungen, aber auch über- oder außerplanmäßig bewilligte, einseitig eingestellte Aufwendungen/Auszahlungen, aus dem Vorjahr übertragene Ermächtigungen sowie die innerhalb eines Budgets zulässigen Sollübertragungen. Die Änderung der Gesamtsumme von ,00 auf ,94 ergibt sich aus folgenden Positionen: Pos. Ertrags- und Aufwandsarten Ermächtigung Begründung Veränderung fortgeschriebener Gesamt-Ansatz in der rechnung Veränderung in Gesamtergebnis des bestätigten Haushaltsplanes ,00 Übertragung von HAR von 2011 in ,59 7. Sonstige ordentliche Erträglungen DS 78/2013 Auflösung Altersteilzeitrückstel- Erfüllungsrückstände , Versorgungsaufwendungen DS 78/2013 Zuführung zu Altersteilzeitrückstellungen Erfüllungsrückstände , Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen DS 111/ überplanmäßige Aufwendung für das Oberstufenzentrum Uckermark, Abt. 2, Standort Templin , Sonstige ordentliche Aufwendungen Mehraufwendungen aufgrund DS 40/2013 Zuführung zur Rückstellung für Vergütungsverhandlungen mit dem EJF ,00 Fortgeschriebener Ansatz Jahresrechnung ,94 Bei der Beurteilung des ses von ,43 ist daher von dem ohne Fortschreibung ausgewiesenen Planansatz von auszugehen und die daraus resultierende Verbesserung in Höhe von ,43 zu analysieren. Plan-Ist-Vergleich Plan Ist 1. Steuern und ähnliche Abgaben ,00 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen ,62 3. sonstige Transfererträge ,04 4. öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ,69 5. privatrechtliche Leistungsentgelte ,44 6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen ,97 7. sonstige ordentliche Erträge ,59 8. aktivierte Eigenleistungen 0 0,00 9. Bestandsveränderungen 0 0, = Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit , Personalaufwendungen , Versorgungsaufwendungen , Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , Abschreibungen , Transferaufwendungen , sonstige ordentliche Aufwendungen , = Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,54 9

10 Plan-Ist-Vergleich Plan Ist 18. = der laufenden Verwaltungstätigkeit (10./. 17) , Zinsen und sonstige Finanzerträge , Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen , = Finanzergebnis , = ordentliches ( ) , außerordentliche Erträge , außerordentliche Aufwendungen , = außerordentliches , = vor Berücksichtigung der internen Leistungsbeziehung ( ) , Erträge aus internen Leistungsbeziehungen , Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen , = Gesamtergebnis des Teilhaushalts ,43 Nachrichtlich: 30. nicht zahlungswirksame Erträge , nicht zahlungswirksame Aufwendungen ,03 Auswirkungen des ses auf den nicht fortgeschriebenen Haushaltsansatz innerhalb der Einzelpositionen der rechnung: Mehrerträge: ,52 Mindererträge: , ,92 Minderaufwendungen: ,90 Mehraufwendungen: , ,35 Gesamt ,43 Die wesentlichen Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen werden im Punkt 8 Rechenschaftsbericht erläutert. 4.2 Kennzahlen der rechnung - und Bilanzkennzahlen sind für die haushaltswirtschaftliche Steuerung von wesentlicher Bedeutung. Folgende ausgewählte Kennzahlen der rechnung dienen dazu, das des zurückliegenden es zu analysieren, um daraus steuerungsrelevante Schlüsse ziehen zu können. 10

