Merkblatt - Anmeldung von Eigenerzeugungsanlagen -

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1 Merkblatt - Anmeldung von Eigenerzeugungsanlagen - Kreiswerke Main-Kinzig GmbH Barbarossastraße Gelnhausen Telefon: Internet: Stand: Juni 2015

2 1 ALLGEMEINES ANMELDEVERFAHREN Anfragen Anmeldung Allgemeines Anmeldung von Eigenerzeugungsanlagen bis 30 kw Anmeldung von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz > 30 kw oder Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz ohne Netzanschluss auf dem Grundstück sowie Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz bis 100 kva Anmeldung von Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz > 100 kva Anmeldung von Stromspeichern Ermittlung des Verknüpfungspunktes Allgemeines Eigenerzeugungsanlagen bis 30 kw Anmeldung von Eigenerzeugungsanlagen > 30 kw Weitere Netzverträglichkeitsprüfung Eigenerzeugungsanlagen bis 30 kw Eigenerzeugungsanlagen über 30 kw am Niederspannungsnetz Eigenerzeugungsanlagen über 100 kva am Mittelspannungsnetz Fertigmeldung Inbetriebsetzung ALLGEMEINE INFORMATIONEN NA-Schutz Einspeisemanagement Auszug aus dem Gesetzestext Erläuterung Auswirkungen auf Ihre Vergütung... 17

3 3.2.4 Technische Umsetzung Installations- und Einstellungsvorgaben Kosten Blindleistungsregelung Anlagenregister EEG-Umlage ABRECHNUNG UND ZAHLUNG DER EINSPEISEVERGÜTUNG...23

4 4 von 23 1 Allgemeines Mit dem Ihnen vorliegenden Merkblatt möchten wir Ihnen eine erste Hilfestellung für die Anmeldung Ihrer Eigenerzeugungsanlage zur Verfügung stellen und schon vorab einige wichtige Fragen klären. Bei der Anmeldung Ihrer Eigenerzeugungsanlage sind eine ganze Reihe an Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien zu beachten. Im Folgenden möchten wir Ihnen kurz die Wichtigsten aufführen: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) vom (BGBl. I Nr. 50 S. 2477) Ergänzende Bedingungen zur NAV inkl. Preisblatt der Kreiswerke Main- Kinzig GmbH Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105) BDEW Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz Ergänzungen zur BDEW Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz TAB Mittelspannung 2008 Einige dieser und weitere Regelungen sowie Formulare, die Sie zur Anmeldung Ihrer Eigenerzeugungsanlage benötigen, finden Sie auf unserer Website unter im Register Einspeiser.

5 5 von 23 Berücksichtigen Sie bitte beim Bau Ihrer Eigenerzeugungsanlage, dass die Bearbeitung Ihrer Anmeldeunterlagen eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Je nach Umfang der notwendigen Prüfung Ihrer Anmeldeunterlagen und je nach Auslastung durch weitere Anmeldungen, kann das Verfahren mehrere Wochen dauern. Reichen Sie Ihre Anmeldeunterlagen daher frühzeitig während der Planungsphase bei uns ein. Zudem haben Sie bitte dafür Verständnis, dass wir vor unserer Prüfung keine Aussage über den Anschluss Ihrer Eigenerzeugungsanlage treffen können. Auf die Vollständigkeit des Merkblattes wird keine Garantie übernommen. Entsprechend der Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben, können die erforderlichen Nachweise oder technischen Einrichtungen von den im Merkblatt beschriebenen abweichen.

