Ausbildung IV Anlehre / PrA im Rahmen der Beruflichen Massnahmen
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- Karola Gehrig
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1 Ausbildung IV Anlehre / PrA im Rahmen der Beruflichen Massnahmen 1. Zielgruppe 2 2. Zielsetzung 2 3. Ausbildungsangebote Praktische Ausbildungen Attestausbildungen 2 4. Aufnahmekriterien 3 5. Entschädigung 3 6. Ausbildungsdauer 3 7. Schnupperpraktikum 3 8. Ausbildungsorte IV-Anlehre, PrA (Praktische Ausbildung) EBA (Berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest) 3 9. Ausbildungselemente der PrA Arbeitsplatz Fachkunde Schulischer Unterricht Externe Praktika Exkursion mit Bezug zur Ausbildung Lehrlingstreff Ausbildungskontrollen Berufsbeschrieb Lernzielformulierung Standortgespräch Ausbildungsmappe Lehrlingsordner Berufliche Eingliederung Qualifikationsverfahren Zulassung zum Qualifikationsverfahren Ablauf des Qualifikationsverfahrens Überprüfungspunkte während des Qualifikationsverfahrens Abschluss des Qualifikationsverfahrens Ausbildungsprogramm 6 QL/ Seite 1/6
2 1. Zielgruppe Die Praktische Ausbildung PrA oder IV-Anlehre richtet sich an Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung, welche die Voraussetzungen für eine Berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest EBA (noch) nicht erfüllen. 2. Zielsetzung Die PrA oder IV-Anlehre muss so gestaltet werden, dass sie als Vorbereitung auf eine Hilfstätigkeit in der freien Wirtschaft oder auf eine Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte dient. Gleichzeitig kann sie auf eine EBA vorbereiten. 3. Ausbildungsangebote 3.1 Praktische Ausbildungen Die PrA/IV-Ausbildung trägt den individuellen Voraussetzungen der Lernenden, mit einem besonders differenzierten Angebot Rechnung. Bereich Produktion: Praktiker/in (PrA) Mechanik Praktiker/in PrA Industrie (Verpackung, Montage, Konfektionieren) Bereich Facilities: Praktiker/in (PrA) Küche Praktiker/in (PrA) Restauration Praktiker/in (PrA) Wäscherei Praktiker/In (PrA) Reinigung Praktiker/In (PrA) Betriebsunterhalt Praktiker/In (PrA) Hauswirtschaft Praktiker/in (PrA) Gärtnerei (Gartenservice) Die verschiedenen Ausbildungsangebote des Bereiches Facilities (Küche, Kantine, Wäscherei, Reinigung, Hauswartung) sind frei kombinierbar bis hin zum Praktiker/in Hauswirtschaft (PrA), wo Maximum vier Bereiche individuell zusammengestellt werden können. 3.2 Attestausbildungen Gärtner/in EBA Mechanikpraktiker/in EBA Hauswirtschaftspraktiker/in EBA Küchenangestellte/r EBA Hauswartung EFZ Weitere Ausbildungen in verschiedenen Berufsrichtungen werden von der Integra gecoacht und können in der Privatwirtschaft angeboten werden. QL/ Seite 2/6
3 4. Aufnahmekriterien Abgeschlossene Heilpädagogische Schule (HPS), Sonderschulen oder Volksschule. Abklärung und Vorschlag des IV- Berufsberaters. Erfolgreich verlaufenes Vorstellungsgespräch. Erfolgreich verlaufenes Schnupperpraktikum. Einverständnis des Lernenden und dessen gesetzlichen Vertretung. Kostengutsprache der Invalidenversicherung. Schulzeugnis- und Schulberichtskopien. Vollständig ausgefüllte Anmeldeformalitäten. Ausbildungsvertrag gemäss Richtlinien für die Praktische Ausbildung PrA /EBA 5. Entschädigung 1. Bildungsjahr: Fr pro Monat (Bruttolohn), plus 13. Monatslohn. 2. Bildungsjahr: Fr pro Monat (Bruttolohn), plus 13. Monatslohn. Ab vollendetem 18. Altersjahr erhält der Auszubildende ein IV- Taggeld. Die Entschädigung entfällt. Die Entschädigung während der Ausbildung ist einsehbar im Ausbildungsvertrag welcher mit jedem Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn abgeschlossen wird. 6. Ausbildungsdauer Die Grundausbildung IV-Anlehre/PrA dauert ein Jahr und verläuft nach dem vorgeschriebenen Ausbildungsprogramm. Ist der Verlauf positiv und die Anforderungen einen Arbeitsplatz in der Privatwirtschaft zu besetzen erfüllt sind wird ein 2.Ausbildungsjahr verfügt.. (Siehe Fahrplan erstmalige berufliche Ausbildung ) 7. Schnupperpraktikum Jeder Auszubildende, der sich für einen Ausbildungsplatz interessiert, absolviert ein obligatorisches Schnupperpraktikum in der Integra. Während dieser Zeit wird abgeklärt, ob das vorgesehene Ausbildungsangebot für ihn geeignet ist. Über die definitive Aufnahme entscheidet der Leiter Berufliche Massnahmen (LBM) nach Ablauf des Schnupperpraktikums. 