11 4.2.1 Umsatzrentabilität ,4 % 1,6 % = vor Ertragssteuern und vor Zinsaufwand x 100 % Ordentliche Erträge (Kto ) 1.129,8 T ,9 T 4.893,3 T ,9 T Die Kennzahl macht deutlich, wie viel Gewinn ein Unternehmen pro Euro Umsatz im betrachteten Zeitraum erzielt hat und liefert damit Hinweise auf die Marktstellung des Unternehmens. Eine schwache Umsatzrendite deutet in der Regel auf einen hart umkämpften Markt hin. Da sich eine Gemeinde überwiegend aufgrund seiner gesetzlich übertragenen Aufgaben nicht mit einem sich im marktwirtschaftlichen Wettbewerb befindenden Unternehmen vergleichen lässt, sind hier andere Maßstäbe der Beurteilung anzusetzen, wobei aber dennoch auch für die kommunale Aufgabenabwicklung zumindest eine Umsatzrendite im unteren einstelligen Prozentbereich anzustreben sein sollte. Im Fall des Landkreises Uckermark wird in der einstellige Prozentbereich erstmals erreicht. Je 100 der ordentlichen Erträge steht anstatt eines Gewinnes von 0,40 im Vorjahr nunmehr ein Gewinn von 1,60 zu Buche Eigenkapitalrentabilität = x 100 % Eigenkapital % 0 % Der Landkreis Uckermark verfügt über keine Eigenkapitalrentabilität. Mit dieser Kennzahl wird der Jahresüberschuss mit dem Eigenkapital ins Verhältnis gesetzt und dokumentiert, welchen Erfolg das eingesetzte Eigenkapital erzielt hat. Mit einem positiven Jahresergebnis, wie im vorliegenden Jahresabschluss, wird zwar der Fehlbetragsvortrag abgebaut und eine Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen ses in Höhe von 3,9 Mio. erreicht. Der nach wie vor hohe Betrag des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages zeigt jedoch, dass eine Eigenkapitalrentabilität auf lange Sicht nicht gegeben ist. Erst kontinuierliche positive Jahresergebnisse und der damit verbundene Abbau des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages werden wieder zu einer Eigenkapitalrentabilität führen. 11

12 4.2.3 Gesamtkapitalrentabilität ,6 % 2,1 % = + Fremdkapitalzinsen x 100 % Gesamtkapital 740,5 T +387,8 T ,7 T 3.874,7T +281,7 T ,4 T Mit dieser Kennzahl werden der Jahresüberschuss und die Fremdkapitalkosten zu einer Größe zusammengefasst und auf das Gesamtkapital (Bilanzsumme) bezogen. Das zeigt den prozentualen Erfolg des gesamten Kapitaleinsatzes. Auch hier muss zur Erreichung eines realistischen Bildes vom ausgewiesenen Gesamtkapital der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von ,10 abgezogen werden. Anschließend ergibt sich für den Landkreis Uckermark eine Gesamtkapitalrentabilität von 2,1 %, woraus geschlussfolgert werden kann, dass unter Einsatz von Fremdkapital jeder Euro des Gesamtkapitals einen Gewinn von 0,02 erwirtschaftet hat Personalintensität ,2 % 13,7 % = Personalaufwand x 100 % Ordentliche Erträge ,6 T ,9 T ,3 T ,9 T Die Personalintensität zeigt das Verhältnis der Personalaufwendungen zur Betriebsleistung. In diesem Fall entfielen auf jeden Euro der dem ordentlichen zuzuordnenden Erträge wie im Vorjahr 0,13 Personalaufwendungen. Steuerungsrelevant für diese Kennzahl ist die Betrachtung der voraussichtlichen Entwicklung der ordentlichen Erträge. Ist zum Beispiel aufgrund eines Rückgangs des Steueraufkommens in Folge von Wirtschafts- und Finanzkrisen mit einer Reduzierung der allgemeinen Finanzmittelzuweisungen zu rechnen, wird bei Beibehaltung des derzeitigen Personalaufwandes die Personalintensität steigen. Um falschen Schlussfolgerungen entgegenzuwirken, muss jedoch auch immer die individuelle Situation der Kommune betrachtet werden, die unter Umständen bei rückgängigen Erträgen (allgemeine Finanzmittel, Kostenerstattungen sowie Landes- und Bundesbeteiligungen) einen höheren Personalbedarf bei der Durchführung der gesetzlich übertragenen Aufgaben erfordert, z.b. durch Anstieg von Fallzahlen bzw. Veränderung von Personalschlüsseln. Das Jahr ist gegenüber dem Vorjahr gekennzeichnet von einer Erhöhung der Personalkosten aufgrund von Tarifsteigerungen. Die Personalkostenintensität konnte nur deshalb auf gleich bleibendem Niveau gehalten werden, da gleichzeitig auch eine Steigerung der ordentlichen Erträge zu verzeichnen ist. 12