6 6 von 23 2 Anmeldeverfahren 2.1 Anfragen Informationen zum Ablauf des Anmeldeverfahrens finden Sie hier im Merkblatt und bei uns auf der Website im Register Einspeiser. Sollten Sie weitere Fragen haben, erreichen Sie unseren Technischen Kundenservice per E- Mail unter netz.kundenservice@kreiswerke-main-kinzig.de oder telefonisch unter Anmeldung Allgemeines Damit wir Ihren Netzanschlussantrag möglichst schnell bearbeiten können, werden vollständige Anmeldeunterlagen benötigt. Reichen Sie Ihre Anmeldeunterlagen bitte frühzeitig ein, da eine Prüfung Ihres Netzanschlussbegehrens entsprechend des Aufwandes und der Anzahl der vorliegenden Anmeldungen mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann Anmeldung von Eigenerzeugungsanlagen bis 30 kw Wenn Sie eine Eigenerzeugungsanlage errichten wollen, deren installierte Leistung 30 kw (bei Photovoltaik (PV) Anlagen 30 kwp) nicht übersteigt und sich auf dem Grundstück bereits ein Netzanschluss befindet, sind die folgenden Unterlagen und Informationen einzureichen: Datenblatt Eigenerzeugungsanlage am Niederspannungsnetz bzw. Datenblatt Photovoltaikanlagen am Niederspannungsnetz Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, Flur- und Flurstücksbezeichnung, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten hervorgehen (vorzugsweise im Maßstab 1:10.000, innerorts 1:1.000) Konformitätserklärung der Erzeugungseinheiten inkl. Prüfbericht

7 7 von 23 Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze). Siehe hierzu auch Anhang B der VDE AR-N Konformitätserklärung des Netz- und Anlagenschutzes inkl. Prüfbericht Auswahlblatt zum Messkonzept Anmeldung von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz > 30 kw oder Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz ohne Netzanschluss auf dem Grundstück sowie Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz bis 100 kva Wenn Sie eine Eigenerzeugungsanlage am Niederspannungsnetz errichten wollen, deren installierte Leistung 30 kw (bei Photovoltaik (PV) Anlagen 30 kwp) übersteigt oder wenn auf deren Grundstück noch kein Netzanschluss vorhanden ist, sowie bei Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz, deren Leistung 100 kva nicht übersteigt, sind die folgenden Unterlagen und Informationen einzureichen: Datenblatt Eigenerzeugungsanlage am Niederspannungsnetz bzw. Datenblatt Photovoltaikanlagen am Niederspannungsnetz Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, Flur- und Flurstücksbezeichnung, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten hervorgehen (vorzugsweise im Maßstab 1:10.000, innerorts 1:1.000) Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung Konformitätserklärung der Erzeugungseinheiten inkl. Prüfbericht

8 8 von Anmeldung von Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz > 100 kva Wenn Sie eine Eigenerzeugungsanlage errichten wollen, deren maximale Scheinleistung 100 kva übersteigt und die ans Mittelspannungsnetz angeschlossen werden soll, sind die folgenden Unterlagen und Informationen einzureichen: Datenblatt Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz Datenblatt Eigenerzeugungseinheiten am Mittelspannungsnetz Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, Flur- und Flurstücksbezeichnung, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten hervorgehen (vorzugsweise im Maßstab 1:10.000, innerorts 1:1.000) Bauablaufplan Einheitenzertifikate gemäß BDEW Richtlinie Eigenerzeugungsanlage am Mittelspannungsnetz Auftrag zur Netzverträglichkeitsprüfung Weiterhin sind für Windkraftanlagen einzureichen: Ein Nachweis über die Anmeldung beim Regierungspräsidium oder ein Nachweis über die Durchführung der Lärmimmissionsprognose, Schattenwurfprognose und eines Avifaunistischen Gutachtens

9 9 von Anmeldung von Stromspeichern Wenn Sie einen Stromspeicher errichten wollen, sind die folgenden Unterlagen und Informationen einzureichen: Datenblatt Eigenerzeugungsanlage am Niederspannungsnetz Zusatzblatt Stromspeicher Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, Flur- und Flurstücksbezeichnung, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten hervorgehen (vorzugsweise im Maßstab 1:10.000, innerorts 1:1.000) Konformitätserklärung der Erzeugungseinheiten inkl. Prüfbericht Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze). Siehe hierzu auch Anhang B der VDE AR-N Konformitätserklärung des Netz- und Anlagenschutzes inkl. Prüfbericht Auswahlblatt zum Messkonzept 2.3 Ermittlung des Verknüpfungspunktes Allgemeines Jede angemeldete Eigenerzeugungsanlage durchläuft eine sogenannte Netzverträglichkeitsprüfung (NVP). Mit der Ermittlung des Netzverknüpfungspunktes durchläuft Ihre Eigenerzeugungsanlage den ersten Schritt der NVP.

