Ruhr-Universität Bochum Studienbeitrags-Service Gebäude UV 0/ Bochum Internet:

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1 Ausländische Studierende können die Befreiung nach 15 der Beitragssatzung ( Vertrauensschutz ) ausschließlich persönlich in den Sprechstunden oder per Post mit sämtlichen Unterlagen innerhalb der Rückmeldefrist für das folgende Semester beantragen: Einzureichende bzw. vorzulegende Unterlagen: persönlich in den Sprechstunden: Antrag auf Befreiung im Original (Seiten 2 und 3 des Antrags) Reisepass im Original per Post: Antrag auf Befreiung im Original (Seiten 2 und 3 des Antrags) Kopie des kompletten Reisepasses Ende der empfohlenen Antragsfrist = Ende der Rückmeldefrist! Ihr Studienbeitrags-Service 1

2 Matrikelnummer: 108 Name, Vorname: telefonisch erreichbar: Postanschrift: -Adresse: Antrag auf Befreiung vom Studienbeitrag für ausländische Studierende gemäß 15 der Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben der Ruhr-Universität Bochum (RUB) nach StBAG NRW Ausländische Studierende, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Beitragssatzung eingeschrieben sind und keinen Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen besitzen, werden auf Antrag bis zum Ende des Studiums, max. für die Dauer der 1,5 fachen Regelstudienzeit, in dem Studiengang, in dem sie im SS 2006 eingeschrieben sind, vom Studienbeitrag befreit. Antrag ab dem: SS oder WS / Ich beantrage gemäß 15 der Beitragssatzung der RUB eine Befreiung für folgenden Studiengang: (Stand SS 2006) bis: max. zum Ende meines derzeitigen Studiengangs, in den ich seit dem SS 2006 ununterbrochen eingeschrieben bin bzw. max. für die Dauer der 1,5 fachen Regelstudienzeit da ich bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Beitragssatzung im SS 2006 ordentlich eingeschriebene/r Studierende/r der RUB war und keinen Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank habe ( 8 BAföG, Bedingungen siehe S. 2ff.). Versicherung an Eides Statt: Ich versichere an Eides Statt, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und wahrheitsgemäß gemacht und nichts verschwiegen habe. Ich nehme davon Kenntnis, dass eine falsche Versicherung an Eides Statt mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird ( 156 StGB). Ort, Datum Unterschrift 2

3 Anlage zum Antrag auf Befreiung vom Studienbeitrag für ausländische Studierende gemäß 15 der Beitragssatzung der RUB (nur auszufüllen von ausländischen Staatsangehörigen) Matrikelnummer: 108 Name, Vorname: Postanschrift: telefonisch erreichbar: -Adresse: In der Regel dürfen ausländische Studierende keinen Antrag auf Darlehen stellen. Es gibt allerdings einige Ausnahmen nach 8 BAföG. Der 8 BAföG legt fest, welche ausländischen Studierenden einen Antrag auf BAföG stellen dürfen. Auch hier gilt, dass die Regelstudienzeit plus 4 Semester nicht überschritten sein darf und der Antragsteller nicht älter als 60 Jahre ist. Nr. Ja Nein Bedingungen 1. heimatlose/r Ausländer/in (Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet) 2. Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und als Asylberechtigte nach dem Asylverfahrensgesetz anerkannt sind 3. Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und eine Niederlassungserlaubnis besitzen ( 23 Abs. 2 AufenthG) 4. Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und als Flüchtlinge anerkannt sind und nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt berechtigt sind (auf Grund des Abkommens vom oder nach dem Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom ) 5. Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und bei denen Abschiebungsschutz besteht ( 60 I AufenthG) 6. Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und ein Elternteil oder Ehegatte Deutsche/r ist 7. Studierende mit eigenem oder abgeleiteten Aufenthaltsrecht nach 3 Freizügigkeitsgesetz EU 8. Studierende, die aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den EU-Wirtschaftsraum kommen und im Inland vor Beginn der Ausbildung (Studium) in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden haben (Nachweis eines Arbeitsverhältnisses über mindestens 6 Monate, keine Ausbildung oder Praktikum) 9. Studierende, die aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den EU-Wirtschaftsraum kommen und sich vor Beginn des Studiums mindestens 5 Jahre rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben 10. andere ausländische Studierende, die selbst vor Beginn des Studiums insgesamt 5 Jahre sich im Inland aufgehalten haben und rechtmäßig erwerbstätig gewesen sind 11. andere ausländische Studierende, bei denen sich zumindest ein Elternteil während der letzten 6 Jahre vor Antragstellung sich insgesamt 3 Jahre im Inland aufgehalten hat und rechtmäßig erwerbstätig gewesen ist Versicherung an Eides Statt: Ich versichere an Eides Statt, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und wahrheitsgemäß gemacht und nichts verschwiegen habe. Ich nehme davon Kenntnis, dass eine falsche Versicherung an Eides Statt mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird ( 156 StGB). Ort, Datum Unterschrift 3