13 4.3 Erläuterungen zum periodenfremden und außerordentlichen Periodenfremdes Den periodenfremden Erträgen in Höhe von ,00 stehen periodenfremde Aufwendungen in Höhe von ,92 gegenüber. Damit ist ein periodenfremdes von ,08 entstanden. Da im doppischen Rechnungswesen alle Erträge und Aufwendungen dem zuzurechnen sind, dem sie wirtschaftlich zugeordnet werden, ist besonders bei Transferleistungen der Hauptanteil an periodenfremden Sachverhalten entstanden. Bei den periodenfremden Erträgen schlagen besonders Erträge des Sozialamtes in Höhe von ,62 zu Buche, die durch Verwahrauflösungen entstanden sind. Dabei handelt es sich um Einzahlungen aus Vorjahren, die nicht gleich zugeordnet werden konnten und auf Verwahr gebucht wurden. Dieses Verwahrkonto wurde in aufgelöst. Ebenfalls im Sozialamt war es erforderlich, eine Kostenerstattung nach 106 SGB XII für aufgewendete Kosten der Heimunterbringung in Höhe von ,59 periodenfremd zuzuordnen, da es sich mit Bescheid vom um Nacherstattungen für 2011 handelte. Den periodenfremden Aufwendungen waren neben Transferleistungen vor allem Schulkostenbeiträge zuzuordnen. Außerordentliches Nach 4 Abs. 2 KomHKV sind unter den Positionen außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen Erträge und Aufwendungen auszuweisen, die auf unvorhersehbaren, seltenen und ungewöhnlichen Vorgängen von wesentlicher finanzieller Bedeutung für die Gemeinde beruhen sowie Erträge und Aufwendungen aus der Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Bauten und Finanzanlagevermögen. Die Wertgrenze, ab der unvorhersehbare, seltene und ungewöhnliche Vorgänge in das außerordentliche einzuordnen sind, ist in der Haushaltssatzung auf festgesetzt. Für die Erträge und Aufwendungen aus der Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Bauten und Finanzanlagevermögen spielt eine Wertgrenze keine Rolle. Entsprechende Ausbuchungen der Restbuchwerte sind somit als außerordentliche Aufwendungen auszuweisen, weiterhin ggf. Kosten für Gutachten und Verkauf. Folgende Sachverhalte sind dem außerordentlichen zugeordnet worden: Bezüglich der Aufwendungen aus der Veräußerung von Grundstücken war in im Zuge der Umwidmung der K 7312 in eine Gemeindestraße eine Gebühr aus der Bereitstellung von Vermessungsunterlagen im außerordentlichen zu berücksichtigen. Die eigentlichen Vermessungskosten (Der bisherige Träger der Straßenbaulast ist gemäß 12 des Bbg Straßengesetzes verpflichtet, das übergehende Grundstück auf seine Kosten vermessen zu lassen) und die Ausbuchung des Restbuchwertes werden erst in 2014 erwartet. 13

14 Mit der DS 60/2011 ist geregelt, dass Objekte, für die ersichtlich ist, dass sie perspektivisch für die kommunale Aufgabenerfüllung des Landkreises nicht mehr benötigt werden, mit den Verkehrswerten in das Umlaufvermögen der Bilanz als Grundstücke in Entwicklung eingestellt werden. Da sich Erkenntnisse zur Berichtigung entsprechend 141 (21) BbgKVerf erst nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz ergeben, liegen jedoch entsprechende Verkehrswertgutachten bzw. Verkehrswertermittlungen zum Wertermittlungsstichtag nicht vor. Dies betrifft die Objekte: 1. Sprachheilschule Lychen, Fontanestraße 5 2. Internat/Schulungseinrichtung Berufsbildungsverein Templin, Prenzlauer Allee Allgemeine Förderschule Angermünde, Richtstraße 2 4. Uckermarkinformation Prenzlau Marktberg 19 Für eine sachgerechte Darstellung der Vermögenswerte in der Eröffnungsbilanz des Landkreises Uckermark erfolgte daher für diese Objekte die Wertberichtigung zunächst durch Rückindizierung der nach dem Sachwertverfahren bewerteten Vermögenswerte entsprechend der DS 49/2013. Mit dem Jahresabschluss wurden nunmehr die rückindizierten Werte auf den tatsächlichen Verkehrswert gemindert, indem die bestehenden Vermögenswerte außerordentlich abgeschrieben wurden. Dem außerordentlichen Aufwand in Höhe von ,20 stehen aufgrund der Aufnahme der Verkehrswerte in das Umlaufvermögen des Landkreises Uckermark Erträge aus Zuschreibungen in Höhe von gegenüber. Objekt Rückindizierter Wert Anlagevermögen Verkehrswert Umlaufvermögen Sprachheilschule Lychen , ,00 Internat/Schulungseinrichtung Berufsbildungsverein , ,00 Templin Allgemeine Förderschule Angermünde ,83 0,00 Uckermarkinformation Prenzlau , ,00 Summe , ,00 Gleichzeitig waren die dem Sachanlagevermögen zugeordneten Sonderposten aufzulösen. Somit ergeben sich folgende außerordentlichen Erträge und Aufwendungen: 14