10 10 von Eigenerzeugungsanlagen bis 30 kw Für Eigenerzeugungsanlagen, deren installierte Leistung 30 kw nicht übersteigt, ist eine Ermittlung des Verknüpfungspunktes (VP) grundsätzlich nicht erforderlich, da das EEG in 8 Abs.1 Satz 2 für diesen Fall den Hausanschluss als VP vorsieht. Allerdings gibt es hierbei zwei Ausnahmen. Sollte das Grundstück, auf dem die Eigenerzeugungsanlage errichtet werden soll, noch keinen Netzanschluss haben oder ist für den Anschluss der Erzeugungsanlage ein Netzausbau notwendig, der aber i. S. d. 12 Abs. 3 EEG unzumutbar ist, muss der gesamtwirtschaftlichste Verknüpfungspunkt i. S. d. 8 Abs. 1 Satz 1 EEG ermittelt werden Anmeldung von Eigenerzeugungsanlagen > 30 kw Mit Hilfe der von Ihnen eingereichten Anmeldeunterlagen ermitteln wir den Verknüpfungspunkt (VP) Ihrer Eigenerzeugungsanlage. Hierfür wird zunächst der in Luftlinie am nächsten liegende Verknüpfungspunkt angenommen ( 8 Abs.1 EEG). Sollte sich aus der Prüfung des in Luftlinie am nächsten liegenden VP erweisen, dass dieser nicht geeignet ist, wird der gesamtwirtschaftlichste VP bestimmt. In einem Schreiben bekommen Sie schließlich diesen VP mitgeteilt. 2.4 Weitere Netzverträglichkeitsprüfung Eigenerzeugungsanlagen bis 30 kw Auch Eigenerzeugungsanlagen kleiner 30 kw durchlaufen bei uns eine Netzverträglichkeitsprüfung. Allerdings entfällt hier grundsätzlich die Ermittlung des Netzverknüpfungspunktes (siehe Absatz 2.3.2). Nachdem die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten sie eine Mitteilung mit den Ergebnissen Ihrer Prüfung.

11 11 von Eigenerzeugungsanlagen über 30 kw am Niederspannungsnetz Für die weitere Überprüfung Ihres Verknüpfungspunktes benötigen wir nach Abschluss Ihrer Planungen die folgenden Unterlagen: Aktualisierte Unterlagen entsprechend Kapitel 2.3 (soweit sich Änderungen ergeben). Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze). Siehe hierzu auch Anhang B in VDE AR-N Konformitätserklärung des Netz- und Anlagenschutzes inkl. Prüfbericht Auswahlblatt zum Messkonzept Nachdem wir die Netzverträglichkeitsprüfung entsprechend der Anwendungsrichtlinie VDE AR-N 4105 abgeschlossen haben, erhalten Sie von uns eine Mitteilung mit dem Ergebnis Eigenerzeugungsanlagen über 100 kva am Mittelspannungsnetz Für die weitere Überprüfung Ihres Verknüpfungspunktes benötigen wir nach Abschluss Ihrer Planungen die folgenden Unterlagen: Aktualisierte Unterlagen entsprechend Kapitel 2.3 (soweit sich Änderungen ergeben). Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage (inkl. Angabe der Nennspannung) mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel (eine einpolige Darstellung ist ausreichend); Angaben über kundeneigene Transformatoren, Mittelspannungs-Leitungsverbindungen, Kabellängen und Schaltanlagen; Übersichtsbild des Schutzes der Erzeugungsanlage mit Einstellwerten. Anlagenzertifikat