8. Ausbildungsorte 8.1 PrA oder IV Anlehre Die IV Anlehre /PrA wird in der Integra oder an einem externen geschützten Arbeitsplatz absolviert. Die schulische Ausbildung besucht der Auszubildende in jedem Fall in der Integra. 8.2 EBA (Berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest) Für Auszubildende, welche die Anforderungen in schulischer, beruflicher und sozialer Hinsicht erfüllen, besteht die Möglichkeit, eine EBA zu absolvieren. Die Lehrdauer beträgt zwei Jahre mit externem Gewerbeschulbesuch. Die Ausbildung kann in der Integra oder extern in der Privatwirtschaft durchgeführt werden. Es gelten die allgemeinen Ausbildungsbedingungen. QL/ Seite 3/6
4 9. Ausbildungselemente der IV Anlehre/PrA 9.1 Arbeitsplatz Durch gezielte Anleitung in der Praxis, durch stetes Üben und Ausführen von sich wiederholenden Aufgaben und Aufträgen werden die Lernenden mit berufsspezifischen Tätigkeiten und Verrichtungen vertraut gemacht. Die einzelnen Arbeitsschritte werden intensiv trainiert, wodurch gleichzeitig eine gewisse Leistungsfähigkeit angestrebt wird. Damit erhalten die Lernenden die Möglichkeit, sich einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Arbeitsrhythmus anzueignen. 9.1 Fachkunde Die schulische Bildung im berufskundlichen Unterricht steht in engem Bezug zur berufspraktischen Bildung und vermittelt auf verständliche Art die für die praktische Ausführung notwendigen Kenntnisse. Der berufskundliche Unterricht wird am Arbeitsplatz erteilt. 9.2 Schulischer Unterricht Die schulische Bildung nimmt Rücksicht auf das Lerntempo, die speziellen Bildungsbedürfnisse und die individuellen Fähigkeiten der Lernenden. Sportunterricht dient als Ausgleich und für die Fitness, dies neben der praktischen und theoretischen Ausbildung. 9.3 Externe Praktika Zur Unterstützung der Erreichung der Ausbildungsziele, wird die interne Ausbildung durch externe Praktika ergänzt. Somit wird der Auszubildende auf einen möglichen Arbeitsplatz in der freien Wirtschaft vorbereitet. 9.4 Exkursion mit Bezug zur Ausbildung Ein bis zweimal jährlich finden Exkursionen im Bezug zur Ausbildung statt. 9.5 Lehrlingstreff Einmal monatlich findet der Lehrlingstreff statt. 10. Ausbildungskontrollen 10.1 Berufsbeschrieb Der Berufsbeschrieb des gewünschten Ausbildungsbereiches dient als Wegweiser für die IV Anlehre/PrA und die Attestausbildung 10.2 Lernzielformulierung Aufbauend auf dem Ausbildungsprogramm (Handlungskompetenz und Berufsbeschrieb) werden die Lernziele verfolgt. Die Überprüfung und Festlegung neuer Lernziele erfolgt bei jedem Arbeitsplatzwechsel zwischen Ausbildungsassistenten (ABA), Gruppenleiter und Lernenden Standortgespräch Zuständig für die definitive Koordination der Standortgespräche ist der Leiter Berufliche Massnahmen. Beim Standortgespräch werden Erfahrungen und Beobachtungen, mit Einbezug des Zwischenberichtes Ausbildung und des Berichtes für Berufliche Massnahmen/Integrationsmassnahmen ausgetauscht. Die individuellen Entwicklungsschritte und beruflichen Fähigkeiten sowie die Fördermöglichkeiten besprochen und das weitere Vorgehen nach der Ausbildung überprüft. QL/ Seite 4/6
5 Das Standort- und Qualifikationsgespräch wird nach dem lösungsorientierten Grundgedanken geführt. Schwerpunkt der Beurteilung sind nicht die Defizite, sondern all das, was der Auszubildende neu gelernt hat und was der Auszubildende aller Voraussicht nach, noch lernen und festigen kann. Zuständig für die Koordination und Durchführung der Gespräche ist der Bereich Berufliche Massnahmen. Der Bericht für Berufliche Massnahmen/Integrationsmassnahmen wird an die zuständige IV- Stelle weitergeleitet. (Teilnehmer: Auszubildender, Eltern oder gesetzliche Vertreter, Gruppenleiter, Leiter Berufliche Massnahmen, Ausbildungsassistenten) 10.4 Ausbildungsmappe Um den