15 Sachverhalt Erträge in Aufwendungen in Umwandlung von Sachanlagevermögen in Grundstücke in Entwicklung Außerordentliche Aufwendungen aus der Veräußerung von Grundstücken Zugang Umlaufvermögen ,00 Abgang des RBW aus dem Sachanlagevermögen Auflösung Sonderposten ,83 Umwidmung von Straßen von Kreis- in Gemeindestraßen Bereitstellungsgebühr Vermessungsunterlagen ,20 775,00 Gesamt , ,20 5 Finanzrechnung des es 5.1 Plan-Ist-Vergleich Ein- und Auszahlungsarten Fortgeschriebener Ansatz Vergleich 1. Steuern und ähnliche Abgaben , , , ,00 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen , , , ,86 3. Sonstige Transfereinzahlungen , , , ,01 4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte , , , ,67 5. Privatrechtliche Leistungsentgelte , , , ,61 6. Kostenerstattungen, Kostenumlagen , , , ,70 7. Sonstige Einzahlungen , , , ,14 8. Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 4.750, , , ,45 9. = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , , , , Personalauszahlungen , , , , Versorgungsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0, Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen , , , , Transferauszahlungen , , , , Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen , , , , sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 16. = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , , , , , , , , = Saldo aus laufender , , , ,67 Verwaltungstätigkeit (9./. 16) 18. Einzahlungen aus Investitionszuwendungen , , , , Einzahlungen Beiträgen und Engelten 0,00 0,00 0,00 0, Einzahlungen aus der Veräußerung von immateriellen Vermögensgegenständen 21. Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Gebäuden 22. Einzahlungen aus der Veräußerung von übrigem Sachanlagevermögen 23. Einazhlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagevermögen 24. Sonstige Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0, , ,00 0, , ,00 820, , ,27 0,00 0,00 0,00 0, ,41 0, , , = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit , , , , Auszahlungen für Baumaßnahmen , , , , Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen für Investitionen Dritter , , , ,77

16 Ein- und Auszahlungsarten 28. Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 29. Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Gebäuden 30. Auszahlungen für den Erwerb von übrigem Sachanlagevermögen 31. Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagevermögen 32. Sonstige Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2011 Fortgeschriebener Ansatz Vergleich 0, , , , , , , , , , , , ,00 0,00 0,00 0, ,00 0, , , = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit , , , , = Saldo aus Investitionstätigkeit (25./. 33) , , , , = Finanzmittelüberschuß/-fehlbetrag (17./. 34) 36. Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen 37. Sonstige Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (ohne Kassenkredite) 38. Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 39. = Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 40. Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen 41. Sonstige Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit (ohne Kassenkredite) , , , ,14 0,00 0, , ,67 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, , , , , , ,45 0,00 0,00 0,00 0, Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00 0,00 0, = Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 44. = Saldo aus der Finanzierungstätigkeit (39./. 43) 45. Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven , , , , , , , ,78 0,00 0,00 0,00 0, Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 0,00 0,00 0, = Saldo aus der Inanspruchnahme von Liquiditätsreserven (45./. 46) 48. = Veränderung des Bestandes an an eigenen Zahlungsmitteln ( ) voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmitteln am Anfang des es 0,00 0,00 0,00 0, , , , , ,64 0, , , Bestand an fremden Finanzmitteln , , , , = Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des es , , , ,12 Das Finanzergebnis betrug im ,78. Aufgrund des Bestandes an fremden Finanzmitteln in Höhe von ,74 verringerte sich der negative Anfangsbestand an Zahlungsmitteln von ,74 jedoch nur um ,04 auf ,70. Er setzt sich zusammen aus Kassenkredit in Höhe von ,83 und Bankguthaben/Kassenbestand in Höhe von ,13. Darin enthalten ist das bisher in der UDG geführte und erstmals mit dem Jahresabschluss 2011 in die Bilanz des Landkreises Uckermark aufgenommene Abfallgebührenkonto in Höhe von , Entwicklung der Liquiditätskredite 16