12 12 von 23 Auswahlblatt zum Messkonzept Nachdem wir die Netzverträglichkeitsprüfung entsprechend der BDEW-Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz abgeschlossen haben, erhalten Sie von uns eine Mitteilung mit dem Ergebnis. 2.5 Fertigmeldung Bevor Sie einen Inbetriebnahmetermin für Ihre Einspeiseanlage mit uns vereinbaren können, ist eine Fertigmeldung notwendig. Für die Fertigmeldung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: Formblatt Inbetriebsetzung von Eigenerzeugungsanlagen Inbetriebnahmeprotokoll mit eingetragenen Ist-Werten der Schutzeinrichtungen. Formblatt zur Ermittlung der Vergütung (nur bei Biomasse- und PV- Anlagen) 2.6 Inbetriebsetzung Nachdem die Fertigmeldung für Ihre Eigenerzeugungsanlage bei uns eingegangen ist und eventuell notwendige Netzausbaumaßnahmen oder optimierungsmaßnahmen abgeschlossen sind, kann durch Ihren Installateur mit unserem Technischen Kundenservice ein Inbetriebnahmetermin vereinbart werden. Unseren Technischen Kundenservice erreichen Sie unter der Rufnummer Da der Gesetzgeber in der neuen EEG-Novelle eine monatliche Absenkung der Vergütungssätze bei PV-Anlagen beschlossen hat, bieten wir natürlich weiterhin die Möglichkeit, das Inbetriebnahmedatum gemäß 5 Nr. 21 EEG festzusetzen. Hierfür muss nach Herstellung der Betriebsbereitschaft erstmalig außerhalb der Erzeugungsanlage Strom verbraucht worden sein. Als betriebsbereit bezeichnet man die Erzeugungsanlage, wenn die Anlage fest an dem für den Dauerbetrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde.

13 13 von 23 Damit wir das von Ihnen genannte Inbetriebnahmedatum akzeptieren können, benötigen wir einen Nachweis für die Inbetriebsetzung. Der Nachweis muss mittels einer Erklärung erfolgen, in der dokumentiert ist, durch wen die Inbetriebnahme erfolgte, wann die Inbetriebnahme erfolgte und welcher Verbraucher mit der Anlage betrieben wurde. Diese Erklärung ist noch mit Fotos des installierten Generators, des installierten Zubehörs zur Erzeugung von Wechselstrom und des Stromflusses zu dokumentieren. Eine Vorlage für die Erklärung finden Sie auf unserer Website im Register Einspeiser / Inbetriebnahme. Alternativ kann die Inbetriebnahme noch durch ein Inbetriebnahmeprotokoll nachgewiesen werden, dass von einem unabhängigen Zeugen unterschrieben wurde, der der Inbetriebnahme beiwohnte. Weiterhin beachten Sie bitte, dass wir Ihre Erklärung und die Fotos nur akzeptieren können, wenn diese zeitnah nach der Inbetriebnahme durch Ihren Installateur bei uns eingereicht werden.

14 14 von 23 3 Allgemeine Informationen 3.1 NA-Schutz Der Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) ist eine typgeprüfte Schutzeinrichtung mit Konformitätsnachweis. Durch eine ständige Überwachung des Netzes kann der NA-Schutz bei unzulässigen Spannungs- oder Frequenzwerten die Erzeugungsanlage abschalten und somit dazu beitragen, dass die vorgeschriebenen Spannungs- und Frequenzgrenzen eingehalten werden. Die Schutzfunktionen des NA-Schutzes können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen. Schutzfunktion Schutzrelais-Einstellwerte* Spannungsrückgangsschutz U< 0,8 U n < 100 ms Spannungssteigerungsschutz U> 1,1 U n ** < 100 ms Spannungssteigerungsschutz U>> 1,15 U n <100 ms Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 Hz < 100 ms Frequenzsteigerungsschutz f > 51,5 Hz < 100 ms * Die zeitliche Vorgabe < 100 ms für den Schutzrelais-Einstellwert geht von einer maximalen Eigenzeit für den NA- Schutz + Kuppelschalter von ebenfalls 100 ms aus. Damit ergeben sich die maximal 200 ms Gesamtabschaltzeit. Ist die Eigenzeit der Komponenten geringer als 100 ms (z. B. 50 ms), so kann entsprechend mehr Zeit für die Messung und Auswertung der Schutzfunktion verwendet werden (z. B. dann bis zu 150 ms). Es würde sich dann also ein höherer Schutzrelais-Einstellwert als < 100 ms ergeben können, nämlich < 150 ms. Als Einstellwert sind in diesem Fall jedoch auch nur die 100 ms am NA-Schutz zu visualisieren. Die Abschaltzeit von 200 ms darf aber in keinem Fall überschritten werden. ** Es muss sichergestellt sein, dass am Netzanschlusspunkt die Spannung 1,1 Un nicht überschritten wird. Wird diese Anforderung durch einen zentralen NA-Schutz sichergestellt, ist es zulässig, den Spannungssteigerungsschutz an der dezentralen Erzeugungseinheit/-anlage auf bis zu 1,15 Un einzustellen. Der Anlagenerrichter sollte in diesem Fall mögliche Auswirkungen auf die Kundeninstallation berücksichtigen. Die Kombination von zentralem NA-Schutz (U>: 1,1 Un) und integriertem NA-Schutz (U>: 1,1 bis 1,15 Un) ist dann zu empfehlen, wenn der Spannungsfall in der Hausinstallation nicht zu vernachlässigen ist. Dies ist typischerweise bei längeren Anschlussleitungen der Fall.