Gruppenleiter und den Ausbildungsassistenten die Möglichkeit zu bieten, den Lernverlauf über die gesamte Ausbildung zu beobachten, wird eine Ausbildungsmappe geführt. Die Ausbildungsmappe wird am jeweiligen Ausbildungsplatz des Lernenden aufbewahrt und beinhaltet folgende Unterlagen: Personalien, Schnuppertest, Ausbildungsprogramm, Tagesjournal, Standortgespräche, Lernzielformulierung, Kopievorlagen Lehrlingsordner Während der gesamten Ausbildung wird Wert darauf gelegt, dass sich der Auszubildende selber kennen und einschätzen lernt. Als Arbeitsinstrumente dienen dazu das Führen des Blattes meine Arbeitstage und eine periodisch verfasste Selbstbeurteilung. Das Blatt meine Arbeitstage wird einmal wöchentlich, direkt am Arbeitsplatz, vom Lernenden ausgefüllt. Die Selbstbeurteilung verfasst der Auszubildende am Lehrlingstreff. Zudem erhält der Lehrlingsordner Zertifikate für die erreichten Ausbildungsschritte, aufbauend auf das gewählte Ausbildungsprogramm. Zertifikate können aber auch beim Erreichen von kleineren praktischen Lernerfolgen abgegeben werden. Dies liegt im Ermessen der zuständigen Personen. Die Zertifikate erhält der Auszubildende vom Ausbildungsassistenten. Alle oben erwähnten Blätter werden vom Lernenden in einem Lehrlingsordner gesammelt und jeweils am Lehrlingstreff, oder während der schulischen Ausbildung besprochen. Jeder Auszubildende ist für seinen Ordner persönlich verantwortlich. Der Lehrlingsordner kann auch als Grundlage für ein Vorstellungsgespräch verwendet werden. Der Lehrlingsordner beinhaltet folgende Unterlagen: Meine Arbeitstage, Selbstbeurteilung, Unterlagen der gewählten Ausbildungsrichtung, Zertifikate, Ausbildungsprogramm. 11. Berufliche Eingliederung 6 Monate vor Abschluss wird der Schwerpunkt auf die berufliche Zukunftsplanung gelegt. In Zusammenarbeit mit Eltern und IV-Stellen hilft die Integra dem Lernenden bei der Stellensuche. 12. Qualifikationsverfahren 12.1 Zulassung zum Qualifikationsverfahren: Zum Qualifikationsverfahren wird zugelassen, wer die IV Anlehre oder praktische Ausbildung PrA gemäss INSOS- Richtlinien und/oder den Vorgaben der IV absolviert hat. QL/ Seite 5/6
6 12.2 Ablauf des Qualifikationsverfahrens Das Qualifikationsverfahren wird vom Ausbildungsbetrieb organisiert. Das Qualifikationsverfahren nimmt Rücksicht auf die individuellen Fähigkeiten der Lernenden bezüglich Arbeitstempo und Lernschwierigkeiten auf dieser Ausbildungsstufe. Das Qualifikationsverfahren kann sowohl zeitlich gestaffelte Teilqualifikationen und/oder ein abschliessendes Qualifikationsverfahren umfassen. Gesamthaft dauert das Qualifikationsverfahren jedoch mindestens einen halben Arbeitstag. Die Ausgestaltung des Qualifikationsverfahrens richtet sich nach den Bedürfnissen des Berufes und nimmt Rücksicht auf die Gegebenheiten der sozialen Bildungsinstitution und des externen Ausbildungsplatzes. Das Qualifikationsverfahren wird von einer geeigneten Fachperson durchgeführt Überprüfungspunkte während eines Qualifikationsverfahrens Das gewählte Ausbildungsprogramm dient als Grundlage der Überprüfung. Die Überprüfung erfolgt in Form von praktischen Arbeiten im Ausbildungsbetrieb inkl. Nachweis von elementaren, beruflichen Fachkenntnissen. Als Arbeitsinstrument dient das Formular Qualifikationsverfahren PrA Überprüfungsprotokoll Abschluss des Qualifikationsverfahrens Abschlussgespräch mit dem Lernenden, den Eltern resp. der gesetzlichen Vertretung und dem Auftraggeber. Qualifikationsverfahren PrA Überprüfungsprotokoll der zuständigen IV- Stelle zukommen lassen. Abschlussfeier. Abgabe von: Ausweis praktische Ausbildung, Kompetenznachweis. 13. Ausbildungsprogramm An interessierte Personen wird eine Mappe mit den Ausbildungsmöglichkeiten der Integra abgegeben. 14. Kosten Gemäss Leistungsvereinbarung mit den IV-Stellen. IV-Anlehre / PrA INSOS in der Institution Vergütung externes Praktika bis höchstens 4 Monate 15. Besonderes Das erste Vorstellungsgespräch sowie ein Schnuppertag werden kostenlos angeboten QL/ Seite 6/6
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