17 Den Investitionskrediten stehen konkrete öffentliche Vermögenswerte und der kontinuierliche Schuldenabbau durch planmäßige Tilgung gegenüber. In Bezug auf den Abbau der Altschulden liegt das Hauptaugenmerk auf der Entwicklung der Liquiditätskredite zur Aufrechterhaltung der laufenden Zahlungsfähigkeit. Der Landkreis Uckermark war auch im auf die ständige Aufnahme von Liquiditätskredite im Durchschnitt von 16 Mio. angewiesen. Die Entwicklung der Liquiditätskredite veranschaulicht deutlich nachfolgende Abbildung. Entwicklung der Liquiditätskredite in Mio jeweils am Werte in Mio Jahre Nachdem sich in den Jahren 2007 und 2008 vorübergehend die Liquiditätssituation aufgrund der Bedarfzuweisungen vom Land gemäß 16 BbgFAG ( im Dezember 2007 und im Mai 2008) entspannte, pegelte sich im Jahr 2009 das Kassenkreditvolumen wieder auf ca. 15 Mio. ein wie zuletzt im Jahr Ein Fehlbetrag von 3,5 Mio. in der Finanzrechnung des Jahres 2010 bewirkte dann die Erhöhung des Kassenkreditrahmens auf 18 Mio.. Trotz einer weiteren Bedarfszuweisung gemäß 16 BbgFAG in Höhe von 2,6 Mio., weist die Finanzrechnung im 2011 wiederum einen Fehlbetrag aus, der zu einem Anstieg der Kassenkreditinanspruchnahme um weitere 2,8 Mio. führte. Im Jahr konnte durch den Finanzmittelüberschuss von 2,1 Mio. das Kassenkreditvolumen gesenkt werden auf 19 Mio Kennzahlen der Finanzrechnung Cashflow Der Cashflow misst als Finanzkraft-Indikator die Fähigkeit der Gemeinde, aus eigener Kraft zur Innenfinanzierung und Schuldentilgung beizutragen. Der Cashflow gibt Auskunft über die Kreditwürdigkeit der Gemeinde und lässt damit die Finanzkraft der Gemeinde erkennen. Je größer der Cashflow, desto besser ist die Liquiditätslage der Gemeinde. Ein positiver Cashflow gibt den tatsächlichen Zahlungsüberschuss an, ein negativer finanz- 17

18 wirtschaftlicher Cashflow gibt die Neuverschuldung der Gemeinde innerhalb eines Geschäftsjahres an. Zwischenwert I Zwischenwert II Direkter Cash Flow nach IAS 7 1 Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit 1.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit , Steuern und ähnliche Abgaben , Zuwendungen und allgemeine Umlagen , Sonstige Transfereinzahlungen , Öffentlichrechtliche Leistungsentgelte , Privatrechtliche Leistungsentgelte , Kostenerstattungen, Kostenumlagen , Sonstige Einzahlungen , Zinsen und ähnliche Einzahlungen 1.129,55 Endwert , Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Personalauszahlungen , Versorgungsauszahlungen 0, Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen , Zinsen und ähnliche Auszahlungen , Transferauszahlungen , Sonstige Auszahlungen , ,28 2 Cash Flow aus der Investitionstätigkeit , Einzahlungen aus Investitionstätigkeit , Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 0, Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 0, Investitionszuweisungen und Investitionszuschüsse , Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten , Sonstige Investitionseinzahlungen , Auszahlungen aus Investitionstätigkeit , Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden , Auszahlungen für Baumaßnahmen , Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen , Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 0, Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen , Sonstige Investitionsauszahlungen ,13 3 Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag (1+2) ,56 18

19 Direkter Cash Flow nach IAS 7 Zwischenwert I Zwischenwert II Endwert 4 Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit , Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit , Einzahlungen aus Krediten 0, Aufnahme von Krediten , Rückflüsse 0, sonstige Einzahlungen 0, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit , Tilgung von Krediten , Tilgung von Krediten für Investitionen zur Liquiditätssicherung 0, Vergabe von Krediten 0,00 5 Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (3-4) ,78 6 Anfangsbestand an Finanzmitteln ,74 7 +/- Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln ,74 8 +/- Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderung des Finanzmittelbestandes 0,00 Direkter Cash Flow nach IAS ,70 6 Bilanz 6.1 Schlussbilanz des es A K T I V A Saldo in Bilanz Anlagevermögen , , Immaterielle Vermögensgegenstände , , Sachanlagevermögen , , Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche , ,00 Rechte Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche , ,33 Rechte Grundstücke und Bauten des Infrastrukturvermögens , ,46 und sonstiger Sonderflächen Bauten auf fremden Grund und Boden , , Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler , , Fahrzeuge, Maschinen und technische Anla , ,88 19