15 15 von 23 Weiterhin dient der Netz- und Anlagenschutz der Abschaltung von Inselnetzen, womit ein gefahrloses Arbeiten bei nötigen Wartungsarbeiten im Netz möglich wird. Grundsätzlich ist der NA-Schutz als zentraler NA-Schutz auszuführen. Der zentrale NA-Schutz ist als eigenständiges Betriebsmittel auszuführen, in einem geeigneten Stromverteiler nach TAB 2007, Abschnitt 8, Absatz 1 unterzubringen und am zentralen Zählerplatz anzuschließen. Befinden sich an einem Netzverknüpfungspunkt mehrere Anlagen, muss der zentrale NA-Schutz auf alle Erzeugungsanalgen zugreifen können. Die Kuppelschalter, die der NA-Schutz anspricht, können dezentral ausgeführt werden. Befinden sich an einem Verknüpfungspunkt Einspeiseanlagen mit einer Leistung von S Amax 30 kva, kann der NA-Schutz auch als integrierter oder dezentraler NA-Schutz ausgeführt werden. Bei der Leistungsberechnung sind BHKW s nicht zu berücksichtigen. Zudem können BHKW s, deren Leistung 30 kva übersteigt, ebenfalls mit einem integrierten oder dezentralen NA-Schutz ausgeführt werden. 3.2 Einspeisemanagement Auszug aus dem Gesetzestext 9 Technische Vorgaben (1) Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber sowie Betreiberinnen und Betreiber von KWK-Anlagen müssen ihre Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit 1. die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und 2. die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann. Die Pflicht nach Satz 1 gilt auch als erfüllt, wenn mehrere Anlagen, die gleichartige erneuerbare Energien einsetzen und über denselben Verknüpfungspunkt mit dem Netz verbunden sind, mit einer gemeinsamen technischen Einrichtung ausgestattet sind, mit der der Netzbetreiber jederzeit

16 16 von die gesamte Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und 2. die gesamte Ist-Einspeisung der Anlagen abrufen kann. (2) Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie 1. mit einer installierten Leistung von mehr als 30 Kilowatt und höchstens 100 Kilowatt müssen die Pflicht nach Absatz 1 Nummer 1 erfüllen, 2. mit einer installierten Leistung von höchstens 30 Kilowatt müssen Erläuterung a) die Pflicht nach Absatz 1 Nummer 1 erfüllen oder b) am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzen. Die aus 9 EEG resultierenden Regelungen sind im Folgenden beschrieben: PV-Anlagen 30 kwp: PV-Anlagen, deren installierte Leistung (Modulleistung in kwp) 30 kwp nicht übersteigt, müssen mit einer technischen Einrichtung ausgestattet werden, die es dem Netzbetreiber ermöglicht, die Einspeiseleistung bei Netzüberlastungen ferngesteuert zu reduzieren- Alternativ kann die Einspeiseleistung am Verknüpfungspunkt dauerhaft auf 70 % der installierten Leistung reduziert werden. PV-Anlagen 100 kwp: PV-Anlagen, deren installierte Leistung 100 kwp nicht übersteigt, müssen mit einer technischen Einrichtung ausgestattet werden, die es dem Netzbetreiber ermöglicht, die Einspeiseleistung bei Netzüberlastungen ferngesteuert zu reduzieren.