4 Erklärung der Bedingungen zum Formblatt als Anlage zur Befreiung vom Studienbeitrag für ausländische Studierende Wenn Sie zu einer der nachfolgend aufgeführten Gruppen von ausländischen Studierenden gehören, sind Sie grundsätzlich bezüglich Ihrer Staatsangehörigkeit berechtigt, den Studienbeitrag i.h.v. 500,00 pro Semester durch die NRW.Bank im Rahmen eines Studienbeitragsdarlehens vorfinanzieren zu lassen. Sollte eine der unten aufgeführten Voraussetzungen auf Sie zutreffen und Sie ein Studienbeitragsdarlehen bei der NRW.Bank beantragen wollen, kreuzen Sie den Punkt, der auf Sie zutrifft an und legen dieses Formblatt bei der Einreichung des Darlehensantrags Ihren Einschreibungsunterlagen oder Ihrem Antrag auf Befreiung vom Studienbeitrag bei. Der Studienbeitrags-Service prüft zusätzlich weitere Voraussetzungen zur Befreiung bzw. zur Beantragung des Darlehens (z.b. Erststudium, Anzahl der bereits absolvierten Hochschulsemester). Die hier aufgeführten Voraussetzungen des 8 BAföG müssen immer vor Beginn des Semesters erfüllt sein, für das ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank begehrt wird. Wichtiger Hinweis für BAföG Empfänger/innen: Wenn Sie bereits BAföG-Empfänger/in sind, ist eine weitere Prüfung der nachfolgenden Punkte nicht mehr erforderlich. Bezogen auf Ihre Staatsangehörigkeit sind Sie in diesem Fall berechtigt, ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank zu beantragen. Sie müssen dem Antrag auf Gewährung eines Studienbeitragsdarlehens der NRW.Bank nur die Kopie des aktuellen BAföG-Bescheides beifügen und die Unterlagen fristgemäß beim Studienbeitrags-Service einreichen. Einzureichende Unterlagen - Erklärung zu den Bedingungen Nr. 1-11: 1.) Heimatlose Ausländer - 8 Abs. 1 Nr. 2 (BAföG) - einzureichen: Pass oder Passersatz mit dem Vermerk: Der Inhaber dieses Passes/Reiseausweises ist heimatloser Ausländer nach dem Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer vom und zum Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. 2.) Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und als Asylberechtigte nach dem Asylverfahrensgesetz anerkannt sind - 8 Abs. 1 Nr. 3 (BAföG) - einzureichen: Pass oder Passersatz mit dem Vermerk: Der Inhaber dieses Passes/Reiseausweises ist als Asylberechtigter anerkannt oder Der Inhaber dieses Passes/ Reiseausweises ist ausländischer Flüchtling nach der Asylverordnung und zum Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. 3.) Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und eine Niederlassungserlaubnis nach 23 Abs. 2 AufenthG haben - 8 Abs. 1 Nr. 4 (BAföG) - einzureichen: Reisepass mit entsprechendem Vermerk. 4.) Ausländer, die als Flüchtlinge anerkannt sind und im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt berechtigt sind - 8 Abs. 1 Nr. 5 (BAföG) - einzureichen: Pass oder Passersatz mit dem Vermerk: Der Inhaber dieses Passes/Reiseausweises ist ausländischer Flüchtling und zum Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Alternative: Der Antragsteller ist außerhalb der BRD als Flüchtling anerkannt und in deutsche Obhut aufgenommen. - einzureichen: Pass oder Passersatz mit folgendem Vermerk: Der Inhaber dieses Passes/Reiseausweises hat außerhalb des Gebietes des Bundesrepublik Deutschland Annerkennung als Flüchtling nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge gefunden. 4