20 Saldo in Bilanz gen Betriebs- und Geschäftsausstattung , , Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau , , Finanzanlagevermögen , , Rechte an Sondervermögen 0,00 0, Anteile an verbundenen Unternehmen , , Mitgliedschaft in Zweckverbänden , , Anteile an sonstigen Beteiligungen , , Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0, Ausleihungen 0,00 0, an Sondervermögen 0,00 0, an verbundene Unternehmen 0,00 0, an Zweckverbände 0,00 0, an sonstige Beteiligungen 0,00 0, Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 2. Umlaufvermögen , , Vorräte , , Grundstücke in Entwicklung , , Sonstiges Vorratsvermögen 0,00 0, Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 0,00 0, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände , , Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen , ,94 aus Transferleitungen Gebühren , , Beiträge 0,00 0, Wertberichtigungen auf Gebühren und Beiträge , , Steuern 0,00 0, Transferleistungen , , Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen , , Wertberichtigungen auf Steuern, Transferleistungen , ,19 und sonstige öffentlich-rechtliche For- derungen Privatrechtliche Forderungen , , gegenüber dem privaten und dem öffentlichen , ,45 Bereich gegen Sondervermögen 0,00 0, gegen verbundene Unternehmen 0,00 0, gegen Zweckverbände 0,00 0, gegen sonstige Beteiligungen 0,00 0, Wertberichtigungen auf privatrechtliche Forderungen , , Sonstige Vermögensgegenstände , ,54 20

21 Saldo in Bilanz Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0, Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks , ,13 3. Aktive Rechnungsabgrenzung , ,54 4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag , ,10 BILANZSUMME AKTIVA , ,31 P A S S I V A Saldo in Bilanz Eigenkapital , , Basis Reinvermögen 0,00 0, Rücklagen aus Überschüssen 0, , Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen 0, ,15 ses Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen ses 0,00 0, Sonderrücklage , , Fehlbetragsvortrag , , Fehlbetrag aus ordentlichem ,65 0, Fehlbetrag aus außerordentlichem , ,56 2. Sonderposten , , Sonderposten aus Zuweisungen der öffentlichen , ,49 Hand 2.2. Sonderposten aus Beiträgen, Baukosten- und , ,69 Investitionszuschüssen 2.3. Sonstige Sonderposten , ,45 3. Rückstellungen , , Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.2. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 3.3. Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien , ,04 0,00 0, , ,71 21

22 Saldo in Bilanz Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten , , sonstige Rückstellungen , ,84 4. Verbindlichkeiten , , Anleihen 0,00 0, Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für , ,14 Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 4.3. Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von , ,83 Kassenkrediten 4.4. Verbindlichkeiten aus Rechtsgeschäften, die 29,92 0,00 Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 4.5. Erhaltene Anzahlungen 0,00 0, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , , Verbindlichkeiten aus Transferleistungen , , Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen 0,00 0, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen 0,00 0,00 Unternehmen Verbindlichkeiten gegenüber Zweckverbänden 0,00 0, Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen Beteiligungen 0,00 0, Sonstige Verbindlichkeiten , ,46 5. Passive Rechnungsabgrenzung , ,30 BILANZSUMME PASSIVA , , Vermögensstruktur Die Vermögensstruktur gibt Aufschluss über das Verhältnis einzelner Vermögensteile zueinander, insbesondere über das Verhältnis des Anlagevermögens zum Umlaufvermögen und deren Anteile zum Gesamtvermögen. Die Anteile des Anlage- und Umlaufvermögens im Verhältnis zum Gesamtvermögen werden auch als Intensität bezeichnet. Dabei sind Industriebetriebe in der Regel anlageintensiv und Handelsbetriebe im Allgemeinen umlaufintensiv. Die Kennzahlen der Vermögensstruktur gelten auch als wesentliches Kriterium für die bankmäßige Kreditwürdigkeitsprüfung. Unter Berücksichtigung der Regeln zur Fristenkongruenz von Kapitalbindung und Kapitalüberlassung sind für die jeweiligen Gegebenheiten angepasste Finanzierungsformen und Finanzierungslaufzeiten festzulegen. 22