17 17 von 23 Eigenerzeugungsanlagen > 100 kw: Eigenerzeugungsanlagen (EEG- und KWK-Anlagen), deren installierte Leistung 100 kw übersteigt, müssen mit einer technischen Einrichtung ausgestattet werden, die es dem Netzbetreiber ermöglicht, die Einspeiseleistung bei Netzüberlastungen ferngesteuert zu reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abzurufen Auswirkungen auf Ihre Vergütung Die Umsetzung des Einspeisemanagements nach 9 EEG hat Einfluss auf Ihre Vergütung. Sollten Sie die volle Vergütung in Anspruch nehmen wollen, ist die Umsetzung erforderlich. Solange die Umsetzung nicht erfolgt ist, können Sie zwar Ihren Strom in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten jedoch für jede eingespeiste Kilowattstunde nur den Monatsmarktwert ( 25 Abs. 1 EEG). Der volle Vergütungsanspruch würde dann erst wieder bestehen, wenn das Einspeisemanagement nach 9 EEG nachweislich umgesetzt wurde Technische Umsetzung PV-Anlagen 30 kwp: Die Umsetzung des Einspeisemanagements für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung 30 kwp erfolgt mittels eines Tonfrequenz-Rundsteuerempfängers (TRE). Die benötigte Anlagentechnik zur Umsetzung der Signale in eine Leistungsreduzierung liefert der Anlagenbetreiber. Der Rundsteuerempfänger wird nach Bestellung durch den Anlagenbetreiber von der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH geliefert. Die Installation erfolgt durch Ihren Anlagenbauer. Bestellen können Sie den Rundsteuerempfänger mit unserem Bestellformular, dass Sie auf unserer Website im Register Einspeisung/Anmeldung finden. Genauere Informationen zum Anschluss des TRE erhalten Sie bei unserem technischen Kundenservice unter der Rufnummer 06051/ Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass der Anlagenbetreiber die maximale Wirkleistungseinspeisung am Verknüpfungspunkt dauerhaft auf 70 % der installierten Leistung (Modulleistung in kwp) begrenzt ( 9 Abs. 2 Nr. 2b EEG). Das die PV-Anlage auf 70 % der installierten Leistung begrenzt wurde, ist während der Inbetriebnahme nachzuweisen.

18 18 von 23 PV-Anlagen 100 kwp: Die Umsetzung des Einspeisemanagements für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung 30 kwp erfolgt mittels eines Tonfrequenz-Rundsteuerempfängers (TRE). Die benötigte Anlagentechnik zur Umsetzung der Signale in eine Leistungsreduzierung liefert der Anlagenbetreiber. Der Rundsteuerempfänger wird nach Bestellung durch den Anlagenbetreiber von der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH geliefert. Die Installation erfolgt durch Ihren Anlagenbauer. Bestellen können Sie den Rundsteuerempfänger mit unserem Bestellformular, dass Sie auf unserer Website im Register Einspeisung/Anmeldung finden. Genauere Informationen zum Anschluss des TRE erhalten Sie bei unserem technischen Kundenservice unter der Rufnummer 06051/ Eigenerzeugungsanlagen > 100 kw: Die Umsetzung der Forderungen nach 9 Abs. 1 EEG erfolgt bei uns mittels eines Zusatzgerätes zur Messung (Skalar). Über den Skalar erhalten Sie von uns die Signale zur Regelung Ihrer Eigenerzeugungsanlagen. Die Umsetzung der von uns versendeten Signale obliegt Ihnen als Anlagenbetreiber. Am Einbautag des Skalars muss von Ihnen die Steuerverbindung zur Schaltung Ihrer Einspeiseanlage am Zählerplatz verfügbar sein. Diese Verbindung ist entscheidend für die Inbetriebsetzung. Weiterhin erfolgt dadurch auch die Erfassung der Ist-Einspeiseleistung und die Weiterleitung der Daten an die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH. Der Skalar wird von der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH geliefert und installiert Installations- und Einstellungsvorgaben Sowohl der Rundsteuerempfänger, als auch der Skalar, können im Regelfall im bestehenden Messschrank installiert und in Betrieb genommen werden. Hierfür gibt es die Möglichkeit, die Anlage einzeln im Zählerschrank anzubringen oder direkt auf dem Zähler.