5 5.) Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und bei denen Abschiebeschutz nach 60 Abs. 1 des AufenthG besteht - 8 Abs. 1 Nr. 6 (BAföG) - einzureichen: Pass oder Passersatz mit folgendem Vermerk: Abschiebeschutz nach 60 Abs. 1 AufenthG 6.) Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und bei denen ein Elternteil oder der Ehegatte Deutsche/r im Sinne des Grundgesetzes ist - 8 Abs. 1 Nr. 7 (BAföG) - Ehegatte: Legaldefinition im 11 Abs. 2 Satz 2 BAföG (Ehegatte im Sinne dieses Gesetzes ist der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, sofern dieses Gesetz nicht anderes bestimmt). - Hinweis: - Bei einem Fachwechsel beginnt kein neuer Ausbildungsabschnitt; - Sehr wohl aber nach erfolgtem Bachelor-Abschluss mit der Aufnahme des Masterstudienganges. - Also: Trennung oder Scheidung während des Bachelorstudiums vernichtet den Anspruch auf NRW.Bank-Darlehen für das Masterstudium - einzureichen: Kopie des Personalausweises der Eltern oder des Ehegatten und den eigenen Pass/Passersatz 7.) Studierende mit einem eigenen oder abgeleiteten Aufenthaltsrecht nach 3 Freizügigkeitsgesetz EU - 8 Abs. 1 Nr. 8 (BAföG) - einzureichen: Bescheinigung der Ausländerbehörde über das Aufenthaltsrecht nach 3 Freizügigkeitsgesetz EU 8.) Studierende, die aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den EU-Wirtschaftsraum kommen und im Inland vor Beginn der Ausbildung in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden haben; zwischen der darin ausgeübten Tätigkeit und dem Gegenstand der Ausbildung muss grundsätzlich ein inhaltlicher Zusammenhang bestehen. - 8 Abs. 1 Nr. 9 (BAföG) - einzureichen: Nachweis eines Arbeitsverhältnisses im zeitlichen Umfang von mindestens 6 Monaten, keine Praktika, kein Ausbildungsverhältnis. 9.) Studierende, die aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den EU-Wirtschaftsraum kommen und sich vor Beginn des Studiums mindestens 5 Jahre rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben. - Rundverfügung vom einzureichen: Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes der vergangen 5 Jahre Sollten die oben genannten Voraussetzungen für Sie als Studierende/r mit ausländischer Staatsangehörigkeit nicht zutreffen, so ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen des 8 Abs. 2 Nr. 1 BAföG auf Sie zutreffen: 10.) Andere Ausländer, die sich vor Beginn des Semesters, für das ein Studienbeitragsdarlehen von der NRW.Bank beantragt wird, insgesamt 5 Jahre im Inland aufgehalten haben und rechtmäßig erwerbstätig gewesen sind. - einzureichen: Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes der vergangen 5 Jahre, Pass/ Passersatz, Arbeitsverträge 11.) Andere Ausländer, bei denen sich zumindest ein Elternteil während der letzten 6 Jahre vor Beantragung eines Studienbeitragsdarlehens der NRW.Bank mindestens 3 Jahre im Inland rechtmäßig aufgehalten hat und rechtmäßig erwerbstätig war. - einzureichen: Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes, Pass/ Passersatz, Arbeitsverträge des betroffenen Elternteils Die Prüfung der einzelnen Voraussetzungen kann sehr umfangreich und zeitaufwendig sein. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Antragstellung. Ihr Studienbeitrags-Service 5

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