23 AKTIVA Veränderung T % T % T Langfristig gebundenes Vermögen Anlagevermögen ,7 76, ,2 78, ,5 Immaterielle 378,4 0,2 381,6 0,2-3,2 Vermögensgegenstände Sachanlagen ,6 69, ,0 70, ,6 Finanzanlagen ,6 7, ,6 7,2 0 Mittel- und kurzfristig gebundenes Vermögen Umlaufvermögen 9.423,7 4, ,5 4,6 387,2 Vorräte, unfertige und fertige 476,5 0,2 199,0 0,1 277,5 Erzeugnisse Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.445,0 4, ,6 4,1 373,4 Liquide Mittel 502,2 0,2 765,9 0,4-263,7 Aktive Rechnungsabgrenzung ,0 7, ,0 6, ,0 Nicht durch Eigenkapital gedeckter ,6 11, ,7 10, ,9 Fehlbetrag Bilanzsumme ,0 100, ,4 100, ,6 Die Beurteilung der Vermögensstruktur des Landkreises Uckermark erfolgt im Punkt Kapitalstruktur Die Kapitalstruktur ist das Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital und gibt somit Auskunft über Höhe und Art des Verschuldungsgrades. Für die Beurteilung der Kapitalstruktur unterscheidet man nach vertikaler Kapitalstrukturregel und horizontaler Kapitalstrukturregel. Die vertikale Kapitalstrukturregel verlangt, dass das Eigenkapital größer ist als das Fremdkapital. Als sogenannte goldene Bilanzregel verlangt die horizontale Kapitalstrukturregel, dass das Anlagevermögen mit Eigenkapital gedeckt sein müsse und dass für das Umlaufvermögen Fremdkapital verwendet werden könne. PASSIVA Veränderung T % T % T Eigenkapital 9.958,7 4, ,7 3, ,0 Rücklagen 3.905,7 1,9 0,0 0, ,7 Sonderrücklagen, 6.799,9 3, ,5 3,8-695,6 Gewinnrücklagen vortrag Gewinn-/ -746,8-0,4-715,8-0,4-31,0 Verlustvortrag Jahresüberschuss/- 0,0 0,0 0,0 0,0 0,00 23

24 fehlbetrag Veränderung T % T % T Sonderposten ,7 55, ,9 53, ,8 Rückstellungen ,9 23, ,1 24,5-378,2 Verbindlichkeiten ,8 13, ,4 14,8-951,6 Verbindlichkeiten aus 1.424,7 0, ,2 0,9-329,5 Kreditaufnahmen Verbindlichkeiten aus der Aufnahme ,4 9, ,4 10, ,0 von Kassenkrediten Verbindlichkeiten aus Rechtsgeschäften, 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus 888,1 0,4 736,9 0,4 151,2 Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 5.207,0 2, ,7 2,1 946,3 Sonstige Verbindlichkeiten 1.011,6 0, ,1 0,8-633,5 Passive Rechnungsabgrenzung 6.133,9 3, ,3 3,8-1348,4 Bilanzsumme ,0 100, ,4 100, ,6 Die Beurteilung der Kapitalstruktur des Landkreises Uckermark erfolgt in den Punkten 6.4 und Beurteilung der Kapitalausstattung in Kennzahlen (Finanzierung) Unter Verwendung ausgewählter Bilanzkennzahlen wird die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation und Vermögenslage betrachtet, um Risiken bzw. zusätzliche Belastungen für die zukünftige Ertrags- und Finanzlage erkennen zu lassen, aber auch Chancen für die Haushaltskonsolidierung aufzuzeigen. Folgende Kennzahlen wurden dazu für den Landkreis Uckermark ermittelt Eigenkapitalquote Mit der Eigenkapitalquote wird auch der Grad der Unabhängigkeit eines Unternehmens bzw. einer Kommune gemessen. Grundlegend kann gesagt werden, dass die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität einer Kommune umso größer ist, je höher der Eigenkapitalanteil ist. Der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital drückt somit den Grad der finanziellen Unabhängigkeit aus und ist zugleich Maßstab für Kreditwürdigkeit und Krisenfestigkeit der Kommune. Eigenkapitalquote ,1 % -7,2 % = Eigenkapital x 100 % Gesamtkapital ,0 T ,7 T ,0 T ,4 T 24