19 19 von 23 Zur Ausgabe der Abregelungskommandos werden potentialfreie Kontakte vorgegeben, deren Funktion aus nachstehender Tabelle hervorgeht. Belegung der Schaltausgänge zur Vorgabe der Abregelungsbefehle Vorgabewert (Erläuterung) Schaltfunktion Rel 1 Rel 2 Rel 3 Rel 4 Auslösung LS % Keine Einspeisung % % % Volle Einspeisung Die Bezeichnung 1 in der Tabelle Schaltausgänge bedeutet den Zustand Ein. Die Schaltfunktion 0 ist nur von Einspeiseanlagen mit einer installierten Leistung > 100 kw vorzusehen. PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kwp müssen nicht die 4- stufige Abregelung umsetzen. Hier genügt eine zweistufige Regelung mit 0 % und 100 %. Bei dieser Abregelungsvariante wird Ihre Anlage bei jedem Abregelkommando entsprechend der obigen Tabelle auf 0 % abgeregelt. Beachten Sie dabei aber bitte die für Sie eventuell entstehenden finanziellen Nachteile bei der Entschädigung. Die Ausgänge sind potentialfreie elektronische PhotoMOS-Ausgänge. Es dürfen maximal 100 ma geschaltet werden. Die maximale Schaltspannung beträgt 30 V AC oder 48 V DC. Die Klemmen werden am Messfeld bereitgestellt. Die nachgelagerte Anlagentechnik zur Leistungsreduzierung in den genannten Stufen hat der Anlagenbetreiber bereitzustellen und anzuschließen. Alle Ausgänge müssen mit einer einheitlichen Steuerspannung belegt werden. Es ist nicht zulässig, die einzelnen Ausgänge mit verschiedenen galvanisch getrennten Potentialen zu belegen. Die Schaltfunktion 0 dient der Notabschaltung über den Entkupplungsschutz bei Versagen der Anlage. Die Zwischenschaltung von Koppelrelais zur Erweiterung des Bereichs der Spannung ist möglich. Die Leistungsabregelung hat innerhalb von 5 Minuten zu erfolgen.

20 20 von 23 Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem technischen Kundenservice unter der Rufnummer 06051/ Kosten Voraussetzung für die Lieferung und Montage der Anlage zum Einspeisemanagement, ist die Beauftragung der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH durch das entsprechende Formblatt. Die Aufwendungen für die das Einspeisemanagement betreffenden Leistungen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Leistungen Preis (netto) Preis (brutto) inkl. 19 % MwSt. Lieferung und Montage des Skalar 275,00 327,25 Lieferung und Montage des TRE 40,00 47,60 Zuschlag für Montage auf dem Zähler 20,00 23,80 Zweitanfahrt 60,00 71,40 Betriebskosten des Skalar 80,00 /a 95,20 /a Betriebskosten des TRE 11,40 /a 13,28 /a Die Anlagen zur Realisierung des Einspeisemanagements verbleiben auch nach Lieferung und Errichtung durch die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH im Eigentum der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH. 3.3 Blindleistungsregelung Gemäß VDE-AR-N 4105 können Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz entweder eine Verschiebungsfaktor-/Wirkleistungskennlinie cos φ (P) oder ein fester Verschiebungsfaktor vorgegeben werden. Bei einer vorgegebenen Kennlinie muss jeder Wert der Kennlinie innerhalb von 10 Sekunden automatisch eingestellt werden. Für direkt an das Netz angeschlossene Generatoren, die keine Blindleistung regeln können, kann ein fester Verschiebungsfaktor vorgegeben werden. Der Verschiebungsfaktor für Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz kann bei einer installierten Anlagenleistung bis 13,8 kva zwischen cos φ =

21 21 von 23 0,95 untererregt und 0,95 übererregt vorgegeben werden. Bei größeren Eigenerzeugungsanlagen zwischen cos φ = 0,9 untererregt und 0,9 übererregt. Bei Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz kann der Verschiebungsfaktor zwischen cos φ = 0,95 untererregt und 0,95 übererregt festgelegt werden. Vorgaben zum Verschiebungsfaktor werden nach der Netzverträglichkeitsprüfung festgeschrieben. 3.4 Anlagenregister Seit in Kraft treten des EEG 2014 und der Anlagenregisterverordnung müssen sich nicht nur PV-Anlagenbetreiber bei der Bundesnetzagentur registrieren, sondern auch alle anderen Einspeiseanlagenbetreiber, deren Erzeugungsanlagen Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen. Die Meldung beim Anlagenregister erfolgt mit Ausnahme der PV-Anlage über ein Meldeformular, dass Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur herunter laden können. Dort finden Sie auch genauere Informationen zum Ablauf. PV-Anlagen müssen dagegen weiterhin über das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Das PV-Meldeportal finden Sie unter dem nachstehenden Link: Die Meldung im Anlagenregister bzw. über das PV-Meldeportal muss innerhalb von 3 Wochen nach der Inbetriebnahme erfolgen. Sollte dies nicht geschehen, verringert sich die Einspeisevergütung bis zur Registrierung auf null ( 25 Abs. 1 EEG). 3.5 EEG-Umlage Mit dem EEG 2014 gibt es nun auch eine Neuregelung der EEG-Umlage auf den eigenverbrauchten Strom. Wichtig hierbei ist auf die Definition der Eigenversorgung zu achten. Als Eigenversorgung wird im 5 Nr. 12 EEG der Verbrauch von Strom bezeichnet, den eine natürliche oder juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht. Damit muss

22 22 von 23 der Anlagenbetreiber und der Stromverbraucher die gleiche natürliche oder juristische Person sein. Entsprechend den Regelungen aus 61 EEG gibt es die Unterscheidung zwischen Anlagen bei denen auf den eigenverbrauchten Strom keine, eine verminderte oder die volle EEG Umlage bezahlt werden muss. Keine EEG-Umlage wird fällig bei Bestandsanlagen entsprechend 61 Abs. 3 und 4 EEG und sogenannten privilegierten Anlagen entsprechen 61 Abs. 2 EEG. Sowie Anlagen mit weniger als 10 kwp installierter Leistung (hierzu ein Auszug aus der BDEW Anwendungshilfe zur EEG-Umlage nach dem EEG 2014): Betreibt ein Eigenversorger eine Stromerzeugungsanlage mit weniger als 10 kw installierter Leistung, so fällt erst für den über 10 MWh in einem Jahr hinausgehenden selbst verbrauchten Strom die EEG-Umlage an. Damit soll der administrative Auf-wand, den die Erfassung der Eigenversorgung mit sich bringt, gering gehalten wer-den. Bei kleinen Anlagen mit geringen Strommengen steht der Aufwand der Erfassung der Eigenversorgung nicht im Verhältnis zu den potenziellen Umlageeinnahmen. Daher gilt für Anlagen, die aufgrund der natürlichen Gegebenheiten nicht mehr als 10 MWh Strom erzeugen können, dass ein besonderer Nachweis nicht erforderlich ist. Dies ist insbesondere bei Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungs-energie mit einer installierten Leistung von nicht mehr als 10 kw der Fall. Damit ist davon auszugehen, dass bei solchen Anlagen keine umlagepflichtige Eigenversorgung stattfindet. Eine Messung der Eigenversorgung ist bei diesen Anlagen somit entbehrlich. Die verminderte Umlage muss bei allen Erzeugungsanlagen gezahlt werden, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen und nicht unter 61 Abs. 2 bis 4 EEG fallen und eigenverbrauchter Strom durch kein öffentliches Netz geleitet wird. Weiterhin muss bei hocheffizienten KWK Anlagen die verminderte EEG-Umlage gezahlt werden. Bei allen anderen Anlagen muss die volle EEG-Umlage gezahlt werden. Genauere Informationen können Sie auf den Seiten der Übertragungsnetzbetreiber erhalten. Umlage.htm

23 23 von 23 4 Abrechnung und Zahlung der Einspeisevergütung Sollten Sie Fragen zur Abrechnung von Einspeiseanlagen mit der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH haben, schreiben Sie uns eine an einspeiserabrechnung@kreiswerke-main-kinzig.de oder wenden Sie sich direkt an unsere Einspeiserabrechnung unter der Rufnummer

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