25 Dadurch, dass der Landkreis Uckermark zum einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 23,2 Mio. aufweist, der von dem in der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapitalanteil in Höhe von 9,9 Mio. abzuziehen ist und somit auch von geringerem Gesamtkapital (Bilanzsumme) auszugehen ist, ergibt sich negatives Eigenkapital und somit eine negative Eigenkapitalquote. Damit wird deutlich, dass die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität des Landkreises Uckermark nicht gegeben ist und erst durch den kontinuierlichen Abbau des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages erreicht werden kann. Bei der Einbeziehung von kommunalen Besonderheiten werden für die Berechnung der Eigenkapitalquote dem Eigenkapital auch die Sonderposten aus Zuschüssen und Beiträgen zugerechnet. Eigenkapitalquote ,8 % 54,8 % = (Eigenkapital + Sonderposten) x 100% Gesamtkapital ,0 T ,9 T ,7 T ,0 T ,7 T ,4 T Damit werden Sonderposten wie Eigenkapital gewertet, und es ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 54,8 %, die wiederum auf eine höhere Stabilität und Unabhängigkeit des Landkreises schließen lässt. Unter dem Gesichtspunkt, dass es sich bei den Sonderposten um Investitionszuwendungen Dritter handelt, das Anlagevermögen in Höhe dieses Anteils also nicht aus eigener Kraft entstanden ist, und ein hoher Eigenkapital-Fehlbetrag vorliegt, sollte der Fokus in diesem Fall eher auf Betrachtung der Eigenkapitalquote 1 liegen Fremdkapitalquote Die Fremdkapitalquote drückt den Grad der Verschuldung einer Kommune aus und kommt durch den Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital zum Ausdruck. Zu hohes Fremdkapital bedeutet eine erhebliche Einengung der Selbständigkeit der Kommune. Für die Beurteilung der Finanzierung ist vor allem auch die Zusammensetzung des Fremdkapitals von Bedeutung. Ein relativ hohes kurzfristiges Fremdkapital bedingt eine kurzfristige Bereitstellung von entsprechend hohen flüssigen Mitteln und führt daher zu einer besonderen Belastung der Liquidität der Kommune. Das Fremdkapital des Landkreises Uckermark ist besonders von einem hohen Anteil an Rückstellungen gekennzeichnet, der einerseits die Einengung der Selbständigkeit durch einen hohen Anteil kommender Verpflichtungen charakterisiert und andererseits aufgrund der fehlenden finanziellen Deckung langfristig den Zugriff auf den Kassenkredit notwendig macht, somit ein maßgebliches Kennzeichen des Verschuldungsgrades aufzeigt. 25

26 Gesamt in Langfristig in Kurzfristig in Rückstellungen , , ,74 Pensions-RST ,04 0,00 RST Deponien ,71 0,00 RST Altlasten ,90 0,00 RST Gerichtsverfahren ,45 0,00 RST Gebührenüberdeckung ,65 0,00 RST für Verpfl. vor 0, ,74 Bilanzstichtag RST schwebende Geschäfte 0, ,00 Verbindlichkeiten , , ,15 Verb. aus Invest.krediten ,14 0,00 Verb. Kassenkredit 0, ,83 Verb. Rechtsgeschäfte 0,00 0,00 Verb. L+L 0, ,96 Verb. Transferleist. 0, ,90 Sonst. Verb. 0, ,46 prap ,30 0, ,30 Gesamt , , ,19 Daraus ergeben sich folgende Fremdkapitalquoten: Fremdkapitalquote = Fremdkapital x 100 % Gesamtkapital ,2 % 45,2 % ,9 T ,7 T ,6 T ,4 T Anteil des langfristigen Fremdkapitals 27,4 % 23,1 % = langfr. Fremdkapital x 100 % Gesamtkapital ,2 T ,7 T ,2 T ,4 T Anteil des kurzfristigen Fremdkapitals 20,9 % 22,0 % = kurzfr. Fremdkapital x 100 % Gesamtkapital ,6 T ,7 T ,4 T ,4 T Der ausgewiesene Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital weist auf eine Einengung der finanziellen Selbständigkeit des Landkreises Uckermark hin. 6.5 Beurteilung der Anlagenfinanzierung in Kennzahlen (Investierung) Die Finanzierung des Anlagevermögens durch Eigenkapital (Deckungsgrad I) und durch das gesamte langfristige Kapital, also durch Eigen- und langfristiges Fremdkapital (Deckungsgrad II), ist zugleich ein wichtiger Maßstab zur Beurteilung der Kapitalausstattung und damit der finanziellen Stabilität der Kommune. 26

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